{"id":"bgbl1-1987-53-5","kind":"bgbl1","year":1987,"number":53,"date":"1987-11-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/53#page=49","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-53-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_53.pdf#page=49","order":5,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 30","page":2433,"pdf_page":49,"num_pages":1,"content":["Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. November 1987                                                                               2433\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 30, ausgegeben am 24. November 1987\nTag                                                                  I n h a It                                                                              Seite\n16. 11. 87 Gesetz zu dem Vertrag vom 12. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nVolksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von\nKapitalanlagen....................................................................                                                                    742\n11. 11. 87  Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am\nGrenzübergang Neulauterburg/Lauterbourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    751\n21. 10. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen\nf ernmeldesatellitenorganisation „ EUTELSAT\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  754\n22. 10. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der euro-\npäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       755\n23. 10. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden\nwildlebenden Tierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     756\n26. 10. 87 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge . . .                                                      757\n30. 10. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und\nNaturerbes der Welt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  767\n30. 10. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verringerung der Mehr-\nstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     767\n2. 11. 87  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Volksrepublik Mosambik über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    768\n2. 11. 87  Bekanntmachung des Abkommens zwisc'.1en der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Demokratischen Republik Somalia über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . .                                           770\n5. 11. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisie-\nrung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 771\n5. 11. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Antarktis-Vertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  772\nPreis dieser Ausgabe: 4,74 DM (3,94 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,54 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}