{"id":"bgbl1-1988-16-4","kind":"bgbl1","year":1988,"number":16,"date":"1988-04-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/16#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-16-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_16.pdf#page=14","order":4,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":526,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["526                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1\nBund esgesetzb I att\nTeil II\nNr. 16, ausgegeben am 21. April 1988\nTag                                                                  I n h a It                                                                               Seite\n14. 4. 88   Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Großherzogtum Luxemburg über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze . . . . . . . . . . .                                                        414\nneu: 188-35\n7. 3. 88   Bekanntmachung des Protokolls zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschrei-\ntende Luftverunreinigung betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammen-\narbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Ubertragung von luftverunreinigenden\nStoffen in Europa (EMEP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       421\n16. 3. 88   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur einheitlichen\nFeststellung von Regeln über die lmmunitäten der Staatsschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           427\n16. 3. 88   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über die internationale An-\nerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren . . . . . . . . . . . .                                              428\n17. 3. 88   Bekanntmachung zum deutsch-sowjetischen Abkommen über die Entwicklung und Vertiefung der\nlangfristigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft und Industrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  428\nPreis dieser Ausgabe: 2,87 DM (1,97 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,67 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                      Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                                               lnkrafttretens\nSeite          (Nr.                    vom)\n25. 3. 88   Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste\n- Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - (Beilage)                                 1673           (68             12. 4. 88)                    22. 4. 88\n7400-1-6\n12. 4. 88   Berichtigung der Neunundfünfzigsten Verordnung zur Ände-\nrung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschafts-\nverordnung -                                                                           1729            (71             15. 4. 88)"]}