{"id":"bgbl1-1989-31-3","kind":"bgbl1","year":1989,"number":31,"date":"1989-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/31#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-31-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_31.pdf#page=1","order":3,"title":"Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau","law_date":"1989-06-27T00:00:00Z","page":1265,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1265\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                               Z 5702 A\n1989                              Ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1989                                                                                               Nr. 31\nTag                                                                   I n h a It                                                                               Seite\n27. 6. 89   Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften über die Abtretung von Beamtenbezügen zum\nHeimstättenbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1265\n2330-10, 2330-10-1\n30. 6. 89    Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungs-\nbaus und von Arbeitsplätzen In Privathaushalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1267\n611-1, 4120-4, 610-6-5, 364-2\n30. 6. 89    Zweite Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften                                                                           1273\n9240-1-1, 9240-2-5, 934-1, 9240-1-2, 9240-1-6, 9240-1-4, 930-1-1\n30. 6. 89    Verordnung über Beiträge zur Förderung des Fischabsatzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1276\nneu: 7846-2-1; 7846-1-2\n30. 6. 89    Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See (4. See-Gefahrgutänderungsverordnung)                                                      1278\n9512-11         .\n27. 6. 89    Berichtigung der Verordnung zur Änderung postbenutzungsrechtlicher Vorschriften                                                                       1279\n901-1-1-5\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1279\nGesetz\nzur Aufhebung von Rechtsvorschriften\nüber die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau\nVom 27. Juni 1989\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                 2. im Land Berlin\na) das Gesetz über die Abtretung von Beamten-\nArtikel 1                                                           bezügen zum Heimstättenbau vom 30. Juni 1927\nAußerkrafttreten von bundes-                                                       (Berliner Rechtsvorschriften - Amtliche Sammlung,\nund landesrechtlichen Vorschriften                                                    Gliederungsnummer 235-5);\n(1) Das Gesetz über die Abtretung von Beamten-                                           b) die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes\nbezügen zum Heimstättenbau in der im Bundesgesetzblatt                                           über die Abtretung von Beamtenbezügen zum\nTeil 111, Gliederungsnummer 2330-10, veröffentlichten                                            Heimstättenbau vom 12. März 1928 (Berliner\nbereinigten Fassung und die Verordnung zur Durch-                                                Rechtsvorschriften - Amtliche Sammlung, Gliede-\nführung des Gesetzes über die Abtretung von Beamten-                                             rungsnummer 235-5-1 );\nbezügen zum Heimstättenbau in der im Bundesgesetzblatt\nTeil III, Gliederungsnummer 2330-10-1, veröffentlichten                              3. in der Freien Hansestadt Bremen\nbereinigten Fassung werden aufgehoben.                                                     a) das Gesetz über die Abtretung von Beamten-\nbezügen zum Heimstättenbau vom 30. Juni 1927\n(2) Ferner treten außer Kraft:\n(Sammlung des bremischen Rechts, Gliederungs-\n1. im Land Baden-Württemberg                                                                     nummer 233-g-3);\ndie württembergische Verordnung des Staatsministe-                                     b) die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes\nriums zur Ausführung des Reichsgesetzes über den                                             über die Abtretung von Beamtenbezügen zum\nHeimstättenbau der Beamten vom 14. Juli 1928                                                 Heimstättenbau vom 12. März 1928 (Sammlung des\n(Regierungsblatt für Württemberg S. 215);                                                    bremischen Rechts, Gliederungsnummer 233-g-4);","1266                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\n4. in der Freien und Hansestadt Hamburg                            ordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz, Son-\na) das Gesetz über die Abtretung von Beamten-                  dernummer Reichsrecht S. 104);\nbezügen zum Heimstättenbau vom 30. Juni 1927\n(Sammlung des bereinigten hamburgischen Lan-         8. im Saarland\ndesrechts II, Gliederungsnummer 2330-e);                 a) das Gesetz über die Abtretung von Beamten-\nb) die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes                bezügen zum Heimstättenbau vom 30. Juni 1927\nüber die Abtretung von Beamtenbezügen zum                   (Sammlung des bereinigten saarländischen Lan-\nHeimstättenbau vom 12. März 1928 (Sammlung des              desrechts, Gliederungsnummer 233-4);\nbereinigten hamburgischen Landesrechts II, Gliede-       b) die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes\nrungsnummer 2330-e-1 );                                     über die Abtretung von Beamtenbezügen zum\nHeimstättenbau vom 12. März 1928 (Sammlung des\n5. im Land Hessen\nbereinigten saarländischen Landesrechts, Gliede-\na) das Gesetz über die Abtretung von Beamten-                   rungsnummer 233-4-1 );\nbezügen zum Heimstättenbau vom 30. Juni 1927\n(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hes-      9. im Land Schleswig-Holstein\nsen, Teil 1 1972 S. 361 );\ndas Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen\nb) die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes              zum Heimstättenbau vom 30. Juni 1927 (Sammlung\nüber die Abtretung von Beamtenbezügen zum                des schleswig-holsteinischen Landesrechts II, Gliede-\nHeimstättenbau vom 12. März 1928 (Gesetz- und            rungsnummer 233-2).\nVerordnungsblatt für das Land Hessen, Teil 1 1972\nS. 361 );                                              (3) Eine vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach\n6. im Land Niedersachsen                                    Maßgabe des Gesetzes über die Abtretung von Beamten-\nbezügen zum Heimstättenbau erfolgte Abtretung oder eine\ndas Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen         hierzu vor diesem Zeitpunkt begründete Verpflichtung\nzum Heimstättenbau vom 30. Juni 1927 (Niedersächsi-      bleibt unberührt.\nsches Gesetz- und Verordnungsblatt - Sonderband II -\nS. 422);\nArtikel 2\n7. im Land Rheinland-Pfalz\nBerlin-Klausel\na) das Gesetz über die Abtretung von Beamten-\nbezügen zum Heimstättenbau in der Fassung der          Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nBekanntmachung vom 18. August 1972 (Gesetz-          Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nund Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz,\nSondernummer Reichsrecht S. 103);\nb) die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes                                 Artikel 3\nüber die Abtretung von Beamtenbezügen zum\nInkrafttreten\nHeimstättenbau in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 18. August 1972 (Gesetz- und Ver-          Dieses Gesetz tritt am 1. Januar .1990 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 27. Juni 1989\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister\nfür Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nGerda Hasselfeldt"]}