{"id":"bgbl1-1987-60-10","kind":"bgbl1","year":1987,"number":60,"date":"1987-12-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/60#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-60-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_60.pdf#page=23","order":10,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988)","law_date":"1987-12-18T00:00:00Z","page":2767,"pdf_page":23,"num_pages":27,"content":["Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                             2767\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988)\nVom 18. Dezember 1987\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                   §3\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, Kas-\n§ 1                            senverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig vom\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach§ 7 des Gesetzes       Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, ver-                               §4\nöffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch das         Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines\nZuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom 18. März 1975           unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses\n(BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grund-\nGesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr            gesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaushalts nicht,\n1988 - wird in Einnahme und Ausgabe auf                     wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von\n5 024 000 000 Deutsche Mark                  5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn\nRechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\nfestgestellt.\n§2\n§5\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nzur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1988 Kredite in\nmit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen Bürg-\nHöhe von\nschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur\n977 000 000 Deutsche Mark                    Förderung der Wirtschaft einschließlich der freien Berufe\naufzunehmen.                                                bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000 Deutsche Mark\nzu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1988 fällig werdenden          (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsüber-     Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-\nsicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                     gesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,\nsoweit das ERP-So_ndervermögen noch in Anspruch\n(3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1986 und      genommen werden kann oder in Anspruch genommen\n1987 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geld-     worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz\nmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.               erlangt hat.","2768                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährlei-    gungsverträgen darf ein fester Veräußerungspreis verein-\nstung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen,     bart werden.\nin der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch                                        §8\ngenommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den\nErmächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der           Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nÜbernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Haupt-         unter Einschaltung der Hauptleihinstitute\nverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.           Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt,\nund Deutsche Ausgleichsbank, Bonn,\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-\nsowie in Berlin durch die Berliner Industriebank AG, Berlin,\nnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für\nerbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene      vergeben werden.\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-                                    §9\nrechnen.\nDie§§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung des\n§6                             ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1989 weiter.\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dankes-\nspende findet § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des\n§ 10\nERP-Sondervermögens keine Anwendung.\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\n§7                             Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaushalts-\n§ 11\nordnung finden im Jahr 1988 auf das Eigenkapitalfinanzie-\nrungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In Beteili-          Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1988 in Kraft.\nBonn, den 18. Dezember 1987\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nFür den Bundesminister für Wirtschaft\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987             2769\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1988\nTeil 1:         Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31 . August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:        Finanzierungsübersicht\nTeil 111:       Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:         Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1986\nTeil 1\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31 . August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):            Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):            Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):            Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):            Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):           Einnahmen\nKapitel 6 (Ausgaben):            1988 nur Abwicklung","2770                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKap. 1\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                                  Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                                     Zweckbestimmung                                           1988       1987\n1986\nFunktion\n1000 DM    1000 DM      1000 DM\n1                                                   2                                             3          4            5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter\nEinschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maß-\ngabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 01-691              Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................ .                             2 379 000  2 239 000   2 328 259 *)\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 780 000 000 DM\nfällig Im Jahr 1989\n862 03-731              Investitionen von Seehafenbetrieben ................. .                              45 000     45000       32 020\nVerpfllchtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .             15 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1989 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5 000 000 DM\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM\n853 02-692              Investitionen von Gemeinden ....................... .                                80000      55 000      34 757\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel\n853 11-330 Abwasserreinigung.\nVerpfllchtungsermächtlgung . . . . . . . . . . . . . .             35 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1989 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM\n0\n) Aufteilung nach Funktionsziffern am Schluß von Teil 1","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                                      2771\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                          Zu e)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen          Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der Mei-\nsollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorgelegten           nungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung technischer\n,,Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unterneh-    Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von Zeitungen und\nmen\" (vgl. ST-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976) - der Lei-            Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen\nstungssteigerung dienen und hierdurch dazu beitragen, daß sie           gewährt werden.\ninsbesondere auch die erforderlichen Umweltschutzinvestitionen\nzügig durchführen können.\nZu f)\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,\nDer Betrag steht Partikulierern und Kleinreedern für den Bau und\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Kooperations-\npartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.              Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für\nZug)\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten ... 1 127 000 000 DM\nMit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften der\nb) Existenzgründungen und standortbedingte\nInvestitionen sowie Maßnahmen gegen                                 mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe\nsowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haftungsfonds in\nLärm, Geruch und Erschütterungen ..... . 1 175 000 000 DM\nHöhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantieverpflichtungen zur Ver-\nc) betriebliche Ausbildungsstätten ........ .       10 000 000 DM       fügung gestellt.\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbeteili-\ngungsgesellschaften ................. .         35 000 000 DM\nVerpflichtungsermächtigung:\ne) die Förderung kleiner und mittlerer Presse-\nunternehmen ....................... .           14 000 000 DM       Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unterneh-\nf) die Binnenschiffahrt .................. .         10 000 000 DM      men, insbesondere im Regional-, Existenzgründungs- und Stand-\nortprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\ng) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemein-                              780 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1989 erforderlich.\nschaften (Haftungsfondsdarlehen)                  8 000 000 DM\n2 379 000 000 DM\nZu a)\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten der         Zu Tit. 862 03\nGemeinschaftsaufgabe „ Verbesserung der regionalen Wirtschafts-         Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-\nstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten, wenn sie für      schen Seehäfen zu verbessern.\ndie im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81 und 882 82)\nveranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.                     15 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\n325 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpfl ichtungsermächtigung:\nZu b)                                                                   Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\ntungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM auf das\nGefördert werden                                                        Aufkommen der Jahre 1989 und 1990 erforderlich.\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und\n- standortbedingte Investitionen\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und des\nKleingewerbes. Außerdem werden Investitionen zur Minderung von\nLärm, Geruch und Erschütterungen gefördert.                             Zu Tit. 853 02\n510 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-            Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten der\nermächtigung zugesagt.                                                  Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur\"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der Standort-\nqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investitionen zur\nZu c)                                                                   Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher         55 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungser-\nAusbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.                           mächtigung zugesagt.\nZu d)                                                                   Verpflichtungsermächtigung:\nDurch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-           Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\ngesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die Be-           tungsermächtigung bis zur Höhe von 35 000 000 DM auf das Auf-\nschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.                     kommen der Jahre 1989 und 1990 erforderlich.","2772                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKap. 1\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                            Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                      Zweckbestimmung                                                               1987\n1986\n1988\nFunktion\n1000 DM     1000 DM      1000 DM\n1                                           2                                                3          4            5\n681 01-029  Dankesspende .................................. .                                      10 000      10 000         10 000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz ................................... .                                (1 035 000) (1 125 000)      (603 849)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 1 ~-330 Abwasserreinigung ................................                                   465 000     500 000        309 276\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 215 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1989 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 000 000 DM\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 000 DM\n853 12-330  Abfallwirtschaft ....................•..............                                 325 000     415 000        128 545\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 200 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1989 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\nJahr 1990 bis zu ......................... 80 000 000 DM\n862 11-330  Luftreinhaltung ....................•..............                                  245 000     210 000        166 028\nVerpfllchtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 270 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1989 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 000 000 DM\nJahr 1990 bis zu ......................... 145 000 000 DM\nGesamtausgaben      3 549 000   3 474 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ...... .                                 10 000      10 000\nAusgaben für Investitionen ......................... .                             3 539 000   3 464 000\nGesamtausgaben      3 549 000   3 474 000","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                                  2773\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                       Zu Tit. 853 12\nDie Bundesregierung hat der amerikanischen Stiftung „The German      Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nMarshall Fund of the United States - A Memorial to the Marshall      zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung gestellt\nPlan\" zugesagt, die seit 1972 gewährte Dankesspende von jährlich     werden.\n1O 000 000 DM für weitere zehn Jahre (1987 bis 1996) zu gewäh-\nren. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen und      225 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nOrganisationen innerhalb und außerhalb der USA Forschungs- und       ermächtigung zugesagt.\nStudienprogramme, die dem Verständnis und der Lösung bestimm-\nter nationaler und internationaler Probleme moderner Industriege-    Verpfl ichtungsermächtigung:\nsellschaften dienen sollen. Die Hälfte der ab 1987 veranschlagten\nMittel ist für Vorhaben der deutsch-amerikanischen Zusammenar-       Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\nbeit vorgesehen, die überwiegend in der Bundesrepublik durchge-      tungsermächtigung bis zur Höhe von 200 000 000 DM auf das\nführt werden.                                                        Aufkommen der Jahre 1989 und 1990 erforderlich.\nDie Zahlung der Dankesspende in Höhe des Ansatzes ist auf Grund\neiner Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahr 1986 zugesagt.\nZu Tit. 862 11\nZu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -                                   Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\nDie Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch        Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen\nfür baurelevante umweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet      der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nwerden.                                                              95 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nZu Tit. 853 11\nVerpflichtungsermächtigung:\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen\nbestimmt. Aus dem Ansatz dürfen auch Regenüberlaufbecken,            Das Programm wird verstärkt fortgeführt. Für die Jahre 1989 und\nHauptsammler sowie neue Kanalisationen in gewerblich genutzten       1990 ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\nGebieten finanziert werden. 350 000 000 DM sind auf Grund einer      270 000 000 DM erforderlich.\nfrüheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\ntungsermächtigung bis zur Höhe von 215 000 000 DM auf das\nAufkommen der Jahre 1989 und 1990 erforderlich.","2774                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKap. 2\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                           Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                        Zweckbestimmung                                                 1988       1987\n1986\nFunktion\n1000 DM    1000 DM      1000 DM\n1                                           2                                               3          4            5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins kön-\nnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzierungshil-\nfen gewährt oder Beteiligungen übernommen werden, bei\ndenen die üblichen bankmäßigen und betriebswirtschaftli-\nchen Voraussetzungen nicht oder nicht in vollem Umfang\nvorliegen, die jedoch im Hinblick auf die politische Zielset-\nzung der Berlinhilfe gerechtfertigt erscheinen; Entsprechen-\ndes gilt für die Übernahme von Gewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter\nEinschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maß-\ngabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppen\nTitelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investitions-                         (669 700)  (639 700)      (664 437)\nund sonstigen Krediten ............................ .\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen ................ .                               630 000    600 000        633 601\nAus dem Ansatz dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM Betriebs-\nmittelkredite geleistet werden.\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 862 14 und Tit. 831 21 geleistet werden.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 235 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1989 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 000 000 DM\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 000 000 DM\n862 13-691  Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen                                                                         12 800\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.\n862 14-692  Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse .......... .                              39 700     39 700          18 036\nEinsparungen     dienen zur Deckung                  von       Mehrausgaben    bei\nTit 862 11.","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                2775\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 11\nZur Durchführung von Investitionen der Be.rliner Wirtschaft sind\nFinanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen erforder-\nlich. Die veranschlagten Mittel sollen für\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben\nverwendet werden. Hierdurch soll zugleich dazu beigetragen wer-\nden, daß die Unternehmen insbesondere auch die erforderlichen\nUmweltschutzinvestitionen zügig durchführen können.\n225 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpfl ichtungsermächtigung:\nZur kontinuierlichen Förderung der Berliner Wirtschaft ist eine Ver-\npflichtungsermächtigung auf das Aufkommen der Jahre 1989 und\n1990 bis zur Höhe von 235 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit\n(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in\nERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)\nZu Tit. 862 14\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-\ndeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen\nvorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für\nAuslandsaufträge verwendet werden.","2776                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKap. 2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                       Zweckbestimmung                                                                         1986\n1988        1987\nFunktion\n1000 DM     1000 DM       1000 DM\n1                                           2                                            3           4             5\nTitelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm                                                 (20 000)    (20 000)          (2 352)\n831 21-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten .......................................•                                   20 000      20 000            2 352\nEinsparungen    dienen      zur     Deckung           von      Mehrausgaben bei\nTit. 862 11.\n831 22-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen ..•\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\nTitelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Fördermaßnahmen                                (5 300)     (5 300)         (4 947)\n685 31-171  Wirtschaftsnahe Forschung ........................•                                  2 800       2 800           2447\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .             2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1989 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000 DM\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM\n685 32-643  Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche Förder-\nmaßnahmen .................................... .                                     2 500       2 500           2 500\nGesamtausgaben     695 000     665 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                        5 300       5 300\nAusgaben für Investitionen ......................... .                            689 700     659 700\nGesamtausgaben     695 000     665 000","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                                        2777\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 831 21                                                           Physikalisch-Technische Bundesanstalt Berlin. Die Abwicklung des\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Unter-             Programms obliegt dem Senator für Wirtschaft und Arbeit, Berlin,\nnehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital zu ver-             der insoweit als Treuhänder für das ERP-Sondervermögen handelt.\nstärken.\nVerpflichtungsermächtigung:\nDie Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin sol.I auch in\nZu Tit. 831 22                                                          den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt werden. Damit\nbereits 1988 Vorhaben begonnen werden können, für die erst in den\nForderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können            Jahren 1989 und 1990 Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen,\nin Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unter-      sind Verpflichtungsermächtigungen bis zur Höhe von insgesamt\nnehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen (vgl.              2 800 000 DM erforderlich.\nEinnahme Kap. 5 Tit. 182 02).\nZu Tit. 685 31                                                          Zu Tit. 685 32\nDie Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung von       Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für Ausstellun-\nForschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten lassen,          gen und Messen vorgesehen, insbesondere für\ndaß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche        - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts\",\nEntwicklung verwendet werden können. Die geförderten For-               - die Internationale Tourismus-Börse,\nschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der Mate-\nrialprüfung, des Meßwesens, der Elektronik, Umwelttechnik, Kom-         - die Internationale Grüne Woche.\nmunikationstechnik und der Schiffbautechnik. Die Mittel werden          Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang\nWissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin        sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden, die\nhaben und in der Regel Angehörige einer wissenschaftlichen Insti-       sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinigten\ntution in Berlin sind, über diese Institution zur Verfügung gestellt;   Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem Werbemaß-\nhierzu gehören auch die Bundesanstalt für Materialprüfung und die       nahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den USA.","2778                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKap. 3\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                         Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                       Zweckbestimmung                                                 1988       1987\n1986\nFunktion\n1000 DM    1000 DM      1000 DM\n1                                           2                                             3          4            5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds II) . . . . . . . . . ........ .                   155 000    155 000         120 000\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\nJahr 1992 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM\nGesamtausgaben      155 000    155 000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen ......................... .                              155 000    155 000","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                                          2779\nExportfi nanziern ng\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01                                                           durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamtvolu-\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungs-         men von 2 000 000 000 DM verstärkt werden (Exportfonds 1). Ein-\nermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Liefe-         zelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 - BGBI. 1\nrungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von                S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01 ).\nInvestitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wie-\nderaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 :3 mit Mitteln,     Verpflichtungsermächtigung:\ndie sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\n, Mit der Verpflichtungsermächtigung von 120 000 000 DM (davon\nFür denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher                   30 000 000 DM für 1991 und 90 000 000 DM für 1992) soll eine\ngewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich           kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportgeschäfte mit den\n500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt und            Entwicklungsländern sichergestellt werden.","2780                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil         1\nKap. 4\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                       Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                      Zweckbestimmung                                                          1987\n1986\n1988\nFunktion\n1000 DM      1000 DM      1 000 DM\n1                                        2                                            3           4             5\nAusgaben\n531 01-013  Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....... .          300         300            165\n671 01-680  Bearbeitungsgebühren ............................ .                                1 100       1 100            842\n575 01-928  Verzinsung der Kredite ............................ .                          618 600     639 500         501 947\n870 01-680  Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. .                               5 000       5 000          1 748\nGesamtausgaben        625 000     646 000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben .............................. .                                1 400       1 500\nZinskosten ..................................... .                             618 600     639 500\nAusgaben für Investitionen ......................... .                             5 000       5 000\nGesamtausgaben        625 000      646 000","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                                        2781\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01                                                          ner Industriebank AG zu zahlen sind. Aus dem Ansatz können auch\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffentlich-        Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.\nkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-\nSondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die               Zu Tit. 575 01\njährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des\nERP-Sondervermögens berichtet wird. Darüber hinaus können für           Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\ndie zweckmäßige und wirksame Verwendung der ERP-Mittel Unter-           vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten\nsuchungen und sonstige Erhebungen vorgenommen werden.                   gezahlt werden.\nZu Tit. 870 01\nZu Tit. 671 01                                                          Der Betrag ist für mögliche lnanspruchnahmen aus übernommenen\nBürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorge-\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht        sehen.\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen            Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt\nund sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen            sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleih-           Am 31. Dezember 1986 war der Rahmen von 700 Mio DM zu\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen          604,9 Mio DM belegt. Hiervon entfallen 500 Mio DM auf die Rück-\nübergegangenen Ford~rungen übertragen worden ist) sowie die             bürgschaften für das Bürgschaftsprogramm der Deutschen Aus-\nGebühren, die für die Ubernahme und Verwaltung von Beteiligun-          gleichsbank für freie Berufe; der restliche Betrag steht für verschie-\ngen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms Berlin             dene Bürgschaften und sonstige Gewährleistungen zur Verfügung.\n(vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) und für die Bearbeitung von Krediten   Die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungen betrugen 310,9 Mio\nzu erleichterten Bedingungen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berli-    DM.","2782                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKap. 5\n-\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                           Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                      Zweckbestimmung                                 1988         1987\n1986\nFunktion\n1000 DM      1000 DM       1000 DM\n1                                 2                                      3            4             5\nEinnahmen\n119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                            30           30              89\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a..................... .                   100           50            337\n119 99-680 Vermischte Einnahmen ........................... .                      100                         879\n121 01-853 Erträge aus Beteiligungen ......................... .                 1 989        1 989          1 989\n121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung .................................... .                   2 000        2 000          2 355\n133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rahmen\nder Eigenkapitalfinanzierung ....................... .                                              579\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen ....................................... .                                               12 800\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 862 13.\n133 03-691 Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..... .                                         189\n133 04-872 Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ........... .             53 000       52 000          52 000\n141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen .. .                  50           50              73\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährlei-\nstungen ....................................... .                                                   103\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen ............................. .             1 096 850    1 121 920       1 032 897\n162 03-872 Sonstige Zinsen ................................. .                 12 000       12 000          19 768\n182 01-691 Tilgung von Darlehen ............................. .            2 880 881    2 672 961       3 629 160\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Betei-\nligungen ....................................... .\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 831 22.\n325 02-928 Einnahmen aus Krediten                                            977 000    1077000            125 246\nGesamteinnahmen        5 024 000    4 940 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen ........................... .                       50           50\nÜbrige Einnahmen ............................... .              5 023 950    4 939 950\nGesamteinnahmen        5 024 000    4 940 000","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                                                       2783\nEinnahmen-\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                        Zu Tit. 141 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse aus        Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine\ndem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Geräte,           Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.\nAusstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reingewinne aus\nder Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenzgebühren\nZu Tit. 162 01\nusw.) an das ERP-Sondervermögen abzuführen.\nVeranschlagt sind Zinsen:\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau                                   613 500 000 DM\nZu Tit. 119 02\ndavon: Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . (71 700 000 DM)\nDer Betrag ist geschätzt.                                                        von Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . (30 300 000 DM)\nb) Berliner Industriebank AG . . . . . . . . . . . . . . 104 350 000 DM\nZu Tit. 119 99                                                        c) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . 372 000 000 DM\nDer Betrag ist geschätzt.                                             d) Sonstige ........................... __7_0_0_0_0_0_0_D_M_\n1 096 850 000 DM\nZu Tit. 121 01\nVeranschlagt ist die Zahlung einer Dividende aus der Beteiligung an   Zu Tit. 162 03\nder Berliner Industriebank AG.                                        Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben und Sammelkonten.\nZu Tit. 121 02                                                        Zu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des        Veranschlagt sind Tilgungen:\nEigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind.            a) Kreditanstalt für Wiederaufbau .......... 1 516 871 000                      DM\ndavon: Exportfinanzierung ............. (142 300 000                        DM)\nvon Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . (112 600 000            DM)\nZu Tlt. 133 04\nb) Berliner Industriebank AG . . . . . . . . . . . . . . 528 010 000            DM\nDas ERP-Sondervermögen hat eine Forderung für Vorsorgemaß-\nc) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . 818 000 000              DM\nnahmen gegenüber dem Land Berlin, vertreten durch den Senator\nfür Finanzen, Berlin, in Höhe von 21 O 245 837, 11 DM auf den         d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    18 000 000 DM\nBundeshaushalt übertragen. Der Veräußerungserlös in Höhe des                                                                            2 880 881 000 DM\nNennwertes der Forderung dient dazu, die Aufstockung baurelevan-\nter Ausgaben im Kap. 1 Tit. 862 01, 853 02, 853 11 und 853 12 in\n1986 und 1987 um je 800 Mio DM zu erleichtern.                        Zu Tit. 325 02\nBei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um die dritte      Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988 können Geld-\nRate des Veräußerungserlöses. Im Jahr 1989 wird die vierte und        mittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veranschlagung\nletzte Rate in Höhe von 53,246 Mio DM fällig (vgl. Kap. 6004          der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1\nTit. 852 01 des Bundeshaushalts 1988).                                Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).","2784                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKap. 6\nBetrag  Betrag\nTitel                                                                                  Ist-Ergebnis\nfür     für\nund                     Zweckbestimmung                                 1988    1987\n1986\nFunktion\n1000 DM  1000 DM  1000 DM\n1                                 2                                      3       4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter\nEinschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maß-\ngabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 61-691  Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................ .                                    10 539\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz ................................... .                                   (143 807)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 61-330  Abwasserreinigung ............................... .                                   104 347\n853 62-330  Abfallwirtschaft .................................. .                                   38 040\n862 62-330  Luftreinhaltung .................................. .                                     1 420","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987        2785\nBeitrag zur Gemeinschaftsinitiative\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 6\nDas Kap. 6 betraf den in den ERP-Wirtschaftsplänen ab 1982\nveranschlagten Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative in Höhe von\ninsgesamt 1 600 000 000 DM. Dieses Programm ist ausgelaufen;\nes handelt sich nur noch um die Auszahlung von in Vorjahren\nzugesagten Darlehen.","2786                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen\nKap.                                                              sächliche         Zins-               und             In-\nBezeichnung           Einnahmen       Ausgaben\nAusgaben          kosten        Zuschüsse für      vestitionen\nlfd. Zwecke\n1000 DM        1000 DM          1000 DM        1000 DM             1000 DM         1000 DM\n1    Bundesgebiet\n(ohne Berlin) ........                     3 549 000                                             10 000        3 539 000\n2    Berlin ..............                        695 000                                               5 300         689 700\n3    Exportfinanzierung    ...                    155 000                                                             155 000\n4    Sonstige Ausgaben ...                        625 000          1 400         618 600                                  5 000\n5    Einnahmen .........         5 024 000\n5 024 000      5 024 000          1 400         618 600              15 300        4 388 700\nZu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben -\nIst-Ergebnis 1986 in 1 000 DM\nFunktion\n634             Verarbeitende Industrie ......................................... .                             198 042\n635              Handwerk und Kleingewerbe ..................................... .                              662 594\n641              Handel ...................................................... .                                421 145\n650              Fremdenverkehr ............................................... .                               106 423\n670             Sonstige Dienstleistungen ....................................... .                             130 165\n680              Sonstige Bereiche                                                                              118 998\nZonenrandgebiet\n691              Betriebliche Investitionen                                                                     690 892\nSumme                  2 328 259","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                      2787\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nKapitel                                           a) aus                               Jahr\nTitel               Zweckbestimmung                 Vorjahren      1988    1989     1990     1991 1992 ff.\nb) neu\nin Mio DM\nKap. 1\na        835,0\n862 01    Kleine und mittlere Unternehmen .......\nb                780,0\na         15,0    10,0\n86203     Seehafenbetriebe ...................\nb                  5,0     10,0\na         55,0    35,0\n85302     Investitionen von Gemeinden ..........\nb                 15,0     20,0\na        350,0   180,0\n85311     Abwasserreinigung ..................\nb                115,0   100,0\na        225,0   100,0\n85312     Abfallwirtschaft .....................\nb                120,0     80,0\na         95,0    25,0\n862 11    Luftreinhaltung .....................\nb                125,0   145,0\na         10,0    10,0     10,0     10,0   50,0\n681 01    Dankesspende .....................\nb\nKap. 2\na        225,0    75,0\n862 11    Investitionskredite ..................\nb                160,0     75,0\na          2,8     1,0\n685 31    Wirtschaftsnahe Forschung ...........\nb                  1,8      1,0\nKap. 3\n866 01    Finanzierungshilfe für Lieferungen in             a        120,0   120,0   120,0      90,0\nEntwicklungsländer .................              b                                   30,0   90,0\na      1 932,8   556,0   130,0     100,0   50,0\nSumme\nb            - 1 321,8   431,0      30,0   90,0","2788                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil 1\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1988                   1987\n1000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben ............................................... .                 5 024 000              4 940 000\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen\nFehlbetrages)\n2. Einnahmen .............................................. .                 4 047 000              3 863 000\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo ....................................... .                 977 000              1077000\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ................... .           2 177 000              2 277 000\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt ............... .          1200000                1200000\nSaldo .................................................. .                   977 000              1077000\n5. Einnahmen als kassenmäßigen Überschüssen\n6. Finanzierungssaldo ....................................... .                 977 000              1077000","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                       2789\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil 1\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1988                   1987\n1000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig .............................................               1500000               1500000\n1.2 kurzfristig .............................................                677 000                777 000\nSumme 1.          2177 000              2 277 000\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n{einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden .............................             450 000                450 000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden .............................             750 000                750 000\nSumme 2.          1200000               1200000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt .........................               977 000              1 077 000","2790                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand               Stand\nam 31. 12. 1986     am 31. 12. 1985\nDM                  DM\nA. Bankguthaben (Einlagen bei der Bundesbank) ............... .                 79 985 587 ,26      61 189 574,67\nB. Darlehensforderungen ................................. .                20 047 928 385,59   19 947 910 453,51\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ........... .            315 752 335,13     331 179 908,42\n2. Tilgungsforderungen ................................. .                  895 757 733,39     888 861 362,-\n3. Forderungen aus dem Verkauf von Forderungen ............ .               158 245 837, 11                 ,\n4. Regreßforderungen .................................. .                     6 796 081,85       23 249 750,60\n5. Verschiedene ....................................... .                       441 959,06          754 649,57\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau .......................... .               90 000 000,-        90 000 000,-\n2. Deutsche Ausgleichsbank einschließlich Einlage ............ .             28 000 000,-        28 000 000,-\n3. Berliner Industriebank AG ............................. .                 44 200 000,-        44 200 000,-\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms ......................... .               222 696 601,63     235 600 000,-\n21 889 804 521,02   21 650 945 698,77\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1986\nDarlehen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin) ............................................ .                        5 347 157,01 DM\n- Berlin ............................................................. .                          3 441 875,46 DM\nZinsen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin) ............................................ .                             2 860,50 DM\n- Berlin ............................................................. .                             202 289 ,34 DM\nBeteiligungen\n- EKF-Beteiligungen Berlin ............................................... .                         750 000,- DM\n- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ...................................... .                           29 496,60 DM\n9 773 678,91 DM","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987                    2791\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1986\nPassiva\nStand              Stand\nam 31 . 12. 1986    am 31 . 12. 1985\nDM                 DM\nA. Vermögensbestand .................................... .               15 474 471 521,02   14 960 858 992,16\n8. Verbindlichkeiten\n1. längerfristige Kredite                                              6 415 333 000,-     6 290 086 706,61\n2. kurzfristige Kredite ................................... .                      -,-       400 000 000,-\n21 889 804 521,02   21 650 945 698, 77\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ...................... .            31 0 941 291 ,72    353 169 558,04","2792                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nGesetz\nzur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben\nVom 18. Dezember 1987\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\n§1\nJugendvertretungen, deren Amtszeit gemäß § 64 Abs. 2\nSatz 1 bis 4 des Betriebsverfassungsgesetzes nach dem\n30. April 1988 enden würde, bleiben bis längstens zum\n30. November 1988 im Amt; § 64 Abs. 1 Satz 1 des\nBetriebsverfassungsgesetzes findet keine Anwendung.\n§ 64 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 des Betriebsverfassungs-\ngesetzes bleibt unberührt.\n§2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§3\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nKraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 18. Dezember 1987\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1987               2793\nGesetz\nzur Änderung des G~setzes über den Ladenschluß\nVom 18. Dezember 1987\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nÄnderung des Gesetzes über den Ladenschluß\n§ 9 Abs. 2 a des Gesetzes über den Ladenschluß in der im Bundesgesetzblatt\nTeil III, Gliederungsnummer 8050-20, veröffentlichten bereinigten Fassung,\nzuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBI. 1\nS. 1169), wird durch folgenden § 9 Abs. 3 ersetzt:\n,,(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung\nabweichend von Absatz 1 Satz 2 zu bestimmen, daß auf internationalen Ver-\nkehrsflughäfen und in internationalen Fährhäfen Waren des täglichen Ge- und\nVerbrauchs sowie Geschenkartikel an Werktagen während der allgemeinen\nLadenschlußzeiten(§ 3) und an Sonn- und Feiertagen auch an andere Personen\nals an Reisende abgegeben werden dürfen; sie haben dabei die Größe der\nVerkaufsflächen auf das für diesen Zweck erforderliche Maß zu begrenzen.\"\nArtikel 2\nBerlin-Klausel\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungs-\ngesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nInkrafttreten\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundes-\ngesetzblatt verkündet.\nBonn, den 18. Dezember 1987\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\n·     Norbert Blüm"]}