{"id":"bgbl1-1988-55-3","kind":"bgbl1","year":1988,"number":55,"date":"1988-12-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/55#page=56","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-55-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_55.pdf#page=56","order":3,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern","law_date":"1988-11-04T00:00:00Z","page":2204,"pdf_page":56,"num_pages":1,"content":["2204                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-\nblatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 69,10 DM._Einzelstücke )e angefa~-\ngene 16 Seiten 2, 17 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis. gilt auch fur\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1988 ausgegeben worden sind. L1eferu_ng\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Koln\n3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 9,98 DM (8,68 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 10,78 DM.\nBund~sanzelger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.                                                                                            Postvertriebsstück· Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Beamten\nim Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern\nVom 4. November 1988\n1.                                            dem Vorstand des Bundesverbandes für den Selbst-\nschutz mit dem Recht, diese Befugnis auf den Direktor\nAuf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundesprä-                                  (als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) weiter zu\nsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundes-                                      übertragen,\nbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975\n(BGBI. 1 S. 1915), geändert durch die Anordnung vom                                     c) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11\n21 . Juni 1978 (BGBI. 1 S. 921 ), übertrage ich widerruflich\ndem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes für\ndie Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung\nöffentliche Verwaltung\nder Bundesbeamten\nfür die Beamten des Zentralbereichs und den Fach-\na) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 12\nbereich Allgemeine innere Verwaltung,\ndem Präsidenten             des Statistischen Bundesamtes,\ndem Präsidenten             des Bundesamtes für Verfassungs-                      d) der Besoldungsgruppen A 5 bis A 11\nschutz,                                                                              den Kommandeuren der Grenzschutzkommandos,\ndem Präsidenten             des Bundeskriminalamtes,                                 dem Kommandeur der Grenzschutzschule\ndem Präsidenten             des Bundesverwaltungsamtes,\ndem Präsidenten             des Bundesamtes für Zivilschutz                          jeweils für die Polizeivollzugsbeamten ihres/seines\nGeschäftsbereichs.\njeweils für seinen Geschäftsbereich,\nb) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11                                                                                     II.\ndem Präsidenten des Bundesarchivs,                                                  Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und\ndem Direktor des Instituts für Angewandte Geodäsie,                               Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamten vor.\nden Leitern der Grenzschutzverwaltungen,\ndem Direktor der Grenzschutzdirektion,\ndem Leiter der Beschaffungsstelle des Bundes-\nministers des Innern,                                                                                                III.\ndem Direktor des Bundesamtes für die Anerkennung                                      Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\nausländischer Flüchtlinge,\nKraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung\ndem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes,                                         und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des\ndem Leiter der Dienststelle Marienthal                                             Bundesministers des Innern vom 27. Mai 1981 (BGBI. 1\njeweils für seinen/ihren Geschäftsbereich,                                         S. 550) außer Kraft.\nBonn, den 4. November 1988\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Zi mmerm an n"]}