{"id":"bgbl1-1986-25-5","kind":"bgbl1","year":1986,"number":25,"date":"1986-06-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/25#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-25-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_25.pdf#page=16","order":5,"title":"Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers","law_date":"1986-06-05T00:00:00Z","page":864,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["864                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nBekanntmachung\ndes Organisationserlasses des Bundeskanzlers\nVom 5. Juni 1986\nNachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom\n5. Juni 1986 bekannt, der mit Wirkung vom 6. Juni 1986 in Kraft tritt:\n1. Es wird ein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\ngebildet.\nII. Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden\nübertragen:\n1. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die Zuständig-\nkeiten für\na) Umweltschutz,\nb) Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz,\n2. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirt-\nschaft und Forsten die Zuständigkeit für Umwelt, Naturschutz,\n3. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und\nGesundheit die Zuständigkeiten für gesundheitliche Belange des Umwelt-\nschutzes, Strahlenhygiene, Rückstände von Schadstoffen in Lebensmit-\nteln, Chemikalien.\nIII. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird zum\nBundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet.\nEs erhält die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungs-\nkompetenz. In einem ersten Schritt wird dazu aus dem Geschäftsbereich des\nBundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frau und\nBeruf auf den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit\nübertragen.\nDie Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundes-\nministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.\nBonn, den 5. Juni 1986\nDer Chef des Bundeskanzleramtes\nDr. Schäuble"]}