{"id":"bgbl1-1988-54-5","kind":"bgbl1","year":1988,"number":54,"date":"1988-11-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/54#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-54-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_54.pdf#page=21","order":5,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":2145,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1988                                                                              2145\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 40, ausgegeben am 22. November 1988\nTag                                                                I n h a It                                                                              Seite\n9. 11. 88    Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Zollpräferenzen 1988 gegenüber\nEntwicklungsländern - EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1037\n613-2-8\n24. 10. 88   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 138 der Internationalen Arbeits-\norganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1051\n24. 10. 88   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 152 der Internationalen Arbeits-\norganisation über den Arbeitsschutz bei der Hafenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1052\nPreis dieser Ausgabe: 3,07 DM (2,17 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,87 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                      Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                                             lnkrafttretens\nSeite          (Nr.                    vom)\n15. 11. 88   Verordnung Nr. 17/88 über die Festsetzung von Entgelten für\nVerkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                              4925           (217           22. 11 88)                     1. 12. 88\n9500-4-6-4\n1. 11 . 88  ?wölfte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur\nAnderung der Fünfundachtzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten,\nStreckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instru-\nmentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)                                 4941           (218          23. 1-1. 88)                   12.  1. 89\n96-1-2-85\n1. 11. 88   ?.ehnte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur\nAnderung der Sechsundachtzigsten Durchführungsverord-\nnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunk-\nten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach\nInstrumentenflugregeln im oberen kontrollierten Luftraum)                            4941            (218         23. 11. 88)                    12.  1. 89\n96-1-2-86"]}