{"id":"bgbl1-1987-7-2","kind":"bgbl1","year":1987,"number":7,"date":"1987-01-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/7#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-7-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_7.pdf#page=23","order":2,"title":"Berichtigung der Fünften Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung","law_date":"1987-01-22T00:00:00Z","page":423,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1987                                423\n(2) Die Länder können für die Verwaltung der im Rah-          (2) Die Senate der Länder Berlin, Bremen und Hamburg\nmen der bisherigen Tuberkulosehilfe gewährten Darlehen       werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über\nandere Behörden bestimmen.                                   die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwal-\ntungsaufbau ihrer Länder anzupassen.\n§§ 148 bis 150\n(Änderung von Gesetzen)                                                 § 152\nBerlin-Klausel\n§ 151\nBehördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel                 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechts-\n(1) Welche Stellen zuständige Behörden im Sinne die-       verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen\nses Gesetzes sind, bestimmt, soweit eine landesrechtliche    werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten\nRegelung nicht besteht, die Landesregierung.                 Überleitungsgesetzes.\nBerichtigung\nder Fünften Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung\nVom 22. Januar 1987\nDie Fünfte Verordnung zur Änderung der Futtermittel-\nverordnung vom 2. Januar 1987 (BGBI. 1 S. 94) wird wie\nfolgt berichtigt:\nIn der Anlage wird in den Nummern 7.6 und 7.7 der\nAnlage 2 zur Futtermittelverordnung in Spalte 3 in der\njeweils das Vitamin B 12 betreffenden Zeile die Angabe\n,, 1 g\" durch die Angabe ,,µg\" ersetzt.\nBonn, den 22. Januar 1987\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nIm Auftrag\nProf. Dr. Rojahn","424                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bondesdruckerei Zweigbetrieb Bonn .\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstiige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na)    völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nlb)   Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim\nVerlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestel-\nlungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20,\n5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\n!Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 57,60 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser IPreis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1986 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM V,ersand-\nll<osten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-\nsalz beträgt 7 % .                                                                               Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nBundesgesetzblatt-Einbanddecken 1986\nAuslieferung ab Februar 1987\nTeil 1: '17,70 DM                                        (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II: 8,85 DM                                         (1 Einbanddecke) einschließlich Porto und Verpackung\n7 % MwSt. sind enthalten\nAusführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:           Einbanddecken für Teil I und Teil III können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:           Zur Vermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor Bestellaufgabe zu prüfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag auf Einbanddecken erteilt haben.\nDie Titelblätter mit den Hinweisen für das Einbinden, die Zeitlichen Übersichten und die Sachver-\nzeichnisse für den Jahrgang 1986 des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II liegen einer der nächsten\nAusgaben des Bundesgesetzblattes 1987 Teil I bzw . Teil II im Rahmen des Abonnements bei.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. lb. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1"]}