{"id":"bgbl1-1987-53-7","kind":"bgbl1","year":1987,"number":53,"date":"1987-11-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/53#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-53-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_53.pdf#page=8","order":7,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsgehilfen/zur Rechtsanwaltsgehilfin, zum Notargehilfen/zur Notargehilfin, zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen/zur Rechtsanwalts- und Notargehilfin und zum Patentanwaltsgehilfen/zur Patentanwaltsgehilfin (ReNoPat-Ausbildungsverordnung - ReNoPatAusbV)","law_date":"1987-11-23T00:00:00Z","page":2392,"pdf_page":8,"num_pages":23,"content":["2392                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsgehilfen/zur Rechtsanwaltsgehilfin,\nzum Notargehilfen/zur Notargehilfin,\nzum Rechtsanwalts- und Notargehilfen/zur Rechtsanwalts- und Notargehilfin und\nzum Patentanwaltsgehilfen/zur Patentanwaltsgehilfin\n(ReNoPat-Ausbildungsverordnung - ReNoPatAusbV) *)\nVom 23. November 1987\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom                                                          §4\n14. August 1969 (BGBI. 1 S. 1112), der zuletzt durch § 24\nGemeinsamer Teil der Ausbildungsberufsbilder\nNr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1\nS. 2525) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit                               Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die\ndem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ver-                              folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:\nordnet:\n1. Stellung des Rechtsanwalts, des Notars und des\nPatentanwalts,\n§ 1\n2. Büropraxis und -organisation,\nStaatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe\n3. Aufgaben und Aufbau der Rechtspflege.\nDie Ausbildungsberufe\nRechtsanwaltsgehilfe/Rechtsanwaltsgehilfin,                                                              §5\nNotargehilfe/Notargehilfin,                                                    Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für\nRechtsanwalts- und Notargehilfe/Rechtsanwalts- und                           den Rechtsanwaltsgehilfen/die Rechtsanwaltsgehilfin\nNotargehilfin\nund Patentanwaltsgehilfe/Patentanwaltsgehilfin                                  Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die\nfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:\nwerden staatlich anerkannt.\n1. Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen\nRecht und Handelsrecht sowie im Arbeits- und Sozial-\nrecht,\n§2\n2. fallbezogene Rechtsanwendung im Zivil-, Straf- und\nAusbildung in einem anderen Ausbildungsbereich                                     Bußgeldverfahren sowie im Verfahren der freiwilligen\nWird die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notar-                                  Gerichtsbarkeit,\ngehilfen nicht von einem Anwaltsnotar oder Notaranwalt                            3. Mitarbeit im gerichtlichen Mahnverfahren,\ndurchgeführt, so findet die Fachbildung in dem jeweils\n4. Bearbeitung von Zwangsvollstreckungs- und Konkurs-\nanderen Ausbildungsbereich durch einen Ausbildenden in\nangelegenheiten,\ndessen Ausbildungsstätte statt, der die fachliche Eignung\nzur Ausbildung in dem anderen Ausbildungsbereich                                  5. Erstellen von Vergütungsrechnungen,\nbesitzt.                                                                          6. Grundlagen der besonderen Gerichtszweige.\n§3                                                                     §6\nAusbildungsdauer                                          Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für\nden Notargehilfen/die Notargehilfin\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die\nfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:\n•)  Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des\nBerufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von 1. Fallbezogene      Rechtsanwendung im bürgerlichen\nder Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik\nDeutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden dem-          Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im\nnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.                             Arbeits- und Sozialrecht,","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                              2393\n2. Mitarbeit im Urkundswesen und Führen der Bücher,              - einer Internationalen     Registrierung     von   Ge-\n3. Mitarbeit bei der Vorbereitung und Abwicklung von                schmacksmustern,\nNotariatsgeschäften im Liegenschafts- und Grund-          6. Mitarbeit im Erteilungs- und Eintragungsverfahren im\nbuchrecht,                                                   gewerblichen Rechtsschutz,\n4. fallbezogene Rechtsanwendung im Verfahren der frei-         7. Überwachen von Fristen im gewerblichen Rechts-\nwilligen Gerichtsbarkeit,                                    schutz,\n5. Mitarbeit in registerrechtlichen Angelegenheiten,           8. Mitarbeit bei der Aufrechterhaltung, Verteidigung und\n6. Mitarbeit in familien- und erbrechtlichen Angelegen-           Umschreibung gewerblicher Schutzrechte,\nheiten,                                                   9. Mitarbeit bei Nichtigkeits-, Löschungs- und Verlet-\n7. Erstellen von Kostenrechnungen.                                zungsverfahren,\n10. Mitarbeit bei der Einlegung von Rechtsmitteln,\n11. Erstellen von Vergütungs-, Gebühren- und Kosten-\n§ 7                                rechnungen.\nBesonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für\nden Rechtsanwalts- und Notargehilfen/                                          §9\ndie Rechtsanwalts- und Notargehilfin                             Ausbildungsrahmenpläne\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die          Die in den§§ 4 bis 8 genannten Fertigkeiten und Kennt-\nfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                       nisse sollen nach den in der Anlage enthaltenen Anleitun-\ngen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufs-\n1. Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen\nRecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, im Register-     ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden.\nEine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche\nrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht,\nund zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist ins-\n2. Mitarbeit bei der Vorbereitung und Abwicklung von         besondere zulässig, soweit eine berufsfeldbezogene\nNotariatsgeschäften im Liegenschafts- und Grund-         Grundbildung vorausgegangen ist oder betriebspraktische\nbuchrecht,                                               Besonderheiten die Abweichung erfordern.\n3. fallbezogene Rechtsanwendung im Zivil-, Straf- und\nBußgeldverfahren sowie im Verfahren der freiwilligen                                 § 10\nGerichtsbarkeit,\nAusbildungsplan\n4. Mitarbeit im gerichtlichen Mahnverfahren,\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-\n5. Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsangelegenhei-\nbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Aus-\nten,\nbildungsplan zu erstellen.\n6. Mitarbeit im Urkundswesen und Führen der Bücher,\n7. Erstellen von Vergütungs- und Kostenrechnungen,                                       § 11\n8. Grundlagen der besonderen Gerichtszweige.                                         Berichtsheft\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines\nAusbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu\n§8                            geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu\nführen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig\nBesonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für\ndurchzusehen.\nden Patentanwaltsgehilfen/die Patentanwaltsgehilfin\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die                                  § 12\nfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                                            Zwischenprüfung\n1. Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen               (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\nRecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im       Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll nach Ablauf\nArbeits- und Sozialrecht,                              des ersten Ausbildungsjahres, jedoch nicht später als\n18 Monate nach Beginn der Ausbildung stattfinden.\n2. fallbezogene Rechtsanwendung          im  gewerblichen\nRechtsschutz,                                             (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\nAnlage Abschnitt I für das erste Ausbildungsjahr aufge-\n3. Mitarbeit bei der Anmeldung gewerblicher Schutz-        führten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im\nrechte,                                                Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplä-\nnen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufs-\n4. Mitarbeit bei der Anmeldung gewerblicher Schutz-        ausbildung wesentlich ist. Sie ist schriftlich anhand praxis-\nrechte in wichtigen Auslandsstaaten,                   bezogener Fälle und Aufgaben in insgesamt höchstens\n180 Minuten in den folgenden Prüfungsgebieten durchzu-\n5. Mitarbeit bei der Anmeldung                             führen:\n- eines Europäischen Patentes,\n1. Recht,\n- eines Internationalen Patentes nach PCT,\n- einer Internationalen Registrierung von Waren-        2. Büropraxis und -organisation,\nzeichen,                                            3. Wirtschafts- und Sozialkunde.","2394                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n(3) Die Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten       (5) Für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und\nwerden, soweit die Prüfung in programmierter Form durch-     Notargehilfe/Rechtsanwalts- und Notargehilfin sind wei-\ngeführt wird.                                                tere Prüfungsfächer\n§ 13                           1. Zivilprozeßrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit;\ndas Prüfungsfach umfaßt insbesondere Ablauf des\nAbschlußprüfung                             Zivilverfahrens, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung;\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der          Grundbuch-, Register- und Beurkundungsrecht ein-\nAnlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie             schließlich des zugehörigen materiellen Rechts;\nauf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff,     2. Gebühren- und Kostenrecht;\nsoweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.                das Prüfungsfach umfaßt insbesondere Erstellen von\nVergütungs- und Kostenrechnungen, das Kostenfest-\n(2) Die Abschlußprüfung ist schriftlich und mündlich\nsetzungsverfahren und Kosteneinziehung.\ndurchzuführen.\n(6) Für den Ausbildungsberuf Patentanwaltsgehilfe/\n§ 14                           Patentanwaltsgehilfin sind weitere Prüfungsfächer\nSchriftliche Prüfung                    1 . Nationaler gewerblicher Rechtsschutz, Gebührenrecht;\n(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus 5 Prüfungsfä-         das Prüfungsfach umfaßt insbesondere das Verfahren\nchern. Der Prüfling soll praxisbezogene Fälle und Aufga-          bei Anmeldung, Aufrechterhaltung, Vernichtung und\nben aus seinem Ausbildungsberuf lösen und dabei zeigen,           Verletzung gewerblicher Schutzrechte im Inland sowie\ndaß er Regelungen anwenden und rechtliche, wirtschaftli-          die Erstellung von Vergütungsrechnungen und Berech-\nche und gesellschaftliche zusammenhänge verstehen und             nung amtlicher Gebühren;\nbeurteilen kann. Die erforderlichen Fertigkeiten in Schreib- 2. Internationaler gewerblicher Rechtsschutz, Gebühren-\ntechnik soll er nachweisen.                                       recht;\ndas Prüfungsfach umfaßt insbesondere das Verfahren\n(2) Für alle 4 Ausbildungsberufe sind Püfungsfächer\nbei Anmeldung und Aufrechterhaltung gewerblicher\n1. Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde;                           Schutzrechte im Ausland und gemäß internationaler\ndas Prüfungsfach umfaßt insbesondere bürgerliches            Abkommen sowie die Erstellung von Vergütungsrech-\nRecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeits- und         nungen und Berechnung amtlicher Gebühren.\nSozialrecht, Grundlagen des Verfassungsrechts, des\nWirtschaftens und der Wirtschaftspolitik, Geld und Zah-    (7) Im Prüfungsfach Schreibtechnik ergibt sich die Prü-\nlungsverkehr, Kredit;                                   fungsdauer aus den Anforderungen. Für das Prüfungsfach\nRechnungswesen beträgt_ die Prüfungsdauer 60 Minuten,\n2. Rechnungswesen;                                           für die übrigen Prüfungsfächer jeweils 90 Minuten; sie\ndas Prüfungsfach umfaßt insbesondere berufsbezoge-      kann insbesondere unterschritten werden, soweit die Prü-\nnes Rechnen und Buchführung;                            fung in programmierter Form durchgeführt wird.\n3. Schreibtechnik;\ndas Prüfungsfach Schreibtechnik umfaßt                                                 § 15\na) in Kurzschrift Aufnahme und Übertragung einer                             Mündliche Prüfung\nAnsage fachkundlichen Inhalts von 5 Minuten Dauer\nin der Geschwindigkeit von 80 Silben pro Minute,        Die mündliche Prüfung ist ein Prüfungsfach. In einem\nPrüfungsgespräch soll der Prüfling zeigen, daß er mit den\nb) in Maschinenschreiben Abschreiben eines mittel-\nfür den Ausbildungsberuf wesentlichen Fragen vertraut ist\nschweren fachkundlichen Textes als Schnell-\nund praktische Fälle lösen kann. Die mündliche Prüfung\nschreibprobe von 10 Minuten Dauer mit einer Min-\nsoll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 30 Minuten\ndestleistung von 180 Anschlägen pro Minute.\ndauern.\n(3) Für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsgehilfe/\n§ 16\nRechtsanwaltsgehilfin sind weitere Prüfungsfächer\n1. Zivilprozeßrecht;                                                            Bestehen der Prüfung\ndas Prüfungsfach umfaßt insbesondere Ablauf des             (1) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat das\nZivilprozesses, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung;      Prüfungsfach Mündliche Prüfung gegenüber jedem der\n2. Rechtsanwaltsgebührenrecht;                               übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.\ndas Prüfungsfach umfaßt insbesondere Erstellen von          (2) Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistun-\nVergütungsrechnungen und das Kostenfestsetzungs-        gen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft\" und in den\nverfahren.                                              übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend\" bewertet\n(4) Für den Ausbildungsberuf Notargehilfe/Notargehilfin   worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermes-\nsind weitere Prüfungsfächer                                  sen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangel-\nhaft\" bewerteten Fächer mit Ausnahme des Prüfungsfa-\n1. Freiwillige Gerichtsbarkeit;                              ches Schreibtechnik die schriftliche Prüfung durch eine\ndas Prüfungsfach umfaßt insbesondere Grundbuch-,        mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen,\nRegister- und Beurkundungsrecht einschließlich des      wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag\nzugehörigen materiellen Rechts;                         geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei\n2. Gebührenrecht;                                           der Ermittlung des Ergebnisses für dieses Prüfungsfach\ndas Prüfungsfach umfaßt insbesondere Erstellen von      sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündli-\nKostenrechnungen und Kosteneinziehung.                 chen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2: 1 zu gewichten.","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                               2395\n(3) Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen im                                        § 18\nGesamtergebnis und in 5 der Prüfungsfächer mindestens                               Berlin-Klausel\nausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die\nPrüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit Ausnahme          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ndes Prüfungsfaches Schreibtechnik mit ungenügend            tungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-\nbewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.               dungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 17                                                          § 19\nÜbergangsregelung                                      Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nAuf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten    Diese Verordnung tritt am 1. August 1988 in Kraft.\ndieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vor-        Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung zum\nschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragspar-  Rechtsanwaltsgehilfen, zum Notargehilfen und zum\nteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser     Patentanwaltsgehilfen vom 24. August 1971 (BGBI. 1\nVerordnung.                                                 S. 1394) außer Kraft. § 17 bleibt unberührt.\nBonn, den 23. November 1987\nDer Bundesminister der Justiz\nEngelhard","2396                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil  1\nAnlage\n(zu§ 9)\nAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung\nzum Rechtsanwaltsgehilfen/zur Rechtsanwaltsgehilfin,\nzum Notargehilfen/zur Notargehilfin,\nzum Rechtsanwalts- und Notargehilfen/zur Rechtsanwalts- und Notargehilfin\nund zum Patentanwaltsgehilfen/zur Patentanwaltsgehilfin\nAbschnitt 1. Gemeinsame Vorschriften\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                 in Wochen\nNr.                                  zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                        3                               4\n1   Stellung des Rechts-       a)   Bedeutung des Rechtsanwalts, des\nanwalts, des Notars             Notars und des Patentanwalts in der\nund des Patentanwalts           Rechtspflege erklären\n(§ 4 Nr. 1)\nb)   wesentliche Vorschriften des Berufsrechts\nder Rechtsanwälte, Notare und Patent-       3\nanwälte erläutern\nC)   Vorschriften über Verschwiegenheits-\npflichten und Auskunftsverweigerungs-\nrechte beachten\nd)   Regelungen des Berufsausbildungs-\nvertrages, insbesondere über Rechte\nund Pflichten der Auszubildenden und\ndes Ausbildenden erklären\n4\ne)   Regelungen der Ausbildungsverordnung\neinschließlich des Ausbildungsrahmen-\nplanes und des Ausbildungsplanes\nerklären\nf)    für den Auszubildenden in Betracht\nkommende Vorschriften des Arbeits-\nund Sozialrechts - insbesondere des         3\nArbeitsschutzes - erklären\n2   Büropraxis und            a)    Organisation des Ausbildungsbüros\n2\n-organisation                   erklären\n(§ 4 Nr. 2)\nb)   Schriftstücke und Akten gemäß Prozeß-\nregister und Urkundenrolle auffinden und    3\nablegen\nc)    Termin- und Fristenkontrolle beschreiben\nsowie Termine und Fristen überwachen\n3\nd)    eingehende Post nach der Organisation\ndes Büros sortieren, ausgehende Post\nnach Unterschriftskontrolle versandfertig   1\nmachen","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                        2397\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                    in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                                 4\ne)   Büromaschinen sowie Organisations- und     während der gesamten\nKommunikationsmittel handhaben             Ausbildungszeit\nzu vermitteln\nf) Schriftverkehr nach Diktat führen, ein-\nfachen Schriftverkehr bearbeiten              8\nund einfache Aktenvermerke verfassen\ng)  Vorgänge des Zahlungsverkehrs\nbearbeiten                                    3\nh)  berufsbezogenes Rechnen anwenden\ni) Zur Buchführung im Ausbildungsbüro\nerforderliche Arbeiten vornehmen und das\nPrinzip der Überschußrechnung erklären        4\nk)  Gehaltsabrechnung erklären\n1) Besucher empfangen, Telefongespräche        während der gesamten\nführen und Anliegen erfragen                Ausbildungszeit\nzu vermitteln\nm)   Gesetzesübersichten und Inhalts- und\nSachverzeichnisse in Textsammlungen\nsowie Gesetzesvorschriften auffinden und     3\nihren Aufbau erläutern\nn)  Gesetze, Rechtsprechung, Literatur und\nZeitschriften sowie deren Fundstellen mit\nden üblichen Abkürzungen bezeichnen,\n3\nunterscheiden und zuordnen\no)  Fertigkeiten in Kurzschrift und Maschinen-  während der gesamten\nschreiben anwenden und vertiefen           Ausbildungszeit\nzu vermitteln\n3   Aufgaben und Aufbau          a)  Unterschied zwischen gesetzgebender,\nder Rechtspflege                  rechtsprechender und vollziehender\n(§ 4 Nr. 3)                      Gewalt erklären\nb)  Aufgaben, Stellung und Tätigkeiten des\nRichters, Staatsanwalts, Rechtspflegers,\nUrkundsbeamten der Geschäftsstelle und\ndes Gerichtsvollziehers erläutern            2\nc)  Aufgaben, Stellung und Tätigkeiten der\nrechtskundigen und technischen\nMitglieder der Patentbehörden\nund des Bundespatentgerichts erläutern\n(nur für Patentanwaltsgehilfen)","2398                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                  in Wochen\nTeil des\nNr.                                zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                      3                               4\nd)  Aufgaben des Grundbuchamtes, Vormund-\nschaftsgerichtes und Nachlaßgerichtes\n(nicht für Patentanwaltsgehilfen) sowie    3\nder Registergerichte erklären\ne)  Zweige der Gerichtsbarkeit unterscheiden\nund den Aufbau der Gerichte an Bei-\nspielen aus dem jeweiligen Berufsbereich\nerklären                                    3\nf) Aufbau der Patentbehörden, Abteilungen\nund Prüfungsstellen sowie des Bundes-\npatentgerichtes erklären\n(nur für Patentanwaltsgehilfen)\ng)  nach Teilnahme an Gerichtsverhandlungen\noder Einsicht in die Register aus dem\njeweiligen Berufsbereich den Ablauf des\nVerfahrens erklären                         4\nh)  Aktenzeichen aus dem jeweiligen Berufs-\nbereich erklären\nAbschnitt II. Besondere Vorschriften\nA. Rechtsanwaltsgehilfe/Rechtsanwaltsgehilfin\n1  Fallbezogene Rechts-       a)  Bücher des BGB nennen und erläutern,\n1\nanwendung im bürger-           welche Rechtsgebiete sie regeln\nliehen Recht und\nHandelsrecht sowie im\nArbeits- und Sozial-       b)  sonstige bei der Tätigkeit des Rechts-\nrecht                          anwalts vorkommende wichtige gesetz-                  1\n(§ 5 Nr. 1)                    liehe Vorschriften nennen\nC)  Regelungen des BGB und HGB anhand\n6\npraktischer Fälle erklären\nd)  für die Geltendmachung eines Anspruches\naus Kauf, Miete, Darlehen und Werkvertrag\nwesentliche Tatsachen feststellen und\nerfragen, insbesondere die Person des\nAnspruchsstellers und des Anspruchs-\n2\ngegners, die gesetzliche Vertretung, den\nWohn- oder Geschäftssitz, den Gegen-\nstand des Anspruches, den Zeitpunkt des\nEntstehens und der Fälligkeit sowie Verzug\nund Verjährung\ne)  Mahn- und Kündigungsschreiben\n2\nentwerfen\nf) Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts\n1\nanhand praktischer Fälle erläutern","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                      2399\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                    in Wochen\nTeil des\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                 2                                        3                               4\n2   Fallbezogene Rechts-         a)  Bücher der ZPO, der StPO und des GVG\nanwendung im Zivil-,             sowie die Abschnitte des FGG nennen                   1\nStraf- und Bußgeld-              und erläutern, welche Rechtsgebiete sie\nverfahren sowie                  regeln\nim Verfahren\nder freiwilligen\nGerichtsbarkeit              b)  Vorschriften der ZPO und des GVG anhand\n(§ 5 Nr. 2)                                                                            3\npraktischer Fälle erklären\nc)  einfache Klageschriften und Anträge auf\nProzeßkostenhilfe sowie Bestellungs-                           2\nanzeigen mit Klageabweisungsantrag und\nBerufungsschriften entwerfen\nd)  Fristen berechnen und vormerken\ne)  Anträge auf Fristverlängerung, Termin-                         1\nverlegung und Verweisung entwerfen\nf) Einspruch gegen Versäumnisurteil und\n1\nWiderruf eines Vergleichs entwerfen\ng)  Arrestanträge und Anträge auf einst-\nweilige Verfügung anhand praktischer Fälle                     1\nerläutern\nh)  zur Erledigung eines Beweisbeschlusses\nnotwendige Maßnahmen ausführen,\ninsbesondere Mandanten unterrichten,                           1\nVorschüsse und Zeugengebühren-\nverzichtserklärungen anfordern und\nVorschüsse einzahlen\ni) einfache, sofortige und weitere                                1\nBeschwerde entwerfen\nk)  Vorschrift~n des StGB, der StPO und des                        3\nOWiG anhand praktischer Fälle erklären\n1) Ersuchen um Akteneinsicht entwerfen                            1\nm)   Einspruch gegen Strafbefehl und Bußgeld-\nbescheid sowie sonstige Rechtsbehelfs-                         2\nschritten entwerfen","2400                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil  1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                              in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\n3   Mitarbeit im gericht-    a)  Vorschriften über das gerichtliche Mahn-              1\nliehen Mahnverfahren         verfahren erläutern\n(§ 5 Nr. 3)\nb)  formularmäßige Anträge in gerichtlichen\nMahnverfahren nach Mandanten-                         4\ninformationen entwerfen\nc)  Auskünfte von Handelsregister, Gewerbe-\namt, Postanstalt und Einwohnermeldeamt                1\neinholen\nd)  Widerspruch und Einspruch in gericht-\nliehen Mahnverfahren und deren\nRücknahme mit Hilfe von Formularen                   4\nsowie Abgabe- und Verweisungsanträge\nentwerfen\n4   Bearbeitung von          a)  Abschnitte des 8. Buches der ZPO und\nZwangsvollstreckungs-         des ZVG sowie die Titel der KO nennen\nund Konkurs-                  und erläutern, welche Rechtsgebiete sie              2\nangelegenheiten               regeln\n(§ 5 Nr. 4)\nb)  Vorschriften des 8. Buches der ZPO\n6\nanhand praktischer Fälle erklären\nc)   Zustellungen, Vollstreckungs-\nankündigung und Forderungsaufstellung                4\nvorbereiten\nd)   Anträge auf Mobiliarpfändung, auf\nForderungspfändung und -Oberweisung\n5\nund auf Abgabe einer eidesstattlichen\nVersicherung nach Muster entwerfen\ne)   Räumungsauftrag, Antrag auf Eintragung\neiner Sicherungshypothek, auf Zwangs-\nversteigerung und auf Vollstreckungs-\n5\nschutz, Hinterlegungsantrag und Forde-\nrungsanmeldung im Konkursverfahren\nnach Muster entwerfen\nf)  vorläufiges Zahlungsverbot, Verhaftungs-\nauftrag und Antrag auf Löschung                               3\nim Schuldnerverzeichnis nach Muster\nentwerfen","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den_27. November 1987                     2401\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\n5   Erstellen von Ver-           a)  Gebühren, Kosten und Auslagen der\ngütungsrechnungen                Rechtsanwälte und Gerichte unter-                     4\n(§ 5 Nr. 5)                      scheiden und anhand praktischer Fälle\nerläutern\nb)  Vorschriften der BRAGO über die\nVergütungsvereinbarung und über die\nBerechnung und Festsetzung der                                 2\nVergütung anhand praktischer Fälle\nerläutern\nc)  Wert- und Rahmengebühren unter-\nscheiden und Anwendungsbereiche                       4\nanhand praktischer Fälle erläutern\nd)  Bestimmungen der BRAGO, des GKG,\nder ZPO und KostO über den Gegen-                              2\nstandswert anhand praktischer Fälle\nerklären\ne)  nach Handakte und Gerichtsprotokoll\nden Anfall von Gebühren in bürgerlichen                        3\nRechtsstreitigkeiten feststellen\nf) Aufbau von Gebührentabellen anhand\n4\npraktischer Fälle erläutern\ng)  Vergütungsberechnung mit Wert- und\nRahmengebühren unter Beachtung der                             3\nVorschriften des § 18 BRAGO entwerfen\nh)  Festsetzung der Vergütung in bürgerlichen\nRechtsstreitigkeiten gegen Mandanten                           4\nbeantragen\ni) nach Kostenentscheidung des Gerichts\nKostenfestsetzung bzw. Ausgleichung                            4\nbeantragen\nk)  Festsetzung der Vergütung in Prozeß-\nkostenhilfe-, Beratungshilfe- und Pflicht-\n1\nverteidigersachen erläutern und Anträge\nentwerfen\n1) Gerichtskostenrechnungen prüfen                                1","2402                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                              in Wochen\nNr.                               zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\n6   Grundlagen               a)  Verfahren der Arbeits- und Sozial-,\nder besonderen               Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit\nGerichtszweige               einschließlich der Vorverfahren anhand                         4\n(§ 5 Nr. 6)                  praktischer Fälle vom Verfahren der\nordentlichen Gerichtsbarkeit unter-\nscheiden\nb)  Rechtsmittelverfahren in den besonderen\n2\nGerichtsbarkeiten beschreiben\nc)  Widerspruch nach Vorlage entwerfen                             1\nB. Notargehilfe/Notargehilfin\n1   Fallbezogene Rechts-     a)  Bücher des BGB nennen und erläutern,\nanwendung im bürger-         welche Rechtsgebiete sie regeln\nliehen Recht, Handels-                                                             1\nb)  sonstige bei der Tätigkeit des Notars\nund Gesellschaftsrecht\nsowie im Arbeits- und        vorkommende wichtige gesetzliche\nSozialrecht                  Vorschriften nennen\n(§ 6 Nr. 1)\nc)  Regelungen des bürgerlichen Rechts\nanhand praktischer Fälle erklären und\nanwenden, insbesondere Voraussetzungen\ndes Abschlusses und der Wirksamkeit\nvon Verträgen, Erfüllung von Verträgen,\nVerzug sowie Fristen und Termine,\nVerjährung und Übertragung von Forde-\nrungen, Schuldübernahme, Kauf, Tausch,\nSchenkung, Miete und Pacht, Darlehen,                 7        3\nBürgschaft und Schuldversprechen\nd)  aus Handels- und Gesellschaftsrecht die\nRegelungen über den Kaufmann, die Firma,\ndie Prokura und die Vertretung der Han-\ndelsgesellschaften anhand praktischer\nFälle erklären und anwenden\ne)  Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts\n1\nanhand praktischer Fälle erläutern\n2   Mitarbeit im Urkunds-    a)  Abschriften, beglaubigte Abschriften,\nwesen und Führen             Ausfertigungen und vollstreckbare\nder Bücher                   Ausfertigungen herstellen, Unterschied\n(§ 6 Nr. 2)                   zwischen Urschrift, Ausfertigung und                 5\nbeglaubigter Abschrift sowie Bedeutung\nder vollstreckbaren Ausfertigung erklären","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                     2403\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes        zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                              4\nb)  Unterschriftsbeglaubigungen vorbereiten,\nVermerkblätter herstellen und Bedeutung               6\neiner Unterschriftsbeglaubigung erklären\nc)  Form der notariellen Urkunde bei der\nBeurkundung von Willenserklärungen                   1\nbeschreiben\nd) Bedeutung der Register (Urkundenrolle,\nNamenskartei, Erbvertragsregister)                    7\nerklären und führen\ne)  Bedeutung des Verwahrungs- und Masse-                         2\nbuches erläutern\n3   Mitarbeit bei der            a) Begriff Grundstück und die Voraus-\nVorbereitung und                setzungen für die Übertragung von\nAbwicklung von                  Grundbesitz erklären, Rechtsformen                    1\nNotariatsgeschäften             der Belastung von Grundbesitz\nim Liegenschafts-                nennen\nund Grundbuchrecht\n(§ 6 Nr. 3)\nb)  Bedeutung, Aufbau und Inhalt des\nGrundbuchs erklären, Grundbuchauszüge                 2\nfertigen und die Voraussetzungen für\nEintragungen in das Grundbuch nennen\nc) einseitige Erklärungen - wie Löschungs-\nanträge und -bewilligungen und Ein-\ntragungs- und Berichtigungsanträge -\nnach Angabe der Tatsachen entwerfen\nund Beglaubigungsvermerke fertigen, für\n6\ndie Urkundensammlung erforderliche\nbeglaubigte Abschriften herstellen,\nAnträge auf Vollständigkeit der Unterlagen\nüberprüfen und dem Grundbuchamt\neinreichen\nd) Unterschiede zwischen Hypothek und\nGrundschuld erklären, Grundpfandrechts-\nbestel Iu ngsform u lare vervollständigen,\nnach Beurkundung das Geschäft\nabwickeln, insbesondere die Anträge                   6\nbeim Grundbuchamt einreichen und\ndie Beteiligten unter Übermittlung der\nerforderlichen Ausfertigungen und\nAbschriften unterrichten\ne)  Bedeutung und Voraussetzungen der\nAbtretung von Grundpfandrechten\nerläutern, Voraussetzungen von Rang-\nänderungen nennen, Erklärungen                                 3\nüber Rangänderungen und Abtretungen\nvon Grundpfandrechten entwerfen","2404                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil  1\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des                                                        im Ausbildungsjahr\nNr.                               zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\nf) einfache Kaufverträge und Schenkungs-\nverträge nach Muster entwerfen und\nGrundstücksveräußerungsverträge\nabwickeln, insbesondere erforderliche\n6\nGenehmigungen und Erklärungen anhand\nvon Formb,lättern anfordern, Anzeige-\npflichten erfüllen; erforderliche Anträge\nzum Grundbuchamt einreichen\ng)  Verträge über den Verkauf von Wohnungs-\neigentum und Teilflächen, Auflassungs-\n2\nerklärung nach Muster herstellen und die\nBesonderheiten erläutern\nh)  Bestellung eines Nießbrauchs, eines\nWohnungsrechts und Vereinbarung einer\nLeibrente mit Bestellung einer Reallast                        2\nentwerfen und deren mögliche Inhalte\nsowie mögliche Beschränkungen nennen\ni) Grundzüge des Erbbaurechts nennen                              1\n4   Fallbezogene Rechts-     a)  Regelungen des FGG anhand praktischer\nanwendung im Ver-            Fälle erklären\nfahren der freiwilligen                                                            2\nb)  Rechtsmittel der freiwilligen Gerichts-\nGerichtsbarkeit\n(§ 6 Nr. 4)\nbarkeit nennen\n5   Mitarbeit in             a)  einfache Anmeldungen für das Handels-\nregisterrechtlichen          register entwerfen und Eintragungsanträge             3\nAngelegenheiten              einreichen, Eintragungsnachrichten über-\n(§ 6 Nr. 5)                  prüfen\nb)  Vollzug eines Gesellschaftsvertrages einer\nGmbH und von Gesellschaftsvertrags-\nÄnderungen vornehmen\nc)  einfachen Vertrag für die Übertragung\neines GmbH-Anteils nach Muster\nentwerfen\n7\nd)  Anzeigepflichten wegen der Kapital-\nverkehrsteuer erläutern und erfüllen\ne)  Bedeutung des Vereinsregisters erklären,\nAnmeldungen entwerfen und Eintragungs-\nnachrichten überprüfen","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                     2405\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\n6   Mitarbeit in familien-       a)  Güterstände erläutern und einen einfachen\nund erbrechtlichen                Ehevertrag nach Muster entwerfen\nAnglegenheiten\n(§ 6 Nr. 6)                  b)   Begriffe der Verwandtschaft und Schwäger-\nschaft, Stellung der ehelichen und nicht-\nehelichen Kinder sowie Stellung der Eltern\nanhand von praktischen Fällen erklären                         4\nc)   Stellung des Vormundes und Pflegers\nsowie vormundschaftsgerichtliche\nGenehmigung anhand von praktischen\nFällen erklären\nd)   gesetzliche und gewillkürte Erbfolge\nerläutern\ne)  Arten der Verfügungen von Todes wegen\nund ihren Inhalt im Erbscheinsverfahren\nerläutern\nf)  Zweck des Erbscheins erklären und\nErbscheinsanträge bei gesetzlicher und\ngewillkürter Erbfolge entwerfen\n7\ng)  Bedeutung der Erbschaftsausschlagung\nund hier geltende Fristen erläutern,\nAusschlagungserklärungen entwerfen\nund dem zuständigen Gericht zuleiten\nh)   einfache Verfügungen von Todes wegen\nentwerfen\ni)  Erb- und Pflichtteilsverzicht erklären\n7   Erstellen von Kosten-        a)  Grundlagen der Kostenberechnung\nrechnungen                        erläutern\n(§ 6 Nr. 7)\nb)  Kostenrechnungen erstellen unter Berück-\nsichtigung von Geschäftswert,                        4\nGebührenansätzen bei der Beurkundung\nvon Verträgen und einseitigen Erklärungen\nsowie Entwürfen und Unterschriftsbeglau-\nbigungen\nc)  Kostenrechnungen auf besonderen\nRechtsgebieten, wie insbesondere bei\nhandelsrechtlichen Angelegenheiten,\nProtesten, Bescheinigungen, erstellen\nd)   Kostenrechnungen bei mehreren                                 15\nErklärungen in einer Urkunde sowie bei\nHebe-, Vollzugs- und Zusatzgebühren\nerstellen\ne)   Kosten einziehen","2406                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nC. Rechtsanwalts- und Notargehilfe/Rechtsanwalts- und Notargehilfin\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1               2                                       3                               4\n1  Fallbezogene Rechts-      a)   Bücher des BGB nennen und erläutern,\nanwendung im bürger-           welche Rechtsgebiete sie regeln\nliehen Recht, Handels-                                                               1\nb)   sonstige bei der Tätigkeit des Rechts-\nund Gesellschaftsrecht,\nim Registerrecht sowie         anwalts und Notars vorkommende wichtige\ngesetzliche Vorschriften nennen\nim Arbeits- und Sozial-\nrecht\n(§ 7 Nr. 1)               c)   Regelungen des bürgerlichen Rechts\nanhand praktischer Fälle erklären und                 5\nanwenden\nd)   für die Geltendmachung eines Anspruches\naus Kauf, Miete, Darlehen und Werkvertrag\nwesentliche Tatsachen feststellen und\nerfragen, insbesondere Person des\nAnspruchsstellers und Anspruchsgegners,\nWohn- oder Geschäftssitz, Gegenstand\ndes Anspruchs, Zeitpunkt des Entstehens               3\nund der Fälligkeit sowie Verzug\ne)   aus Handels- und Gesellschaftsrecht\nRegelungen über den Kaufmann, die Firma,\ndie Handlungsvollmacht, die Prokura, das\nHandelsgeschäft und die Vertretung der\nHandelsgesellschaften anhand praktischer\nFälle erklären und anwenden\nf)   Mahn- und Kündigungsschreiben\n1\nentwerfen\ng)   Erbscheinsanträge bei gesetzlicher und\n2\ngewillkürter Erbfolge entwerfen\nh)   Einfache Anmeldungen für die\nverschiedenen Register entwerfen,\n1\nEintragungsanträge einreichen,\nEintragungsnachrichten überprüfen\ni)  Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts\n1\nanhand praktischer Fälle erläutern\n2  Mitarbeit bei der Vor-    a)   Begriff Grundstück und die Voraussetzun-\nbereitung und Ab-              gen für die Übertragung von Grundbesitz               1\nwicklung von Notariats-        erklären, Rechtsformen der Belastung von\ngeschäften im liegen-          Grundbesitz nennen\nschafts- und Grund-\nbuch recht\n(§ 7 Nr. 2)               b)   Bedeutung, Aufbau und Inhalt des Grund-\nbuchs erklären, Grundbuchauszüge                      2\nfertigen und Voraussetzungen für Ein-\ntragungen in das Grundbuch nennen","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                     2407\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\nc)   einseitige Erklärungen - wie Löschungs-\nanträge und -bewilligungen und Ein-\ntragungs- und Berichtigungsanträge -\nnach Angabe der Tatsachen entwerfen\nund Beglaubigungsvermerke fertigen,                  3\nfür die Urkundensammlung erforderliche\nbeglaubigte Abschriften herstellen,\nAnträge auf Vollständigkeit der Unterlagen\nüberprüfen und dem Grundbuchamt\neinreichen\nd)  Unterschiede zwischen Hypothek und\nGrundschuld erklären, Grundpfandrechts-\nbestel lu ngsform u lare vervollständigen                      6\nund nach Beurkundung das Geschäft\nabwickeln\ne)  einfache Kaufverträge und Schenkungs-\nverträge nach Muster entwerfen und                             5\nabwickeln\n3   Fallbezogene Rechts-         a)  Bücher der ZPO, der StPO und des GVG\nanwendung im Zivil-,             sowie die Abschnitte des FGG nennen\n1\nStraf- und Bußgeld-              und erläutern, welche Rechtsgebiete sie\nverfahren sowie im               regeln\nVerfahren der frei-\nwilligen Gerichtsbarkeit\n(§ 7 Nr. 3)                  b)  Vorschriften der ZPO, des GVG und des\n2\nFGG anhand praktischer Fälle erklären\nc)  einfache Klageschriften und Anträge\nauf Prozeßkostenhilfe sowie Bestellungs-\n1\nanzeigen mit Klageabweisungsantrag und\nBerufungsschrift entwerfen\nd)  Fristen berechnen und vormerken sowie\nAnträge auf Fristverlängerung, Termin-                          1\nverlegung und Verweisung entwerfen\ne)  zur Erledigung eines Beweisbeschlusses\nnotwendige Maßnahmen feststellen und\nausführen, insbesondere Mandanten                               1\nunterrichten, Vorschüsse und Zeugen-\ngebührenverzichtserklärungen anfordern\nund Vorschüsse einzahlen\nf) Voschriften des StGB, der StPO und des\nOWiG anhand praktischer Fälle erklären                         1\ng)  Ersuchen um Akteneinsicht entwerfen","2408                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                              in Wochen\nNr.                               zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\n4   Mitarbeit im             a)  Vorschriften über das gerichtliche Mahn-\n3\ngerichtlichen                verfahren erläutern\nMahnverfahren\n(§ 7 Nr. 4)\nb)  formularmäßige Anträge im gerichtlichen\nMahnverfahren für einfache Ansprüche                  2\nnach Mandanteninformationen entwerfen\nc)  Auskünfte von Handelsregister, Gewerbe-\namt, Postanstalt und Einwohnermeldeamt                1\neinholen\nd)  Widerspruch und Einspruch im gericht-\nliehen Mahnverfahren und deren\nRücknahme mit Hilfe von Formularen                   2\nsowie Abgabe- und Verweisungsanträge\nentwerfen\n5   Bearbeitung von          a)  Abschnitte des 8. Buches der ZPO und\nZwangsvollstreckungs-        des ZVG sowie die Titel der KO nennen\nangelegenheiten               und erläutern, welche Rechtsgebiete sie              2\n(§ 7 Nr. 5)                   regeln\nb)  Vorschriften des 8. Buches der ZPO\n5\nanhand praktischer Fälle erklären\nc)  Zustellungen, Vollstreckungsankündigung\n2\nund Forderungsaufstellung vorbereiten\nd)   Anträge auf Mobiliarpfändung, auf\nForderungspfändung und -überweisung,\nRäumungsauftrag sowie Abgabe einer                            6\neidesstattlichen Versicherung nach Muster\nentwerfen\ne)   vorläufiges Zahlungsverbot, Verhaftungs-\nauftrag und Antrag auf Löschung                               3\nim Schuldnerverzeichnis nach Muster\nentwerfen\n6  Mitarbeit im Urkunds-    a)   Abschriften, beglaubigte Abschriften,\nwesen und Führen der          Ausfertigungen und vollstreckbare\nBücher                        Ausfertigungen herstellen, Unterschied\n(§ 7 Nr. 6)                   zwischen Urschrift, Ausfertigung und                 3\nbeglaubigter Abschrift sowie Bedeutung\nder vollstreckbaren Ausfertigung erklären","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                       1409\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                                4\nb)  Unterschriftsbeglaubigungen vorbereiten,\nVermerkblätter herstellen und Bedeutung                2\neiner Unterschriftsbeglaubigung erklären\nc)  Form der notariellen Urkunde bei\nBeurkundung von Willenserklärungen                     1\nbeschreiben\nd)  Bedeutung der Register (Urkundenrolle,\nNamenskartei, Erbvertragsregister)\nerklären und führen                                            4\ne)  Rechtsmittel der freiwilligen Gerichts-\nbarkeit nennen\nf) Bedeutung des Verwahrungs- und Masse-\n2\nbuches erläutern\n7   Erstellen von Ver-          a)   des Rechtsanwalts:\ngütungs- und\nKostenrechnungen                 aa) Gebühren und Auslagen der Rechts-                  2\n(§ 7 Nr. 7)                            anwälte und Gerichte unterscheiden\nund anhand praktischer Fälle erläutern\nbb) Vorschriften der BRAGO über\nVergütungsvereinbarung und Ober\nBerechnung und Festsetzung der\nVergütung anhand praktischer Fälle               2\nerläutern\ncc) Wert- und Rahmengebühren unter-\nscheiden und anhand praktischer Fälle            1\nAnwendungsbereiche erläutern\ndd) Bestimmungen der BRAGO, des GKG,\nder ZPO und der Kosta Ober den\n2\nGegenstandswert anhand praktischer\nFälle erklären\nee) nach Handakten und Gerichts-\nprotokollen den Anfall von Gebühren\nin bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten                      2\nfeststellen\nff) Aufbau von Gebührentabellen anhand\npraktischer Fälle erläutern                      1","2410                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil  1\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des                                                         im Ausbildungsjahr\nNr.                               zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                     3                                4\ngg) Vergütungsberechnung mit Wert- und\nRahmengebühren unter Beachtung\nder Vorschriften des § 18 BRAGO\nentwerfen                                                 3\nhh) Festsetzung der Vergütung in\nbürgerlichen Rechtsstreitigkeiten\ngegen Mandanten beantragen\nii) nach Kostenentscheidung des\nGerichts Kostenfestsetzung bzw.                           2\nAusgleichung beantragen\nkk) Festsetzung der Vergütung in Prozeß-\nkostenhilfe-, Beratungshilfe- und                         1\nPflichtverteidigersachen erläutern und\nAnträge entwerfen\nb)  des Notars:\naa) Grundlagen der Kostenberechnung\nerläutern und unter Berücksichtigung\ndes Geschäftswertes und der Gebüh-\nrenansätze bei der Beurkundung von\nVerträgen und einseitigen Erklärungen            2\nsowie Entwürfen und Unterschrifts-\nbeglaubigungen Kostenrechnungen\nerstellen\nbb) Kostenrechnungen auf besonderen\nRechtsgebieten, insbesondere bei\nhandelsrechtlichen Angelegenheiten,\nProtesten, Bescheinigungen, erstellen\ncc) Kostenrechnungen bei mehreren                              6\nErklärungen in einer Urkunde sowie\nbei Hebe-, Vollzugs- und Zusatz-\ngebühren erstellen\ndd) Kosten einziehen\n8   Grundlagen               a)  Verfahren der Arbeits-, Sozial-,\nder besonderen               Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit\nGerichtszweige                anhand praktischer Fälle vom Verfahren                         3\n(§ 7 Nr. 8)                   der ordentlichen Gerichtsbarkeit unter-\nscheiden\nb)   Rechtsbehelfsverfahren in den besonderen                       1\nGerichtszweigen beschreiben","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                     2411\nD. Patentanwaltsgehilfe/Patentanwaltsgehilfin\nzeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                                                  in Wochen\nNr.    Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                 2                                         3                               4\n1   Fallbezogene Rechts-          a)  Bücher des BGB nennen und erläutern,\n1\nanwendung im bürger-              welche Rechtsgebiete sie regeln\nliehen Recht, Handels-\nund Gesellschaftsrecht\nsowie im Arbeits- und         b)  sonstige bei der Tätigkeit des Patentan-\nSozialrecht                       walts vorkommende wichtige gesetzliche                 1\n(§ 8 Nr. 1)                      Vorschriften nennen\nc)  Regelungen des bürgerlichen Rechts\nanhand praktischer Fälle erklären und\nanwenden, insbesondere Voraussetzungen\ndes Abschlusses und der Wirksamkeit von\nVerträgen, Rechts- und Geschäftsfähigkeit,             4\nVertretung, Zustimmung, Erfüllung von\nVerträgen, Verzug sowie Fristen und\nTermine, Verjährung von Forderungen und\nÜbertragung von Rechten\nd)  aus Handels- und Gesellschaftsrecht\nRegelungen über den Kaufmann, die Firma,\ndie Handlungsvollmacht, die Prokura und\n1\ndie Vertretung der Handelsgesellschaften\nanhand praktischer Fälle erklären und\nanwenden\ne)  Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts\n1\nanhand praktischer Fälle erläutern\n2   Fall bezogene                 a)  Vorschriften des Patentgesetzes, des\nRechtsanwendung                  Gebrauchsmustergesetzes, des Waren-\nim gewerblichen                  zeichengesetzes, des Geschmacks-\nRechtsschutz                     mustergesetzes, des Gesetzes über\n(§ 8 Nr. 2)                      Arbeitnehmererfindungen und des Sorten-\nschutzgesetzes anhand praktischer Fälle               17       12\ndes Patentanwalts erläutern, insbesondere\nGrundbegriffe wie „Erfindung\", ,,Raum-\nform\", ,,gewerbliches Muster und Modell\",\n„Diensterfindung\", ,,freie Erfindung\" und\n,,technischer Verbesserungsvorschlag\"\nb)  Schutzfähigkeitsvoraussetzungen                                 3\ngewerblicher Schutzrechte erklären\nc)  Unterschiede zwischen Warenzeichen,\nDienstleistungsmarken und Verbands-                    1         1\nzeichen erklären\nd)  Schutzmöglichkeiten für Daten-                                  1\nverarbeitungsprogramme nennen","2412                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil  1\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des                                                          im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1         2        3\n1                2                                     3                                 4\n3   Mitarbeit bei der        a)   Hinterlegung von Patenten, Gebrauchs-\nAnmeldung                     mustern, Warenzeichen einschließlich\ngewerblicher Schutz-          Dienstleistungsmarken und Verbands-\nrechte                        zeichen sowie Geschmacksmustern\n(§ 8 Nr. 3)                   vorbereiten\nb)   amtliche Anmeldeformulare ausfüllen\nC)  Anmeldetexte schreiben                      während der gesamten\nAusbildungszeit\nd)  Anlagen, insbesondere Vollmachten und       zu vermitteln\nErfinderbenennungen, beschaffen\ne)  Anmeldungsunterlagen absenden und\nFristen überwachen\nf} amtliche Gebühren berechnen und\neinzahlen\n4   Mitarbeit bei der        a)  Begriff „Priorität\" erklären                            2        2\nAnmeldung\ngewerblicher Schutz-\nb)  Nachanmeldungen im In- und Ausland,\nrechte in wichtigen\nggf. unter Beanspruchung von Prioritäten\nAuslandsstaaten\nentsprechend den Vorschriften der PVÜ,                  2        2\n(§ 8 Nr. 4)\nvorbereiten und die Einreichung ver-\nanlassen\n5   Mitarbeit bei der        a)  Einreichung Europäischer Patent-\nAnmeldung:                   anmeldungen vorbereiten, amtliche\n-  eines Europäischen        Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte\nPatentes,                 schreiben, Anlagen beschaffen, An-                      3        2\n-  eines Internationalen     meldungsunterlagen absenden und Fristen\nPatentes nach PCT,        überwachen, amtliche Gebühren berech-\n-  einer Internationalen     nen und einzahlen\nRegistrierung von\nWarenzeichen und\nb)  Einreichung von PCT -Anmeldungen vor-\n-  einer Internationalen\nbereiten, amtliche Anmeldeformulare aus-\nRegistrierung von\nfüllen, Anmeldetexte schreiben, Anlagen\nGeschmacks-                                                                                2\nbeschaffen, Anmeldungsunterlagen\nmustern\nabsenden und Fristen überwachen, amt-\n(§ 8 Nr. 5)\nliehe Gebühren berechnen und einzahlen\nc)  Einreichung von IR-Marken vorbereiten,\namtliche Anmeldeformulare ausfüllen,\nAnlagen beim Mandanten anfordern oder\nselbst beschaffen, Anmeldungsunterlagen                 2        2\nabsenden und Fristen überwachen, amt-\nliehe Gebühren berechnen und einzahlen\nd)  Einreichung Internationaler Registrierun-\ngen von Geschmacksmustern vorbereiten,\namtliche Anmeldeformulare ausfüllen,\nAnlagen beim Mandanten anfordern oder                   1        1\nselbst beschaffen, Anmeldungsunterlagen\nabsenden und Fristen überwachen, amt-\nliehe Gebühren berechnen und einzahlen","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                       2413\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                      in Wochen\nTeil des                                                             im Ausbildungsjahr\nNr.    Ausbildungsberufsbildes        zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1         2        3\n1                 2                                        3                                 4\n6   Mitarbeit im Erteilungs-     a)  Stand der Erteilungs- und Eintragungs-      während der gesamten\nund Eintragungs-                 verfahren gewerblicher Schutzrechte         Ausbildungszeit\nverfahren im gewerb-             feststellen                                 zu vermitteln\nliehen Rechtsschutz\n(§ 8 Nr. 6)\nb)  Einspruchsverfahren gegen ein erteiltes                          1\nPatent beschreiben\nc)  formelle Widersprüche gegen Waren-\nzeichen, Dienstleistungsmarken und                      4        2\nIR-Marken entwerfen und Widerspruchs-\ngebühren einzahlen\n7   Überwachen                   a)  für den gewerblichen Rechtsschutz           während der gesamten\nvon Fristen                      geltende Fristen berechnen sowie            Ausbildungszeit\nim gewerblichen                  Fristablauf überwachen                      zu vermitteln\nRechtsschutz\n(§ 8 Nr. 7)\nb)  Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in\nversäumte Fristen nennen, Wiederein-                    1        1\nsetzungsanträge stellen und versäumte\nHandlungen nachholen\n8   Mitarbeit bei ·der           a)  Fälligkeit von Jahres- und Verlängerungs-\nAufrechterhaltung,               gebühren im In- und Ausland überwachen      während der gesamten\nVerteidigung und                                                             Ausbildungszeit\nUmschreibung                 b)  Jahres- und Verlängerungsgebühren           zu vermitteln\ngewerblicher                     anmahnen, erinnern und einzahlen\nSchutzrechte\n(§ 8 Nr. 8)\nc)  Umschreibung gewerblicher Schutz-\nrechte im In- und Ausland vorbereiten                            1\nund veranlassen\n9   Mitarbeit bei                a)  Nichtigkeitsverfahren gegen ein Patent\n2\nNichtigkeits-,                   beschreiben\nLöschungs- und\nVerletzungsverfahren\n(§ 8 Nr. 9)                  b)  Löschungsverfahren gegen ein\n2\nGebrauchsmuster beschreiben\nc)  Löschungsverfahren gegen ein Waren-\n2\nzeichen beschreiben\nd)  Ablauf eines Verletzungsprozesses\n2\nbeschreiben","Bundes~setzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nlri Wochen\nLfd.               TeU des                    ' zuvermittelnde Fertigkeiten und Kenntnis~e                                    im Ausbildungsjahr\nNr.  i  'At.isbltdurig~b'e'tutsbildes ,,.\n2          3\n2                                                                3                     .·  \"'                      4\n10     ~~t          bei der\nEinlegung von                                                                                                                     3          3\nRec~amitteln\n(§ 8 Nr. 10)\n·.\n''\n. ,_,•4•t·,       ·...     ,   ,\",  '·:\n11     Erstellen von                      a)     Gebühren, KosUfü und Auslagen der\nVerigütungs-,                             Patentanwälte, Behörden und Gerichte                                                    4          4\nGebühren- und                             unterscheiden und berechnen\n:i :,                   s, ;.; 1)       . e i t, , -~,\nKostenrechnungen                                                                                                                             '\n(§$Nr. 11)                                               \" ., .'l •~ ·        t   .,          ,'         i   ''\n;b)    ~~~ir:~~=:g~~:~~:~~f:,;~:!:e~ ~nd                                          0\n2\ndes Bundespatet.1tger'ichtes beschreiben\n,'         /                                    ;,'\nC)    amtl~ GebOhre~ ~hen, an Pateht-\nämter undr~e&h&tfen-'einzahlen                                                          2          2\nund erklären, ~ano di,e. Gebühr als ein-\nge~ahlt gilt                                           ·\n. c,        '        \"    r.·.,            '·:,·:~      'f ,•,\n;.iif\nd), . Bestimmungen der PA001of'l(f 8RAGO\n1\nanhand praktlschef f=Alle ·erl6Aren\ne) . ~ostenf~ungsyellfaf1ten· be8Chreiben                                                                1\n' •,,\n,.       ,1,·,       1 .'\nl'"]}