{"id":"bgbl1-1989-12-1","kind":"bgbl1","year":1989,"number":12,"date":"1989-03-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/12#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-12-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_12.pdf#page=30","order":1,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 11","page":466,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["466                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 11, ausgegeben am 16. März 1989\nTag                                                                      1nhalt\nSeite\n24. 2. 89 Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am\nGrenzübergang Gersweiler/Schoeneck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     250\n9. 3. 89 Verordnung zu dem Protokoll vom 13. Februar 1987 über die Vorrechte und lmmunitäten der\nEuropäischen Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  253\nneu:180-38\n28. 2. 89 Bekanntmachung über die Grenzabfertigung nach der deutsch-französischen Vereinbarung über die\nErrichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Neulauterburg/\nLauterbourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  263\n28. 2. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorgani-\nsation der Vereinten Nationen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           264\n28. 2. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale Anerkennung\nvon Rechten an Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              264\n28. 2. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Artikels 56 des Abkom-\nmens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                265\n28. 2. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens über die\nInternationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      265\n28. 2. 89 Bekanntmachung über die Änderung des Protokolls zum deutsch-türkischen Abkommen über den\ngrenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      266\n1. 3. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Artikels 50 Buchstabe a\ndes Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         266\n1. 3. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Protokolle über Änderungen des Abkommens über\ndie Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        267\n1. 3. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens über die\nInternationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      267\n6. 3. 89 Bekanntmachul\"!g über Gebührensätze und Tarife für das FS-Streckengebührensystem nach dem\nInternationalen Ubereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL\"                                                                268\nPreis dieser Ausgabe: 5,70 DM (4,70 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}