{"id":"bgbl1-1986-4-5","kind":"bgbl1","year":1986,"number":4,"date":"1986-01-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/4#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-4-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_4.pdf#page=19","order":5,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 2 und Nr. 3","page":139,"pdf_page":19,"num_pages":1,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe.: Bonn, den 22. Januar 1986                                                     139\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 2, ausgegeben am 15. Januar 1986\nTag                                                                Inhalt                                                              Seite\n7.  1. 86      Gesetz zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von lome vom 8. Dezember 1984 sowie zu den\nmit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   17\n9. 12. 85      Bekanntmachung der Projektvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der\nBundesrepublik Deutschland und dem Verkehrsmihisterium der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Straßenverkehrstechnik und Ablauf- Lind Planungsforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          165\nPreis dieser Ausgabe: 18,10 DM (16,50 DM zuzüglich 1,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 18,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 3, ausgegeben am 17. Januar 1986\nTag                                                                Inhalt                                                            Seite\n21. 12.85       Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen zu den Regelungen Nr. 2, 17, 25, 30.und 43\nnach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für\ndie Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile VOI). Kraftfahrzeugen und über die\ngegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Anderung der Regelungen Nr. 2,\n17, 25, 30 und 43) .............................................................. : ....... .                             169\n10. 1. 86       Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und lmmunitäten an die Internationale Tropen-\nholzorganisation ........................................................................ .                               171\n18. 12.85       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung\nder Verschmutzung der See durch Öl, 1954 .............................................. .                                 197\n18. 12.85        Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Haiti über Finanzielle Zusammenarbeit ........................ .                               197\n19. 12.85       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Vorrechte und Befreiun-\ngen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen .................................... .                                199\nDie Anhänge 1 bis 6 zu der V.f?rordnung vom 21. Dezember 1985 über die Inkraftsetzung der Änderungen zu den Regelungen Nr. 2,\n17, 25, 30 und 43 nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung\nder Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung wird als Anla-\ngeband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband\nauf Anforderung kostenlos übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4,10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.\nPreis des Anlagebandes: 4,10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}