{"id":"bgbl1-1988-22-4","kind":"bgbl1","year":1988,"number":22,"date":"1988-06-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/22#page=44","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-22-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_22.pdf#page=44","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 21","page":704,"pdf_page":44,"num_pages":1,"content":["704                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 21, ausgegeben am 1. Juni 1988\nTag                                                               Inhalt\nSeite\n30. 5. 88  Verordnung zu dem Notenwechsel vom 4. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über Inspektionen in bezug auf den Vertrag vom\n8. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen\nSowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Verordnung\nüber Inspektionen nach dem INF-Vertrag)................................................                                                               534\n14. 3. 88  Bekanntmachung des deutsch-tschadischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                     554\n25. 4. 88  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der Meeres-\nverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   556\n3. 5. 88  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der\nVerträge..........................................................................                                                                    557\n4. 5. 88  Bekanntmachung zu dem Welturheberrechtsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               559\n13. 5. 88  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des\ngewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      560\nPreis dieser Ausgabe: 4,84 DM (3,94 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,64 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                   Seite          (Nr.                    vom)                lnkrafttretens\n19. 5. 88  Verordnung Nr. 7/88 über die Festsetzung von Entgelten für\nVerkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                                2349           (99             28. 5. 88)                   10. 6. 88\n9500-4-6-4"]}