{"id":"bgbl1-1988-37-4","kind":"bgbl1","year":1988,"number":37,"date":"1988-08-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/37#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-37-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_37.pdf#page=29","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27","page":1217,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. August 1988                                                                                1217\nBundesges~tzblatt\nTe i I II\nNr. 27, ausgegeben am 3. August 1988\nTag                                                                   I n h a It                                                                             Seite\n23. 7. 88  Gesetz zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschen-\nrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      662\n7. 7. 88  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               665\n8. 7. 88  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen ÜIJereinkommens über das Harmoni-\nsierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren und des Anderungsprotokolls . . . . . . . . . . . .                                              666\n8. 7. 88  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe . . . . . . . .                                                     666\n8. 7. 88  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über einen Verhaltenskodex für\nLinienkonferenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  667\n11. 7. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung\nund Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten\n(Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            667\n11. 7. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über Erleichterungen für die\nEinfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen\nausgestellt oder verwendet werden sollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                668\n13. 7. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Überein-\nkommens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      668\n13. 7. 88 Bekanntmachung_ über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die zivilrecht-\nliche Haftung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     669\n13. 7. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Normen für\ndie Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . . .                                                  669\n19. 7. 88 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über die Entwicklung der wirtschaftlichen,\nindustriellen und technischen Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    670\n28. 7. 88 Berichtigung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens . . . . . . . . . .                                                   672\nPreis dieser Ausgabe: 3.07 DM (2.17 DM zuzughch 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,87 DM.\nIm Bezugspreis 1st die Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz betragt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}