{"id":"bgbl1-1988-61-5","kind":"bgbl1","year":1988,"number":61,"date":"1988-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/61#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-61-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_61.pdf#page=7","order":5,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1989 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1989)","law_date":"1988-12-20T00:00:00Z","page":2427,"pdf_page":7,"num_pages":24,"content":["Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988                            2427\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1989\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1989)\nVom 20. Dezember 1988\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                   §3\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, Kas-\n§ 1                            senverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig vom\nHundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach§ 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im\nBundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 640-6, ver-                               §4\nöffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch das\nZuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom 18. März 1975             Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines\n(BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses\nGesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr            eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grund-\n1989 - wird in Einnahme und Ausgabe auf                     gesetzes), ~o bedarf es eines Nachtragshaushalts nicht,\nwenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von\n5 175 000 000 Deutsche Mark                  5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn\nfestgestellt.                                               Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n§2                                                         §5\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,      (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nzur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1989 Kredite in       mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen Bürg-\nHöhe von\nschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur\n1 170 000 000 Deutsche Mark                  Förderung der Wirtschaft einschließlich der freien Berufe\naufzunehmen.                                                bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000 Deutsche Mark\nzu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1989 fällig werdenden          (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsüber-     Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-\nsicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                     gesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,\nsoweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch\n(3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1987 und      genommen werden kann oder in Anspruch genommen\n1988 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geld-     worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz\nmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.               erlangt hat.","2428                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährlei-      rungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In Beteili-\nstung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen,        gungsverträgen darf ein fester Veräußerungspreis verein-\nin der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch               bart werden.\ngenommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den\nErmächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der\n§ 8\nÜbernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Haupt-\nverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.                 Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nunter Einschaltung der Hauptleihinstitute\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-\nnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für             Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt,\nerbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene         unq Deutsche Ausgleichsbank, Bonn,\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-           sowie in Berlin durch die Berliner Industriebank AG, Berlin,\nrechnen.\nvergeben werden.\n(5) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nmit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen bei                                       § 9\nseinen Forderungen an die Berliner Industriebank AG in\nHöhe eines Teilbetrages von bis zu 450 000 000 Deutsche           Die§§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung des\nMark im Range hinter alle anderen Gläubiger der Bank           ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1990 weiter.\nzurückzutreten.\n§6\n§ 10\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dankes-\nspende findet§ 2 des Gesetzes über die Verwaltung des             Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nERP-Sondervermögens keine Anwendung.                           Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 7\n§ 11\nDie Vorschriften des§ 65 Abs. 7 der Bundeshaushalts-\nordnung finden im Jahr 1989 auf das Eigenkapitalfinanzie-         Dieses Gesetz tritt am 1 . Januar 1989 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 20. Dezember 1988\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. H e I m u t K o h 1\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nH. H a u s s m a n n\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988              2429\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1989\nTeil 1:         Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:        Finanzierungsübersicht\nTeil III:       Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:         Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1987\nTeil 1\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):           Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):           Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):          Einnahmen","2430                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nKap. 1\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                                 Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                                     Zweckbestimmung                                                      1988\n1987\n1989\nFunktion\n1000 DM    1000 DM      1000 DM\n1                                                   2                                            3          4            5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter\nEinschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maß-\ngabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 01-691             Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................ .                             2 577 000  2 379 000   2 224 300 *)\nVerpflichtungsermächtigung .............. 712 000 000 DM\nfällig im Jahr 1990\n862 03-731             Investitionen von Seehafenbetrieben ................. .                              51 000     45 000      50 257\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .             15 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5 000 000 DM\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM\n853 02-692             Investitionen von Gemeinden ....................... .                                80 000     80 000      58 553\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel\n853 11-330 Abwasserreinigung.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .             30 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\n*) Aufteilung nach Funktionsziffern am Schluß von Teil 1","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988                                        2431\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                  Zu e)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen                 Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der Mei-\nsollen der Leistungssteigerung dienen und hierdurch dazu beitra-                nungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung technischer\ngen, daß sie insbesondere auch die erforderlichen Umweltschutz-                 Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von Zeitungen und\ninvestitionen zügig durchführen können.                                         Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen\ngewährt werden.\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Kooperations-\npartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.                      Zu f)\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für                                      Der Betrag steht Partikulierern und Kleinreedern für den Bau und\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . 1 383 000 000 DM                 Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\nb) Existenzgründungen und standortbedingte\nInvestitionen sowie Maßnahmen gegen\nLärm, Geruch und Erschütterungen . . . . . . 1 125 000 000 DM               Zug)\nc) betriebliche Ausbildungsstätten . . . . . . . . .            5 000 000 DM    Mit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften der\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbeteili-                                  mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe\ngungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . .    35 000 000 DM    sowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haftungsfonds in\nHöhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantieverpflichtungen zur Ver-\ne) die Förderung kleiner und mittlerer Presse-\nfügung gestellt.\nunternehmen ....................... .                      12 000 000 DM\nf) die Binnenschiffahrt .................. .                   10 000 000 DM\ng) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemein-                                      Verpflichtungsermächtigung:\nschaften (Haftungsfondsdarlehen)                            7 000 000 DM    Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unterneh-\nmen, insbesondere im Regional-, Existenzgründungs- und Stand-\n2 577 000 000 DM\nortprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n712 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1990 erforderlich.\nZu a)\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten der\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten, wenn sie für\ndie im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81 und 882 82)                  Zu Tit. 862 03\nveranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.                             Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-\n335 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-                    schen Seehäfen zu verbessern.\nermächtigung zugesagt.                                                          15 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nZu b)                                                                           Verpflichtungsermächtigung:\nGefördert werden                                                                Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und                                   tungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM auf das\n- standortbedingte Investitionen                                                Aufkommen der Jahre 1990 und 1991 erforderlich.\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und des\nKleingewerbes. Außerdem werden Investitionen zur Minderung von\nLärm, Geruch und Erschütterungen gefördert.\n445 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-                    Zu Tit. 853 02\nermächtigung zugesagt.\nDie Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten der\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur\"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der Standort-\nZu c)                                                                           qualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investitionen zur\nSteigerung des Wohn und Freizeitwertes.\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher\nAusbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.                                   50 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungser-\nmächtigung zugesagt.\nZu d)                                                                           Verpflichtungsermächtigung:\nDurch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-                   Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\ngesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die Be-                   tungsermächtigung bis zur Höhe von 30 000 000 DM auf das Auf-\nschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.                             kommen der Jahre 1990 und 1991 erforderlich.","2432                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nKap. 1\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                      Zweckbestimmung                                                                            1987\n1989         1988\nFunktion\n1000 DM     1000 DM      1000 DM\n1                                           2                                             3            4            5\n681 01-029  Dankesspende .................................. .                                    10 000       10 000          10 000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz ................................... .                                 (950 000) (1 035 000)    (1 047 966)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 11-330  Abwasserreinigung ............................... .                                 380 000     465 000        571 017\nVerpflichtungsermächtigung             . . . . . . . . . . . . . . 245 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 000 DM\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 000 DM\nJahr 1992 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 000 000 DM\n853 12-330  Abfallwirtschaft .................................. .                               270 000     325 000        272 768\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 250 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 000 000 DM\nJahr 1992 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000 DM\n862 11-330  Luftreinhaltung .................................. .                                300 000     245 000        204181\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 270 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 000 000 DM\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 000 000 DM\nGesamtausgaben     3 668 000   3 549 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ...... .                               10 000       10 000\nAusgaben für Investitionen ......................... .                            3 658 000   3 539 000\nGesamtausgaben     3 668 000   3 549 000","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988                                  2433\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                        Zu Tit. 853 12\nDie Bundesregierung hat der amerikanischen Stiftung „The German       Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nMarshall Fund of the United States - A Memorial to the Marshall\nzur Abfallwirtschaft und Abfallverwertung zur Verfügung gestellt\nPlan\" zugesagt, die seit 1972 gewährte Dankesspende von jährlich\n10 00~ 000_ DM fü~- weitere zehn Jahre (1987 bis 1996) zu gewäh-      werden.\nren. Die Stiftung fordert durch Zuschüsse an Einzelpersonen und       220 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nOrg~nisationen innerhalb und außerhalb der USA Forschungs- und\nStud1e~programme, die dem Verständnis und der Lösung bestimm-         ermächtigung zugesagt.\nter nationaler _und internationaler Probleme moderner lndustriege-\ns~llschaft~~ dienen sollen. Die Hälfte der ab 1987 veranschlagten\nMittel 1st fur Vorhaben der deutsch-amerikanischen Zusammenar-        Verpflichtungsermächtigung:\nbeit vorgesehen, die überwiegend in der Bundesrepublik durchge-\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\nführt werden.\ntungsermächtigung bis zur Höhe von 250 000 000 DM auf das\nDie Zahlung der Dankesspende in Höhe des Ansatzes ist auf Grund\nAufkommen der Jahre 1990, 1991 und 1992 erforderlich.\neiner Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahr 1986 zugesagt.\nZu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -\nO.ie Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch        Zu Tit. 862 11\nfur baurelevante umweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet\nwerden.                                                               Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\nLuftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen\nder gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nZu Tit. 853 11\n150 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nDie . Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen\nbestimmt. Aus dem Ansatz dürfen auch Regenüberlaufbecken und          ermächtigung zugesagt.\nHauptsammler finanziert werden. 295 000 000 DM sind auf Grund\neiner früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nVerpflichtungsermächtigung:                                           Das Programm wird verstärkt fortgeführt. Für die Jahre 1990 und\n1991 ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\nZur konti~~ier_lichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\ntungsermacht1gung bis zur Höhe von 245 000 000 DM auf das             270 000 000 DM erforderlich.\nAufkommen der Jahre 1990, 1991 und 1992 erforderlich.","2434                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil             1\nKap. 2\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                         Ist-Ergebnis\nfür       für\nund                        Zweckbestimmung                                                           1988\n1987\n1989\nFunktion\n1000 DM    1000 DM      1000 DM\n1                                           2                                              3         4            5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins kön-\nnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzierungshil-\nfen gewährt oder Beteiligungen übernommen werden, bei\ndenen die üblichen bankmäßigen und betriebswirtschaftli-\nchen Voraussetzungen nicht oder nicht in vollem Umfang\nvorliegen, die jedoch im Hinblick auf die politische Zielset-\nzung der Berlinhilfe gerechtfertigt erscheinen; Entsprechen-\ndes gilt für die Übernahme von Gewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter\nEinschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maß-\ngabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppen\nTitelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investitions-\nund sonstigen Krediten ............................ .                              (719 700)  (669 700)      (620 134)\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen ................ .                              680 000    630 000        599 464\nAus dem Ansatz dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM Betriebs-\nmittelkredite geleistet werden.\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 862 14 und Tit. 831 21 geleistet werden.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 245 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 000 000 DM\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 000 000 DM\n862 13-691  Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen                                                                         8 050\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.\n862 14-692  Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse .......... .                              39 700    39 700          12 620\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei\nTit. 862 11.","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988              2435\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 11\nZur Durchführung von Investitionen der Berliner Wirtschaft sind\nFinanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen erforder-\nlich. Die veranschlagten Mittel sollen für\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben\nverwendet werden. Hierdurch soll zugleich dazu beigetragen wer-\nden, daß die Unternehmen insbesondere auch die erforderlichen\nUmweltschutzinvestitionen zügig durchführen können.\n§ 5 Absatz 5 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1989 ermächtigt den Bun-\ndesminister für Wirtschaft mit einem-Teilbetrag in Höhe von bis zu\n450 Mio DM seiner Forderungen an die Berliner Industriebank AG\nim Range hinter alle anderen Gläubiger der Bank zurückzutreten.\nDiese Ermächtigung ist erforderlich, damit die Bank im Hinblick auf\ndie Regelungen des Kreditwesengesetzes gemäß ihrem Förderauf-\ntrag Berliner Großunternehmen bei der Vergabe von ERP-Darlehen\nund von Darlehen gemäß § 16 Berlinförderungsgesetz weiterhin\nberücksichtigen kann.\n235 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZur kontinuierlichen Förderung der Berliner Wirtschaft ist eine Ver-\npflichtungsermächtigung auf das Aufkommen der Jahre 1990 und\n1991 bis zur Höhe von 245 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit\n(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in\nERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)\nZu Tit. 862 14\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-\ndeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen\nvorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für\nAuslandsaufträge verwendet werden.","2436                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nKap. 2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                       Zweckbestimmung                                                                         1987\n1989        1988\nFunktion\n1000 DM     1000 DM       1000 DM\n1                                           2                                            3           4             5\nTitelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm                                                 (20 000)    (20 000)          (1 636)\n831 21-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten ....................................... .                                  20 000      20 000            1 636\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei\nTit. 862 11.\n831 22-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen ...\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\nTitelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Fördermaßnahmen                                (5 300)     (5 300)         (5 196)\n685 31-171  Wirtschaftsnahe Forschung ........................ .                                 2 800       2 800           2 696\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .             2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000 DM\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM\n685 32-643  Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche Förder-\nmaßnahmen .................................... .                                     2 500       2 500           2 500\nGesamtausgaben     745 000     695 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                        5 300       5 300\nAusgaben für Investitionen ......................... .                            739 700     689 700\nGesamtausgaben     745 000     695 000","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988                                      2437\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 831 21                                                          -prüfung und die Phys:kalisch-Technische Bundesanstalt Berlin. Die\nAbwicklung des Programms obliegt dem Senator für Wirtschaft und\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Unter-            Arbeit, Berlin, der insoweit als Treuhänder für das ERP-Sonderver-\nnehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital zu ver-\nmögen handelt.\nstärken.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZu Tit. 831 22                                                          Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll auch in\nForderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können             den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt werden. Damit\nin Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unter-       bereits 1989 Vorhaben begonnen werden können, für die erst in den\nnehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen (vgl.               Jahren 1990 und 1991 Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen,\nEinnahme Kap. 5 Tit. 182 02)                                            sind Verpflichtungsermächtigungen bis zur Höhe von insgesamt\n2 800 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 685 31\nDie Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung von\nZu Tit. 685 32\nForschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten lassen,\ndaß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche        Die veranschlagten Zuschußmittel sind für Ausstellungen und Mes-\nEntwicklung verwendet werden können. Die geförderten For-               sen vorgesehen, insbesondere für\nschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der Mate-          - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts\",\nrialprüfung, des Meßwesens, der Elektronik, Umwelttechnik, Kom-\n- die Internationale Tourismus-Börse.\nmunikationstechnik und der Schiffbautechnik. Die Mittel werden\nWissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin        Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang\nhaben und in der Regel Angehörige einer wissenschaftlichen Insti-       sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden, die\ntution in Berlin sind, über diese Institution zur Verfügung gestellt;   sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinigten\nhierzu gehören auch die Bundesanstalt für Materialforschung und         Staaten von Amerika dienen.","2438                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nKap.3\nBetrag    Betrag\nTitel                                                                                                       Ist-Ergebnis\nfür       für\nund                       Zweckbestimmung                                                                       1987\n1989      1988\nFunktion\n1000 DM   1000 DM     1000 DM\n1                                           2                                             3         4           5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds II) .................. .                           155 000   155 000         17 408\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel\n862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen für Darlehen für Vorhaben in regionalen\nFördergebieten.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\nJahr 1992 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM\nGesamtausgaben      155 000   155 000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen ......................... .                             155 000   155 000","Nr. 61 - Tag der Ausgabe· Bonn, den 28. Dezember 1988                                      2439\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01                                                         durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamtvolu-\nmen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden (Exportfonds 1). Ein-\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungs-       zelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 - BGBI. 1\nermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Liefe-\nS. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01 ).\nrungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von\nInvestitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wie-\nderaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 :3 mit Mitteln,   Verpflichtungsermächtigung:\ndie sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.                      Mit der Verpflichtungsermächtigung von 120 000 000 DM (davon\nFür denselben Verwendungszweck. stehen auf Grund früher                30 000 000 DM für 1991 und 90 000 000 DM für 1992) soll eine\ngewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich         kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportgeschäfte mit den\n500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt und          Entwicklungsländern sichergestellt werden.","2440                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nKap.4\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                    Zweckbestimmung                                                             1987\n1989        1988\nFunktion\n1000 DM      1000 DM       1000 DM\n1                                2                                       3           4             5\nAusgaben\n531 01-013  Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen ..................................... .                       300         300            127\n671 01-680  Bearbeitungsgebühren ............................ .                   1 100       1 100            753\n575 01-928  Verzinsung der Kredite ............................ .             600 600     618 600         472 657\n870 01-680  Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. .                  5 000       5 000            491\nGesamtausgaben           607 000     625 000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben .......... _. ................... .                1 400       1 400\nZinskosten ..................................... .                600 600     618 600\nAusgaben für Investitionen ......................... .                5 000       5 000\nGesamtausgaben           607 000     625 000","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988                                  2441\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01                                                          ner Industriebank AG zu zahlen sind. Aus dem Ansatz können auch\nGerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffentlich-\nkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-\nZu Tit. 575 01\nSondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die\njährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des        Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nERP-Sondervermögens berichtet wird. Darüber hinaus können für           vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten\ndie zweckmäßige und wirksame Verwendung der ERP-Mittel Unter-           gezahlt werden.\nsuchungen und sonstige Erhebungen vorgenommen werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für mögliche lnanspruchnahmen aus übernommenen\nZu Tit. 671 01                                                          Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorge-\nsehen.\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die         Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen            sich aus §5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nund sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen            Von dem Gewährleistungsrahmen in Höhe von 700 Mio DM sind\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleih-\n500 Mio DM für Rückbürgschaften des Bürgschaftsprogramms der\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen          Deutschen Ausgleichsbank für freie Berufe vorgesehen. Der Rest-\nübergegangenen Ford~rungen übertragen worden ist) sowie die\nbetrag steht für verschiedene Bürgschaften und sonstige Gewähr-\nGebühren, die für die Ubernahme und Verwaltung von Beteiligun-\nleistungen, insbesondere in Berlin, zur Verfügung.\ngen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms Berlin\n(vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) und für die Bearbeitung von Krediten   Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. 12.\nzu erleichterten Bedingungen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berli-    1987 273,7 Mio DM.","2442                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nKap. 5\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                           Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                      Zweckbestimmung                                                            1987\n1989         1988\nFunktion\n1000 DM      1000 DM        1000 DM\n1                                 2                                      3            4             5\nEinnahmen\n119 01-680  Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                            30           30            130\n119 02-680  Stundungs-, Verzugszinsen u. a ..................... .                  100          100            190\n119 99-680  Vermischte Einnahmen ........................... .                      100          100            593\n121 01-853  Erträge aus Beteiligungen .......................... .                3 721        1 989          1 989\n121 02-691  Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung .................................... .                   2300         2000           1 909\n133 01-691  Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rahmen\nder Eigenkapitalfinanzierung ....................... .                                            1 706\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen ....................................... .                                                8 050\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 862 13.\n133 03-691  Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..... .                                      31 685\n133 04-872  Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ........... .             53 246       53 000          52 000\n141 01-680  Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen .. .                  50           50              69\n141 02-680  Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährlei-\nstungen ....................................... .                                                16 537\n162 01-691  Zinsen aus Darlehen ............................. .             1 010 240    1 096 850          987 626\n162 03-872  Sonstige Zinsen ................................. .                 12 000       12 000          17 310\n182 01-691  Tilgung von Darlehen ............................. .            2 923 213    2 880 881        3 867 926\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Betei-\nligungen ....................................... .\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 831 22.\n325 02-928  Einnahmen aus Krediten                                          1 170 000      977 000        -702 333\nGesamteinnahmen        5 175 000    5 024 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen                                                     50           50\nÜbrige Einnahmen ...                                            5174 950     5 023 950\nGesamteinnahmen        5175 000     5 024 000","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988                                                    2443\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse aus       Zu Tit. 162 01\ndem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Geräte,\nAusstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reingewinne aus        Veranschlagt sind Zinsen:\nder Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenzgebühren             a) Kreditanstalt für Wiederaufbau                                   548 800 000 DM\nusw.) an das ERP-Sondervermögen abzuführen.\ndavon: Exportfinanzierung ............ .                        (55 100 000 DM)\nvon Gemeinden .............. .                         (28 200 000 DM)\nb) Berliner Industriebank AG . . . . . . . . . . . . . .             95 440 000 DM\nZu Tit. 119 02\nc) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . .              362 000 000 DM\nDer Betrag ist geschätzt.\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     4 000 000 DM\n1 010 240 000 DM\nZu Tit. 119 99                                                       [1 O v. H. dieses Betrages werden von den Hauptleihinstituten als\nDer Betrag ist geschätzt.                                            Kapitalertragsteuer nach§ 43 Abs. 1 Nr. 8b EStG einbehalten und\nabgeführt. Diese Steuer wird jedoch dem . ERP-Sondervermögen\ngemäß § 44c Abs. 2 Nr. 2 EStG erstattet und wird daher nicht als\nAusgabe veranschlagt.]\nZu Tit. 121 01\nVeranschlagt ist die Zahlung einer Dividende aus der Beteiligung\nZu Tit. 162 03\n(44,2 Mio DM) und aus Genußrechten (40 Mio DM) an der Berliner\nIndustriebank AG.                                                    Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben und Sammelkonten\nZu Tit. 182 01\nZu Tit. 121 02                                                       Veranschlagt sind Tilgungen:\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des       a) Kreditanstalt für Wiederaufbau .......... 1 510 233 000                      DM\nEigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind.               davon: Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . (121 300 000            DM)\nvon Gemeinden ............... (105 500 000                         DM)\nb) Berliner Industriebank AG . . . . . . . . . . . . . . 535 980 000            DM\nZu Tit. 133 04                                                       c) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . 859 000 000              DM\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    18 000 000 DM\nVeranschlagt ist die vierte und letzte Rate in Höhe von 53,246 Mio\nDM für die Ubertragung einer Forderung gegen das Land Berlin an                                                                        2 923 213 000 DM\nden Bundeshaushalt.\nZu Tit. 325 02\nGemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1989 können Geld-\nZu Tit. 141 01\nmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veranschlagung\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine        der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                       Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).","2444                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen\nKap.                                                              sächliche        Zins-               und              In-\nBezeichnung          Einnahmen        Ausgaben\nAusgaben         kosten        Zuschüsse für       vestitionen\nlfd. Zwecke\n1000 DM         1000 DM         1000 DM        1000 DM            1000 DM          1000 DM\nBundesgebiet\n(ohne Berlin) ........                      3 668 000                                           10 000        3 658 000\n2     Berlin ..............                         745 000                                             5 300          739 700\n3     Exportfinanzierung    ...                     155 000                                                            155 000\n4     Sonstige Ausgaben ...                         607 000         1 400         600 600                                  5 000\n5     Einnahmen .........         5 175 000\n5 175 000       5175 000          1 400         600 600             15 300        4 557 700\nZu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben -\nIst-Ergebnis 1987 in 1 000 DM\nFunktion\n634               Verarbeitende Industrie ..........•...............................                            162 026\n635               Handwerk und Kleingewerbe ..................................... .                             698 905\n641               Handel ...................................................... .                               397 564\n650               Fremdenverkehr ............................................... .                              100 681\n670               Sonstige Dienstleistungen .......••...............................                            120 162\n680               Sonstige Bereiche                                                                             117 385\nZonenrandgebiet\n691               Betriebliche Investitionen ........................................ .                         627 577\nSumme                  2 224 300","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988                   2445\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nKapitel                                           a) aus                           Jahr\nTitel                Zweckbestimmung                Vorjahren      1989       1990        1991 1992 ff.\nb) neu\nin Mio DM\nKap. 1\n862 01    Kleine und mittlere Unternehmen .......\na        780,0\nb                   712,0\na         15,0       10,0\n862 03    Seehafenbetriebe ...................\nb                     5,0        10,0\n853 02    Investitionen von Gemeinden ..........\na         50,0       20,0\nb                    15,0        15,0\n853 11    Abwasserreinigung_ ..................\na        295,0      100,0\nb                   100,0       100,0   45,0\n853 12    Abfallwirtschaft .....................\na        220,0       80,0\nb                   120,0        80,0   50,0\n862 11    Luftreinhaltung .....................\na        150,0      145,0\nb                   125,0       145,0\n681 01    Dankesspende .....................\na         10,0       10,0        10,0   50,0\nb\nKap. 2\n862 11    Investitionskredite ..................\na        235,0       75,0\nb                   165,0        80,0\n685 31    Wirtschaftsnahe Forschung ...........\na          2,8        1,0\nb                     1,8         1,0\nKap. 3\n866 01    Finanzierungshilfe für Lieferungen in             a        120,0      120,0       120,0   90,0\nEntwicklungsländer .................              b                                30,0   90,0\nSumme\na      1 877,8      561,0       130,0  140,0\nb                 1 243,8       461,0  185,0","2446                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil 1\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1989                   1988\n1000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1 . Ausgaben ............................................... .                  5 175 000              5 024 000\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen\nFeh Ibetrages)\n2. Einnahmen .............................................. .                   4 005 000              4 047 000\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo ....................................... .                 1 170 000                977 000\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ................... .            2 370 000              2 177 000\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt ............... .           1200000                1200000\nSaldo .................................................. .                  1 170 000                977 000\n5. Einnahmen als kassenmäßigen Überschüssen\n6. Finanzierungssaldo ....................................... .                 1 170 000                977 000","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988                        2447\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil 1\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1989                   1988\n1000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig ............................................ .             1 650 000              1500000\n1.2 kurzfristig ............................................ .               720 000                677 000\nSumme 1.          2 370 000              2 177 000\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden ............................ .             800 000                450 000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ............................ .             400 000                750 000\nSumme 2.          1200000                1200000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt ........................ .             1 170 000                977 000","2448                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand              Stand\nam 31. 12. 1987     am 31 . 12. 1986\nDM                 DM\nA. Bankguthaben (Einlagen bei der Bundesbank) ................ -                23 861 156, 17     79 985 587 ,26\nB. Darlehensforderungen ................................. .                20 232 004 445,82   20 047 928 385,59\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ........... .            298 998 773,21     315 752 335,13\n2. Tilgungsforderungen ................................. .                  826 851 554,07     895 757 733,39\n3. Forderungen aus dem Verkauf von Forderungen ............ .               106 245 837, 11    158 245 837,11\n4. Regreßforderungen .................................. .                     6 684 683,41       6 796 081,85\n5. Verschiedene ....................................... .                       608 252,47          441 959,06\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau .................... _, ..... .            90 000 000,-       90 000 000,-\n2. Deutsche Ausgleichsbank                                                   28 000000,-        28 000 000,-\n3. Berliner Industriebank AG\na) Grundkapital                                                           44 200 000,-       44 200 000,-\nb) Genußkapital                                                           40 000 000,-                -,-\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms ......................... .                215 488 900,-      222 696 601 ,63\n21 912 943 602,20   21 889 804 521,02\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1987\nDarlehen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin) ............................................ .                        6 371 578,48 DM\n- Berlin ............................................................. .                           3 410 569,80 DM\nZinsen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin) ............................................ .                            15 026,65 DM\n- Berlin ............................................................. .                               31 792,15 DM\nBeteiligungen\n- EKF-Beteiligungen Berlin .............................................. .                          794 101,63 DM\n- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ...................................... .                          201 250,- DM\n10 824 318,71 DM","Nr. 61 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1988                   2449\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1987\nPassiva:\nStand             Stand\nam 31. 12. 1987   am 31.12.1986\nDM                DM\nA. Vermögensbestand .................................... .               15 999 943 602,20 15 474 471 521,02\nB. Verbindlichkeiten\n1. längerfristige Kredite                                               5 713 000 000,-   6 415 333 000,-\n2. kurzfristige Kredite ................................... .             200 000 000,-              -,-\n21 912 943 602,20 21 889 804 521 ,02\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ...................... .            273 682 772,57    31 0 941 291 ,72","2450                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan\nim Konkurs- und Vergleichsverfahren\nund des Bundesberggesetzes\nVom 20. Dezember 1988\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDas Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren vom\n20. Februar 1985 (BGBI. 1 S. 369) wird wie folgt ~eändert:\nIn § 8 wird die Jahreszahl „ 1988\" durch die Jahreszahl „ 1989\" ersetzt.\nArtikel 2\nDas Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBI. 1 S. 1310), das zuletzt\ndurch Artikel 2 Nr. 21 des Gesetzes vom 8. Dezember 1986 (BGBI. 1 S. 2191)\ngeändert worden ist, wird wie folgt geändert:\nIn § 163 Abs. 4 wird die Angabe „ 1. Januar 1989\" durch die Angabe „ 1. Januar\n1994\" ersetzt.\nArtikel 3\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungs-\ngesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 4\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-\nblatt verkündet.\nBonn, den 20. Dezember 1988\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. He Im u t K oh 1\nDer Bundesminister der Justiz\nEngelhard\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nH. Haussmann\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm"]}