{"id":"bgbl1-1986-49-2","kind":"bgbl1","year":1986,"number":49,"date":"1986-09-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/49#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-49-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_49.pdf#page=21","order":2,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Friedrich der Große)","law_date":"1986-09-17T00:00:00Z","page":1525,"pdf_page":21,"num_pages":3,"content":["Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. September 1986                                1525\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark\n(Gedenkmünze Friedrich der Große)\nVom 17. September 1986\nAuf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung          Die Umschrift lautet:\nvon Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil 111,                   „FRIEDRICH DER GROSSE\nGliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten                          1712          1786\".\nFassung hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlaß\ndes 200. Todestages von Friedrich dem Großen im Jahre         Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1986,\n1986 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert            das Münzzeichen „F\" der Staatlichen Münze Stuttgart und\nvon 5 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der     die Umschrift:\nMünze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in\n„BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND\nder Staatlichen Münze Stuttgart.\n5 DEUTSCHE MARK\".\nDie Münze wird ab 22. Oktober 1986 in den Verkehr            Die Jahreszahl 1986 ist Teil der Umschrift und schließt\ngebracht.                                                  sich dem Wort „ MARK\" an. Links davon im Feld\n(zwischen Jahreszahl und Adler) befindet sich das Münz-\nDie Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nik-\nzeichen „ F\".\nkel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel).\nSie enthält einen Reinnickelkern. Der Durchmesser              Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:\nbeträgt 29 Millimeter, das Gewicht 10 Gramm.\n,,ICH BIN DER ERSTE DIENER MEINES STAATES\".\nDas Gepr_äge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von      Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein fünf-\neinem schützenden glatten Randstab umgeben.                eckiger Stern eingeprägt.\nDie Bildseite zeigt ein Brustbild von Friedrich dem         Der Entwurf der Münze stammt von Carl Vezerfi-Clemm,\nGroßen im Profil mit Dreispitz und großem Ordensstern.     München.\nBonn, den 17. September 1986\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg","1526                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 28, ausgegeben am 3. September 1986\nTag                                                                           Inhalt                                                                                  Seite\n1. 9. 86 Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Januar 1986 zur Änderung des Abkommens vom 17. Dezem-\nber 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicher-\nheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  862\n22. 7. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur\nVerhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der durch das Protokoll von 1978 geänderten\nFassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     865\n25. 7. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen\nFluglinienverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         865\n25. 7. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . .                                                            866\n31. 7. 86 Bekanntmachung über die Grenzabfertigung nach der deutsch-französischen Vereinbarung über\ndie Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Bienwald/\nScheibenhard - Lauterbourg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  866\n31. 7. 86 Bekanntmachung über die Grenzabfertigung nach der deutsch-französischen Vereinbarung über\ndie Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Sasbach/\nMarckolsheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          867\n1. 8. 86 Bekanntmachung über die Grenzabfertigung nach der deutsch-niederländischen Vereinbarung vom\n10./18. April 1985 über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung am Grenzübergang Bad Bentheim-\nAutobahn/Oldenzaal-Autoweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    867\n4. 8. 86 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über den Erwerb\nund Besitz von privateigenen Waffen durch Personal der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in der\nBundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  868\n6. 8. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Islamischen Republik Mauretanien über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . .                                                    868\n6. 8. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Islamischen Republik Mauretanien über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . .                                                    870\n7. 8. 86 Bekanntmachung einer Ergänzung der Anlage zu Artikel II des deutsch-französischen Abkommens\nüber die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           872\n7. 8. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Bolivien über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         872\n11. 8. 86 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Rückführung gewisser von der\namerikanischen Armee am Ende des II. Weltkrieges in Deutschland beschlagnahmter Kunstwerke . . .                                                                874\nPreis dieser Ausgabe: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. September 1986                                                                                       1527\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 29, ausgegeben am 17. September 1986\nTag                                                                          I n h a It                                                                              Seite\n2. 9. 86 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am\nGrenzübergang Goch-Autobahn/Gennep-Autoweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                                     878\n12. 8. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisa-\ntion für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            880\n13. 8. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Indien über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      881\n14. 8. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens über die\nInternationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          884\n14. 8. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltorganisation für Tourismus (WTO) . .                                                               884\n14. 8. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Verifikationsübereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    885\n14. 8. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an\nBord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                                 885\n18. 8. 86 Bekanntmachung zum internationalen Vertrag zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel und\nzum Gesetz zur Ausführung des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegra-\nphenkabel ........ ·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . .            886\n25. 8. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Kamerun über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           886\n25. 8. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Kamerun über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           888\n26. 8. 86 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-bangladeschischen Investitionsförderungsver-\ntrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  889\n2. 9. 86 Bekanntmachung des deutsch-israelischen Abkommens über die Errichtung einer Stiftung für wissen-\nschaftliche Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                      890\nPreis dieser Ausgabe: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewand1e Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}