{"id":"bgbl1-1987-1-4","kind":"bgbl1","year":1987,"number":1,"date":"1987-01-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/1#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1987-1-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1987/bgbl1_1987_1.pdf#page=2","order":4,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen","law_date":"1986-12-23T00:00:00Z","page":2,"pdf_page":2,"num_pages":29,"content":["2                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil     1\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen\nVom 23. Dezember 1986\nAuf Grund des durch Artikel 1 Nr. 8 des Bilanzrichtlinien-          lagen\" sowie in Satz 2 das Wort „Formblatt Sch II\"\nGesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBI. 1 S. 2355)                       durch das Wort „Formblatt III\" und die Zahl „2\"\neingefügten § 330 des Handelsgesetzbuchs in Verbindung                 durch die Zahl „3\" ersetzt.\nmit dem durch Artikel 8 Nr. 12 des Bilanzrichtlinien-Geset-\nzes eingefügten § 55 Abs. 5 des Versicherungsaufsichts-         3. § 2 wird wie folgt geändert:\ngesetzes wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister\na) In Absatz 1 werden nach den Worten „für die\" die\nder Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft ver-\nWorte „Bilanz und die\" eingefügt.\nordnet:\nb) In Absatz 2 werden nach den Worten „in den\" die\nArtikel 1\nWorte „Formblättern für die Bilanz und die Gewinn-\nDie Verordnung über die Rechnungslegung von Ver-                    und Verlustrechnung und in den\" eingefügt.\nsicherungsunternehmen vom 11 . Juli 1973 (BGBI. 1\nc) Folgender Absatz 3 wird angefügt:\nS. 1209), zuletzt geändert durch Verordnung vom\n16. August 1976 (BGBI. 1S. 2388), wird wie folgt geändert:               ,,(3) Die in den Formblättern enthaltenen Zusätze\n,,Brutto\" sowie „Netto\" und „für eigene Rechnung\"\n1. Die Überschrift des Ersten Abschnitts erhält folgende              entfallen, wenn das Versicherungsgeschäft nicht in\nFassung:                                                          Rückdeckung gegeben worden ist.\"\n„Erster Abschnitt\n4. In§ 3 werden die Worte „In den Formblättern L II und\nBilanz und Gewinn- und Verlustrechnung\".                K II brauchen\" durch die Worte „Lebens- und Kran-\nkenversicherungsunternehmen brauchen im Form-\n2. § 1 wird wie folgt geändert:                                   blatt II\" und die Worte „aufgestellt zu werden\" durch\na) Absatz 1 erhält folgende Fassung:                          das Wort „aufzustellen\" ersetzt.\n,,(1) Versicherungsunternehmen haben ihre Bi-\n5. § 4 wird wie folgt geändert:\nlanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen ab-\nweichend von den §§ 266, 275, 276 des Handels-             a) In Absatz 1 werden die Worte „Im FormQJatt Sch II\ngesetzbuchs nach den anliegenden Formblättern                  sind\" durch die Worte „Schaden- und Unfallversi-\naufzustellen, und zwar alle Versicherungsunter-                cherungsunternehmen haben im Formblatt III\" und\nnehmen die Bilanzen nach Formblatt 1, die Lebens-              die Zahl „2\" durch die Zahl „3\" ersetzt.\nversicherungsunternehmen, Pensions- und Ster-\nb) Absatz 2 wird aufgehoben.\nbekassen sowie Krankenversicherungsunterneh-\nmen die Gewinn- und Verlustrechnungen nach                 c) In Absatz 3 werden in Satz 1 die Worte „im Form-\nFormblatt 11, die Schaden- und Unfallversiche-                 blatt Sch II\" durch die Worte „sowohl im selbst\nrungsunternehmen sowie die Rückversicherungs-                  abgeschlossenen als auch im in Rückdeckung\nunternehmen die Gewinn- und Verlustrechnungen                  übernommenen Versicherungsgeschäft im Form-\nnach Formblatt III. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf            blatt 111\", in Satz 2 das Wort „Formblatt Sch II\"\nkleinere Vereine (§ 53 Abs. 1 Satz 1 des Versiche-             durch das Wort „Formblatt III\" und die Zahl „2\"\nrungsaufsichtsgesetzes), die der Aufsicht durch die            durch die Zahl „3\" ersetzt, in Satz 3 nach der Zahl\nAufsichtsbehörden der Länder unterliegen oder                  „2\" die Worte „und 3\" eingefügt und in Satz 4 die\nnach § 157 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes                Zahl „2\" durch die Zahl „3\" ersetzt.\nvon der laufenden Aufsicht freigestellt sind.\"\nd) Absatz 4 wird aufgehoben.\nb) Absatz 3 erhält folgende Fassung:\ne) In Absatz 5 wird das Wort „Formblatt Sch II\" durch\n,,(3) Betreibt ein Lebensversicherungsunterneh-              das Wort „Formblatt III\" ersetzt.\nmen auch das selbst abgeschlossene Unfallversi-\ncherungsgeschäft, so sind für das Unfallversiche-          f) In Absatz 6 werden die Worte „Formblatt Sch II in\nrungsgeschäft im Formblatt I die versicherungs-                der\" durch die Worte „Formblatt III zusammen mit\ntechnischen Rückstellungen gesondert anzugeben                 den Versicherungszweigen „Sonstige Schaden-\nund eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung                versicherung\" in der gesonderten\" ersetzt.\nnach Formblatt III bis zum Posten „Jahresüber-\nschuß/Jahresfehlbetrag\"       einschließlich aufzu-     6. § 5 wird wie folgt geändert:\nstellen.\"                                                  a) In Absatz 1 werden die Worte „Im Formblatt R II\nc) In Absatz 4 werden in Satz 1 die Worte „Formblatt              sind\" durch die Worte „Rückversicherungsunter-\nSch I\" durch das Wort „Formblatt I\", die Worte                 nehmen haben im Formblatt III\" und die Zahl „2\"\n,,Offene Rücklagen\" durch das Wort „Gewinnrück-                durch die Zahl „3\" ersetzt.","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                                       3\nb) In Absatz 2 werden die Worte „Formblatt R II in        11 . § 9 wird § 16 a und nach Maßgabe der Nummer 20\nder\" durch die Worte „Formblatt III in der geson-          geändert.\nderten\" ersetzt.\n12. § 10 wird wie folgt geändert:\nc) In Absatz 3 wird Satz 1 gestrichen.\na) Absatz 1 wird aufgehoben.\n7. § 6 wird aufgehoben.                                           b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte „Die Metho-\nden\" durch die Worte „In Ergänzung der Angaben\n8. § 7 wird wie folgt geändert:                                      nach§ 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Handelsgesetz-\nbuchs sind die Methoden\" ersetzt und das Wort\na) Absatz 1 wird aufgehoben.\n,,sind\" gestrichen.\nb) In Absatz 2 sind nach dem Wort „Unternehmen\"                c) In Absatz 2 Satz 2 werden das Semikolon hinter\ndie Worte „oder gegenüber Unternehmen, mit de-                dem Wort „erläutern\" durch einen Punkt ersetzt\nnen ein Beteiligungsverhältnis besteht,\" und vor              und der folgende Halbsatz gestrichen.\ndem Wort „durch\" das Wort „jeweils\" einzufügen.\nc) Absatz 3 wird aufgehoben.                              13. § 11 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nd) In Absatz 4 werden das Wort „können\" durch das\nWort „sind\", die Worte „ausgewiesen werden\"                   aa) Im Einleitungssatz wird das Wort „Jahres-\ndurch das Wort „auszuweisen\" und der Punkt                          bilanz\" durch das Wort „Bilanz\" ersetzt.\ndurch ein Komma ersetzt. Folgender Halbsatz wird              bb) Nummer 1 wird aufgehoben.\nangefügt:\ncc) In Nummer 2 werden die Worte „für jede in der\n„sofern nicht die beiden aufgeführten Posten für                    Jahresbilanz in einem gesonderten Unter-\ndas gesamte Transportversicherungsgeschäft ge-                      posten ausgewiesene Art von Grundstücken\ntrennt berechnet werden.\"                                            und grundstücksgleichen Rechten\" gestri-\nchen.\ne) Folgende Absätze 5 bis 7 werden angefügt:\n,,(5) Unter den Posten „außerordentliche Erträge\"            dd) Die Nummern 3 und 4 werden aufgehoben.\nund „außerordentliche Aufwendungen\" sind Erträ-\nee) In Nummer 5 werden nach dem Wort „Abrech-\nge und Aufwendungen auszuweisen, die außer-\nnungsforderungen,\" die Worte „Forderungen\nhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Ver-\naus dem selbst abgeschlossenen Versiche-\nsicherungsunternehmens anfallen.\nrungsgeschäft an Versicherungsvertreter,\"\n(6) Unter den Posten „Erträge aus der Vermin-                   eingefügt.\nderung versicherungstechnischer Rückstellungen\"               ff)   Nummer 6 wird aufgehoben.\nund „Aufwendungen aus der Erhöhung versiche-\nrungstechnischer Rückstellungen\" sind die Verän-              gg) Nummer 7 erhält folgende Fassung:\nderungen gegenüber dem vorausgegangenen Ge-                          „ 7. die größeren Beträge in dem Unterposten\nschäftsjahr derjenigen versicherungstechnischen                           ,,sonstige Forderungen und Vermögens-\nRückstellungen auszuweisen, die nicht abgewik-                            gegenstände\" und in dem Unterposten\nkelt werden.                                                              ,,sonstige     Rechnungsabgrenzungspo-\n(7) Verdiente Beiträge sind die gebuchten Beiträ-                     sten\" sowie der Unterschiedsbetrag nach\nge einschließlich der Nebenleistungen der Ver-                            § 250 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs,\nsicherungsnehmer unter Berücksichtigung der Ver-                          sofern dieser in der Bilanz nicht gesondert\nänderung der Beitragsüberträge.\"                                          angegeben wird.\"\nb) Folgender Absatz 4 wird angefügt:\n9. Die Überschrift des Zweiten Abschnitts erhält folgende              ,,(4) Die in § 251 des Handelsgesetzbuchs be-\nFassung:                                                         zeichneten Haftungsverhältnisse sind jeweils ge-\n„Zweiter Abschnitt                            sondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte\nAnhang\".                                 und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen\nsolche Verpflichtungen gegenüber verbundenen\n10. § 8 erhält folgende Fassung:                                      Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben.\"\n,,§ 8                         14. § 12 wird wie folgt geändert:\nVersicherungsunternehmen mit Ausnahme der in                a) Das Wort „Jahresbilanz\" wird durch das Wort „Bi-\n§ 1 Abs. 1 Satz 2 aufgeführten Unternehmen haben                  lanz\" ersetzt.\nim Anhang unbeschadet des § 55 Abs. 4 des Versi-\ncherungsaufsichtsgesetzes zusätzlich zu den in den             b) In Nummer 1 werden die Worte „unter dem Unter-\n§§ 284, 285 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 2 bis 14 des                   posten ,Schwankungsrückstellung' ausgewiese-\nHandelsgesetzbuchs verlangten Angaben die in § 268                nen Delkredere-Rückstellung in der Kreditversi-\nAbs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 des Handelsgesetz-                cherung; ferner die Bewegung der unter dem Un-\nbuchs sowie die in den §§ 10 bis 16 vorgeschriebenen              terposten ,Schwankungsrückstellung' ausgewiese-\nAngaben zu machen.\"                                                nen\" gestrichen.","4                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nc) Nummer 2 erhält folgende Fassung:                            c) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe b werden in Satz 1\n,,2. die Bewegung der Brutto-Rückstellung für Bei-              das Wort „Formblatt P/St II\" durch das Wort\ntragsrückerstattung; die Angaben sind von                  „Formblatt II\", die Zahl „1\" durch die Worte „1\nKranken- sowie von Schaden- und Unfallversi-               Buchstabe a\", das Wort „Beiträge\" durch das Wort\ncherungsunternehmen zu untergliedern nach                  „Brutto-Beiträge\", in Satz 2 die Worte ,,, welche\nerfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger                  von Mitgliedern außer Unternehmen und welche\nBeitragsrückerstattung. Für die einzelnen Ge-             von sonstigen\" durch die Worte „und welche von\nschäftszweige gilt zusätzlich folgendes:                   Versicherungsnehmern\" und in Satz 3 das Wort\n,,Formblatt P/St II\" durch das Wort „Formblatt II\"\na) Lebensversicherungsunternehmen sowie                   ersetzt.\nPensions- und Sterbekassen haben anzu-\ngeben, welche Teile der Rückstellung für          d) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe c werden in Satz 1\nBeitragsrückerstattung auf bereits fest-              das Wort „Formblatt K II\" durch das Wort „Form-\ngelegte, aber noch nicht zugeteilte laufen-           blatt II\", die Zahl „ 1\" durch die Worte „ 1 Buchsta-\nde Überschußanteile, auf bereits festgeleg-           be a\", das Wort „Beiträge\" durch das Wort „Brutto-\nte, aber noch nicht zugeteilte Schlußüber-            Beiträge\" und in Satz 2 das Wort „Formblatt K II\"\nschußanteile sowie auf geschäftsplan-                 durch das Wort „Formblatt II\" ersetzt.\nmäßig reservierte Mittel für künftige, noch       e) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe d werden in Satz 1\nnicht festgelegte Schlußüberschußanteile              die Worte „Formblatt Sch II\" durch das Wort\noder Gewinnzuschläge entfallen; außer-                „Formblatt III\", die Zahl „ 1\" durch die Worte „ 1\ndem sind für die einzelnen Abrechnungs-               Buchstaben a und b\" und das Wort „Beiträge\"\nverbände/Gewinnverbände die festgesetz-               durch die Worte „Brutto-Beiträge und Rückver-\nten Überschußanteilsätze und gegebenen-               sicherungsbeiträge\" ersetzt.\nfalls der verwendete Ansammlungszinssatz          f) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe e werden das Wort\nunter Angabe des Zuteilungsjahrs aufzu-               „Formblatt R II\" durch das Wort „Formblatt 111\", die\nführen und den Sätzen des vorausgegan-                Zahl „ 1\" durch die Worte „ 1 Buchstaben a und b\"\ngenen Geschäftsjahrs gegenüberzustellen;              und das Wort „Beiträge\" durch die Worte „Brutto-\nb) Krankenversicherungsunternehmen haben                  Beiträge und Rückversicherungsbeiträge\" ersetzt.\nfür die erfolgsabhängige Beitragsrücker-          g) In Nummer 2 werden jeweils das Wort „Formblatt\nstattung die Art der Verwendung und die für           Sch II\" durch das Wort „Formblatt III\" und das\ndie einzelnen Tarife festgesetzten oder vor-          Wort „Formblatt R II\" durch das Wort „Form-\ngesehenen Rückerstattungssätze anzu-                  blatt III\" ersetzt. Der Satz „Sofern die Schadenquo-\ngeben;                                                ten in der Transport- oder Einheitsversicherung\nc) Schaden- und Unfallversicherungsunter-                 nicht ermittelt werden können, sind an ihrer Stelle\nnehmen haben für die einzelnen Versiche-              die Brutto- und Netto-Aufwendungen für Versiche-\nrungszweige jeweils die Rückerstattungs-              rungsfälle des Geschäftsjahrs anzugeben und den\nsätze, aufgegliedert nach erfolgsabhängi-             entsprechenden Beträgen des vorausgegangenen\nger und erfolgsunabhängiger Beitragsrück-             Geschäftsjahrs gegenüberzustellen.\" wird gestri-\nerstattung, anzugeben und den Sätzen des              chen.\nvorausgegangenen Geschäftsjahrs gegen-            h) In Nummer 5 werden die Worte „Wertberichtigun-\nüberzustellen;\"                                       gen, die Zuschreibungen und aufgelösten Wert-\nd) In Nummer 3 Satz 2 Buchstabe c wird das Wort                    berichtigungen\" durch das Wort „Zuschreibungen\"\n,,Formblatt Sch II\" durch das Wort „Formblatt III\"              ersetzt.\nersetzt.                                                    i) Der Punkt nach Nummer 7 wird durch ein Semiko-\ne) In Nummer 4 werden nach dem Wort „Verbindlich-                  lon ersetzt und folgende Nummer 8 angefügt:\nkeiten\" die Worte „aus dem selbst abgeschlosse-                 ,,8. Erläuterungen der Unterposten „außerordent-\nnen Versicherungsgeschäft\" eingefügt, das Kom-                       liche Erträge\" und „außerordentliche Aufwen-\nma hinter dem Wort „Versicherungsnehmern\"                            dungen\" hinsichtlich ihres Betrags und ihrer\ndurch das Wort „oder\" ersetzt und die Worte „oder                    Art, soweit die ausgewiesenen Beträge für die\nMitgliedern außer Unternehmen\" gestrichen.                           Beurteilung der Ertragslage nicht von unter-\nf) In Nummer 5 wird das Wort „nichtversicherungs-                       geordneter Bedeutung sind.\"\ntechnische\" gestrichen.\n16. § 14 wird wie folgt geändert:\n15. § 13 wird wie folgt geändert:                                  a) In Absatz 1 werden die Worte „Formblatt L II oder\na) In Nummer 1 Satz 1 werden die Worte „einschließ-                K II\" durch das Wort „Formblatt II\", das Wort „Bei-\nlich der Nebenleistungen der Versicherungsneh-                  träge\" durch die Worte „gebuchte Brutto-Beiträge\",\nmer\" gestrichen.                                                die Worte „Aufwendungen für den Versicherungs-\nb) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a werden in Satz 1                 betrieb\" durch die Worte „Brutto-Aufwendungen\ndas Wort „Formblatt L II\" durch das Wort „Form-                 für den Versicherungsbetrieb\", das Wort\nblatt II\", die Zahl „ 1\" durch die Worte „ 1 Buchsta-           „Deckungsrückstellung\" jeweils durch das Wort\nbe a\", das Wort „Beiträge\" durch das Wort „Brutto-              „Brutto-Deckungsrückstellung\" ersetzt und nach\nBeiträge\" und in Satz 2 das Wort „Formblatt L II\"               der Zeile „gebuchte Brutto-Beiträge\" die Zeilen\n,,Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle (ein-\ndurch das Wort „Formblatt II\" ersetzt.\nschließlich Regulierungsaufwendungen)\" und","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                                     5\n,,Brutto-Aufwendungen für Rückkäufe (einschließ-          geschäft, so hat es die für den Lagebericht verlangten\nlich Regulierungsaufwendungen)\" eingefügt.                Angaben, soweit sie das selbst abgeschlossene Un-\nb) In Absatz 2 Satz 1 werden jeweils das Wort „Form-          fallversicherungsgeschäft betreffen, jeweils gesondert\nblatt Sch II\" durch das Wort „Formblatt III\" ersetzt,     zu machen.\"\nin Buchstabe a die Worte ,,(Brutto-Beiträge unter\nBerücksichtigung der Veränderung der Brutto-Bei-      23. Die Abschnittsüberschrift vor § 19 wird gestrichen.\ntragsüberträge )\" gestrichen, in Buchstabe b vor\ndem Wort „Rückversicherungsbeiträge\" das Wort         24. § 19 wird aufgehoben.\n,,verdienten\" eingefügt und in Buchstabe c das Se-\nmikolon und der nachfolgende Satzteil gestrichen.     25. § 20 erhält folgende Fassung:\nc) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Formblatt R II\"                                     ,,§ 20\ndurch das Wort „Formblatt III\" ersetzt.                       Ausländische Versicherungsunternehmen, denen\nder Betrieb des Direktversicherungsgeschäfts im In-\n17. In§ 15 Abs. 2 wird das Wort „Formblatt L II\" durch das         land erlaubt wurde, haben für das Geschäft der Nie-\nWort „ Formblatt 11\" ersetzt.\nderlassung aufzustellen\n18. § 16 erhält folgende Fassung:                                  1. die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen\nnach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 2\n,,§ 16                                   bis 4 und 7,\nBetreibt ein Lebensversicherungsunternehmen                 2. den Anhang nach Maßgabe der §§ 8, 10 bis 15,\nauch das selbst abgeschlossene Unfallversicherungs-\ngeschäft, so hat es die für den Anhang verlangten             3. den Lagebericht nach Maßgabe des § 16 a.\"\nAngaben jeweils gesondert auch für das selbst abge-\nschlossene Unfallversicherungsgeschäft zu machen.\"        26. Die §§ 21, 22 werden aufgehoben.\n19. Nach § 16 wird folgende Abschnittsüberschrift einge-       27. Vor § 23 wird folgende Abschnittsüberschrift ein-\nfügt:                                                         gefügt:\n„Dritter Abschnitt                                             „Fünfter Abschnitt\nLagebericht\".                                             Ordnungswidrigkeiten\".\n20. Der durch Nummer 11 eingefügte § 16 a wird wie folgt       28. § 23 erhält folgende Fassung:\ngeändert:\n,,§ 23\na) Absatz 1 erhält folgende Fassung:\nOrdnungswidrig im Sinne des § 334 Abs. 1 Nr. 6\n,,(1) Versicherungsunternehmen mit Ausnahme             des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit § 55\nder in § 1 Abs. 1 Satz 2 aufgeführten Unternehmen          Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes handelt,\nhaben im Lagebericht zusätzlich zu den in § 289           wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs\nAbs. 1, 2 Nr. 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs               oder des Aufsichtsrats eines Versicherungsunterneh-\nverlangten Angaben die in den Absätzen 2 bis 6             mens bei der Aufstellung oder Feststellung des Jah-\nund in den §§ 17, 18 vorgeschriebenen Angaben              resabschlusses oder bei der Aufstellung des Lagebe-\nzu machen.\"                                                richts einer Vorschrift\nb) In Absatz 4 Satz 1 werden die Worte ,,,Kraftfahrt-         1. des § 1 Abs. 1 Satz 1, des § 1 Abs. 3 oder 4, des\nund Luftfahrtversicherungsgeschäft\" durch die                   § 2 Abs. 1 oder 2, des § 4 Abs. 1, 3 Satz 1 oder 2\nWorte „und Kraftfahrtversicherungsgeschäft\" er-                 oder Abs. 6, des § 5, jeweils in Verbindung mit den\nsetzt.                                                          Formblättern 1, II oder 111, oder des § 7 Abs. 2, 5\nc) In Absatz 5 Satz 3 wird das Wort „Jahresbericht\"                 oder 6 über Form, Inhalt oder Gliederung,\ndurch das Wort „Lagebericht\" ersetzt.                     2. des § 8 in Verbindung mit den §§ 1Obis 16 über die\nd) Folgender Absatz 6 wird angefügt:                                im Anhang zu machenden Angaben einschließlich\nder nach den Mustern 8 oder 9 zu machenden\n,,(6) Ferner ist über die einzelnen Funktionen                Angaben oder\ngemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 des Versicherungsauf-\nsichtsgesetzes zu berichten, die ganz oder zu ei-         3. des § 16 a in Verbindung mit den §§ 17, 18 über\nnem wesentlichen Teil einem anderen Unterneh-                   die im Lagebericht zu machenden Angaben ein-\nmen auf Dauer übertragen worden sind; dies gilt                 schließlich der nach den Mustern 1 bis 7 zu ma-\nentsprechend für gemeinsame Einrichtungen, so-                  chenden Angaben\nweit es sich hierbei um Funktionen im vorgenann-          zuwiderhandelt.\"\nten Sinne handelt.\"\n29. In der Abschnittsüberschrift vor § 24 wird das Wort\n21 . § 17 Abs. 1 wird aufgehoben.                                   ,,Fünfter\" durch das Wort „sechster\" ersetzt.\n22. § 18 erhält folgende Fassung:                              30. § 24 wird folgender Absatz 3 angefügt:\n,,§ 18                                ,,(3) Die Vorschriften dieser Verordnung in der Fas-\nBetreibt ein Lebensversicherungsunternehmen                sung der Dritten Verordnung zur Änderung der Ver-\nauch das selbst abgeschlossene Unfallversicherungs-           ordnung über die Rechnungslegung von Versiehe-","6                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nrungsunternehmen vom 23. Dezember 1986 (BGBI.                        b) Im Muster 4 Buchstabe A werden nach den Worten\n1987 1 S. 2) sind erstmals auf den Jahresabschluß                      ,,Sonstige selbst. Teilversicherungen\" die Fußno-\nund den Lagebericht für das nach dem 31 . Dezember                      ten „3) 4)\" durch die Fußnoten „3) 4) 7)\" ersetzt\n1986 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Sie                           und am Ende des Musters folgende Fußnote an-\nsind auf den Jahresabschluß und den Lagebericht für                     gefügt:\nein früheres Geschäftsjahr anzuwenden, wenn auf                         „ 7) Für    Pflegekrankenversicherungen ist die\ndieses die Vorschriften über den Jahresabschluß und                          nachrichtliche Angabe von Anfangs- und End-\nden Lagebericht in der vom Inkrafttreten des Bilanz-                         bestand jeweils nach Monatssollbeitrag und\nrichtlinien-Gesetzes an geltenden Fassung ange-                              Anzahl der Tarifversicherten erforderlich.\"\nwandt werden. Sind die neuen Vorschriften nicht nach\nSatz 2 auf ein früheres Geschäftsjahr anzuwenden, so                 c) Muster 8 wird wie folgt geändert:\nist für das Geschäftsjahr die am 31. Dezember 1985                      aa) Beim Posten 1 werden nach den Worten\ngeltende Fassung dieser Verordnung anzuwenden.\"                              „grundstücksgleiche Rechte\" die Worte „und\nBauten einschließlich der Bauten auf fremden\n31 . § 25 wird wie folgt geändert:                                                Grundstücken\" eingefügt.\na) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:                             bb) Der Posten 6 wird durch folgende Posten 6\nund 7 ersetzt:\n,,Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs-\nwesen wird ermächtigt, für kleinere Vereine (§ 53                        ,,6. Anteile an verbundenen Unternehmen:\nAbs. 1 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgeset-                                a) mit Sitz im Inland\nzes), die seiner Aufsicht unterliegen, durch Rechts-\nverordnung der Größe der Vereine angemessene                                  b) mit Sitz im Ausland\nVereinfachungen gegenüber den Anforderungen in                             7. Beteiligungen\".\n§ 1 Abs. 1 Satz 1, §§ 4, 8, 11 bis 14 und § 16 a\ncc) Die Posten 7 bis 10 werden Posten 8 bis 11.\nAbs. 3 bis 5 zu gestatten, soweit durch die Verein-\nfachungen die Belange der Versicherten gewahrt\nbleiben.\"                                                                              Artikel 2\nb) In Absatz 1 Satz 2 und 3 wird jeweils das Wort                  Der Bundesminister der Justiz kann den Wortlaut der\n,,Abweichungen\" durch das Wort „ Vereinfachun-              Verordnung über die Rechnungslegung von Versiche-\ngen\" ersetzt.                                               rungsunternehmen in der ab 9. Januar 1987 geltenden\nFassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.\nc) Absatz 2 wird aufgehoben.\n32 . Die Formblätter L 1, L III, P/St 1, K 1, K 111, Sch 1, Sch 111,                            Artikel 3\nund R I werden durch das anliegende Formblatt 1, die               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nFormblätter L 11, L IV, P/St II, K II und K IV durch das        tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 12 des Bilanzricht-\nanliegende Formblatt 11, die Formblätter Sch 11, Sch IV         linien-Gesetzes auch im Land Berlin.\nund R II durch das anliegende Formblatt III ersetzt.\n33. Die Muster werden wie folgt geändert:                                                       Artikel 4\na) Die bisherigen Muster 1 , 2, 5 und 9 werden durch               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\ndie anliegenden Muster 1, 2, 5 und 9 ersetzt.                Kraft.\nBonn, den 23 . Dezember 1986\nDer Bundesminister der Justiz\nEngelhard","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                                                                                                                                                7\nFormblatt 1\n.............................................................................................................................................................-----.............................................\n(Name des Versicherungsunternehmens)\n..............................................................................................................................................................\n(Sitz des Versicherungsunternehmens)\n_____              ......................................... ..\nBilanz\nzum .............................................................................................................................................","8                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nFormblatt 1\nAktiva                                   DM        DM DM\n1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 1)     •..•\ndavon eingefordert: DM - - - - · · · · ·...\nH. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung\ndes Geschäftsbetriebs 2 ) •••••••••••••..••.••....••••••••\nm.   Immaterielle Vermögensgegenstände:\n1. Geschäfts- oder Firmenwert ........................ .\n2. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände ... .\nIV. Kapitalanlagen, soweit sie nicht zu Posten V gehören:\n1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bau-\nten einschließlich der Bauten auf fremden Grund-\nstücken ....................................... .\n2. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldfor-\nderungen ..................................... .\n3. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinfor-\nderungen und Darlehen ......................... .\n4. Schuldbuchforderungen gegen den Bund und die\nLänder ....................................... .\ndavon Ausgleichsforderungen: DM _ _ _ _ __\n5. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungs-\nscheine ......................................... .\n6. Anteile an verbundenen Unternehmen ............ .\n7. Beteiligungen .................................. .\n8. Wertpapiere und Anteile, soweit sie nicht zu anderen\nPosten gehören ............................... .\n9. Festgelder, Termingelder und Sparguthaben bei\nKreditinstituten .................................... .\n10. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung\na) übernommenen Versicherungsgeschäft ....... .\nb) gegebenen Versicherungsgeschäft .............. .\nV. Kapitalanlagen des Anlagestocks der fondsgebundenen\nLebensversicherung ............................... .\nVI. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungs-\ngeschäft ........................................... .\nVU. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Ver-\nsicherungsgeschäft an:\n1. Versicherungsnehmer 3 )\na) fällige Ansprüche ................................ .\nb) noch nicht fällige Ansprüche .................. .\n2. Mitglieds- und Trägerunternehmen ................. .\n3. Versicherungsvertreter .......................... .\nVIII. Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegen-\nstände:\n1. Betriebs- und Geschäftsausstattung ............. .\n2. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Post-\ngiroguthaben .................................. .\n3. laufende Guthaben bei Kreditinstituten .......... .\n4. eigene Anteile ................................ .\n5. Forderungen an die ausländische Generaldirektion\n6. Zins- und Mietforderungen ..................... .\n7. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände","Nr 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987            9\nFormblatt 1\nAktiva                                  DM           DM DM\nIX. Rechnungsabgrenzungsposten:\n1. Unterschiedsbetrag gemäß § 250 Abs. 3 HGB 4) •••\n2. sonstige Rechnungsabgrenzungsposten ......... .\nX. voraussichtliche Steuerentlastung nachfolgender Ge-\nschäftsjahre gemäß § 27 4 Abs. 2 HGB .............. .\nXI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag gemäß\n§ 268 Abs. 3 HGB .................................. .","10                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nFormblatt 1\nPassiva                                 DM         DM DM DM\n1. Eigenkapital:\n1. Gezeichnetes Kapital 5 )\n2. Kapitalrücklage ............................... .\ndavon Rücklage gemäß§ 5 Abs. 5 Nr. 3 VAG:\nDM _ _ _ __\n3. Gewinnrücklagen:\na) gesetzliche Rücklage 6 ) •••••••••••••••••••••••\nb) Rücklage für eigene Anteile .................. .\nc) satzungsmäßige Rücklagen .................. .\nd) Rücklage gemäß § 58 Abs. 2 a AktG 4 )   •••••••••\ne) andere Gewinnrücklagen .................... .\n4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 7)  •••••••••••••••••••\n5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 7 )   •••••••••••••\nII. Sonderposten mit Rücklageanteil ................... .\nIII. Versicherungstechnische Rückstellungen, soweit sie\nnicht zu Posten IV gehören:\n1. Beitragsüberträge B)\na) für das selbst abgeschlossene Versicherungs-\ngeschäft - brutto - ......................... .\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung\ngegebene Versicherungsgeschäft ............•\nb) für das in Rückdeckung übernommene Versiche-\nrungsgeschäft - brutto - .................... .\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung\ngegebene Versicherungsgeschäft ............ .\n2. Deckungsrückstellung 9)\na) für das selbst abgeschlossene Versicherungs-\ngeschäft - brutto - ......................... .\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung\ngegebene Versicherungsgeschäft ••..........•\nb) für das in Rückdeckung übernommene Versiche-\nrungsgeschäft - brutto - .................... .\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung\ngegebene Versicherungsgeschäft ............ .\n3. Rückstellung  10) für noch nicht abgewickelte\na) Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen\nVersicherungsgeschäfts - brutto - ........... .\ndavon Renten-Deckungsrückstellung 11 ):\nDM _ _ _ _ __\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung\ngegebene Versicherungsgeschäft ............ .\nb) Versicherungsfälle des in Rückdeckung übernom-\nmenen Versicherungsgeschäfts - brutto - .....\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung\ngegebene Versicherungsgeschäft ............ .\nc) Rückkäufe, Rückgewährbeträge und Austrittsver-\ngütungen - brutto - ........................ .\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung\ngegebene Versicherungsgeschäft ............ .\n4. Schwankungsrückstellung ..................... .\n5. Rückstellung für Beitragsrückerstattung 12)\na) erfolgsunabhängig - brutto - ................ .\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung\ngegebene Versicherungsgeschäft ............ .","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987          11\nFormblatt 1\nPassiva                                DM          DM DM   DM\nb) erfolgsabhängig - brutto - .................. .\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung\ngegebene Versicherungsgeschäft ............ .\n6. sonstige versicherungstechnische Rückstellungen\n- brutto - .................................... .\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene\nVersicherungsgeschäft ......................... .\nIV. Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds-\ngebundenen Lebensversicherung, soweit sie durch den\nAnlagestock zu bedecken sind:\n1. Deckungsrückstellung - brutto - ............... .\ndavon Depotverbindlichkeiten: DM _ _ _ _ __\n2. übrige    versicherungstechnische Rückstellungen\n- brutto - .................................... .\ndavon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene\nVersicherungsgeschäft ......................... .\nV. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gege-\nbenen Versicherungsgeschäft, soweit sie nicht zu Posten\nIII Nr. 2 Buchstabe a oder Posten IV Nr. 1 gehören ...\nVI. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversiche-\nrungsgeschäft .................................... .\nVII. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen\nVersicherungsgeschäft gegenüber:\n1. Versicherungsnehmern ........................ .\n2. Mitglieds- und Trägerunternehmen .............. .\n3. Versicherungsvertretern ........................ .\nVIII.• Andere Rückstellungen:\n1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver-\npflichtungen ................................... .\n2. Steuerrückstellungen .......................... .\n3. Rückstellung für voraussichtliche Steuerbelastung\nnachfolgender Geschäftsjahre gemäß§ 274 Abs. 1\nHGB 4 )  ••••••••••••••.••••••••••••••••••••••••••\n4. sonstige Rückstellungen\nIX. Andere Verbindlichkeiten:\n1. Anleihen ........................................ .\ndavon konvertibel: DM\n2. Verbindlichkeiten aus Hypotheken, Grund- und\nRentenschulden ............................... .\n3. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener\nWechsel und der Ausstellung eigener Wechsel .. .\n4. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ...... .\n5. Verbindlichkeiten gegenüber der ausländischen\nGeneraldirektion 13) ••.•••.••••••••.••.•••.••••••\n6. sonstige Verbindlichkeiten ..................... .\ndavon aus Steuern: DM _ _ _ _ __\ndavon im Rahmen der sozialen Sicherheit:\nDM ______\nX. Rechnungsabgrenzungsposten","12                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nAnmerkungen zu Formblatt 1\n1)  a) An die Stelle des Aktivpostens I tritt bei Versicherungs-         B) An die Stelle der Passivposten III Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 1\nvereinen auf Gegenseitigkeit der Posten „1. Wechsel der               Buchstabe b treten bei Lebens-, Kranken- und Rückversiche-\nZeichner des Gründungsstocks\" und bei anderen Versiche-               rungsunternehmen sowie bei Pensions-und Sterbekassen die\nrungsunternehmen, die kein gezeichnetes Kapital haben,                Posten\nder den ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital\nentsprechende Posten.                                                 ,,1. Beitragsüberträge - brutto -\ndavon ab: Anteil für das in\nb) Wird von dem Wahlrecht gemäß § 272 Abs. 1 Satz 3                           Rückdeckung gegebene Ver-\ndes Handelsgesetzbuchs Gebrauch gemacht, entfällt der                      sicherungsgeschäft ............•.\nAktivposten 1. In diesem Fall ist von Kapitalgesellschaften der\neingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag unter dem\nAktivposten „VIII. Andere Forderungen und sonstige Ver-\nmögensgegenstände\" vor dem Unterposten „sonstige For-             9) a) An die Stelle des Passivpostens III Nr. 2 Buchstabe a tritt bei\nderungen und Vermögensgegenstände\" als Unterposten                         Lebensversicherungsunternehmen der Posten\n.,eingeforderte Einlagen\" und von Versicherungsunterneh-\nmen anderer Rechtsform unter entsprechender Bezeich-                       .,2. a) für das selbst abgeschlos-\nnung gesondert auszuweisen.                                                         sene Versicherungsge-\nschäft - brutto - ......... .\ndavon Depotverbindlich-\n2)  Von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind unter                               keiten: DM _ _ _ _ ..\ndiesem Posten die Errichtungs- und Einrichtungskosten des\nersten Geschäftsjahrs unter entsprechender Bezeichnung aus-              b) An die Stelle der Passivposten III Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 2\nzuweisen.                                                                     Buchstabe b treten bei Kranken- und Rückversicherungs-\nunternehmen die Posten\n3)  Die Gliederung des Aktivpostens VII in Nummer 1 Buchstabe a                   „2. Deckungsrückstellung\nund Nummer 1 Buchstabe b gilt nur für Lebensversicherungs-                         - brutto - ................•.\nunternehmen und für diejenigen Pensions- und Sterbekassen,                         davon ab: Anteil für das in\ndie die Deckungsrückstellung zillmern.                                             Rückdeckung gegebene\nVersicherungsgeschäft .......•\n4)  Der Posten kann entfallen, sofern er im Anhang angegeben wird.                und bei Pensions- und Sterbe-\nkassen die Posten\n5)  a) An die Stelle des Passivpostens I Nr. 1 tritt bei Versicherungs-                „Deckungsrückstellung\nvereinen auf Gegenseitigkeit der Posten „1. Gründungs-                          - brutto - laut versicherungs-\nstock\", bei Versicherungsunternehmen, die keine Kapital-                        mathematischer Berechnung\ngesellschaften oder keine Versicherungsvereine auf Gegen-                       zum ................................... .\nseitigkeit sind, der dem gezeichneten Kapital entsprechen-                      zuzüglich Zuweisung aus der\nde Posten, bei inländischen Niederlassungen ausländischer                       Rückstellung für die erfolgs-\nUnternehmen der Posten „1. feste Kaution\".                                      abhängige Beitragsrück-\nerstattung .................. .\nb) Wird von dem Wahlrecht gemäß§ 272 Abs. 1 Satz 3 des Han-                        davon Depotverbindlich-\ndelsgesetzbuchs Gebrauch gemacht, sind von Kapital-                             keiten: DM\ngesellschaften an Stelle des Passivpostens „1. Gezeichnetes\nKapital\" die Posten\n., 1. Eingefordertes Kapital:                                   10)  An die Stelle der Passivposten III Nr. 3 Buchstabe a und Nr. 3\nBuchstabe b treten bei Lebens-, Kranken- und Rückversiche-\na) Gezeichnetes Kapital                                        rungsunternehmen sowie Pensions- und Sterbekassen die\nb) davon ab: nicht eingeforderte                               Posten\nausstehende Einlagen ..... .\n,,3. a) Versicherungsfälle - brutto -\nund von Versicherungsunternehmen anderer Rechtsform                           davon ab: Anteil für das in\ndie entsprechenden Posten auszuweisen.                                         Rückdeckung gegebene Ver-\nsicherungsgeschäft .......... .\n6)  An die Stelle des Passivpostens I Nr. 3 Buchstabe a tritt bei            Der Unterposten III Nr. 3 Buchstabe c wird bei diesen Versiche-\nöffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten                rungsunternehmen III Nr. 3 Buchstabe b.\n„a) Sicherheitsrücklage\" und bei Versicherungsvereinen auf\nGegenseitigkeit der Posten „a) Verlustrücklage gemäß § 37\nVAG\".\n11 )  Der Vermerk ist nur von Schaden- und Unfallversicherungsun-\nternehmen zu machen.\n7\n) a) Wird die Bilanz gemäß§ 268 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetz-\nbuchs unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung\ndes Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt gemäß § 268\nAbs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs an die Stelle der Pas-     12)   a) An die Stelle der Passivposten III Nr. 5 Buchstabe a und Nr. 5\nsivposten „4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag\" und „5. Jahres-               Buchstabe b treten bei Lebensversicherungsunternehmen\nüberschuß/Jahresfehlbetrag\" der Posten „4. Bilanzgewinn/                  sowie bei Pensions- und Sterbekassen die Posten\nBilanzverlust\"; ein vorhandener Gewinn-oder Verlustvortrag\nist in den Posten „4. Bilanzgewinn/Bilanzverlust\" einzubezie-            .,5. Rückstellung für Beitragsrück-\nhen und in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben.                       erstattung - brutto - ........ .\ndavon ab: Anteil für das in\nb) Pensions- und Sterbekassen haben zu den Abschlußstich-                           Rückdeckung gegebene Ver-\ntagen, zu denen eine versicherungsmathematische Berech-                         sicherungsgeschäft .......... .\nnung der Deckungsrückstellung nicht erfolgt, an Stelle der\nPosten „4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag\" und „5. Jahres-              b) Der Passivposten III Nr. 5 hat für Rückversicherungsunter-\nüberschuß/Jahresfehlbetrag\" auszuweisen die Posten                         nehmen keine Geltung .\n.,4 Gesamt-Ausgleichsposten:\na) Ausgleichsposten ......... .                           13 )  Beträge, die als Eigenkapital gewidmet sind und keine feste\nb) Bilanzgewinn/Bilanzverlust                                   Kaution darstellen, sind nicht hier, sondern unter dem Passiv-\nzum _ _ _ __                                                posten I Nr. 2 auszuweisen.","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                                                                                                                                13\nFormblatt II\n...............................................................................................................................................................................\n(Name des Versicherungsunternehmens)\n____ ,.,, .... ....... ........\n,       ,,\n(Sitz des Versicherungsunternehmens)\nGewinn- und Verlustrechnung\nfür die Zeit\nvom ................................................................ bis ................................................................","14                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nFormblatt II\nselbst abge-  in Rückdeckung\ngesamtes       schlossenes    übernommenes\nVersicherungs-  Versicherungs-  Versicherungs-\nPosten                                  geschäft        geschäft        geschäft\nDM    I  DM     DM    j  DM     DM    I  DM\n1. Verdiente Brutto-Beiträge\na) gebuchte Brutto-Beiträge .......................... .\nb) Veränderung der Brutto-Beitragsüberträge .......... .\n2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für die erfolgsabhän-\ngige Beitragsrückerstattung 1} •••.•••••••••••••••••••••\n3. Erträge aus der Verminderung versicherungstechnischer\nBrutto-Rückstellungen, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1\nBuchstabe b gehören:\na) Brutto-Deckungsrückstellung ........................ .\nb) übrige versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen\n4. Erträge aus Kapitalanlagen:\na) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rech-\nten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden\nGrundstücken ...................................... .\ndavon aus eigener Nutzung: DM _ _ _ _ __\ndavon aus verbundenen Unternehmen: DM _ _ __\nb) Erträge aus Beteiligungen ......................... .\ndavon aus verbundenen Unternehmen: DM _ _ __\nc) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-\nund Teilgewinnabführungsverträgen ................ .\nd) Zinsen und ähnliche Erträge ........................ .\ndavon aus verbundenen Unternehmen: DM _ _ __\ne) Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen und aus\nZuschreibungen ................................... .\nf) Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit\nRücklageanteil .................................... .\n5. Erträge aus dem in Rückdeckung gegebenen Versiche-\nrungsgeschäft:\na) Anteile der Rückversicherer an den Brutto-Aufwen-\ndungen für Versicherungsfälle, Rückkäufe, Rückgewähr-\nbeträge und Austrittsvergütungen .................. .\nb) sonstige Erträge .................................... .\n6. sonstige versicherungstechnische Brutto-Erträge ...... .\nZwischensumme 1 ............ .\n7. Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle (einschließ-\nlich Regulierungsaufwendungen) ..................... .\n8. Brutto-Aufwendungen für Rückkäufe, Rückgewährbeträge\nund Austrittsvergütungen (einschließlich Regulierungsauf-\nwendungen) ........................................ .\n9. Brutto-Aufwendungen für Beitragsrückerstattung 2):\na) erfolgsunabhängige .................................. .\nb) erfolgsabhängige ................................... .\n10. Aufwendungen aus der Erhöhung versicherungstechni-\nscher Brutto-Rückstellungen, soweit sie nicht zu Posten\nNr. 1 Buchstabe b gehören:\na) Brutto-Deckungsrückstellung ........................ .\nb) übrige versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen\n11. Rechnungsmäßiig gedeckte Abschlußaufwendungen .....","Nr 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                           15\nFormblatt II\nselbst abge-  in Rückdeckung\ngesamtes       schlossenes    übernommenes\nVersicherungs-                  Versicherungs-\nPosten                                             Versicherungs-\ngeschäft        geschäft        geschäft\nDM    I  DM     DM    I  DM     DM    I  DM\n12. Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb:\na) Abschlußaufwendungen, soweit sie nicht zu Posten\nNr. 11 gehören ................................... .\nb) sonstige Aufwendungen ........................... .\n13. Aufwendungen für Kapitalanlagen:\na) Abschreibungen .................................. .\ndavon außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 277\nAbs. 3 Satz 1 HGB 3 ): DM _ _ _ __\nb) Aufwendungen aus Verlustübernahme .............. .\nc) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen ....... .\nd) Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil\ne) Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen und\nsonstige Aufwendungen ........................... .\n14. gebuchte Rückversicherungsbeiträge ................. .\n15. sonstige versicherungstechnische Brutto-Aufwendungen\nund Aufwendungen für das in Rückdeckung gegebene Ver-\nsicherungsgeschäft .................................. .\nZwischensumme 2 ............ .\n16. sonstige Erträge, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1 Buch-\nstabe a gehören 4 ) ••••••••••••••••••••••••••••••••••••\ndavon aus verbundenen Unternehmen: DM _ _ _ _ __\n17. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung ..\ndavon für Altersversorgung: DM _ _ _ _ __\n18. sonstige Abschreibungen\na) auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie auf akti-\nvierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweite-\nrung des Geschäftsbetriebs 5 ) •••••••••••••••••••••••\nb) sonstige, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1 Buchstabe a\noder Posten Nr. 13 Buchstabe a gehören 6 ) ••••••••••\n19. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, soweit sie nicht zu\nPosten Nr. 15 gehören 7) ••••••••••••••••••••••••••••••\ndavon an verbundene Unternehmen: DM _ _ _ __\n20. sonstige Aufwendungen .............................. .\ndavon an verbundene Unternehmen: DM _ _ _ __\nZwischensumme 3 ............ .\n21. außerordentliches Ergebnis:\na) außerordentliche Erträge .......................... .\nb) außerordentliche Aufwendungen ................... .\n22. Erträge aus Verlustübernahme ........................ .\n23. aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnab-\nführungs- und eines Teilgewinnabführungsvertrages ab-\ngeführte Gewinne ................................... .\n24. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag .............. .\n25. sonstige Steuern .................................... .\n26. Ausgleichsposten aus dem Vorjahr 8 )  •••••••••••••••••••\n27. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 9)   •••••••••••••••••••\n28. GewinnvortragNerlustvortrag aus dem Vorjahr 10)  ••••••••","1.6                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nFormblatt II\ngesamtes\nVersicherungs-\nPosten                                       geschäft\nDM         DM\n29. Entnahmen aus der Kapitalrücklage ...................-.\ndavon Entnahmen aus der Rücklage gemäß § 5 Abs. 5\nNummer 3 VAG: DM _ _ _ __\n30. Entnahmen aus Gewinnrücklagen:\na) aus der gesetzlichen Rücklage 11 )\nb) aus der Rücklage für eigene Anteile ................ .\nc) aus satzungsmäßigen Rücklagen ................... .\nd) aus anderen Gewinnrücklagen ..................... .\ndavon aus der Rücklage gemäß§ 58 Abs. 2aAktG 3):\nDM\n31. Einstellungen in Gewinnrücklagen:\na) in die gesetzliche Rücklage 12 )    •••••••••••••••.•••••••\nb) in die Rücklage für eigene Anteile .................. .\nc) in satzungsmäßige Rücklagen ...................... .\nd) in andere Gewinnrücklagen ........................ .\ndavon in die Rücklage gemäß§ 58 Abs. 2 a AktG 3 ):\nDM\n32. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 9 )        ••••••••••••••••••••••••••\nAnmerkungen zu Formblatt II\n1) Bei Lebensversicherungsunternehmen sowie bei Pensions-             7) Die Depotzinsaufwendungen sind nicht hier, sondern unter dem\nund Sterbekassen tritt an die Stelle des Postens Nr. 2 der Posten     Posten „ 15. sonstige versicherungstechnische Brutto-Aufwen-\n,.2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrück-           dungen und Aufwendungen für das in Rückdeckung gegebene\nerstattung\".                                                          Versicherungsgeschäft\" auszuweisen.\n2) Die Gliederung des Postens Nr. 9 in Buchstabe a und Buch-          8) Der Posten gilt nur für Pensions- und Sterbekassen.\nstabe b entfällt bei den Lebensversicherungsunternehmen\nsowie bei Pensions- und Sterbekassen.\n9) Bei Pensions- und Sterbekassen treten zu den Abschlußstich-\n3) Dieser Posten ist entweder hier gesondert auszuweisen oder im         tagen, zu denen eine versicherungsmathematische Berech-\nAnhang anzugeben.                                                     nung der Deckungsrückstellung nicht erfolgt, an die Stelle\na) des Postens „27. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag\"\n4) Die folgenden Erträge sind nicht hier, sondern bei dem Posten             der Posten „27. Überschuß/Fehlbetrag\",\n,. 1. a) gebuchte Brutto-Beiträge\" auszuweisen:\nb) des Postens „32. Bilanzgewinn/Bilanzverlust\"\na) Eingänge aus abgeschriebenen oder stornierten Beitragsfor-\nder Posten „32. Ausgleichsposten\".\nderungen an die Versicherungsnehmer.\nb) Verminderung der Pauschalwertberichtigung zu den Bei-\n10) a) An die Stelle des Postens Nr. 28 tritt bei Pensions- und\ntragsforderungen an die Versicherungsnehmer.\nSterbekassen der Posten „28. Bilanzgewinn/Bilanzverlust\nzum _ _ _ \"\n5) Von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind unter\ndiesem Posten die Abschreibungen auf aktivierte Errichtungs-          b) Die Angaben ab Posten Nr. 28 können statt in der Gewinn-\nund Einrichtungskosten des ersten Geschäftsjahrs unter ent-               und Verlustrechnung im Anhang gemacht werden.\nsprechender Bezeichnung auszuweisen.\n11) An die Stelle des Postens Nr. 30 Buchstabe a tritt bei öffentlich-\n6) Die folgenden Abschreibungen sind nicht hier, sondern bei den         rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten „a) aus der\nnachstehenden Posten auszuweisen:                                     Sicherheitsrücklage\" und bei den Versicherungsvereinen auf\na) Die Abschreibungen von uneinbringlich gewordenen Bei-              Gegenseitigkeit der Posten „a) aus der Verlustrücklage gemäß\ntragsforderungen an die Versicherungsnehmer sowie die            § 37 VAG\".\nErhöhung der Pauschalwertberichtigung zu den Beitragsfor-\nderungen an die Versicherungsnehmer sind bei dem Posten      12) An die Stelle des Postens Nr. 31 Buchstabe a tritt bei öffentlich-\n„ 1. a) gebuchte Brutto-Beiträge\" als Abzugsposten zu            rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten „a) in die\nbehandeln.\nSicherheitsrücklage\" und bei den Versicherungsvereinen auf\nb) Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen sind unter dem               Gegenseitigkeit der Posten „a) in die Verlustrücklage gemäß\nPosten „ 13. a) Abschreibungen\" auszuweisen.                     § 37 VAG\".","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                                                                                                                                         17\nFormblatt III\n......................................................, _____________________\n(Name des Versicherungsunternehmens)\n........................................... .\n(Sitz des Versicherungsunternehmens)\nGewinn- und Verlustrechnung\nfür die Zeit\nvom ................................................................ bis ...............................................................","18                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nFormblatt III\nsonstige Versiche-\nselbst abge-   in Rückdeckung rungszweige des\ngesamtes         schlossenes     übernommenes      selbst abge-\nPosten                      Versicherungs-    Versicherungs-   Versicherungs- schlossenen und\ngeschäft          geschäft         geschäft     in Rückdeckung\nVersicherungs-   Versicherungs-   übernommenen\nzweig:           zweig:       Versicherungs-\ngeschäfts\nDM    I   DM      DM    I   DM     DM    I   DM     DM    I  DM\n1. Verdiente Beiträge f. e. R.:\na) gebuchte Brutto-Beiträge ........ .\nb) gebuchte Rückversicherungsbei-\nträge .......................... .\nc) Veränderung der Netto-Beitragsüber-\nträge .......................... .\n2. Erträge aus der Verminderung versiche-\nrungstechnischer      Netto-Rückstellun-\ngen, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1\nBuchstabe c oder Posten Nr. 11 gehö-\nren:\na) Netto-Deckungsrückstellung ..... .\nb) übrige versicherungstechnische\nNetto-Rückstellungen ........... .\n3. technischer Zinsertrag f. e. R. ...... .\n4. sonstige versicherungstechnische\nErträge f. e. R. ..................... .\nZwischensumme 1 ....... .\n5. Aufwendungen für Versicherungsfälle\n(einschließlich    Schadenregulierungs-\naufwendungen) f. e. R. .............. .\n6. Aufwendungen für Rückkäufe und Rück-\ngewährbeträge (einschließlich Regulie-\nrungsaufwendungen) f. e. R. ........ .\n7. Aufwendungen für Beitragsrückerstat-\ntung f. e. R. 1):\na) erfolgsunabhängige ............. .\nb) erfolgsabhängige ............... .\n8. Aufwendungen aus der Erhöhung ver-\nsicherungstechnischer Netto-Rückstel-\nlungen, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1\nBuchstabe c oder Posten Nr. 11 gehö-\nren:\na) Netto-Deckungsrückstellung ..... .\nb) übrige versicherungstechnische\nNetto-Rückstellungen ........... .\n9. Brutto-Aufwendungen für den Versiche-\nrungsbetrieb ...................... .\ndavon ab: erhaltene Rückversicherungs-\nprovisionen aus dem in Rückdeckung\ngegebenen Versicherungsgeschäft ...\n10. sonstige versicherungstechnische Auf-\nwendungen f. e. R. ................. .\nZwischensumme 2 ....... .\n11. Veränderung der Schwankungsrückstel-\nlung und ähnlicher Rückstellungen 2)  ••\nZwischensumme 3 ....... .","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 19\nFormblatt III\ngesamtes\nPosten                     Versicherungs-\ngeschäft\nDM       DM\n12. Erträge aus Kapitalanlagen:\na) Erträge aus Grundstücken, grund-\nstücksgleichen Rechten und Bauten\neinschließlich der Bauten auf frem-\nden Grundstücken ................ .\ndavon aus eigener Nutzung:\nDM ....................\ndavon aus               verbundenen    Unter-\nnehmen: DM\nb) Erträge aus Beteiligungen ........ .\ndavon aus verbundenen Unter-\nnehmen:\nDM ....................\nc) Erträge aus Gewinngemeinschaften,\nGewinnabführungs- und Teilgewinn-\nabführungsverträgen ............ .\nd) Zinsen und ähnliche Erträge ..... .\ndavon aus verbundenen Unter-\nnehmen: DM ..................\ne) Erträge aus dem Abgang von Kapital-\nanlagen und aus Zuschreibungen .\nf) Erträge aus der Auflösung des Son-\nderpostens mit Rücklageanteil .....\ng) davon ab: technischer Zinsertrag ..\n13. sonstige Erträge, soweit sie nicht zu\nPosten Nr. 1 Buchstabe a gehören 3 ) ••\ndavon aus verbundenen Unternehmen:\nDM\n14. Aufwendungen für Kapitalanlagen:\na) Abschreibungen .................. .\ndavon außerplanmäßige Abschrei-\nbungen gemäß § 277 Abs . 3 Satz 1\nHGB 4 ): DM\nb) Aufwendungen               aus Verlustober-\nnahme ............................ .\nc) Verluste aus dem Abgang von Kapital-\nanlagen ......................... .\nd) Einstellungen in den Sonderposten\nmit Rücklageanteil ............... .\ne) Aufwendungen für die Verwaltung der\nKapitalanlagen und sonstige Aufwen-\ndungen ............................ .\n15. Aufwendungen für Altersversorgung und\nUnterstützung .......................... .\ndavon für Altersversorgung: DM ..................","20                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nFormblatt III\ngesamtes\nPosten                                    Versicherungs-\ngeschäft\nDM       DM\n16. sonstige Abschreibungen:\na) auf immaterielle Vermögensgegen-\nstände sowie auf aktivierte Aufwen-\ndungen für die Ingangsetzung und\nErweiterung des Geschäftsbetriebs 5)\nb) sonstige, soweit sie nicht zu Posten\nNr. 1 Buchstabe a oder Posten Nr. 14\nBuchstabe a gehören 6 ) • • • • • • • • • •\n17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,\nsoweit sie nicht zu Posten Nr. 3\ngehören 7 ) • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •\ndavon an verbundene Unternehmen:\nDM ..................\n18. sonstige Aufwendungen:\na) Sonderzuweisung zur Rückstellung\nfür Beitragsrückerstattung in\nder Kraftfahrzeug-Haftpflichtver-\nsicherung ...................... .\nb) übrige 8) •••••.•..••••••••••••••••\ndavon an verbundene Unternehmen:\nDM\nZwischensumme 4\n19. außerordentliches Ergebnis:\na) außerordentliche Erträge\nb) außerordentliche Aufwendungen ..\n20. Erträge aus Verlustübernahme ...... .\n21. aufgrund einer Gewinngemeinschaft,\neines Gewinnabführungs- und eines\nTeilgewinnabführungsvertrages abge-\nführte Gewinne .................... .\n22. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag\n23. sonstige Steuern, soweit sie nicht zu\nPosten Nr. 10 gehören 9 ) ••••••••••••\n24. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ...\n25. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem\nVorjahr 10) • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •\n26. Entnahmen aus der Kapitalrücklage ..\ndavon Entnahmen aus der Rücklage\ngemäß § 5 Abs. 5 Nummer 3 VAG:\nDM _ _ __\n27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen:\na) aus der gesetzlichen Rücklage 11 )                        ••\nb) aus der Rücklage für eigene Anteile\nc) aus satzungsmäßigen Rücklagen ..\nd) aus anderen Gewinnrücklagen ....\ndavon aus der Rücklage gemäß § 58\nAbs. 2 a AktG 4 ): DM _ __","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                                              21\nFormblatt III\ngesamtes\nPosten                           Versicherungs-\ngeschäft\nDM        DM\n28. Einstellungen in Gewinnrücklagen:\na) in die gesetzliche Rücklage 12)            ••••\nb) in die Rücklage für eigene Anteile .\nc) in satzungsmäßige Rücklagen ....•\nd) in andere Gewinnrücklagen ...... .\ndavon in die Rücklage gemäß § 58\nAbs. 2 a AktG 4): DM ....................\n29. Bilanzgewinn/Bilanzverlust ......... .\nAnmerkungen zu Formblatt III\n1) Rückversicherungsunternehmen haben diese Aufwendungen                    b) Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen sind unter dem\nnicht hier, sondern unter dem Posten „ 10. sonstige versiche-                 Posten „ 14. a) Abschreibungen\" auszuweisen.\nrungstechnische Aufwendungen f. e. R.\" auszuweisen.\n7)  Der Teil der Depotzinsaufwendungen, der technischen Zins für\n2) Erträge aus der Verminderung und Aufwendungen aus der Erhö-              das in Rückdeckung gegebene Geschäft darstellt, ist nicht hier\nhung der Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden              auszuweisen, sondern bei dem Posten „3. technischer Zins-\nGeschäften sind nicht hier, sondern unter dem Posten Nr. 2               ertrag f. e. R.\" als Abzugsposten zu behandeln.\nBuchstabe b bzw. dem Posten Nr. 8 Buchstabe b auszuweisen.\n8)  International tätige Rückversicherungsunternehmen dürfen\n3) Die folgenden Erträge sind nicht hier, sondern bei dem Posten            ,,Sonderzuweisungen an die Rückstellung für noch nicht abge-\n,, 1. a) gebuchte Brutto-Beiträge\" auszuweisen:                          wickelte Versicherungsfälle\" statt unter dem Posten Nr. 5 hier,\naber nur gesondert, ausweisen. Bei den Angaben gemäß § 13\na) Eingänge aus abgeschriebenen oder stornierten Beitragsfor-\nNr. 7 sind die Sonderzuweisungen nach Versicherungszweigen\nderungen an die Versicherungsnehmer.\nunter Aufführung der zugewiesenen Beträge zu nennen.\nb) Verminderung der Pauschalwertberichtigung zu den Bei-\ntragsforderungen an die Versicherungsnehmer.                    9)  Die Feuerschutzsteuer ist nicht hier, sondern unter dem Posten\n,, 10. sonstige versicherungstechnische Aufwendungen f. e. R.\"\n4) Dieser Posten ist entweder hier auszuweisen oder im Anhang               auszuweisen.\nanzugeben.\n10)  Die Angaben ab Posten Nr. 25 können statt in der Gewinn- und\n5) Von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind unter                 Verlustrechnung im Anhang gemacht werden.\ndiesem Posten die Abschreibungen auf aktivierte Errichtungs-\nund Einrichtungskosten des ersten Geschäftsjahres unter ent-        11 ) An die Stelle des Postens Nr. 27 Buchstabe a tritt bei öffentlich-\nsprechender Bezeichnung auszuweisen.\nrechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten „a) aus der\nSicherheitsrücklage\" und bei Versicherungsvereinen auf\n6) Die folgenden Abschreibungen sind nicht hier, sondern bei den            Gegenseitigkeit der Posten „a) aus der Verlustrücklage gemäß\nnachstehenden Posten auszuweisen:                                        § 37 VAG\".\na) Die Abschreibungen von uneinbringlich gewordenen Bei-\ntragsforderungen an die Versicherungsnehmer sowie die          12 ) An die Stelle des Postens Nr. 28 Buchstabe a tritt bei öffentlich-\nErhöhung der Pauschalwertberichtigung zu den Beitrags-              rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten „a) in die\nforderungen an die Versicherungsnehmer sind bei dem                 Sicherheitsrücklage\" und bei Versicherungsvereinen auf\nPosten „ 1. a) gebuchte Brutto-Beiträge\" als Abzugsposten zu        Gegenseitigkeit der Posten „a) in die Verlustrücklage gemäß\nbehandeln.                                                          § 37 VAG\".","22                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nBewegung des Bestandes an Lebensversicherungen\nA. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen\ngesamtes selbst abgeschlossenes Kapitalversicherungen\nVersicherungsgeschäft         ohne Vermögensbildungs-\nund Risiko-\nversicherungen 19)\nAnzahl der Versiehe-\nAnzahl der     Versicherungs-\nVersiehe-       rungs-\nVersicherungs-     summe 0)1\nrungs-      summe   11 )\nverträge 9 )      in DM\nverträge        in DM\n1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs 2 )             •••••••••••••\nII. Zugang während des Geschäftsjahrs:\n1 eingelöste Versicherungsscheine 3) •••••••••••••••••\n2. Erhöhung der Versicherungssummen\na) durch Überschußanteile 4 ) .......................\nb) sonstige Erhöhungen .........................\n3. übriger Zugang 5) ..................................\n4. gesamter Zugang .................................\nIII. Abgang während des Geschäftsjahrs 6):\n1. Tod, Heirat 7) .......................................\n2. Ablauf ...........................................\n3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie\nVersicherungen ...................................\n4. sonstiger vorzeitiger Abgang 6) • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •\n5. übriger Abgang ...................................\n6. gesamter Abgang .................................\nIV. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs              ...............\nV. davon in Rückdeckung gegeben          .....................\nVI. Zusätzliche Angaben zum gesamten Bestand:\n1. Bestand an beitragsfreien Versicherungen am Ende des\nGeschäftsjahrs .............................. \" .....\n2. Anträge, die während des Geschäftsjahrs\na) abgewiesen oder zurückgestellt ..................\nb) noch nicht abschließend bearbeitet ............\nwurden\nB. Bestand an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen\nUnfall-Zusatzversicherung\nAnzahl der            Versicherungs-\nVersicherungs-             summe\nverträge 9 )              in DM\n1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs ................................\ndavon in Rückdeckung gegeben ........................................\n2. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs           ..................................\ndavon in Rückdeckung gegeben       .......................................","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                                      23\nMuster 1\nim Geschäftsjahr ......................................\nLebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)                             1)\nEinzelversicherungen 14 )\nGruppenversicherungen\n1\nVermögensbildungs-                                 Risiko-            Berufsunfähigkeits-    Renten- und Pensions- nach Sondertarifen 14 ) 10)\nversicherungen               versicherungen 12) 13)                   versicherungen        versicherungen 17)\n!  Anzahl der Versiehe- Anzahl der Versiehe- Anzahl der                                12fache   Anzahl der    12fache    Anzahl der Versiehe-\n1\nVersiehe-         rungs-       Versiehe-                   rungs-     Versiehe-     Jahres-    Versiehe-    Jahres-    Versiehe-      rungs-\nrungs-     summe 11 ) rungsver- summe 11 ) rungsver-                                rente     rungs-        rente     rungsver- summe 10) 11 )\nverträge         in DM         hältnisse                  in DM        träge        in DM     verträge      in DM      hältnisse      in DM\n(einschließlich der für Gruppenversicherungen)\nBerufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-                              Risiko- und Zeitrenten-\nZusatzversicherung                                                                             sonstige Zusatzversicherungen    16)\nZusatzversicherung\nAnzahl der                12fache                          Anzahl der         Versicherungs-         Anzahl der           Versicherungs-\nVersicherungs-         Jahresrente 15 )                    Versicherungs-          summe 10)         Versicherungs-           summe 10)\nverträge 9 )                 in DM                        verträge 9 )             in DM             verträge 9 )            in DM","24                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nnoch Muster 1\nC. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen\ngesamtes in Rückdeckung\nRenten- und\nübernommenes                     Kapitalversicherungen\nPensionsversicherungen\nVersicherungsgeschäft\nVersicherungs-        davon in         Versicherungs-          davon in              12fache          davon in\nsumme 10)        Rückdeckung          summe 11 )        Rückdeckung            Jahresrente       Rückdeckung\nin DM         gegeben DM              in DM           gegeben DM                in DM         gegeben DM\n1. Bestand am\nAnfang des\nGeschäftsjahrs ...\n2. Bestand am\nEnde des\nGeschäftsjahrs ...\nAnmerkungen zum Muster 1\n1) Bei Konsortialverträgen sind Angaben zur Zahl der Versiche-        11)  Bei der Versicherungssumme ist nur die Hauptleistung ein-\nrungsverhäl~nisse nur vom federführenden Unternehmen zu                 zustellen, Neben- oder Zusatzleistungen sind hier nicht zu\nmachen. Die übrigen beteiligten Lebensversicherungsunter-               berücksichtigen. Bei Versicherungen, bei denen lt. Tarif die\nnehmen sehen von der Angabe einer Stückzahl ab. Die Ver-                Erlebensfalleistung höher ist als die Todesfalleistung, ist die\nsicherungssumme ist von allen beteiligten Unternehmen an-               Erlebensfalleistung anzugeben. Das gilt auch für Versicherun-\nteilig zu erfassen.                                                     gen mit mehrfachen Erlebensfallzahlungen, soweit die Summe\nder zukünftigen Erlebensfalleistungen höher als die Todesfall-\n2) Sofern der Bestand Versicherungen enthält, die Kurs-und                 summe ist.\nWertänderungen unterworfen sind (z. 8. bei Fremdwährungs-\nversicherungen, fondsgebundenen Lebensversicherungen),                  Bei Versicherungen mit fallender Versicherungssumme (z.B.\nist dieser Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs mit dem Kurs-           Risikoversicherungen) ist die Restversicherungssumme am\nwert sowohl am Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahrs                 Anfang des Geschäftsjahrs und am Ende des Geschäftsjahrs\nals auch am Ende des Geschäftsjahrs aufzuführen. Die Zu- und            anzugeben. Die im Geschäftsjahr eingetretene Minderung der\nAbgänge sind mit dem Kurswert zum Ende des Geschäftsjahrs               Versicherungssumme ist unter „Ablauf\" auszuweisen.\naufzuführen.\n12)  Für Restschuldversicherungen ist die nachrichtliche Angabe\n3) Hierunter sind alle ausgefertigten Versicherungsscheine zu              von Anfangs- und Endbestand jeweils nach Stückzahl und\nerfassen, soweit ihr Einlösungsbeitrag in den Beiträgen ent-            Versicherungssumme erforderlich.\nhalten ist.\n13)  Hier sind die temporären Todesfallversicherungen (einschließ-\n4) Hierunter sind auch die Erhöhungen der Versicherungs-                   lich der Restschuldversicherung) auszuweisen. Hierzu gehören\nsummen durch die Direktgutschrift zu erfassen, nicht jedoch             nicht die lebenslänglichen Todesfallversicherungen ein-\ndie Erhöhung der Versicherungssummen durch Schlußüber-                  schließlich der Sterbegeldversicherungen.\nschußbeteiligung (Todesfall-Zusatzleistung).\n14)  Die nach Einzeltarifen abgeschlossenen Gruppenversicherun-\n5) Z. B. Übertragung infolge Änderung der Versicherungsart\ngen sind unter den Einzelversicherungen zu erfassen.\noder Veränderung der Versicherungssumme im Rahmen einer\ntechnischen Vertragsänderung.                                      15)  Die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung bei Berufs-\n6) Wiederinkraftsetzungen von durch Rückkauf, Beitragsfrei-                unfähigkeit (Invalidität) ist hier als Rente in Höhe des 12fachen\nstellung und sonstigem vorzeitigem Abgang stornierten Ver-              Jahresbeitrags zu berücksichtigen.\nsicherungen sind bei den jeweiligen Positionen des Abgangs         16)  Z.B. Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen.\nzu erfassen. Die dort aufgeführten Bestände sind dement-\nsprechend durch Saldierung mit den Wiederinkraftsetzungen          17) Für Pflegerentenversicherungen ist die nachrichtliche Angabe\nzu berichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Abgang im            von Anfangs- und Endbestand jeweils nach Stückzahl und\nJahr der Wiederinkraftsetzung oder im vorausgehenden Jahr               12facher Jahresrente erforderlich.\nerfolgte.\n18)  Für Bausparrisikoversicherungen ist die nachrichtliche Angabe\n7) Sofern Tarife geführt werden, bei denen das versicherte Kapital         von Anfangs- und Endbestand jeweils nach Stückzahl und\ndurch Berufsunfähigkeit (Invalidität) oder Pensionierung fällig         Versicherungssumme erforderlich.\nwerden kann, sind die entsprechenden Abgänge hier zu er-\nfassen. Die Bezeichnung ist in diesem Fall zu ändern in „Tod,      19)  Der Bestand an fondsgebundenen Lebensversicherungen auf\nHeirat, Berufsunfähigkeit (Invalidität)\".                               Kapitalbasis ist hier zu erfassen und nachrichtlich bei den\nAngaben unter I und IV zu vermerken. Sofern jedoch die Ver-\n8) Hierunter fallen auch Herabsetzungen der Versicherungs-                 sicherungssummen der fondsgebundenen Lebensversiche-\nsumme, sofern diese weder mit einem Teil-Rückkauf oder einer            rungen ingesamt 3 % der Versicherungssummen des gesamten\nteilweisen Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungs-              Bestandes an selbst abgeschlossenen Versicherungen über-\nsumme verbunden noch im Rahmen einer technischen Ver-                   steigen, ist die Bewegung des Bestandes der fondsgebunde-\ntragsänderung vorgenommen worden sind.                                  nen Lebensversicherungen in einer gesonderten Spalte dar-\n9) Bei Gruppenversicherungen und Risikoversicherungen: An-                 zustellen. Die Spaltenbezeichnung hat dem verwendeten\nzahl der Versicherungsverhältnisse.                                     Modell zu entsprechen (z.B. Mindesttodesfallsumme, Anfangs-\ntodesfallsumme, DM-Wert der Versicherungssumme in Anteil-\n10) Bei Renten-, Pensions- und Berufsunfähigkeitsversicherungen             einheiten). Wird die fondsgebundene Lebensversicherung\nsowie bei Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts-, Zeitrenten- und           nach mehreren Modellen betrieben, so ist dies in der Spalten-\nsonstigen Zusatzversicherungen auf Rentenbasis: 12fache                 bezeichnung geeignet anzugeben. Die Beträge sind in dieser\nJahresrente.                                                            Spalte zusammenzufassen.","Muster 2\nBewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr ..........................................\nAnwärter                 Invaliden- und Altersrentner                       Hinterbliebenenrenten\nSumme                                       Summe der Jahresrenten 2 )\nMänner          Frauen       Männer         Frauen      der Jahres-  Witwen Witwer Waisen\nrenten 2 )\nWitwen       Witwer          Waisen\nAnzahl          Anzahl       Anzahl         Anzahl           DM      Anzahl Anzahl Anzahl          DM           DM                DM\n1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs\nII. Zugang während des Geschäftsjahrs:                                                                                                                                                                   ~\n1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an                                                                                                                                                                 1\nRentnern .........................\n-i\nru\n2. sonstiger Zugang 1) •••••••••••••••                                                                                                                                                           <O\na..\n3. gesamter Zugang .................                                                                                                                                                              CD\n....\n•\nC:\n(/J\nIII. Abgang während des Geschäftsjahrs:                                                                                                                                                                 <O\nSl>\nC\"\n1. Tod ..............................                                                                                                                                                             ~\n2. Beginn der Altersrente ............                                                   -              -              -        -      -      -              -            -                -      CD\n0\n:::,\n3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit\n(Invalidität) .......................                                               -             -               -        -      -      -              -            -                -     _:::::i\na..\n4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf .                    -               -                                                                                                                     (1)\n::::,\n~\n5. Ausscheiden unter Zahlung von Rück-                                                                                                                                                            c...\nRückgewährbeträgen                                                                                                                                                       Sl>\nkaufswerten,                                                                                                                                                                                 ::::,\nC:\nund Austrittsvergütungen ..........\n~\n6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rück-\nkaufswerten,        Rückgewährbeträgen\nund Austrittsvergütungen ..........\n-              -              -         -      -     -              -            -                -      CO\n...,.\nCO\n7. sonstiger Abgang .................\n8. gesamter Abgang .................\nIV. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs .\ndavon\n1. beitragsfreie Anwartschaften .......\n2. in Rückdeckung gegeben .........\n1)   Z. B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung sowie Erhöhung der Rente.\n2) Einzusetzen ist hier der Betrag, der sich als zukünftige Dauerverpflichtung (entsprechend der Deckungsrückstellung) ergibt.                                                                          N\nCII","26                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nMuster 5\nBewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen\nmindestens einjährigen Schaden- und Unfall-Versicherungen                                           1)\nim Geschäftsjahr ................................\nAnzahl der Versicherungsverträge 2)                             Versicherungssummen 3 )\nam Ende           am Ende              Ver-                am Ende      am Ende               Ver-\nVersicherungszweige\ndes            des Ge-          änderung                 des         des Ge-          änderung\nund -arten\nVorjahrs         schäftsjah rs           ±                 Vorjahrs    schäftsjahrs             ±\nStück              Stück            Stück                  TOM           TOM                TOM\ngesamtes Geschäft ...........\n1) Die Angaben sind für die Versicherungszweige (Vz) und Versicherungsarten (Va) zu machen, für die in Formblatt III eine gesonderte Rechnung aufgestellt\nworden ist, sowie zusätzlich für die einzelnen Arten der Feuer-Versicherung. Die Angaben für den Vz .Sonstige Schadenversicherung\" sind auf die gemäß§ 3\nAbs. 2 nicht in gesonderten Rechnungen ausgewiesenen Vz und Va aufzugliedern, sofern deren gebuchte Brutto-Beiträge im Geschäftsjahr 250 000 DM\nübersteigen.\nDie Angaben für den Vz • Transport-Versicherung\" entfallen, sofern die Anzahl der Versicherungsverträge nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand\nermittelbar ist.\n2) Bei Gruppen- und Sammelversicherungsverträgen ist die Anzahl der versicherten Risiken anzugeben.\nBei gebündelten Versicherungen ist der Versicherungsvertrag in jedem der in der Bündelung enthaltenen Vz und Va einmal zu zählen.\n3) Die Versicherungssummen sind nur in den Vz Feuer-, Einbruch-Diebstahl- und Raub-, Leitungswasser-, Sturm-, verbundene Hausrat-, verbundene Wohnge-\nbäude-, Hagel-, Tier- sowie der Gebäude-Zwangs- und Monopol-Versicherung anzugeben.","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                          27\nMuster 9\nPersönliche Aufwendungen\npersönliche Aufwendungen\nAufwandsposten\nGeschäftsjahr      Vorjahr\nDM              DM\n1. Abschlußaufwendungen ............................................... .\n2. Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, soweit sie nicht zu Nr. 1\ngehören .............................................................. .\n3. Brutto-Aufwendungen für die Regulierung von Versicherungsfällen, Rück-\nkäufen, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen .................. .\n4. sonstige versicherungstechnische Brutto-Aufwendungen ................. .\n5. Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen und sonstige Aufwendun-\ngen für Kapitalanlagen .................................................. .\n6. sonstige Aufwendungen ............................................... .\n7. persönliche Aufwendungen insgesamt\nZusammensetzung:\na) Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne von\n§ 92 des Handelsgesetzbuchs ........................................ .\nb) Löhne und Gehälter ................................................ .\nc) soziale Abgaben ................................................... .","28         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom\n23. Oktober 1986 - 2 Bvl 7/84 u. a. - wird die Entschei-\ndungsformel veröffentlicht:\n§ 4 Absatz 1 des hamburgischen Kirchensteuergesetzes\nvom 15. Oktober 1973 (Gesetz- und Verordnungsbl.\nS. 431) ist insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar, als\ndie steuerberechtigten Körperschaften ermächtigt wer-\nden, durch Steuervorschriften Art und Höhe des Kirch-\ngeldes im Sinne des § 3 Absatz 1 Buchstabe b des\nhamburgischen Kirchensteuergesetzes zu bestimmen.\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31\nAbs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht\nGesetzeskraft.\nBonn, den 22. Dezember 1986\nDer Bundesminister der Justiz\nEngelhard","Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987                                                                                        29\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 1, ausgegeben am 7. Januar 1987\nTag                                                                               Inhalt                                                                                  Seite\n17. 12. 86     Gesetz zu dem Vertrag vom 2. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Panama über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . .                                                                       2\n17. 12. 86     Gesetz zu dem Vertrag vom 16. März 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nSt. Lucia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . .                                                           13\n22. 12. 86     Erste Verordnung zu.r Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher\nGüter (RIO) (1. RID-Anderungsverordnung) . . . . • . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . • . • . . . . .                             22\n17. 11. 86     Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der sozialistischen Republik Birmanische Union über finanzielle Zusammenarbeit . • • • . . .                                                           23\n1. 12. 86     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe • • . • • • • •                                                               25\n2. 12. 86     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen • .                                                                25\n5. 12. 86     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere Con-\ntainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   26\n8. 12. 86     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Togo über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         26\n8. 12. 86      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Togo über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         29\n12. 12. 86      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Normen für\ndie Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . . .                                                           30\n12. 12. 86      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum\nSchutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            31\n12. 12. 86      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Überein-\nkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See.............................                                                                         31\n12. 12. 86      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den\nSuch- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      32\nDie Anlage zur Ersten Verordnung zur Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RIO)\nwird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der\nAnlageband auf Anforderung kostenlos übers~ndt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.\nPreis des Anlagebandes: 8,30 DM (7,20 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,10 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","30                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1\nVerkündungen Im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger         Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite    (Nr.         vom)  lnkrafttretens\n15. 12. 86 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über\nUmlagen und Meldebeiträge zur Deckung der Kosten\nder Bundesanstalt für den Güterfernverkehr                17 201   (238   23. 12. 86)   1. 1. 87\n9260-6-22\nBerichtigung der Verordnung Nr. 28/86 über die Festset-\nzung von Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                17 201   (238   23. 12. 86)\n9500-4-6-4\n15. 12. 86 57. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste -Anlage\nAL zur Außenwirtschaftsverordnung - (Beilage)                      (240 a 30. 12. 86)   1. 1. 87\n7400-1-1\n18. 12. 86 Einhundertste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste\n- Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -                     17 417   (241   31. 12. 86)   1. 1. 87"]}