{"id":"bgbl1-1986-34-8","kind":"bgbl1","year":1986,"number":34,"date":"1986-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/34#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-34-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_34.pdf#page=1","order":8,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1987 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1987)","law_date":"1986-07-21T00:00:00Z","page":1033,"pdf_page":1,"num_pages":32,"content":["1033\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                              Z 5702 A\n1986                              Ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 1986                                                                                   Nr. 34\nTag                                                        Inhalt                                                                                   Seite\n21.7.86      Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1987 (ERP-Wlrtschaftsplangesetz 1987) .............................................. .                                                    1033\n640-7\n14. 7. 86    Achtzehnte Verordnung über die Bemessung der Aufwendungen für die Leistungen gemäß den\n§§ 1236 bis 1243, 1305 und 1306 der Reichsversicherungsordnung und für die Verwaltungs- und\nVerfahrenskosten in der Rentenversicherung der Arbeiter (18. Bemessungsverordnung) .......... .                                           1058\nneu: 8232-37-18; 8232-37-17\n16. 7. 86    Verordnung über den an den Bund abzuführenden Anteil an den durch die Ausgabe von Wertmarken\nzur unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter erzielten Einnahmen im Jahre 1985 (Einnahmen-\naufteilungsverordnung 1985) ......................................................... .                                                   1059\nneu: 811-1-14\n16. 7. 86    Sechste Verordnung zur Änderung der RV-Beitragsentrichtungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1060\n8232-40\n16. 7. 86    Dritte Verordnung zur Änderung der Auslandspostgebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1061\n901-1-21\n18. 7. 86    Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sondermaßnahmen für Sojabohnen . . . . . . . . . .                                      1062\n7847-11-4-32\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 22........................................................                                                  1063\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1064\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1987\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1987)\nVom 21. Juli 1986\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                           (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1987 fällig werdenden\n§ 1                                       Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach§ 7 des Geset-\nzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in                             (3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986 erteilte\nder im Bundesgesetzblatt Teil m, Gliederungsnummer                         Ermächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im\n640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert                      Wege des Kredites bleibt wirksam.\ndurch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom\n18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt-\nschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sonder-                                                                       §3\nvermögens für das Jahr 1987 - wird in Einnahme und\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nAusgabe auf\nKassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig\n4 940 000 000 Deutsche Mark                                 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-\nfestgestellt.                                                              nehmen.\n§2                                                                                        §4\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird e_rmächtigt,                      Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\nzur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1987 Kredite in                      eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nHöhe von                                                                   nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\n1 077 000 000 Deutsche Mark                                  Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-\naufzunehmen.                                                               halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen","1034                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nBetrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-                                  §6\ntet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte\nDankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-\n§5                             waltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung.\n( 1 ) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-\n§ 7\ntigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen\nBürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-          Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-\ngen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der        haltsordnung finden im Jahr 1987 auf das Eigenkapital-\nfreien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000         finanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In\nDeutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens            Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs-\nzu übernehmen.                                             preis vereinbart werden.\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die                                   §8\nauf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-               Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen            unter Einschaltung der Hauptleihinstitute\nangerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in\nAnspruch genommen werden kann oder in Anspruch              Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt,\ngenommen worden ist und für die erbrachten Leistun-         und Deutsche Ausgleichsbank, Bonn,\ngen keinen Ersatz erlangt hat.                              sowie in Berlin durch die Berliner Industriebank AG,\nBerlin,\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\nvergeben werden.\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-                               §9\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nAnspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten              Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,           des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1988 weiter.\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-                               §10\ngelegt wird.\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-             Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-                              § 11\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nanzurechnen.                                                  Dieses Gesetz tritt am 1 . Januar 1987 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 21 . Juli 1 986\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nMartin Bangemann\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nMartin Bangemann","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                  1035\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1987\nTeii 1:         Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31 . August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:        Finanzierungsübersicht\nTeil III:       Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1985\nTeil 1\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):          Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):          Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):          Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):          Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):         Einnahmen\nKapitel 6 (Ausgaben):          1987 nur Abwicklung","1036                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap. 1\n--\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                        Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                                   Zweckbestimmung                                                           1985\n1987        1986\nFunktion\n1000 DM     10000M      1000 DM\n1                                                2                                      3           4           5\n~------\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nunter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 01-691          Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................. .                  2 239 000 2 229 000  2158590*)\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 835 000 000 DM\nfällig im Jahr 1988\n862 03-731          Investitionen von Seehafenbetrieben                                       45000     40000      45 314\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1988 bis zu                                          5000000 DM\nJahr 1989 bis zu                                         10 000000 DM\n853 02-692          Investitionen von Gemeinden ...................... .                      55000     80000      27 858\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 853 11-330 Abwasserreinigung.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 70 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1988 bis zu .. .                                    35000000DM\nJahr 1989 bis zu .. .                                    35000000 DM\n*) Aufteilung nach Funktionsziffern am Schluß von Teil 1","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                                    1037\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                     Zu e)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-       Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der\nmen sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge-       Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-\nlegten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere   scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von\nUnternehmen\" (vgl. ST-Drucksache 7 /5248 vom 21. Mai 1976)         Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen\n- der Leistungssteigerung dienen und hierdurch dazu beitragen,     Baumaßnahmen gewährt werden.\ndaß sie insbesondere auch die erforderlichen Umweltschutz-\ninvestitionen zügig durchführen können.                           Zu f)\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,       Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-         Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\ntionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für                          Zug)\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 1 010 000 000 DM\nMit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften\nb) Existenzgründungen und standortbe-                              der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien\ndingte Investitionen sowie Maßnahmen                           Berufe sowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haf-\ngegen Lärm, Geruch und Erschütterun-                           tungsfonds in Höhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantiever-\ngen . . . . . . . . . .                  1 155 000 000 DM      pflichtungen zur Verfügung gestellt.\nc) betriebliche Ausbildungsstätten               10 000 000 DM\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbe-\nteiligungsgesellschaften                     35 000 000 DM      Verpflichtungsermächtigung:\ne) die Förderung kleiner und mittlerer                             Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-\nPresseunternehmen .                          16 000 000 DM      nehmen, insbesondere im Regional-, Existenzgründungs- und\nf) die Binnenschiffahrt                          5 000 000 DM      Standortprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur\ng) Kredit- und Beteiligungsgarantiege-                             Höhe von 835 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1988\nmeinschaften (Haftungsfondsdarlehen)          8 000 000 DM      erforderlich.\n2 239 000 000 DM\nZu a)                                                              Zu Tit. 862 03\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten        Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-\nder Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirt-       schen Seehäfen zu verbessern.\nschaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten,       15 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nwenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81    ermächtigung zugesagt.\nund 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.\n325 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nVerpflichtungsermächtigung:\nermächtigung zugesagt.\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nZu b)                                                              pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM auf\nGefördert werden                                                   das Aufkommen der Jahre 1988 und 1989 erforderlich.\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und\n- standortbedingte Investitionen\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks. Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbes. des produzierenden Gewerbes und             Zu Tit. 853 02\ndes Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-\nrung von Lärm. Geruch und Erschütterungen gefördert werden.        Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten\nder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\n455 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nschaftsstruktur\"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der\nermächtigung zugesagt.\nStandortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-\ntionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.\nZu c)\n35 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher    ermächtigung zugesagt.\nAusbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.\nZu d)                                                              Verpflichtungsermächtigung:\nDurch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-     Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\ngesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die         pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 70 000 000 DM auf\nBeschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.             das Aufkommen der Jahre 1988 und 1989 erforderlich.","1038                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap. 1\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                       Zweckbestimmung                                                          1985\n1987         1986\nFunktion\n1000DM       1000DM     1000 DM\n1                                    2                                     3            4          5\n681 01-029  Dankesspende       .....................................            10000      10000      10000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz     • • ••••••••••••••••••••••••••••••••••••      (1 125 000)   (830 000) (568 855)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\nDie Mittel der Umweltschutzprogramme dürfen bis zur Höhe von\ninsgesamt 80 Mio DM für Maßnahmen in Berlin eingesetzt wer-\nden.\n85311-330   Abwasserreinigung       •• • •••••••••••• 1 •••••••••••••••••     500000      430000     366449\nVerpflichtungsermächtigung .............. 380 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1988 bis zu ......................... 200 000 000 DM\nJahr 1989 bis zu ......................... 180 000 000 DM\n85312-330   Abfallwirtschaft .....................................            415 000     250000      91 354\nVerpflichtungsermächtigung .............. 250 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1988 bis zu ......................... 150 000 000 DM\nJahr 1989 bis zu ......................... 100 000 000 DM\n86211-330   Luftreinhaltung ......................... 1.       • •••••••••    210000      150 000    111 052\nVerpflichtungsermächtigung ..............       95000000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1988 bis zu .........................      70000000 DM\nJahr 1989 bis zu .........................      25000000DM\nGesamtausgaben     3474000     3189 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                       10000      10000\nAusgaben für Investitionen                                      3464000     3179000\nGesamtausgaben      3 4 7 4 000 3 189 000","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                                   1039\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                    Zu Tit. 853 12\nDie Bundesregierung hat der amerikanischen Stiftung „The          Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nGerman Marshall Fund of the United States - A Memorial to         zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung\nthe Marshall Plan\" zugesagt, die seit 1972 gewährte Dankes-       gestellt werden.\nspende von jährlich 1O 000 000 DM für weitere zehn Jahre          175 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\n(1987 bis 1996) zu gewähren. Die Stiftung fördert durch           ermächtigung zugesagt.\nZuschüsse an Einzelpersonen und Organisationen innerhalb\nund außerhalb der USA Forschungs- und Studienprogramme,\ndie dem Verständnis und der Lösung bestimmter nationaler und      Verpflichtungsermächtigung:\ninternationaler Probleme moderner Industriegesellschaften         Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\ndienen sollen. Die Hälfte der ab 1987 veranschlagten Mittel ist   pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 250 000 000 DM auf\nfür Vorhaben der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit            das Aufkommen der Jahre 1988 und 1989 erforderlich.\nvorgesehen, die überwiegend in der Bundesrepublik durchge-\nführt werden.                         ·\nDie Zahlung der Dankesspende in Höhe des Ansatzes ist auf\nGrund einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahr 1986\nzugesagt.                                                         Zu Tit. 862 11\nDie Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\nLuftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unter-\nZu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -\nnehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nDie Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen dürfen          55 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nauch für baurelevante umweltfreundliche Produktionsanlagen        ermächtigung zugesagt.\nverwendet werden.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZu Tit. 853 11\nDas Programm wird verstärkt fortgeführt. Für die Jahre 1988 und\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen        1989 ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\nbestimmt. Aus dem Ansatz dürfen auch Regenüberlaufbecken.        95 000 000 DM erforderlich.\nHauptsammler sowie neue Kanalisationen in gewerblich\ngenutzten Gebieten finanziert werden. 270 000 000 DM sind auf\nGrund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\npflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 380 000 000 DM auf\ndas Aufkommen der Jahre 1988 und 1989 erforderlich.","1040                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap. 2\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                       Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                      Zweckbestimmung                                                                       1985\n1987        1986\nFunktion\n1 000DM   ,. 1000 DM   1000DM\n1                                         2                                               3           4         5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-\nrungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen\nwerden, bei denen die üblichen bankmäßigen und\nbetriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder\nnicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick\nauf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt\nerscheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von\nGewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nunter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppen\nTitelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-\ntions- und sonstigen Krediten ...................... .                         (639 700) (619 700)  (600 984)\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... .                           600000     580 000   578 519\nAus dem Ansatz dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM\nBetriebsmittelkredite geleistet werden.\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 862 14 und Tit. 831 21 geleistet werden.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 235 000 000 DM\ndavon fällig:\nim Jahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 000 000 DM\nim Jahr 1989 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 000 000 DM\n862 13-691  Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... .                                                    3406\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.\n86214-692   Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse                                       39700      39700     19059\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei\nTit. 862 11.","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986             1041\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 11\nZur Durchführung von Investitionen der Berliner Wirtschaft sind\nFinanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen erfor-\nderlich. Die veranschlagten Mittel sollen für\na) die Errichtung neuer Betriebe.\nb) die Erweiterung. Rationalisierung und Umstellung von Be-\ntrieben\nverwendet werden. Hierdurch soll zugleich dazu beigetragen\nwerden. daß die Unternehmen insbesondere auch die erforder-\nlichen Umweltschutzinvestitionen zügig durchführen können.\n215 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZur kontinuierlichen Förderung der Berliner Wirtschaft ist eine\nVerpflichtungsermächtigung auf das Aufkommen der Jahre\n1988 und 1989 bis zur Höhe von 235 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit\n(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in\nERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)\nZu Tit. 862 14\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-\ndeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen\nvorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für\nAuslandsaufträge verwendet werden.","1042                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap. 2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                            Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                       Zweckbestimmung                                                                            1985\n1987        1986\nFunktion\n1000DM      1000 DM    1000DM\n1                                            2                                                3           4           5\nTitelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm ................. .                                (20 000)  (20 000)          750)\n831 21-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten ........................................... .                                 20000     20000           750\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei\nTit. 862 11.\n831 22-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\nTitelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Förder-\nmaßnahmen ....................................... .                                    (5 300)   (5 300)     (5 450)\n685 31-171  Wirtschaftsnahe Forschung ........................ .                                    2800      2800        2950\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000 DM\nJahr 1989 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM\n685 32-643  Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche\nFördermaßnahmen ................................. .                                     2500      2500        2 500\nGesamtausgaben       665000    645 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                           5300      5300\nAusgaben für Investitionen                                                           659 700   639 700\nGesamtausgaben       665000    645000","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                                         1043\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 831 21                                                         oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel Angehörige\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner                  einer wissenschaftlichen Institution in Berlin sind, über diese In-\nUnternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital               stitution zur Verfügung gestellt; hierzu gehören auch die\nzu verstärken.                                                         Bundesanstalt für Materialprüfung und die Physikalisch-Techni-\nsche Bundesanstalt Berlin. Die Abwicklung des Programms\nobliegt dem Senator für Wirtschaft und Arbeit, Berlin, der inso-\nweit als Treuhänder für das ERP-Sondervermögen handelt.\nZu Tit. 831 22\nForderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen                   Verpflichtungsermächtigung:\nkönnen in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital\nDie Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll\ndieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang\nanzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02).                         auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-\nden. Damit bereits 1987 Vorhaben begonnen werden können,\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, der Berliner     - für die erst in den Jahren 1988 und 1989 Mittel zur Verfügung zu\nIndustriebank AG zur Aufstockung des haftenden Kapitals durch          stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen bis zur\nUmwandlung von Darlehen Genußscheinrechte im Betrage von              Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.\nbis zu 40 Mio DM zur Verfügung zu stellen. Die Verstärkung der\nEigenkapitalbasis ist erforderlich, um den Förderauftrag in Berlin     Zu Tit. 685 32\nohne Verstoß gegen das Kreditwesengesetz zu erfüllen.\nDie veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für\nAusstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für\nZu Tit. 685 31                                                         - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts\",\n- die Internationale Tourismus-Börse,\nDie Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung\nvon Forschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten             - die Internationale Grüne Woche.\nlassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirt-         Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang\nschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die geför-            sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden,\nderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den                  die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinig-\nGebieten der Materialprüfung, des Meßwesens, der Elektronik,           ten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem\nUmwelttechnik, Kommunikationstechnik und der Schiffbau-                Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den\ntechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz        USA.","1044                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap.3\nBetrag   Betrag\nTitel                                                                                        Ist-Ergebnis\nfür      für\nund                      Zweckbestimmung                                                         1985\nFunktion\n1987     1986\n1000 DM  1000 DM   1000 DM\n1                                2                                            3        4         5\n-----·---\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds II) ................. .              155 000 155 000  155 000\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1990 bis zu ..                                   30000000 DM\nJahr 1991 bis zu ..                                   90000000 DM\nGesamtausgaben     155 000 155 000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen                                           155 000 155 000","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986           1045\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflich-\ntungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung\nvon Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-\nfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kredit-\nanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhält-\nnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt\nbeschafft.\nFür denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher\ngewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprüng-\nlich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt\nund durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem\nGesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden\n(Exportfonds 1). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplan-\ngesetz 1981 - BGBI. 1 S. 7 45 - (Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01 ).\nVerpflichtungsermächtigung:\nMit der Verpflichtungsermächtigung von 120 000 000 DM\n(davon 30 000 000 DM für 1990 und 90 000 000 DM für 1991)\nsoll eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Export-\ngeschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt werden.","1046                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap.4\nTitel                                                               Betrag       Betrag\nIst-Ergebnis\nund                                                                   für          für\nZweckbestimmung                                                        1985\nFunktion                                                               1987         1986\n1000 DM      1000 DM     1000 DM\n1                              2                                      3           4           5\nAusgaben\n526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... .               50        50\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und\nUntersuchungen ................................... .                300       400         112\n532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............. .                45        45\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. .             1 100     1 100          879\n671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... .                  5         5\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. .       639 500    629 400     524 777\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............ .              5000      5000        1 217\nGesamtausgaben          646 000    636 000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben                                                1 500    1 600\nZinskosten ........................................ .        639 500    629 400\nAusgaben für Investitionen                                        5000     5000\nGesamtausgaben          646000     636 000","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                                   1047\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 526 01                                                   und Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital-\nDie Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die    finanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)\nEinziehung von Forderungen. für die Rechtsverfolgung und         und für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun-\nRechtsverteidigung vorgesehen.                                   gen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu\nzahlen sind.\nZu Tit. 531 01                                                   Zu Tit. 671 02\nMit diesen Mitteln sollen insbesondem Maßnahmen der Öffent-      Der Betrag ist geschätzt.\nlichkeitsarbeit finanziert werden. die mit der Verwaltung des\nERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu\ngehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und    Zu Tit. 575 01\nProgramme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Darüber        Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nhinaus können für die zweckmäßige und wirksame Verwendung        vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten\nder ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Erhebungen vor-       gezahlt werden.\ngenommen werden.\nZu _Tit. 532 01                                                  Zu Tit. 870 01\nVeranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammenhang      Die Gewährleistungen gemäß§ 5 von 700 Mio DM sind revolvie-\nmit der Gewährung von Krediten. der Übernahme von Gewähr-        rend einsetzbar. Hiervon sind 500 Mio DM als Rückbürgschaft\nleistungen und der Verwaltung von Beteiligungen erforderlich     für das Bürgschaftsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank\nwerden.                                                          für Freie Berufe vorgesehen. Der restliche Betrag steht für ver-\nschiedene Bürgschaften und sonstige Gewährleistungen zur\nVerfügung. Die gesamten Verpflichtungen betrugen am\nZu Tit. 671 01                                                   31. Dezember 1985 301 681 597 DM. Sie gehen auf Belegun-\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die       gen bis in das Jahr 1964 zurück, für die die Ermächtigungen in\nnicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe-      dem jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetz ausgebracht waren.\nsondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von      Ferner bestehen noch Verpflichtungen in Höhe von 51 487 961\nERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-      DM aus einem voll belegten Ermächtigu!]gsrahmen von 400 Mio\nSondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen             DM nach dem Dritten Gesetz über die Ubernahme von Sicher-\nwird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf    heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deut-\ndas ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-          schen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1S. 365) und der\ntragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme     Ergänzung hierzu vom 17. Mai 1957 (BGBI. 1 S. 517).","1048                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap. 5\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                    Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                                  Zweckbestimmung                                                         1985\n1987         1986\nFunktion\n1000DM        1000DM        1000DM\n1                                          2                                      3            4             5\nEinnahmen\n119 01-680           Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                          30           30           85\n119 02-680            Stundungs-, Verzugszinsen u. a..................... .                 50           50         294\n119 99-680            Vermischte Einnahmen ............................. .                                          529\n121 01-853            Erträge aus Beteiligungen .......................... .             1 989      1 989         1 989\n121 02-691            Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung ....................................... .             2000       2000          2430\n133 01-691            Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im\nRahmen der Eigenkapitalfinanzierung ................ .\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691            Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen .......................................... .                                       3406\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 86213.\n133 03-691            Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..\n133 04-872            Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ......... .            52000       52000       155 982\n141 01-680            Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen                    50          .50           86\n141 02-680            Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-\nleistungen ......................................... .                                        166\n162 01-691            Zinsen aus Darlehen ............................... .        1 1 21 920   1 106 51 0   1042481\n162 03-872             Sonstige Zinsen ................................... .            12000      10000         14 816\n182 01-691            Tilgung von Darlehen ............................... .       2 672 961    2 535 371    3038 269\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691            Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-\ngungen ........................................... .\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 831 22.\n325 02-928            Einnahmen aus Krediten                                       1077000       917 000      225 989 *)\nGesamteinnahmen       4 940 000   4 625 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen                                                 50           50\nÜbrige Einnahmen                                            4 939 950    4 624 950\nGesamteinnahmen      4 940 000    4 625 000\n*) einschließlich kurzfristiger Kredite.","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                                    1049\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                     Zu Tit. 162 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse         Veranschlagt sind Zinsen\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener            a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau      605 600 000 DM\nGeräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie              b) von der Berliner Industriebank AG ....      111 020 000 DM\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen\n(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu-              c) von der Deutschen Ausgleichsbank ..         365 000 000 DM\nführen.                                                            d) aus Darlehen an Gemeinden ........ .         33300000 DM\ne) von Sonstigen ..................... .         7000000DM\nZu Tit. 119 02\n1 121 920 000 DM\nDer Betrag ist geschätzt.\nZu Tit. 162 03\nZu Tit. 121 01\nDer Betrag ist geschätzt.\nVeranschlagt ist die Zahlung einer Dividende aus der Beteili-\ngung an der Berliner Industriebank AG.\nZu Tit. 121 02                                                     Zu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen         Veranschlagt sind Tilgungen\ndes Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden           a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-\nsind.                                                                 bau                                       1 307 421 000 DM\nb) durch die Berliner Industriebank AG ..      500 7 40 000 DM\nZu Tit. 133 04                                                     c) durch die Deutsche Ausgleichsbank ..        732 000 000 DM\nDas ERP-Sondervermögen hat eine Forderung für Vorsorge-            d) von Darlehen an Gemeinden ........ .        114 800 000 DM\nmaßnahmen gegenüber dem Land Berlin, vertreten durch den         , e) von Sonstigen ..................... .        18000000DM\nSenator für Finanzen, Berlin, in Höhe von 210 245 837, 11 DM\nauf den Bundeshaushalt übertragen. Der Veräußerungserlös in                                                    2 672 961 000 DM\nHöhe des Nennwertes der Forderung dient dazu, die Auf-\nstockung baurelevanter Ausgaben im Kap. 1 Tit. 862 01, 853 02,\n853 11 und 853 12 in 1986 und 1987 um je 800 Mio DM zu\nerleichtern.                                                       Zu Tit. 182 02\nBei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um die          Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, Darlehens-\nzweite Rate des Veräußerungserlöses, den der Bundeshaushalt        forderungen in Berlin bis zur Höhe von 40 Mio DM in Genuß-\nwie folgt leistet:                                                 scheinrechte der Berliner Industriebank AG umzuwandeln (vgl.\n1986- 52        Mio DM                                          hierzu auch Erläuterungen zu Kap. 2 Tit. 831 22).\n1987- 52        Mio DM\n1988- 53        Mio DM\n1989 - 53,246 Mio DM\n(vgl. Kap. 6004 Tit. 852 01 des Bundeshaushalts 1986).            Zu Tit. 325 02\nGemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1987 können\nZu Tit. 141 01\nGeldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-\nschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine     des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsüber-\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                    sicht Teil II Nr. 4).","1050                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap.6\nBetrag  Betrag\nTitel                                                                                Ist-Ergebnis\nfür     für\nund                     Zweckbestimmung                                                 1985\n1987    1986\nFunktion\n1000 DM  1000DM    1000 DM\n1                                 2                                    3       4         5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nunter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 61-691  Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................. .                            9530\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz                                                                 (220 681)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 61-330  Abw asserrei nigu ng                                                          163 512\n853 62-330  Abfallwirtschaft                                                                56283\n862 62-330  Luftreinhaltung .................................... .                             886","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986     1051\nBeitrag zur Gemeinschaftsinitiative\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 6\nDas Kap. 6 betraf die im ERP-Wirtschaftsplan 1982 ver-\nanschlagte Gemeinschaftsinitiative in Höhe von insgesamt\n1 600 000 000 DM. Dieses Programm ist 1985 ausgelaufen.","1052                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen       In-\nKap.       Bezeichnung         Einnahmen                       sächliche        Zins-\nAusgaben                                           und\nAusgaben         kosten                     vestitionen\nZuschüsse für\nlfd. Zwecke\n1000 DM         1000 DM        1000DM         1000DM           10000M      1000 DM\nBundesgebiet\n(ohne Berlin) ........                    3474000                                           10000     3464000\n2    Berlin ...............                      665000                                           5300       659 700\n3    Export-\nfinanzierung .........                      155 000                                                     155 000\n4    Sonstige Ausgaben ..                        646000           1 500        639 500                          5000\n5    Einnahmen ..........      4 940 000\n4940000         4 940000           1 500        639 500           15300     4 283 700\nZu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben -\nIst-Ergebnis 1985 in 1 000 DM\nFunktion\n634             Verarbeitende Industrie ................... .                                             190 576\n635             Handwerk und Kleingewerbe .............. .                                                507 812\n641             Handel ................................... .                                              400 821\n650_            Fremdenverkehr ......................... .                                                115 029\n670             Sonstige Dienstleistungen ................ .                                              125 253\n680             Sonstige Bereiche                                                                         104 863\nZonenrandgebiet\n691             Betriebliche Investitionen                                                                714 236\nSumme                                             2158 590","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                           1053\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nKapitel                                          a) aus                                  Jahr\nTitel               Zweckbestimmung                Vorjahren    1987    1988      1989       1990   1991 ff\nb) neu\nin Mio DM\nKap. 1\n86201                                                      a     780,0\nKleine und mittlere Unternehmen .....\nb             835,0\na       15,0    10,0\n86203 Seehafenbetriebe ...................\nb                5,0      10,0\n85302 Investitionen von Gemeinden .........                a       35,0    20,0\nb              35,0      35,0\n85311    Abwasserreinigung ..................\na     270,0   150,0\nb             200,0     180,0\na     175,0    75,0\n85312 Abfallwirtschaft .....................\nb             150,0     100,0\n862 11                                                     a       55,0    25,0\nLuftreinhaltung ......................\nb              70,0      25,0\na       10,0    10,0      10,0       10,0    60,0\n681 01   Dankesspende ......................\nb\nKap.2\n862 11                                                     a     215,0     65,0\nInvestitionskredite ...................\nb             160,0      75,0\n685 31                                                     a        2,8     1,0\nWirtschaftsnahe Forschung ..........\nb                1,8       1,0\nKap.3\n866 01   Fi nanzieru ngsh ilfe für Lieferungen in\na     120,0   120,0     120,0        90,0\nEntwicklungsländer ..................\nb                                   30,0    90,0\na    1 677,8   476,0     130,0      100,0   60,0\nSumme\nb            1 456,8     426,0        30,0  90,0   (2 002,8)","1054                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil 1\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1987                1986\n1 000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben ................................................... .             4 940000              4 625 000\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen\nFehlbetrages)\n2. Einnahmen .................................................. .             3863000               3 708000\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo .......................................... .            1077000                 917 000\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ................. .             2 277000              2117 000\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschließlich\nTilgung der ehemaligen MSA-Anleihe) ..................... .           1200000               1200000\nSaldo ....................................................... .            1077000                 917 000\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen\n6. Finanzierungssaldo .......................................... .            1077000                 917 000","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                         1055\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeill\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1987                1986\n1 000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig ............................................... .            1 500000               1 400000\n1.2 kurzfristig                                                               777000                 717 000\nSumme 1.              2 277000               2117 000\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden                                             450000                 450000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden                                             750000                 750000\nSumme 2.              1 200000               1200000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt                                         1077000                  917 000","1056                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand             Stand\nam 31.12.1985      am 31.12.1984\nDM               DM\nA. Bankguthaben (Einlagen bei der Bundesbank) ................. .           61 189 574,67      29 738 886,03\n8. Darlehensforderungen                                                19 947 910 453,51   19 324 823 290,68\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ .     331 1 79 908,42     330 543 305,07\n2. Tilgungsforderungen ....................................... .       888 861 362,-       768 383 557,72\n3. Forderungen aus der Veräußerung von Beteiligungen ........ .                   -,-      155 982 462,31\n4. Regreßforderungen ........................................ .          23 249 750,60      30 602 222,01\n5. Verschiedene                                                              754 649,57              -,-\nD. Beteiligungen\n1 . Kreditanstalt für Wiederaufbau ............................. .       90000000,-         90000000,-\n2. Deutsche Ausgleichsbank einschließlich Einlage ............. .        28000000,-          3000000,-\n3. Berliner Industriebank AG .................................. .        44 200000,-        44200000,-\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms ............................. .      235 600 000,-       244 634 931,50\n21650945 698,77     21 021 908 655,32\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1985\nDarlehen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                                                   5 228 046,22 DM\n- Berlin                                                                                       7 486 596,21 DM\nZinsen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                                                      26178,21 DM\n- Berlin ....................................................... .                                22170,71 DM\nBeteiligungen\n- EKF-Beteiligungen Berlin                                                                     5 800 000,- DM\n- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ .                                254 256,25 DM\n18 817 247,60 DM","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                                                   1057\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1985\nPassiva:\nStand             Stand\nam 31.12.1985     am31.12.1984\nDM                DM\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 960 858 992, 16 14 457 810 986,70\nB. Verbindlichkeiten\n1. längerfristige Kredite                                                                               6 290 086 706,61   6 464 097 668,62\n2. kurzfristige Kredite ........................................ .                                        400 000 000,-      100 000 000,-\n21 650 945 698, 77 21 021 908 655,32\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ .                                           353 169 558,04     387 418184,67","1058                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nAchtzehnte Verordnung\nüber die Bemessung der Aufwendungen für die Leistungen\ngemäß den §§ 1236 bis 1243, 1305 und 1306 der Reichsversicherungsordnung\nund für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der Rentenversicherung der Arbeiter\n(18. Bemessungsverordnung)\nVom 14. Juli 1986\nAuf Grund des § 1390 a Abs. 2 der Reichsversiche-          Schleswig-Holstein                           auf 3,889\nrungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Glie-       Oldenburg-Bremen                             auf 2,426\nderungsnummer 820-1 , veröffentlichten bereinigten\nFassung, der durch Artikel 1 Nr. 55 des Gesetzes vom           Braunschweig                                 auf 1,311\n22. Dezember 1983 (BGBI. 1 S. 1532) geändert worden         Bundesbahn-Versicherungsanstalt                 auf 1,704\nist, wird nach Anhören des Verbandes deutscher Renten-\nSeekasse                                        auf 0,352\nversicherungsträger mit Zustimmung des Bundesrates\nverordnet:                                                  und\nfür 1987 (in Vomhundertteilen) vorläufig festgesetzt für die\n§ 1\nLandesversicherungsanstalt\nDer gemäß § 1390 a Abs. 1 der Reichsversicherungs-\nordnung für Maßnahmen nach den §§ 1236 bis 1243, 1305           Hannover                                     auf 8,120\nund 1306 der Reichsversicherungsordnung und für Ver-            Westfalen                                    auf 11,888\nwaltungs- und Verfahrenskosten den Trägern der Renten-\nHessen                                       auf 7,793\nversicherung der Arbeiter zur Verfügung stehende Betrag\nwird                                                            Rheinprovinz                                 auf 14,298\nfür 1986 endgültig auf                  4 806 000 000 DM        Oberbayern                                   auf 5,347\nund                                                             Niederbayern-Oberpfalz                       auf 3,589\nfür 1987 vorläufig auf                  4 979 000 000 DM        Rheinland-Pfalz                              auf 5,800\nfestgesetzt.                                                    für das Saarland                             auf 1,534\n§2                                 Oberfranken und Mittelfranken                auf 4,645\nDie Anteile der einzelnen Träger der Rentenversiche-        Freie und Hansestadt Hamburg                 auf 3,043\nrung der Arbeiter gemäß § 1390 a Abs. 2 der Reichsver-          Unterfranken                                 auf 1,974\nsicherungsordnung an dem Gesamtbetrag (§ 1) werden\nSchwaben                                     auf 2,860\nfür 1986 (in Vomhundertteilen) endgültig festgesetzt für die\nWürttemberg                                  auf 8,873\nLandesversicherungsanstalt\nBaden                                        auf 7,078\nHannover                                    auf 8,120\nBerlin                                       auf 3,476\nWestfalen                                   auf 11,888\nSchleswig-Holstein                           auf 3,889\nHessen                                      auf 7,793\nOldenburg-Bremen                             auf 2,426\nRheinprovinz                                auf 14,298\nBraunschweig                                 auf 1,311\nOberbayern                                  auf 5,347\nBundesbahn-Versicherungsanstalt                 auf 1,704\nNiederbayern-Oberpfalz                      auf 3,589\nSeekasse                                        auf 0,352\nRheinland-Pfalz                             auf 5,800\n§3\nfür das Saarland                            auf 1,534\nStellt sich nach den Rechnungsergebnissen der ersten\nOberfranken und Mittelfranken               auf 4,645    neun Kalendermonate des laufenden Kalenderjahres her-\nFreie und Hansestadt Hamburg                auf 3,143    aus, daß der Anteil einzelner Versicherungsträger (§ 2)\nUnterfranken                                             nicht ausreicht, die Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen,\nauf 1,974\nkann der Anteil überschritten werden, wenn durch Verein-\nSchwaben                                    auf 2,760    barung sichergestellt ist, daß durch _entsprechende Ver-\nWürttemberg                                 auf 8,873    ringerung der Aufwendungen anderer Versicherungsträger\nder Gesamtbetrag (§ 1) nicht überschritten wird. Die Ver-\nBaden                                       auf 7,078    einbarung bedarf des Einvernehmens mit den Aufsichts-\nBerlin                                      auf 3,476    behörden der beteiligten Versicherungsträger.","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                                1059\n§4                                                             §5\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-            Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986\nleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 13 des Hinter-    in Kraft. Gleichzeitig treten die auf 1986 bezogenen Vor-\nbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes auch im       schriften der 17. Bemessungsverordnung vom 1. Oktober\nLand Berlin.                                                 1985 (BGBI. 1 S. 1953) außer Kraft.\nBonn, den 14. Juli 1986\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm\nVerordnung\nüber den an den Bund abzuführenden Anteil an den durch die Ausgabe von Wertmarken\nzur unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter erzielten Einnahmen Im Jahre 1985\n(Elnnahmenaufteilungsverordnung 1985)\nVom 16. Juli 1986\nAuf Grund des § 63 a Satz 1 Nr. 2 des Schwerbehinder-\ntengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom\n8. Oktober 1979 (BGBI. 1 S. 1649), der durch Artikel 20\nNr. 7 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 vom 22. Dezem-\nber 1983 (BGBI. 1 S. 1532) eingefügt worden ist, wird im\nEinvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und\ndem Bundesminister für Verkehr verordnet:\n§ 1\nDer an den Bund abzuführende Anteil an den durch die\nAusgabe von Wertmarken im Jahre 1985 erzielten Einnah-\nmen beträgt 39,48 vom Hundert.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 69 des Schwerbehin-\ndertengesetzes auch im Land Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\nKraft.\nBonn, den 16. Juli 1986\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm","1060                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nSechste Verordnung\nzur Änderung der RV-Beitragsentrichtungsverordnung\nVom 16. Juli 1986\nAuf Grund des                                                          Angestelltenversicherungsgesetzes in der am\n30. Juni 1985 geltenden Fassung in Verbindung\n- durch § 15 Nr. 2 des Gesetzes vom 28. April 1975\nmit Artikel 2 § 48 c des Angestelltenver-\n(BGBI. 1 S. 1018) geänderten § 1387 Abs. 2 und des\ndurch Artikel 1 § 1 Nr. 28 des Gesetzes vom 16. Okto-                  sicherungs-Neuregelungsgesetzes),\nber 1972 (BGBI. 1 S. 1965) angefügten § 1387 Abs. 3,          b) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4 a ein-\n- durch Artikel 1 § 1 Nr. 37 des Gesetzes vom 16. Okto-                gefügt:\nber 1972 (BGBI. 1 S. 1965) geänderten § 1407 Abs. 1,               „4 a. von den versicherungspflichtigen freiberuflich\ntätigen Hebammen und Entbindungspflegern\n- durch Artikel 1 § 1 Nr. 18 des Gesetzes vom 28. Juli\n(§ 2 Abs. 1 Nr. 5 des Angestelltenversiche-\n1969 (BGBI. 1 S. 956) geänderten § 1408 Abs. 1,\nrungsgesetzes),\"\n- durch § 1417 der Reichsversicherungsordnung in der im\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1,\nveröffentlichten bereinigten Fassung,                     2. § 1 Absatz 6 wird wie folgt gefaßt:\n- durch § 16 Nr. 1 des Gesetzes vom 28. April 1975                  ,,(6) Diese Verordnung ist auch anzuwenden, wenn\n(BGBI. 1 S. 1018) geänderten § 114 Abs. 2 und des             ein Beitrag nachentrichtet werden kann; dies gilt auch\ndurch Artikel 1 § 2 Nr. 28 des Gesetzes vom 16. Okto-         für die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen bei Auf-\nber 1972 (BGBI. 1 S. 1965) angefügten § 114 Abs. 3,           enthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Ver-\nordnung. Sie sind in Deutscher Mark zu entrichten. ·\n- durch Artikel 1 § 2 Nr. 37 des Gesetzes vom 16. Okto-\nber 1972 (BGBI. 1 S. 1965) geänderten § 129 Abs. 1,\n3. In § 4 Abs.1 Satz 1 und § 5 Abs.1 Satz 1 und Abs. 2\n- durch Artikel 1 § 2 Nr. 15 des Gesetzes vom 28. Juli            Satz 1 wird jeweils das Wort „Postscheckamt\" durch\n1969 (BGBI. 1 S. 956) geänderten § 130 Abs. 1 und            das Wort „ Postgiroamt\" ersetzt.\n- durch § 139 des Angestelltenversicherungsgesetzes in\nder im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer      4. § 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:\n821-1, veröffentlichten bereinigten Fassung                   ,,Der freiwillig Versicherte kann beantragen, am Ab-\nwird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:                    buchungsverfahren nach Absatz 1 teilzunehmen; die\nAbbuchung erfolgt monatlich.\"\nArtikel 1\nArtikel 2\nDie RV-Beitragsentrichtungsverordnung vom 21. Juni\n1976 (BGBI. 1 S. 1667, 3616), die zuletzt durch Verord-         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nnung vom 6. März 1985 (BGBI. 1 S. 541) geändert worden       leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 13 des Hinter-\nist, wird wie folgt geändert:                                bliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes auch im\nLand Berlin.\n1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:                                                Artikel 3\na) Nummer 4 erhält folgende Fassung:                       Artikel 1 Nr. 2 dieser Verordnung tritt mit Wirkung vom\n„4. von der versicherungspflichtigen Hebamme mit     1. Juli 1985 in Kraft, im übrigen tritt diese Verordnung mit\nNiederlassungserlaubnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 des    Wirkung vom 1. Januar 1986 in Kraft.\nBonn, den 16. Juli 1986\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                       1061\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Auslandspostgebührenordnung\nVom 16. Juli 1986\nAuf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 900-1,\nveröffentlichten bereinigten Fassung wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet:\nArtikel 1\nÄnderung der Auslandspostgebührenordnung\nDie Anlage 1 zur Auslandspostgebührenordnung vom 1. Oktober 1981 (BGBI. 1 S. 1070), zuletzt geändert durch\nVerordnung vom 24. Oktober 1985 (BGBI. 1 S. 2038), wird wie folgt geändert:\nDie laufende Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb erhält folgende Fassung:\n,,bb) nach Griechenland, Großbritannien (einschl. Nordirland, Kanal-\ninseln und Insel Man), Portugal und Spanien\nArtikel 2\nBerlin-Klausel\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 37 des Postverwaltungs-\ngesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am 1. September 1986 in Kraft.\nBonn, den 16. Juli 1986\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nDr. Christian Schwarz - Schi 11 in g","1062                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über Sondermaßnahmen für Sojabohnen\nVom 18. Jull 1986\nAuf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur\nDurchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom\n31. August 1972 (BGBI. 1 S. 1617), der durch Artikel 38\nNr. 1 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705)\ngeändert worden ist, und des§ 26 Abs. 2 Nr. 2 des Geset-\nzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisatio-\nnen wird im Einvernehmen mit den Bundesministern der\nFinanzen und für Wirtschaft verordnet:\nArtikel 1\nDie Verordnung über Sondermaßnahmen für Sojaboh-\nnen vom 12. Dezember 1979 (BGBI. 1 S. 2327) wird wie\nfolgt geändert:\n1. § 2 erhält folgende Fassung:\n,,§ 2\nZuständigkeit\nZuständig für die Durchführung dieser Verordnung\nund der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundes-\nanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (Bundes-\nanstalt).\"\n2. Es werden ersetzt\na) in § 3 Abs. 1 die Worte „vom Bundesamt\" durch die\nWorte „ von der Bundesanstalt\" und\nb) in§ 5 Abs. 1 die Worte „des Bundesamtes\" durch\ndie Worte „der Bundesanstalt\".\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 47 des Gesetzes zur\nDurchführung der gemeinsamen Marktorganisationen\nauch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\nKraft.\nBonn, den 18. Juli 1986\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nIn Vertretung\nDr. Florian","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1986                                                                                1063\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 22, ausgegeben am 17. Juli 1986\nTag                                                                      I n h a It                                                                              Seite\n25. 6. 86       zweite Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von\n1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1978 zu diesem\nÜbereinkommen (2. SOLAS-ÄndV).....................................................                                                                    734\n28. 5. 86       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Simbabwe über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   736\n28. 5. 86       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Simbabwe über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   738\n28. 5. 86       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Simbabwe über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   739\n13. 6. 86       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung des Königreichs Thailand über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  741\n16. 6. 86       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Mehrseitigen Vereinbarung über Flugsicherungs-\nStreckengebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  742\n18. 6. 86       Bekanntmachung zu den Artikeln 25, 46 und 63 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und\nGrundfreiheiten und zum Protokoll Nr. 4 zu dieser Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          743\n19. 6. 86       Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Trinidad und Tobago über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        744\n23. 6. 86       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der Meeres-\nverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   745\n24. 6. 86       Bekanntmachung zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte . . . . . . . . . . . . .                                           746\n27. 6. 86       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und Rückführung\nvon Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen . . . . . . . . . . . .                                               747\n3. 7. 86      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-tunesischen Abkommens über Soziale Sicherheit                                                       747\nQie Anlage zu der in § 1 der Verordnung vom 25. Juni 1986 genannten Entschließung MSC. 6 (48) - Änderungen d~s Internationalen\nUbereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1978 zu diesem Ubereinkommen -\nwird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird\nder Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt.\nDies.~r Ausgabe des Bundesgesetzblattes Teil II ist für Abonnenten\ndie Zeitliche Ubersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr 1986 beigelegt.\nPreis differ Ausgabe ohne Anlageband: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.\nPrefa des Anlagebandes: 15,90 DM (14,40 DM zuzüglich 1,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen V°'ausrechnung 16,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","1064                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim\nVerlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestel-\nlungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20,\n5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - o.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 57,60 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1986 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-\nsatz beträgt 7 % .                                                                           Postvertriebsstück • z 5702 A • Gebühr bezahlt\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                         Bundesanzeiger                            Tag des\nSeite       (Nr.             vom)            lnkrafttretens\n6. 7. 86         Verordnung Nr. 14/86 über die Festsetzung von Entgel-\nten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                         8821       (123         10. 7. 86)               20. 7. 86\n9500-4-6-4\n19. 6. 86         Dritt.~ Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Vierundachtzigsten Durchführungsver-\nordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nFlugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Westerland/\nSylt)                                                                   8822       (123         10. 7. 86)               28. 8. 86\n96-1-2-84\n1. 7. 86         Erst~ Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Dreiundneunzigsten Durchführungs-\nverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nFlugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln\nzum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)                                8909        (124        11.7.86)                 31. 7. 86\n96-1-2-93\n10. 7.86           Erst~ Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Fünfundneunzigsten Durchführungs-\nverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nFlugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-\nLippstadt)                                                             9393        (129        18. 7. 86)               25. 9. 86\n96-1-2-95"]}