{"id":"bgbl1-1988-4-1","kind":"bgbl1","year":1988,"number":4,"date":"1988-02-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/4#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_4.pdf#page=15","order":1,"title":"Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit für das Jahr 1989","law_date":"1988-01-29T00:00:00Z","page":107,"pdf_page":15,"num_pages":3,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Februar 1988      107\nVerordnung\nüber die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit\nfür das Jahr 1989\nVom 29. Januar 1988\nAuf Grund des§ 3 Abs. 1 des Zeitgesetzes vom 25. Juli\n1978 (BGBI. 1 S. 1110) verordnet die Bundesregierung:\n§ 1\nFür das Jahr 1989 wird die mitteleuropäische Sommer-\nzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) eingeführt.\n§2\n(1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt\nam Sonntag, dem 26. März 1989,\num 2 Uhr. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird\n, die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr\nvorgestellt.\n(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet\nam Sonntag, dem 24. September 1989,\num 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt\ndes Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um\neine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.\n§3\nVon der am Ende der Sommerzeit am 24. September\n1989 doppelt erscheinenden Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr\nwerden die erste Stunde als 2 A und die zweite Stunde als\n2 B bezeichnet.\n§4\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit § 5 des Zeitgesetzes\nauch im Land Berlin.\n§5\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\nKraft.\nBonn, den 29.Januar 1988\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister der Innern\nDr. Zimmermann","108                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 4, ausgegeben am 4. Februar 1988\nTag                                                                           I n ha It                                                                               Seite\n19. 1. 88      Verordnung über den Amtsbereich der vorgeschobenen österreichischen Grenzdienststellen am\nGrenzübergang Neuhaus/Inn (neue lnnbrücke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           102\n8. 1. 88      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung,\nHerstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die\nVernichtung solcher Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           104\n8. 1. 88      Bekanntmachung zu dem übereinkommen über den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation, der\nnationalen Vertreter und des internationalen Personals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           105\n8. 1. 88      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantik-\nvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    105\n13. 1. 88      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Senegal über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     105\n15. 1. 88      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung von Jamaika über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                107\n15. 1. 88      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von\nDiskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         109\n18. 1. 88      Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über den Austausch von Informationen\nauf dem Energiegebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        120\n18. 1. 88      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisie-\nrung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      122\n18. 1. 88      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffne-\nten Konflikten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  122\n18. 1. 88      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und lmmunitäten der\nInternationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                123\n19. 1. 88      Bekanntmachung zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        123\n19. 1. 88      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Normen für\ndie Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . . .                                                     124\nMit dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes wird den Abonnenten die Neuauflage des Fundstellennachweises B, .\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR, abgeschlossen am 31. Dezember 1987, gesondert übersandt.\nPreis dieser Ausgabe: 4,84 DM (3,94 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,54 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Februar 1988                                                                                      109\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 5, ausgegeben am 5. Februar 1988\nTag                                                                        I n h a It                                                                             Seite\n28.  1. 88  Gesetz zu dem Abkommen vom 4. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über\nden Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaf-\nfung von Ehefähigkeitszeugnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     126\n15. 12. 87  Bekanntmachung der Vereinbarung zum deutsch-französischen Abkommen über die Errichtung\ndeutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die\nBedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               133\n15. 12. 87  Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Französischen Republik über das Deutsch-französische Hochschulkolleg . . . . . . . . . . .                                                   137\n20.  1. 88  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Weltorganisation für\nMeteorologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    138\n25.  1. 88  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die Errichtung\nnebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Neulauterburg/\nLauterbourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  139\nPreis dieser Ausgabe: 2,87 DM (1,97 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,67 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}