{"id":"bgbl1-1987-18-6","kind":"bgbl1","year":1987,"number":18,"date":"1987-03-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/18#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-18-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_18.pdf#page=10","order":6,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen","law_date":"1987-03-06T00:00:00Z","page":770,"pdf_page":10,"num_pages":5,"content":["770                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung\ndes Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen\nVom 6. März 1987\nAuf Grund der durch Artikel 1 Nr. 8 des Bilanzrichtlinien-     b) Absatz 3 wird aufgehoben.\nGesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBI. 1 S. 2355) ein-\nc) In Absatz 4 werden nach dem Wort „Aktien\" ein\ngefügten §§ 330, 336 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs\nKomma und die Worte „Gesellschaft mit beschränk-\nwird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finan-\nter Haftung\" eingefügt.\nzen und dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet:\n2. § 2 erhält folgende Fassung:\nArtikel 1                                                            ,,§ 2\nDie Verordnung über Formblätter für die Gliederung               (1) § 265 Abs. 7 Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs darf\ndes Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom               angewendet werden.\n22. September 1970 (BGBI. 1S. 1334) wird wie folgt geän-\ndert:                                                               (2) Unfertige Bauleistungen auf fremdem Grund und\nBoden sind in der Bilanz auf der Aktivseite unter dem\n1. § 1 wird wie folgt geändert:                                  Posten „8.1.5. unfertige Leistungen\" auszuweisen.\nUnter diesem Posten sind auch noch nicht abgerech-\na) Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:             nete Betriebskosten auszuweisen; der Betrag dieser\n,,(1) Wohnungsunternehmen, die Aktiengesell-            Kosten ist gesondert auszuweisen oder im Anhang\nschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Ge-         anzugeben, wenn sie einen nicht unerheblichen\nsellschaften mit beschränkter Haftung oder einge-         Umfang haben. Forderungen aus fertigen Bauleistun-\ntragene Genossenschaften sind, haben die Bilanz           gen auf fremdem Grund und Boden sind in der Bilanz\nabweichend von § 266 Abs. 2, 3, § 336 Abs. 2              auf der Aktivseite unter dem Posten „8.11.4. Forderun-\nSatz 1 des Handelsgesetzbuchs nach dem anlie-             gen aus anderen Lieferungen und Leistungen\" auszu-\ngenden Formblatt (Muster) aufzustellen. Sie haben         weisen.\nabweichend von § 275 Abs. 2, 3 des Handels-                 (3) Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung\ngesetzbuchs bei der Aufstellung der Gewinn- und           haben in der Bilanz auf der Passivseite unter „C. Ver-\nVerlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren            bindlichkeiten\" nach dem Posten 3 die Posten „4.\noder dem Umsatzkostenverfahren den Posten 1 wie           Spareinlagen\" und „5. Verbindlichkeiten aus Sparbrie-\nfolgt aufzugliedern:                                     fen\" gesondert auszuweisen. Die nachfolgenden\n„ 1. Umsatzerlöse                                         Posten 4 bis 9 werden Posten 6 bis 11 .\na) aus der Hausbewirtschaftung                        (4) In der Gewinn- und Verlustrechnung können in\nb) aus Verkauf von Grundstücken                    der Nummer 1 die Umsatzerlöse zusammengefaßt aus-\ngewiesen werden; in diesem Falle müssen, soweit nicht\nc) aus Betreuungstätigkeit\n§ 276 des Handelsgesetzbuchs angewendet wird, die\nd) aus anderen Lieferungen und Leistungen\";        Unterposten Nummer 1 Buchstabe a bis d im Anhang\nferner haben sie bei der Aufstellung der Gewinn-         gesondert ausgewiesen werden.\"\nund Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenver-\nfahren die Posten 2 und 5 durch folgende Posten 2 · 3. Nach § 2 werden folgende §§ 2 a und 2 b eingefügt:\nund 5 zu ersetzen:\n,,§ 2 a\n„2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an\nzum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fer-          Abweichend        von  § 327    Nr. 1 des  Handelsgesetz-\ntigen oder unfertigen Bauten sowie unfertigen      buchs     ist  §  325  Abs. 1   des   Handelsgesetzbuchs auf\nLeistungen\"                                        mittelgroße      Wohnungsunternehmen        mit der Maßgabe\nanzuwenden, daß die gesetzlichen Vertreter die Bilanz\n„5. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und            nur in der für kleine Wohnungsunternehmen nach § 1\nLeistungen                                         Abs. 2 vorgeschriebenen Form zum Handelsregister\na) Aufwendungen für Hausbewirtschaftung            einreichen müssen. In der Bilanz oder im Anhang sind\njedoch die folgenden Posten des Formblatts zusätzlich\nb) Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke\ngesondert anzugeben:\nc) Aufwendungen für andere Lieferungen und\nLeistungen\".                                   Auf   der   Aktivseite\n(2) Auf kleine Wohnungsunternehmen (§ 267            A.    II.  1 . Grundstücke    und   grundstücksgleiche Rech-\nAbs. 1 des Handelsgesetzbuchs) ist § 266 Abs. 1                         te  mit Wohnbauten\nSatz 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend an-           A. II. 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rech-\nzuwenden.\"                                                              te mit Geschäfts- und anderen Bauten","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. März 1987                                771\nA.   II. 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rech-           Verbindung mit dem anliegenden Formblatt, über Glie-\nte ohne Bauten                                    derung, Form oder Inhalt des Jahresabschlusses oder\nA.   II. 4. Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter              im Anhang zu mact1ende Angaben zuwiderhandelt.\"\nA.   II. 5. Bauten auf fremden Grundstücken\n4. Dem § 3 wird folgender Absatz 3 angefügt:\nA.   II. 6. technische Anlagen und Maschinen\n,,(3) Die Vorschriften dieser Verordnung in der Fas-\nA.   II. 7. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-\nsung der Ersten Verordnung zur Änderung der Verord-\nausstattung\nnung über Formblätter für die Gliederung des Jahres-\nA.   II. 8. Anlagen im Bau                                    abschlusses von Wohnungsunternehmen vom 6. März\nA. II. 9. Bauvorbereitungskosten                              1987 (BGBI. 1 S. 770) sind erstmals auf den Jahres-\nabschluß für das nach dem 31. Dezember 1986 begin-\nA.   II. 10. geleistete Anzahlungen                           nende Geschäftsjahr anzuwenden. Sie sind auf den\nA. III. 1. Anteile an verbundenen Unternehmen                Jahresabschluß für ein früheres Geschäftsjahr anzu-\nwenden, wenn auf dieses die Vorschriften über den\nA. III. 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen\nJahresabschluß in der vom Inkrafttreten des Bilanz-\nA. III. 3. Beteiligungen                                      richtlinien-Gesetzes an geltenden Fassung angewandt\nA. III.   4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen          werden. Sind die neuen Vorschriften nicht nach Satz 2\nein Beteiligungsverhältnis besteht              auf ein früheres Geschäftsjahr anzuwenden, so ist für\ndas Geschäftsjahr die am 31. Dezember 1985 geltende\nB.   II. 5. Forderungen     gegen    verbundene   Unter-     Fassung dieser Verordnung anzuwenden.\"\nnehmen\nB.   II. 6. Forderungen gegen Unternehmen, mit de-        5. Die bisherigen Formblätter für den Jahresabschluß von\nnen ein Beteiligungsverhältnis besteht            Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktien-\nB. III. 1. Anteile an verbundenen Unternehmen                  gesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien\n(Muster 1) und in der Rechtsform der eingetragenen\n8. III. 2. eigene Anteile\nGenossenschaft (Muster 2) werden durch das anlie-\ngende Formblatt ersetzt.\nAuf der Passivseite\nC. 1.        Anleihen                                                                Artikel 2\ndavon konvertibel\nDer Bundesminister der Justiz kann den Wortlaut der\nC. 2.        Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jah-\nC. 7.        Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen      resabschlusses von Wohnungsunternehmen in der ab\nUnternehmen                                  14. März 1987 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt\nbekanntmachen.\nC. 8.        Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,\nmit denen ein Beteiligungsverhältnis be-\nsteht.\nArtikel 3\n§2b                               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 12 des Bilanzricht-\nOrdnungswidrig im Sinne des § 334 Abs. 1 Nr. 6 des     linien-Gesetzes auch im Land Berlin.\nHandelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des ver-\ntretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats\neines Wohnungsunternehmens, das Aktiengesell-\nArtikel 4\nschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Gesell-\nschaft mit beschränkter Haftung ist, den Vorschriften        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\ndes § 1 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2, 3 oder 4, jeweils in  Kraft.\nBonn, den 6. März 1987\nDer Bundesminister der Justiz\nEngelhard","772                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil        1\nAnlage                                                        Formblatt\n(Muster)\nBilanz\nAktivseite                                                         Passivseite\nA. Anlagevermögen                                                  A. Eigenkapital\n1.    Immaterielle Vermögensgegenstände                             1.    Gezeichnetes Kapital\nII. Sachanlagen                                                     II.   Kapitalrücklage\n1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\nmit Wohnbauten                                          III.  Gewinnrücklagen\n2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte                      1. gesetzliche Rücklage\nmit Geschäfts- und anderen Bauten                             2. Rücklage für eigene Anteile\n3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte                      3. satzungsmäßige Rücklage\nohne Bauten                                                   4. Bauerneuerungsrücklage\n4. Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter                          5. andere Gewinnrücklagen\n5. Bauten auf fremden Grundstücken\n6. technische Anlagen und Maschinen                         IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag\n7. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-                 V.    Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag\nausstattung\n8. Anlagen im Bau                                       B. Rückstellungen\n9. Bauvorbereitungskosten\n1. Rückstellungen für Pensionen und\n10. geleistete Anzahlungen                                         ähnliche Verpflichtungen\nIII.  Finanzanlagen                                                 2. Steuerrückstellungen\n1. Anteile an verbundenen Unternehmen                         3. Rückstellung für Bauinstandhaltung\n2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen                     4. sonstige Rückstellungen\n3. Beteiligungen\n4. Ausleihungen an Unternehmen,                           C. Verbindlichkeiten\nmit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht              1. Anleihen\n5. Wertpapiere des Anlagevermögens                                 davon konvertibel\n6. sonstige Ausleihungen                                      2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten\n3. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern\nB. Umlaufvermögen                                                      4. erhaltene Anzahlungen\n1.    Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte          5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen\n1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte                   6. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener\nohne Bauten                                                    Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel\n2. Bauvorbereitungskosten                                     7. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen\nUnternehmen\n3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\nmit unfertigen Bauten                                    8. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,\nmit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht\n4. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte\nmit fertigen Bauten                                      9. sonstige Verbindlichkeiten\n5. unfertige Leistungen                                            davon aus Steuern\n6. andere Vorräte                                                  davon im Rahmen der sozialen Sicherheit\n7. geleistete Anzahlungen\nD. Rechnungsabgrenzungsposten\nII.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände\n1. Forderungen aus Vermietung\n2. Forderungen aus Grundstücksverkäufen\n3. Forderungen aus Betreuungstätigkeit\n4. Forderungen aus anderen Lieferungen\nund Leistungen\n5. Forderungen gegen verbundene Unternehmen\n6. Forderungen gegen Unternehmen,\nmit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht\n7. sonstige Vermögensgegenstände\nIII.  Wertpapiere\n1. Anteile an verbundenen Unternehmen\n2. eigene Anteile\n3. sonstige Wertpapiere\nIV.   Flüssige Mittel und Bausparguthaben\n1. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und\nPostgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten\n2. Bausparguthaben\nC. Rechnungsabgrenzungsposten","Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. März 1987                  773\nBekanntmachung\nüber den Schutz von Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen\nVom 9. März 1987\nAuf Grund des Gesetzes betreffend den Schutz von Mustern und Waren-\nzeichen auf Ausstellungen in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungs-\nnummer 424-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel VI\ndes Gesetzes vom 21. Juni 1976 (BGBI. 1976 II S. 649), wird bekanntgemacht:\nDer zeitweilige Schutz von Mustern und Warenzeichen wird für die folgenden\nAusstellungen gewährt:\n1. ,,BIOTEC 87 - Internationale Konferenz mit Ausstellung Bio- und Gentechno-\nlogie\"\nvom 17. bis 19. März 1987 in Düsseldorf\n2. ,,Bayerischer Staatspreis für Nachwuchsdesigner\"\nvom 26. März bis 12. April 1987 in München\n3. ,,lnterhospital 87 und 14. Deutscher Krankenhaustag\"\nvom 31 . März bis 3. April 1987 in Düsseldorf\n4. ,,interpack 87 - 11. Internationale Messe für Verpackungsmaschinen, Pack-\nmittel, Süßwarenmaschinen\"\nvom 14. bis 20. Mai 1987 in Düsseldorf\n5. ,,ACHEMA 88- Internationales Treffen für Chemische Technik und Biotechno-\nlogie, 22. Ausstellungstagung\"\nvom 5. bis 11. Juni 1988 in Frankfurt\nBonn, den 9. März 1987\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nDr. Kinkel","774                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil                                    1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 7, ausgegeben am 11. März 1987\nTag                                                                         I n h a It                                                                              Seite\n2. 2. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger\nVerfügungen anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       174\n3. 2. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . . . . . . .                                                     174\n6. 2. 87  E3ekanntmachung über deri Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sklaverei und des\nAnderungsprotokolls hierzu sowie des Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei,\ndes Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        175\n6. 2. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den\nSuch- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   176\n6. 2. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    176\n6. 2. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Internationales\nPrivatrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  177\n6. 2. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Voll-\nstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       177\n11. 2. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Patentübereinkommens . . . . . . . . . . .                                                          178\n11. 2. 87  Bekanntmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen\nund weiterer Beschlüsse des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation . . . . . . . . . . . . . . .                                                178\n12. 2. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an\nBord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               184\n12. 2. 87  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Guinea über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      184\n16. 2. 87  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Errichtung\neines Internationalen Tierseuchenamts in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         186\n16. 2. 87  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-israelischen Vereinbarung über die steuerliche\nBehandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    186\n18. 2. '87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförde-\nrungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  187\n18. 2. 87  Bekanntmachung über die Erweiterung der Ausbildung am Deutsch-Französischen Hochschulinstitut\nfür Technik und Wirtschaft Saargemünd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      187\n18. 2. 87  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzabkommens zum deutsch-türkischen Abkommen\nüber Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          188\nPreis dieser Ausgabe: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}