{"id":"bgbl1-1986-70-2","kind":"bgbl1","year":1986,"number":70,"date":"1986-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/70#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-70-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_70.pdf#page=1","order":2,"title":"Gesetz zur Verbesserung des Umweltschutzes in der Raumordnung und im Fernstraßenbau","law_date":"1986-12-19T00:00:00Z","page":2669,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["2669\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                              Z 5702 A\n1986                       Ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1986                                                                                    Nr. 70\nTag                                                                       In halt                                                               Seite\n19 12. 86    Gesetz zur Verbesserung des Umweltschutzes in der Raumordnung und im Fernstraßenbau                                                     2669\n2300-1, 911-1\n18 12 86     Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes (Außenwirtschaftsverordnung -AWV)                                              2671\nneu· 7400-1-6, 7400-1-1\n19 12. 86    Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Waffengesetz ( 1. WattVAnd V 2)                                                2701\nneu 7133-3-2-4/1, 7133-3-2-4\n19 12. 86    Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung -\nBArtSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     2705\nneu 791-1-2\nAbschlußhinweis für Bundesgesetzblatt Teil 1 • • • . • • • • • • • • • • • •                        • ••••••••••••                      2762\nAbschlußhinweis für Bundesgesetzblatt Teil II .......................... .                                                              2763\nDie Anlagen zur Außenwirtschaftsverordnung werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben\nAbonnenten des Bundesgesetzblattes Teil/ wird der Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt.\nGesetz\nzur Verbesserung des Umweltschutzes\nin der Raumordnung und im Fernstraßenbau\nVom 19. Dezember 1986\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                      2908), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom\n16. Dezember 1986 (BGBI. 1S. 2441 ), wird wie folgt geän-\ndert:\nArtikel 1\nÄnderung des Raumordnungsgesetzes                                                 a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nDas Raumordnungsgesetz vom 8. April 1965 (BGBI. 1                                             aa) Satz 2 wird wie folgt gefaßt:\nS. 306), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Geset-                                                „Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer\nzes vom 8. Dezember 1986 (BGBI. 1 S. 2191 ), wird wie                                                     Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem\nfolgt geändert:                                                                                           dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen-\nden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erwei-\n1. In § 2 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 werden nach dem Wort „Für\"                                                 tern oder sonst zu verbessern; dabei sind die\ndie Worte „den Schutz des Bodens,\" eingefügt.                                                         sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des\nUmweltschutzes zu berücksichtigen.\"\n2. In § 2 Abs. 1 wird folgende Nummer 1O angefügt:                                               bb) Satz 3 wird gestrichen.\n„ 10. Den Erfordernissen der vorsorgenden Sicherung\nb) Absatz 2 wird wie folgt gefaßt:\nsowie geordneten Aufsuchung und Gewinnung\nvon Rohstoffvorkommen soll Rechnung getragen                                              ,,(2) Soweit die Träger der Straßenbaulast unter\nwerden.\"                                                                               Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zur Durch-\nführung von Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 außer-\nArtikel 2                                                            stande sind, haben sie auf einen nicht verkehrssiche-\nren Zustand durch Verkehrszeichen hinzuweisen.\nÄnderung des Bundesfernstraßengesetzes\nDiese hat die Straßenbaubehörde vorbehaltlich ander-\n§ 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der                                          weitiger Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde auf-\nBekanntmachung vom 1 . Oktober 1974 (BGBI. 1 S. 2413,                                            zustellen.\"","2670                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil  1\nArtikel 3                                                    Artikel 4\nBerlin-Klausel                                                Inkrafttreten\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des          Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.           Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 19.Dezember 1986\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister\nfür Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nDr. 0 s ca r Sc h neide r\nDer Bundesminister für Verkehr\nDr. W. D o II in g er\nDer Bundesminister\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktors1cherhe1t\nWallmann"]}