{"id":"bgbl1-1987-23-6","kind":"bgbl1","year":1987,"number":23,"date":"1987-03-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/23#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-23-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_23.pdf#page=5","order":6,"title":"Neufassung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung","law_date":"1987-03-24T00:00:00Z","page":1045,"pdf_page":5,"num_pages":25,"content":["Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987             1045\nBekanntmachung\nder Neufassung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung\nVom 24. März 1987\nAuf Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der\nKrankenhaus-Buchführungsverordnung vom 16. Dezember 1986 (BGBI. 1\nS. 2511) wird nachstehend der Wortlaut der Krankenhaus-Buchführungs-\nverordnung in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung bekanntgemacht.\nDie Neufassung berücksichtigt:\n1. die am 15. April 1978 in Kraft getretene Verordnung vom 10. April 1978\n(BGBI. 1 S. 473),\n2. die am 1. Januar 1986 in Kraft getretene Verordnung vom 12. Dezember\n1985 (BGBI. 1 S. 2258),\n3. die am 1. Januar 1987 in Kraft getretene eingangs genannte Verordnung.\nDie Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund\nzu 1. des§ 16 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vom 29. Juni 1972\n(BGBI. 1 S. 1009),\nzu 2. des § 16 Satz 1 Nr. 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der\ndurch Artikel 1 Nr. 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 1984 (BGBI. 1\nS. 1716) neu gefaßt worden ist,\nzu 3. des § 16 Satz 1 Nr. 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der\nFassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1985 (BGBI. 19861\nS. 33) und des durch Artikel 1 Nr. 8 des Bilanzrichtlinien-Gesetzes\nvom 19. Dezember 1985 (BGBI. 1 S. 2355) eingefügten § 330 des\nHandelsgesetzbuchs.\nBonn, den 24. März 1987\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm","1046                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nVerordnung\nüber die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern\n(Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV}\n§ 1                            der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die\nAnwendungsbereich                       Posten 1 bis 8 und 10 zu dem -Posten „Rohergebnis\"\nzusammengefaßt werden dürfen.\n(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten\nvon Krankenhäusern regeln sich nach den Vor-                                       §2\nschriften dieser Verordnung und deren Anlagen,\nGeschäftsjahr\nunabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im\nSinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig           Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.\nvon der Rechtsform des Krankenhauses. Soweit die\nAbsätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben                                  §3\ndie Rechnungs- und Buchführungspflichten nach\ndem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen                          Buchführung, Inventar\nVorschriften unberührt.\nDas Krankenhaus führt seine Bücher nach den\nRegeln der kaufmännischen doppelten Buchführung;\n(2) Diese Verordnung gilt nicht für\nim übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handels-\n1. die Krankenhäuser, auf die das Krankenhaus-           gesetzbuchs. Die Konten sind nach dem Konten-\nfinanzierungsgesetz nach seinem§ 3 Satz 1 Nr. 1      rahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß\nbis 4 keine Anwendung findet,                        durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren\ndie Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sicher-\n2. die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2,\ngestellt wird. Für das Inventar gelten die §§ 240\n4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes\nund 241 des Handelsgesetzbuchs.\nnicht gefördert werden, es sei denn, daß diese\nKrankenhäuser auf Grund Landesrechts nach\n§ 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes                                §4\ngefördert werden.                                                        Jahresabschluß\n(3) Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im          (1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses be-\nSinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des       steht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlust-\nHandelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke        rechnung und dem Anhang einschließlich des An-\ndes Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung      lagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1,\nund Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem         die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2,\nHandelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der        der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern;\n§§ 266, 268 Abs. 2 und § 275 des Handelsgesetz-          im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahres-\nbuchs nicht anzuwenden. Sehen sie von der Anwen-         abschlusses nach Absatz 3.\ndung ab, so haben sie bei der Aufstellung, Feststel-       (2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier\nlung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die       Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt\nGewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den        werden.\nAnlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. Die im\nAnlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind              (3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahres-\nauch für den Posten „Immaterielle Vermögensgegen-        abschlusses gelten die§§ 242 bis 256 sowie§ 264\nstände\" und jeweils für die Posten des Finanzanlage-     Abs. 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270\nvermögens zu machen.                                     Abs. 2, § 271, § 275 Abs. 4, § 277 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1\nund Abs. 4 Satz 1, § 279 und§ 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3\n(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach            des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 24 Abs. 5\nAbsatz 3 für Zwecke des Handelsrechts gelten die         Satz 2 und Artikel 28 des Einführungsgesetzes zum\nErleichterungen für kleine und mittelgroße Kapital-      Handelsgesetzbuche, soweit diese Verordnung nichts\ngesellschaften nach§ 266 Abs. 1 Satz 3 und§ 276 des      anderes bestimmt.\nHandelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Fest-\nstellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325                                §5\nbis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1              Einzelvorschriften zum Jahresabschluß\nSatz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der\nMaßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach          (1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,\nAnlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur        deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den An-\ndie mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichne-       schaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um\nten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in          Abschreibungen, anzusetzen. Kann ein Krankenhaus,","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987                            1047\ndas erstmals nach den Grundsätzen dieser Verord-          gestellt werden. Als „Kapitalrücklagen\" sind sonstige\nnung eine Bewertung des Anlagevermögens vor-              Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. Für\nnimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsäch-     Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handels-\nlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht        gesetzbuchs entsprechend.\nohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den\nPreisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs-                                   §6\noder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfah-\nrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungs-              Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen\nkosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des An-             Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Auf-\nlagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen        bewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen\nErinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit         gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.\ndiesem Restbuchwert angesetzt werden.\n(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz                                 §7\nberuhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffent-                                (weggefallen)\nlichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögens-\ngegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz                                  §8\nauf der Passivseite als „Sonderposten aus Zuweisun-\ngen und Zuschüssen der öffentlichen Hand\", ver-                      Kosten- und Leistungsrechnung\nmindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanz-        Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungs-\nstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit          rechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steue-\ndiesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände          rung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit\ndes Anlagevermögens, auszuweisen.                         und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung\n(3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzie-         der Selbstkosten sowie die Erstellung des Kosten-\nrungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögens-    und Leistungsnachweises nach den Vorschriften der\ngegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz        Bundespflegesatzverordnung ermöglichen. Dazu ge-\nauf der Passivseite als „Sonderposten aus Förder-         hören folgende Mindestanforderungen:\nmitteln nach KHG\", vermindert um den Betrag der bis       1. Das Krankenhaus hat die auf Gr;.ind seiner Auf-\nzum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Ab-                gaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen\nschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten          zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und\nVermögensgegenstände des Anlagevermögens, aus-                Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen\nzuweisen.                                                     gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellen-\nrahmen der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender\n(4) Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die         Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein\nvor Aufnahme des Krankenhauses in den Kranken-                ordnungsmäßiges      Überleitungsverfahren      die\nhausplan für förderungsfähige Investitionskosten des          Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen\nKrankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt              sichergestellt werden.\nworden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Ab-\nschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten      2. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar\nVermögensgegenstände des Anlagevermögens, der                 herzuleiten.\nnicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel           3. Die Kosten und Leistungen sind verursachungs-\ngedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein „Aus-       gerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind\ngleichsposten aus Darlehensförderung\" zu bilden. Ist          darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen\nderTilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehens-         zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten\nförderung höher als die jährlichen Abschreibungen             Zwecke erforderlich ist.\nauf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögens-\ngegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz                                  §9\nin Höhe des überschießenden Betrages auf der\nPassivseite ein „Ausgleichsposten aus Darlehens-                           Befreiungsvorschrift\nförderung\" zu bilden. Für die in§ 2 Nr. 1a des Kranken-\nEin Krankenhaus mit bis zu 250 Betten kann von den\nhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungs-\nPflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit\nstätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend.\ndiesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem an-\n(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus             gemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen\nEigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der        stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf\nFörderung beschafften Vermögensgegenstände des            andere Weise erreicht werden können. Über die\nAnlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Ab-        Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses\nnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt      die zuständige Landesbehörde; dabei sind einver-\nwerden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite         nehmliche Regelungen mit dem Landespflegesatz-\nein „Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung\" zu        ausschuß nach § 20 der Bundespflegesatzverord-\nbilden.                                                   nung anzustreben.\n(6) Unter dem Eigenkapital sind bei Kranken-                                    § 10\nhäusern in einer anderen Rechtsform als der Kapital-                       Ordnungswidrigkeiten\ngesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit\nals ,,festgesetztes Kapital\" die Beträge auszuweisen,       Ordnungswidrig im Sinne des§ 334 Abs. 1 Nr. 6 des\ndie vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung         Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des","1048                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nvertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichts-       schritten dieser Verordnung die bisherigen Vor-\nrats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist,   schriften einschließlich der im bisherigen§ 4 Abs. 3\nbei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahres-      bezeichneten Vorschriften des Aktiengesetzes in der\nabschlusses                                              bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung an-\nwenden.\n1. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2\na) die Bilanz nicht nach Anlage 1,                     (2) § 8 und § 9 Satz 1 gelten für Krankenhäuser,\nb) die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach        die von den Vorschriften des § 8 Abs. 1 in der bis\nAnlage 2 oder                                    zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung befreit\nsind, erstmals für das am 1. Januar 1987 beginnende\nc) den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3           Geschäftsjahr.\ngliedert oder\n2. entgegen§ 1 Abs. 3 Satz 3 die dort bezeichneten                                § 12\nzusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht,\nBerlin-Klausel\nnicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit\ndem vorgeschriebenen Inhalt macht.                     Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit§ 31 Satz 2 des\n§ 11                            Krankenhausfinanzierungsgesetzes auch im Land\nÜbergangsvorschrift                    Berlin.\n(1) Krankenhäuser, die nicht Kapitalgesellschaften\n§ 13\nsind, können auf die Geschäftsjahre 1987 und 1988\nan Stelle der vom 1. Januar 1987 an geltenden Vor-                           (Inkrafttreten)","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987    1049\nAnlage 1\nGliederung der Bilanz *)\nAktivseite\nA. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete/fest-\ngesetzte Kapital (KGr. 00), ......................... .\ndavon eingefordert                             ............................. .\n8. Anlagevermögen:\n1.    Immaterielle Vermögensgegenstände und dafür\ngeleistete Anzahlungen (KUGr. 090 u. 091)\nII.   Sachanlagen:\n1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\nmit Betriebsbauten einschließlich der Betriebs-\nbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01;\nKUGr. 050, 053) ............................ .\n2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\nmit Wohnbauten einschließlich der Wohn-\nbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03,\nKUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht unter 1.)\n3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\nohne Bauten (KGr. 04) ...................... .\n4. technische Anlagen (KGr. 06) .............. .\n5. Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07)\n6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau\n(KGr. 08) ................................... .\nIII. Finanzanlagen:\n1. Anteile an verbundenen Unternehmen\n(KUGr. 092) **) ............................. .\n2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen\n(KUGr. 093) **) ............................ ..\n3. Beteiligungen (KUGr. 094) .................. .\n4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein\nBeteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 095) **)\n5. Wertpapiere des Anlagevermögens\n(KUGr. 096) ................................. .\n6. sonstige Finanzanlagen (KUGr. 097), ....... .\ndavon bei Gesellschaftern bzw. dem Kranken-\nhausträger                  ............................. .\nC. Umlaufvermögen:\n1.   Vorräte:\n1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 100-105)\n2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen\n(KUGr. 106) ................................. .\n3. fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107) ..\n4. geleistete Anzahlungen (KGr. 11) ............ .\n*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.\n**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","1050                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nII.  Forderungen und sonstige Vermögens-\ngegenstände:\n1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen\n(KGr. 12), ................................... .\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr                 ............................. .\n2. Forderungen an Gesellschafter bzw. den Kran-\nkenhausträger (KUGr. 160), ................. .\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr                 ............................. .\n3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzie-\nrungsrecht (KGr. 15), ....................... .\ndavon nach der BPflV\n(KUGr.- 151),              ............................. .\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr                 ............................. .\n4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen\n(KUGr. 161) **), .............................. .\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr                 ............................. .\n5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen\nein Beteiligungsverhältnis besteht\n(KUGr. 162) **), ............................. .\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr                 ............................. .\n6. sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163),\ndavon mit einer Restlaufzeit von mehr als\neinem Jahr                 ............................. .\nIII. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), .. .\ndavon Anteile an verbundenen Unternehmen\n(KUGr. 140) **)            ............................. .\nIV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und\nPostgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten\n(KGr. 13) ....................................... .\nD. · Ausgleichsposten nach dem KHG:\n1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung\n(KUGr. 180) ................................. .\n2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung\n(KUGr. 181) ................................. .                      ................................... .\nE.   Rechnungsabgrenzungsposten:\n1. Disagio (KUGr. 170) ......................... .\n2. andere Abgrenzungsposten (KUGr. 171) .... .\nF.   Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag .... .\n····································\n**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1051\nPassivseite\nA. Eigenkapital:\n1. Gezeichnetes/festgesetztes Kapital (KUGr. 200)\n2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) .................. .\n3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) ................. .\n4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203) ..... .\n5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204)\n8. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung\ndes Sachanlagevermögens:\n1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG\n(KGr. 22) ...................................... .\n2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen\nder öffentlichen Hand (KGr. 23) ............... .\nC. Rückstellungen:\n1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver-\npflichtungen (KGr. 27) ......................... .\n2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280) ............. .\n3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281)\nD. Verbindlichkeiten:\n1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten\n(KGr. 34), ...................................... .\ndavon gefördert nach dem\nKHG,\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr\n2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), ............. .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr\n3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-\ngen (KGr. 32), ................................. .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr\n4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener\nWechsel und der Ausstellung eigener Wechsel\n(KGr. 33), ...................................... .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr\n5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern\nbzw. dem Krankenhausträger (KUGr. 370), .....\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr\n6. Verbindlichkeiten nash dem Krankenhausfinan-\nzierungsrecht (KGr. 35), ....................... .\ndavon nach der BPflV\n(KUGr. 351),\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr\n7. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen\nzur Finanzierung des Sachanlagevermögens\n(KUGr. 371), .................................... .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr","1052                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-\nnehmen (KUGr. 372) **), ....................... .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr\n9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit\ndenen ein Beteiligungsverhältnis besteht\n(KUGr. 373) **), ................................ .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr\n10. sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 37 4), ....... .\ndavon mit einer Restlaufzeit\nbis zu einem Jahr\nE. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24)\nF.   Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) .......... .\nHaftungsverhältnisse: ................................. .\n**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987      1053\nAnlage 2\nGliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *)\n1. Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen\n(KGr. 40, KUGr. 780) ............................... .\n2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) ............... .\n3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhau-\nses (KGr. 42) ...................................... .\n4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) .............. .\n5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an ferti-\ngen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistun-\ngen (KUGr. 550 u. 551) ............................ .\n6. andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552) ..... .\n7. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand,\nsoweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472) .............. .\n8. sonstige betriebliche Erträge ...................... .\n(KGr. 44, 45; KUGr. 473, 520; KGr. 54, 57, 58;\nKUGr. 591, 592),\ndavon aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3\nBPflV, soweit nicht unter\nNr. 1 (KGr. 58)\n9. Personalaufwand\na)    Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) ............. .\nb)   soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-\nversorgung und für Unterstützung (KGr. 61--63),\ndavon für Altersversorgung\n(KGr. 62)\n10. Materialaufwand\na)   Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe\n(KGr. 65; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und\n6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71)\nb) Aufwendungen für bezogene Leistungen ...... .\n(Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681)\nZwischenergebnis ..................................... .\n11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von In-\nvestitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471), ............. .\ndavon Fördermittel nach dem\nKHG (KGr. 46)\n12. Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus\nDarlehensförderung und für Eigenmittelförderung\n(KGr. 48) .......................................... .\n13. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/V~r-\nbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonsti-\nger Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlage-\nvermögens (KUGr. 490-491) ....................... .\n14. Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für\nDarlehensförderung (KUGr. 492) ................... .\n15. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/\nVerbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund son-\nstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Sach-\nanlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755) .......... .\n*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung.","1054                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n16. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichs-\nposten aus Darlehensförderung (KUGr. 753) ...... .\n17. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte\nNutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77) ...... .\n18. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht\naktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721) ....... .\n19. Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichs-\nposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel-\nförderung (KUGr. 750, 751) ....................... ..                          ····································\n20. Abschreibungen\na)   auf immaterielle Vermögensgegenstände des\nAnlagevermögens und Sachanlagen sowie auf\naktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung\nund Erweiterung des Geschäftsbetriebes\n(KUGr. 760, 761) ............................... .\nb)   auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermö-\ngens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen\nAbschreibungen überschreiten (KUGr. 765) ... .\n21. sonstige betriebliche Aufwendungen .............. .\n(KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782,\n790, 791, 793, 794),\ndavon aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1\nbis 3 BPflV, soweit nicht unter\nNr. 1 (KUGr. 790)                    ............................. .\nZwischenergebnis ..................................... .                                                                                         ·························••,•········\n22. Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), ....... .\ndavon aus verbundenen Unternehmen\n(Kto. 5000) **)                      ............................. .\n23. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Auslei-\nhungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521),\ndavon aus verbundenen Unternehmen\n(Kto. 5010, 5210) **)                ............................. .\n24. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51), ... .\ndavon aus verbundenen Unternehmen\n(KUGr. 510) **)                      ............................. .\n25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wert-\npapiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762) ........ .\n26. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74), .... .\ndavon für Betriebsmittelkredite\n(KUGr. 740),                         ............................. .\ndavon an verbundene Unternehmen\n(KUGr. 7 41) **)                     ............................. .\n27. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit .... .\n28. außerordentliche Erträge (KUGr. 590) ............. .\n29. außerordentliche Aufwendungen (KUGr. 792) ..... .\n30. außerordentliches Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      .. . . . . . .. .. .. .. .. .. . . .. .. . . .. . . . .. . . . .................................. •\n31. Steuern (KUGr. 730), .............................. .                                                                                        . ................................... .\ndavon vom Einkommen\nund vom Ertrag\n32. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ................ .\n**) Ausweis dieser Posten nur bei Kap1talgesellschaften.","Anlage 3\nAnlagennachweis\nEntwicklung der Anschaffungswerte                    Entwicklung der Abschreibungen\nRest-\nAbschrei-             Zuschrei-                      buch-\nBilanzposten:                                                                  Anfangs- bungen des    Um-     bungen des Entnahme             werte\nAnfangs-                Um-       Abgang   Endstand                                              für   Endstand\n8.11. Sachanlagen                    Zugang    buchungen                        stand   Geschäfts- buchungen Geschäfts-                      (Stand\nstand                                                                                        Abgänge\njahres                 jahres                      31. 12.)\nDM        DM          DM          DM       DM       DM         DM         DM          DM       DM      DM         DM\n1               2        3           4           5        6        7          8          9           10       11      12         13\n~\nf\\J\n1. Grundstücke und                                                                                                                                     (.u\ngrundstücksgleiche                                                                                                                                  1\nRechte mit Betriebs-                                                                                                                              -1\nPJ\nbauten einschließ-                                                                                                                               CC\na.\nlieh der Betriebs-                                                                                                                                ~\nbauten auf fremden                                                                                                                                )>\nC:\nGrundstücken                                                                                                                                      u,\nCC\nPJ\n2. Grundstücke und                                                                                                                                     C\"\n~\ngrundstücksgleiche\nClJ\nRechte mit Wohn-                                                                                                                                  0\n::J\nbauten einschließlich                                                                                                                             ::J\nder Wohnbauten auf                                                                                                                                a.\n(1)\nfremden Grundstücken                                                                                                                              ::J\n~\n3. Grundstücke und\ngrundstücksgleiche                                                                                                                                ~\np,):\nRechte ohne Bauten                                                                                                                                ;::J\n4. technische Anlagen                                                                                                                                  (0\nCX)\n--.J\n5. Einrichtungen und\nAusstattungen\n6. geleistete Anzahlungen\nund Anlagen im Bau\n-\"'\n0\nU1\nU1","1056                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nAnlage 4\nKontenrahmen für die Buchführung\n(Kontenklasse 0-8)\nKontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen\n00        Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete/festgesetzte Kapital\n01        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten\n010       Bebaute Grundstücke\n011       Betriebsbauten\n012       Außenanlagen\n02        frei\n03        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten\n030       Bebaute Grundstücke\n031       Wohnbauten\n032       Außenanlagen\n04        Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten\n05        Bauten auf fremden Grundstücken\n050       Betriebsbauten\n051       frei\n052       Wohnbauten\n053       Außenanlagen\n06        Technische Anlagen\n060       in Betriebsbauten\n061       frei\n062       in Wohnbauten\n063       in Außenanlagen\n07        Einrichtungen und Ausstattungen\n070       in Betriebsbauten\n071       frei\n072       in Wohnbauten\n076       Gebrauchsgüter\n0761      Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten\nohne Umsatzsteuer von mehr als 100 bis zu 800 Deutsche Mark)\n0762      Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer\nvon mehr als 800 Deutsche Mark\n077       Festwerte in Betriebsbauten\n078       frei\n079       Festwerte in Wohnbauten\n08        Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen\n080       Betriebsbauten\n081       frei\n082       Wohnbauten","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987                 1057\n09               Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen\n090              Immaterielle Vermögensgegenstände\n091              Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände\n092              Anteile an verbundenen Unternehmen*)\n093              Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)\n094              Beteiligungen\n095              Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)\n096              Wertpapiere des Anlagevermögens\n097              Sonstige Finanzanlagen\nKontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung\n10               Vorräte\n100              Vorräte an Lebensmitteln\n101              Vorräte des medizinischen Bedarfs\n102              Vorräte an Betriebsstoffen\n103              Vorräte des Wirtschaftsbedarfs\n104              Vorräte des Verwaltungsbedarfs\n105              Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe\n106              Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen\n107              Fertige Erzeugnisse, Waren\n11               Geleistete Anzahlungen\n(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)\n12               Forderungen aus Lieferungen und Leistungen\n13               Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten\n14               Wertpapiere des Umlaufvermögens\n140              Anteile an verbundenen Unternehmen *)\n15               Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht\n150              Forderungen nach dem KHG\n151              Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung\n16               Sonstige Vermögensgegenstände\n160              Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger\n161              Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)\n162              Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)\n163              Andere sonstige Vermögensgegenstände\n17               Rechnungsabgrenzung\n170              Disagio\n171              Andere Abgrenzungsposten\n18               Ausgleichsposten nach dem KHG\n180              Ausgleichsposten aus Darlehensförderung\n181              Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung\n19               frei\n*) Nur für Kapitalgesellschaften.","1058                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen\n20               Eigenkapital\n200              Gezeichnetes/festgesetztes Kapital\n201              Kapitalrücklagen\n202              Gewinnrücklagen\n203              Gewinnvortrag/Verlustvortrag\n204              Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag\n22               Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG\n23               Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand\n24               Ausgleichsposten aus Darlehensförderung\n27               Pensionsrückstellungen\n28               Andere Rückstellungen\n280              Steuerrückstellungen\n281              Sonstige Rückstellungen\n29               frei\nKontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung\n30               frei für spätere Entwicklungen\n31               frei für spätere Entwicklungen\n32               Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen\n33               Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel\n34               Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten\n35               Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht\n350              Verbindlichkeiten nach dem KHG\n351              Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung\n36               Erhaltene Anzahlungen\n37               Sonstige Verbindlichkeiten\n370              Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger\n371              Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens\n372              Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)\n373              Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)\n37 4             Andere sonst;ge Verbindlichkeiten\n38               Rechnungsabgrenzung\n39               frei\nKontenklasse 4: Betriebliche Erträge\n40               Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen\n400              Erlöse aus dem allgemeinen Pflegesatz nach § 5 Abs. 1 und 3 BPflV\n4000             Erlöse aus dem allgemeinen Pflegesatz nach § 5 Abs. 1 BPflV\n*) Nur für Kapitalgesellschaften.","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987                       1059\n4001  Erlöse aus allgemeinen Pflegesätzen nach§ 5 Abs. 3 BPflV\n4002  Erlöse aus Pflegesätzen mit Pflegesatzabschlägen nach§ 8 BPflV\n401   Erlöse aus besonderen Pflegesätzen nach§ 5 Abs. 2 und 3 BPflV\n401 O Erlöse aus besonderen Pflegesätzen nach § 5 Abs. 2 BPflV\n4011  Erlöse aus besonderen Pflegesätzen nach§ 5 Abs. 3 BPflV\n4012  Erlöse aus Pflegesätzen mit Pflegesatzabschlägen nach § 8 BPflV\n402   Erlöse aus Sonderentgelten nach § 6 BPflV\n4020  Erlöse aus Sonderentgelten nach § 6 BPflV\n4022  Erlöse aus Sonderentgelten mit Pflegesatzabschlägen nach § 8 BPflV\n403   Erlöse aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV\n404   Ausgleichsbeträge nach § 4 Abs. 1 und 2 BPflV für das Geschäftsjahr\n41    Erlöse aus Wahlleistungen\n410   Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen\n411   Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft nach § 7 Abs. 4 BPflV\n413   Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen\n42    Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses\n420   Erlöse aus Krankenhausambulanzen\n421   Erlöse aus ärztlichen Sachleistungen nach § 368 n Abs. 3 Satz 1 und 2 RVO\n43    Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte\n430   Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen\n431   Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen\n433   Nutzungsentgelte der Belegärzte\n434   Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u. ä.\n435   Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte\n44    Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge\n440   Erstattungen des Personals für freie Station\n441   Erstattungen des Personals für Unterkunft\n442   Erstattungen des Personals für Verpflegung\n443   Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen\n45    Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdif;mst\n450   aus Hilfsbetrieben\n451   aus Nebenbetrieben\n452   aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst\n46    Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG\n460   Fördermittel, die zu passivieren sind\n461   Sonstige Fördermittel\n47    Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter\n4 70  Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht\nunter 46)\n471   Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen\n472   Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen\n473   Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen\n48    Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel-\nförderung","1060                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n49               Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichs-\nposten aus Darlehensförderung\n490              aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet\n491              aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand\n492              aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung\nKontenklasse 5: Andere Erträge\n50               Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen\n500              Erträge aus Beteiligungen\n5000             Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)\n501              Erträge aus anderen Finanzanlagen\n5010             Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)\n51               Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge\n510              Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)\n52               Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen\nzu Gegenständen des Anlagevermögens\n520              Sachanlagevermögen\n521              Finanzanlagevermögen\n5210             Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)\n53               frei\n54               Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen\n55               Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen\n550              Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse\n551              Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen\n552              Andere aktivierte Eigenleistungen\n56               frei\n57               Sonstige ordentliche Erträge\n58               Erträge aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3 BPflV für frühere Geschäftsjahre\n59               Übrige Erträge\n590              Außerordentliche Erträge\n591              Periodenfremde Erträge\n592              Spenden und ähnliche Zuwendungen\nKontenklasse 6: Aufwendungen\n60               Löhne und Gehälter\n6000             Ärztlicher Dienst\n6001             Pflegedienst\n6002             Medizinisch-technischer Dienst\n6003             Funktionsdienst\n6004             Klinisches Hauspersonal\n6005             Wirtschafts- und Versorgungsdienst\n*) Nur für Kapitalgesellschaften","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987       1061\n6006      Technischer Dienst\n6007      Verwaltungsdienst\n6008      Sonderdienste\n6010      Personal der Ausbildungsstätten\n6011      Sonstiges Personal\n6012      Nicht zurechenbare Personalkosten\n61        Gesetzliche Sozialabgaben\n(Aufteilung wie 6000-6012)\n62        Aufwendungen für Altersversorgung\n(Aufteilung wie 6000-6012)\n63        Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen\n(Aufteilung wie 6000-6012)\n64        Sonstige Personalaufwendungen\n(Aufteilung wie 6000-6012)\n65        Lebensmittel\n66        Medizinischer Bedarf\n6600      Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf), Heil- und Hilfsmittel\n6601      Kosten der Lieferapotheke\n6602      Blut, Blutkonserven und Blutplasma\n6603      Verband mittel\n6604      Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente\n6606      Narkose- und sonstiger OP-Bedarf\n6607      Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin\n6608      Laborbedarf\n6609      Untersuchungen in fremden Instituten\n6610      Bedarf für EKG, EEG, Sonographie\n6611      Bedarf der physikalischen Therapie\n6612      Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial\n6613      Implantate\n6614      Transplantate\n6615      Dialysebedarf\n6616      Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)\n6617      Sonstiger medizinischer Bedarf\n6618      Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte\n67        Wasser, Energie, Brennstoffe\n68        Wirtschaftsbedarf\n680       Materialaufwendungen\n681       Bezogene Leistungen\n69        Verwaltungsbedarf\nKontenklasse 7: Aufwendungen\n70        Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen\n700       Zentraler Verwaltungsdienst\n701       Zentraler Gemeinschaftsdienst","1062                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n71   Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter {soweit Festwerte gebildet wurden)\n72   Instandhaltung\n720  Instandhaltung, finanziert nach § 13 Abs. 1 Nr. 5 BPflV\n721  Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen\n73   Steuern, Abgaben, Versicherungen\n730  Steuern\n731  Sonstige Abgaben\n732  Versicherungen\n74   Zinsen und ähnliche Aufwendungen\n7 40 Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite\n7 41 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen\n742  Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital\n75   Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonder-\nposten oder Verbindlichkeiten\n750  Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung\n751  Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung\n752  Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten\n753  Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung\n754  Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder\nVerbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)\n755  Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Groß-\ngeräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG\n76   Abschreibungen\n760  Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände\n761  Abschreibungen auf Sachanlagen\n7610 Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter\n762  Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens\n763  Abschreibungen auf Forderungen\n764  Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände\n765  Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Kranken-\nhaus üblichen Abschreibungen überschreiten\n77   Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG\n78   Sonstige ordentliche Aufwendungen\n780  Ausgleichsbeträge nach § 4 Abs. 1 und 2 BPflV für das Geschäftsjahr\n781  Sachaufwand der Ausbildungsstätten\n782  Sonstiges\n7821 Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV\n79   Übrige Aufwendungen\n790  Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3 BPflV für frühere Geschäftsjahre\n791  Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens\n792  Außerordentliche Aufwendungen\n793  Periodenfremde Aufwendungen\n794  Spenden und ähnliche Aufwendungen","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987                       1063\nKontenklasse 8:\n80           frei\n81           frei\n82           frei\n83           frei\n84           frei\n85           Eröffnungs- und Abschlußkonten\n86           Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen\n87           Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen\n88           Kalkulatorische Kosten\n89           frei\nZuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen\nKonten-\ngruppe,\n-untergruppe\nbzw. Konto\n03           Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig\nund 052      sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01\nund 050 ausreichend abgegrenzt werden.\n150          Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in\nKontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung\nim Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden\na) die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Förder-\nmittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei\nKontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über\ndie als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der\nentsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;\nb) die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als\nAufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlich-\nkeiten behandelt.\n60           Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen,\nSachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Konten-\ngruppe 60 „Löhne und Gehälter\" zuzuordnen.\nAufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammer-\nhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b „Aufwendungen für bezogene Leistungen\" oder unter Nr. 20\n,,sonstige betriebliche Aufwendungen\" genannt sind.\nKosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.\n6000         Vergütungen an alle Ärzte; soweit noch Medizinalassistenten und Famuli eingesetzt werden, sind\ndiese Aufwendungen unter Konto 6011 „Sonstiges Personal\" zu buchen. An fremde Ärzte gezahlte\nHonorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.\n6001         Vergütungen an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett).\nDazu gehören auch Pflegekräfte in lntensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialyse-\nstationen, ferner Vergütungen an Schüler, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit\nPflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 „Sonstiges Personal\").\nVergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirt-\nschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechen-\nden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.","1064                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKonten-\ngruppe,\n-untergruppe\nbzw. Konto\n6002         Vergütungen an\nApothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apotheken-\nhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)\nArzthelfer\nAudiometristen\nBio-Ingenieure\nChemiker\nChemotechniker\nCytologieassistenten\nDiätassistenten\nEEG-Assistenten\nGesundheitsingenieure\nKardiotechniker\nKrankengymnasten\nKrankenhausingenieure\nLaboranten\nLogopäden\nMasseure\nMasseure und medizinische Bademeister\nMedizinphysiker\nMedizinisch-technische Assistenten\nMedizinisch-technische Gehilfen\nMedizinisch-technische Laboratoriumsassistenten\nMedizinisch-technische Radiologieassistenten\nOrthoptisten\nPersonal für die medizinische Dokumentation\nPhysiker\nPhysikalisch-technische Assistenten\nPsychagogen\nPsychologen\nNichtärztliche Psychotherapeuten\nSchreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich\nSonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich\nStationssekretärinnen\nTierpfleger und Sektionsgehilfen\nZahnärztliche Helferinnen\nsowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal\nZum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:\nApotheken, Laboratorien einschließlich Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-,\nGrundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische Abteilungen,\nSehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw.\n6003         Vergütungen an\nKrankenpflegepersonal für Operationsdienst\nKrankenpflegepersonal für Anästhesie","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987                         1065\nKonten-\ngruppe,\n-untergruppe\nbzw. Konto\nnoch:          Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte\n6003           Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen\nKrankenpflegepersonal in der Ambulanz\nKrankenpflegepersonal in Polikliniken\nKrankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst\nKrankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik\nKrankenpflegepersonal in der Endoskopie\nKindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder einges·etzt\nKrankentransportdienst\nBeschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten)\nPersonal der Zentralsterilisation\n6004         Vergütungen an\nHaus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen\n6005         Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:\nDesinfektion\nHandwerker (soweit nicht in Konto 6006)\nHausmeister\nHof- und Gartenarbeiter\nHol- und Bringedienste\nKüchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen)\nLager\nReinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal\nTransportdienst (nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)\nWäscherei und Nähstube\nWirtschaftsbetriebe (z. 8. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien)\nZentrale Bettenaufbereitung\nPersonal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei Konto 6007 ausgewiesen werden.\n6006         Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt\nwird:\nBetriebsingenieure\nEinrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen\nGasen, Strom\nTechnische Betriebsassistenten\nTechnische Servicezentren\nTechnische Zentralen\nInstandhaltung, z. 8. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker\n6007        Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der\ntechnischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z. 8. Betriebsingenieur) erfaßt, z.B.\nAufnahme- und Pflegekostenabteilung\nBewachungspersonal\nBotendienste (Postdienst)\nBüchereien\nEinkaufsabteilung\nInventar- und Lagerverwaltung\nKasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung)\nPersonalverwaltung\nPförtner","1066                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nKonten-\ngruppe,\n-untergruppe\nbzw. Konto\nnoch:          Planungsabteilung\n6007           Registratur\nStatistische Abteilung\nTechnische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt\nTelefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen\nVerwaltungsleitung\nVerwaltungsschreibkräfte\nWirtschaftsabteilung\n6008         Vergütungen an\nOberinnen\nleitendes Krankenpflegepersonal, soweit nicht im Pflege- oder Funktionsdienst\nHausschwestern\nHeimschwestern\nSchwestern in der Schwesternverwaltung\nSeelsorger\nSozialarbeiter\nKranken haust ü rsorger\nMitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind\n6010         Vergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben\n(evtl. anteilig). Sonstige Entschädigungen, z. 8. Honorare für nebenamtliche Lehrtätigkeit von\nKrankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand\nder Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen.\n6011         Vergütungen für\nÄrzte im Praktikum und Famuli\nSchülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal nicht\nangerechnet werden\nVorschülerinnen\nPraktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art\nTaschengelder und ähnliche Zuwendungen\n61           (Aufteilung wie 6000-6012)\nHier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die\nBeiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeit-\nnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und\nGehälter zu behandeln.\n62           (Aufteilung wie 6000-6012)\nHier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und\nZusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für\nehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen. Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen\ngehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personal-\naufwendungen.\n63           (Aufteilung wie 6000-6012)\n64           (Aufteilung wie 6000-6012)\nSonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und frei-\nwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläums-\ngeschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen).\n6618         Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung\nder Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen. Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Auf-\nwendungen unter dem „sonstigen medizinischen Bedarf\" ausgewiesen.","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 ·     1067\nAnlage 5\nKostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung\n90    Gemeinsame Kostenstellen\n900   Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen\n901   Leitung und Verwaltung des Krankenhauses\n902   Werkstätten\n903   Nebenbetriebe\n904   Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)\n905   Aus-, Fort- und Weiterbildung\n906   Sozialdienst, Patientenbetreuung\n907   frei\n908   frei\n909   frei\n91    Versorgungseinrichtungen\n910   Speisenversorgung\n911   Wäscheversorgung\n912   Zentraler Reinigungsdienst\n913   Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen\n914   Innerbetriebliche Transporte\n915   frei\n916   frei\n917   Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)\n918   Zentrale Sterilisation\n919   frei\n92    Medizinische Institutionen\n920   Röntgendiagnostik und -therapie\n921   Nukleardiagnostik und -therapie\n922   Laboratorien\n923   Funktionsdiagnostik\n924   Sonstige diagnostische Einrichtungen\n925   Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer\n926   Physikalische Therapie\n927   Sonstige therapeutische Einrichtungen\n928   Pathologie\n929   Ambulanzen\n93-95 Pflegefachbereiche - Normalpflege\n930   Allgemeine Kostenstelle\n931   Allgemeine Innere Medizin\n932   Geriatrie\n933   Kardiologie\n934   Allgemeine Nephrologie\n935   Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)\n936   Gastroenterologie\n937   Pädiatrie","1068                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\n938     Kinderkardiologie\n939     Infektion\n940     Lungen- und Bronchialheilkunde\n941     Allgemeine Chirurgie\n942     Unfallchirurgie\n943     Kinderchirurgie\n944     Endoprothetik\n945     Gefäßchirurgie\n946     Handchirurgie\n947     Plastische Chirurgie\n948     Thoraxchirurgie\n949     Herzchirurgie\n950     Urologie\n951     Orthopädie\n952     Neurochirurgie\n953     Gynäkologie\n954     HNO und Augen\n955     Neurologie\n956     Psychiatrie\n957     Radiologie\n958     Dermatologie und Venerologie\n959     Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie\n96      Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität\n960     Allgemeine Kostenstelle\n961     lntensivüberwachung\n962     lntensivbehandlung\n963     frei\n964     lntensivmedizin\n965     Minimalpflege\n966     Nachsorge\n967     Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken\n968     Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken\n969     Chronisch- und Langzeitkranke\n97      Sonstige Einrichtungen\n970     Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich)\n971     Ausbildung\n972     Forschung und Lehre\n973-979 frei\n98      Ausgliederungen\n980     Ambulanzen\n981     Hilfs- und Nebenbetriebe\n982-989 frei\n99      frei","Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987      1069\nBerichtigung\nder Leichtmofa-Ausnahmeverordnung\nVom 24. März 1987\nIn § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung\nvom 26. Februar 1987 (BGBI. 1 S. 755) muß es richtig\nheißen:\n,, ... , aber nicht mehr als 5 500 min-1 beträgt;\".\nBonn, den 24. März 1987\nDer Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nDr. Seidenstecher\nBerichtigung\ndes Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung\nReichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte\nVom 25. März 1987\nDas Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichs-\npräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte vom 19. Dezem-\nber 1986 (BGBI. 1 S. 2553) ist wie folgt zu berichtigen:\nStatt,,§ 15\" muß es heißen ,,§ 14\".\nBonn, den 25. März 1987\nDer Bundesminister des Innern\nIm Auftrag\nHering"]}