{"id":"bgbl1-1988-21-5","kind":"bgbl1","year":1988,"number":21,"date":"1988-05-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/21#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-21-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_21.pdf#page=18","order":5,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 20","page":654,"pdf_page":18,"num_pages":1,"content":["654                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 20, ausgegeben am 27. Mai 1988\nTag                                                                         Inhalt\nSeite\n24. 5. 88 Gesetz zu der Änderung vom 16. Oktober 1985 des Übereinkomm~!\"S vom 3. September 1976\nüber die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT-Ubereinkommen) . . . . . . . . .                                                              510\n21. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationalen Regeln zur\nVerhütung von Zusammenstößen auf See. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            515\n21. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geisel-\nnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    515\n21. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Be-\nziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      516\n21. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Studie11zehtrale für die\nErhaltung und Restaurierung von Kulturgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        516\n21. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und\nNaturerbes der Welt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           517\n21. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den\nSuch- und Rettungsdienst auf See ............... _. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . .                                  517\n21. 4. 88 Bekanntmachung_ über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die zivilrecht-\nliche Haftung für Olverschmutzungsschäden .......................... : . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     518\n26. 4. 88 Bekanntmachung der Vereinbarung z~ischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Schweizerischen Bundesrat zur Anderung der Vereinbarung über den radiologischen Notfall-\nschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   519\n26. 4. 88 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Schweizerischen Bundesrat zur Durchführung der Vereinbarung über den radiologischen Notfall-\nschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . .   520\n27. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über Vorrechte, Befreiungen und lmmuni-\ntäten der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . .                                         521\n27. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung eines Internatio-\nnalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . •                            522\n27. 4. 88 Bekanntmachung des deutsch-komorischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                               523\n27. 4. 88 Bekanntmachung des deutsch-mauritischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                              524\n28. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher\nHandlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         526\n28. 4. 88 Bekanntmachung des deutsch-nigrischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbei! . . . . . . . . . .                                                            526\n28. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe . . . . . • . .                                                             528\n28. 4. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe                                                                 ·528\n4. 5. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an\nBord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen .......................................• ~                                                                        529\n4. 5. 88 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Qbereinkommens über das Harmonisierte\nSystem zur Bezeichnung und Codierung der Waren und des Anderungsprotokolls . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     530\n9. 5. 88 Bekanntmachung des deutsch-salvadorianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . .                                                                 531\nPreis dieser Ausgabe: 4,84 DM (3,94 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,64 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}