{"id":"bgbl1-1988-6-9","kind":"bgbl1","year":1988,"number":6,"date":"1988-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/6#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-6-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_6.pdf#page=47","order":9,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":195,"pdf_page":47,"num_pages":2,"content":["Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Februar 1988                                                                                          195\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 8, ausgegeben am 27. Februar 1988\nTag                                                                           1nhalt                                                                                      Seite\n8. 2. 88      Zehnte Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Änderungen zum 1. Januar 1988)                                                                         173\n613-2-8\n16. 2. 88       Achte Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (8. ADR-Änderungs-\nverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      202\n3. 2. 88      Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und\nGrundfreiheiten und zum Protokoll Nr. 4 zu dieser Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   203\n5. 2. 88      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und\nVollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           204\n5. 2. 88      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Haupt-\nstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         204\nDie Anlage zur 8. ADR-Änderungverordnung wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben.\nAbonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der _Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4,84 DM (3,94 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,64 DM.\nPreis des Anlagebandes: 21,50 DM (19,70 DM zuzüglich 1,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 22,30 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                                                        lnkrafttretens\nSeite          (Nr.                    vom)\n7. 2. 88      Verordnung Nr. 2/88 über die Festsetzung von Entgelten für\nVerkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                                          585            (28             11. 2. 88)                   20. 2. 88\n9. 2. 88      Verordnung TSF Nr. 1/88 über Tarife für den Güterfernverkehr\nmit Kraftfahrzeugen                                                                              637            (31             16. 2. 88)                   15. 3. 88\n9291\n10. 2. 88       Verordnung über besondere Maßnahmen beim lnverkehrbrin-\ngen von Saatgut von Sommerhartweizen und Futtererbse                                             657            (32             17. 2. 88)                   18. 2. 88\nneu: 7822-6-11\n9. 2. 88      Verordnung TSN Nr. 1/88 zur Änderung der Verordnung TS\nNr. 11/58 über einen Tarif für den Güternahverkehr mit Kraft-\nfahrzeugen                                                                                       657            (32             17. 2. 88)                   15. 3. 88\n9291\n29. 1. 88       Dritte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Änderung\nder Ersten Durchführungsverordnung zur Bauordnung für\nLuftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge\nund Motorsegler)                                                                             (Beilage)          (36a            23. 2. 88)                   24. 2. 88\n96-1-16-1","196                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil     1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze. Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Vertrage mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit\nzusammenhangende Bekanntmachungen.\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-\nblatt. Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden sind. Lieferung\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln\n3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,21 DM (5.91 DM zuzüglich 1.30 DM Versandkosten). bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 8,01 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.                                                                                    Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 444. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Januar 1988,\nist im Bundesanzeiger Nr. 27 vom 10. Februar 1988 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 27 vom 10. Februar 1988 kann zum Preis von 5,30 DM\n(4,30 DM + 1,00 DM Versandkosten einschl. 7 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}