{"id":"bgbl1-1988-17-1","kind":"bgbl1","year":1988,"number":17,"date":"1988-04-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/17#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-17-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_17.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Freistellung von Versicherungsunternehmen von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz","law_date":"1988-04-16T00:00:00Z","page":529,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["529\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                              Z 5702 A\n1988                            Ausgegeben zu Bonn am 26. April 1988                                                                                       Nr. 17\nTag                                                            In ha It                                                                                 Seite\n16. 4. 88 Verordnung zur Freistellung von Versicherungsuntemehmen von der Aufsicht nach dem Ver-\nsicherungsaufsichtsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   529\nneu: 7631-1-13\n19. 4. 88 Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung (MinÖIBewV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    530\n118\\1: 705-1-8; 705-H\n19. 4. 88 Erste Verordnung zur Änderung der Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               535\n705-1-2\n19. 4. 88 Erste Verordnung zur Änderung der Gaslastverteilungs-Verordnung                                                                                   549\n705-1-3\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    557\nVerordnung\nzur Freistellung von Versicherungsunternehmen\nvon der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz\nVom 16. April 1988\nAuf Grund des§ 1 Abs. 2 Satz 3 des Versicherungsauf-\nsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom\n13. Oktober 1983 (BGBI. 1 S. 1261 ), der durch Artikel 1\nNr. 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 1986 (BGBI. 1\nS. 2485) angefügt wurde, wird verordnet:\n§ 1\nDie Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-\nWestfalen und die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des\nVerbandes der Diözesen Deutschlands werden von der\nAufsicht nach dem Versicherungsaufsicht~gesetz freige-\nstellt.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 4 des Vierzehnten\nGesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgeset-\nzes vom 29. März 1983 (BGBI. 1 S. 377) auch im Land\nBerlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am 1. Mai 1988 in Kraft.\nBonn, den 16. April 1988\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nHans Tietmeyer"]}