{"id":"bgbl1-1987-49-4","kind":"bgbl1","year":1987,"number":49,"date":"1987-10-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/49#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-49-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_49.pdf#page=1","order":4,"title":"Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung","law_date":"1987-10-23T00:00:00Z","page":2325,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["2325\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                              Z 5702 A\n1987                          Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1987                                                                                                Nr. 49\nTag                                                                   1n halt                                                                                  Seite\n23. 10. 87    Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung                                                                                        2325\n6i1-2\n23. 10. 87    Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV 1987) . . . . . . . . . .                                                  2327\nneu: 800-9-3; 800-9-2\n24. 10. 87    Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung (2. ÄV-AMWarnV) . . . . . . .                                                   2333\n2121-51-17\n26. 10. 87    Verordnung über Lizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (EWG-Lizenz-Verordnung) . . . . . . . . . .                                              2334\nneu: 7847-11-10-2\n27. 10. 87    Altölverordnung (AltölV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2335\nneu: 2129-17\n28. 10. 87    Sechste Verordnung zur Änderung der Börsentermingeschäfts-Zulassungsverordnung                                                                        2345\n4115-29-6\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        2346\nVerordnung\nzur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung\nVom 23. Oktober 1987\nAuf Grund des § 3 Nr. 52, § 19 a Abs. 9 in Verbindung                                         wechselnden Einsatzstellen beschäftigt sind, für die\nmit§ 51 Abs. 1 Nr. 3 und auf Grund des§ 41 Abs. 1 des                                            ersten drei Monate seit Beginn der Tätigkeit am\nEinkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekannt-                                              Beschäftigungsort.\"\nmachung vom 27. Februar 1987 (BGBI. 1S. 657) verordnet                                     b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.\ndie Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:\n3. § 8 wird wie folgt geändert:\nArtikel 1\nÄnderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung                                             a) In Absatz 1 werden das Zitat ,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 1 bis\n4\" durch das Zitat ,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 1 bis 6\" ersetzt\nDie Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der Fas-                                            und die Worte „vom Arbeitgeber\" gestrichen.\nsung der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1984 (BGBI. 1\nb) Absatz 2 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt:\nS. 1313), geändert durch die Verordnung vom 2. April\n1986 (BGBI. 1 S. 379), wird wie folgt geändert:                                                  ,, 1. bei dem Arbeitgeber oder\".\n1 . In § 4 werden die Worte „Jubiläumsgeschenk\" und                                   4. § 9 wird wie folgt geändert:\n,,Jubiläumsgeschenke\" jeweils durch die Worte „Jubi-\na) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:\nläumszuwendung\" und                  „Jubiläumszuwendungen\"\nersetzt.                                                                                          ,,(1) Der Arbeitgeber hat die Voraussetzungen zu\nschaffen, die zur Durchführung des Verfahrens bei\nder Nachversteuerung des steuerfrei gebliebenen\n2. § 6 wird wie folgt geändert:\nVorteils erforderlich sind; hierzu hat der Arbeitgeber\na) Es wird folgender Satz 2 eingefügt:                                                        die steuerbegünstigte Überlassung von Vermö-\ngensbeteiligungen im Lohnkonto des Arbeitneh-\n„Die für die ersten zwei Wochen maßgebenden                                               mers oder in einem Sammellohnkonto (§ 7) oder in\nHöchstbeträge der Nummern 1 und 2 gelten bei                                              sonstigen Aufzeichnungen zu vermerken und dabei\nArbeitnehmern, die typischerweise nur an ständig                                          die Höhe des steuerfrei belassenen geldwerten Vor-","2326                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nteils sowie Beginn und Ende der Sperrfrist aufzu-          men hat oder weil Wertpapiere dem Aussteller nach\nzeichnen. Werden Vermögensbeteiligungen im                 Auslosung oder Kündigung durch den Aussteller zur\nSinne des § 19 a Abs. 3 Nr. 1 bis 3 des Einkommen-         Einlösung vorgelegt worden sind.\"\nsteuergesetzes überlassen, so sind auch der Tag\nder Beschlußfassung über die Überlassung und der        5. § 1O wird wie folgt geändert:\nTag der Überlassung aufzuzeichnen.\"\na) In Absatz 1 Satz 1 werden das Klammerzitat,,(§ 9\nb) In Absatz 2 wird das Zitat,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 1 bis 4\"           Abs. 3 Satz 1)\" gestrichen und das Klammerzitat\ndurch das Zitat ,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 1 bis 6\" ersetzt.          ,,(§ 19 a Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuerge-\nc) Absatz 3 wird wie folgt geändert:                                setzes)\". durch das Klammerzitat ,,(§ 19 a Abs. 2\nSätze 2, 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes)\"\naa) In Satz 1 wird das Klammerzitat ,,(§ 42 c Abs. 2,\nersetzt.\n§ 46 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes)\"\ngestrichen.                                           b) In Absatz 2 wird das Zitat ,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 1 bis 4\"\ndurch das Zitat ,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 1 bis 6\" ersetzt.\nbb) In Satz 1 Nr. 1 wird das Zitat,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 5\nbis 8\" durch das Zitat ,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 7 bis\n11 \" ersetzt.                                      6. In § 11 wird die Jahreszahl „ 1985\" jeweils durch die\nJahreszahl „ 1986\" ersetzt.\ncc) In Satz 1 Nr. 3 wird das Zitat ,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 5\nund 6\" durch das Zitat ,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 7 bis\n9\" ersetzt.\nArtikel 2\nd) Absatz 4 wird wie folgt gefaßt:\nBerlin-Klausel\n,,(4) Die Anzeigepflicht nach Absatz 3 Nr. 1 und 2\nentfällt bei Entnahme von Wertpapieren aus der Ver-            Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nwahrung, wenn dem Arbeitgeber oder dem Kreditinsti-          tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 des Vermögens-\ntut durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird, daß          beteiligungsgesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBI. 1\ndie Wertpapiere nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2       S. 1592) auch im Land Berlin.\nerneut in Verwahrung gegeben worden sind. Die An-\nzeigepflicht nach Absatz 3 Nr. 2 entfällt außerdem in\nden Fällen einer unschädlichen Verfügung nach § 19 a                                   Artikel 3\nAbs. 2 Nr. 1 bis 6 des Einkommensteuergesetzes und                                   Inkrafttreten\nin den Fällen, in denen die Sperrfrist nicht eingehalten\nwird, weil der Arbeitnehmer das Umtausch- oder Abfin-           Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1987\ndungsangebot eines Wertpapier-Emittenten angenom-            in Kraft.\nBonn, den 23. Oktober 1987\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg"]}