{"id":"bgbl1-1987-16-1","kind":"bgbl1","year":1987,"number":16,"date":"1987-03-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/16#page=95","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-16-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_16.pdf#page=95","order":1,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 6","page":743,"pdf_page":95,"num_pages":1,"content":["Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. März 1987                                                                                      743\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 6, ausgegeben am 5. März 1987\nTag                                                                   I n h a It                                                                                  Seite\n29. 1. 87    Bekanntmachung des deutsch-niederländischen Abkommens über die Schiffahrtsordnung in der\nEmsmündung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      141\n29. 1. 87    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Tschad über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    170\n29. 1. 87   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale\nKlassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        172\nPreis dieser Ausgabe: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), be,i Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite           (Nr.                   vom)                 lnkrafttretens\n20. 2. 87   Verordnung Nr. 2/87 über die Festsetzung von Entgelten\nfür Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                                 1685            (35            20. 2. 87)                     1. 3. 87\n9500-4-6-4\n11 . 2. 87  Siebenundzwanzigst~ Verordnung der Bundesanstalt für\nFlugsicherung zur Anderung der Zwölften Durchfüh-\nrungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung\nvon Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumen-\ntenflugregeln zum und vom Flughafen München)                                                1749            (36            21. 2. 87)                     9. 4. 87\n96-1-2-12\n11. 2. 87   Zwanzigste Verordnung der Bundesanstalt für Flug-\nsicherung zur Änderung der Vierundsechzigsten Durch-\nführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-\nlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach\nInstrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frank-\nfurt am Main)                                                                               1749            (36            21. 2. 87)                     9. 4. 87\n96-1-2-64\n11. 2. 87   Fün~e Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Neunundsiebzigsten Durchführungs-\nverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nFlugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Friedrichs-\nhafen)                                                                                       1749           (36             21. 2. 87)                    9. 4. 87\n96-1-2-79\n11. 2. 87   Fün~e Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Einundachtzigsten Durchführungsver-\nordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nFlugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof)                                               1749           (36             21. 2. 87)                    9. 4. 87\n96-1-2-81\n11. 2. 87   Berichtigung der Verordnung vom 7. Februar 1987 über\ndie kostenlose Verteilung von Milch und bestimmten\nMilcherzeugnissen an stark benachteiligte Personen                                           1577           (33             18. 2. 87)\n7847-11-4-54"]}