{"id":"bgbl1-1988-11-6","kind":"bgbl1","year":1988,"number":11,"date":"1988-03-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/11#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1988-11-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1988/bgbl1_1988_11.pdf#page=47","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen","law_date":"1988-03-15T00:00:00Z","page":403,"pdf_page":47,"num_pages":1,"content":["Nr. 11 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. März 1988                                                                                   403\nBekanntmachung\nüber den Schutz von Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen\nVom 15. März 1988\nAuf Grund des Gesetzes betreffend den Schutz von\nMustern und Warenzeichen auf Ausstellungen in der im\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 424-2-1,\nveröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch\nArtikel VI des Gesetzes vom 21. Juni 1976 (BGBI. 1976 II\nS. 649), wird bekanntgemacht:\nDer zeitweilige Schutz von Mustern und Warenzeichen\nwird für die folgenden Ausstellungen gewährt:\n1. ,,Tube 88 - Internationale Rohr-Fachmesse\"\nvom 11. bis 15. April 1988 in Düsseldorf\n2. ,,PacPro 88 - Internationale Messe Packmittelpro-\nduktion Maschinen - Materialien - Verfahren\"\nvom 5. bis 11 . Mai 1988 in Düsseldorf\n3. ,,20. lnterzoo '88 - Internationale Fachmesse für den\nZoofachhandels-Bedarf\"\nvom 13. bis 15. Mai 1988 in Nürnberg\nBonn, den 15. März 1988\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nDr. Kinkel\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 13, ausgegeben am 26. März 1988\nTag                                                                   I n h a It                                                                              Seite\n17. 3. 88  Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mal 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren\nUnglücksfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  286\nneu: 188-33\n11 . 3. 88 Bekanntmachung des Protokolls zu dem Vertrag über die dauernde Neutralität und den Betrieb des\nPanamakanals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  293\nPreis dieser Ausgabe: 2,87 DM (1,97 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,67 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}