{"id":"bgbl1-1987-29-9","kind":"bgbl1","year":1987,"number":29,"date":"1987-05-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/29#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-29-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_29.pdf#page=20","order":9,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 11 und Nr. 12","page":1340,"pdf_page":20,"num_pages":2,"content":["1340                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil                                    1\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 11, ausgegeben am 7. Mai 1987\nTag                                                                        I n h a It                                                                              Seite\n27. 3. 87 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung des Königreiches Swasiland über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           246\n1. 4. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Protokolls wegen Verbots des Gaskriegs . . . .                                                            248\n1. 4. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über das Verbot von Kernwaffenversuchen\nin der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            249\n6. 4. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflich-\ntungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              249\n6. 4. 87 Bekanntmachung der Vereinbarung über das EUREKA-Sekretariat zwischen den EUREKA-\nMitgliedern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  250\n6. 4. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und lmmunitäten der\nInternationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  253\n6. 4. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geisel-\nnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  253\n7. 4. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des ln~~rnationalen Übereinkommens über die Errichtung\neines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              254\n8. 4. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen über-\neinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            254\n9. 4. 87 Bekanntmachung über die Fortgeltung der Verträge, die bisher von den Niederlanden auf die\nNiederländischen Antillen erstreckt worden waren, für die Niederländischen Antillen und Aruba                                                                255\n13. 4. 87 Bekanntmachung des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Organisation für die\nNutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 256\n16. 4. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Zollerleichterungen im\nTouristenverkehr und des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und\nWerbematerial für den Fremdenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       276\nPreis dieser Ausgabe: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Mai 1987                                                                                   1341\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 12, ausgegeben am 21. Mai 1987\nTag                                                                     I n h a It                                                                              Seite\n11. 5. 87  Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 2. April 1987 über die\nErrichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Burghausen -\nNeue Brücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  278\n11. 5. 87  Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 6. April 1987 über die\nErrichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Passau-Saming                                                             280\n15. 4. 87  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Cöte d'lvoire über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     282\n16. 4. 87  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Trinidad und Tobago über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           284\n24. 4. 87  Bekanntmachung des Abkommens ~wischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Arabischen Republik Agypten über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            285\n6. 5. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für\nErziehung, Wissenschaft und Kultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               287\n6. 5. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von Lehrmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       288\n6. 5. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von Umschließungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           288\n6. 5. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organi-\nsation............................................................................                                                                       289\n7. 5. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-\nmens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    289\n8. 5. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum\nSchutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     289\n29. 4. 87  Berichtigung der Bekanntmachung der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für\nindustrielle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     290\nPreis dieser Ausgabe: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthatten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}