{"id":"bgbl1-1987-31-4","kind":"bgbl1","year":1987,"number":31,"date":"1987-06-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/31#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-31-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_31.pdf#page=21","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 13","page":1377,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1987                                                                                   1'377\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 13, ausgegeben am 12. Juni 1987\nTag                                                                         I n h a It                                                                              Seite\n1. 6. 87     Verordnung über die Inkraftsetzung der Korrektur 1 zur Änderung 01 und der Änderung 02 der\nRegelung Nr. 44 nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher\nBedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Jeile von Kraftfahrzeugen und\nüber die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Anderung der Regelung Nr. 44)                                                           294\n6. 5. 87     Bekanntmachung zu dem Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der\nHersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            295\n6. 5. 87     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Sozialistischen Republik Birmanische Union über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                    295\n8. 5. 87     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrecht-\nlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   297\n8. 5. 87     Bekanntmachung über die Ergänzung der Anlage zu dem Europäischen Übereinkommen über die\nRegelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              298\n8. 5. 87     Bekanntmachung zu dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen\nder Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        299\n8. 5. 87     Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und\nGrundfreiheiten und zum Protokoll Nr. 4 zu dieser Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              299\n12. 5. 87     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe . . . . . . . .                                                        300\n12. 5. 87     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher\nHandlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    300\n12. 5. 87     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale\nund kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     301\n12. 5. 87     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens über die\ngrenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          301\n13. 5. 87     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommen·s über das Verbot der militärischen\noder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsüber-\neinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  302\n14. 5. 87     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Ecuador über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   302\n18. 5. 87      Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Islamischen Republik Pakistan über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          304\n20. 5. 87      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorgani-\nsation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         305\n20. 5. 87      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Beweisaufnahme\nim Ausland in Zivil- oder Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                306\n20. 5. 87      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von Berufsausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           308\nDie Anhänge 1 und 2 zu der Verordnung zur Änderung der Regelung Nr. 44 werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des\nBundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung kostenlos\nübersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.\nPreis des Anlagebandes: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}