{"id":"bgbl1-1989-27-5","kind":"bgbl1","year":1989,"number":27,"date":"1989-06-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/27#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-27-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_27.pdf#page=21","order":5,"title":"Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten","law_date":"1989-06-12T00:00:00Z","page":1101,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Juni 1989                      1101\nAnordnung\nzur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten\nüber die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten\nVom 12. Juni 1989\nAuf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 19. August 1975 (BGBI. 1 S. 2273) ordne ich an:\nArtikel 1\nIn der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen\nund die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBI. 1 S. 1067) wird Artikel 2\nAbs. 1 wie folgt geändert:\n1. Abschnitt I Nr. 4 wird wie folgt gefaßt:\n„4. Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes in der Marine\ntragen als Abzeichen am Hut einen Anker; Offiziere sowie Oberfähnriche\nzur See zusätzlich ein goldfarbenes Band am unteren Rand des Hut-\nkegels.\"\n2. In Abschnitt II Nr. 2\na) wird der erste Satz gestrichen;\nb) werden in Satz 2 nach dem Wort „Gesellschaftsanzug\" die Worte „der\nFrauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes\" eingefügt.\n3. Abschnitt III Nr. 3 wird wie folgt gefaßt:\n„3. Offiziere der Marine, Sanitätsoffiziere, Offizier- und Unteroffizieranwärter\nOffiziere der Marine, Sanitätsoffiziere, Offizier- und Unteroffizieranwärter\ntragen die in der Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr\nbestimmten zusätzlichen Abzeichen.\"\nArtikel 2\nDiese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 12. Juni 1989\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. H e I m u t K o h 1\nDer Bundesminister der Verteidigung\nStoltenberg"]}