{"id":"bgbl1-1987-16-4","kind":"bgbl1","year":1987,"number":16,"date":"1987-03-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/16#page=95","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-16-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_16.pdf#page=95","order":4,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":743,"pdf_page":95,"num_pages":2,"content":["Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. März 1987                                                                                      743\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 6, ausgegeben am 5. März 1987\nTag                                                                   I n h a It                                                                                  Seite\n29. 1. 87    Bekanntmachung des deutsch-niederländischen Abkommens über die Schiffahrtsordnung in der\nEmsmündung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      141\n29. 1. 87    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Tschad über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    170\n29. 1. 87   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale\nKlassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        172\nPreis dieser Ausgabe: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), be,i Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite           (Nr.                   vom)                 lnkrafttretens\n20. 2. 87   Verordnung Nr. 2/87 über die Festsetzung von Entgelten\nfür Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                                 1685            (35            20. 2. 87)                     1. 3. 87\n9500-4-6-4\n11 . 2. 87  Siebenundzwanzigst~ Verordnung der Bundesanstalt für\nFlugsicherung zur Anderung der Zwölften Durchfüh-\nrungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung\nvon Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumen-\ntenflugregeln zum und vom Flughafen München)                                                1749            (36            21. 2. 87)                     9. 4. 87\n96-1-2-12\n11. 2. 87   Zwanzigste Verordnung der Bundesanstalt für Flug-\nsicherung zur Änderung der Vierundsechzigsten Durch-\nführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-\nlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach\nInstrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frank-\nfurt am Main)                                                                               1749            (36            21. 2. 87)                     9. 4. 87\n96-1-2-64\n11. 2. 87   Fün~e Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Neunundsiebzigsten Durchführungs-\nverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nFlugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Friedrichs-\nhafen)                                                                                       1749           (36             21. 2. 87)                    9. 4. 87\n96-1-2-79\n11. 2. 87   Fün~e Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Einundachtzigsten Durchführungsver-\nordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nFlugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof)                                               1749           (36             21. 2. 87)                    9. 4. 87\n96-1-2-81\n11. 2. 87   Berichtigung der Verordnung vom 7. Februar 1987 über\ndie kostenlose Verteilung von Milch und bestimmten\nMilcherzeugnissen an stark benachteiligte Personen                                           1577           (33             18. 2. 87)\n7847-11-4-54","744                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim\nVerlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestel-\nlungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20,\n5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 57,60 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1986 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11,90 DM (10,80 DM zuzüglich 1,10 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12, 70 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-\nsatz beträgt 7 % .                                                                           Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nFundstellennachweis A\nDie Neuauflage 1986 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen\nÄnderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III. enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die\nnach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundes-\nanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1986 - Format DIN A4 - Umfang 500 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die\nVerträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vor-\ngängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder\nsonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von je 32,80 DM zuzüglich 3,00 DM Porto und Verpackungsspesen\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 be-\nzogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %."]}