{"id":"bgbl1-1989-29-4","kind":"bgbl1","year":1989,"number":29,"date":"1989-06-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/29#page=37","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-29-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_29.pdf#page=37","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 22","page":1165,"pdf_page":37,"num_pages":1,"content":["Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1989                                                                                   1165\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 22, ausgegeben am 27. Juni 1989\nTag                                                                     I n h a It                                                                                   Seite\n15. 6. 89       Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 12 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der\nFahrzeuge hinsichtlich des Schutzes des Fahrzeugführers vor der Lenkanlage bei Unfallstößen\n(Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    530\n15. 3. 89       Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Kommunikation des Staates Kuwait über\nTechnische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Post- und Fernmeldedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . • .                                             531\n22. 5. 89       Bekanntmachung des deutsch-indischen Abkommens über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . .                                                      535\n14. 6. 89       Bekanntmachung der Änderungen der Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusam-\nmenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . • .       541\nDie Regelung Nr. 12 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Schutzes des Fahrzeug-\nführers vor der Lenkanlage bei Unfallstößen - wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben.\nAbonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags\nübersandt.\nPreis ~ Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nPreis des AnlagebendN: 10,80 DM (9,40 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 11,80 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betrAgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BlZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                      Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite           (Nr.                   vom)                  lnkrafttretens\n30. 5. 89      Einhundertvierte Durchführungsverordnung der Bundesan-\nstalt für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Verfahren\nbei Ausfall der Funkverbindung)                                                           3041            (112           21. 6. 89)                     21. 9. 89\nneu: 96-1-2-104; 96-1-2-2\n9. 6. 89      ?.wölfte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur\nAnderung der Sechsundachtzigsten Durchführungsverord-\nnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunk-\nten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach\nInstrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)                                 3093            (114           23. 6. 89)                     24. 8. 89\n96-1-2-86"]}