{"id":"bgbl1-1986-3-3","kind":"bgbl1","year":1986,"number":3,"date":"1986-01-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/3#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-3-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_3.pdf#page=1","order":3,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986)","law_date":"1986-01-07T00:00:00Z","page":89,"pdf_page":1,"num_pages":30,"content":["89\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                        Z 5702 A\n1986                        Ausgegeben zu Bonn am 11. Januar ~986                                               Nr. 3\nTag                                                    Inhalt                                               Seite\n7. 1. 86   Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) ................................................. .          89\nneu: 640-7\n7. 1. 86   Vierte Verordnung über Sofortmaßnahmen bei der Beförderung von TCDD in der Binnenschiffahrt        117\nneu: 9502-13-2/4\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 1 ............................................................ .    118\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften                                                119\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1986\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986)\nVom 7. Januar 1986\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                          §3\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\n§ 1                                Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig\nvom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset-\nnehmen.\nzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in\n§4\nder im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer\n640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert                Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\ndurch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom                     eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\n18. März 1975 (BGBL I S. 705L aufgestellte Wirt-                  nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 11 2 des\nschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sonder-              Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-\nvermögens für das Jahr 1986 - wird in Einnahme und                halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\nAusgabe auf                                                       Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-\n4 625 000 000 Deutsche Mark                         tet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\nfestgestellt.\n§5\n§2\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,          tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen\nzur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1986 Kredite in             Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-\nHöhe von                                                          gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der\n917.000 000 Deutsche Mark                          freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000\naufzunehmen.                                                      Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens\nzu übernehmen.\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1986 fällig werdenden                (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-               auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                       schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen\nangerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in\n(3) Die im ERP--Wirtschaftsplangesetz 1985 erteilte             Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch\nErmächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im                   genommen worden ist und für die erbrachten Leistun-\nWege des Kredites bleibt wirksam.                                 gen keinen Ersatz erlangt hat.","90                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-     Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs-\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-    preis vereinbart werden.\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nAnspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten                                      §8\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,            Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-         unter Einschaltung der Hauptleihinstitute\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\ngelegt wird.                                                Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt,\nund Lastenausgleichsbank, Bonn,\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-            sowie in Berlin durch die Berliner Industriebank AG,\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz        Berlin,\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nvergeben werden.\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nanzurechnen.                                                                          §9\n§6                                 Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung\ndes ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1987 weiter.\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte\nDankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-                                    §10\nwaltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung.\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§7\n§ 11\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-\nhaltsordnung finden im Jahr 1986 auf das Eigenkapital-        Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in\nfinanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In         Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 7. Januar 1986\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nMartin Bangemann\nDer Bundesminister der Finanzen\nStoltenberg","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                   91\nGesamtpran\ndes ERP-Son9ervermögens 1986\nTeil 1:        Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31 . August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:       Finanzierungsübersicht\nTeil III:      Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1984\nTeil 1\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):          Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):          Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):          Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):          Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):         Einnahmen\nKapitel 6 (Ausgaben):          1986 nur Abwicklung","92                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap.1\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                                     Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                                    Zweckbestimmung                                                                       1984\n. 1986       1985\nFunktion\n10000M      10000M      10000M\n1                                                    2                                                3          4           5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nunter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 01-691           Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2 229 000 2 209 000  2250152 *)\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 780 000 000 DM\nfällig im Jahr 1987\n862 03--731          Investitionen von Seehafenbetrieben                                                    40000    45000      42963\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 000 DM\nJahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM\n853 02-692           Investitionen von Gemeinden ....................... .                                  80000    50000      42786\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 45 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM\nJahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM\n*) Aufteilung nach Funktionsziffern am Schluß von Teil 1","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                                      93\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                     Zu e)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-       Die Darlehen sollen der Erhaltung der v·ielfalt der Träger der\nmen sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge-       Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-\nlegten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere   scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von\nUnternehmen\" (vgl. ST-Drucksache 7 /5248 vom 21. Mai 1976)         Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen\n- der Leistungssteigerung dienen und hierdurch dazu beitragen,     Baumaßnahmen gewährt werden.\ndaß sie insbesondere auch die erforderlichen Umweltschutz-\ninvestitionen zügig durchführen können.                            Zu f)\nKooperationsvorhaben so.llen bevorzugt berücksichtigt werden,      Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-         Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\ntionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für                          Zug)\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 1015000 000 DM            Mit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften\nb) Existenzgründungen und standortbe-                              der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien\ndingte Investitionen sowie Maßnahmen                           Berufe sowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haf-\ngegen Lärm, Geruch und Erschütterun-                           tungsfonds in Höhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantiever-\ngen ............................... . 1 155 000 000 DM         pflichtungen zur Verfügung gestellt.\nc) betriebliche Ausbildungsstätten ..... .       10000000 DM\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbe-                          Verpflichtungsermächtigung:\nteiligungsgesellschaften ............ .      23000000 DM\ne) die Förderung kleiner und mittlerer                             Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-\nPresseunternehmen ................ .         16000000 DM       nehmen, insbesondere im Regional-, Existenzgründungs- und\nStandortprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur\nf) die Binnenschiffahrt ................ .        5000000 DM       Höhe von 780 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1987\ng) Kredit- und Beteiligungsgarantiege-                             erforderlich.\nmeinschaften (Haftungsfondsdarlehen)          5000000 DM\n2 229 000 000 DM\nZu a)\nZu Tit. 862 03\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten        Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-\nder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\nschaftsstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten,       schen Seehäfen zu verbessern.\nwenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81    20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nund 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.    ermächtigung zugesagt.\n325 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.                                             Verpflichtungsermächtigung:\nZu b)                                                              Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\npflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM auf\nGefördert werden                                                   das Aufkommen der Jahre 1987 und 1988 erforderlich.\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und\n- standortbedingte Investitionen\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und             Zu Tit. 853 02\ndes Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-         Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten\nrung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden.        der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-\n400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-        schaftsstruktur\"; die Vorhaben müssen cler Verbesserung der\nermächtigung zugesagt.                                             Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-\ntionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.\nZu c)                                                               25 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher     ermächtigung zugesagt.\nAusbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.\nZu d)                                                              Verpflichtungsermächtigung:\nDurch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-      Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\ngesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die         pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 45 000 000 DM auf\nBeschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.             das Aufkommen der Jahre 1987 und 1988 eriorderlich.","94                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986,. Teil 1\nKap.1\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                           Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                         Zweckbestimmung                                                                         1984\n1986        1985\nFunktion\n1000DM      1000DM     1000DM\n1                                             2                                              3           4          5\n681 01-029  Dankesspende .................................... .                                   10000     10000      10000\nVerpflichtungsermächtigung .............. 100 000 000 DM.\ndavon fällig:\nJahre 1987 bis 1996 je                                              10000000 DM\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz                                                                       (830 000)  (440 000) (508 376)·\nDie Ausgaben sind gege_nseitig deckungsfähig.\nDie Mittel der Tit. 853 11 und 853 12 dürfen bis zur Höhe von ins-\ngesamt 80 Mio DM für Maßnahmen in Berlin eingesetzt werden.\n853 11-330  Abwasserreinigung ................................ .                                430000     320000    332 395\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 350 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . 200 000 ÖOO DM\nJahr 1988 bis zu ......................... 150 000 000 DM\n853 1 2-330 Abfallwirtschaft .................................... .                             250000      50000     106 457\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . .. . . . . . 225 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 000 000 DM\nJahr 1988 bis zu . . . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . . .. 75 000 000 DM\n862 11-330  Luftreinhaltung .................................... .                              150000      70000      69524\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .              55 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1987 bis zu . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM\nJahr 1988 bis zu . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .. .    25 000 000 DM\nGesamtausgaben   3 189 000  2 754 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                         10000     10000\nAusgaben für Investitionen                                                        3179000    2 744000\nGesamtausgaben   3189 000   2 754 000","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                                      95\nBundesgebiet (ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                     Verpflichtungsermächtigung:\nAus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall-          Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung der zur Erinnerung     pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 350 000 000 DM auf\nan diesen Plan errichteten amerikanischen Stiftung (,,THE GER-     das Aufkommen der Jahre 1987 und 1988 erforderlich.\nMAN MARSHALL FUND OF THE UNITED STATES - A MEMO-\nRIAL TO THE MARSHALLPLAN\") eine Dankesspende von jähr-\nZu Tit. 853 12\nlich 10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986)\nzugesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelper-       Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nsonen und Organisatione,l innerhalb und außerhalb der USA          zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung\nForschungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und          gestellt werden.\nder Lösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme      55 000 000 PM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nmoderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme,         ermächtigung zugesagt.\nUmweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-\nDialog) dienen sollen.\nVerpflichtungsermächtigung:\nEs ist vorgesehen, eine Anschlußfinanzierung für weitere zehn\nJahre über insgesamt 100 Mio DM zu zahlen. Die Einzelheiten        Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-\nund die Ausgestaltung der Anschlußfinanzierung sind noch fest-     pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 225 000 000 DM auf\nzulegen.                                                           das Aufkommen der Jahre 1987 und 1988 erforderlich.\nVerpflichtungsermächtigung:                                        Zu Tit. 862 11\nFür die Anschlußfinanzierung ist eine Verpflichtungsermächti-      Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\ngung über 100 Mio DM ausgebracht.                                  Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unter-\nnehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nZu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -                                 55 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nDie Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen dürfen\nauch für baurelevante umweltfreundliche Produktionsanlagen\nverwendet werden.                                                  Verpflichtungsermächtigung:\nDas Programm wird verstärkt fortgeführt. Für die Jahre 1987 und\nZu Tit. 853 11                                                     1988 ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\n55 000 000 DM erforderlich.\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen\nbestimmt. Aus dem Ansatz dürfen auch Regenüberlaufbecken,\nHauptsammler sowie neue Kanalisationen in gewerblich\ngenutzten Gebieten finanziert werden. 170 000 000 DM sind auf\nGrund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.","96                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap.2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                      Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                       Zweckbestimmung                                                                      1984\n1986        1985\nFunktion\n1000DM      1000 DM    1000 DM\n1                                         2                                             3           4          5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-\nrungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen\nwerden, bei denen die üblichen bankmäßigen und\nbetriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder\nnicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick\nauf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt\nerscheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von\nGewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nunter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppen\nTitelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-\ntions- und sonstigen Krediten ...................... .                         (619 700) (589 700) (618 391)\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... .                           580000    550000     603395\nAus dem Ansatz dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM\nBetriebsmittelkredite geleistet werden.\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 862 14 und Tit. 831 21 geleistet werden.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 225 000 000 DM\ndavon fällig:\nim Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 000 000 DM\nim Jahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 000 000 DM\n862 13--691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... .                                                     250\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.\n86214-692   Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse                                      39700     39700       14 746\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei\nTit. 862 11.","Nr. 3    Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986             97\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 11\nZur Durchführung von Investitionen der Berliner Wirtschaft sind\nFinanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen erfor-\nderlich. Die veranschlagten Mittel sollen für\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Be-\ntrieben\nverwendet werden. Hierdurch soll zugleich dazu beigetragen\nwerden, daß die Unternehmen insbesondere auch die erforder-\nlichen Umweltschutzinvestitionen zügig durchführen können.\n205 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpf.lichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZur kontinuierlichen Förderung der Berliner Wirtschaft ist eine\nVerpflichtungsermächtigung auf das Aufkommen der Jahre\n1987 und 1988 bis zur Höhe von 225 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit\n(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in\nERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)\nZu Tit. 862 14\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-\ndeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen\nvorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 1O000000 DM für\nAuslandsaufträge verwendet werden.","98                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap. 2\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                           Ist-Ergebnis .\nfür        für\nund                       Zweckbestimmung                                                                            1984\n1986       1985\nFunktion\n10000M     10000M     10000M\n1                                            2                                                3          4           5\nTitelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm ................. .                                 (20 000) (20 000)      (1 250)\n831 21-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten ........................................... .                                  20000    20000         1 250\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei\nTit. 862 11.\n831 22-691  Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\nTitelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Förder-\nmaßnahmen ....................................... .                                    (5 300)   (5 300)    (4 942)\n685 31-171  Wirtschaftsnahe Forschung ........................ .                                    2800      2800        2442\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1 800 000 DM\nJahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . 1 000 000 DM\n685 32-643  Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche\nFördermaßnahmen ................................. .                                      2500     2500        2500\nGesamtausgaben      645 000   615 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                            5300     5300\nAusgaben für Investitionen                                                            639 700  609 700\nGesamtausgaben       645 000  615 000","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                                       99\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 831 21                                                        Verpflichtungsermächtigung:\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner                 Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll\nUnternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital             auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-\nzu verstärken.                                                        den. Damit bereits 1986 Vorhaben begonnen werden können,\nfür die erst in den Jahren 1987 und 1988 Mittel zur Verfügung zu\nstehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen bis zur\nZu Tit. 831 22\nHöhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.\nForderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen\nkönnen in Beteiligungen umgewandelt werden, um·das Kapital\nZu Tit. 685 32\ndieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang\nanzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02).                        Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für\nAusstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für\nZu Tit. 685 31                                                        - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts\",\n- die Internationale Tourismus-Börse,\nDie Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung\nvon Forschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten            - die Internationale Grüne Woche.\nlassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirt-         Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang\nschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die geför-            sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden,\nderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den                 die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinig-\nGebieten der Materialprüfung, des Meßwesens, der Elektronik,          ten Staaten von Amerika -dienen; hierzu gehören vor allem\nUmwelttechnik, Kommunikationstechnik und der Schiffbau-               Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den\ntechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz        USA.\noder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel Angehörige\neiner wissenschaftlichen Institution in Berlin sind, über diese In-\nstitution zur Verfügung gestellt; hierzu gehören auch die\nBundesanstalt für Materialprüfung und die Physikalisch-Techni-\nsche Bundesanstalt Berlin. Die Abwicklung des Programms\nobliegt dem Senator für Wirtschaft und Arbeit, Berlin, der inso-\nweit als Treuhänder für das ERP-Sondervermögen handelt.","100                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap.3\nBetrag   Betrag\nTitel                                                                                                    Ist-Ergebnis\nfür      für\nund                     Zweckbestimmung                                                                      1984\n1986     1985\nFunktion\n10000M   10000M    1000DM\n1                                            2                                            3        4         5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds II) ................. .                          155 000 155 000   155 000\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1989 bis zu . .. . . .. . . .. . .. . . . . .. .. . ..        30 000 000 DM\nJahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM\nGesamtausgaben   155 000 155 000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen                                                       155 000 155 000","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986          101\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflich-\ntungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung\nvon Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-\nfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kredit-\nanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhält-\nnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt\nbeschafft.\nFür denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher\ngewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprüng-\nlich 500 000 000 DM ·zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt\nund durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem\nGesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden\n(Exportfonds 1). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplan-\ngesetz 1981 - BGBI. 1 S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01 ).\nVerpflichtungsermächtigung:\nMit der Verpflichtungsermächtigung von ·120 000 000 DM\n(davon 30 000 000 DM für 1989 und 90 000 000 DM für 1990)\nsoll eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportge-\nschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt werden.","102                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap. 4\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                   Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                   Zweckbestimmung                                                       1984\n1986       1985\nFunktion\n.1000DM     1000DM     1000DM\n1                               2                                     3          4          5\nAusgaben\n526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... .              50        50\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und\nUntersuchungen ................................... .               400      400        169\n532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............. .               45        45\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. .             1100    1100          923\n671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... .                 5         5\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. .       629400    614 000    483 720\n870 C1-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............ .              5000    4400        1 661\nGesamtausgaben          636000    620000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben                                               1 600    1 600\nZinskosten ........................................ .        629400    614 000\nAusgaben für Investitionen                                       5000    4400\nGesamtausgaben          636000    620000","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                                  103\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 526 01                                                       Zu Tit. 671 02\nDie Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die        Der Betrag ist geschätzt.\nEinziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und\nRechtsverteidigung vorgesehen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nZu Tit. 531 01                                                       vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent-         gezahlt werden.\nlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des\nERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu                   Zu Tit. 870 01\ngehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und\nProgramme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Darüber            Die Gewährleistungen gemäß§ 5 von 700 Mio DM sind revolvie-\nhinaus können für die zweckmäßige und wirksame Verwendung            rend einsetzbar. Hiervon sind 500 Mio DM als Rückbürgschaft\nder ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Erhebungen vor-           für das Bürgschaftsprogramm der Lastenausgleichsbank für\ngenommen werden.                                                     Freie Berufe vorgesehen. Der restliche Betrag steht für ver-\nschiedene Bürgschaften und sonstige Gewährleistungen zur\nVerfügung. Die gesamten Verpflichtungen betrugen am\nZu Tit. 532 01                                                       31. Dezember 1984 335 781 553 DM. Sie gehen auf Belegun-\nVeranscfllagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammenhang         gen bis in das Jahr 1964 zurück, für die die Ermächtigungen in\nmit der Gewährung von Krediten, der Übernahme von Gewähr-            dem jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetz ausgebracht waren.\nleistungen und der Verwaltung von Beteiligungen erforderlich         Ferner bestehen noch Verpflichtungen in Höhe von 51 636 631\nwerden.                                                              DM aus einem voll belegten Ermächtigul)gsrahmen von 400 Mio\nDM nach dem Dritten Gesetz über die Ubernahme von Sicher-\nZu Tit. 671 01                                                       heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deut-\nschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1S. 365) und der\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die           Ergänzung hierzu vom 17. Mai 1957 (BGBI. 1 S. 517).\nnicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe-\nsondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von\nERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. 8. wenn das ERP-\nSondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen\nwird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf\ndas ERP-Sondervermögen übergegangenen Forden.,rigen über-\ntragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Ubernahme\nund Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital-\nfinanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)\nund für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun-\ngen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu\nzahlen sind.","104                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap. 5\nBetrag       Betrag.\nTitel                                                                                                                 Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                     Zweckbestimmung                                                                                   1984\n1986         1985\nFunktion\n1000DM        1000DM      1000DM\n1                                    2                                                           3            4           5\nEinnahmen\n119 01-680  Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                                                 30          30          68\n119 02-680  Stundungs-, Verzugszinsen u. a..................... .                                         50          50        162\n119 99--680 Vermischte Einnahmen ............................. .                                                                315\n121 01-853  Erträge aus Beteiligungen .......................... .                                    1 989      1 989        1 989\n121 02-691  Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung ....................................... .                                    2000       2000         2472\n133 01-691  Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im\nRahmen der Eigenkapitalfinanzierung ................ .                                                                12\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen .......................................... .                                                               250\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 86213.\n133 0~691   Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..\n133 04-872  Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ......... .                                   52000      156 000     155 982\n141 01-680  Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen                                            50          50          84\n141 02-680  Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewahr-\nleistungen ......................................... .                                                                13\n162 01-691  Zinsen aus Darlehen ............................... .                                1106 510    1055830       982 865\n162 0~872   Sonstige Zinsen ................................... .                                    10000      10000       11 298\n182 01-691  Tilgung von Darlehen ............................... .                               2 535 371   2 345 051   2 557 547\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-\ngungen ........................................... .\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 831 22.\n325 02-928  Einnahmen aus Krediten                                                                 917 000     728000      873063\nGesamteinnahmen                    4 625 000   4 299 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                50          50\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 624 950   4 298 950\nGesamteinnahmen                    4 625 000   4 299 000","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                                                   105\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                    Zu Tit. 141 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse        Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine\naus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener·          Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.\nGeräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie\nReingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen\n(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu-             Zu Tit. 162 01\nführen.\nVeranschlagt sind Zinsen\nZu Tit. 119 02                                                    a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau                       593 100 000 DM\nb) von der Berliner Industriebank AG ... .                      111 010 000 DM\nDer Betrag ist geschätzt.\nc) von der Lastenausgleichsbank ...... .                        369 000 000 DM\nd) aus Darlehen an Gemeinden ........ .                          26400000DM\nZu Tit. 121 01\ne) von Sonstigen ..................... .                          7000000DM\nVeranschlagt ist die Zahlung einer Dividende aus der Beteili-\ngung an der Berliner Industriebank AG.                                                                                          1 106 510 000 DM\nZu Tit. 121 02                                                    Zu Tit. 162 03\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen        Der Betrag ist geschätzt.\ndes Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden\nsind.\nZu Tit. 182 01\nZu Tit. 133 04                                                    Veranschlagt sind Tilgungen\nDas ERP-Sondervermögen überträgt eine Forderung für Vor-          a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-\nsorgemaßnahmen gegenüber dem Land Berlin, vertreten                  bau                                                        1 212 061 000 DM\ndurch den Senator für Finanzen, Berlin, in Höhe von               b) durch die Berliner Industriebank AG . .                      478 510 000 DM\n210 245 837, 11 DM auf den Bundeshaushalt. Der Veräuße-\nrungserlös in Höhe des Nennwertes der Forderung soll dazu         c) durch die Lastenausgleichsbank . . . . . . 682 000 000 DM\ndienen, die Aufstockung baurelevanter Ausgaben im Kap. 1          d) von Darlehen an Gemeinden . . . . . . . . .                  144 800 000 DM\nTit. 862 01, 853 02, 853 11 und 853 12 in 1986 und 1987 um je     e) von Sonstigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     18 000 000 DM\n800 Mio DM zu erleichtern.                                                                                                     -------\n2 535 371 000 DM\nBei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um die erste\nRate des Veräußerungserlöses, den der Bundeshaushalt wie\nfolgt leistet:                                                    Zu Tit. 325 02\n1986- 52       Mio DM                                          Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986 können\n1987 - 52      Mio DM                                          Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-\n1988- 53       Mio DM                                          schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift\n1989 - 53,246 Mio DM                                           des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsüber-\n(vgl. Kap. 6004 Tit. 852 01 des Bundeshaushalts 1986).            sicht Teil II Nr. 4).","106                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nKap.6\nBetrag    Betrag\nTitel                                                                                 Ist-Ergebnis\nfür       für\nund                     Zweckbestimmung                                                   1984\n1986      1985\nFunktion\n10000M    10000M     10000M\n1                                2                                   3         4          5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden\nunter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts\nnach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 61-691  Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen ............................. .                            66242\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz                                                        (155 000) (291 886)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n853 61-330  Abwasserreinigung ................................ .                 155 000    208084\n853 62-330  Abfallwirtschaft .................................... .                          56990\n862 62-330  Luftreinhaltung .................................... .                           26812","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986    107\nBeitrag zur Gemeinschaftsinitiative\nErläuterungen\n6\nZu Kap. 6\nDas Kap. 6 betraf die im ERP-Wirtschaftsplan 1982 ver-\nanschlagte Gemeinschaftsinitiative in Höhe von insgesamt\n1 600 000 000 DM. Dieses Programm ist 1985 ausgelaufen.","108                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nZuweisungen\nsächliche        Zins-                          In-\nKap.       Bezeichnung         Einnahmen       Ausgaben                                          und\nAusgaben        kosten                      vestitionen\nZuschüsse für\nlfd. Zwecke\n1000DM          1000DM        1000DM         1000DM           1000DM       1000DM\n1    Bundesgebiet\n(ohne Berlin) ........                    3189 000                                        10000      3179000\n2    Berlin ...............                      645000                                          5300       639700\n3    Export-\nfinanzierung .........                      155000                                                     155000\n4    Sonstige Ausgaben ..                        636000         1 600         629400                            5000\n5    Einnahmen ..........       4625000\n4625000        4625000          1 600         629400           15300      3978 700\nZu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben -\nIst-Ergebnis 1984 in 1 000 DM\nFunktion\n634             Verarbeitende Industrie ................... .                                            192 783\n635             Handwerk und Kleingewerbe .............. .                                               643957\n641             Handel .................................. .                                              437 863\n650             Fremdenverkehr ......................... .                                               120 687\n670             Sonstige Dienstleistungen ................ .                                             101 132\n680             Sonstige Bereiche ....................... .                                              109 663\nZonenrandgebiet\n691             Betriebliche Investitionen                                                               644067\nSumme                                             2250152","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                        109\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nKapitel                                           a) aus                               Jahr\nTitel              Zweckbestimmung                  Vorjahren           1987    1988       1989  1990 ff.\n1986\nb) neu\nin Mio DM\nKap. 1\na    725,0\n86201    Kleine und mittlere Unternehmen .....\nb            780,0\n86203 Seehafenbetriebe       ...................            a      20,0    10,0\nb               5,0    10,0\n85302 Investitionen von Gemeinden .........\na      25,0    10,0\nb              25,0    20,0\n85311    Abwasserreinigung ..................\na    170,0     70,0\nb            200,0    150,0\n85312 Abfallwirtschaft     .....................            a      55,0    25,0\nb            150,0     75,0\n86211    Luftreinhaltung ......................\na      55,0    25,0\nb              30,0    25,0\n681 01   Dankesspende ......................\na      10,0\nb              10,0    10,0       10,0   70,0\nKap.2\n86211    Investitionskredite ...................\na    205,0     55,0\nb            160,0     65,0\na       2,8     1,0\n68531    Wirtschaftsnahe Forschung ..........\nb               1,8     1,0\nKap.3\n86601    Finanzierungshilfe für Lieferungen in\na    120,0    120,0   120,0       90,0\nEntwicklungsländer ..................\nb                                 30,0   90,0\na   1 387,8    316,0   120,0      90,0\nSumme\nb           1 361,8    356,0      40,0  160,0 (1917,8)","110                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeill\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1986                 1985\n1 000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben ................................................... .           4 625 000              4 299000\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen\nFehlbetrages)\n2. Einnahmen .................................................. .           3 708000               3 571 000\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom, Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo .......................................... .            917 000                728 000\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ................. .           2117000                1928000\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschließlich\nTilgung der ehemaligen MSA-Anleihe) ..................... .          1 200000               1200000\nSaldo ....................................................... .            917 000                728000\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen\n6. Finanzierungssaldo .......................................... .            917 000                728000","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                       111\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeill\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1986                1985\n1 000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig ............................................... .           1 400000               1 300000\n1 .2 kurzfristig ............................................... .             717 000               628000\nSumme 1.           2117000                1 928000\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden                                             450000                450000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden                                             750000                750000\nSumme 2.           1 200000               1 200000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt                                           917 000               728000","","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 113\nAnlage\nNachweisung\ndes ERP-Sondervermögens\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1984\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1984","114                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und\nAktiva:\nStand           Stand\nam 31.12.1984     am 31.12.1983\nDM              DM\nA. Bankguthaben ............................................... .            29 738 886,03     16 514 798,48\nB. Darlehensforderungen                                                 19 324 823 290,68  17 992 756 035,28\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ .      330 543 305,07     303 593 250, 14\n2. Tilgungsforderungen ....................................... .       768 383 557,72     696 799 4 72,-\n3. Forderungen aus der Veräußerung von Beteiligungen ........ .        1 55 982 462,31    311 964 924,62\n4. Verschiedene                                                          30 602 222,01     30 515 105,85\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau *) ........................... .       90000000,-        90000000,-\n2. Lastenausgleichsbank*) ................................... .            3000000,-        3000000,-\n3. Berliner Industriebank AG*) ................................ .        44 200000,-       44200000,-\n4. Beteiligung der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-\nmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in\nBerlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. .         244 634 931,50     248 645 653,63\n21 021 908 655,32  19 737 989 240,-\n*) Nominalbetrag","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                                                   115\nVerpflichtungen des ERP-Sondervermögens\nPassiva:\nStand             Stand\nam31.12.1984      am 31.12.1983\nDM                DM\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             14 457 81 O 986,70 13 941 954 495, 18\nB. Kredite\n1. längerfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    6 464 097 668,62   5 601 034 7 44,82\n2. kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    100 000 000,-      195 000 000,-\n21 021 908 655,32  19 737 989 240,-\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ .                                                       387 418184,67      429 383 929,38","116                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1984\nDarlehen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                                4 289 312,47 DM\n- Berlin                                                                           -,-DM\nZinsen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin)                                                      624,55 DM\n- Berlin ........................................................ _               145,89 DM\nBeteiligungen\n- EKF-Beteiligungen Berlin                                                  5 000 000,- DM\n- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ .             197 812,50 DM\n9 487 895,41 DM","Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986                             117\nVierte Verordnung\nüber Sofortmaßnahmen bei der Beförderung von TCDD in der Binnenschiffahrt\nVom 7. Januar 1986\nAuf Grund des § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die                                       §2\nBeförderung gefährlicher Güter vom 6. August 1975\nOrdnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1\n(BGBI. 1 S. 21 21 ) wird verordnet:                          des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter\nhandelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig\n§ 1\n(1) Abweichend von Artikel 2 der Verordnung über die       1. als Eigentümer, Ausrüster oder Schiffsführer ent-\nBeförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein - An-               gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 TCDD befördert oder\nlage 1 der Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt - in         2. einer im Rahmen einer Ausnahmezulassung nach\nder Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1977                 § 1 Abs. 2 erteilten vollziehbaren Auflage zuwider-\n(BGBI. 1 S. 1119), zuletzt geändert durch § 4 Nr. 1 der          handelt.\nVerordnung vom 12. September 1985 (BGBI. I S. 1918),\nist die Beförderung von 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-1,4-\ndioxin (TCDD, Randnummer 6401, Ziffer 21 oder 23,\n§3\nassimiliert, der Anlage zur Anlage 1 der Gefahrgutver-          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nordnung-Binnenschiffahrt) mit Binnenschiffen in jeg-         leitungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes\nlicher Konzentration nicht zugelassen. Dies gilt nicht für   über die Beförderung gefährlicher Güter auch im Land\nzugelassene Pflanzen- und Holzschutzmittel.                  Berlin.\n(2) Ausnahmen von Absatz 1 kann der Bundes-\nminister für Verkehr zulassen, wenn eine Gefährdung im                                  §4\nSinne von § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung          Diese Verordnung tritt am 13. Januar 1986 in Kraft\ngefährlicher Güter nicht zu erwarten ist.                    und am 31. Mai 1986 außer Kraft.\nBonn, den 7. Januar 1986\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nDr. Beck","118                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 1, ausgegeben am 9. Januar 1986\nTag                                                                                 Inhalt                                                                                          Seite\n20. 12. 85    Verordnung über den Amtsbereich der nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfer:tigungs-\nstellen am Grenzübergang Remich/Nennig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     2\n4. 12. 85    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und\npolitische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           5\n4. 12. 85    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche,\nsoziale und kulturelle Rechte ................................................ : . . . . . . . . . . . .                                                                   5\n5. 12. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen\nzur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfracht-\nführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   6\n6. 12. 85    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Marokko über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                  6\n6. 12. 85     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Togo über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          8\n9. 12. 85     Bekanntmachung zur Charta der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             9\n16. 12. 85     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1983\nund der Entschließungen des Internationalen Kaffee-Rats über die Verlängerung des Internatio-\nnalen Kaffee-Übereinkommens von 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    11\n16. 12. 85     Bekanntmachung zu dem Artikel 25 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und\nGrundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       12\n17. 12. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere\nContainer .................................................................. ·.............                                                                               13\n17. 12. 85     Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-gabunischen Investitionsförderungs-\nvertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13\n18. 12. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der wider-\nrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    14\n18. 12. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militäri-\nschen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegs-\nübereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            14\n18. 12. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die\nErrichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . .                                                                              15\nPreis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}