{"id":"bgbl1-1987-54-10","kind":"bgbl1","year":1987,"number":54,"date":"1987-12-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/54#page=62","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-54-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_54.pdf#page=62","order":10,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 31 und Nr. 32","page":2502,"pdf_page":62,"num_pages":3,"content":["2502                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom                                          Seite 1532), in Verbindung mit den Regelungen des\n15. Juli 1987 - 1 BvR 488/86 u. a. - wird folgende Ent-                                        § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 59 Absatz 2\nscheidungsformel veröffentlicht:                                                               Satz 2 Nummer 2, § 112 Absatz 5 Nummer 2 des\nDie Überleitungsvorschrift des § 242 b Absatz 1 Satz 1                                      Arbeitsförderungsgesetzes in der Fassung des Arti-\nund 2 und Absatz 5 des Arbeitsförderungsgesetzes,                                            kels 17 Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 8 Buchstabe a\neingefügt durch Artikel 17 Nummer 32 des Gesetzes                                            und Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des\nüber Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haus-                                         Haushaltsbegleitgesetzes 1984 ist mit dem Grundgesetz\nhalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in                                       vereinbar.\nder Rentenversicherung sowie über die Verlängerung                                           Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31\nder Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz                                      Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht\n1984) vom 22. Dezember 1983 (Bundesgesetzbl. 1                                          Gesetzeskraft.\nBonn, den 2. Dezember 1987\nDer Bundesminister der Justiz\nEngelhard\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 31, ausgegeben am 4. Dezember 1987\nTag                                                                         I n h a It                                                                              Seite\n1. 12. 87  Gesetz zu dem Vertrag vom 25. März 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nSt. Vincent und die Grenadinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  774\n29. 10. 87   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Bezie-\nhungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   783\n5. 11. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des\nVölkermordes ............................................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   785\n5. 11. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung\nund Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten\n(Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 786\n5. 11. 87   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     786\n9. 11. 87   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die\nZusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              787\n1O. 11. 87   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für\nindustrielle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         787\nPreis dieser Ausgabe: 2,77 DM (1,97 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,57 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Dezember 1987                                                                                     2503\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 32, ausgegeben am 8. Dezember 1987\nTag                                                                         I n h a It                                                                              Seite\n30. 11. 87    Neunte Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1987\nfür Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    790\n613-2-8\n30. 11. 87    Zweite Verordnung zur Är:)derung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefähr-\nlicher Güter (RIO) (2. RID-Anderungsverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         791\n10. 11. 87    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    792\n10. 11. 87    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    793\n10. 11. 87    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem\nExekutivrat der Republik Zaire über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  795\n10. 11. 87    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitions-\nstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   797\n10. 11. 87    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über technische Handels-\nhemmnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     797\n11 . 11 . 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Über-\neinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           798\n11 . 11. 87   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Hydro-\ngraphische Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           798\n12. 11 . 87   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 8. Juli 1985 zu dem Übereinkommen\nvon 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von\nSchwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um mindestens 30 vom Hundert . . . . .                                                          799\n13. 11. 87    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dritten AKP-EWG-Abkommens von Lome . . . . . . . . . . . .                                                        799\n13. 11. 87    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung\nvon Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                            801\n16. 11. 87    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Ruanda über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       802\n20. 11. 87    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere\nContainer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  804\nDie Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RIO)\nwird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der\nAnlageband auf Anforderung kostenlos übersandt.\nPreis dieser Ausgabe: 2,77 DM (1,97 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,57 DM.\nPreis des Anlagebandes: 12,92 DM (11,82 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 13,72 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","2504                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil      1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement.\nAbbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach\n13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 8,98 DM (7,88 DM zuzüglich 1, 10 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,78 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer·\nsatz beträgt 7 % .                                                                           Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                               Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                    lnkrafttretens\nSeite       (Nr.             vom)\n14. 11. 87          Erst~ Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Einhundertundersten Durchführungs-\nverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nFlugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund)                     15 409      221        26. 11. 87              14.    1. 88\n96-1-2-101\n19. 11. 87          Verordnung Nr. 19/87 über die Festsetzung von Ent-\ngelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                      15 513     223         28. 11. 87              10. 12. 87\n9500-4-6-4\n10. 11. 87          Einhundertunddritte Verordnung zur Änderung der Ein-\nfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Bei-\nlage)                                                                   15 609     225          2. 12. 87                1.   1. 88\n7400-1"]}