{"id":"bgbl1-1989-28-4","kind":"bgbl1","year":1989,"number":28,"date":"1989-06-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/28#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-28-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_28.pdf#page=22","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 21","page":1126,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["1126                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nArtikel 5\nInkrafttreten\n(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\n(2) Lebensmittel, die den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, dürfen\nnoch bis zum 1. Juni 1991 hergestellt und in den Verkehr gebracht werden.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 19. Juni 1989\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit\nIn Vertretung\nWerner Chory\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 21, ausgegeben am 22. Juni 1989\nTag                                                                                I n h a It                                                                              Seite\n14. 6. 89      Zweite Verordnung zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 3 über ein~eitliche Vorschriften für die\nGenehmigung der Rückstrahler für Kraftfahrzeuge (2. Verordnung zur Anderung der ECE-Regelung\nNr. 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  514\n16. 5. 89      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens über die Hauptlinien des\ninternationalen Eisenbahnverkehrs (AGC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                           522\n24. 5. 89      Bekanntmachung des deutsch-sudanesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                                523\n30. 5. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen\nbetreffend Auskünfte über ausländisches Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             524\n31. 5. 89       Bekanntmachung der Protokollabsprache über das Genehmigungsverfahren im deutsch-niederländi-\nschen Straßenpersonenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      525\n1. 6. 89      Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der deutsch-barbadischen Sichtvermerksvereinbarung . .                                                                 527\n5. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Überein-\nkommens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              527\n6. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Ve_reinheitlichung von Regeln über\ndie Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Anderung des Abkommens . . . .                                                            528\nPreis dieser Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}