{"id":"bgbl1-1986-36-1","kind":"bgbl1","year":1986,"number":36,"date":"1986-07-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/36#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-36-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_36.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung tarifrechtlicher Bestimmungen im Seehafenhinterlandverkehr","law_date":"1986-07-23T00:00:00Z","page":1093,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1093\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                              Z 5702 A\n1986                                 Ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 1986                                                                                        Nr. 36\nTag                                                             I n h a It                                                                               Seite\n23. 7. 86    Gesetz zur Änderung tarlfrechtllcher Bestimmungen Im Seehafenhlnterlandverkehr . . . . . . . . . .                                               1093\n9241-1\n10. 7. 86    Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach§ 55 a Abs. 1\ndes Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen . . . . . .                                             1094\nneu: 7631-1-10\n20. 7. 86    Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der\nEuropäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften\nder Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entspre-\nchenden Versicherungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1095\n925-5\n21. 7. 86     Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung\n(Unterschallverordnung) ............... ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1097\nneu: 96-1-24; 96-1-2, 96-1-8\n23. 7. 86    Zweite yerordnung zur Änderung betä:1;Jbungsmittelrechtlicher Vorschriften (Zweite Betäubungsmittel-\nrechts-Anderungsverordnung - 2. BtMAndV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1099\n2121-6-24, 2121-6-24-3\nGesetz\nzur Änderung tarifrechtlicher Bestimmungen im Seehafenhinterlandverkehr\nVom 23. Juli 1986\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                            2. In Satz 2 Nr. 2 werden die Worte. ,,in derselben Ver-\nkehrsverbindung oder für denselben Urversender oder\nArtikel 1                                                für denselben Empfänger\" gestrichen.\nÄnderung des Güterkraftverkehrsgesetzes\nArtikel 2\nDas Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung der                                                                       Berlin-Klausel\nBekanntmachung vom 10. März 1983 (BGBI. 1 S. 256),\nzuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom                                   Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\n24. April 1986 (BGBI. 1 S. 560), wird wie folgt geändert:                        Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\n§ 22 a Abs. 1 wird wie folgt geändert:\nInkrafttreten\n1. In Satz 1 wird das Wort „Absender\" durch das Wort                                 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\n,, Vertragspartner\" ersetzt.                                                 Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 23. Juli 1986\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Verkehr\nDr. W. Dollinger"]}