{"id":"bgbl1-1989-22-2","kind":"bgbl1","year":1989,"number":22,"date":"1989-05-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/22#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-22-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_22.pdf#page=31","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 17","page":935,"pdf_page":31,"num_pages":1,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1989                                                                                        935\nBerichtigung\nder Verordnung zur Bestimmung der Muster\nder Relseplsse der Bundesrepublik Deutschland\nVom 10. Mal 1989\nIn der Anlage 1 der Verordnung zur Bestimmung der\nMuster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland\nvom 2. Januar 1988 (BGBI. 1S. 2) wird auf Seite 32 des\nPaßmusters in dem griechischen Wort .11cplEXt\\• der\nBuchstabe „11• durch den Buchstaben „1t• ersetzt.\nBonn, den 10. Mai 1989\nDer Bundesminister des Innern\nIm Auftrag\nDr. Stove\nBundesgesetzblatt\nTell II\nNr. 17, ausgegeben am 17. Mal 1989\nTag                                                                        Inhalt                                                                                  Seite\n5. 5. 89 Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Zollpräferenzen 1989 gegenüber\nEntwicklungsländern - EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . • . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . •                417\n613-2-8\n20. 4. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen von 1979 über\nweiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die langfristige Finan~ierung des\nProgramms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Ubertragung\nvon luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . • . • • • •                            431\n20. 4. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere\nContainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . • • •  432\n20. 4. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des Internationa-\nlen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . •      432\nPnNa dleaer Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthaHen; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}