{"id":"bgbl1-1987-11-4","kind":"bgbl1","year":1987,"number":11,"date":"1987-02-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/11#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-11-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_11.pdf#page=18","order":4,"title":"Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek","law_date":"1987-01-28T00:00:00Z","page":522,"pdf_page":18,"num_pages":1,"content":["522            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nAnordnung\nüber die Übertragung von Zuständigkeiten\nauf dem Gebiet des Beamtenrechts\nauf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek\nVom 28. Januar 1987\n1.\nHiermit übertrage ich auf den Generaldirektor der Deut-\nschen Bibliothek, soweit er nicht selbst betroffen ist,\n1 . die Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche\ngegen den Erlaß oder die Ablehnung eines Verwal-\ntungsaktes oder gegen die Ablehnung eines Anspruchs\nauf den Gebieten des Besoldungs-, Reisekosten-,\nUmzugskosten- und Beihilfenrechts sowie auf den\nGebieten Arbeitszeit, Anordnung, Genehmigung und\nAusgleich von Mehrarbeit (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2\ndes Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 - BGBI. 1\ns. 462);\n2. die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis\n(§ 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fas-\nsung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 -\nBGBI. 1 S. 479).\nII.\nDer Vorsitzende des Verwaltungsrats kann sich im Ein-\nzelfall die Ausübung seiner Befugnisse als oberste Dienst-\nbehörde vorbehalten.\nIII.\nDie Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung\nin Kraft.\nBonn, den 28. Januar 1987\nDer Vorsitzende des Verwaltungsrats\nder Deutschen Bibliothek\nDr. von Köckritz"]}