{"id":"bgbl1-1989-19-2","kind":"bgbl1","year":1989,"number":19,"date":"1989-04-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/19#page=45","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-19-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_19.pdf#page=45","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 15","page":825,"pdf_page":45,"num_pages":1,"content":["Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. April 1989                                                                        825\n8. § 29 wird wie folgt geändert:                                                                                       Artikel 2\na) Absatz 1 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt:                                          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\n„ 1. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1, 4, Abs. 2 Satz 1                         tungsgesetzes in Verbindung mit § 28 des Tabaksteuer-\noder 2 Steuerzeichen nicht vorschriftsmäßig                          gesetzes auch im Land Berlin.\nverwendet,\".\nb) Absatz 2 Nr. 1 erster Halbsatz wird wie folgt gefaßt:\nArtikel 3\n„ 1. entgegen § 2 Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 oder 5\nSatz 2 Packungen,\".                                                      Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1989 in Kraft.\nBonn, den 5. April 1989\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nKlemm\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 15, ausgegeben am 15. April 1989\nTag                                                                 I n h a It                                                                       Seite\n11. 4. 89   Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom\nEinkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen . . . . . . . . .                                               354\n11. 4. 89   Gesetz zu dem Abkommen vom 23. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der\nLuftfahrt und der Seeschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  373\nPreis dieser Ausgabe: 5,70 DM (4,70 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}