{"id":"bgbl1-1987-5-2","kind":"bgbl1","year":1987,"number":5,"date":"1987-01-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/5#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-5-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_5.pdf#page=47","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen und zum Kommunikationselektroniker/zur Kommunikationselektronikerin im Bereich der Deutschen Bundespost","law_date":"1987-01-15T00:00:00Z","page":199,"pdf_page":47,"num_pages":71,"content":["Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                                           199\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen\nund zum Kommunikationselektroniker/zur Kommunikationselektronikerin\nim Bereich der Deutschen Bundespost *)\nVom 15. Januar 1987\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom                                (3) Die Bezeichnung der Fachrichtung tritt ergänzend\n14. August 1969 (BGBI. 1 S. 1112), der zuletzt durch § 24                         zur Bezeichnung des Ausbildungsberufes hinzu.\nNr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1S. 2525)\ngeändert worden ist, wird\n§2\n- hinsichtlich des ersten Teils vom Bundesminister für\nWirtschaft und                                                                                      Ausbildungsdauer\n- hinsichtlich des zweiten Teils vom Bundesminister für                              (1) Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.\ndas Post- und Fernmeldewesen\n(2) Auszubildende, denen der Besuch eines nach lan-\nim Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und                            desrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen\nWissenschaft verordnet:                                                           Berufsgrundbildungsjahres nach einer Rechtsverordnung\ngemäß § 29 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes als erstes\nJahr der Berufsausbildung anzurechnen ist, beginnen die\nErster Teil                                      betriebliche Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr.\nBerufsausbildung in den industriellen Elektroberufen\n§3\n§ 1                                                 Berufsfeldbreite Grundbildung, Struktur\nStaatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe,                                          und Zielsetzung der Berufsausbildung\nFachrichtungen                                          (1) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt\n(1) Die Ausbildungsberufe                                                     eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche\nAusbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in\nElektromaschinenmonteur/Elektromaschinenmonteurin\nder Berufsschule nach den landesrechtlichen Vorschriften\nEnergieelektroniker/Energieelektronikerin\nüber das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.\nIndustrieelektroniker/Industrieelektronikerin und\nKommunikationselektroniker/Kommunikations-                                            (2) Im ~weiten Ausbildungsjahr ist die Fachbildung im\nelektronikerin                                                                    ersten Halbjahr für alle Berufe inhaltlich gleich und im\nwerden staatlich anerkannt.                                                       zweiten Halbjahr nach Berufen unterschiedlich.\n(2) Es kann in den folgenden Fachrichtungen ausgebil-                             (3) In den Ausbildungsberufen mit Fachrichtungen\ndet werden:                                                                       schließt sich ab drittem Ausbildungsjahr eine nach\n1 . im Ausbildungsberuf Energieelektroniker/Energieelek-                         Fachrichtungen unterschiedliche Fachbildung an.\ntronikerin in den Fachrichtungen                                                (4) Die in dieser Rechtsverordnung genannten Fertigkei-\na) Anlagentechnik,                                                          ten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, daß der\nAuszubildende im Sinne des § 1 Abs. 2 des Berufsbil-\nb) Betriebstechnik;\ndungsgesetzes zur Ausübung einer qualifizierten beruf-\n2. im Ausbildungsberuf Industrieelektroniker/Industrie-                          lichen Tätigkeit befähigt wird, die insbesondere selbständi-\nelektronikerin in den Fachrichtungen                                        ges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Die\na) Produktionstechnik,                                                      Vermittlung orientiert sich an den Anforderungen des\nBerufes mit der jeweiligen Fachrichtung. Die in Satz 1\nb) Gerätetechnik;                                                           beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach-\n3. im Ausbildungsberuf Kommunikationselektroniker/                               zuweisen.\nKommunikationselektronikerin in den Fachrichtungen\n§4\na) Informationstechnik,\nAusbildungsberufsbild\nb) Telekommunikationstechnik,                                                  für den Elektromaschinenmonteur/für die Elektro-\nc) Funktechnik.                                                                                 maschinenmonteurin\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die\nfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des\nBerufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von\nder Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik      1 . Berufsbildung,\nDeutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst\nals Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.                                   2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,","200                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,                   7. zusammenbauen und Verdrahten von mechanischen,\n4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz und              elektromechanischen und elektrischen Bauteilen zu\nrationelle Energieverwendung,                               Baugruppen,\n5. Anfertigen von mechanischen Teilen,                       8. Zurichten, Verlegen und Anschließen von Leitungen,\n6. Herstellen von mechanischen Verbindungen,                 9. Messen von Gleich- und Wechselgrößen sowie Prüfen\n7 Zusammenbauen und Verdrahten von mechanischen,                 von Bauteilen und Baugruppen,\nelektromechanischen und elektrischen Bauteilen zu\nBaugruppen,                                            10. zusammenbauen und Verdrahten von mechanischen,\nelektromechanischen und elektrischen Baugruppen\n8. Zurichten, Verlegen und Anschließen von Leitungen,            und Geräten,\n9. Messen von Gleich- und Wechselgrößen sowie Prüfen\n11. Montieren und Installieren funktional abgegrenzter\nvon Bauteilen und Baugruppen,\nAnlagenteile,\n10. zusammenbauen und Verdrahten von mechanischen,\nelektromechanischen und elektrischen Baugruppen        12. Prüfen, Messen und Einstellen von Baugruppen und\nund Geräten,                                                 Geräten,\n11 . Montieren und Installieren funktional abgegrenzter      13. Inbetriebnehmen von Baugruppen, Geräten und funk-\nAnlagenteile,                                                tional abgegrenzten Anlagenteilen,\n12. Prüfen, Messen und Einstellen von Baugruppen und\nGeräten,                                               14. zusammenbauen und Verdrahten sowie Montieren\nund Installieren von Baugruppen und Anlagenteilen\n13. Inbetriebnehmen von Baugruppen, Geräten und funk-              der Energietechnik.\ntional abgegrenzten Anlagenteilen,\n14. Anfertigen von mechanischen Bauteilen und Baugrup-          (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrich-\npen für elektrische Maschinen,                         tungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und\n15. Anfertigen von Wicklungen für elektrische Maschinen,     Kenntnisse:\n16. zusammenbauen und Verdrahten von Steuer-, Regel-         1. in der Fachrichtung Anlagentechnik:\nund Überwachungseinrichtungen,\na) zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen\n17. Einbauen von Wicklungen in umlaufende und ruhende                  und Geräten der Schalt-, Steuerungs- und Vertei-\nelektrische Maschinen und Schalten der Wicklungen,               lungstechnik,\n18. Montieren und Demontieren von elektrischen Ma-                b) Vorbereiten und Abschließen von Montagearbeiten,\nschinen,\nc) Montieren von Leitungen, Kabeln und Installations-\n19. Installieren von elektrischen Maschinen und Geräten                systemen,\nin Anlagen der Antriebstechnik und Energieversor-\ngung,                                                      d) Montieren und Installieren von Anlagen der Energie-\nverteilung, Steuerungs-, Melde- und Beleuchtungs-\n20. Einrichten und Überwachen von Fertigungseinrichtun-               technik sowie von elektrischen Maschinen und Stell-\ngen für elektrische Maschinen,                                  einrichtungen,\n21 . Prüfen, Messen und Einstellen an elektrischen Ma-           e) Messen nichtelektrischer Größen und Prüfen der\nschinen und zugehörigen Geräten,                                Funktion speicherprogrammierbarer Steuergeräte,\n22. Inbetriebnahme von elektrischen Maschinen und zu-            f) Inbetriebnehmen von Anlagen der Energievertei-\ngehörigen Geräten,                                              lung, Steuerungs-, Melde- und Beleuchtungstechnik\n23. Instandhalten von elektrischen Maschinen und zu-                  sowie von elektrischen Maschinen und Stelleinrich-\ngehörigen Geräten.                                              tungen,\ng) Instandhalten von Anlagen der Energietechnik;\n§5                             2. in der Fachrichtung Betriebstechnik:\nAusbildungsberufsbild                         a) zusammenbauen und Verdrahten von Betriebsmit-\nfür den Energieelektroniker/für die Energie-                  teln und Schaltgeräten für Anlagen in der Energie-\nelektronikerin                                technik,\n(1 ) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens          b) Montieren und Installieren von Betriebsmitteln und\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                           Anlagen der Energietechnik,\n1 Berufsbildung,                                                c) Messen nichtelektrischer Größen und Prüfen der\n2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,                 Funktionen von Einrichtungen der Meß-, Steue-\nrungs- und Regelungstechnik,\n3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,\nd) Inbetriebnehmen von Betriebsmitteln und Anlagen\n4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz und                   der Energietechnik,\nrationelle Energieverwendung,\ne) Instandhalten von Betriebsmitteln und Anlagen der\n5 Anfertigen von mechanischen Teilen,\nEnergieverteilung und der Beleuchtungs-, Melde-,\n6 Herstellen von mechanischen Verbindungen,                         Steuerungs-, Regelungs- und Antriebstechnik.","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                             201\n§6                                f) Inbetriebnehmen von Baugruppen und Geräten,\nAusbildungsberufsbild                        g) Instandhalten von Baugruppen und Geräten.\nfür den Industrieelektroniker/für die Industrie-\nelektronikerin\n(1) Gegenstand der Berufsausbildunq sind mindestens                                    §7\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                                     Ausbildungsberufsbild\n1. Berufsbildung,                                                    für den Kommunikationselektroniker/\nfür die Kommunikationselektronikerin\n2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens\n3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:\n4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz und\nrationelle Energieverwendung,                           1. Berufsbildung,\n5. Anfertigen von mechanischen Teilen,                     2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n6. Herstellen von mechanischen Verbindungen,                3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,\n7. Zusammenbauen.und Verdrahten von mechanischen,           4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz und\nelektromechanischen und elektrischen Bauteilen zu            rationelle Energieverwendung,\nBaugruppen,                                             5. Anfertigen von mechanischen Teilen,\n8. Zurichten, Verlegen und Anschließen von Leitungen,      6. Herstellen von mechanischen Verbindungen,\n9. Messen von Gleich- und Wechselgrößen sowie Prüfen        7. zusammenbauen und Verdrahten von mechanischen,\nvon Bauteilen und Baugruppen,                                elektromechanischen und elektrischen Bauteilen zu\n10. zusammenbauen und Verdrahten von mechanischen,                Baugruppen,\nelektromechanischen und elektrischen Baugruppen         8. Zurichten, Verlegen und Anschließen von Leitungen,\nund Geräten,\n9. Messen von Gleich- und Wechselgrößen sowie Prüfen\n11 . Montieren und Installieren funktional abgegrenzter           von Bauteilen und Baugruppen,            ·\nAnlagenteile,\n1O. zusammenbauen und Verdrahten von mechanischen,\n12. Prüfen, Messen und Einstellen von Baugruppen und              elektromechanischen und elektrischen Baugruppen\nGeräten,                                                     und Geräten,\n13. Inbetriebnehmen von Baugruppen, Geräten und funk-       11 . Montieren und Installieren funktional abgegrenzter\ntional abgegrenzten Anlagenteilen.                          Anlagenteile,\n12. Prüfen, Messen und Einstellen von Baugruppen und\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrich-\ntungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und             Geräten,\nKenntnisse:                                                 13. Inbetriebnehmen von Baugruppen, Geräten und funk-\n1. in der Fachrichtung Produktionstechnik:                        tional abgegrenzten Anlagenteilen,\n14. zusammenbauen und Verdrahten sowie Montieren\na) Montieren von automatisierten Produktionseinrich-\nund Installieren von Baugruppen, Geräten oder An-\ntungen,\nlagenteilen der Kommunikationstechnik,\nb) Einrichten und Überwachen von automatisierten\n15. Eingrenzen, Erkennen und Beseitigen von Fehlern in\nProduktionseinrichtungen,\nGeräten oder funktional abgegrenzten Anlagenteilen\nc) Prüfen, Messen, Einstellen und Abgleichen von              der Kommunikationstechnik,\nFunktions- und Prozeßabläufen an automatisierten\n16. Bedienen von Geräten der Datenverarbeitungstechnik\nProduktionseinrichtungen,\nund Anwenden von Programmen.\nd) Wiederinbetriebnehmen von Geräten und automati-\nsierten Produktionseinrichtungen,\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrich-\ne) Instandhalten von automatisierten Produktionsein-    tungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und\nrichtungen;                                        Kenntnisse:\n2. in der Fachrichtung Gerätetechnik:\n1. in der Fachrichtung Informationstechnik:\na) Anfertigen von mechanischen Teilen an Werkzeug-\na) zusammenbauen und Verdrahten sowie Montieren\nmaschinen,\nund Installieren von Baugruppen, Geräten und An-\nb) Anfertigen von elektromechanischen und elektri-               lagen der Informations- und Datentechnik,\nschen Bauteilen,\nb) Prüfen, Messen, Einstellen und Abgleichen an Bau-\nc) Anfertigen und Bestücken von Leiterplatten,                   gruppen, Geräten und Anlagen der Informations-\nd) Zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen                   und Datentechnik,\nund Geräten der Energie- oder Kommunikations-           c) Inbetriebnehmen von Geräten und Anlagen der In-\ntechnik,                                                    formations- und Datentechnik,\ne) Prüfen, Messen, Einstellen und Abgleichen von             d) Instandhalten von Geräten und Anlagen der Infor-\nBaugruppen und Geräten,                                    mations- und Datentechnik;","202                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n2. in der Fachrichtung Telekommunikationstechnik:                (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich unter Berück-\na) zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen           sichtigung des § 3 Abs. 4 auf die in den Anlagen 1 bis 4\nzu Geräten sowie Montieren, Installieren und Erwei- jeweils im Abschnitt I sowie jeweils im Abschnitt II unter\ntern von Anlagen der Telekommunikationstechnik,      laufender Nummer 1 Buchstaben a bis h, Nummer 2,\nNummer 3 Buchstaben a bis k und Nummer 4 Buchstaben\nb) Prüfen, Messen, Einstellen und Abgleichen an Bau-     a bis g aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf\ngruppen, Geräten und Anlagen der T elekommuni-      den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmen-\nkationstechnik,                                      lehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die\nc) Inbetriebnehmen von Geräten und Anlagen der           Berufsausbildung wesentlich ist.\nTelekommunikationstechnik,\n(3) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 7 Stunden\nd) Instandhalten von Geräten und Anlagen der Tele-      eine funktionsfähige Baugruppe nach Unterlagen als\nkommunikationstechnik,                              Prüfungsstück fertigen. Hierfür kommen insbesondere in\ne) Bedienen von Geräten und Anlagen der Telekom-        Betracht:\nmunikationstechnik;                                 1 . Aufstellen eines Arbeitsplanes,\n3. in der Fachrichtung Funktechnik:                          2. Anfertigen eines mechanischen Bauteils,\na) Zusammenbauen und Verdrahten sowie Montieren         3. zusammenbauen und Verdrahten mechanischer, elek-\nund Installieren von Baugruppen, Geräten und An-         tromechanischer und elektrischer Bauteile,\nlagen der Funktechnik,\n4. Zurichten, Verlegen und Anschließen von Leitungen,\nb) Prüfen, Messen, Einstellen und Abgleichen an Bau-\ngruppen, Geräten und Anlagen der Funktechnik,       5. Prüfen der Funktion und Messen von Betriebswerten,\nc) Inbetriebnehmen von Geräten und Anlagen der          6. Anfertigen eines Prüf- und Meßprotokolls.\nFunktechnik,\n(4) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 180 Minuten\nd) Instandhalten von Baugruppen, Geräten und An-        Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen\nlagen der Funktechnik.                              sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:\n1 . Arbeitssicherheit und Umweltschutz,\n§8\n2. Werkstoffe und Werkstoffbearbeitung,\nAusbildungsrahmenpläne                     3. Grundlagen der Elektrotechnik,\nDie in den§§ 4 bis 7 genannten Fertigkeiten und Kennt-  4. Grundlagen der Schaltungstechnik,\nnisse sollen nach den in den Anlagen 1 bis 4 für die\nberufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung  5. Grundlagen der Meßtechnik.\nenthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen\nGliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmen-            (5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-\npläne) vermittelt werden. Eine von den Ausbildungsrah-      besondere unterschritten werden, soweit die schriftliche\nmenplänen innerhalb der beruflichen Grundbildung und        Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\ninnerhalb der beruflichen Fachbildung abweichende sach-\nliche und zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte ist\n§ 12\ninsbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Beson-\nderheiten die Abweichung erfordern.                                                 Abschlußprüfung\nfür den Ausbildungsberuf\nElektromaschinenmonteur/Elektromaschinen-\n§9                                                       monteurin\nAusbildungsplan\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich unter Berücksich-\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-        tigung des § 3 Abs. 4 auf die in der Anlage 1 aufgeführten\nbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Aus-        Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschul-\nbildungsplan zu erstellen.                                   unterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufs-\nausbildung wesentlich ist.\n§ 10                              (2) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 10 Stunden\nBerichtsheft                       zwei Prüfungsstücke anfertigen und in insgesamt höch-\nstens 4 Stunden 3 Arbeitsproben durchführen. Hierfür\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines     kommen insbesondere in Betracht:\nAusbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu\ngeben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu       1. als Prüfungsstücke:\nführen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig           a) in höchstens sieben Stunden Einbauen von vor-\ndurchzusehen.                                                         gefertigten Spulen in eine Drehstrom- oder Gleich-\n§ 11                                     strommaschine und Schalten zu einer Ständer- oder\nLäuferwicklung nach Schaltungsunterlagen,\nZwischenprüfung\nb) in höchstens drei Stunden Anfertigen eines mecha-\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwi-           nischen Bauteils und Einbauen in eine vorgegebene\nschenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des                 Baugruppe für elektrische Maschinen und zugehöri-\nzweiten Ausbildungsjahres stattfinden.                                ge Geräte;","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                                    203\n2. als Arbeitsproben:                                                   scher Maschinen und zugehöriger Steuerungs- und\nÜberwachungsgeräte erforderlichen Bauteile, Lei-\na) Einrichten von Fertigungseinrichtungen und Her-\ntungen und Arbeitsgeräte sowie Skizzieren und Er-\nstellen von elektromechanischen und elektrischen\ngänzen von Schalt- und Wicklungsplänen sowie von\nBauteilen für elektrische Maschinen, insbesondere\nBauteil- und Leitungsanordnungen anhand techni-\nEinrichten einer Wickelmaschine, Skizzieren eines\nscher Unterlagen;\nWickelplanes sowie Anfertigen und Einpassen einer\nMusterspule mit zugehöriger Nutisolation,             3. im Prüfungsfach Technische Mathematik:\nb) Durchführen von lsolationsmessungen, Durch-                  Ermitteln und Darstellen elektrischer Größen sowie\ngangsprüfungen, Hochspannungsprüfungen, Auf-                elektrischer und mechanischer Kenndaten aus den Be-\nstellen und Anschließen einer elektrischen Ma-              reichen:\nschine, Durchführen des Probelaufs und Anfertigen           a) Gleich- und Einphasenwechselstromkreise,\neines Protokolls,\nb) Mehrphasenwechselstromkreise,\nc) Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern\noder Störungen in elektrischen Maschinen sowie               c) Wicklungstechnik,\nzugehörigen Baugruppen und Geräten der Meß-,                 d) elektrische Maschinen,\nSteuer- und Regelungstechnik.\ne) Antriebstechnik;\nDabei sollen die Prüfungsstücke zusammen mit 60 vom\n4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\nHundert und die Arbeitsproben zusammen mit 40 vom\nHundert gewichtet werden.                                           allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche zu-\nsammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.\n(3) Der Prüfling soll in den Prüfungsfächern Techno-\nlogie, Schaltungs- und Funktionsanalyse, Technische               (4) Für die schriftliche Prüfung ist von folgenden zeit-\nMathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich     lichen Höchstwerten auszugehen:\ngeprüft werden. Im Prüfungsfach Schaltungs- und Funk-         1. im Prüfungsfach Technologie                   120 Minuten\ntionsanalyse sind durch Verknüpfung informationstechni-\nscher, technologischer und mathematischer Fragestellun-       2. im Prüfungsfach\ngen in den Prüfungsaufgaben fachliche Probleme zu ana-              Schaltungs- und Funktionsanalyse           120 Minuten\nlysier~n. zu bewerten und geeignete Lösungswege dar-          3. im Prüfungsfach Technische Mathematik          60 Minuten\nzustellen. Es kommen Aufgaben, die sich auf praxis-\n4. im Prüfungsfach\nbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgen-\nWirtschafts- und Sozialkunde                60 Minuten.\nden Gebieten in Betracht:\n1. im Prüfungsfach Technologie:                                   (5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-\nbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche\nBeschreiben und Darstellen von Bauformen, Eigen-\nPrüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\nschaften, Kennlinien und typischen Einsatzbereichen\nvon Bauelementen sowie des Aufbaus, der Wirkungs-\n(6) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings\nweise, Funktionen und typischen Anwendungen von\noder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzel-\nelektrischen Maschinen sowie von Baugruppen, Ge-\nnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen,\nräten und Anlageteilen aus den Bereichen:\nwenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag\na) Steuerungstechnik,                                     geben kann. Dia schriftliche Prüfung hat gegenüber der\nb) Leistungselektronik,                                   mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.\nc) Antriebstechnik,                                           (7) Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungs-\nd) Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen;                  fach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungs-\nfächer das doppelte Gewicht.\n2. im Prüfungsfach Schaltungs- und Funktionsanalyse\n(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der prakti-\na) Analysieren der Funktionen von elektrischen\nschen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der\nMaschinen und zugehörigen Steuerungs- und Über-\nschriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie minde-\nwachungsgeräten anhand vorgegebener Schal-\nstens ausreichende Leistungen erbracht sind.\ntungsunterlagen, Datenblätter und Programme, Er-\nmitteln und Darstellen elektrischer und nichtelektri-\nscher Größen, Abläufe und Verknüpfungen sowie\nAbschätzen und Begründen von Auswirkungen vor-                                        § 13\ngegebener Eingriffe,                                                          Abschlußprüfung\nb) Auswählen und Skizzieren geeigneter Schaltungen                           für den Ausbildungsberuf\nnach Unterlagen für vorgegebene typische Meß-                    Energieelektroniker/Energieelektronikerin\nund Prüfaufgaben an elektrischen Maschinen und             (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich unter Berücksich-\nzugehörigen Steuerungs- und Überwachungsgerä-          tigung des § 3 Abs. 4 auf die in der Anlage 2 aufgeführten\nten, Begründen der Geräteauswahl sowie Ermitteln       Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschul-\nund Bewerten möglicher geräte- und schaltungsab-       unterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufs-\nhängiger Meßfehler,                                    ausbildung wesentlich ist.\nc) Ermitteln der zur Herstellung von Spulen und Wick-\nlungen und zur Abwicklung der Montage elektri-            (2) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 14 Stunden:","204                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n1. in der Fachrichtung Anlagentechnik                                 Dabei sollen das Prüfungsstück mit 40 vom Hundert\nin höchstens 7 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen               und die Arbeitsproben zusammen mit 60 vom Hun-\nund in höchstens 7 Stunden 4 Arbeitsproben durchfüh-              dert gewichtet werden.\nren. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:\n(3) Der Prüfling soll in den Prüfungsfächern Techno-\na) als Prüfungsstück:                                      logie, Schaltungs- und Funktionsanalyse, Technische\nMontieren, Installieren und Prüfen eines funktional   Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich\nabgegrenzten Anlagenteiles nach Schaltungsunter-      geprüft werden. Im Prüfungsfach Schaltungs- und Funk-\nlagen aus den Bereichen der Energieverteilungs-,      tionsanalyse sind durch Verknüpfung informationstechni-\nSteuerungs-, Melde- oder Beleuchtungstechnik un-       scher, technologischer und mathematischer Sachverhalte\nter Berücksichtigung von Sicherheitsvorschriften       fachliche Probleme zu analysieren, zu bewerten und\nund Schutzmaßnahmen,                                   geeignete Lösungswege darzustellen. Es kommen Auf-\ngaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen,\nb) als Arbeitsproben:                                      insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:\naa) Ändern oder Ergänzen sowie lnbetriebsetzen         1. in der Fachrichtung Anlagentechnik:\neines Anlagenteils aus den Bereichen der              a) im Prüfungsfach Technologie:\nSteuerungs-, Antriebs-, Melde- oder Beleuch-\ntungstechnik,                                            Beschreiben und Darstellen der Bauformen, Eigen-\nschaften, Kennlinien und typischen Einsatzbereiche\nbb) Auswählen der Meßgeräte, Aufbauen einer                   von Bauelementen sowie des Aufbaus, der Wir-\nMeßanordnung, Messen elektrischer Größen                 kungsweise, Funktionen und typischen Anwendun-\nund Anfertigen eines Meßprotokolls,                      gen von Baugruppen, Geräten und Anlagenteilen\naus den Bereichen\ncc) Prüfen, Einstellen und Abgleichen eines An-\nlagenteils der Energietechnik einschließlich             aa) elektrische Maschinen,\nSicherheits- und Schutzeinrichtungen,                    bb) Steuerungstechnik,\ndd) Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Feh-              cc) Leistungselektronik,\nlern oder Störungen in einem Anlagenteil der\ndd) elektrische Anlagen und Schutzmaßnahmen,\nEnergieverteilungs-, Steuerungs-, Melde- oder\nBeleuchtungstechnik.                                     ee) Automatisierungstechnik;\nDabei sollen das Prüfungsstück mit 60 vom Hundert          b) im Prüfungsfach Schaltungs- und Funktionsana-\nund die Arbeitsproben zusammen mit 40 vom Hun-                lyse:\ndert gewichtet werden.                                        aa) Analysieren der Funktionen von Baugruppen,\nGeräten oder Anlagenteilen der Energievertei-\n2. in der Fachrichtung Betriebstechnik:                                    lung, Steuerungs-, Melde- oder Beleuchtungs-\ntechnik anhand vorgegebener Schaltungsunter-\nin höchstens 6 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen\nlagen, Datenblätter und Programme, Ermitteln\nund in höchstens 8 Stunden 4 Arbeitsproben durchfüh-\nund Darstellen elektrischer und nichtelektri-\nren. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:\nscher Größen, Abläufe und Verknüpfungen so-\na) als Prüfungsstück:                                                 . wie Abschätzen und Begründen von Auswir-\nMontieren, Installieren und Prüfen von Betriebsmit-                 kungen vorgegebener Eingriffe,\nteln oder eines funktional abgegrenzten Anlagentei-           bb) Auswählen und Skizzieren geeigneter Schal-\nles nach Schaltungsunterlagen aus den Bereichen                     tungen nach Unterlagen für vorgegebene typi-\nder Steuerungs-, Regelungs-, Antriebs- oder Melde-                  sche Meß- und Prüfaufgaben der elektrischen\ntechnik unter Berücksichtigung von Sicherheitsvor-                  Anlagentechnik, Begründen der Geräteauswahl\nschriften und Schutzmaßnahmen,                                      sowie Ermitteln und Bewerten möglicher ge-\nräte- und schaltungsabhängiger Meßfehler,\nb) als Arbeitsproben:\ncc) Ermitteln der erforderlichen Bauteile, Leitungen\naa) Ändern oder Ergänzen sowie lnbetriebsetzen                      und sonstigen Materialien zur Abwicklung einer\nvon Betriebsmitteln oder eines Anlagenteils aus                Anlagenmontage, Benennen benötigter Werk-\nden Bereichen der Steuerungs-, Regelungs-,                     zeuge und Arbeitsgeräte sowie Skizzieren von\nAntriebs- oder Meldetechnik,                                   Bauteil- und Leitungsanordnungen anhand\nbb) Auswählen der Meßgeräte, Aufbauen einer                         technischer Unterlagen;\nMeßanordnung, Messen elektrischer Größen\nc) im Prüfungsfach Technische Mathematik:\nund Anfertigen eines Meßprotokolls,\nErmitteln und Darstellen elektrischer Größen und\ncc) Prüfen, Einstellen und Abgleichen von Betriebs-\nKenndaten aus den Bereichen\nmitteln oder eines Anlagenteils der Energie-\ntechnik einschließlich Sicherheits- oder Schutz-         aa) Gleich- und Einphasenwechselstromkreise,\neinrichtungen,                                            bb) Ein- und Mehrphasennetze,\ndd) Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Feh-              cc) Steuerungstechnik,\nlern oder Störungen in einem Anlagenteil der\nMeß-, Steuerungs-, Regelungs- und Antriebs-              dd) elektrische Anlagen,\ntechnik.                                                 ee) Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen;","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                                    205\nd) im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:           2. im Prüfungsfach\nSchaltungs- und Funktionsanalyse           120 Minuten\nallgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche zu-\nsammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt;            3. im Prüfungsfach Technische Mathematik         60 Minuten\n4. im Prüfungsfach\n2. in der Fachrichtung Betriebstechnik:\nWirtschafts- und Sozialkunde                60 Minuten.\na) im Prüfungsfach Technologie:\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-\nBeschreiben und Darstellen der Bauformen, Eigen-\nbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche\nschaften, Kennlinien und typischen Einsatzbereiche\nPrüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\nvon Bauelementen sowie des Aufbaus, der Wir-\nkungsweise, Funktionen und typischen Anwendun-             (6) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings\ngen von Baugruppen, Geräten und Anlagenteilen         oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzel-\naus den Bereichen                                     nen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen,\naa) elektrische Maschinen,                            wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag\ngeben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der\nbb) Steuerungstechnik,\nmündlichen das doppelte Gewicht.\ncc) Leistungselektronik,\ndd) elektrische Anlagen und Schutzmaßnahmen,              (7) Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungs-\nfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungs-\nee) Automatisierungstechnik;                          fächer das doppelte Gewicht.\nb) im Prüfungsfach Schaltungs- und Funktionsana-             (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der prakti-\nlyse:                                                 schen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der\naa) Analysieren der Funktionen von Baugruppen,        schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie minde-\nGeräten oder Anlagenteilen der Meß-, Steue-      stens ausreichende Leistungen erbracht sind.\nrungs-, Regelungs- und Antriebstechnik an-\nhand vorgegebener Schaltungsunterlagen, Da-\n§ 14\ntenblätter und Programme, Ermitteln und\nDarstellen elektrischer und nichtelektrischer                            Abschlußprüfung\nGrößen, Abläufe und Verknüpfungen sowie Ab-                         für den Ausbildungsberuf\nschätzen und Begründen von Auswirkungen                   Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin\nvorgegebener Eingriffe,\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich unter Berücksich-\nbb) Auswählen und Skizzieren geeigneter Schal-         tigung des § 3 Abs. 4 auf die in der Anlage 3 aufgeführten\ntungen nach Unterlagen für vorgegebene typi-      Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschul-\nsche Meß- und Prüfaufgaben im Rahmen der          unterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufs-\nInstandhaltung von elektrischen Anlagen, Be-      ausbildung wesentlich ist.\ngründen der Geräteauswahl sowie Ermitteln\nund Bewerten möglicher geräte- und schal-              (2) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 14 Stunden:\ntungsabhängiger Meßfehler,                         1. in der Fachrichtung Produktionstechnik:.\ncc) Ermitteln der erforderlichen Bauteile, Leitungen         in höchstens 4 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen\nund sonstigen Materialien zur Abwicklung einer          und in höchstens 10 Stunden 5 Arbeitsproben durch-\nAnlagenerweiterung der Meß-, Steuerungs-,               führen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:\nRegelungs- und Antriebstechnik, Benennen be-\nnötigter Werkzeuge und Arbeitsgeräte sowie             a) als Prüfungsstück:\nSkizzieren von Bauteil- und Leitungsanordnun-              Anfertigen einer Baugruppe der Steuerungs- und\ngen anhand technischer Unterlagen;                         Regelungstechnik nach Schaltungsunterlagen in\nc) im Prüfungsfach Technische Mathematik:                          verschiedenen Verdrahtungs- und Verbindungs-\ntechniken;\nErmitteln und Darstellen elektrischer Größen und\nKenndaten aus den Bereichen                                 b) als Arbeitsproben:\naa) Gleich- und Einphasenwechselstromkreise,                    aa) Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Feh-\nlern oder Störungen in elektrischen sowie pneu-\nbb) Ein- und Mehrphasennetze,                                       matischen oder hydraulischen Steuer- und\ncc) Steuerungstechnik,                                              Regelungseinrichtungen,\ndd) elektrische Anlagen,                                        bb) Auswählen und Aufbauen einer Meßanord-\nnung, Messen elektrischer und nichtelektrischer\nee) Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen;\nGrößen sowie Anfertigen eines Meßprotokolls,\nd) im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:                   cc) Wiederinbetriebnehmen eines Gerätes oder ei-\nallgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche zu-               ner Produktionseinrichtung sowie Prüfen der\nsammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.                        Wirksamkeit von Sicherheits-, Schutz- und\nÜberwachungseinrichtungen,\n(4) Für die schriftliche Prüfung ist von folgenden zeit-            dd) Ändern von Betriebswerten einer Anlage oder\nlichen Höchstwerten auszugehen:                                            eines Anlagenteils durch Einstellen und Abglei-\n1. im Prüfungsfach Technologie                 120 Minuten                 chen von Baugruppen der Sensorik und Aktorik,","206                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nee) Ändern eines Steuerprogramms von pro-                    cc) Leistungselektronik,\ngrammgesteuerten Baugruppen oder Geräten                dd) Antriebstechnik,\nnach Unterlagen und Prüfen des Programm-\nablaufs.                                                ee) Regelungstechnik,\nDabei sollen das Prüfungsstück mit 20 vom Hundert            ff)   Meßtechnik,\nund die Arbeitsproben zusammen mit 80 vom Hun-               gg) Prozeßdatenverarbeitung;\ndert gewichtet werden.\nb) im Prüfungsfach Schaltungs- und Funktionsana-\n2. in der Fachrichtung Gerätetechnik:                                lyse:\nin höchstens 10 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen             aa) Analysieren der Funktionen von Geräten und\nund in höchstens 4 Stunden 4 Arbeitsproben durchfüh-                  Anlagenteilen automatisierter Einrichtungen zur\nren. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:                         Fertigung und Qualitätssicherung von Produk-\nten anhand vorgegebener Schaltungsunter-\na) als Prüfungsstück:                                                 lagen, Datenblätter und Programme, Ermitteln\nAnfertigen einer funktionsfähigen elektrischen Bau-               und Darstellen elektrischer und nichtelektri-\ngruppe oder eines Gerätes nach Unterlagen ein-                    scher Größen, Abläufe und Verknüpfungen so-\nschließlich Anfertigen und Einbauen von mechani-                  wie Abschätzen und Begründen von Auswir-\nschen Teilen, Bestücken von Leiterplatten und Ver-                kungen vorgegebener Eingriffe,\nbinden in unterschiedlichen Verdrahtungs- und Ver-           bb) Auswählen und Skizzieren geeigneter Schal-\nbindungstechniken;                                                tungen nach Unterlagen für vorgegebene typi-\nb) als Arbeitsproben:                                                sche Meß- und Prüfaufgaben an automatisier-\nten Einrichtungen zur Fertigung und Qualitäts-\naa) Inbetriebnehmen einer Baugruppe oder eines                    sicherung von Produkten, Begründen der Ge-\nGerätes einschließlich Prüfen der Funktion, der              räteauswahl sowie Ermitteln und Bewerten\nSicherheits- und Schutzeinrichtungen, Einstel-               möglicher geräte- und schaltungsabhängiger\nlen der Betriebswerte sowie Anfertigen eines                 Meßfehler;\nProtokolls,\nc) im Prüfungsfach Technische Mathematik:\nbb) Prüfen und Messen einer analogen Schaltung\nErmitteln und Darstellen elektrischer Größen und\neinschließlich Aufbauen der Meß- und Prüf-\nKenndaten aus den Bereichen\nanordnung sowie Anfertigen eines Meßproto-\nkolls,                                                  aa) Gleich- und Einphasenwechselstromkreise,\ncc) Prüfen und Messen einer digitalen Schaltung              bb) Ein- und Mehrphasenwechselstromnetze,\neinschließlich Aufbauen einer Meß- und Prüf-            cc) Antriebstechnik,\nschaltung sowie Anfertigen eines Protokolls,\ndd) Automatisierungstechnik,\ndd) Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Feh-\nlern oder Störungen in einer Baugruppe oder             ee) Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen;\neines Gerätes sowie Anfertigen eines Proto-        d) im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\nkolls.\nallgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche zu-\nDabei sollen die Prüfungsstücke zusammen mit               sammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.\n60 vom Hundert und die Arbeitsproben zusammen\nmit 40 vom Hundert gewichtet werden.                  2. in der Fachrichtung Gerätetechnik:\na) im Prüfungsfach Technologie:\n(3) Der Prüfling soll in den Prüfungsfächern Technolo-            Beschreiben und Darstellen der Bauformen, Eigen-\ngie, Schaltungs- und Funktionsanalyse, Technische                    schaften, Kennlinien und typischen Einsatzbereiche\nMathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich\nvon Bauelementen sowie des Aufbaus, der Wir-\ngeprüft werden. Im Prüfungsfach Schaltungs- und Funk-                kungsweise, Funktionen und typischen Anwendun-\ntionsanalyse sind durch Verknüpfung informationstechni-              gen von Baugruppen, Geräten und Anlagenteilen\nscher, technologischer und mathematischer Sachverhalte               aus den Bereichen\nfachliche Probleme zu analysieren, zu bewerten und\ngeeignete Lösungswege darzustellen. Es kommen Auf-                   aa) Steuerungstechnik,\ngaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen,            bb) Leistungselektronik,\ninsbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:\ncc) Regelungstechnik,\n1. in der Fachrichtung Produktionstechnik:\ndd) Meßtechnik,\na) im Prüfungsfach Technologie:\nee) Übertragungstechnik;\nBeschreiben und Darstellen der Bauformen, Eigen-\nb) im Prüfungsfach Schaltungs- und Funktionsana-\nschaften, Kennlinien und typischen Einsatzbereiche\nlyse:\nvon Bauelementen sowie des Aufbaus, der Wir-\nkungsweise, Funktionen und typischen Anwendun-                aa) Analysieren der Funktionen von Baugruppen\ngen von Baugruppen, Geräten und Anlagenteilen                      der Energie- oder Kommunikationstechnik an-\naus den Bereichen                                                  hand vorgegebener Schaltungsunterlagen, Da-\ntenblätter und Programme, Ermitteln und Dar-\naa) Schutzmaßnahmen,                                               stellen elektrischer und nichtelektrischer Grö-\nbb) Steuerungstechnik,                                            ßen, Abläufe und Verknüpfungen sowie Ab-","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                                 207\nschätzen und Begründen von Auswirkungen          Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschul-\nvorgegebener Eingriffe,                          unterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufs-\nbb) Auswählen und Skizzieren geeigneter Schal-,       ausbildung wesentlich ist.\ntungen nach Unterlagen für vorgegebene typi-\nsche Meß- und Prüfaufgaben an Baugruppen           (2) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 14 Stunden\noder Geräten der Energie- oder Kommunika-        1. in der Fachrichtung Informationstechnik:\ntionstechnik, Begründen der Geräteauswahl so-\nin höchstens 7 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen\nwie Ermitteln und Berwerten möglicher geräte-\nund in höchstens 7 Stunden 4 Arbeitsproben durchfüh-\nund schaltungsabhängiger Meßfehler,\nren. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:\ncc) Ermitteln der erforderlichen Bauteile, Leitungen\nund sonstigen Materialien zum Zusammenbau-          a) als Prüfungsstück:\nen und Verdrahten einer Baugruppe oder eines\nGerätes, Benennen benötigter Werkzeuge und              Anfertigen, Einstellen, Abgleichen und Prüfen einer\nArbeitsgeräte sowie Skizzieren von Bauteil- und         Baugruppe oder eines Gerätes der Informations-\nLeitungsanordnungen anhand technischer Un-              technik nach Unterlagen einschließlich Entwerfen,\nterlagen;                                               Bestücken und Verdrahten einer Leiterplattenbau-\ngruppe in Laborverdrahtung;\nc) im Prüfungsfach Technische Mathematik:\naa) Gleich- und Einphasenwechselstromkreise,             b) als Arbeitsproben:\nbb) Mehrphasenstromkreise,                                   aa) Aufbauen einer Meßanordnung, Messen und\nErmitteln analoger und digitaler Signale und\ncc) Steuerungstechnik,\nKennwerte sowie Anfertigen eines Meßproto-\ndd) Meßtechnik,                                                   kolls,\nee) Übertragungstechnik;                                     bb) Anschließen und Inbetriebnehmen eines Gerä-\nd) im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:                     tes oder Anlagenteiles der Informationstechnik\neinschließlich Prüfen der Sicherheits- und\nallgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche zu-             Schutzeinrichtungen, Durchführen des Probe-\nsammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.                          betriebes sowie Anfertigen eines Protokolls,\n(4) Für die schriftliche Prüfung ist von folgenden zeit-          cc) Feststellen, Eingrenzen, Beheben und Doku-\nlichen Höchstwerten auszugehen:                                            mentieren von Fehlern oder Störungen in einem\n1. im Prüfungsfach Technologie                   120 Minuten               Gerät oder Anlagenteil der Informationstechnik,\n2. im Prüfungsfach                                                    dd) Ändern eines Programms nach Unterlagen und\nSchaltungs- und Funktionsanalyse           120 Minuten               Prüfen des Programmablaufs.\n3. im Prüfungsfach Technische Mathematik          60 Minuten          Dabei .sollen das Prüfungsstück sowie die Arbeits-\nproben zusammen jeweils mit 50 vom Hundert ge-\n4. im Prüfungsfach                                                    wichtet werden.\nWirtschafts- und Sozialkunde                60 Minuten.\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-       2. in der Fachrichtung Telekommunikationstechnik:\nbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche\nPrüfung in programmierter Form durchgeführt wird.                 in höchstens 6 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen\nund in höchstens 8 Stunden 4 Arbeitsproben durchfüh-\n(6) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings      ren. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:\noder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzel-\nnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen,             a) als Prüfungsstück:\nwenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag                 Zusammenbauen und elektrisch Verbinden von\ngeben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der                Baugruppen zu einem Gerät oder einer Anlage der\nmündlichen das doppelte Gewicht.                                      Telekommunikationstechnik nach Unterlagen sowie\n(7) Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungs-         Prüfen des Gerätes oder der Anlage;\nfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungs-\nb) als Arbeitsproben:\nfächer das doppelte Gewicht.\naa) Messen und Prüfen analoger und digitaler Si-\n(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der prakti-\ngnale an einer Baugruppe oder einem Gerät der\nschen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der                        Telekommunikationstechnik sowie Anfertigen\nschriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie minde-                   eines Protokolls,\nstens ausreichende Leistungen erbracht sind.\nbb) Inbetriebnehmen eines Gerätes oder einer\n§ 15                                         Anlage der Telekommunikationstechnik ein-\nschließlich Prüfen der Funktionen, Durchführen\nAbschlußprüfung                                     des Probebetriebes sowie Anfertigen eines Pro-\nfür den Ausbildungsberuf                                 tokolls,\nKommunikationselektroniker/Kommunikations-\nelektronikerin                              cc) Feststellen, Eingrenzen, Dokumentieren und\nBeheben von Fehlern in einer Baugruppe, ei-\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich unter Berücksich-              nem Gerät oder einer Anlage der Telekommuni-\ntigung des § 3 Abs. 4 auf die in der Anlage 4 aufgeführten                kationstechnik,","208                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\ndd) Ändern von Betriebswerten und Leistungsmerk-             cc) Datenerfassungs- und Übertragungstechnik,\nmalen eines funktional abgegrenzten Anlagen-\ndd) Datenverarbeitungstechnik,\nteiles unter Beachtung des Betriebszustandes\ndurch Kodieren sowie Ein-, Aus- oder Um-                ee) Prozeßtechnik;\nschalten.                                           b) im Prüfungsfach Schaltungs- und Funktionsana-\nDabei sollen das Prüfungsstück mit 40 vom Hundert            lyse:\nund die Arbeitsproben zusammen mit 60 vom Hun-               aa) Analysieren der Funktionen von Baugruppen,\ndert gewichtet werden.                                            Geräten oder Anlagenteilen der Informations-\nund Datentechnik anhand vorgegebener Schal-\n3. in der Fachrichtung Funktechnik:                                     tungsunterlagen, Datenblätter und Programme,\nErmitteln und Darstellen elektrischer und nicht-\nin höchstens 7 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen\nelektrischer Größen, Abläufe und Verknüpfun-\nund in höchstens 7 Stunden 4 Arbeitsproben durchfüh-\ngen sowie Abschätzen und Begründen von\nren. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:\nAuswirkungen vorgegebener Eingriffe,\na) als Prüfungsstück:                                           bb) Auswählen und Skizzieren geeigneter Schal-\nAnfertigen, Einstellen, Abgleichen und Prüfen einer              tungen nach Unterlagen für vorgegebene typi-\nBaugruppe oder eines Gerätes der Funktechnik                     sche Meß- und Prüfaufgaben der Informations-\nnach Unterlagen einschließlich Entwerfen, Bestük-                und Datentechnik, Begründen der Geräteaus-\nken und Verdrahten einer Leiterplattenbaugruppe in               wahl sowie Ermitteln und Bewerten möglicher\nLaborverdrahtung;                                                geräte- und schaltungsabhängiger Meßfehler,\ncc) Ermitteln der erforderlichen Bauteile, L!eitungen\nb) als Arbeitsproben:                                               und sonstigen Materialien zum zusammenbau-\naa) Aufbauen einer Meßanordnung, Messen, Prü-                    en und Verdrahten einer·Baugruppe oder eines\nfen und Ermitteln analoger Signale und Kenn-                 Gerätes der Informations- und Datentechnik,\nwerte der Niederfrequenz- und Hochfrequenz-                  Benennen benötigter Werkzeuge und Arbeits-\ntechnik sowie Anfertigen eines Meßprotokolls,                geräte sowie Skizzieren von Bauteil- und Lei-\ntungsanordnungen anhand technischer Unter-\nbb) Aufbauen einer Meßanordnung, Messen, Prü-                    lagen;\nfen und Ermitteln digitaler Signale und Kenn-\nwerte sowie Anfertigen eines Meßprotokolls,          c) im Prüfungsfach Technische Mathematik:\ncc) Feststellen, Eingrenzen, Beheben und Doku-              Ermitteln und Darstellen elektrischer Größen und\nmentieren von Fehlern oder Störungen in einer           Kenndaten aus den Bereichen\nBaugruppe oder einem Gerät der Funktechnik,             aa) Gleich- und Einphasenwechselstromkreise,\ndd) Inbetriebnehmen eines Gerätes der Funktech-             bb) Meßtechnik,\nnik, einschließlich Einstellen und Abgleichen\nsowie Prüfen der Funktionen, Sicherheits- und           cc) Steuerungs- und Regelungstechnik,\nSchutzeinrichtungen.                                    dd) Datenübertragungstechnik,\nDabei sollen das Prüfungsstück sowie die Arbeits-           ee) Datenverarbeitungstechnik;\nproben jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet\nwerden.                                                  d) im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\nallgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche zu-\n(3) Der Prüfling soll in den Prüfungsfächern Technolo-          sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.\ngie, Schaltungs- und Funktionsanalyse, Technische\nMathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich    2. In der Fachrichtung Telekommunikationstechnik:\ngeprüft werden. Im Prüfungsfach Schaltungs- und Funk-           a) im Prüfungsfach Technologie:\ntionsanalyse sind durch Verknüpfung informationstechni-            Beschreiben und Darstellen der Bauformen, Eigen-\nscher, technologischer und mathematischer Sachverhalte             schaften, Kennlinien und typischen Einsatzbereiche\nfachliche Probleme zu analysieren, zu bewerten und                 von Bauelementen sowie des Aufbaus, der Wir-\ngeeignete Lösungswege darzustellen. Es kommen Auf-                 kungsweise, Funktionen und typischen Anwendun-\ngaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen,          gen von Baugruppen, Geräten und Anlagenteilen\ninsbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:                   aus den Bereichen\n1. in der Fachrichtung Informationstechnik:                        aa) Verstärkertechnik,\na) im Prüfungsfach Technologie:                                bb) Datenverarbeitungstechnik,\nBeschreiben und Darstellen der Bauformen, Eigen-            cc) Stromversorgungstechnik,\nschaften, Kennlinien und typischen Einsatzbereiche          dd) Vermittlungstechnik,\nvon Bauelementen sowie des Aufbaus, der wir-\nkungsweise, Funktionen und typische Anwendun-               ee) Übertragungstechnik,\ngen von Baugruppen, Geräten und Anlagenteilen               ff)  Endgerätetechnik,\naus den Bereichen\ngg) Melde- und Signaltechnik;\naa) Verstärkertechnik,                                   b) im Prüfungsfach Schaltungs- und Funktionsana-\nbb) Stromversorgungstechnik,                                lyse:","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                                   209\naa) Analysieren der Funktionen von Baugruppen,              , bb) Auswählen und Skizzieren geeigneter Schal-\nGeräten oder Anlagenteilen der Telekommuni-                  tungen nach Unterlagen für vorgegebene typi-\nkationstechnik anhand vorgegebener Schal-                    sche Meß- und Prüfaufgaben der Funktechnik,\ntungsunterlagen, Datenblätter und Programme,                  Begründen der Geräteauswahl sowie Ermitteln\nErmitteln und Darstellen elektrischer und nicht-              und Bewerten möglicher geräte- und schal-\nelektrischer Größen, Abläufe und Verknüpfun-                  tungsabhängiger Meßfehler,\ngen sowie Abschätzen und Begründen von                   cc) Ermitteln der erforderlichen Bauteile, Leitungen\nAuswirkungen vorgegebener Eingriffe,                          und sonstigen Materialien zum zusammenbau-\nbb) Auswählen und Skizzieren geeigneter Schal-                     en und Verdrahten einer Baugruppe oder eines\ntungen nach Unterlagen für vorgegebene typi-                  Gerätes der Funktechnik, Benennen benötigter\nsche Meß- und Prüfaufgaben der Telekommu-                     Werkzeuge und Arbeitsgeräte sowie Skizzieren\nnikationstechnik, Begründen der Geräteaus-                    von Bauteil- und Leitungsanordnungen anhand\nwahl sowie Ermitteln und Bewerten möglicher                   technischer Unterlagen;\ngeräte- und schaltungsabhängiger Meßfehler,          c) im Prüfungsfach Technische Mathematik:\ncc) Ermitteln der erforderlichen Bauteile, Leitungen          Ermitteln und Darstellen elektrischer Größen und\nund sonstigen Materialien zur Montage und In-            Kenndaten aus den Bereichen\nstallation eines Anlagenteiles der Telekommu-\nnikationstechnik, Benennen benötigter Werk-              aa) Gleich- und Einphasenwechselstromkreise,\nzeuge und Arbeitsgeräte sowie Skizzieren von             bb) Meßtechnik,\nBauteil- und Leitungsanordnungen anhand\ntechnischer Unterlagen;                                  cc) Regelungstechnik,\ndd) Sende- und Empfangstechnik,\nc) im Prüfungsfach Technische Mathematik:\nErmitteln und Darstellen elektrischer Größen und              ee) Übertragungstechnik;\nKenndaten aus den Bereichen                               d) im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\naa) Gleich- und Einphasenwechselstromkreise,                  allgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche zu-\nsammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.\nbb) Meßtechnik,\ncc) Vermittlungstechnik,                                 (4) Für die schriftliche Prüfung ist von folgenden zeit-\ndd) Übertragungstechnik,                              lichen Höchstwerten auszugehen:\nee) Melde- und Signaltechnik;                         1. im Prüfungsfach Technologie                  120 Minuten\nd) im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:         2. im Prüfungsfach\nSchaltungs- und Funktionsanalyse           120 Minuten\nallgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche zu-\nsammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.              3. im Prüfungsfach Technische Mathematik          60 Minuten\n4. im Prüfungsfach\n3. In der Fachrichtung Funktechnik:                              Wirtschafts- und Sozialkunde                 60 Minuten.\na) im Prüfungsfach Technologie:\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-\nBeschreiben und Darstellen der Bauformen, Eigen-     besondere unterschritten werden, soweit die schriftliche\nschaften, Kennlinien und typischen Einsatzbereiche    Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\nvon Bauelementen sowie des Aufbaus, der Wir-\nkungsweise, Funktionen und typischen Anwendun-           (6) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings\ngen von Baugruppen, Geräten und Anlagenteilen         oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzel-\naus den Bereichen                                     nen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen,\naa) Verstärkertechnik,                                wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag\ngeben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der\nbb) Datenverarbeitungstechnik,\nmündlichen das doppelte Gewicht.\ncc) Stromversorgungstechnik,\n(7) Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungs-\ndd) Sende- und Empfangstechnik,\nfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungs-\nee) Übertragungstechnik,                              fächer das doppelte Gewicht.\nff)  Funkmeßtechnik;\n(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der prakti-\nb) im Prüfungsfach Schaltungs- und Funktionsana-         schen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der\nlyse:                                                 schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie minde-\naa) Analysieren der Funktionen von Schaltungen,       stens ausreichende Leistungen erbracht sind.\nBaugruppen oder Geräten der Funktechnik an-\nhand vorgegebener Schaltungsunterlagen, Da-\ntenblätter und Programme, Ermitteln und Dar-                                    § 16\nstellen elektrischer und nichtelektrischer Grö-                   Aufhebung von Vorschriften\nßen, Abläufe und Verknüpfungen sowie Ab-\nschätzen und Begründen von Auswirkungen              Die Verordnung über die Berufsausbildung in der Elek-\nvorgegebener Eingriffe,                           trotechnik vom 12. Dezember 1972 (BGBI. 1 S. 2385),","210                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\ngeändert durch die Verordnung zur Änderung der Verord-                                 Dritter Teil\nnung über die Berufsauspildung in der Elektrotechnik vom\n15. Mai 1973 (BGBI. 1 S. 464), tritt vorbehaltlich der Über-\nÜbergangs- und Schlußvorschriften\ngangsregelung nach § 19 außer Kraft.\n§ 19\nÜbergangsregelung\nZweiter Teil                              (1) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttre-\nten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vor-\nBerufsausbildung                          schriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertrags-\nzum Kommunikationselektroniker/                      parteien vereinbaren für Berufsausbildungsverhältnisse,\nzur Kommunikationselektronikerin                    die nach dem 31. Juli 1986 im ersten Ausbildungsjahr\nim Bereich der Deutschen Bundespost                    begonnen haben, die Anwendung der Vorschriften dieser\nVerordnung.\n§ 17\n(2) Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum\nGeltungsbereich des Ausbildungsberufs                 31. Dezember 1989 beginnen, können die Vertragspar-\nteien die Anwendung der bisherigen Vorschriften verein-\nSoweit die Ausbildung zum Kommunikationselektroni-\nbaren.\nker/zur Kommunikationselektronikerin bei der Deutschen\nBundespost stattfindet, ist dieser Beruf ein Beruf des                                     § 20\nöffentlichen Dienstes. Auf die Ausbildung in diesem Beruf                             Berlin-Klausel\nfinden die Vorschriften des ersten Teils Anwendung.\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\n§ 18                              leitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufs-\nbildungsgesetzes auch im Land Berlin.\nAufhebung von Vorschriften\nDie Verordnung über die Berufsausbildung zum Fern-                                     § 21\nmeldehandwerker vom 9. Oktober 1972 (BGBI. 1 S. 1893)                                  Inkrafttreten\ntritt vorbehaltlich der Übergangsregelung nach § 19 außer\nKraft.                                                            Diese Verordnung tritt am 1. August 1987 in Kraft.\nBonn, den 15. Januar 1987\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nMartin Bangemann\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nDr. Christian Schwarz - Schi 11 in g","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              211\nAnlage 1\n(zu§ 8)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Elektromaschinenmonteur/zur Elektromaschinenmonteurin\n1. Berufliche Grundbildung\nzeitliche Richtwerte\nLfd.            Teil des                        Fertigkeiten und Kenntnisse,                    in Wochen\nNr.     Ausbildungsberufsbildes        die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1   1     2 1  3   1   4\n1                  2                                         3                                     4\n1   Berufsbildung                 a)    Bedeutung des Ausbildungsvertrages,\n(§ 4 Nr. 1)                         insbesondere Abschluß, Dauer und\nBeendigung, erklären\nb)    gegenseitige Rechte und Pflichten\naus dem Ausbildungsvertrag nennen\nc)    Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung\nnennen\n2   Aufbau und                    a)    Aufbau und Aufgaben des ausbildenden\nOrganisation des                    Betriebes erläutern\nAusbildungsbetriebes\n(§ 4 Nr. 2)                   b)    Grundfunktionen des ausbildenden\nBetriebes wie Beschaffung, Fertigung,\nAbsatz und Verwaltung erklären\nc)    Beziehungen des ausbildenden Betriebes\nund seiner Belegschaft zu Wirtschafts-\norganisationen, Berufsvertretungen und\nGewerkschaften nennen\nd)    Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise\nder betriebsverfassungsrechtlichen bzw.      während der\npersonalvertretungsrechtlichen Organe        gesamten Ausbildung\ndes ausbildenden Betriebes beschreiben       zu vermitteln\n3   Arbeits- und Tarifrecht,      a)    wesentliche Teile des Arbeitsvertrages\nArbeitsschutz                       nennen\n(§ 4 Nr. 3)\nb)    wesentliche Bestimmungen der für\nden ausbildenden Betrieb geltenden\nTarifverträge nennen\nc)    Aufgaben des betrieblichen Arbeits-\nschutzes sowie der zuständigen Berufs-\ngenossenschaft und der Gewerbe-\naufsieht erläutern\nd)    wesentliche Bestimmungen der für den\nausbildenden Betrieb geltenden Arbeits-\nschutzgesetze nennen\n4   Arbeitssicherheit,            a)    Unfall- und Gesundheitsgefahren, die\nUmweltschutz, Daten-                insbesondere von elektrischer Energie,\nschutz und rationelle              von Maschinen, von gefährlichen\nEnergieverwendung                   Arbeitsstoffen und von gefährlichen\n(§ 4 Nr. 4)                         Arbeitsstellen ausgehen, erklären und\nMaßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen","212                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil    1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                       Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes      die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2     3      4\n1                2                                        3                                   4\nb)     wesentliche Bestimmungen und Sicher-\nheitsvorschriften beim Arbeiten an\nund mit elektrischen Betriebsmitteln\nund Anlagen aus der UW VBG 4 und\ndem VDE-Vorschrittenwerk sowie\nsonstiger berufsbezogener Arbeits-\nschutzvorschriften beachten\nC)     Verhaltensweisen bei Unfällen und\nBränden beschreiben sowie Maßnahmen\nder Ersten Hilfe einleiten                  während der\ngesamten Ausbildung\nd)     arbeitsplatzbedingte Ursachen von           zu vermitteln\nUmweltbelastungen nennen und zu deren\nVermeidung beitragen\ne)     berufsbezogene Regelungen zum Daten-\nschutz nennen und beachten\nf)    die im Ausbildungsbetrieb verwendeten\nEnergiearten nennen und Möglichkeiten\nrationeller Energieverwendung im beruf-\nliehen Einwirkungs- und Beobachtungs-\nbereich anführen\n5  Anfertigen von            a)     Einzelteilzeichnungen in Ansichten und\nmechanischen Teilen              Schnitten unter Beachtung der Linien-\n(§ 4 Nr. 5)                      arten, Maßstäbe, Maßeintragungen mit\nToleranzangaben und der Symbole für\nOberflächenbeschaffenheit lesen sowie\nSkizzen anfertigen\nb)     Zusammenstellungszeichnungen,\nExplosionszeichnungen und Stücklisten\nlesen\nc)     Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfs-\nmittel bereitstellen und pflegen\n.d)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen und erforderliche Abwicklungs-\nzeiten einschätzen\ne)     Meßzeuge zum Messen und Prüfen von\nLängen, Winkeln und Flächen nach\ngeforderter Meßgenauigkeit auswählen\nund handhaben\nf)    Längen mit Maßstab und Meßschieber\nmessen\ng)     Winkel mit Winkelmesser messen und mit\nWinkellehren prüfen\nh)     Flächen nach dem Lichtspaltverfahren\nauf Ebenheit und Formgenauigkeit prüfen\ni)    Werkstücke unter Berücksichtigung der\nWerkstoffeigenschaften anreißen, körnen\nund kennzeichnen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                             213\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                          Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                           3                                  4\nk)     Werkzeuge und Kühlschmiermittel unter\nBerücksichtigung des zu bearbeitenden\nWerkstoffes sowie Maschinen und Hilfs-\nmittel auswählen\n1)    Werkstücke und Halbzeuge unter Berück-\nsichtigung des Oberflächenschutzes zur\nBearbeitung ein- und aufspannen             8\nm)      Bleche, Platten und Profile aus Metall und\nKunststoff sägen\nn)      Werkstücke aus Metall und Kunststoff\nbis zur Genauigkeit DIN 7168 grob und\nbis zu Oberflächenbeschaffenheit Rz 25\neben und winklig feilen sowie entgraten\no)      Rundungen und Durchbrüche an Werk-\nstücken aus Metall und Kunststoff form-\ngerecht feilen sowie entgraten\np)      Bohrer und Senker mit Bohrfutter und\nSpannkegelspannen\nq)      Bohrungen und Kegelsenkungen\nin Blechen, Platten und Profilteilen\nmit handgeführten und ortsfesten\nBohrmaschinen herstellen\nr)     Flachsenkungen mit ortsfesten Bohr-\nmaschinen herstellen\ns)     Innengewinde in Werkstücke aus Metall\nund Kunststoff mit Gewindebohrer\nschneiden\nt)     Außengewinde auf Rohre und Stangen\naus Metall mit Schneideisen schneiden\nu)      Bleche und Kunststoffplatten mit Hand-\nund Handhebelschere scherschneiden\nsowie mit Lochwerkzeugen lochen\nv)     Bleche und Profilteile aus Metall kalt-\nbiegen\nw)      Werkstücke, die durch den Schneid- oder\nBiegevorgang verformt sind, richten\n6  Herstellen von               a)     Verbindungen mittels Schrauben, Muttern\nmechanischen                        und Scheiben herstellen sowie mittels\nVerbindungen                        Sicherungselementen, insbesondere mit\n(§ 4 Nr. 6)                         Federringen, Zahnscheiben und Lacken,\nsichern\nb)      Werkzeuge, Lote und Flußmittel zum\nWeichlöten nach Eigenschaften und\n2\nVerwendungszweck auswählen\nc)     Weichlötverbindungen für mechanische\nund elektrische Beanspruchung mit\nelektrischem Lötkolben herstellen","214                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                         Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nTeil des\nNr.                                die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                        3                                   4\nd)      Kleber nach Eigenschaften und Ver-\nwendungszweck auswählen sowie\nKlebeverbindungen zwischen gleichen\nund verschiedenen Werkstoffen nach\nAnweisung und Unterlagen herstellen\n7  zusammenbauen und        a)     Technische Zeichnungen und Schaltungs-\nVerdrahten von                   unterlagen von Baugruppen, insbesondere\nmechanischen, elektro-           Anschlußpläne, Geräteverdrahtungspläne,\nmechanischen und                 Stromlaufpläne entsprechend DIN 40 719,\nelektrischen Bauteilen           lesen sowie Skizzen anfertigen\nzu Baugruppen\n(§ 4 Nr. 7)              b)      Werkzeuge, Geräte, Maschinen und\nHilfsmittel auswählen, bereitstellen und\npflegen\nc)      Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen, erforderliche Abwicklungszeiten\neinschätzen\nd)      ein- und mehradrige, geschirmte und\nungeschirmte Leitungen zurichten\ne)      Anschlußteile, insbesondere Kabelschuhe,\nAderendhülsen und Stecker, an Leitungen\nanbringen\nf)     Leitungen, insbesondere durch Löten,\nKlemmen und Stecken anschließen und\nverbinden\ng)      Bauelemente und Bauteile, insbesondere      10\nWiderstände, Kondensatoren, Spulen und\nHalbleiterbauelemente, für den Einbau\nin Baugruppen, insbesondere durch Ab-\nlängen, Biegen, Isolieren und Verzinnen,\nnach Anweisungen, Unterlagen und\nMustern vorbereiten\nh)      Bauelemente und Bauteile, insbesondere\nProfilteile, Bleche, Platten und Beschläge,\nzu mechanischen Baugruppen, ins-\nbesondere zu Einschüben und Gehäusen,\nzusammenbauen\ni)    Bauelemente und Bauteile, insbesondere\nWiderstände, Kondensatoren, Spulen,\nSteckverbinder, Sicherungen, Schalter,\nRelais, Schütze, Signallampen und\nHalbleiterbauelemente, zu elektrischen\nBaugruppen zusammenbauen\nk)      elektromechanische und elektrische\nBauelemente und Bauteile zu Bau-\ngruppen, insbesondere durch Frei-,\nBund-, Kanal- und Flachbandleitungs-\nverdrahtung, verbinden","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                               215\nzeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nLfd.          Teil des\nNr.                                   die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                           3                                    4\n8  Zurichten, Verlegen          a)     technische Pläne und Schaltungs-\nund Anschließen                     unterlagen, insbesondere Stromlaufpläne,\nvon Leitungen                       Blockschaltbilder, Installationspläne und\n(§ 4 Nr. 8)                         Anschlußpläne entsprechend DIN 40 719,\nfür Grundschaltungen der Energie-\nund Kommunikationstechnik lesen\nsowie Skizzen anfertigen\nb)     Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfs-\nmittel auswählen, bereitstellen und pflegen\nc)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen, erforderliche Abwicklungszeiten\neinschätzen\nd)     Leitungen der Energie- und Kommunika-\ntionstechnik, insbesondere unter Berück-\nsichtigung der Verlegungsarten und\n10\ndes Verwendungszweckes, nach Tabellen\nauswählen\ne)     Leitungswege bei vorgegebenen End- und\nVerzweigungspunkten nach baulichen und\nörtlichen Gegebenheiten festlegen\nf)    Leitungen mit Schellen, in Rohren und\nKanälen nach Unterlagen und Anweisun-\ngen verlegen und befestigen\ng)     Leitungen anschlußfertig zurichten und\nAnschlußteile anbringen\nh)     Leitungen nach Anweisung und Unter-\nlagen verbinden und an Betriebsmittel\nanschließen\n9  Messen von Gleich-           a)     Verfahren und Meßgeräte, insbesondere\nund Wechselgrößen                   unter Berücksichtigung des lnnenwider-\nsowie Prüfen von                    standes, auswählen, Meßfehler ab-\nBauteilen und Bau-                  schätzen und Meßeinrichtungen aufbauen\ngruppen\n(§ 4 Nr. 9)\nb)     Spannung, Strom, Widerstand und\nLeistung im Gleichstromkreis messen und\nihre zusammenhänge berechnen\nc)     Meßreihen und Kennlinien, insbesondere\nvon spannungs-, temperatur- und licht-\nabhängigen Widerständen, aufnehmen,\ndarstellen und auswerten\nd)     sinusförmige Wechselspannung und sinus-\nförmigen Wechselstrom in Schaltungen\nmit Wirkwiderständen messen\ne)     Amplitude und Periodendauer, ins-            10\nbesondere mit Oszilloskop, messen\nf)    Kenndaten von Bauteilen und Bauele-\nmenten, insbesondere von Widerständen\nsowie Relais oder Schützen, nach Unter-\nlagen prüfen","216                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\ni                                             zeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nLfd.          Teil des                                                               im Ausbildungsjahr\ndie unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1               2                                        3                                   4\ng)      Schaltungsaufbau, Sollwerte und Funktion\nvon Baugruppen nach Unterlagen prüfen\nsowie Sollwerte einstellen\nh)      Schaltungen mit logischen Grundfunk-\ntionen, insbesondere UND, ODER, NICHT,\nnach Unterlagen prüfen\n10                           Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen\ndie Ausbildungsinhalte aus den laufenden\nNummern 5, 7 und 8 dieses Teiles des Aus-\nbildungsrahmenplans unter Berücksichtigung          12\nbetriebsbedingter Schwerpunkte sowie des\nindividuellen Lernfortschritts vermittelt werden\nII. Berufliche Fachbildung\n1 zusammenbauen und        a)     Technische Zeichnungen und Schaltungs-\nVerdrahten von                   unterlagen von Baugruppen und Geräten,\nmechanischen, elektro-          insbesondere Anordnungspläne, Strom-\nmechanischen und                 laufpläne und Ersatzschaltpläne ent-\nelektrischen Bau-                sprechend DIN 40 719, lesen sowie Skizzen\ngruppen und Geräten             anfertigen\n(§ 4 Nr. 10)\nb)     Bauteile unter Beachtung spezifischer\nHandhabungs- und Einbauvorschriften,\ninsbesondere zur Vermeidung statischer\nAufladung und thermischer Belastung,\nbereitstellen, zurichten, in Leiterplatten\neinsetzen sowie ein- und auslöten\nc)     Baugruppen und Geräte nach Anweisung,\nUnterlagen und Mustern zusammenbauen\nd)     Leitungen, insbesondere unter Beachtung\nder Farbkennzeichnung, der Mindest-\nquerschnitte und der Strombelastbarkeit,\nnach VDE-Bestimmungen auswählen                        9\ne)     Leitungen zurichten und Anschlußteile,\ninsbesondere Netzstecker, Kupplungen\nund mehrpolige Steckverbinder, nach\nUnterlagen anbringen\nf)    Baugruppen und Geräte in unterschied-\nliehen Verdrahtungsarten nach Anwei-\nsung, Unterlagen und Mustern verdrahten\ng)     Aufbau und Verdrahtung von Baugruppen\nund Geräten mit den technischen Unter-\nlagen, insbesondere durch Sichtprüfen,\nvergleichen und elektrische Verbindungen\nauf Durchgang prüfen\nh)     Fehler korrigieren und Änderungen\ndokumentieren","Nr . 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22 . Januar 1987                             217\nzeitliche Richtwerte\nUd.           Teil des                           Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes           die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2     3      4\n1                2                                            3                                   4\n2  Montieren und                  a)     technische Pläne und Schaltungsunter-\nInstallieren funktiona!I              lagen der Energieverteilungs- und\nabgegrenzter                          Kommunikationstechnik, insbesondere\nAnlagenteile                          Übersichtspläne und Anordnungspläne.,\n(§ 4 Nr. 11)                          lesen sowie Skizzen anfertiigen\nb)     Betriebsmittel montieren\nC)     Leitungswege oder Kabelwege unter den\nörtlichen Gegebenheiten festlegen\nd)     Leitungen oder Kabel der Energie-\nverteilungs- und Kommunikationstechnik,\ninsbesondere unter Beachtung des\nVerwendungszwecks, der mechanischen\n9\nund elektrischen Belastung und der\nVerlegungsart, auswählen\ne)     Leitungen oder Kabel, insbesondere unter\nBeachtung der mechanischen Belastung\nund der örtlichen Gegebenheiten,\nverlegen, befestigen und anschließen\nf)    Montage und Installation m)t den techni-\nsehen Unterlagen, insbesondere durch\nSichtprüfen, vergleichen sowie elektrische\nVerbindungen auf Durchgang prüfen\ng)     Fehler korrigieren und Änderungen\ndokumentieren\n3  Prüfen, Messen und             a)     Meßverfahren zum Messen sinusförmiger\nEinstellen von Bau-                   Wechselgrößen in Schaltungen mit\ngruppen und Geräten                   komplexen Widerständen auswählen\n(§ 4 Nr. 12)                          und Meßschaltungen skizzieren, Meß-\neinrichtungen aufbauen, Spannung und\nStrom messen, Phasenverschiebung\nbestimmen\nb)     Spannungs-, Strom-, Scheinwiderstands-\nund Blindwiderstandswerte unter Berück-\nsichtigung der Phasenverschiebung\nzeichnerisch ermitteln\nc)     Funktion von digitalen Schaltungen mit\nlogischen Grundfunktionen, insbesondere\nvon Schaltungen mit lmpulsformern und\nKippgliedern, nach Anweisung und Unter-\nlagen prüfen\nd)     Funktion von digitalen Schaltungen mit\nintegrierten Schaltkreisen der kombina-\ntorischen Logik, insbesondere mit Coder,\nDecoder, Multiplexer, Demultiplexer,\nprüfen\ne)     Kennwerte von Impulsen, insbesondere                   6\nDauer, Frequenz und Tastverhältnis, nach\nUnterlagen messen und die Impulsform\ndarstellen","218                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                       3                                  4\nf)    Prüf- und Meßgeräte sowie Prüf- und\nMeßschaltungen zum Prüfen der Funktion\nvon Bauteilen, Baugruppen und Geräten\nauswählen und aufbauen\ng)     Baugruppen und Geräte der Gleich- und\nWechselstromtechnik, insbesondere mit\nWirkwiderständen, Spulen, Konden-\nsatoren, Transformatoren und diskreten\nHalbleiterbauelementen, nach Prüf-,\nAbgleich- und Schaltungsunterlagen\nsowie Datenblättern prüfen und ein-\nstellen\nh)     elektromechanische Baugruppen, ins-\nbesondere mit Relais, Schützen und Stell-\nantrieben, nach Prüf-, Abgleich- und\nSchaltungsunterlagen sowie Datenblättern\nprüfen und einstellen\ni)    mechanische Baugruppen, insbesondere\nmit Schaltern und Antrieben, nach Prüf-\nunterlagen und Anweisungen prüfen und\neinstellen\nk)     Prüf- und Meßergebnisse tabellarisch\nund zeichnerisch darstellen und nach\nAnweisungen auswerten\n4  Inbetriebnehmen von      a)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen\nBaugruppen, Geräten             gegen direktes Berühren nach\nund funktional abge-            Anweisungen und Vorschriften durch\ngrenzten Anlagenteilen          Sichtkontrolle prüfen\n(§ 4 Nr. 13)\nb)     lsolationsprüfungen nach Vorschriften\ndurchführen\nc)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen\nbei indirektem Berühren, insbesondere\nSchutz durch Abschaltung mit Über-\nstromschutzorganen und Fehlerstrom-\nschutzeinrichtungen im TN-Netz sowie\ndurch Schutztrennung, nach Vorschriften\nprüfen                                                2\nd)     Einrichtungen zum Schutz gegen elektro-\nstatische Aufladungen prüfen\ne)     konstruktionsbedingte Schutzeinrich-\ntungen nach Unterlagen prüfen\nf)    Baugruppen, Geräte und abgegrenzte\nAnlagenteile nach Unterlagen in Betrieb\nnehmen\ng)     Funktionsprüfung unter Betriebs-\nbedingungen nach Unterlagen durch-\nführen und dokumentieren","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              219\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                          Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                           3                                  4\n5  Anfertigen von mecha-        a)     technische Unterlagen für das Anfertigen\nnischen Bauteilen und               von mechanischen Bauteilen und Bau-\nBaugruppen für elek-                gruppen lesen sowie Skizzen anfertigen\ntrische Maschinen\n(§ 4 Nr. 14)                 b)     Bohrungen von Hand und mit ortsfesten\nBohrmaschinen unter Berücksichtigung\nder Werkstoffeigenschaften reiben\nc)      Handwerkzeuge von Hand an ortsfesten\nSchleifmaschinen scharfschleifen\nd)     Werkstücke aus Metall und Kunststoff\nunter Berücksichtigung der Schnittdaten\nund Kühlschmierstoffe bis zu einer\nGenauigkeit ± 0,2 mm und einer\nOberflächenbeschaffenheit zwischen\nRz = 10 µm und Rz = 63 µm durch\nLängsrund-, Querplan-, Quereinstech-,\nQuerabstech- und Innenlängsdrehen\nbearbeiten\ne)     Werkstücke an der Drehmaschine\ndurch Bohren und Gewindeschneiden\nmit Gewindebohrer und Schneideisen\nbearbeiten                                            8\nf)    Werkstücke von Hand brennschneiden\ng)     Werkstücke aus Metall mit Meißel trennen\nh)      Stiftverbindungen, insbesondere mit\nZylinder-, Kegel-, Kerbstiften und Spann-\nhülsen, herstellen\ni)   formschlüssige Verbindungen zur Kraft-\nübertragung, insbesondere mit Keilen,\nPaßfedern und Scheibenfedern, herstellen\nk)      Hartlötverbindungen für mechanische und\nelektrische Beanspruchung an Nicht-\neisen-Metallen herstellen\n1)    Schweißverbindungen ohne Abnahme-\npflicht an Stahl und Kupfer, insbesondere\ndurch Gasschmelz- und Lichtbogen-\nschweißen, herstellen\nm)     Dehn- und Sehrumpfverbindungen durch\nErwärmen oder Kühlen nach Anweisung\nund Unterlagen herstellen\n6  Anfertigen von Wiek-        a)     technische Unterlagen für das Anfertigen\nlungen für elektrische             von Wicklungen für elektrische Maschinen\nMaschinen                           lesen sowie Skizzen anfertigen\n(§ 4 Nr. 15)\nb)      Spulen aus ein- und mehrdratigen Rund-\nund Profilleitern mit Hand- und Wickel-\nmaschine auf Spulenkörper und Schablo-\nnen nach Unterlagen wickeln                           14\nc)     Formspulen und Formstabwicklungen mit\nVorrichtungen von Hand und maschinell\nnach Zeichnung herstellen","220                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil   1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                        Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nTeil des                                                              im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                       3                                   4\nd)     Spulen und Wicklungslagen mit Hand und\nMaschine nach Unterlagen verfestigen\nund isolieren\n7  zusammenbauen und        a)     Bauteile zu Baugruppen der Spannungs-\nVerdrahten von Steuer-,         versorgung und der Leistungselektronik\nRegel- und Über-                nach Unterlagen zusammenbauen und\nwachungseinrichtungen           verdrahten                                            4\n(§ 4 Nr. 16)\nb)     Überwachungsgeräte, Steuer- und\nRegeleinrichtungen nach Unterlagen\nzusammenbauen und verdrahten\n8  Einbauen von Wiek-·      a)     technische Unterlagen von elektrischen\nlungen in umlaufende            Maschinen, insbesondere Wicklungspläne\nund ruhende elek-               für Motoren, Generatoren und Transfor-\ntrische Maschinen               matoren, lesen sowie Skizzen anfertigen\nund Schalten der\nWicklungen               b)     Isolation des aktiven Eisens, insbesondere\n(§ 4 Nr. 17)                    unter Berücksichtigung der mechani-\nsehen, elektrischen, chemischen und\nthermischen Belastung, zurichten\nc)     Wicklungselemente vorbereiten, einlegen\nund abstützen\nd)     Blechpakete in ruhenden Maschinen\nschließen                                                      18\ne)    Wicklungselemente zu Wicklungen\nschalten\nf)    Läuferwicklungen unter Berücksichtigung\nder mechanischen Belastung bandagieren\ng)    Temperaturüberwachungselemente in\nWicklungen einbauen und schalten\nh)    Wicklungen unter Berücksichtigung\nbesonderer Gebrauchsanleitungen und\nSicherheitsvorschriften tränken, aushärten\nund einbauen\n9  Montieren und            a)     technische Unterlagen für das Montieren\nDemontieren von                 und Demontieren von umlaufenden und\nelektrischen Maschinen          ruhenden elektrischen Maschinen lesen\n(§ 4 Nr. 18)\nb)    Gleitlager unter Berücksichtigung der\nSchmiereinrichtungen ein- und ausbauen\nc)    Wälzlager mit Vorrichtungen unter Beach-\ntung der Passungen ein- und ausbauen\nd)     Kommutatoren durch Sägen, Fräsen,\nAusschaben und Entgraten der Nuten\nfertigstellen\ne)     umlaufende Teile mit Auswuchteeinrich-\ntungen, insbesondere durch Anbringen\nvon Ausgleichsgewichten und Bohrungen,                         14\nauswuchten ·","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              221\nzeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                         Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                          3                                   4\nf)    stromübertragende Teile von umlaufenden\nund ruhenden elektrischen Maschinen\nmontieren und einstellen\ng)     Stütz- und Befestigungselemente von\nruhenden elektrischen Maschinen unter\nBerücksichtigung der mechanischen und\nelektrischen Beanspruchung montieren\nh)     Bauteile und Baugruppen, insbesondere\nStänder, Läufer, Aktivteile von Trafos,\nLüfter und Gehäuse, unter Beachtung von\nBauform und Schutzart montieren\ni)    Zusatz-, Schalt- und Überwachungs-\neinrichtungen montieren und einstellen\n10  Installieren von             a)     Schaltungsunterlagen, insbesondere\nelektrischen Maschinen              Stromlaufpläne, Übersichtspläne,\nund Geräten in Anlagen              Anschlußpläne, Funktionspläne, lnstal-\nder Antriebstechnik                 lationspläne und Anordnungspläne, für\nund Energieversorgung              Anlagen der Antriebstechnik und der\n(§ 4 Nr. 19)                        Energieversorgung lesen\nb)    Arbeitsablauf für die Montage von Anlage-\nteilen und die Leitungsverlegung nach\nörtlichen, ökonomischen und sicherheits-\ntechnischen Gesichtspunkten nach                               12\nAnweisung und Unterlagen festlegen\nc)     Betriebsmittel in Anlagen der Antriebs-\ntechnik und Energieversorgung, ins-\nbesondere Schalt-, Steuer- und Regel-\neinrichtungen für elektrische Maschinen,\nnach Anweisung und Unterlagen\nmontieren, installieren und anschließen\nd)     elektrische Maschinen aufstellen, aus-\nrichten, befestigen und anschließen\n11  Einrichten und Über-         a)     Fertigungseinrichtungen für elektrische\nwachen von Fertigungs-              Maschinen, insbesondere von Spulen-\neinrichtungen für elek-             wickelmaschinen, Maschinen zur Bearbei-\ntrische Maschinen                   tung der Nut- und Wicklungsisolation\n(§ 4 Nr. 20)                        sowie Einrichtungen zur Verformung von\nSpulen, unter Berücksichtigung von Auf-                         4\nbau und Funktionszusammenhängen nach\nUnterlagen und Anweisungen einrichten\nb)     Fertigungseinrichtungen für elektrische\nMaschinen überwachen\n12  Prüfen, Messen und           a)     Verfahren zum Messen elektrischer und\nEinstellen an elek-                 nichtelektrischer Größen und zur Funk-\ntrischen Maschinen                  tionsprüfung unter Berücksichtigung der\nund zugehörigen                     spezifischen Meßgeräteeigenschaften\nGeräten                             auswählen sowie Meß- und Prüfeinrich-\n(§ 4 Nr. 21)                        tungen aufbauen","222                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil  1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                        Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nTeil des\nNr.                               die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                       3                                   4\nb)     elektrische Größen, insbesondere Strom,\nSpannung, Leistung und Arbeit, auch\nunter Verwendung von Vor- und Neben-\nwiderständen und Meßwandlern, sowie\nFrequenz, Leistungsfaktor und Zündwinkel\nan Stromventilen, in Ein- und Mehr-\nphasennetzen messen\nc)     elektrische Größen und Kennwerte, ins-\nbesondere an Drehfeldmaschinen, Gleich-\nstrommaschinen und Transformatoren,\nnach Unterlagen, Datenblättern und\nAnweisungen. messen, prüfen und ein-\nstellen\nd)     Phasenfolgen in Mehrphasennetzen fest-\nstellen und Phasenlagen, insbesondere\nbeim Synchronisieren von Generatoren\nund Parallelschalten von Transformatoren,\nvergleichen\n14\ne)     lsolationswiderstand an Wicklungen\nmessen sowie Durchschlagfestigkeit\nder Isolation mit Hochspannung nach\nUnterlagen prüfen\nf)    nichtelektrische Größen an elektrischen\nMaschinen, insbesondere Drehmoment,\nDrehfrequenz und Temperaturen, mit\ndirekten und indirekten Meßverfahren\nnach Unterlagen prüfen und messen\ng)     mechanische Bauteile und Baugruppen\nvon elektrischen Maschinen einstellen,\nEinzel- und Gesamtfunktion nach Schalt-\nund Prüfunterlagen prüfen\nh)     verbindungsprogrammierte und speicher-\nprogrammierbare Steuer- und Regelgeräte\nfür elektrische Maschinen mit Hilfe von\nFunktionsbeschreibungen, Schaltungs-\nunterlagen und Programmieranweisungen\neinstellen sowie Funktionsprüfung durch-\nführen\ni)   Prüf- und Meßergebnisse protokollieren\nund auswerten\n13   Inbetriebnehmen von      a)     ausgeführte Verlege-, Verbindungs- und\nelektrischen Maschinen         Anschlußarbeiten auf Vollständigkeit unter\nund zugehörigen                Beachtung der mechanischen und elek-\nGeräten                        trischen Beanspruchungen kontrollieren\n(§ 4 Nr. 22)                    und nach Erfordernis protokollieren\nb)    Maßnahmen zum Schutz gegen ge-\nfährliche Körperströme auf Wirksamkeit\nprüfen\nc)     mechanische und elektrische Sicherungs-\nvorrichtungen auf Wirksamkeit·prüfen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                               223\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                          Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1        2     3   1   4\n1                2                                           3                                   4\nd)     elektrische Energieversorgung in bezug\nauf Polarität, Spannung, Frequenz,\nPhasenfolge und Phasenlage prüfen\ne)     elektrische Maschinen nach mechani-\nsehen und elektrischen Kenndaten unter\nBerücksichtigung der Betriebseigen-\nschaften und -bedingungen unterscheiden\n8\nf)    Einzelfunktionen unter Berücksichtigung\nvorgegebener Kennwerte und Parameter\nunter Betriebsbedingungen nach An-\nweisung und Unterlagen einstellen und\nprüfen\ng)     Probebetrieb von elektrischen Maschinen\nund zugehörigen Steuer- und Regel-\ngeräten bei Nenn- und Grenzbedingungen\nnach Unterlagen durchführen\nh)     Betriebsanleitung und Wartungsvorschrif-\nten dem Betreiber erläutern\n14   Instandhalten von            a)     Inspektion nach Unterlagen durchführen\nelektrischen Maschinen              und Ergebnisse dokumentieren\nund zugehörigen\nGeräten                      b)    Wartungsarbeiten nach Betriebsanleitung\n(§ 4 Nr. 23)                        und Wartungsvorschriften durchführen\nc)     Störungen durch systematische Fehler-\nsuche erkennen, eingrenzen und beheben\nd)     Wickeldaten, insbesondere im Rahmen\nder Instandsetzung, aufnehmen\ne)     elektrische Maschinen durch Auswechseln                         8\nvon Wicklungen oder Wicklungsteilen\ninstandsetzen\nf)    funktionsbeeinträchtigte mechanische\nund elektromechanische Bauteile oder\nBaugruppen auswechseln sowie Kommu-\ntatoren überdrehen\ng)     Steuer- und Regelfunktionen an verbin-\ndungsprogrammierten und speicher-\nprogrammierbaren Geräten nach Anwei-\nsungen und Unterlagen ändern","224                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nAnlage 2\n(zu § 8)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Energieelektroniker/zur Energieelektronikerin\n1. Berufliche Grundbildung\nzeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und Kenntnisse,                    in Wochen\nLfd.            Teil des                                                              im Ausbildungsjahr\nNr.    Ausbildungsberufsbildes    die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1   1     2 1  3   1   4\n1                 2                                     3                                     4\n1  Berufsbildung             a)    Bedeutung des Ausbildungsvertrages,\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 1)              insbesondere Abschluß, Dauer und\nBeendigung, erklären\nb)    gegenseitige Rechte und Pflichten\naus dem Ausbildungsvertrag nennen\nc)    Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung\nnennen\n2  Aufbau und                a)    Aufbau und Aufgaben des ausbildenden\nOrganisation des                Betriebes erläutern\nAusbildungsbetriebes\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 2)        b)    Grundfunktionen des ausbildenden\nBetriebes wie Beschaffung, Fertigung,\nAbsatz und Verwaltung erklären\nc)    Beziehungen des ausbildenden Betriebes\nund seiner Belegschaft zu Wirtschafts-\norganisationen, Berufsvertretungen und\nGewerkschaften nennen\nd)    Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise\nder betriebsverfassungsrechtlichen           während der\nOrgane des ausbildenden Betriebes            gesamten Ausbildung\nbeschreiben                                  zu vermitteln\n3  Arbeits- und Tarifrecht,  a)    wesentliche Teile des Arbeitsvertrages\nArbeitsschutz                   nennen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 3)\nb)    wesentliche Bestimmungen der für\nden ausbildenden Betrieb geltenden\nTarifverträge nennen\nC)    Aufgaben des betrieblichen Arbeits-                 ~\nschutzes sowie der zuständigen Berufs-\ngenossenschaft und der Gewerbe-\naufsieht erläutern\nd)    wesentliche Bestimmungen der für den\nausbildenden Betrieb geltenden Arbeits-\nschutzgesetze nennen\n4  Arbeitssicherheit,        a)    Unfall- und Gesundheitsgefahren, die\nUmweltschutz, Daten-            insbesondere von elektrischer Energie,\nschutz und rationelle           von Maschinen, von gefährlichen\nEnergieverwendung               Arbeitsstoffen und von gefährlichen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 4)              Arbeitsstellen ausgehen, erklären und\nMaßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                               225\nzeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nLfd.          Teil des                                                                  im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                           3                                   4\nb)      wesentliche Bestimmungen und Sicher-\nheitsvorsch~iften beim Arbeiten an\nund-mit elektrischen Betriebsmitteln\nund Anlagen aus der UW VBG 4 und\ndem VDE-Vorschriftenwerk sowie\nsonstiger berufsbezogener Arbeits-\nsch utzvorsch ritten beachten\nc)      Verhaltensweisen bei Unfällen und\nBränden beschreiben sowie Maßnahmen\nder Ersten Hilfe einleiten                  während der\ngesamten Ausbildung\nd)      arbeitsplatzbedingte Ursachen von           zu vermitteln\nUmweltbelastungen nennen und zu deren\nVermeidung beitragen\ne)      berufsbezogene Regelungen zum Daten-\nschutz nennen und beachten\nf)     die im Ausbildungsbetrieb verwendeten\nEnergiearten nennen und Möglichkeiten\nrationeller Energieverwendung im beruf-\nliehen Einwirkungs- und Beobachtungs-\nbereich anführen\n5  Anfertigen von              a)      Einzelteilzeichnungen in Ansichten und\nmechanischen Teilen                 Schnitten unter Beachtung der Linien-\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 5)                  arten, Maßstäbe, Maßeintragungen mit\nToleranzangaben und der Symbole für\nOberflächenbeschaffenheit lesen sowie\nSkizzen anfertigen\nb)      Zusammenstellungszeichnungen,\nExplosionszeichnungen und Stücklisten\nlesen\nc)      Werkzeuge~ Geräte, Maschinen und Hilfs-\nmittel bereitstellen und pflegen\nd)      Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen und erforderliche Abwicklungs-\nzeiten einschätzen\ne)      Meßzeuge zum Messen und Prüfen von\nLängen, Winkeln und Flächen nach\ngeforderter Meßgenauigkeit auswählen\nund handhaben\nf)     Längen mit Maßstab und Meßschieber\nmessen\ng)      Winkel mit Winkelmesser messen und mit\nWinkellehren prüfen\nh)      Flächen nach dem Lichtspaltverfahren\nauf Ebenheit und Formgenauigkeit prüfen\ni)    Werkstücke unter Berücksichtigung der\nWerkstoffeigenschaften anreißen, körnen\nund kennzeichnen","226                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                       Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes      die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1               2                                        3                                  4\nk)      Werkzeuge und Kühlschmiermittel unter\nBerücksichtigung des zu bearbeitenden\nWerkstoffes sowie Maschinen und Hilfs-\nmittel auswählen\n1)    Werkstücke und Halbzeuge unter Berück-\nsichtigung des Oberflächenschutzes zur\nBearbeitung ein- und aufspannen             8\nm)      Bleche, Platten und Profile aus Metall und\nKunststoff sägen\nn)     Werkstücke aus Metall und Kunststoff\nbis zur Genauigkeit DIN 7168 grob und\nbis zu Oberflächenbeschaffenheit Rz 25\neben und winklig feilen sowie entgraten\no)     Rundungen und Durchbrüche an Werk-\nstücken aus Metall und Kunststoff form-\ngerecht feilen sowie entgraten\np)     Bohrer und Senker mit Bohrfutter und\nSpannkegelspannen\nq)      Bohrungen und Kegelsenkungen\nin Blechen, Platten und Profilteilen\nmit handgeführten und ortsfesten\nBohrmaschinen herstellen\nr)    Flachsenkungen mit ortsfesten Bohr-\nmaschinen herstellen\nS)     Innengewinde in Werkstücke aus Metall\nund Kunststoff mit Gewindebohrer\nschneiden\nt)    Außengewinde auf Rohre und Stangen\naus Metall mit Schneideisen schneiden\nu)     Bleche und Kunststoffplatten mit Hand-\nund Handhebelschere scherschneiden\nsowie mit Lochwerkzeugen lochen\nV)     Bleche und Profilteile aus Metall kalt-\nbiegen\nw)     Werkstücke, die durch den Schneid- oder\nBiegevorgang verformt sind, richten\n6  Herstellen von           a)     Verbindungen mittels Schrauben, Muttern\nmechanischen                    und Scheiben herstellen sowie mittels\nVerbindungen                    Sicherungselementen, insbesondere mit\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 6)              Federringen, Zahnscheiben und Lacken,\nsichern\nb)     Werkzeuge, Lote und Flußmittel zum\nWeichlöten nach Eigenschaften und\nVerwendungszweck auswählen                   2\nc)     Weichlötverbindungen für mechanische\nund elektrische Beanspruchung mit\nelektrischem Lötkolben herstellen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                               227\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                          Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                           3                                    4\nd)     Kleber nach Eigenschaften und Ver-\nwendungszweck auswählen sowie\nKlebeverbindungen zwischen gleichen\nund verschiedenen Werkstoffen nach\nAnweisung und Unterlagen herstellen\n7  zusammenbauen und            a)     Technische Zeichnungen und Schaltungs-\nVerdrahten von                      unterlagen von Baugruppen, insbesondere\nmechanischen, elektro-              Anschlußpläne, Geräteverdrahtungspläne,\nmechanischen und                    Stromlaufpläne entsprechend DIN 40 719,\nelektrischen Bauteilen              lesen sowie Skizzen anfertigen\nzu Baugruppen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 7)           b)     Werkzeuge, Geräte, Maschinen und\nHilfsmittel auswählen, bereitstellen und\npflegen\nc)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen, erforderliche Abwicklungszeiten\neinschätzen\nd)     ein- und mehradrige, geschirmte und\nungeschirmte Leitungen zurichten\ne)     Anschlußteile, insbesondere Kabelschuhe,\nAderendhülsen und Stecker, an Leitungen\nanbringen\nf)    Leitungen, insbesondere durch Löten,\nKlemmen und Stecken, anschließen und\nverbinden\ng)     Bauelemente und Bauteile, insbesondere       10\nWiderstände, Kondensatoren, Spulen und\nHalbleiterbauelemente, für den Einbau\nin Baugruppen, insbesondere durch Ab-\nlängen, Biegen, Isolieren und Verzinnen,\nnach Anweisungen, Unterlagen und\nMustern vorbereiten\nh)     Bauelemente und Bauteile, insbesondere\nProfilteile, Bleche, Platten und Beschläge,\nzu mechanischen Baugruppen, ins-\nbesondere zu Einschüben und Gehäusen,\nzusammenbauen\ni)    Bauelemente und Bauteile, insbesondere\nWiderstände, Kondensatoren, Spulen,\nSteckverbinder, Sicherungen, Schalter,\nRelais, Schütze, Signallampen und\nHalbleiterbauelemente, zu elektrischen\nBaugruppen zusammenbauen\nk)     elektromechanische und elektrische\nBauelemente und Bauteile zu Bau-\ngruppen, insbesondere durch Frei-,\nBund-, Kanal- und Flachbandleitungs-\nverdrahtung, verbinden","228                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nUd.          Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1               2                                       3                                    4\n8 Zurichten, Verlegen      a)     technische Pläne und Schaltungs-\nund Anschließen                 unterlagen, insbesondere Stromlaufpläne.\nvon Leitungen                   Blockschaltbilder, Installationspläne und\n(§ 5 Abs . 1 Nr. 8)             Anschlußpläne entsprechend DIN 40 719,\nfür Grundschaltungen der Energie-\nund Kommunikationstechnik lesen\nsowie Skizzen anfertigen\nb)     Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfs-\nmittel auswählen, bereitstellen und pflegen\nc)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen, erforderliche Abwicklungszeiten\neinschätzen\nd)     Leitungen der Energie- und Kommunika-\ntionstechnik, insbesondere unter Berück-\nsichtigung der Verlegungsarten und\n10\ndes Verwendungszweckes, nach Tabellen\nauswählen\ne)     Leitungswege bei vorgegebenen End- und\nVerzweigungspunkten nach baulichen und\nörtlichen Gegebenheiten festlegen\nf)    Leitungen mit Schellen, in Rohren und\nKanälen nach Unterlagen und Anweisun-\ngen verlegen und befestigen\ng)     Leitungen anschlußfertig zurichten und\nAnschlußteile anbringen\nh)     Leitungen nach Anweisung und Unter-\nlagen verbinden und an Betriebsmittel\nanschließen\n9  Messen von Gleich-       a)     Verfahren und Meßgeräte, insbesondere\nund Wechselgrößen               unter Berücksichtigung des lnnenwider-\nsowie Prüfen von                standes, auswählen, Meßfehler abschät-\nBauteilen und Bau-              z.en und Meßeinrichtungen aufbauen\ngruppen\n(§ 5 Abs. 1i Nr. 9)\nb}     Spannung, Strom, Widerstand und\nLeistung im Gleichstromkreis messen und\nihre zusammenhänge berechnen\nc)     Meßreihen und Kennlinien, insbesondere\nvon spannungs-, temperatur- und licht-\nabhängigen Widerständen, aufnehmen,\ndarstellen und auswerten\nd)     sinusförmige Wechselspannung und sinus-\nförmigen Wechselstrom in Schaltungen\nmit Wirkwiderständen messen\ne)     Amplitude und Periodendauer, ins-            10\nbesondere mit Oszilloskop, messen\nf)    Kenndaten von 'Bauteilen und Bauele-\nrnenten, insbesondere von Widerständen\nsowie Relais oder Schütz.en, nach Unter-\nlagen prüfen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                               229\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                         Fertigkeiten und Kenntnisse,                    in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1               2                                          3                                     4\ng)     Schaltungsaufbau, Sollwerte und Funktion\nvon Baugruppen nach Unterlagen prüfen\nsowie Sollwerte einstellen\nh)     Schaltungen mit logischen Grundfunk-\ntionen, insbesondere UND, ODER, NICHT,\nnach Unterlagen prüfen\n10                               Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen\ndie Ausbildungsinhalte aus den laufenden\nNummern 5, 7 und 8 dieses Teiles des Aus-\nbildungsrahmenplans unter Berücksichtigung          12\nbetriebsbedingter Schwerpunkte sowie des\nindividuellen Lernfortschritts vermittelt werden\nII. Berufliche Fachbildung\n1 Zusammenbauen und            a)     Technische Zeichnungen und Schaltungs-\nVerdrahten von                      unterlagen von Baugruppen und Geräten,\nmechanischen, elektro-              insbesondere Anordnungspläne, Strom-\nmechanischen und                    laufpläne und Ersatzschaltpläne ent-\nelektrischen Bau-                   sprechend DIN 40 719, lesen sowie Skizzen\ngruppen und Geräten                 anfertigen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 10)\nb)     Bauteile unter Beachtung spezifischer\nHandhabungs- und Einbauvorschriften,\ninsbesondere zur Vermeidung statischer\nAufladung und thermischer Belastung,\nbereitstellen, zurichten, in Leiterplatten\neinsetzen sowie ein- und auslöten\nc)     Baugruppen und Geräte nach Anweisung,\nUnterlagen und Mustern zusammenbauen\nd)     Leitungen, insbesondere unter Beachtung\nder Farbkennzeichnung, der Mindest-\nquerschnitte und der Strombelastbarkeit,\nnach VDE-Bestimmungen auswählen                         9\ne)     Leitungen zurichten und Anschlußteile,\ninsbesondere Netzstecker, Kupplungen\nund mehrpolige Steckverbinder, nach\nUnterlagen anbringen\nf)    Baugruppen und Geräte in unterschied-\nliehen Verdrahtungsarten nach Anwei-\nsung, Unterlagen und Mustern verdrahten\ng)     Aufbau und Verdrahtung von Baugruppen\nund Geräten mit den technischen Unter-\nlagen, insbesondere durch Sichtprüfen,\nvergleichen und elektrische Verbindungen\nauf Durchgang prüfen\nh)     Fehler korrigieren und Änderungen\ndokumentieren","230                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nUd.           Teil des                     Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2     3      4\n1                2                                      3                                   4\n2 Montieren und            a)     technische Pläne und Schaltungsunter-\nInstallieren funktional         lagen der Energieverteilungs- und\nabgegrenzter                    Kommunikationstechnik, insbesondere\nAnlagenteile                    Übersichtspläne und Anordnungspläne,\n(§ 5 Abs . 1 Nr. 11)            lesen sowie Skizzen anfertigen\nb)     Betriebsmittel montieren\nC)     Leitungswege oder Kabelwege unter Beach-\ntung der örtlichen Gegebenheiten festlegen\nd)     Leitungen oder Kabel der Energie-\nverteilungs- und Kommunikationstechnik,\ninsbesondere unter Beachtung des\nVerwendungszwecks, der mechanischen\nund elektrischen Belastung und der                    9\nVerlegungsart, auswählen\ne)     Leitungen oder Kabel, insbesondere unter\nBeachtung der mechanischen Belastung\nund der örtlichen Gegebenheiten,\nverlegen, befestigen und anschließen\nf)    Montage und Installation mit den techni-\nsehen Unterlagen, insbesondere durch\nSichtprüfen, vergleichen sowie elektrische\nVerbindungen auf Durchgang prüfen\ng)     Fehler korrigieren und Änderungen\ndokumentieren\n3  Prüfen, Messen und       a)     Meßverfahren zum Messen sinusförmiger\nEinstellen von Bau-             Wechselgrößen in Schaltungen mit\ngruppen und Geräten             komplexen Widerständen auswählen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 12)             und Meßschaltungen skizzieren, Meß-\neinrichtungen aufbauen, Spannung\nund Strom messen, Phasenverschiebung\nbestimmen\nb)     Spannungs-, Strom-, Scheinwiderstands-\nund Blindwiderstandswerte unter Berück-\nsichtigung der Phasenverschiebung\nzeichnerisch ermitteln\nc)     Funktion von digitalen Schaltungen mit\nlogischen Grundfunktionen, insbesondere\nvon Schaltungen mit lmpulsformern und\nKippgliedern, nach Anweisung und Unter-\nlagen prüfen\nd)     Funktion von digitalen Schaltungen mit\nintegrierten Schaltkreisen der kombina-\ntorischen Logik, insbesondere mit Coder,\nDecoder, Multiplexer, Demultiplexer,\nprüfen\ne)     Kennwerte von Impulsen, insbesondere\nDauer, Frequenz und Tastverhältnis, nach\nUnterlagen messen und die Impulsform                  6\ndarstellen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              231\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                          Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                           3                                  4\nf)    Prüf- und Meßgeräte sowie Prüf- und\nMeßschaltungen zum Prüfen der Funktion\nvon Bauteilen, Baugruppen und Geräten\nauswählen und aufbauen\ng)      Baugruppen und Geräte der Gleich- und\nWechselstromtechnik, insbesondere mit\nWirkwiderständen, Spulen, Konden-\nsatoren, Transformatoren und diskreten·\nHalbleiterbauelementen, nach Prüf-,\nAbgleich- und Schaltungsunterlagen\nsowie Datenblättern prüfen und einstellen\nh)      elektromechanische Baugruppen, ins-\nbesondere mit Relais, Schützen und Stell-\nantrieben, nach Prüf-, Abgleich- und\nSchaltungsunterlagen sowie Datenblättern\nprüfen und einstellen\ni)    mechanische Baugruppen, insbesondere\nmit Schaltern und Antrieben, nach Prüf-\nunterlagen und Anweisungen prüfen und\neinstellen\nk)      Prüf- und Meßergebnisse tabellarisch\nund zeichnerisch darstellen und nach\nAnweisungen auswerten\n1)    Verfahren zum Messen von Wirk- und\nBlindleistung auswählen, Meßeinrichtungen\naufbauen sowie Messungen durchführen\nm)      Scheinleistung und Phasenversch iebungs-\nwinkel aus Wirk- und Blindleistung\nermitteln\nn)      Leistungsfaktor aus Wirk-, Blind- und\nScheinleistung bestimmen\no)      Leistungsfaktor, elektrische Arbeit und\nFrequenz messen                                       7\np)      Strom, Spannung, Leistung und\nelektrische Arbeit über Strom- und\nSpannungswandler messen\nq)      Funktionen von Kippgliedern mit\nstatischen und dynamischen Eingängen\nnach Unterlagen prüfen\nr)     Funktionen von Grundschaltungen der\nsequentiellen Logik, insbesondere von\nZählern, Registern und Speichern, nach\nUnterlagen prüfen\n4  Inbetriebnehmen von         a)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen\nBaugruppen, Geräten                gegen direktes Berühren nach An-\nund funktional abge-               weisungen und Vorschriften durch Sicht-\ngrenzten Anlagenteilen              kontrolle prüfen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 13)\nb)      lsolationsprüfungen nach Vorschriften\ndurchführen","232                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1        2     3       4\n1                2                                       3                                   4\nc)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei\nindirektem Berühren, insbesondere\nSchutz durch Abschaltung mit Überstrom-\nschutzorganen und Fehlerstromschutz-\neinrichtungen im TN-Netz sowie durch\nSchutztrennung, nach Vorschriften prüfen               2\nd)     Einrichtungen zum Schutz gegen elektro-\nstatische Aufladungen prüfen\ne)     konstruktionsbedingte Schutzei nrich-\ntungen nach Unterlagen prüfen\nf)    Baugruppen, Geräte und abgegrenzte\nAnlagenteile nach Unterlagen in Betrieb\nnehmen\ng)     Funktionsprüfung unter Betriebsbedin-\ngungen nach Unterlagen durchführen\nund dokumentieren\nh)     Spannung, Frequenz und Phasenfolge der\nelektrischen Energieversorgung prüfen\ni)   Anlagenteile in Betrieb nehmen, Betriebs-               3\nwerte durch Beobachten und Messen\nfeststellen und dokumentieren\n5  zusammenbauen und         a)     Schaltungsunterlagen von Schalt-, Steuer-\nVerdrahten sowie Mon-            und Verteilungsanlagen, insbesondere\ntieren und Installieren          Stromlaufpläne, Installationspläne und\nvon Baugruppen                  Anschlußpläne, lesen sowie Skizzen\nund Anlagenteilen                anfertigen\nder Energietechnik\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 14)\nb)     Bauteile zu Baugruppen für Schalt- und\nVerteilungsanlagen, insbesondere unter\nBerücksichtigung der Schaltleistungen,\nzusammenstellen, zusammenbauen und\nverdrahten\nc)     Bauteile zu Baugruppen der Steuerungs-               16\nund Meldetechnik mit Schützen, Relais\nund digitalen Funktionseinheiten zu-\nsammenstellen, zusammenbauen und\nverdrahten\nd)     Leitungen oder Kabel nach Anweisungen\nund Unterlagen auswählen, verlegen,\nbefestigen und anschließen\ne)    Anlagenteile nach Anweisungen und\nUnterlagen aufstellen, ausrichten,\nbefestigen und anschließen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                                233\nIII. Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen\nA. Fa c h r i c h t u n g A n I a g e n t e c h n i k\nzeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                              Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.    Ausbildungsberufsbildes               die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                   2                                               3                                   4\n1  zusammenbauen und                    a)    mechanische Konstruktionsteile für\nVerdrahten von Bau-                        Schaltgerätekombinationen und\ngruppen und Geräten                        Installationsverteiler zusammenbauen\nder Schalt-, Steuerungs-\nund Verteilungstechnik\nb)    Schaltgerätekombinationen und lnstalla-                        12\ntionsverteiler mit Betriebsmitteln zum\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1a)\nSchalten, Steuern, Regeln, Messen und\nÜberwachen zusammenbauen, erweitern\nund verbinden\n2   Vorbereiten und                      a)    technische Unterlagen, insbesondere\nAbschließen von                            Installationspläne, lesen und Installations-\nMontagearbeiten                            anordnung entsprechend den örtlichen\n(§ 5 Abs. 2 Nr.1b)                         Gegebenheiten festlegen\nb)    Material, Betriebsmittel und Werkzeuge\nnach sicherheitstechnischen und wirt-\nschaftlichen Gesichtspunkten disponieren\nund bereitstellen                                               4\nC)    Arbeitsabläufe nach sicherheitstechni-\nsehen, arbeitsorganisatorischen und\nwirtschaftlichen Gesichtspunkten planen,\nabstimmen und festlegen\nd)    Materialaufmaße und Zeitnachweise nach\nAnleitung erstellen\n3   Montieren von                        a)    Leitungs- und Kabelwege unter Berück-\nLeitungen, Kabeln und                      sichtigung der mechanischen Belastung\n1nstallationssystemen                      und der Verlegungsarten nach örtlichen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 c)                       Gegebenheiten abstimmen, festlegen und\nvorbereiten\nb)    Installationssysteme zusammenbauen\nund montieren\nC)    Leitungen und Kabel nach Verlege-\nanordnung, insbesondere in Kanälen und                         18\nRohren, in Kabelwannen, auf und unter\nPutz, unter Berücksichtigung der Ver-\nlegungsvorschriften verlegen, befestigen\nund verbinden\nd)    Erdungen und Potentialausgleichsleitungen\nverlegen und befestigen\n4   Montieren und lnstal-                a)    Betriebsmittel für Haupt-, Hilfs-\nlieren von Anlagen der                     und Steuerstromkreise montieren\nEnergieverteilung,                         und anschließen\nSteuerungs-, Melde-\nb)    Anlagenteile, insbesondere Schaltgeräte-\nund Beleuchtungs-\ntechnik sowie von                          kombinationen und Installationsverteiler,\naufstellen, ausrichten, zusammenbauen\nelektrischen Maschinen\nund anschließen\nund Stelleinrichtungen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 d)","234                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                       3                                  4\nC)     Anlagenteile der Energieverteilungstechnik\nund Meldetechnik sowie Stelleinrichtun-\ngen, Schalt- und Steuergeräte nach Unter-\nlagen zusammenbauen, montieren und\ninstallieren\nd)     elektrische Maschinen aufstellen,                             20\nbefestigen und anschließen\ne)     speicherprogrammierbare Automati-\nsierungsgeräte einbauen und anschließen\nf)    Beleuchtungsanlagen installieren\n5  Messen nicht-            a)     Drehfrequenzen, insbesondere mit Meß-\nelektrischer Größen             umformern, messen\nund Prüfen der Funktion\nb)     Temperaturen, insbesondere mit Meß-\nspeicherprogram mier-\nbarer Steuergeräte              widerständen, messen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1e)      c)     Steueranweisungen, Steuerprogramme                             8\nsowie Ein- und Ausgangssignale speicher-\nprogrammierbarer Steuergeräte nach\nUnterlagen prüfen\nd)     Signale für Speicher-, Zeiten-, Merker-\nund Zählerfunktionen mit Testprogrammen\nprüfen\n6  Inbetriebnehmen von      a)     normengerechte Ausführung der Anlagen,\nAnlagen der Energie-            insbesondere auf Schutzklassen und\nverteilung, Steuerungs-,        Schutzarten, sichtprüfen\nMelde- und Beleuch-\nb)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen\ntungstechnik sowie von\nelektrischen Maschinen          durch Messen der lsolationswiderstände,\nund Stelleinrichtungen          Erdungswiderstände und Schleifen-\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1f)             impedanzen prüfen und dokumentieren\nc)     Wirksamkeit von Überstrom- und Fehler-\nstromschutzeinrichtungen sowie lsola-\ntionsüberwachungseinrichtungen durch\nFunktionsprüfung und durch Messung\nprüfen und dokumentieren\nd)     mechanische und elektrische Sicherheits-\nvorrichtungen, insbesondere NOT-AUS-\nSchaltungen, auf ihre Wirksamkeit prüfen\ne)     Hilfs- und Steuerstromkreise einschließlich\nzugehöriger Signal- und Befehlsgeber für\nMeß-, Steuer- und Überwachungsein-                            10\nrichtungen prüfen und in Betrieb nehmen\nf)    Hauptstromkreise prüfen und schrittweise\nin Betrieb nehmen, Betriebswerte messen,\nSollwerte einstellen\ng)     Steuerprogramme für speicher-\nprogrammierbare Steuergeräte eingeben,\nändern und ergänzen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                             235\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                          Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.                                   die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes     Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2     3  1   4\n1                2                                           3                                  4\nh)     Geber und Stellglieder speicher-\nprogrammierbarer Steuergeräte prüfen\ni)    Programm- und Betriebsabläufe prüfen,\nSteuerung in Betrieb nehmen\nk)     Transformatoren auf Wic~lungs- und\nKörperschluß prüfen\n1)    umlaufende elektrische Maschinen,\ninsbesondere Kurzschlußläufer, auf\nWicklungs- und Körperschluß prüfen\nm)      Schaltungsunterlagen aktualisieren\n7  Instandhalten von            a)     Anlagenteile zur Aufrechterhaltung der\nAnlagen der Energie-                Betriebsfähigkeit nach Serviceunterlagen\ntechnik                             und Anweisungen warten\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 g)\nb)     Störungen und Fehler in Anlagenteilen\n6\ndurch systematische Fehlereingrenzung\nbestimmen und durch Austausch defekter\nFunktionseinheiten beheben\nc)     durchgeführte Arbeiten dokumentieren\nB. Fachrichtung Betriebstechnik\n1  zusammenbauen und            a)     Gerüste, Umhüllungen und innere Unter-\nVerdrahten von                      teilung für den Aufbau von Schaltgeräte-\nBetriebsmitteln und                 kombinationen zusammenbauen\nSchaltgeräten für\nb)     Betriebsmittel der Steuerungs-, Rege-\nAnlagen der Energie-\nlungs- und Überwachungstechnik auf Ein-\ntechnik\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2a)\nbaurahmen und in Einschubtechnik\n12\nzusammenbauen, verdrahten und kenn-\nzeichnen\nC)     Schaltgeräte, insbesondere Last- und\nLeistungsschalter, Sicherungen und\nBetriebsmittel der Leistungselektronik,\neinbauen, verdrahten und kennzeichnen\n2  Montieren und lnstal-        a)     Arbeitsabläufe nach sicherheitstechni-\nlieren von Betriebs-                sehen, arbeitsorganisatorischen und wirt-\nmitteln und Anlagen                 schaftlichen Gesichtspunkten planen,\nder Energietechnik                  abstimmen und festlegen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2b)\nb)     elektrische Maschinen, Stelleinrichtungen,\nSchalt- und Steuergeräte sowie Schienen-\nverteiler nach Unterlagen und unter Berück-\nsichtigung der Schutzarten und des Explo-\nsionsschutzes montieren, installieren und\nanschließen","236                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                       3                                   4\nc)     Schnittstellen zur Messung, Steuerung,                         14\nRegelung, Meldung und Überwachung\nvon Betriebsabläufen oder Prozessen\ninstallieren und anpassen\nd)     programmierbare Automatisierungsgeräte\neinbauen und anschließen\ne)     Anlagen unter Beachtung der Funktion,\nder Sicherheitsvorschriften und der\nSelektivität ändern, erweitern und Ver-\nänderungen dokumentieren\n3  Messen nichtelektri-     a)     Drehfrequenzen mit Meßumformern messen\nscher Größen und\nb)     Temperaturen, insbesondere mit Meß-\nPrüfen der Funktionen\nvon Einrichtungen der           widerständen, messen\nMeß-, Steuerungs- und    c)     Funktion von Baugruppen, insbesondere\nRegelungstechnik                unter Berücksichtigung der Regel-, Stell-,\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2c)             Führungs- und Störgrößen, prüfen, ein-\nstellen und abgleichen\nd)     Funktion von Baugruppen, insbesondere                          18\nSchaltungen mit Operationsverstärkern\nund Optokopplern, prüfen und einstellen\ne)     Ein- und Ausgangssignale an programm-\ngesteuerten Automatisierungseinrichtun-\ngen mit Hilfe von Testprogrammen prüfen\nf)    Programmabläufe prüfen\ng)     Schnittstellen und Peripheriegeräte prüfen\n4  Inbetriebnehmen von      a)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und\nBetriebsmitteln und             Schutzeinrichtungen nach VDE 0100\nAnlagen der                     durch Besichtigen, Erproben und Messen\nEnergietechnik                  prüfen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2 d)\nb)     mechanische und elektrische Sicher-\nheitsvorrichtigungen, insbesondere\nNOT-AUS-Schaltungen, auf ihre Wirksam-\nkeit prüfen\nc)     Überstrom- und Kurzschlußauslöser ein-\nstellen\nd)     Schnittstellen zu pneumatischen und\nhydraulischen Systemen prüfen\ne)     Anlagen schrittweise nach Anweisungen\nin Betrieb nehmen, Funktionen nach\nUnterlagen prüfen, Betriebswerte messen,\nSollwerte einstellen\nf)    Steuerprogramme, insbesondere von                               8\nAblauf- und Verknüpfungssteuerungen\nmit Speicher-, Zeit-, Merker- und Zähl-\nfunktionen, nach Unterlagen erstellen\nund eingeben","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                               237\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                            Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nTeil des                                                                   im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1               2                                           3                                    4\ng)     Änderungen und Erweiterungen an\nSteuerprogrammen nach Unterlagen und\nAnweisungen durchführen\nh)     Transformatoren auf Wicklungs- und\nKörperschluß prüfen sowie Spannung\nunter Belastung messen\ni)    umlaufende elektrische Maschinen,\ninsbesondere Maschinen mit Kurzschluß-\nläuter, auf Wicklungs- und Körperschluß\nprüfen\nk)     technische Unterlagen, insbesondere\nSchaltungsunterlagen und Steuer-\nprogramme, aktualisieren\n-\n5    Instandhalten von            a)     Geräte und Anlagen inspizieren\nBetriebsmitteln und                                                                                   6\nb)     Geräte und Anlagen nach Wartungsplänen\nAnlagen der Energie-\nwarten\nverteilung und\nder Beleuchtungs-,\nMelde-, Steuerungs-,         c)     Störungen und Fehler in Baugruppen,\nRegelungs- und                      Geräten und Anlagen durch systema-\nAntriebstechnik                     tische Fehlereingrenzung feststellen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2 e)\nd)     Baugruppen, Geräte und Anlagen unter\nBeachtung der Funktion, der Betriebs-\nwerte und der Schutzarten und Schutz-\nklassen instandsetzen\n20\ne)     Fehlersuche in Anlagen mit mikro-\nprozessorge$teuerten Baugruppen und\nGeräten unter Verwendung von Prüf-\ngeräten und Prüfprogrammen durchführen\nund Funktionen durch Austausch defekter\nBaugruppen wiederherstellen\nf)    durchgeführte Arbeiten dokumentieren","238                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nAnlage 3\n(zu§ 8)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Industrieelektroniker/zur Industrieelektronikerin\n1. Berufliche Grundbildung\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                     Fertigkeiten und Kenntnisse,                    in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes    die unter Einbeziehung selbständigen Planens,       im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1   1     2 1  3   l   4\n1                2                                      3                                     4\n1  Berufsbildung            a)    Bedeutung des Ausbildungsvertrages,\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 1)             insbesondere Abschluß, Dauer und\nBeendigung, erklären\nb)    gegenseitige Rechte und Pflichten\naus dem Ausbildungsvertrag nennen\nC)    Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung\nnennen\n2  Aufbau und               a)    Aufbau und Aufgaben des ausbildenden\nOrganisation des               Betriebes erläutern\nAusbildungsbetriebes\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 2)       b)    Grundfunktionen des ausbildenden\nBetriebes wie Beschaffung, Fertigung,\nAbsatz und Verwaltung erklären\nc)    Beziehungen des ausbildenden Betriebes\nund seiner Belegschaft zu Wirtschafts-\norganisationen, Berufsvertretungen und\nGewerkschaften nennen\nd)    Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise\nder betriebsverfassungsrechtlichen            während der\nOrgane des ausbildenden Betriebes             gesamten Ausbildung\nbeschreiben                                   zu vermitteln\n3  Arbeits- und Tarifrecht, a)    wesentliche Teile des Arbeitsvertrages\nArbeitsschutz                  nennen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 3)\nb)    wesentliche Bestimmungen der für\nden ausbildenden Betrieb geltenden\nTarifverträge nennen\nc)    Aufgaben des betrieblichen Arbeits-\nschutzes sowie der zuständigen Berufs-\ngenossenschaft und der Gewerbe-\naufsieht erläutern\nd)    wesentliche Bestimmungen der für den\nausbildenden Betrieb geltenden Arbeits-\nschutzgesetze nennen\n4  Arbeitssicherheit,       a)    Unfall- und Gesundheitsgefahren, die\nUmweltschutz, Daten-           insbesondere von elektrischer Energie,\nschutz und rationelle          von Maschinen, von gefährlichen\nEnergieverwendung              Arbeitsstoffen und von gefährlichen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 4)             Arbeitsstellen ausgehen, erklären und\nMaßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                                239\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                           Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes          die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1        2  l  3       4\n1                2                                            3                                    4\nb)      wesentliche Bestimmungen und Sicher-\nheitsvorschriften beim Arbeiten an\nund mit elektrischen Betriebsmitteln\nund Anlagen aus der UW VBG 4 und\ndem VDE-Vorschriftenwerk sowie\nsonstiger berufsbezogener Arbeits-\nschutzvorschriften beachten\nc)      Verhaltensweisen bei Unfällen und\nBränden beschreiben sowie Maßnahmen\nder Ersten Hilfe einleiten                   während der\ngesamten Ausbildung\nd)      arbeitsplatzbedingte Ursachen von            zu vermitteln\nUmweltbelastungen nennen und zu deren\nVermeidung beitragen\ne)      berufsbezogene Regelungen zum Daten-\nschutz nennen und beachten\nf)     die im Ausbildungsbetrieb verwendeten\nEnergiearten nennen und Möglichkeiten\nrationeller Energieverwendung im beruf-\nliehen Einwirkungs- und Beobachtungs-\nbereich anführen\n5  Anfertigen von               a)      Einzelteilzeichnungen in Ansichten und\nmechanischen Teilen                  Schnitten unter Beachtung der Linien-\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 5)                   arten, Maßstäbe, Maßeintragungen mit       ~\nToleranzangaben und der Symbole für\nOberflächenbeschaffenheit lesen sowie\nSkizzen anfertigen\nb)     Zusammenstellungszeichnungen,\nExplosionszeichnungen und Stücklisten\nlesen\nc)     Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfs-\nmittel bereitstellen und pflegen\nd)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen und erforderliche Abwicklungs-\nzeiten einschätzen\ne)      Meßzeuge zum Messen und Prüfen von\nLängen, Winkeln und Flächen nach\ngeforderter Meßgenauigkeit auswählen\nund handhaben\nf)     Längen mit Maßstab und Meßschieber\nmessen\ng)     Winkel mit Winkelmesser messen und mit\nWinkellehren prüfen\nh)      Flächen nach dem Lichtspaltverfahren\nauf Ebenheit und Formgenauigkeit prüfen\ni)    Werkstücke unter Berücksichtigung der\nWerkstoffeigenschaften anreißen, körnen\nund kennzeichnen","240                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                       Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes      die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1               2                                        3                                  4\nk)      Werkzeuge und Kühlschmiermittel unter\nBerücksichtigung des zu bearbeitenden\nWerkstoffes sowie Maschinen und Hilfs-\nmittel auswählen\n1)    Werkstücke und Halbzeuge unter Berück-\nsichtigung des Oberflächenschutzes zur\nBearbeitung ein- und aufspannen             8\nm)      Bleche, Platten und Profile aus Metall und\nKunststoff sägen\nn)      Werkstücke aus Metall und Kunststoff\nbis zur Genauigkeit DIN 7168 grob und\nbis zu Oberflächenbeschaffenheit Rz 25\neben und winklig feilen sowie entgraten\n0)      Rundungen und Durchbrüche an Werk-\nstücken aus Metall und Kunststoff form-\ngerecht feilen sowie entgraten\np)      Bohrer und Senker mit Bohrfutter und\nSpannkegel spannen\nq)      Bohrungen und Kegelsenkungen\nin Blechen, Platten und Profilteilen\nmit handgeführten und ortsfesten\nBohrmaschinen herstellen\nr)     Flachsenkungen mit ortsfesten Bohr-\nmaschinen herstellen\ns)      Innengewinde in Werkstücke aus Metall\nund Kunststoff mit Gewindebohrer\nschneiden\nt)     Außengewinde auf Rohre und Stangen\naus Metall mit Schneideisen schneiden\nu)      Bleche und Kunststoffplatten mit Hand-\nund Handhebelschere scherschneiden\nsowie mit Lochwerkzeugen lochen\nv)      Bleche und Profilteile aus Metall kalt-\nbiegen\nw)      Werkstücke, die durch den Schneid- oder\nBiegevorgang verformt sind, richten\n6  Herstellen von           a)      Verbindungen mittels Schrauben, Muttern\nmechanischen                     und Scheiben herstellen sowie mittels\nVerbindungen                     Sicherungselementen, insbesondere mit\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 6)               Federringen, Zahnscheiben und Lacken,\nsichern\nb)      Werkzeuge, Lote und Flußmittel zum\nWeichlöten nach Eigenschaften und\n2\nVerwendungszweck auswählen\nc)      Weichlötverbindungen für mechanische\nund elektrische Beanspruchung mit\nelektrischem Lötkolben herstellen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                               241\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                         Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes        die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2 1  3       4\n1                2                                          3                                    4\nd)     Kleber nach Eigenschaften und Ver-\nwendungszweck auswählen sowie\nKlebeverbindungen zwischen gleichen\nund verschiedenen Werkstoffen nach\nAnweisung und Unterlagen herstellen\n7  zusammenbauen und           a)     Technische Zeichnungen und Schaltungs-\nVerdrahten von                     unterlagen von Baugruppen, insbesondere\nmechanischen, elektro-             Anschlußpläne, Geräteverdrahtungspläne,\nmechanischen und                   Stromlaufpläne, entsprechend den techni-\nelektrischen Bauteilen             sehen Regelwerken lesen sowie Skizzen\nzu Baugruppen                      anfertigen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 7)\nb)     Werkzeuge, Geräte, Maschinen und\nHilfsmittel auswählen, bereitstellen und\npflegen\nc)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen, erforderliche Abwicklungszeiten\neinschätzen\nd)     ein- und mehradrige, geschirmte und\nungeschirmte Leitungen zurichten\ne)     Anschlußteile, insbesondere Kabelschuhe,\nAderendhülsen und Stecker, an Leitungen\nanbringen\nf)    Leitungen, insbesondere durch Löten,\nKlemmen und Stecken, anschließen und\nverbinden\ng)     Bauelemente und Bauteile, insbesondere       10\nWiderstände, Kondensatoren, Spulen und\nHalbleiterbauelemente, für den Einbau\nin Baugruppen, insbesondere durch Ab-\nlängen, Biegen, Isolieren und Verzinnen,\nnach Anweisungen, Unterlagen und\nMustern vorbereiten\nh)     Bauelemente und Bauteile, insbesondere\nProfilteile, Bleche, Platten und Beschläge,\nzu mechanischen Baugruppen, ins-\nbesondere zu Einschüben und Gehäusen,\nzusammenbauen\ni)    Bauelemente und Bauteile, insbesondere\nWiderstände, Kondensatoren, Spulen,\nSteckverbinder, Sicherungen, Schalter,\nRelais, Schütze, Signallampen und\nHalbleiterbauelemente, zu elektrischen\nBaugruppen zusammenbauen\nk)     elektromechanische und elektrische\nBauelemente und Bauteile zu Bau-\ngruppen, insbesondere durch Frei-,\nBund-, Kanal- und Flachbandleitungs-\nverdrahtung, verbinden","242                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                       3                                    4\n8  Zurichten, Verlegen      a)     technische Pläne und Schaltungs-\nund Anschließen                 unterlagen, insbesondere Stromlaufpläne,\nvon Leitungen                   Blockschaltbilder, Installationspläne und\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 8)              Anschlußpläne entsprechend DIN 40 719,\nfür Grundschaltungen der Energie-\nund Kommunikationstechnik lesen\nsowie Skizzen anfertigen\nb)     Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfs-\nmittel auswählen, bereitstellen und pflegen\nc)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen, erforderliche Abwicklungszeiten\neinschätzen\nd)     Leitungen der Energie- und Kommunika-\ntionstechnik, insbesondere unter Berück-\nsichtigung der Verlegungsarten und\n10\ndes Verwendungszweckes, nach Tabellen\nauswählen\ne)     Leitungswege bei vorgegebenen End- und\nVerzweigungspunkten nach baulichen und\nörtlichen Gegebenheiten festlegen\nf)    Leitungen mit Schellen, in Rohren und\nKanälen nach Unterlagen und Anweisun-:\ngen verlegen und befestigen\ng)     Leitungen anschlußfertig zurichten und\nAnschlußteile anbringen\nh)     Leitungen nach Anweisung und Unter-\nlagen verbinden und an Betriebsmittel\nanschließen\n9  Messen von Gleich-       a)     Vertahren und Meßgeräte, insbesondere\nund Wechselgrößen               unter Berücksichtigung des lnnenwider-\nsowie Prüfen von                standes, auswählen, Meßfehler abschät-\nBauteilen und Bau-              zen und Meßeinrichtungen aufbauen\ngruppen\nb)     Spannung, Strom, Widerstand und\n(§ 6 Abs . 1 Nr. 9)\nLeistung im Gleichstromkreis messen und\nihre zusammenhänge berechnen\nc)     Meßreihen und Kennlinien, insbesondere\nvon spannungs-, temperatur- und licht-\nabhängigen Widerständen, aufnehmen,\ndarstellen und auswerten\nd)     sinusförmige Wechselspannung und sinus-\nförmigen Wechselstrom in Schaltungen\nmit Wirkwiderständen messen\ne)     Amplitude und Periodendauer, ins-           10\nbesondere mit Oszilloskop, messen\nf)    Kenndaten von Bauteilen und Bauele-\nmenten, insbesondere von Widerständen\nsowie Relais oder Schützen, nach Unter-\nlagen prüfen                                /","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn; den 22. Januar 1987                              243\nzeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                         Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes        die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1        2     3       4\n1                2                                          3                                    4\ng)     Schaltungsaufbau, Sollwerte und Funktion\nvon Baugruppen nach Unterlagen prüfen\nsowie Sollwerte einstellen\nh)     Schaltungen mit logischen Grundfunk-\ntionen, insbesondere UND, ODER, NICHT,\nnach Unterlagen prüfen\n10                               Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen\ndie Ausbildungsinhalte aus den laufenden\nNummern 5, 7 und 8 dieses Teiles des Aus-\nbildungsrahmenplans unter Berücksichtigung          12\nbetriebsbedingter Schwerpunkte sowie des\nindividuellen Lernfortschritts vermittelt werden\nII. Berufliche Fachbildung\n1 Zusammenbauen und            a)    Technische Zeichnungen und Schaltungs-\nVerdrahten von                      unterlagen von Baugruppen und Geräten,\nmechanischen, elektro-              insbesondere Anordnungspläne, Strom-\nmechanischen und                    laufpläne und Ersatzschaltpläne ent-\nelektrischen Bau-                   sprechend DIN 40 719, lesen sowie Skizzen\ngruppen und Geräten                 anfertigen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 10)\nb)     Bauelemente und Bauteile unter Beach-\ntung spezifischer Handhabungs- und Ein-\nbauvorschriften, insbesondere zur Vermei-\ndung statischer Aufladung und thermi-\nscher Belastung, bereitstellen, zurichten,\nin Leiterplatten einsetzen sowie ein- und\nauslöten\nc)     Baugruppen und Geräte nach Anweisung,\nUnterlagen und Mustern zusammenbauen\nd)     Leitungen, insbesondere unter Beachtung\nder Farbkennzeichnung, der Mindest-\nquerschnitte und der Strombelastbarkeit,\nnach VDE-Bestimmungen auswählen                        9\ne)     Leitungen zurichten und Anschlußteile,\ninsbesondere Netzstecker, Kupplungen\nund mehrpolige Steckverbinder, nach\nUnterlagen anbringen\nf)    Baugruppen und Geräte in unterschied-\nliehen Verdrahtungsarten nach Anwei-\nsung, Unterlagen und Mustern verdrahten\ng)    Aufbau und Verdrahtung von Baugruppen\nund Geräten mit den technischen Unter-\nlagen, insbesondere durch Sichtprüfen,\nvergleichen und elektrische Verbindungen\nauf Durchgang prüfen\nh)     Fehler korrigieren und Änderungen\ndokumentieren","244                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                         Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nTeil des                                                              im Ausbildungsjahr\nNr.    Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                 2                                       3                                   4\ni)    technische Unterlagen für mechanische,\nelektromechanische und elektrische\nBaugruppen und Geräte, insbesondere\nmit Symbolen der Digitaltechnik,\nSteuerungs- und Regelungstechnik und\nPneumatik, lesen sowie Skizzen anfertigen\nk)     Bohrungen in Werkstücken von Hand und\nmaschinell unter Berücksichtigung der\nSchnittdaten und der Kühl- und Schmier-\nmittel reiben\n1)    Antriebsteile mittels Federverbindungen,\nStiftverbindungen, Spannhülsen, Stell-\nund Halteringen fügen\nm)     Baugruppen oder Geräte mit beweglichen\nTeilen, insbesondere Achsen, Wellen,\nAntriebe, nach Zusammenbauzeichnun-                   14\ngen montieren\nn)     Bauelemente und Baugruppen der\nPneumatik zusammenbauen und verbinden\no)     Leitungen unter Berücksichtigung gerate-\nspezifischer Kennwerte nach Unterlagen\nauswählen und zurichten\np)     Baugruppen und Geräte mit elektrischen\nund elektromechanischen Betriebsmitteln\nnach Unterlagen zusammenbauen und\nverdrahten\nq)     Baugruppen und Geräte im Rahmen der\ndurchgeführten Arbeiten kontrollieren und\nFehler korrigieren\n2  Montieren und lnstal-     a)     technische Pläne und Schaltungsunter-\nlieren funktional abge-          lagen der Energieverteilungs- und\ngrenzter Anlagenteile            Kommunikationstechnik, insbesondere\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 11)              Übersichtspläne und Anordnungspläne,\nlesen sowie Skizzen anfertigen\nb)     Betriebsmittel montieren\nc)     Leitungswege oder Kabelwege unter\nBeachtung der örtlichen Gegebenheiten\nfestlegen\nd)     Leitungen oder Kabel der Energie-\nverteilungs- und Kommunikationstechnik,\ninsbesondere unter Beachtung des\nVerwendungszwecks, der mechanischen\nund elektrischen Belastung und der Ver-                9\nlegungsart, auswählen\ne)     Leitungen oder Kabel, insbesondere unter\nBeachtung der mechanischen Belastung\nund der örtlichen Gegebenheiten,\nverlegen, befestigen und anschließen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              245\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                           Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes          die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                            3                                   4\nf)     Montage und Installation mit den techni-\nsehen Unterlagen, insbesondere durch\nSichtprüfen, vergleichen sowie elektrische\nVerbindungen auf Durchgang prüfen\ng)      Fehler korrigieren und Änderungen\ndokumentieren\n3  Prüfen, Messen und           a)      Meßverfahren zum Messen sinusförmiger\nEinstellen von Bau-                  Wechselgrößen in Schaltungen mit\ngruppen und Geräten                  komplexen Widerständen auswählen und\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 12)                  Meßschaltungen skizzieren, Meßeinrich-\ntungen aufbauen, Spannung und Strom\nmessen, Phasenverschiebung bestimmen\nb)      Spannungs-, Strom-, Scheinwiderstands-\nund Blindwiderstandswerte unter Berück-\nsichtigung der Phasenverschiebung\nzeichnerisch ermitteln\nc)      Funktion von digitalen Schaltungen mit\nlogischen Grundfunktionen, insbesondere\nvon Schaltungen mit lmpulsformern und\nKippgliedern, nach Anweisung und Unter-\nlagen prüfen\nd)       Funktion von digitalen Schaltungen mit\nintegrierten Schaltkreisen der kombina-\ntorischen Logik, insbesondere mit Coder,\nDecoder, Multiplexer, Demultiplexer,\nprüfen\ne)      Kennwerte von Impulsen, insbesondere\nDauer, Frequenz und Tastverhältnis, nach\nUnterlagen messen und die Impulsform\ndarstellen\n6\nf)     Prüf- und Meßgeräte sowie Prüf- und\nMeßschaltungen zum Prüfen der Funktion\nvon Bauteilen, Baugruppen und Geräten\nauswählen und aufbauen\ng)      Baugruppen und Geräte der Gleich- und\nWechselstromtechnik, insbesondere mit\nWirkwiderständen, Spulen, Konden-\nsatoren, Transformatoren und diskreten\nHalbleiterbauelementen, nach Prüf-,\nAbgleich- und Schaltungsunterlagen\nsowie Datenblättern prüfen und einstellen\nh)      elektromechanische Baugruppen, ins-\nbesondere mit Relais, Schützen und Stell-\nantrieben, nach Prüf-, Abgleich- und\nSchaltungsunterlagen sowie Datenblättern\nprüfen und einstellen\ni)    mechanische Baugruppen, insbesondere\nmit Schaltern und Antrieben, nach Prüf-\nunterlagen und Anweisungen prüfen und\neinstellen","246                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                       Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes      die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1        2     3       4\n1               2                                        3                                  4\nk)      Prüf- und Meßergebnisse tabellarisch\nund zeichnerisch darstellen und nach\nAnweisungen auswerten\n1)    Verfahren zum Messen von Wirkleistung\nauch unter Verwendung von Meßwandlern\nin Ein- und Mehrphasennetzen auswählen,\nMeßeinrichtungen aufbauen und Messun-\ngen durchführen, Scheinleistung, Blind-\nleistung und Leistungsfaktor ermitteln\nm)      Funktion von Kippgliedern mit statischen\nund dynamischen Eingängen nach Unter-\nlagen prüfen                                         6\nn)      Funktionen von Grundschaltungen der\nsequentiellen Logik, insbesondere von\nZählern, Registern und Speichern, nach\nUnterlagen prüfen\no)      Prüf- und Meßergebnisse dokumentieren\n4    Inbetriebnehmen von      a)      Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen\nBaugruppen, Geräten              gegen direktes Berühren nach An-\nund funktional abge-             weisungen und Vorschriften durch Sicht-\ngrenzten Anlagenteilen           kontrolle prüfen\n(§ 6 Abs. 1 Nr. 13)\nb)      lsolationsprüfungen nach Vorschriften\ndurchführen\nc)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei\nindirektem Berühren, insbesondere\nSchutz durch Abschaltung mit Überstrom-\nschutzorganen und Fehlerstromschutz-\neinrichtungen im TN-Netz sowie durch\nSchutztrennung, nach Vorschriften prüfen             2\nd)      Einrichtungen zum Schutz gegen elektro-\nstatische Aufladungen prüfen\ne)      konstruktionsbedingte Schutzeinrich-\ntungen nach Unterlagen prüfen\nf)    Baugruppen, Geräte und abgegrenzte\nAnlagenteile nach Unterlagen in Betrieb\nnehmen\ng)      Funktionsprüfung unter Betriebsbedin-\ngungen nach Unterlagen durchführen\nund dokumentieren\nh)     Baugruppen und Geräte, insbesondere\nStromversorgungseinheiten, funtional\nabgegrenzte Steuerungen sowie Bau-\ngruppen der Pneumatik, durch Prüfen,\nEinstellen und Abgleichen nach Unter-\nlagen in Betrieb nehmen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                               247\nzeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                               Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes                 die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2     3      4\n1                   2                                                3                                  4\ni)    Baugruppen und Geräte der Digitaltechnik,\ninsbesondere mit Zählern, Registern und\nSpeichern, nach Anweisung in Betrieb                  6\nnehmen\nk)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei\nindirektem Berühren, insbesondere\nSchutzkleinspannung, Schutzisolierung\nund Schutz durch Abschaltung, durch\nBesichtigung, Erprobung und Messung\nprüfen\nIII. Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen\nA. Fa c h r i c h t u n g P r o d u kt i o n s t e c h n i k\n1  Montieren von auto-                 a)      technische Unterlagen für das Montieren\nmatisierten Produk-                         hydraulischer Einrichtungen lesen sowie\ntionseinrichtungen                          Skizzen anfertigen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1a)\nb)      Baugruppen und Geräte der Digitaltechnik,\nder Steuerungs- und Regelungstechnik,\nder Antriebstechnik, der Pneumatik und\nHydraulik unter Berücksichtigung der\nAbschirmung, Erdung, Entstörung, Dicht-\nheit und Schutzvorschriften zu Produktions-\neinrichtungen nach Unterlagen und An-\n20\nweisung zusammenbauen und verbinden\nc)      Sensoren zur Erfassung von Druck,\nTemperatur, Drehzahl und Bewegungs-\nabläufen nach Unterlagen einbauen,\neinstellen und verbinden\nd)      Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen an\nProduktionseinrichtungen, insbesondere\ndurch Funktions-, Isolations-und Hoch-\nspannungsprüfung, prüfen\n2  Einrichten und                      a),     Aufbau und Funktionszusammenhänge\nÜberwachen von                              von automatisierten Produktionseinrich-\nautomatisiert.en                            tungen erkennen und interpretieren\nProduktions-\neinrichtungen                       b}      Peripheriegeräte, insbesondere Daten-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1 b)                        eingabe-, Datenausgabe-, Datenüber-\ntragungs- und Datensichtgeräte, unter\nBeachtung der Schnittstellenbedingungen\nanhand von Unterlagen anschließen und\nbedienen\nc)      Funktionsmerkmale durch mechanische\nund elektrische Eingriffe, insbesondere\nin die Sensorik und Akt.orik, anhand von\nUnterlagen ändern                                             20","248                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                       Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes      die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                 2                                       3                                   4\nd)     Funktionsmerkmale durch Eingabe von\nParametern für den Prozeßablauf und\nEingriffe in die Steuerprogramme, nach\nUnterlagen und Anweisung ändern\ne)     Meldegeräte, insbesondere Warn-, Über-\nwachungs- und Diagnoseeinrichtungen,\nanhand von Unterlagen anschließen und\neinstellen\nf)    Funktions- und Prozeßablauf, insbesondere\nunter Berücksichtigung der Qualitäts-\nsicherung, anhand technischer Unterlagen\nkontrollieren, überwachen und dokumen-\ntieren\n3  Prüfen, Messen, Ein-      a)    Betriebswerte von Produktionsein-\nstellen und Abgleichen           richtungen nach Anweisung, Schaltungs-\nvon Funktions- und               und Prüfungsunterlagen sowie Daten-\nProzeßabläufen an                blättern einstellen, abgleichen und prüfen\nautomatisierten Pro-\ndu ktionsei n richtu ngen b)     Funktion von Meß-, Steuer-, Regel- und\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1 c)            Überwachungseinrichtungen, ins-\nbesondere unter Berücksichtigung der\nRegel-, Stell-, Führungs- und Störgrößen,\nprüfen sowie einstellen\nc)    Bauteile und Baugruppen der Produktions-\neinrichtung, insbesondere Positions-\nschalter, Stelltriebe, Schaltverstärker und\nSchaltnetzteile unter Berücksichtigung\nder Funktionsmerkmale einstellen,\nabgleichen und prüfen\nd)     nichtelektrische Größen, insbesondere\nDrehzahl, Druck und Temperatur, direkt\nund unter Verwendung von Meßumfor-                             14\nmern nach Unterlagen und Anweisung\nmessen\ne)    Geräte und Produktionseinrichtungen,\ninsbesondere Magazine, Puffer,\nZuführungs- und Abführungseinheiten\nsowie Handhabungsautomaten, unter\nBerücksichtigung der Funktions- und\nProzeßmerkmale einstellen, abgleichen\nund prüfen\nf)   Geräte zur Qualitätssicherung und\nSicherungseinrichtungen, insbesondere\nautomatisierte Prüfeinrichtungen, Arbeits-\nschutzeinrichtungen sowie Ver- und\nEntsorgungseinrichtungen, einstellen\nund prüfen\ng)     Betriebswerte und produktionsspezifische\nDaten erfassen und dokumentieren","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                             249\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                         Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1               2                                          3                                   4\n4 Wiederinbetriebnehmen        a)     Funktion von Baugruppen und Geräten,\nvon Geräten und auto-               insbesondere der Sensorik, Aktorik,\nmatisierten Produktions-            Antriebstechnik, Leistungselektronik,\neinrichtungen                       Pneumatik und Hydraulik, prüfen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1 d)                                                                              10\nb)      Probelauf unter Berücksichtigung der\nNenn- und Grenzwerte ausführen sowie\nAnwenderprogramme eingeben\nc)     Programme und Daten sichern und\ndokumentieren\n5 Instandhalten von auto-     a)      Störungen erkennen und Ursache\nmatisierten Produktions-            durch systematische Fehlersuche\neinrichtungen                       und Anwenden von Diagnosegeräten\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 1e)                 eingrenzen\nb)      Störungen, insbesondere durch mecha-\nnische und elektrische Eingriffe sowie                        14\nProgrammänderungen, nach Anweisung\nund Unterlagen beheben oder Behebung\nveranlassen\nc)      vorbeugende Instandhaltung und Wartung\nnach Unterlagen durchführen\nB. Fachrichtung Gerätetechnik\n1 Anfertigen von mecha-        a)     Kühlschmierstoffe und Werkzeuge\nnischen Teilen an                   unter Berücksichtigung der Schnittdaten\nWerkzeugmaschinen                   auswählen.\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2a)\nb)      Werkstücke bis zu einer Genauigkeit\n± 0,1 mm und einer Oberflächen-\nbeschaffenheit zwischen R2 == 10 µm\nund Rz = 63 µm durch Längsrund-,\nQuerplan-, Quereinstech-, Querabstech-\nund Innenlängsdrehen nach Zeichnung\nbearbeiten                                                     4\nc)     Werkstücke an Drehmaschinen bohren\nd)      Gewinde an Drehmaschinen mit Schneid-\neisen und Gewindebohrer schneiden\ne)     Werkstücke bis zu einer Genauigkeit\n± 0,1 mm und einer Oberflächen-\nbeschaffenheit zwischen Rz = 16 µm\nund R2 = 40 µm nach Zeichnüng fräsen\nf)    Werkstücke gravieren\n2 Anfertigen von elektro-      a)     Drahtwiderstände, insbesondere unter\nmechanischen und                    Berücksichtigung von Belastbarkeit,\nelektrischen Bauteilen              Induktivität und Widerstandstoleranzen,\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2b)                 nach Unterlagen und Mustern anfertigen","250                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                     Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes    die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                      3                                    4\nb)    Spulen von Hand und mit Wickel-\nmaschinen nach Unterlagen und Mustern\nwickeln                                                         10\nc)    Spulen und Eisenkerne zu Bauteilen\nzusammenbauen\nd)    Formkabel nach Schaltungsunterlagen,\nBauvorschriften und Mustern anfertig~n\n3  Anfertigen und           a)    Leiterbah nenverlauf und Bestückungsplan\nBestücken von                  für einseitig beschichtete Leiterplatten\nLeiterplatten                  bis „Europaformat\" nach Schaltungsunter-\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2c)            lagen und Vorgabe entwerfen sowie\nStücklisten erstellen\nb)    einseitig beschichtete Leiterplatten unter                       8\nBerücksichtigung der Vorschriften über\ngefährliche Arbeitsstoffe anfertigen\nc)    Leiterplatten nach Unterlagen mit Bau-\nteilen bestücken und in Laborverdrahtung\nverdrahten\n4  zusammenbauen und        a)    Leitungen unter Berücksichtigung geräte-\nVerdrahten von Bau-            spezifischer Kennwerte, insbesondere\ngruppen und Geräten            Koaxial- und Flachbandleitungen sowie\nder Energie- oder              hitzebeständige Leitungen, nach Unter-\nKommunikationstechnik          lagen auswählen und zurichten\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2d)\nb)    Baugruppen und Geräte, insbesondere\nunter Berücksichtigung der Abschirmung,\nErdung, Entstörung und statischen Auf-\nladung, nach Unterlagen zusammenbauen\nund verdrahten\nc)    Baugruppen mit elektrisch-feinmecha-                            20\nnischen Bauteilen zusammenbauen und\nverdrahten\nd)    Baugruppen und Geräte, insbesondere\nunter Berücksichtigung von Brumm-\nschleifen, elektrischen und elektro-\nmagnetischen Störeinflüssen sowie\nunerwünschten Kopplungen, nach Unter-\nlagen zusammenbauen und verbinden\ne)    Leistungshalbleiter unter Beachtung\nder Anordnung hinsichtlich ihrer Kühlung\neinbauen und verdrahten\n5  Prüfen, Messen, Ein-     a)    Spannung, Verstärkung, Frequenzen und\nstellen und Abgleichen         Pulse, insbesondere an Verstärkern, Filtern\nvon Baugruppen und             und Oszillatoren, nach Unterlagen messen\nGeräten\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2e)\nb)    Bitmuster an programmierbaren Bau-\ngruppen und Geräten, insbesondere Aus-\nund Eingangssignale, unter Anwendung\nvon Testprogrammen prüfen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              251\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                          Fertigkeiten Lind Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                            3                                  4\nc)     programmierbare Steuerungsgeräte\nmit Hilfe von Testprogrammen nach\nUnterlagen prüfen\nd)     Verstärker, Filter und Oszillatoren\nnach Unterlagen prüfen, einstellen und\nabgleichen\ne)     Funktionseinheiten der Leistungselektronik,\ninsbesondere Stromrichter, Umrichter und\nWechselrichter, nach Unterlagen prüfen,\neinstellen und abgleichen\nf)    Funktionseinheiten für Steuer-, Meß-\nund Regeleinrichtungen, insbesondere                           16\nRegler, Meßumformer, Meßverstärker und\nMeßumsetzer, nach Unterlagen prüfen,\neinstellen und abgleichen\ng)     Prüf- und Testprogramme für Baugruppen\nund Geräte nach Unterlagen und Anweisung\nanwenden\nh)     mechanische und elektromechanische\nFunktionen an Baugruppen und Geräten\nnach Unterlagen prüfen und einstellen\ni)    gerätetechnische Prüfungen, insbesondere\nlsolationsprüfung, Schutzleiterprüfung,\nHochspannungsprüfung und Funkentstör-\nprüfung, nach Unterlagen durchführen\nk)     Verfahren zum Messen von Drehzahl,\nDruck und Temperatur, insbesondere mit\nMeßwertaufnehmern, Meßumformern,\nMeßumsetzern und Meßverstärkern,\nauswählen, Meßeinrichtungen aufbauen\nund abgleichen, Messungen durchführen\n6  Inbetriebnehmen              a)     Baugruppen und Geräte unter Berück-\nvon Baugruppen                      sichtigung der Einzelfunktionen und der\nund Geräten                         Gesamtfunktion einschließlich Anpassung\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2f)                 an Peripheriegeräte nach Unterlagen in\nBetrieb nehmen\nb)     Probebetrieb von Geräten nach Unterlagen                        6\nund Anweisungen durchführen und proto-\nkollieren\nc)     Geräte an Benutzer übergeben und\nBedienung erklären\n7  Instandhalten                a)    Verschleißteile, insbesondere mechanische\nvon Baugruppen                      und elektromechanische Teile, inspizieren\nund Geräten                         und austauschen\n(§ 6 Abs. 2 Nr. 2g)\nb)     Störungen durch systematische Fehler-\neingrenzung bestimmen und beheben,\nfehlerhafte Bauteile und Funktionsgruppen                      14\naustauschen","252                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil  1\nzeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nLfd.         Teil des                                                             im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes    die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1               2                                     3                                    4\nc)    Baugruppen und Geräte unter Anwendung\ngerätespezifischer Vorschriften warten,\ninspizieren und instandsetzen\nd)    lnstandhaltungsarbeiten protokollieren","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              253\nAnlage 4\n(zu§ 8)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kommunikationselektroniker/zur Kommunikationselektronikerin\n1. Berufliche Grundbildung\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                           Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wcchen\nTeil des                                                                  im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes        die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1   1     2 1  3   1   4\n1                2                                          3                                    4\n1  Berufsbildung                a)    Bedeutung des Ausbildungsvertrages,\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 1)                 insbesondere Abschluß, Dauer und\nBeendigung, erklären\nb)    gegenseitige Rechte und Pflichten\naus dem Ausbildungsvertrag nennen\nc)    Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung\nnennen\n2  Aufbau und                   a)    Aufbau und Aufgaben des ausbildenden\nOrganisation des                   Betriebes erläutern\nAusbildungsbetriebes\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 2)           b)    Grundfunktionen des ausbildenden\nBetriebes wie Beschaffung, Fertigung,\nAbsatz und Verwaltung erklären\nc)    Beziehungen des ausbildenden Betriebes\nund seiner Belegschaft zu Wirtschafts-\norganisationen, Berufsvertretungen und\nGewerkschaften nennen\nd)    Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise\nder betriebsverfassungsrechtlichen           während der\nOrgane des ausbildenden Betriebes            gesamten Ausbildung\nbeschreiben                                  zu vermitteln\n3  Arbeits- und Tarifrecht,     a)    wesentliche Teile des Arbeitsvertrages\nArbeitsschutz                      nennen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 3)\nb)    wesentliche Bestimmungen der für\nden ausbildenden Betrieb geltenden\nTarifverträge nennen\nc)    Aufgaben des betrieblichen Arbeits-\nschutzes sowie der zuständigen Berufs-\ngenossenschaft und der Gewerbe-\naufsieht erläutern\nd)    wesentliche Bestimmungen der für den\nausbildenden Betrieb geltenden Arbeits-\nschutzgesetze nennen\n4  Arbeitssicherheit,           a)    Unfall- und Gesundheitsgefahren, die\nUmweltschutz, Daten-               insbesondere von elektrischer Energie,\nschutz und rationelle              von Maschinen, von gefährlichen\nEnergieverwendunQ                  Arbeitsstoffen und von gefährlichen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 4)                 Arbeitsstellen ausgehen, erklären und\nMaßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen","254                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.                               die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                       3                                   4\nb)     wesentliche Bestimmungen und Sicher-\nheitsvorschriften beim Arbeiten an\nund mit elektrischen Betriebsmitteln\nund Anlagen aus der UW VBG 4 und\ndem VDE-Vorschriftenwerk sowie\nsonstiger berufsbezogener Arbeits-\nsch utzvorsch ritten beachten\nc)     Verhaltensweisen bei Unfällen und\nBränden beschreiben sowie Maßnahmen\nder Ersten Hilfe einleiten                  während der\ngesamten Ausbildung\nd)     arbeitsplatzbedingte Ursachen von           zu vermitteln\nUmweltbelastungen nennen und zu deren\nVermeidung beitragen\ne)     berufsbezogene Regelungen zum Daten-\nschutz nennen und beachten\nf)    die im Ausbildungsbetrieb verwendeten\nEnergiearten nennen und Möglichkeiten\nrationeller Energieverwendung im beruf-\nliehen Einwirkungs- und Beobachtungs-\nbereich anführen\n5  Anfertigen von           a)     Einzelteilzeichnungen in Ansichten und\nmechanischen Teilen             Schnitten unter Beachtung der Linien-\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 5)              arten, Maßstäbe, Maßeintragungen mit\nToleranzangaben und der Symbole für\nOberflächenbeschaffenheit lesen sowie\nSkizzen anfertigen\nb)     Zusammenstellungszeichnungen,\nExplosionszeichnungen und Stücklisten\nlesen\nc)     Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfs-\nmittel bereitstellen und pflegen\nd)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen und erforderliche Abwicklungs-\nzeiten einschätzen\ne)     Meßzeuge zum Messen und Prüfen von\nLängen, Winkeln und Flächen nach\ngeforderter Meßgenauigkeit auswählen\nund handhaben\nf)    Längen mit Maßstab und Meßschieber\nmessen\ng)     Winkel mit Winkelmesser messen und mit\nWinkellehren prüfen\nh)     Flächen nach dem Lichtspaltverfahren\nauf Ebenheit und Formgenauigkeit prüfen\ni)    Werkstücke unter Berücksichtigung der\nWerkstoffeigenschaften anreißen, körnen\nund kennzeichnen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              255\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                            Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nTeil des                                                                 im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                           3                                  4\nk)     Werkzeuge und Kühlschmiermittel unter\nBerücksichtigung des zu bearbeitenden\nWerkstoffes sowie Maschinen und Hilfs-\nmittel auswählen\n1)    Werkstücke und Halbzeuge unter Berück-\nsichtigung des Oberflächenschutzes zur\nBearbeitung ein- und aufspannen             8\nm)      Bleche; Platten und Profile aus Metall und\nKunststoff sägen\nn)     Werkstücke aus Metall und Kunststoff\nbis zur Genauigkeit DIN 7168 grob und\nbis zu Oberflächenbeschaffenheit Rz 25\neben und winklig feilen sowie entgraten\no)     Rundungen und Durchbrüche an Werk-\nstücken aus Metall und Kunststoff form-\ngerecht feilen sowie entgraten\np)     Bohrer und Senker mit Bohrfutter und\nSpannkegelspannen\nq)      Bohrungen und Kegelsenkungen\nin Blechen, Platten und Profilteilen\nmit handgeführten und ortsfesten\nBohrmaschinen herstellen\nr)     Flachsenkungen mit ortsfesten Bohr-\nmaschinen herstellen\ns)     Innengewinde in Werkstücke aus Metall\nund Kunststoff mit Gewindebohrer\nschneiden\nt)     Außengewinde auf Rohre und Stangen\naus Metall mit Schneideisen schneiden\nu)     Bleche und Kunststoffplatten mit Hand-\nund Handhebelschere scherschneiden\nsowie mit Lochwerkzeugen lochen\nv)     Bleche und Profilteile aus Metall kalt-\nbiegen\nw)      Werkstücke, die durch den Schneid- oder\nBiegevorgang verformt sind, richten\n6  Herstellen von               a)     Verbindungen mittels Schrauben, Muttern\nmechanischen                        und Scheiben herstellen sowie mittels\nVerbindungen                        Sicherungselementen, insbesondere mit\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 6)                  Federringen, Zahnscheiben und Lacken,\nsichern\nb)      Werkzeuge, Lote und Flußmittel zum\nWeichlöten nach Eigenschaften und\n2\nVerwendungszweck auswählen\nc)     Weichlötverbindungen für mechanische\nund elektrische Beanspruchung mit\nelektrischem Lötkolben herstellen","256                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                     Fertigkeiten und Kenntnisse,                    in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                      3                                     4\nd)     Kleber nach Eigenschaften und Ver-\nwendungszweck auswählen sowie\nKlebeverbindungen zwischen gleichen\nund verschiedenen Werkstoffen nach\nAnweisung und Unterlagen herstellen\n7  zusammenbauen und        a)    Technische Zeichnungen und Schaltungs-\nVerdrahten von                  unterlagen von Baugruppen, insbesondere\nmechanischen, elektro-          Anschlußpläne, Geräteverdrahtungspläne,\nmechanischen und                Stromlaufpläne entsprechend DIN 40 719,\nelektrischen Bauteilen          lesen sowie Skizzen anfertigen\nzu Baugruppen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 7)       b)    Werkzeuge, Geräte, Maschinen und\nHilfsmittel auswählen, bereitstellen und\npflegen\nc)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen, erforderliche Abwicklungszeiten\neinschätzen\nd)     ein- und mehradrige, geschirmte und\nungeschirmte Leitungen zurichten\ne)     Anschlußteile, insbesondere Kabelschuhe,\nAderendhülsen und Stecker, an Leitungen\nanbringen\nf)    Leitungen, insbesondere durch Löten,\nKlemmen und Stecken, anschließen und\nverbinden\ng)    Bauelemente und Bauteile, insbesondere        10\nWiderstände, Kondensatoren, Spulen und\nHalbleiterbauelemente, für den Einbau\nin Baugruppen, insbesondere durch Ab-\nlängen, Biegen, Isolieren und Verzinnen,\nnach Anweisungen, Unterlagen und\nMustern vorbereiten\nh)    Bauelemente und Bauteile, insbesondere\nProfilteile, Bleche, Platten und Beschläge,\nzu mechanischen Baugruppen, ins-\nbesondere zu Einschüben und Gehäusen,\nzusammenbauen\ni)   Bauelemente und Bauteile, insbesondere\nWiderstände, Kondensatoren, Spulen,\nSteckverbinder, Sicherungen, Schalter,\nRelais, Schütze, Signallampen und\nHalbleiterbauelemente, zu elektrischen\nBaugruppen zusammenbauen\nk)    elektromechanische und elektrische\nBauelemente und Bauteile zu Bau-\ngruppen, insbesondere durch Frei-,\nBund-, Kanal- und Flachbandleitungs-\nverdrahtung, verbinden","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                               257\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                          Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                           3                                    4\n8  Zurichten, Verlegen          a)     technische Pläne und Schaltungs-\nund Anschließen                     unterlagen, insbesondere Stromlaufpläne,\nvon Leitungen                       Blockschaltbilder, Installationspläne und\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 8)                  Anschlußpläne entsprechend DIN 40 719,\nfür Grundschaltungen der Energie-\nund Kommunikationstechnik lesen\nsowie Skizzen anfertigen\nb)     Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfs-\nmittel auswählen, bereitstellen und pflegen\nc)     Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung\nfestlegen, erforderliche Abwicklungszeiten\neinschätzen\nd)     Leitungen der Energie- und Kommunika-\ntionstechnik, insbesondere unter Berück-\nsichtigung der Verlegungsarten und\n10\ndes Verwendungszweckes, nach Tabellen\nauswählen\ne)     Leitungswege bei vorgegebenen End- und\nVerzweigungspunkten nach baulichen und\nörtlichen Gegebenheiten festlegen\nf)    Leitungen mit Schellen, in Rohren und\nKanälen nach Unterlagen und Anweisun-\ngen verlegen und befestigen\ng)     Leitungen anschlußfertig zurichten und\nAnschlußteile anbringen\nh)     Leitungen nach Anweisung und Unter-\nlagen verbinden und an Betriebsmittel\nanschließen\n9  Messen von Gleich-           a)    Verfahren und Meßgeräte, insbesondere\nund Wechselgrößen                   unter Berücksichtigung des lnnenwider-\nsowie Prüfen von                    standes, auswählen, Meßfehler abschät-\nBauteilen und Bau-                  zen und Meßeinrichtungen aufbauen\ngruppen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 9)\nb)     Spannung, Strom, Widerstand und\nLeistung im Gleichstromkreis messen und\nihre zusammenhänge berechnen\nC)     Meßreihen und Kennlinien, insbesondere\nvon spannungs-, temperatur- und licht-\nabhängigen Widerständen, aufnehmen,\ndarstellen und auswerten\nd)     sinusförmige Wechselspannung und sinus-\nförmigen Wechselstrom in Schaltungen\nmit Wirkwiderständen messen\ne)    Amplitude und Periodendauer, ins-             10\nbesondere mit Oszilloskop, messen\nf)    Kenndaten von Bauteilen und Bauele-\nmenten, insbesondere von Widerständen\nsowie Relais oder Schützen, nach Unter-\nlagen prüfen","258                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                         Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nTeil des                                                               im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                2                                       3                                    4\ng)     Schaltungsaufbau, Sollwerte und Funktion\nvon Baugruppen nach Unterlagen prüfen\nsowie Sollwerte einstellen\nh)     Schaltungen mit logischen Grundfunk-\ntionen, insbesondere UND, ODER, NICHT,\nnach Unterlagen prüfen\n10                            Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen\ndie Ausbildungsinhalte aus den laufenden\nNummern 5, 7 und 8 dieses Teiles des Aus-\nbildungsrahmenplans unter Berücksichtigung          12\nbetriebsbedingter Schwerpunkte sowie des\nindividuellen Lernfortschritts vermittelt werden\nH. Berufliche Fachbildung\n1 zusammenbauen und         a)     Technische Zeichnungen und Schaltungs-\nVerdrahten von                   unterlagen von Baugruppen und Geräten,\nmechanischen, elektro-           insbesondere Anordnungspläne, Strom-\nmechanischen und                 laufpläne und Ersatzschaltpläne ent-\nelektrischen Bau-                sprechend DIN 40 719, lesen sowie Skizzen\ngruppen und Geräten              anfertigen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 10)\nb)     Bauteile unter Beachtung spezifischer\nHandhabungs- und Einbauvorschriften,\ninsbesondere zur Vermeidung statischer\nAufladung und thermischer Belastung,\nbereitstellen, zurichten, in Leiterplatten\neinsetzen sowie ein- und auslöten\nC)     Baugruppen und Geräte nach Anweisung,\nUnterlagen und Mustern zusammenbauen\nd)     Leitungen, insbesondere unter Beachtung\nder Farbkennzeichnung, der Mindest-\nquerschnitte und der Strombelastbarkeit,\nnach VDE-Bestimmungen auswählen                         9\ne)     Leitungen zurichten und Anschlußteile,\ninsbesondere Netzstecker, Kupplungen\nund mehrpolige Steckverbinder, nach\nUnterlagen anbringen\nf)    Baugruppen und Geräte in unterschied-\nliehen Verdrahtungsarten nach Anwei-\nsung, Unterlagen und Mustern verdrahten\ng)     Aufbau und Verdrahtung von Baugruppen\nund Geräten mit den technischen Unter-\nlagen, insbesondere durch Sichtprüfen,\nvergleichen und elektrische Verbindungen\nauf Durchgang prüfen\nh)     Fehler korrigieren und Änderungen\ndokumentieren","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              259\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                             Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nTeil des                                                                  im. Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes          die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                 2                                           3                                   4\n2  Montieren und                 a)     technische Pläne und Schaltungsunter-\nInstallieren funktional              lagen der Energieverteilungs- und\nabgegrenzter                         Kommunikationstechnik, insbesondere\nAnlagenteile                         Übersichtspläne und Anordnungspläne,·\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 11)                  lesen sowie Skizzen anfertigen\nb)     Betriebsmittel montieren\nc)     Leitungswege oder Kabelwege unter Beach-\ntung der örtlichen Gegebenheiten.festlegen\nd)     Leitungen oder Kabel der Energie-\nverteilungs- und Kommunikationstechnik,\ninsbesondere unter Beachtung des\nVerwendungszwecks, der mechanischen\nund elektrischen Belastung und der\n9\nVerlegungsart, auswählen\ne)    Leitungen oder Kabel, insbesondere unter\nBeachtung der mechanischen Belastung\nund der örtlichen. Gegebenheiten,\nverlegen, befestigen und anschließen\nf)   Montage und Installation mit den techni-\nsehen Unterlagen, insbesondere durch\nSichtprüfen, vergleichen sowie elektrische\nVerbindungen auf Durchgang prüfen\ng)    Fehler korrigieren und Änderungen\ndokumentieren\n3  Prüfen, Messen und            a)    Meßverfahren zum Messen sinusförmiger\nEinstellen von Bau-                 Wechselgrößen in Schaltungen mit\ngruppen und Geräten                  komplexen Widerständen auswählen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 12)                  und Meßschaltungen skizzieren, Meß-\neinrichtungen aufbauen, Spannung\nund Strom messen, Phasenverschiebung\nbestimmen\nb)     Spannungs-, Strom-, Scheinwiderstands-\nund Blindwiderstandswerte unter Berück-\nsichtigung der Phasenverschiebung\nzeichnerisch ermitteln\nc)     Funktion von digitalen Schaltungen mit\nlogischen Grundfunktionen, insbesondere\nvon Schaltungen mit lmpulsformern und\nKippgliedern, nach Anweisung und Unter-\nlagen prüfen\nd)     Funktion von digitalen Schaltungen mit\nintegrierten Schaltkreisen der kombina-\ntorischen Logik, insbesondere mit Coder,\nDecoder, Multiplexer, Demultiplexer,\nprüfen\ne)     Kennwerte von Impulsen, insbesondere\nDauer, Frequenz und Tastverhältnis, nach\nUnterlagen messen und die Impulsform                  6\ndarstellen","260                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.                              die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1              2                                       3                                   4\nf)     Prüf- und Meßgeräte sowie Prüf- und\nMeßschaltungen zum Prüfen der Funktion\nvon Bauteilen, Baugruppen und Geräten\nauswählen und aufbauen\ng)      Baugruppen und Geräte der Gleich- und\nWechselstromtechnik, insbesondere mit\nWirkwiderständen, Spulen, Konden-\nsatoren, Transformatoren und diskreten\nHalbleiterbauelementen, nach Prüf-,\nAbgleich- und Schaltungsunterlagen\nsowie Datenblättern prüfen und einstellen\nh)      elektromechanische Baugruppen, ins-\nbesondere mit Relais, Schützen und Stell-\nantrieben, nach Prüf-, Abgleich- und\nSchaltungsunterlagen sowie Datenblättern\nprüfen und einstellen\ni)    mechanische Baugruppen, insbesondere\nmit Schaltern und Antrieben, nach Prüf-\nunterlagen und Anweisungen prüfen und\neinstellen\nk)      Prüf- und Meßergebnisse tabellarisch\nund zeichnerisch darstellen und nach\nAnweisungen auswerten\n1)     Meßgeräte zum Messen von Pegeln,\nFrequenzen, Pulsen und Pulsfolgen aus-\nwählen\nm)      Pegel und Frequenzen, insbesondere an\nNiederfrequenzverstärkern und Generator-\nschaltungen, prüfen, messen, einstellen\nund abgleichen\nn)      Pulse und Pulsfolgen, insbesondere an\nImpulserzeugern, lmpulsformern, Impuls-\nzählern und Registern, prüfen, messen\nund einstellen\n7\no)      Funktionen von Kippgliedern mit stati-\nsehen und dynamischen Eingängen nach\nUnterlagen prüfen\np)      Funktionen von Grundschaltungen der\nsequentiellen Logik, insbesondere von\nZählern, Registern und Speichern, nach\nUnterlagen prüfen\nq)     Funktion programmierter Logikbausteine\nnach Unterlagen prüfen\nr)    Prüf- und Meßergebnisse dokumentieren","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              261\nzeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                          Fertigkeiten und Kenntnisse,                 in Wochen\nNr.    Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,    im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                 2                                           3                                  4\n4  Inbetriebnehmen von           a)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen\nBaugruppen, Geräten                  gegen direktes Berühren nach An-\nund funktional abge-                 weisungen und Vorschriften durch Sicht-\ngrenzten Anlagenteilen               kontrolle prüfen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 13)\nb)     lsolationsprüfungen nach Vorschriften\ndurchführen\nc)     Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei\nindirektem Berühren, insbesondere\nSchutz durch Abschaltung mit Überstrom-\nschutzorganen und Fehlerstromschutz-\neinrichtungen im TN-Netz sowie durch\nSchutztrennung, nach Vorschriften prüfen             2\nd)     Einrichtungen zum Schutz gegen elektro-\nstatische Aufladungen prüfen\ne)     konstruktionsbedingte Schutzeinrich-\ntungen nach Unterlagen prüfen\nf)    Baugruppen, Geräte und abgegrenzte\nAnlagenteile nach Unterlagen in Betrieb\nnehmen\ng)     Funktionsprüfung unter Betriebsbedin-\ngungen nach Unterlagen durchführen\nund dokumentieren\nh)     Einzelfunktionen und Gesamtfunktion von\nGeräten oder Anlageteilen nach Unter-\nlagen prüfen\ni)    Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei\nindirektem Berühren, insbesondere\n2\nSchutzkleinspannung und Schutzisolie-\nrung, prüfen\nk)     Geräte oder Anlagenteile nach Unterlagen\nund Anweisungen in Betrieb nehmen,\nBetriebswerte messen und dokumentieren\n5  zusammenbauen und             a)     Schaltungsunterlagen für Baugruppen,\nVerdrahten sowie Mon-                Geräte und Anlagen lesen sowie Skizzen\ntieren und Installieren              anfertigen\nvon Baugruppen,               b)     Leiterbahnverlauf für Leiterplatten bis\nGeräten oder Anlagen-                ,,Europaformat\" nach Unterlagen fest-\nteilen der Kommunika-                legen, Bestückungsplan und Stückliste\ntionstechnik                         erstellen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 14)\nC)     Leiterplatten nach Unterlagen mit Bau-\nteilen bestücken und Verbindungen in\nLaborverdrahtung herstellen                          9\nd)      Bauteile und Baugruppen zu Geräten oder\nAnlagenteilen unter Berücksichtigung der\nthermischen, mechanischen und elek-\ntrischen Beanspruchung sowie magne-\ntischer und elektrischer Störeinflüsse\nnach Anweisungen, Unterlagen und\nMustern zusammenbauen und verdrahten","262                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.            Teil des                     Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.    Ausbildungsberufsbildes    die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3       4\n1                 2                                      3                                    4\ne)    Leitungen und Kabel für Anlagen der\nKommunikationstechnik nach Anwei-\nsungen und Unterlagen auswählen und\nverlegen\n6  Eingrenzen, Erkennen      a)    Ursachen für mechanische und elek-\nund Beseitigen von              trische Fehler in Geräten oder funktional\nFehlern in Geräten oder         abgegrenzten Anlagenteilen, insbesondere\nfunktional abgegrenzten         durch Funktionsprüfung bis zur Bau-\nAnlagenteilen der               gruppenebene, nach Anweisungen und                      4\nKommunikationstechnik           Unterlagen eingrenzen und erkennen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 15)\nb)    Fehler in Geräten oder Anlagenteilen,\ninsbesondere durch Austausch der fehler-\nhaften Baugruppe, beheben\n7  Bedienen von Geräten      a)    Geräte der Datenverarbeitungstechnik,\nder Datenverarbeitungs-         insbesondere Tastaturen, Datensicht-\ntechnik und Anwenden            geräte, externe Speicher und Drucker,\nvon Programmen                  bedienen\n(§ 7 Abs. 1 Nr. 16)\nb)    Programmablaufpläne lesen und skizzieren\nc)    Programme, insbesondere Betriebs-\nsysteme, Anwender-, Test- und Prüf-                     4\nprogramme, nach Anweisung und Unter-\nlagen anwenden\nd)    Programme, insbesondere in einer pro-\nblemorientierten Programmiersprache mit\nca. 20 Befehlsschritten, nach Unterlagen,\ninsbesondere Befehlslisten, schreiben,\ntesten und anwenden\nIII. Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen\nA. Fachrichtung Informationstechnik\n1  zusammenbauen und         a)    Baugruppen und Geräte nach Unterlagen\nVerdrahten sowie                und Mustern, insbesondere unter Berück-\nMontieren und Instal-           sichtigung von Busverbindungen und\nlieren von Baugruppen,          Schnittstellen, zusammenbauen und\nGeräten und Anlagen             verdrahten\nder Informations- und     b)    Leitungen oder Kabel unter Berücksichti-\nDatentechnik                    gung wichtiger Kennwerte, insbesondere\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 1a)\nder Leitungskapazität, der Leitungs-\ndämpfung und des Wellenwiderstandes,\nauswählen, verlegen, verbinden und\nanschließen                                                     20\nc)    Anlagen, insbesondere unter Berück-\nsichtigung der Schnittstellen, nach Unter-\nlagen und Anweisungen montieren und\ninstallieren","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              263\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                         Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes        die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                          3                                   4\nd)     Meß-, Prüf- und Regelgeräte der lnforma-\ntions- und Datentechnik, insbesondere\nZähler, Zeit-, Frequenz- und lmpulsmeß-\ngeräte sowie Meßgrößenwandler, nach\nUnterlagen und Mustern zusammenbauen\nund elektrisch verbinden\n2  Prüfen, Messen, Ein-        a)     analoge Signale und Kennwerte, insbe-\nstellen und Abgleichen             sondere Verstärkung, Dämpfung, Fre-\nan Baugruppen,                     quenzgang, Phasenwinkel und -lage,\nGeräten und Anlagen                Impedanz, Bandbreite und Empfindlich-\nder Informations- und              keit, nach Unterlagen, Prüfvorschriften\nDatentechnik                       und Datenblättern prüfen, messen, ein-\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 1 b)               stellen und abgleichen\nb)     digitale Signale und Kennwerte, ins-\nbesondere Impulskennwerte und zeitliche\nZuordnungen von Impulsen, nach Unter-\nlagen, Prüfvorschr:iften und Datenblättern\nprüfen, messen, einstellen und abgleichen\nc)     Sensoren zur Erfassung nichtelektrischer\nGrößen, insbesondere von Licht, Tempera-\ntur, Drehfrequenz und -winkel, Druck, Zug                      20\nund Weg sowie ihre Wandler, nach Unter-\nlagen, Prüfvorschriften und Datenblättern\nprüfen, einstellen und abgleichen\nd)     Aktoren, insbesondere Stellantriebe und\nVentile, nach Unterlagen prüfen und ein-\nstellen\ne)     Programme, insbesondere für Meß- und\nPrüfzwecke in maschinenorientierter\nSprache, nach Unterlagen, insbesondere\nBefehlslisten und Programmablaufplänen,\neingeben, testen und anwenden\nf)    Prüf- und Meßergebnisse dokumentieren\nund auswerten\n3  Inbetriebnehmen von         a)     Funktionen von Dateneingabegeräten,\nGeräten und Anlagen                insbesondere von Tastaturen, Lese-\nder Informations- und              einrichtungen und Sensoren, prüfen und\nDatentechnik                       einstellen\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 1c)\nb)     Funktionen von Datenausgabegeräten,\ninsbesondere von Sichtgeräten, Druckern,\nSpeichern und Aktoren, prüfen und ein-\nstellen\nc)     Funktionen von Datenverarbeitungs- und\nDatenübertragungsgeräten sowie von Ver-\nbindungselementen und Schnittstellen\nprüfen\nd)     Funktionen von Geräten und Anlagen der\nInformations- und Datentechnik durch\nProbebetrieb nach Unterlagen und Anwei-\nsun gen prüfen                                                 18","264                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1               2                                       3                                   4\ne)     Einrichtungen zum Messen, Steuern,\nRegeln, Melden und Überwachen,\ninsbesondere Ablaufsteuerungen, Regler,\nMeßeinrichtungen, Stellglieder und\nSignalübertragungseinrichtungen, prüfen\nund einstellen\nf)    Probebetrieb von Geräten und Anlagen\nnach Unterlagen und Anweisungen durch-\nführen\ng)     durchgeführte Arbeiten und Prüfergebisse\ndokumentieren\nh)     Geräte und Anlagen der Informations-\nund Datentechnik an Benutzer übergeben\nund Bedienung erklären\n4  Instandhalten von        a)     Geräte und Anlagen nach Inspektions- und\nGeräten und Anlagen             Wartungsplänen inspizieren und warten,\nder Informations-               Verschleißteile austauschen und Betriebs-\nund Datentechnik                werte nachstellen, durchgeführte Arbeiten\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 1d)             dokumentieren\nb)     Störungen und Fehler in Geräten und\nAnlagen der Informations- und Daten-                           20\ntechnik mit Hilfe von Service-Unterlagen\nsystematisch eingrenzen, erkennen\nund beheben, durchgeführte Arbeiten\ndokumentieren\nc)     Geräte und Anlagen der Informations-\nund Datentechnik nach Unterlagen und\nAnweisungen erweitern und ändern,\ndurchgeführte Arbeiten dokumentieren\nB. Fachrichtung Telekommunikationstechnik\n1  zusammenbauen            a)     Material, Betriebsmittel und Werkzeuge dis-\nund Verdrahten                  ponieren, Arbeitsabläufe nach sicherheits-\nvon Baugruppen                  technischen, arbeitsorganisatorischen\nzu Geräten sowie                und wirtschaftlichen Gesichtspunkten\nMontieren, Installieren         planen\nund Erweitern von        b)     Baugruppen zu Geräten, insbesondere\nAnlagen der Tele-               zu Fernsprechendgeräten, Datenend-\nkommunikationstechnik           geräten und Melde- und Signalgeräten,\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 2a)             nach Unterlagen zusammenbauen und\nverdrahten\nc)     Endgeräte unter Beachtung der Schnitt-\nstellenbedingungen nach Unterlagen\naufstellen, befestigen und anschließen\nd)     Leitungen und Kabel unter Berücksich-\ntigung wichtiger Kennwerte, insbesondere\nder Leitungskapazität, der Leitungs-\ndämpfung und des Wellenwiderstandes,\nauswählen","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              265\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                          Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                           3                                   4\ne)     Leitungen und Kabel unter Beachtung\nspezieller Übertragungsbedingungen der\n20\nSicherheit und der örtlichen Lage ver-\nlegen, befestigen, anschließen, verbinden\nund die Verbindungsstellen schützen\nf)    Telekommunikationsanlagen für Sprache,\nDaten, Text und Bild, insbesondere\nNebenstellenanlagen sowie mindestens\neine der nachfolgenden Anlagenarten\naa)    Vermittlungsanlagen\nbb)    Übertragungsanlagen\nCC)    Kabelanlagen\ndd)    Melde- und Signalanlagen,\nnach Unterlagen aufstellen, ausrichten,\nbefestigen, zusammenbauen, elektrisch\nverbinden und beschalten\ng)     Baugruppen, Geräte und Anlagen\nunter Berücksichtigung der Funktion\nerweitern und die durchgeführten\nArbeiten dokumentieren\n2  Prüfen, Messen, Ein-         a)     analoge Signale sowie deren Kennwerte,\nstellen und Abgleichen              insbesondere Verstärkung, Dämpfung\nan Baugruppen,                      und Frequenzgang, nach Prüfvorschriften\nGeräten und Anlagen                 und Datenblättern prüfen und messen\nder Telekommunikations-\ntechnik                      b)     digitale Signale, insbesondere Impuls-\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 2 b)\nkennwerte und zeitliche Zuordnungen\nvon Impulsen, nach Prüfvorschriften\nund Datenblättern prüfen und messen                            10\nc)     Baugruppen und Geräte nach Schalt-\nund Prüfunterlagen, Datenblättern und\nAnweisungen einstellen und abgleichen\nd)     Prüf- und Meßprogramme nach Anweisung\nanwenden\ne)     Prüf- und Meßergebnisse auswerten und\ndokumentieren\n3  Inbetriebnehmen von          a)     Einzelfunktionen und Gesamtfunktion,\nGeräten und Anlagen                 insbesondere Kennwerte, Parameter und\nder Telekommunikations-             Sicherungsfunktionen, an Geräten und\ntechnik                             Anlagen sowie deren Schnittstellen nach\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 2c)                 Unterlagen prüfen und einstellen\nb)     Funktionen mit Prüfprogrammen prüfen\nc)     Leistungsmerkmale nach Unterlagen\nkontrollieren und einstellen                                   14\nd)     Probebetrieb von Geräten und Anlagen\nnach Anweisung und Unterlagen durch-\nführen","266                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                     Fertigkeiten und Kenntnisse,                   in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1        2     3   1   4\n1               2                                      3                                    4\ne)     Prüf- und Meßergebnisse durch tabella-\nrische Darstellung protokollieren und\nnach Unterlagen und Datenblättern aus-\nwerten und dokumentieren\nf)    Geräte und Anlagen an Benutzer über-\ngeben und die Bedienung erklären\n4  Instandhalten von        a)     Geräte und Anlagen nach Inspektions- und\nGeräten und Anlagen             Wartungsplänen inspizieren und warten\nder Telekommunikations-  b)     Störungen und Fehler in Geräten, Anlagen\ntechnik\noder Systemen mittels Prüfprogrammen\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 2d)\nsowie mit allgemeinen und system-\nspezifischen Meßgeräten systematisch\nnach Unterlagen und Anweisungen\neingrenzen, erkennen und beheben\nC)     Baugruppen, Geräte und deren Ver-\nbindungseinrichtungen, insbesondere\nin Nebenstellenanlagen sowie in\nmindestens einer der nachfolgenden                             20\nAnlagenarten\naa)   Vermittlungsanlagen\nbb)   Übertragungsanlagen\nCC) Kabelanlagen oder\ndd) Melde- und Signalanlagen,\ninstandsetzen\nd)     Baugruppen, Geräte und Anlagen unter\nBerücksichtigung der Funktion und des\nBetriebszustandes ändern\ne)    Durchgeführte Arbeiten an Geräten und\nAnlagen kontrollieren und dokumentieren\n5  Bedienen von Geräten     a)    Ein- und Ausgänge von funktional ab-\nund Anlagen der Tele-          gegrenzten Anlagenteilen unter Beachtung\nkommunikationstechnik          des Betriebszustandes beschalten\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 2e)\nb)     Betriebswerte und Leistungsmerkmale von\nfunktional abgegrenzten Anlagenteilen\nunter Beachtung des Betriebszustandes\ndurch Kodieren sowie Ein-, Aus- und\nUmschalten nach Anweisung ändern\nc)    Ersatzschaltungen für Funktionseinheiten\nabgegrenzter Anlagenteile unter Beachtung\ndes Betriebszustandes manuell oder\nprogrammgesteuert nach Unterlagen\ndurchführen\nd)    Programme für Funktionseinheiten unter                          14\nBeachtung des Betriebszustandes nach\nAnweisung austauschen\ne)    Daten für Funktionseinheiten unter\nBeachtung des Betriebszustandes nach\nAnweisung einbringen und sichern","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                                 267\nzeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                              Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.    Ausbildungsberufsbildes               die unter Einbeziehung selbständigen Planens,      im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n-1         2    3   1   4\n1                    2                                               3                                   4\nf)    Dokumentation für Funktionseinheiten\nunter Beachtung einschlägiger Vor-\nschritten nach Anweisung aktualisieren\ng)     Betriebszustandsmeldungen von Anlagen\noder Systemen beobachten und auswerten\nC. Fa c h r i c h t u n g F u n kt e c h n i k\n1  Zusammenbauen                       a)     Baugruppen und Geräte der Nieder-\nund Verdrahten                             frequenz- und Hochfrequenztechnik,\nsowie Montieren und                        insbesondere unter Berücksichtigung\nInstallieren von                           parasitärer Kapazitäten und Induktivitäten,\nBaugruppen, Geräten                        Brummschleifen, magnetischer und\nund Anlagen                                elektrischer Störeinflüsse sowie un-\nder Funktechnik                            erwünschter Kopplungen, nach Unter-\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 3a)                        lagen und Mustern zusammenbauen\nund verdrahten\n10\nb)     Leitungen oder Kabel unter Berücksichti-\ngung wichtiger Kennwerte, insbesondere\nder Leitungskapazität, der Leitungsdämp-\nfung und des W-ellenwiderstandes, aus-\nwählen\nc)    Anlagen der Sende- und Empfangs-\ntechnik nach Unterlagen montieren und\ninstallieren\n2  Prüfen, Messen, Ein-                a)     Niederfrequenzsignale und Kennwerte,\nstellen und Abgleichen                     insbesondere Verstärkung, Empfindlichkeit,\nan Baugruppen,                             Frequenzgang, Klirrfaktor und lmpendanzen,\nGeräten und Anlagen                        nach Unterlagen, Prüfvorschriften und\nder Funktechnik                            Datenblättern prüfen, messen und einstellen\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 3 b)\nb)     Hochfrequenzsignale und Kennwerte, ins-\nbesondere Empfindlichkeit, Trennschärfe,\nVerstärkung, Dämpfung, Durchlaßkurven,\nBandbreite und Störabstand, nach Unter-\nlagen, Prüfvorschriften und Datenblättern\nprüfen, messen, einstellen und abgleichen                       10\nc)     digitale Signale und Kennwerte, ins-\nbesondere Impulskennwerte und zeitliche\nZuordnungen von Impulsen, nach Unter-\nlagen, Prüfvorschriften und Datenblättern\nprüfen, messen und einstellen\nd)     elektrische Größen in Antennenanlagen,\ninsbesondere Spannungspegel, nach\nUnterlagen, Prüfvorschriften und Daten-\nblättern prüfen und messen","268                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                      Fertigkeiten und Kenntnisse,                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     die unter Einbeziehung selbständigen Planens,     im Ausbildungsjahr\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                       3                                   4\ne)     Baugruppen in Geräten der Nieder-\nfrequenztechnik, insbesondere Verstärker,\nEntzerrernetzwerke, Schallwandler, nach\nUnterlagen, Prüfvorschriften und Daten-\nblättern prüfen, einstellen und abgleichen\nf)    Baugruppen in Geräten der Hochfrequenz-\ntechnik, insbesondere Verstärker, Filter,\nGeneratoren, Modulatoren, Demodulatoren\nund Mischstufen, nach Unterlagen, Prüf-\nvorschritten und Datenblättern prüfen,\neinstellen und abgleichen\ng)     Regelschaltungen in Geräten der Hoch-\nfrequenztechnik, insbesondere zur\nSpannungsstabilisierung, Verstärkungs-\nregelung und Frequenzregelung (AFC, PLL),\nnach Unterlagen, Prüfvorschriften und                          16\nDatenblättern prüfen, einstellen und\nabgleichen\nh)     Funktionen von Baugruppen, insbesondere\nmit Operationsverstärker, D/A-Wandlern,\nA/D-Wandlern und Optokopplern sowie\nvon Schaltnetzteilen, nach Unterlagen,\nPrüfvorschriften und Datenblättern prüfen\nund einstellen\ni)    Sensoren und Wandler für nichtelektrische\nGrößen, insbesondere für Temperatur,\nLicht und Drehzahl, in Geräten und Anlagen\nnach Unterlagen, Prüfvorschriften und\nDatenblättern prüfen, messen und ein-\nstellen\nk)     Prüf- und Meßergebnisse dokumentieren\nund auswerten\n3  Inbetriebnehmen von      a)     Funktionen analoger Geräte und Anlagen\nGeräten und Anlagen             nach Vorschriften kontrollieren, prüfen,\nder Funktechnik                 messen und einstellen\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 3c)\nb)     Funktionen digitaler und programm-\ngesteuerter Geräte und Anlagen,\ninsbesondere Datenaustausch über\nEin- und Ausgabebausteine, nach\nVorschriften kontrollieren, prüfen,\nmessen und einstellen\n16\nc)     Funktionen von Geräten und Anlagen\nmit Prüf- und Testprogrammen prüfen\nund messen\nd)     Probebetrieb von Geräten und Anlagen\nnach Unterlagen und Anweisungen\ndurchführen\ne)     durchgeführte Arbeiten und Prüf-\nergebnisse dokumentieren","Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Januar 1987                              269\nzeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und Kenntnisse,                    in Wochen\nLfd.          Teil des                                                                  im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes        die unter Einbeziehung selbständigen Planens,\nDurchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind\n1         2    3   1   4\n1                2                                         3                                     4\n4  Instandhalten von            a)    Geräte und Anlagen inspizieren\nBaugruppen, Geräten\nb)    Geräte und Anlagen zur Aufrechterhaltung                          6\nund Anlagen\nder Funktechnik                    von Funktionsfähigkeit und Sicherheit\nnach Wartungsplänen warten\n(§ 7 Abs. 2 Nr. 3d)\nc)    Ursachen für mechanische und elektrische\nFehler in Baugruppen, Geräten und Anlagen\ndurch Sichtkontrolle, Prüfen und Messen\nsowie mit Hilfe von Serviceunterlagen\nsystematisch eingrenzen, erkennen und\nbeheben sowie durchgeführte Arbeiten\ndokumentieren                                                   20\nd)    Geräte und Anlagen nach Unterlagen und\nAnweisung erweitern und ändern\ne)    Schaltpläne und Schaltungsunterlagen\nvon Baugruppen, Geräten und Anlagen\naktualisieren"]}