{"id":"bgbl1-1986-19-2","kind":"bgbl1","year":1986,"number":19,"date":"1986-05-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/19#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-19-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_19.pdf#page=1","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie (Gießerei- und Verfahrensmechaniker-Ausbildungsverordnung - GießVerfMAusbV)","law_date":"1986-04-24T00:00:00Z","page":633,"pdf_page":1,"num_pages":55,"content":["633\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                      Z 5702 A\n1986                                    Ausgegeben zu Bonn am 7. Mai 1986                                                                         Nr. 19\nTag                                                                  Inhalt                                                                Seite\n24. 4. 86      Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zum Verfahrensmechani-\nker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie (Gießerei- und Verfah-\nrensmechaniker-Ausbildungsverordnung - GießVerfMAusbV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            633\nneu: 800-21-1-131\n28. 4. 86      Siebente Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            688\n7820-3\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger ....................................................... .                                        692\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    693\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und\nzum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin\nin der Hütten- und Halbzeugindustrie\n(Gießerei- und Verfahrensmechaniker-Ausbildungsverordnung - GießVerfMAusbV) *)\nVom 24. April 1986\nAuf Grund des§ 25 des Berufsbildungsgesetzes vom                               2. Maschinenformguß und\n14. August 1969 (BGBI. 1 S. 1112), der zuletzt durch                              3. Druck- und Kokillenguß\n§ 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBI. 1\nS. 2525) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit                            gewählt werden.\ndem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft                                      (2) Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Verfahrens-\nverordnet:                                                                         mechaniker/Verfahrensmechanikerin in der Hütten-\n§ 1                                          und Halbzeugindustrie dauert drei Jahre. Es kann\nStaatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe                                 zwischen den Fachrichtungen\n1. Eisen- und Stahl-Metallurgie,\nDie Ausbildungsberufe\nGießereimechaniker und                                                    2. Stahl-Umformung,\nVerfahrensmechaniker /Verfahrensmechanikerin in                           3. Nichteisen-Metallurgie und\nder Hütten- und Halbzeugindustrie                                         4. Nichteisenmetall-Umformung\nwerden staatlich anerkannt.                                                  gewählt werden.\n(3) Auszubildende, denen der Besuch eines nach\n§ 2\nlandesrechtlichen Vorschriften eingeführten schuli-\nAusbildungsdauer, Fachrichtungen                                    schen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Rechts-\nverordnung gemäß § 29 Abs. 1 des Berufsbildungsge-\n(1) Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Gießerei-                              setzes als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurech-\nmechaniker dauert drei Jahre. Es kann zwischen den                                nen ist, beginnen die betriebliche Ausbildung im zweiten\nFachrichtungen\nAusbildungsjahr.\n1 . Handformguß,\n§3\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des                     Berufsfeldbreite Grundbildung\nBerufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte,\nvon der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepu-      Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt\nblik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden\ndemnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.\neine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betrieb-","634                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil     1\nliehe Ausbildung nach dieser Verordnung und die Aus-          (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fach-\nbildung in der Berufsschule nach den landesrechtlichen     richtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten\nVorschriften über das Berufsgrundbildungsjahr erfol-       und Kenntnisse:\ngen.\n1. in der Fachrichtung Handformguß:\n§4                                  a) fachrichtungsspezifischer Arbeitsschutz,\nAusbildungsberufsbild für den Gießereimechaniker             b) Formstoffe für Formen und Kerne,\nc) Herstellen von Formen,\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind minde-\nstens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse, deren         d) Herstellen von Kernen,\nNummern 1 bis 20 mit den Nummern 1 bis 20 des § 5\ne) maschinelle Formverfahren mit mechanischer\nAbs. 1 übereinstimmen:                                              Verdichtung für tongebundene Formsande,\n1 . Berufsbildung,                                           f) Formverfahren mit chemischer und physikali-\nscher Verfestigung,\n2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetrie-\nbes,                                                     g) Gießen;\n3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,               2. in dm Fachrichtung Maschinenformguß:\n4. Unfallverhütung, Umweltschutz. und rationelle Ener-        a) fachrichtungsspezifischer Arbeitsschutz,\ngieverwendung,\nb) Formstoffe für Formen und Kerne,\n5. Werk- und Hilfsstoffe sowie wichtige Verarbei-\ntungsverfahren,                                           c) Anwenden und Vertiefen der Grundtechniken des\nFormens und Gießens,\n6. Handhaben und Warten von Arbeits- und Betriebs-           d) maschinelle Formverfahren mit mechanischer\nmitteln,                                                      Verdichtung für tongebundene Formsande,\n7. Anwenden von Informationstechniken,                       e) Formverfahren mit chemischer und physikali-\n8. Planen, Kontrollieren und Bewerten,                            scher Verfestigung,\n9. Prüfen,                                                   f) maschinelle Kernformverfahren,\n10. Anreißen, Körnen, Kennzeichnen,                            g) Grundlagen des Betreibens von Produktions-\nanlagen,\n11. Einspannen, Aufspannen und Ausrichten,\nh) Bedienen und Überwachen von Produktions-\n1 2. Manuelles Spanen,\nanlagen;\n13. Maschinelles Spanen,\n3. in der Fachrichtung Druck- und Kokillenguß:\n14. Scherschneiden,\na) fachrichtungsspezifischer Arbeitsschutz,\n15. Umformen,\nb) Herstellen von Gußstücken in Kokillen- und\n16. Fügen,                                                          Druckgießmaschinen,\n17. Löten,                                                     c) Grundlagen des Betreibens von Produktions-\n18. Gasschmelzschweißen und Brennschneiden,                         anlagen,\n19. Lichtbogenhandschweißen,                                   d) Bedienen und Überwachen von Produktions-\n20. Metallische Werkstoffe, Wärmebehandlung,                        anlagen.\n21. Grundtechniken des Formens, Schmelzens und\n§5\nGießens,\nAusbildungsberufsbild\n22. Schmelztechnik,                                                       für den Verfahrensmechaniker/\n23. Schmelz- und Warmhalteanlagen,                                        für die Verfahrensmechanikerin\nin der Hütten- und Halbzeugindustrie\n24. Form- und Gießwerkzeuge,\n25. Anschnitt- und Speisertechnik,                             ( 1) Gegenstand der Berufsausbildung sind minde-\nstens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse, deren\n26. Herstellungsverfahren,     Stofffluß,   Produktions-    Nummern 1 bis 20 mit den Nummern 1 bis 20 des § 4\nsteuerung einschließlich Datenverarbeitung,           Abs. 1 übereinstimmen:\n27. maschinelle Kernformverfahren,                            1. Berufsbildung,\n28. Gießen,                                                  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetrie-\n29. Gußstücknachbehandlung,                                       bes,\n30. Gußkontrolle, Fehlererkennung und Fehlervermei-          3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,\ndung,                                                  4. Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Ener-\n· 31. Werkstoffprüfung,                                             gieverwendung,\n32. Grundlagen der Instandhaltung von Produktions-           5. Werk- und Hilfsstoffe sowie wichtige Verarbei-\nanlagen.                                                    tungsverfahren,","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                               635\n6. Handhaben und Warten von Arbeits- und Betriebs-            b) Vorbereitung des Vormaterials,\nmitteln,\nc) Fertigungsverfahren, -anlagen und Werkzeuge,\n7. Anwenden von Informationstechniken,\nd) Erzeugnisse und Qualitätssicherung,\n8. Planen, Kontrollieren und Bewerten,\ne) Instandhaltung von Fertigungsanlagen.\n9. Prüfen,\n10. Anreißen, Körnen, Kennzeichnen,                                                      §6\n11. Einspannen, Aufspannen und Ausrichten,                                   Ausbildungsrahmenplan\n12. Manuelles Spanen,\nDie in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sol-\n13. Maschinelles Spanen,                                    len nach den in der Anlage 1 und die in § 5 genannten\n14. Scherschneiden,                                         Fertigkeiten und Kenntnisse nach den in der Anlage 2\nfür die berufliche Grundbildung und für die berufliche\n1 5. Umformen,                                              Fachbildung enthaltenen Anleitungen zur sachlichen\n16. Fügen,                                                  und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbil-\ndungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von den Aus-\n17. Löten,\nbildungsrahmenplänen innerhalb der beruflichen Grund-\n18. Gasschmelzschweißen und Brennschneiden,                 bildung und innerhalb der beruflichen Fachbildung\n19. Lichtbogenhandschweißen,                               abweichende sachliche und zeitliche Gliederung der\nAusbildungsinhalte ist insbesondere zulässig, soweit\n20. Metallische Werkstoffe, Wärmebehandlung,               betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung\n21. Grundtechniken der Metallurgie und der Umfor-          erfordern.\nmung,\n22. Werkstoffprüfung,                                                                    § 7\n23. Stofffluß, Produktions- und Prozeßsteuerung ein-                            Ausbildungsplan\nschließlich Datenverarbeitung,                          Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-\n24. Grundlagen des Betreibens und der Instandhaltung       bildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen\nvon Produktionsanlagen,                             Ausbildungsplan zu erstellen.\n25. Instandhaltung von Produktionsmitteln.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fach-\n§8\nrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten                              Berichtsheft\nund Kenntnisse:\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines\n1. in der Fachrichtung Eisen- und Stahl-Metallurgie:       Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit\na) fachrichtungsspezifischer Arbeitsschutz,            zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungs-\nzeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft\nb) Aufbereitung und Lagerung der Einsatzstoffe,\nregelmäßig durchzusehen.\nc) Produktionsverfahren und -anlagen,\nd) Urformen,\n§9\ne) Instandhaltung von Produktionsanlagen;\nZwischenprüfung\n2. in der Fachrichtung Stahl-Umformung:\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\na) fachrichtungsspezifischer Arbeitsschutz,            Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende.\nb) Vorbereitung und Lagerung des Vormaterials,         des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\nc) Fertigungsverfahren, -anlagen und Werkzeuge,            (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich für den Gieße-\nd) Erzeugnisse und Qualitätssicherung,                 reimechaniker auf die in Anlage 1, l Abschnitt I und\nAbschnitt II laufende Nummern 1 bis 8, für den Verfah-\ne) Instandhaltung von Fertigungsanlagen;\nrensmechaniker/die Verfahrensmechanikerin in der\n3. in der Fachrichtung Nichteisen--Metallurgie:            Hütten- und Halbzeugindustrie auf die in Anlage 2,\na) fachrichtungsspezifischer Arbeitsschutz,            Abschnitt I und Abschnitt II laufende Nummern 1 bis 7\naufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den\nb) Probenahme,                                         im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmen-\nc) Aufbereitung und Lagerung der Einsatzstoffe,        lehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die\nBerufsausbildung wesentlich ist.\nd) Hüttenbetrieb,\ne) feuerfeste Baustoffe,                                   (3) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sieben\nStunden ein Prüfungsstück anfertigen, bei dem minde-\nf)   elektrometallurgische Anlagen,                    stens die folgenden Fertigkeiten nachzuweisen sind:\ng) Metall-Raffination und Vergießen der Metalle;       1. Manuelles Spanen,\n4. in der Fachrichtung Nichteisenmetall-Umformung:         2. Bohren,\na) fachrichtungsspezifischer Arbeitsschutz,            3. Scherschneiden,","636                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil     1\n4. Biegen,                                                     (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in\ninsgesamt höchstens 13 Stunden in der Fachrichtung\n5. Herstellen von Schraub-, Rohr- und Schlauchverbin-\nHandformguß drei Arbeitsproben, in der Fachrichtung\ndungen,                                                 Maschinenformguß fünf Arbeitsproben und in der Fach-\n6. Brennschneiden,                                          richtung Druck- und Kokillenguß vier Arbeitsproben\n7. Schmelzschweißen.                                        durchführen. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegen-\nheit zu geben, die Anlagen, an denen er geprüft wird, in\n(4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in    einem angemessenen Zeitraum kennenzulernen. Als\ninsgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus fol-           Arbeitsproben kommen inbesondere in Betracht:\ngenden Gebieten schriftlich lösen:\n1. in der Fachrichtung Handformguß:\n1 . im Ausbildungsberuf Gießereimechaniker:                     a) in höchstens einer Stunde verschiedene typische\na) Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle                Gußfehler an Gußstücken aus üblichen Werkstof-\nEnergieverwendung,                                        fen erkennen sowie Fehlerursachen und Maßnah-\nmen zur Gußfehlervermeidung nennen;\nb) Werk- und Hilfsstoffe sowie wichtige Verarbei-\nb) in höchstens drei Stunden Gießfertigmachen\ntungsverfahren,\neiner Form durch Einlegen von Kernen, Zulegen\nc) lösbare und unlösbare Verbindungen,                         der Form, Belasten sowie Abgießen und Aus-\nd) Lesen technischer Zeichnungen und Tabellen,                 leeren;\ne) fachbezogene Prozent- und Mischungsrechnun-             c) in höchstens neun Stunden eine mehrteilige Form\ngen,                                                      nach Zeichnung und Modellen sowie die dazuge-\nhörenden Kerne im Kernkasten auch unter Ver-\nf)   metallische Werkstoffe, Wärmebehandlung,                  wendung von Schablonen von Hand herstellen.\ng) Grundtechniken      des   Formens,   Schmelzens,             Dabei sollen Losteile und erforderlichenfalls\nGießens,                                                   Ballen berücksichtigt werden.\nh) Schmelztechnik,                                         Innerhalb der Fertigkeitsprüfung sollen die Arbeits-\nproben nach Buchstabe a mit 10 vom Hundert, nach\ni) Form- und Gießwerkzeuge;\nBuchstabe b mit 30 vom Hundert und nach Buch-\n2. im Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/Verfah-             stabe c mit 60 vom Hundert gewichtet werden.\nrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeug-\nindustrie:                                             2. in der Fachrichtung Maschinenformguß:\na) Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle            a) in höchstens einer Stunde verschiedene typische\nEnergieverwendung,                                        Gußfehler an Gußstücken aus üblichen Werkstof-\nb) Werk- und Hilfsstoffe sowie wichtige Verarbei-              fen erkennen sowie Fehlerursachen und Maßnah-\ntungsverfahren,                                           men zur Vermeidung von Gußfehlern nennen;\nb) in höchstens drei Stunden Gießfertigmachen\nc) lösbare und unlösbare Verbindungen,                         einer Form durch Einlegen. von Kernen, Zulegen\nd) Lesen technischer Zeichnungen und Tabellen,                 der Form, Belasten sowie Abgießen und Aus-\ne) fachbezogene Prozent- und Mischungsrechnun-                 leeren;\ngen,                                                  c) in höchstens vier Stunden Instandsetzungsarbei-\nf)   metallische Werkstoffe, Wärmebehandlung,                  ten, insbesondere durch Fügen, einschließlich der\nVorbereitungs- und Kontrolltätigkeiten, durchfüh-\ng) Grundtechniken der Metallurgie und der Umfor-              ren;\nmung,\nd) in höchstens zwei Stunden eine pneumatische\nh) Werkstoffprüfung,                                          oder hydraulische Steuerung aufbauen sowie an\ni) Stofffluß, Produktions- und Prozeßsteuerung.               einer vorgegebenen pneumatischen oder hydrau-\nlischen Steuerung Fehler suchen und beseitigen;\nDie schriftlichen Aufgaben sollen vorwiegend praxis-\nbezogene Fälle berücksichtigen.                                e) in höchstens drei Stunden mindestens zwei glei-\nche Formen mit mehr als einem Kern auf Form-\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-.          maschinen mit Auf- und Abrüsten der Maschine\nbesondere unterschritten werden, soweit die schrift-               einschließlich der erforderlichen Kerne herstellen.\nliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\nInnerhalb der Fertigkeitsprüfung sollen die Arbeits-\nproben nach Buchstabe a mit 10 vom Hundert, nach\n§ 10                              Buchstabe b mit 30 vom Hundert und nach Buch-\nstabe c bis e mit jeweils 20 vom Hundert .gewichtet\nAbschlußprüfung                         werden.\nfür den Ausbildungsberuf Gießereimechaniker\n( 1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der\n3. in der Fachrichtung Druck- und Kokillenguß:\nAnlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse               a) in höchstens einer Stunde verschiedene typische\nsowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten                 Gußfehler an Gußstücken aus üblichen Werkstof-\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich            fen erkennen sowie Fehlerursachen und Maßnah-\nist.                                                                men zur Vermeidung von Gußfehlern nennen;","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                                637\nb) in höchstens vier Stunden Instandsetzungsarbei-            cc) Formverfahren mit chemischer und physika-\nten, insbesondere durch Fügen, einschließlich der              lischer Verfestigung;\nVorbereitungs- und Kontrolltätigkeiten, durchfüh-      c) in der Fachrichtung Maschinenformguß:\nren;\naa) Formstoffe für Formen und Kerne,\nc) in höchstens zwei Stunden eine pneumatische\noder hydraulische Steuerung aufbauen sowie an             bb) maschinelle Formverfahren mit mechani-\neiner vorgegebenen pneumatischen oder hydrau-                  scher Verdichtung für tongebundene Form-\nlischen Steuerung Fehler suchen und beseitigen;                sande,\nd) in höchstens sechs Stunden Gußstücke in Dauer-             cc) Formverfahren mit chemischer und physika-\nformen herstellen. Dabei ist eine Dauerform nach               lischer Verfestigung,\nUnterlagen mit allen benötigten Einzelteilen              dd) Herstellen von Gußstücken in Dauerformen,\nbetriebsfertig aufzubauen. Die aufgerüstete Gieß-\nee) Pneumatik und Hydraulik,\nanlage soll nach Plan eingestellt sowie die Funk-\ntion der Gießmaschine/-einrichtung, der Zusatz-           ff)  Elektrotechnik,\neinrichtungen und die Formtemperierung über-              gg) Messen und Steuern,\nprüft werden. Die Produktion ist einzuleiten, zu\nüberwachen und die Sichtkontrolle an Gußstük-             hh) Bedienen und Überwachen von Produktions-\nken durchzuführen.                                             anlagen;\nInnerhalb der Fertigkeitsprüfung sollen die Arbeits-       d) in der Fachrichtung Druck- und Kokillenguß:\nproben nach Buchstabe a mit 10 vom Hundert, nach               aa) Herstellen von Gußstücken in Dauerformen,\nBuchstaben b und c mit jeweils 20 vom Hundert und\nbb) Pneumatik und Hydraulik,\nnach Buchstabe d mit 50 vom Hundert gewichtet\nwerden.                                                        cc) Elektrotechnik,\n(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in            dd) Messen und Steuern,\nden Prüfungsfächern Technologie, Technische Mathe-                 ee) Bedienen und Überwachen von Produktions-\nmatik, Informationstechniken sowie Wirtschafts- und                    anlagen;\nSozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen Fra-\ngen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebie-          2. im Prüfungsfach Technische Mathematik: '\nten in Betracht:                                               a) Längen, Flächen, Volumina, Massen,\n1. im Prüfungsfach Technologie:                                b) Schwindmaße,\na) für die Kenntnisse nach § 4 Abs. 1:                     c) Kräfte, Momente, Drücke,\naa) Unfallverhütung, Umweltschutz und ratio-            d) Festigkeiten,\nnelle Energieverwendung,\ne) Gießdruck, Auftrieb,\nbb) lösbare und unlösbare Verbindungen,\nf) Gießgeschwindigkeit,\ncc) metallische Werkstoffe,\ng) elektrische und mechanische Arbeit, Leistung,\ndd) Wärmebehandlung,                                        Wirkungsgrad,\nee) Schmelztechnik,                                     h) Wärmemengen,\nff)    Schmelz- und Warmhalteanlagen,                   i) Mischungen,\ngg) Form- und Gießwerkzeuge,                            k) Gattierungen,\nhh) Anschnitt- und Speisertechnik,                      1) Arbeitszeit, Lohn, Kosten.\nii)   Herstellen von Gußstücken,                        Die Berechnungen sollen auf der Grundlage konkre-\nkk) Produktionssteuerung und -Überwachung               ter Beispiele aus der Praxis des Gießereimechani-\neinschließlich Datenverarbeitung,                 kers erfolgen.\nII)   maschinelle Kernformverfahren,                 3. im Prüfungsfach Informationstechniken:\nmm) Gießen,                                             a) Lesen von Teil- und Gesamtzeichnungen, Schalt-\nplänen,\nnn) Gußstücknachbehandlung,\nb) Anfertigen von Skizzen, Diagrammen und Plänen;\noo) Gußkontrolle, Fehlererkennung und -vermei-\ndung,                                          4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:\npp) Werkstoffprüfung,                                   allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche\nZusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.\nqq) Instandhalten von Werkzeugen und Einrich-\ntungen;                                        Die Fragen und Aufgaben sollen vorwiegend praxis-\nbezogene Fälle berücksichtigen.\nb) in der Fachrichtung Handformguß:\naa) Formstoffe für Formen und Kerne,                   (4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von folgen-\nden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:\nbb) maschinelle Formverfahren mit mechani-\nscher Verdichtung für tongebundene Form-       1. im Prüfungsfach\nsande,                                            Technologie                              120 Minuten,","638                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\n2. im Prüfungsfach                                         matik, Informationstechniken sowie Wirtschafts- und\nTechnische Mathematik                    90 Minuten,   Sozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen\nFragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden\n3. im Prüfungsfach\nInformationstechniken                    90 Minuten,   Gebieten in Betracht:\n4. im Prüfungsfach                                          1. im Prüfungsfach Technologie:\nWirtschafts- und Sozialkunde             60 Minuten.      a) für die Kenntnisse nach § 5 Abs. 1 :\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann ins-           aa) Unfallverhütung, Umweltschutz und ratio-\nbesondere unterschritten werden, soweit die schrift-                   nelle Energieverwendung,\nliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.           bb) Fügen,\n(6) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüf-          cc) Werkstoffe, Wärmebehandlung,\nlings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in\ndd) Werkstoffprüfung,\neinzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu\nergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den              ee) Stofffluß, Produktions- und Prozeßsteuerung\nAusschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat                      einschließlich Datenverarbeitung,\ngegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.                     ff)  Grundlagen des Betreibens und der Instand-\n(7) Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungs-                 haltung von Produktionsanlagen,\nfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prü-                  gg) Instandhaltung von Produktionsmitteln;\nfungsfächer das doppelte Gewicht.\nb) in der Fachrichtung Eisen- und Stahl-MetallurQie:\n(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der             aa) Einsatzstoffe', Zuschläge und Zusätze für die\nFertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb                    Roheisen- und Stahlerzeugung,\nder Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie min-\nbb) Verfahren und Anlagen zur Vor- und Auf-\ndestens ausreichende Leistungen erbracht sind.\nbereitung der Einsatzstoffe,\ncc) Anlagen und Zusatzeinrichtungen für die\n§ 11\nRoheisen- und Stahlerzeugung,\nAbschlußprüfung für den Ausbildungsberuf\ndd) Gangart und Zuschläge,\nVerfahrensmechaniker /Verfahrensmechanikerin\nin der Hü~en- und Halbzeugindustrie                     ee) Brennstoffe und Reduktionsmittel für die\nRoheisenerzeugung,\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der\nAnlage 2 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse                  ff)  Sauerstoff im metallurgischen Prozeß,\nsowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten                 gg) Reaktionen im Hochofen,\nLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich\nhh) Durchgang,\nist.\nii)  Roheisenanalyse und Roheisentemperatur,\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in\ninsgesamt höchstens zwölf Stunden drei Arbeitsproben                kk) Reaktionen beim Frischvorgang,\ndurchführen. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegen-              11)  Stahlentschwefelung,\nheit zu geben, die Anlagen, an denen er geprüft wird, in\neinem angemessenen Zeitraum kennenzulernen. Als                    mm) Pfannenmetallurgie,\nArbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:                      nn) Verfahren und Anlagen zum Vergießen von\n1 . in höchstens drei Stunden lnstandhaltungsarbeiten                   Schmelz,\nan Anlagen, insbesondere durch Warten und Inspi-              oo) Gieß- und Erstarrungsvorgänge, beruhigter\nzieren, durchführen;                                               und unberuhigter Stahl,\n2. in höchstens drei Stunden Instandsetzungsarbeiten,              pp) Gießfehler und Möglichkeiten zu ihrer Ver-\ninsbesondere durch Fügen, einschließlich der Vor-                  meidung,\nbereitungs- und Kontrolltätigkeiten, durchführen;\nqq) Störungen in Verfahrensabläufen und Stö-\n3. in höchstens sechs Stunden unter Berücksichtigung                    rungsursachen,\nder gewählten Fachrichtung eine oder mehrere Auf-\ngaben aus einem Produktionsprozeß selbständig                 rr)  Haupt- und Nebenprodukte, feuerfeste Bau-\nlösen. Die Aufgabenstellung soll das Vorbereiten                   stoffe;\noder Planen, das Durchführen oder Steuern und das         c) in der Fachrichtung Stahl-Umformung:\nKontrollieren der Ergebnisse unter Berücksichtigung\nvon Stofffluß, Produktions- und Prozeßsteuerung               aa) Arten des Vormaterials,\nberücksichtigen.\nbb) Fehler am Vormaterial,\nInnerhalb der Fertigkeitsprüfung sollen die Arbeitspro-\nben nach Nummern 1 und 2 mit jeweils 20 vom Hundert               cc) Vorgänge beim Umformen,\nund nach Nummer 3 mit 60 vom Hundert gewichtet wer-               dd) Verfahren für das Walzen, Strangpressen,\nden.                                                                  Schmieden und Ziehen,\n(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in           ee) Anlagen für das Walzen oder Strangpressen\nden Prüfungsfächern Technologie, Technische Mathe-                     oder Schmieden oder Ziehen,","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                                 639\nff)  Werkzeuge für das Walzen oder Strangpres-               ff) Werkzeuge für das Walzen oder Strangpres-\nsen oder Schmieden oder Ziehen,                             sen oder Schmieden oder Ziehen,\ngg) Arten, Aufgaben und Funktionen von Ofen-                 gg) Arten, Aufgaben und Funktionen von Ofen-\nanlagen zum Wärmen und für die Wärme-                       anlagen zum Wärmen und für die Wärme-\nbehandlung,                                                 behandlung,\nhh) Fertigungsablauf,                                        hh) Fertigungsablauf,\nii)  -Fertigstellen der Erzeugnisse,                         ii)  Fertigstellen der Erzeugnisse,\nkk) Arten der Oberflächenbehandlung,                         kk) Nichteisenmetalle und ihre Eigenschaften für\nII)   Stahlsorten und ihre Eigenschaften für die                  die Umformung,\nUmformung,                                              11)  genormte Qualitätsmerkmale und Lieferbe-\nmm) genormte Qualitätsmerkmale und Lieferbe-                       dingungen der Erzeugnisse,\ndingungen der Erzeugnisse,                              mm) Maßnahmen für die Qualitätssicherung,\nnn) Maßnahmen für die Qualitätssicherung,                    nn) Arten und Ursachen von Fehlern und Maß-\noo) Arten und Ursachen. von Fehlern und Maß-                      nahmen zu ihrer Vermeidung,\nnahmen zu ihrer Vermeidung,                             oo) Methoden und Maßnahmen der Instandhal-\npp) Methoden und Maßnahmen der Instandhal-                         tung von Fertigungsanlagen;\ntung von Fertigungsanlagen;                      2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:\na) Längen, Flächen, Volumina, Massen,\nd) in der Fachrichtung Nichteisen-Metallurgie:\nb) Kräfte, Momente, Drücke,\naa) Probenahme,\nc) Festigkeiten,\nbb) Einsatzstoffe,\nd) Zeiten, Geschwindigkeiten,\ncc) Verfahren und Anlagen zur Vor- und Aufbe-\nreitung der Einsatzstoffe,                          e) Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad,\ndd) Mischungen,                                           f) Wärmemengen,\nee) Reduktion und Zuschläge,                              g) Mischungen,\nff)   Brennstoffe und Temperaturen,                       h) Arbeitszeit, Lohn, Kosten.\ngg) Funktion und Wirkungsweise der Anlagen                Die Berechnungen sollen auf der Grundlage konkre-\ndes Hüttenbetriebes,                                ter Beispiele aus der Praxis des Ve:rfahrensmechani-\nkers in der Hütten- und Halbzeugindustrie erfolgen.\nhh) feuerfeste Baustoffe,\n3. im Prüfungsfach Informationstechniken:\nii)   Grundbegriffe der elektrolytischen Metall-\nabscheide,                                          a) Lesen von einfachen Zeichnungen, Ablauf-, Fluß-\nund Schaltplänen,\nkk) elektrometallurgische      Anlagen,   Verfahren\nb) Anfertigen von Skizzen, Diagrammen und Plänen;\nund Produktion,\n4. im Prüfungsbach Wirtschafts- und Sozialkunde:\nII) • Raffinationseinsatzstoffe und -vorgänge,\nallgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche\nmm) Raffinationsanlagen und -verfahren,                   zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.\nnn) Vergießverfahren und -aggregate,                  Die Fragen und Aufgaben sollen vorwiegend praxisbe-\noo) Gießfehler und Möglichkeiten zu ihrer Ver-        zogene Fälle berücksichtigen.\nmeidung,\n(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von folgen-\npp) Produkte und ihre Weiterverarbeitung,             den zeitlichen Höchstwerten auszugehen:\nqq) Rückstände und ihre Weiterverwendung,              1. im Prüfungsfach\nrr)  chemische Vorgänge im Produktionsablauf,             Technologie                              1 20 Minuten,\nss) Regelgrößen, Fehler und Störungen im Pro-         2. im Prüfungsfach\nduktionsablauf;                                     Technische Mathematik                     90 Minuten,\n3. im Prüfungsfach\ne) in der Fachrichtung        Nichteisenmetall-Umfor-        Informationstechniken                     90 Minuten,\nmung:\n4. im Prüfungsfach\naa) Arten des Vormaterials,                               Wirtschafts- und Sozialkunde              60 Minuten.\nbb) Fehler am Vormaterial,\n(5) Die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer kann\ncc) Vorgänge beim Umformen,                           inbesondere unterschritten werden, soweit die schrift-\ndd) Verfahren für das Walzen, Strangpressen,          liche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.\nSchmieden u_nd Ziehen,                             (6) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüf-\nee) Anlagen für das Walzen oder Strangpressen         lings oder nach Ermessen des Prmungsausschusses in\noder Schmieden oder Ziehen,                     einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu","640                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den                                  § 13\nAusschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat                            Übergangsregelung\ngegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.\n(7) Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungs-          Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttre-\nfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prü-            ten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen\nfungsfächer das doppelte Gewicht.                            Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die\nVertragsparteien vereinbaren die Anwendung der\n(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fer-   Vorschriften dieser Verordnung.\ntigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der\nKenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie minde-\nstens ausreichende Leistungen erbracht sind.                                           §14\nBerlin-Klausel\n§ 12\nAufhebung von Vorschriften                        Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufs-\nDie bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungs-      bildungsgesetzes auch im Land Berlin.\npläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe,\nAnlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungs-\nberufe, insbesondere für die Ausbildungsberufe Former,                                 § 15\nHüttenfacharbeiter und Schmied (Industrie), die in                                Inkrafttreten\ndieser Rechtsverordnung geregelt sind, sind vorbehalt-\nlich des § 13 nicht mehr anzuwenden.                            Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft.\nBonn, den 24. April 1986\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nWürzen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                           641\nAnlage 1\n(zu § 6)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker\n1. Berufliche Grundbildung\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                    in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   im Ausbildungsjahr\n1      1  2    1    3\n1                2                                         3                                 4\n1  Berufsbildung                a)   Bedeutung des Ausbildungsvertrages,\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 1)                insbesondere Abschluß, Dauer und\nBeendigung, erklären\nb)   gegenseitige Rechte und Pflichten aus\ndem Ausbildungsvertrag nennen\nc)   Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung\nnennen\n2  Aufbau und                   a)   Aufbau und Aufgaben des ausbildenden\nOrganisation des                  Betriebes erläutern\nAusbildungsbetriebes\nb)   Grundfunktionen des ausbildenden\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 2)\nBetriebes wie Beschaffung, Fertigung,\nAbsatz und Verwaltung erklären\nc)   Beziehungen des ausbildenden Betriebes\nund seiner Belegschaft zu Wirtschafts-\norganisationen, Berufsvertretungen und\nGewerkschaften nennen\nd)   Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise\nder betriebsverfassungsrechtlichen\nOrgane des ausbildenden Betriebes          während der\nbeschreiben                                gesamten Ausbildung\nzu vermitteln\n3  Arbeits- und Tarifrecht,     a)   wesentliche Teile des Arbeitsvertrages\nArbeitsschutz                     nennen\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 3)\nb)   wesentliche Bestimmungen der für\nden ausbildenden Betrieb geltenden\nTarifverträge nennen\nc)   Aufgaben des betrieblichen Arbeits-\nschutzes sowie der zuständigen Berufs-\ngenossenschaft und der Gewerbe-\naufsieht erläutern\nd)   wesentliche Bestimmungen der für den\nausbildenden Betrieb geltenden Arbeits-\nschutzgesetze nennen\n4  Unfallverhütung,             a)   berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften\nUmweltschutz und                  bei den Arbeitsabläufen anwenden\nrationelle\nb)   Verhaltensweisen bei Unfällen und\nEnergieverwendung\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 4)\nEntstehungsbränden beschreiben und\nMaßnahmen der Ersten Hilfe einleiten","642                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                  in Wochen\nTeil des                                                           im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1         2        3\n1                2                                     3                                 4\nc)  wesentliche Vorschriften der Feuer-\nverhütung nennen und Brandschutz-\neinrichtungen sowie Brandbekämpfungs-\ngeräte bedienen\nd)  Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen,\nleicht entzündbaren Stoffen sowie vom\nelektrischen Strom ausgehen, beachten\ne)  für den ausbildenden Betrieb geltende\nwesentliche Vorschriften über den           während der\nImmissions- und Gewässerschutz sowie        gesamten Ausbildung\nüber die Reinhaltung der Luft nennen        zu vermitteln\nf) arbeitsplatzbedingte Umweltbelastungen\nnennen und zu ihrer Verringerung bei-\ntragen\ng)  im Ausbildungsbetrieb verwendete\nEnergiearten nennen und Möglichkeiten\nrationeller Energieverwendung im beruf-\nliehen Einwirkungs- und Beobachtungs-\nbereich anführen\n5  Werk- und Hilfsstoffe    a)  Werkstoffe nach Metallen und Nicht-\nsowie die wichtigsten        metallen unterscheiden sowie die\nVerarbeitungsverfahren       wichtigsten Werkstoffe und Hilfsstoffe\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 5)           nach ihrer Verwendung einordnen\nb)  Erkennungsmerkmale der wichtigsten\nWerk- und Hilfsstoffe beschreiben\nc)  wesentliche Merkmale der Erzeugungs-\nverfahren für die wichtigsten Metalle und\nihre Legierungen nennen\nd)  Fertigungsverfahren unterscheiden sowie\nihre Anwendung beschreiben\ne)  spanlose Verarbeitungsverfahren für\nmetallische Werkstoffe unterscheiden          1\nf) Stoffnormung am Beispiel der wichtigsten\nWerkstoffbezeichnungen für Eisen- und\nNichteisenmetalle und ihre Legierungen\nsowie Formnormung am Beispiel wichtiger\nHalbzeuge erläutern\ng)  Guß- und Knetwerkstoffe als unlegierte\nund legierte Sorten unterscheiden\nh)  Werkstoffe und Halbzeuge in Tabellen\naufsuchen und zuordnen\ni) Verfahren zur Prüfung von Werk- und Hilfs-\nstoffen nennen und betriebsübliche\nVerfahren beschreiben","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         643\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\n6  Handhaben und Warten         a)  Werkzeuge, Prüfzeuge, Maschinen und\nvon Arbeits- und                 Geräte handhaben und warten sowie\nBetriebsmitteln                  funktionsgerecht auswählen und planvoll\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 6)               einsetzen                                   2\nb)  handgeführte Maschinen betriebssicher\nbedienen\n7  Anwenden von                a)   Grundbegriffe der Normung, insbesondere\nInformationstechniken            der Zeichnungsnormen, nennen\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 7)\nb)   Ansichten, Schnitte, grundlegende\nDurchdringungen und Abwicklungen dar-\nstellen, Darstellungen durch Sinnbilder\nbeschreiben\nc)   Skizzen und Stücklisten werkstattgerecht\nanfertigen\n3\nd)   Arbeitsfolgen nach Skizzen und\nZeichnungen festlegen\ne)   Ablauf- und Flußpläne lesen\nf)  grafische Darstellungen anfertigen\ng)   Tabellen, Schaubilder, Handbücher und\nBetriebsanleitungen anwenden\nh)   Betriebsberichte und Protokolle anfertigen\n8  Planen, Kontrollieren       a)   Arbeitsschritte unter Berücksichtigung\nund Bewerten                     abhängiger Arbeitsgänge nach Fertigungs-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 8)               gesichtspunkten festlegen\nb)   für den Arbeitsablauf erforderlichen lnfor-\nmationsfluß festlegen und sicherstellen\nc)   Prüf- und Meßmittel zur Kontrolle der Teil-\nund Arbeitsergebnisse festlegen\nd)   Halbzeuge, Werkstücke, Werkzeuge, Meß-      5\nzeuge und Hilfsmittel bereitstellen\n~)  Arbeitsplätze an Werkbänken und Werk-\nzeugmaschinen einrichten\nf)  Prüf- und Meßverfahren systematisch\nanwenden\ng)   Maßabweichungen beurteilen und lnforma-\ntionen für den Fertigungsprozeß nutzen\n9  Prüfen                      a)   nichtmaßliches Prüfen durch Sehen,\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 9)               Tasten und Hören durchführen\nb)  maßliches Prüfen durch Messen und\nLehren durchführen\nc)   Meßmittel, Lehren und Hilfsmittel\nbezeichnen","644                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil    1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                 in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes      zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                      3                                 4\nd)   Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung\nvon Meßzeugen einschließlich Nonius\nbeschreiben\ne)   Ursachen von Meßfehlern nennen\nund Maßnahmen zu ihrer Vermeidung\naufzählen                                     2\nf)  mit Strichmeßzeugen und Meßschiebern\nAußen-, Innen- und Tiefenmaße bestimmen\ng)   Winkel messen und lehren\nh)   Ebenheit von Flächen mit Lineal und Stahl-\nwinkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie\nFormgenauigkeit mit Rundungslehren\nprüfen\ni) mit Grenzlehren prüfen\nk)   Oberflächenqualität beurteilen\n10   Anreißen, Körnen,        a)   Arten und Anwendung der Anreißwerk-\nKennzeichnen                  zeuge und Hilfswerkzeuge beschreiben\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 10)\nb)   Zeichnungsangaben mit und ohne\nSchablonen übertragen\nc)   Bezugslinien, Bohrungsmitten, Umrisse,\nSchnitt- und Biegelinien sachgemäß\nund werkstoffgerecht unter Beachtung\nvon Bearbeitungszugaben anreißen/an-\nzeichnen                                      1\nd)   Bohrungsmitten und Umrisse funktionsge-\nrecht körnen, Hilfs- und Kontrollkörnungen\nsowie Zentrierkörnungen anbringen\ne)   mit Hilfe von Schlagbuchstaben und\n-zahlen, Signiergeräten und Farben\nkennzeichnen\nf)  Anreißwerkzeuge scharfschleifen\n11   Einspannen, Auf-         a)   Aufbau, Funktion und Anwendung von\nspannen und                   Spannzeugen beschreiben\nAusrichten                                                                  1\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 11)\nb)   Werkzeuge und Werkstücke einspannen,\naufspannen und ausrichten\n12   Manuelles Spanen         a)   Meißeln:\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 12)            aa) Bleche, Profile, Vollmaterial aus Metall\nvon Hand meißeln\nbb) Abhängigkeit des Keilwinkels beim\nMeißeln verschiedener Werkstoffe\nbeschreiben\ncc) Flach- und Nutenmeißel scharf-\nschleifen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         645\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                  In Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\nb)   Sägen:\naa) Voll- und Hohlkörper, Bleche und\nProfile sägen\nbb) Winkel am Sägezahn beschreiben\ncc) Schneidvorgang und Spanbildung\nbeim Sägen sowie Einfluß von Zahn-\nteilung und Freischnitt, Kühlung und\nSchmierung in Abhängigkeit vom\nWerkstoff erläutern\ndd) Sägewerkzeuge für unterschiedliche\nWerkstoffe und Werkstückformen zum\nAbsägen und Einsägen nennen\nc)   Feilen:\naa) Schneidvorgang und Spanbildung\nbeim Feilen erläutern\nbb) Feilen für verschiedene Werkstoffe,\nWerkstückformen, Werkstückgrößen       8\nund Oberflächengüten auswählen\ncc) Flächen, Rundungen, Fasen, Durch -\nbrüche und Passungen feilen und\nentgraten\ndd) auf Maß, eben, winklig und parallel\nfeilen\nd)   Gewindesch neiden:\naa) Außen- und Innengewinde von Hand\nschneiden\nbb) Unterscheidungsmerkmale von\nBewegungs- und Befestigungs-\ngewinde, metrischem und Zollgewinde\nnennen\ncc) Gewindearten und -maße für metrische\nGewinde aus Tabellen bestimmen\ndd) Gewindeschneidzeuge, Satzgewinde-\nbohrer, Schneideisen und Schneid-\nkluppe auswählen und handhaben\ne)   Reiben:\nBohrungen zwecks Erzeugung hoher Paß-\ngenauigkeit und Oberflächengüte mit\nHandreibahlen reiben\n13   Maschinelles Spanen         a)   Bohren:\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 13)               aa) Durchgangs- und Grundbohrungen mit\nHand- und Ständerbohrmaschinen\nbohren\nbb) Schneidengeometrie, Schneidvorgang\nund Spanbildung beim Bohren be-\nschreiben sowie Auswahl der Bohrer-\ntypen unter Berücksichtigung des zu\nbearbeitenden Werkstoffes erläutern\ncc) Einfluß der Erwärmung, Schmierung\n..\nund Kuhlung erklären","646                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1               2                                     3                                 4\ndd) Bohrerwerkstoffe unterscheiden\nee) Vorschub und Drehfrequenz in Ab-\nhängigkeit von Werkstoff und Bohr-\ndurchmesser mit Hilfe von\nDiagrammen und Tabellen einstellen\nff) Folgen fehlerhaften Bohreran6chliffs\nnennen\ngg) Wendelbohrer von Hand scharf-\nschleifen\nb) Senken und Reiben:\naa) Bohrungen durch Ansenken, Auf-\nsenken, Einsenken und Plansenken\nbearbeiten\nbb) Bohrungen zwecks Erzeugung hoher\nPaßgenauigkeit und Oberflächen-\ngüte mit Maschinenreibahlen reiben\ncc) Vorschub und Drehfrequenz in             6\nAbhängigkeit von Werkstoff, Schnitt-\ngeschwindigkeit und Werkzeugdurch-\nmesser nach Tabellen auswählen und\neinstellen\nc) Spanen mit Werkzeugmaschinen:\naa) Rund- und Plandrehen, Waagerecht-\nund Senkrechtfräsen, Stoßen sowie\nRund- und Flächenschleifen\nbeschreiben\nbb) Schneidengeometrie an Spanungs-\nwerkzeugen beschreiben\ncc) Einflußgrößen bei der Spanung\nerläutern\ndd) Wegmeßsystem mit drei Achsen\nerklären\nee) Dreh- und Fräsmaschinen bedienen\nff) Spanungswerkzeuge und Spann-\nmittel auswählen und anwenden\ngg) erforderliche Arbeitswerte aus Tabellen,\nDiagrammen und durch einfache Be-\nrechnungen bestimmen und einstellen\nhh) Runddreh-, Plandreh- und Planfräs-\narbeiten ausführen\nd) Sägen und Trennschleifen:\nmit Maschinensägen und Trennschleifern\ntrennen\n14  Schersch neiden           a) Scherschneiden als Fertigungsverfahren,\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 14)          insbesondere zum Lochen, Aus-, Ab- und\nZerschneiden, aufgrund der Scherkräfte\nerklären","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                        647\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.            Teil des\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\nNr.     Ausbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                  2                                         3                               4\nb)  Schneidgeometrie der Scherschneidwerk-\nzeuge, Schneidkeil und Schneidspalt\nsowie die Bedeutung des Niederhalters\nund der Hebelübersetzung an Scher-          2\nschneidwerkzeugen beschreiben\nc)   Scherschneidwerkzeuge entsprechend der\nWerkstückgröße und -form sowie der\nWerkstoffart auswählen\nd)   einfache Scherschneidarbeiten ausführen\n15     Umformen                    a)   Bleche, Profile, Rohre aus metallischen\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 15)              Werkstoffen kalt und warm biegen\nb)   Umformen durch Schweifen und Treiben\nbeschreiben\nC)   Sicken, Bördeln und Falzen beschreiben\n3\nd)   Biegevorrichtungen beim Umformen von\nProfilen und Rohren anwenden\ne)   Bleche, Profile und Rohre richten\nf)  Freiform- und Gesenkschmieden\nbeschreiben\n16     Fügen                       a)   lösbare und unlösbare Verbindungen\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 16)              beschreiben\nb)   Schraub-, Stift- und Bolzenverbindungen\nherstellen und sichern\nc)   Einzelteile und Baugruppen nach Zeich-      8\nnung/Montageanleitung montieren und\ndemontieren\nd)   Rohr- und Schlauchverbindungen unter\nVerwendung verschiedener Werk- und\nHilfsstoffe durch Klemmen und Ver-\nschrauben herstellen\n17     Grundtechniken des          a)   Formen:\nFormens, Schmelzens               aa) Dauerformen und verlorene Formen\n· und Gießens                           beschreiben, Aufbau und Funktion von\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 21)                   verschiedenen Gießwerkzeugen\nerklären\nbb) Aufbau von ungeteilten und geteilten\nModellen beschreiben\ncc) Notwendigkeit von Ansteckteilen be-\ngründen sowie ihre Kennzeichnung\nund Befestigungsarten beschreiben\ndd) Notwendigkeit von Formschrägen\nbegründen\nee) Formfüllungs-, Anschnitt- und Speiser-\nsysteme beschreiben, Hilfsmodelle für\nEinguß-, Entlüftungs- und Speiser-      1\nsysteme anwenden","648                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                                                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                                   4\nff) Kernlagerung, -sicherung und -ent-\nlüftung ausführen\ngg) Bedeutung und Einbau von Kernen\nin Formen beschreiben\nhh) einfache Kerne unter Berücksichtigung\nvon Armierung und Entlüftung herstellen\nii) Notwendigkeit von feuerfesten Über-\nzügen für Formteiloberflächen           10\nbegründen\nkk) Formstoffeigenschaften, insbesondere\nStandfestigkeit, Bildsamkeit, Gas-\ndurchlässigkeit und Feuerbeständig.;.\nkeit, beschreiben\nII) verlorene Formen aus Formstoff\nherstellen und gießfertig machen\nb) Schmelzen, Warmhalten und Gießen:\naa) Setzen und Schmelzen des Einsatzes\nbeschreiben\nbb) Schlacke abkrammen, Schmelze ent-\ngasen und legieren\ncc) Gießgefäße für den Transport und zum\nGießen vorbereiten\ndd) Formen unter Beachtung von\nSchlackenfangmaßnahmen abgießen\nee) Gußstücke begutachten sowie ein-\nfache Putzarbeiten ausführen\nII. Berufliche Fachbildung\n1 Löten                     a)  Weich- und Hartlöten unterscheiden\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 17)\nb) Aufbau und Funktion von Einrichtungen für\ndas Hartlöten beschreiben\nc) Lötwerkzeuge, Lote und Flußmittel unter\nBerücksichtigung des Lötverfahrens und\nder Werkstoffe auswählen\nd) Werkstücke zum Löten vorbereiten\ne) Bleche aus unterschiedlichen Werkstoffen\nweichlöten\nf) Bleche und Rohre hartlöten\n2 Gasschmelzschweißen        a) Gasschmelzschweißen und Brenn-\nund Brennschneiden            schneiden beschreiben\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 18)\nb) Aufbau und Funktion von Gasschmelz-\nschweißanlagen, insbesondere Schweiß-\nund Schneidbrenner sowie Armaturen,\nbeschreiben","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                        649\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\nc)   Grundsymbole für Nahtarten und Schweiß-\nfolgeschritte zuordnen\nd)   Werkstücke zum Schweißen vorbereiten                  5\ne)   Gasschmelzschweißanlage nach Vorschrift\nin Betrieb nehmen sowie Schweiß- und\nBrennschneidflamme einstellen\nf)  n ichtabnah mepflichtige Gasschmelz-\nschweißarbeiten ausführen\ng)   Brennschnitte von Hand ausführen\n3  Lichtbogenhand-             a)   Lichtbogenschweißen beschreiben\nschweißen\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 19)\nb)   Aufbau und Funktion von Lichtbogen-\nschweißanlagen beschreiben\nc)   Grundsymbole für Nahtarten und Schweiß-\nfolgeschritte zuordnen\nd)   Werkstücke zum Schweißen vorbereiten\ne)   Schweißstromquelle nach Vorschrift in\nBetrieb nehmen und Schweißspannung\neinstellen\nf)  nichtabnahmepflichtige Lichtbogenhand-\nschweißarbeiten ausführen\n4  Metallische Werkstoffe,     a)   Einfluß von Legierungselementen bei\nWärmebehandlung                  Eisen, Stahl und Nichteisenmetallen auf\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 20)              Gefüge und Werkstoffeigenschaften\nbeschreiben\nb)   Einfluß des Kohlenstoffs auf Eigenschaften\nder Eisenwerkstoffe erläutern\n3\nc)   Wärmebehandlungsvorgänge bei Eisen,\nStahl und Nichteisenmetallen erläutern\nd)   Glüharten unterscheiden\ne)   Härteverfahren beschreiben\nf)  Werkstücke glühen, härten, anlassen\n5  Schmelztechnik              a)   Herstellung und Verarbeitung von Guß-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 22)              eisen mit Lamellen- und Kugelgraphit,\nTemperguß, Hartguß und Sondergußeisen\nbeschreiben\nb)   Herstellung und Verarbeitung von Stahl\nund Stahlguß beschreiben\nc)   Einsatz- und Legierungsstoffe beschreiben\nd)   Lagerhaltung von Einsatz- und Hilfsstoffen\nund deren Transportmittel beschreiben","650                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                              in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\ne)  Schmelzen der Leichtmetallegierungen\nsowie Oxidationsschutzmaßnahmen, insbe-\nsondere mit Schutzgas und Schutzsalz,\nbeschreiben\nf) Reinigungs- und Entgasungsverfahren für\nNichteisenmetallschmelzen erläutern\ng)  besondere Schutzmaßnahmen beim\nSchmelzen und Gießen von Magnesium-\nlegierungen nennen\nh)  gebräuchliche Schwermetallegierungen\nauf Kupferbasis beschreiben\ni) Zinklegierungen als Druckgußwerkstoffe\nnennen\nk)  Gattieren des Einsatzes beschreiben\n1) Bestimmen und Einsetzen von Pfannenzu-\nsätzen zur Veränderung der Schmelze und\nzum Desoxidieren, Entgasen und Reinigen\nerläutern\nm) Apparate und Vorrichtungen zur Schmelze-\nbehandlung, insbesondere zum Legieren,\nImpfen und Entschwefeln, beschreiben\n6\nn)  Qualitätskontrolle der Schmelze\nbeschreiben\no)  Oxidations- und Abbrandgefahren beim\nErschmelzen von Schwermetallegierungen\nerläutern\np)  Schlackenabdeckung als Schutzmaß-\nnahme erläutern\nq)  Schmelze abschlacken, abkrätzen,\numfüllen und transportieren\nr) Schmelzaggregate und Schmelzetrans-\nportmittel von Hand sowie mit Maschinen\nund Geräten zustellen und ausbessern\ns)  Energieträger für das Schmelzen nennen\n6  Schmelz- und Warm-       a)  Anlagen zum Schmelzen und Warmhalten\nhalteanlagen                 von Eisen- und Nichteisenmetallguß-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 23)          legierungen beschreiben\nb)  Einrichtungen, Geräte und Apparate zum\nÜberwachen, Steuern und Regeln der\nSchmelzanlagen beschreiben\nc)  Tem peraturmeßgeräte, insbesondere\nThermoelemente, Strahlungspyrometer\nund Widerstandsthermometer, handhaben\nd)  Sonderverfahren der Schmelz- und Gieß-\ntechnik, insbesondere Duplexverfahren,\nVerbundbetrieb, Umschmelzen von Roh-\neisen und Vakuumverfahren bei der Edel-\nstahlerzeugung, beschreiben","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         651\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                                4\ne)    besondere Sicherheitsvorschriften und\nUnfallverhütungsmaßnahmen im Schmelz-\nbetrieb nennen und beachten\n7  Form- und Gießwerk-         a)   Modelleinrichtungen: ·\nzeuge                             aa) Modellarten entsprechend ihrem\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 24)                     Aufbau und ihrer Verwendung\nbeschreiben\nbb) Kernkästen, Kernschablonen und\nHilfseinrichtungen unterscheiden\ncc) Modelle für Sonderverfahren nennen\ndd) Eigenschaften und Verwendung der\nModellbauwerkstoffe Holz, Metall,\nKunststoff und Schaumstoff\nbeschreiben\nee) Oberflächenbehandlung von Modell-\neinrichtungen beschreiben\nff) farbliche Kennzeichnung von Modell-\neinrichtungen erläutern\ngg) Formschrägen, Kantenrundungen und\nHohlkehlen begründen\nhh) Schwindmaße der verschiedenen\nGießmetalle nennen\nii) doppeltes Schwindmaß an Mutter-\nmodellen erklären\nkk) Kantenschutz- und Hohlkehlmaterial,               8\nAushebevorrichtungen, Dübel und\nKernkastenverschlüsse beschreiben\nII) Güteklassen von Gießereimodellen\nnennen\nmm) einfache Holzverbindungen herstellen\nb)    Dauerformen:\naa) Dauerformen entsprechend ihrer Ver-\nwendung als Form-, Strang- und\nSchleudergießkokille sowie als Druck-\ngießform unterscheiden\nbb) Kerne, Kernzüge, Schieber und Aus-\nwerfer unterscheiden, Führungsarten\nnennen\ncc) Wärmehaushalt (Heizen und Kühlen)\nder Dauerformen begründen\ndd) Werkstoffe und deren Eigenschaften\nfür Dauerformen nennen\nee) Herstellung von Dauerformen be-\nschreiben, Oberflächenbehandlung\nerläutern\nff) Dauerformen zusammensetzen und\nzerlegen","652                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                                              in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes      zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\n8 Anschnitt und Speiser-    a)  Speiser- und Entlüftungssysteme\ntechnik                       beschreiben\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 25)\nb)  Bestimmung und Ausführung von\nEinlaufsystemen für die verschiedenen\nGießmetalle erläutern\nc)  Strömungsvorgänge in horizontalen und\nvertikalen Einlaufteilen sowie Richtungs-\nänderungen, Veränderungen des Durch-\nflußquerschnittes, Strömungshindernisse\nund Reibungsverluste in Einlaufsystemen\nbeschreiben                                           4\nd)  Querschnittsabstufung des Einlaufsystems\nerläutern\ne)  Begriff der Durchflußmenge erklären,\nGießzeit nach Tabellen bestimmen\nf) Einfluß der Gießtemperatur auf das\nAuslaufen sowie die Oberflächen-\nbeschaffenheit der Gußstücke bei mattem\nund überhitztem Gießmetall beschreiben\ng)  Gießsysteme anlegen\n9  Herstellungsverfahren,    a)  Stofffluß der Produkte und der Hilfsstoffe\nStofffluß, Produktions-       in den jeweiligen Betriebsbereichen\nsteuerung einschließlich      verfolgen und beschreiben\nDatenverarbeitung\nb)  Formherstellung nach verschiedenen\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 26)\nVerfahren mit Modellen und Schablonen\nunterscheiden\nc)  Besonderheiten der Herstellung von Guß-\nstücken in Naß- und Trockenguß sowie bei\nDruck- und Kokillenguß beschreiben\nd)  Werkzeuge, Hilfs- und Arbeitsmittel zum               2\nHerstellen von Gußstücken in verlorenen\nund in Dauerformen beschreiben\ne)  Kernherstellung und -verwendung für\nverlorene Formen und Dauerformen\nbeschreiben\nf) Produktionssteuerung, Produktions-\nüberwachung, Datenerfassung, Daten-\nverarbeitung und Datendokumentation\nerklären und - soweit im Betrieb\nvorhanden - anwenden\n10  Maschinelle Kernform-     a)  Verfahren der Kernfertigung, insbesondere\nverfahren                     nach dem Hotbox- und Coldbox-Verfahren,\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 27)           dem C02-Verfahren und dem Maskenform-\nverfahren, beschreiben                                         4\nb)  maschinelle Kernformverfahren - soweit\nim Betrieb durchgeführt - anwenden","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         653\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                     in Wochen\nTeil des                                                             im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes          zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1         2        3\n1                2                                          3                               4\n11   Gießen                       Gießverfahren, insbesondere Schwerkraft-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 28)          gießen, Druck- und Schleudergießen sowie\nStrang- und Verbundgießen unterscheiden und\n4\n- soweit im Betrieb angewandt - ausführen\n12   Gußstück-                    a)   Gußstücke entformen und entkernen,\nnachbehandlung                    Kreislaufmaterial von Hand, mit Vor-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 29)               richtungen oder Maschinen abtrennen\nb)   Gußstücke nach betriebsüblichen Ver-\nfahren putzen und oberflächenbehandeln\nc)   Verfahren zur Gußfehlerbeseitigung                             4\ndurch Fertigungsschweißen und Richten\nbeschreiben\nd)   Wärmebehandlung von Gußteilen in\nAbhängigkeit von Werkstoff, Gestalt und\nWanddicke beschreiben\n13   Gußkontrolle, Fehler-        a)   Gußfehler erkennen, einteilen und\nerkennung und Fehler-             beschreiben\nvermeidung\nb)   werkstoff-, formstoff- sowie form- und\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 30)\ngießbedingte Gußfehlerursachen nennen\nund ihre Entstehung beschreiben;                               4\nMaßnahmen zu ihrer Vermeidung nennen\nc)   Gußkontrolle als Maßkontrolle, Werkstoff-\nkontrolle, Oberflächenkontrolle, Stich-\nprobenkontrolle beschreiben\n14   Werkstoffprüfung             a)   Verfahren zur Prüfung der chemischen\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 31)               Zusammensetzung von Werkstoffen\nnennen\nb)   Verfahren der zerstörenden und der\n4\nzerstörungsfreien Werkstoffprüfung be-\nschreiben und betriebsübliche Prüfungen\ndurchführen\nc)   Verfahren zur Gefügeuntersuchung nennen\n15   Grundlagen der               a)   Unfallverhütungsvorschriften und\nInstandhaltung von                Sicherheitsgebote bei der Instandhaltung\nProduktionsanlagen                beachten\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 32)\nb)   Arten, Ursachen und Auswirkungen von\nAbnutzung beschreiben\nc)   Ziele und Methoden planmäßiger Instand-\nhaltung erläutern\nd)   geplante und auf den Produktionsablauf\n6\nabgestimmte Überwachungsmaßnahmen\nund lnstandhaltungsarbeiten beschreiben\ne)   Arbeits- und Materialnachweise sowie\nBefundberichte anfertigen","654                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                                                          in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsjahr\nNr.    Ausbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                   2                                              3                                  4\nf)  Schmiermittel nach Art, Anwendung und\nKennzeichnung unterscheiden\ng)   Wartungsarbeiten nach Wartungsplänen\ndurchführen\nh)   Hilfseinrichtungen unter Beachtung der\nUnfallv~rh ütungsvorschriften bedienen\nIII. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen\nA. Fa c h r i c h t u n g H a n d f o r m g u ß\n1  fachrichtungs-                      a)   Sicherheitsvorschriften nennen und            während der\nspezifischer Arbeits-                    anwenden                                      gesamten Ausbildung\nschutz                                                                                 in der Fachrichtung\nb)   Arbeitsschutzmittel nennen und einsetzen\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 1                                                                     zu vermitteln\nBuchstabe a)\n2  Formstoffe für Formen               a)   Zusammensetzung und Verwendung\nund Kerne                               der Formstoffe für Formen und Kerne\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 1                        beschreiben\nBuchstabe b)\nb)    Eigenschaften der Form- und Kern-\nformstoffe beschreiben\nc)    Möglichkeiten der Beeinflussung von\nFormstoffeigenschaften beschreiben\nd)    Formstoffeigenschaften mit Hilfe der\nbetriebsüblichen Untersuchungsmethoden\nprüfen\ne)    Formstoffe von Hand, mit einfachen                      4\nGeräten und Maschinen sowie in Auf-\nbereitungsanlagen aufbereiten\nf)   Transportanlagen und -einrichtungen für\nFormstoffe bedienen\ng)    Formgrundstoffe, Formstoffbindemittel,\nFormstoffzusatz- und -überzugsstoffe\nbeschreiben\nh)    Form- und Kernformstoffe hinsichtlich\nFormtechnik, Gießtechnik, Wirtschaftlichkeit\nund Gesundheitsgefährdung unterscheiden\n3   Herstellen von Formen              a)    Formen in zwei- und mehrteiligen Form-\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 1                        kästen herstellen\nBuchstabe c)\nb)    formtechnische Unterschiede bei der\nVerwendung von Holz-, Metall-, Schaum-\nstoff- und Kunststoffmodellen nennen\nc)    Modelle nach Signierung mit Los- und\nAnsteckteilen zeichnungs- und formgerecht\nzusammenstellen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         655\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                                   in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes          zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2         3\n1               2                                          3                                4\nd)   Werkzeuge, Hilfs- und Arbeitsmittel zum\nErstellen, Ausbessern und Zurichten\nvon ,Formen und Kernen von Hand, mit\nMaschinen, Geräten und Vorrichtungen\nnennen und anwenden\ne)   gerade und gewölbte Form- und Herd-\nflächen sowie Falsche Hälften einrichten\nund verwenden\nf)  Speisersetzen begründen, Speiser\nerstarrungsgerecht einformen, Wirkung\nvon Speisereinsätzen und Abdeckpulver\nnennen, Einsatz von Kühlplatten, Kühl-                12\ndornen und Innenkühlelementen\nbegründen und ausführen sowie Abtrenn-\nverfahren für Speiser beschreiben\ng)   Arten der Gießlauf- und Anschnittsysteme\nnennen und nach betriebsüblichen\nVerfahren anwenden\nh)   Form- und Kernüberzugsstoffe nach ver-\nschiedenen Verfahren auftragen\ni)  Kerne und Formen ausbessern und\nzurichten, Entlüftung sichern\nk)   einfaches Abdichten von Formen gegen\nDurchgehen ausführen\n1)  Formen ablasten, freilegen und ausleeren\nm)   Grundsätze für unfallfreies Gießen nennen\nund befolgen: mit Schutzkleidung ab-\nschlacken und gießen, einen geeigneten\nStandort wählen, Gießgase anzünden,\nsachgerecht umlasten\nn)   Formen in Formgruben, im offenen oder\ngeschlossenen Herd mit betriebsüblichen\nFormstoffen herstellen\no)   das Formen mit verschiedenen Schablonen-\narten sowie die Unterschiede gegenüber\ndem Formen mit Modellen beschreiben und\neinfache Schablonenarbeiten ausführen\np)   modellgerechte Formkästen zum Form-\nherstellen unter Berücksichtigung des Form-\nverbaues, des Gießdruckes, der Transport-\nvorrichtungen, des Sandverbrauches,\nder Ausleerungsmöglichkeit sowie der\nKastenführung und -Sicherung auswählen                         12\nund einsetzen\nq)   Wanddicken durch Abdrücken und\nMessen prüfen, Kerneinlegen und -sichern\nsowie Formzusammenbau und -zulegen\nzeichnungsgerecht ausführen","656                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                               in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes      zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                      3                               4\nr) Abdichten von Formen gegen Durchgehen,\nSichern der Kernentlüftung mit ver-\nschiedenen Hilfsstoffen nach gebräuch-\nliehen Verfahren durchführen\ns)  Abfangen von Gießdruck und Auftrieb in\nKasten- und Grubenformen unterscheiden\nund erforderliche Sicherungsmaßnahmen\nanwenden\n4  Herstellen von Kernen     a)  Kerne aus ein- und mehrteiligen Kern-\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 1             kästen mit üblichen Kernformstoffen und\nBuchstabe d)                  erforderlicher Kernarmierung herstellen\nb)   Kernkästen nach Signierung mit den\nerforderlichen Los- und Ansteckteilen,                4\nKühlkörpern und Kerntransport-\nvorrichtungen zusammenbauen\nC)  Möglichkeiten der Kernentlüftung\nbeschreiben und anwenden\nd)   Kerneisen anfertigen durch Umformen,\nFormen und Gießen im Herd\ne)   Herstellung von Kernen mit Dreh- und\nZiehschablonen beschreiben                                     5\nf)  Kernausschalung, maßgerechtes Nach-\narbeiten und Kernmontage durchführen\n5  Maschinelle Form-         a)   Handformverfahren von maschinellen\nverfahren mit mecha-          Formverfahren unterscheiden\nnischer Verdichtung\nfür tongebundene          b)  Modellplatten auf Formmaschinen\nFormsande                     einrichten und justieren\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 1         c)  einfache Formen auf Maschinen herstellen\nBuchstabe e)\nd)   Formstoffaufbereitung, -transport und\n-bunkerung beschreiben\ne)   Formstoffverdichtung in Kastenformen und\nkastenlose Formverfahren, insbesondere\ndurch Rütteln, Pressen, Slingern,                              5\ngasförmige Medien beschreiben und\n- soweit im Betrieb angewendet -\ndurchführen\nf) Verfahren zum Lockern und Trennen von\nModell und Form ausführen\ng)   Kerne in Formen einlegen, befestigen,\nsichern und entlüften\nh)  Formen zurichten, abgießen und aus-\nleeren","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         657\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                   in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1               2                                         3                                4\n6 Formverfahren                a)  Verfahren mit chemischer, physikalischer\nmit chemischer                    und thermischer Aushärtung der Formen\nund physikalischer               aus synthetischen Formstoffen, ins-\nVerfestigung                      besondere Kaltharz-, Zementsand-, C02-,\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 1                Vakuum-, Maskenformverfahren und\nBuchstabe f)                      Modellausschmelzverfahren beschreiben                          5\nund - soweit im Betrieb durchgeführt -\nanwenden\nb)  Vollformgießverfahren unter Anwendung\nvon verlorenen Modellen aus vergasbarem\nSchaumstoff beschreiben\n7  Gießen                      a)   Einrichtungen zum Gießen vorbereiten\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 1                 und bereitstellen\nBuchstabe g)\nb)  Gießhilfsstoffe einsetzen\n3\nc)   Temperatur messen\nd)   Proben nehmen\ne)   beim Gießen mitarbeiten\nB. Fach ric htu ng Maschinenform guß\n1  fachrichtungs-              a)   Sicherheitsvorschriften nennen und          während der\nspezifischer Arbeits-            anwenden                                    gesamten Ausbildung\nschutz                                                                       in der Fachrichtung\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 2\nb)  Arbeitsschutzmittel nennen und einsetzen\nzu vermitteln\nBuchstabe a)\n2  Formstoffe für Formen       a)   Zusammensetzung und Verwendung\nund Kerne                        der Formstoffe für Formen und Kerne\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 2                 beschreiben\nBuchstabe b)\nb)   Eigenschaften der Form- und Kern-\nformstoffe beschreiben\nc)   Möglichkeiten der Beeinflussung von\nFormstoffeigenschaften beschreiben\nd)  Formstoffeigenschaften mit Hilfe der\nbetriebsüblichen Untersuchungsmethoden\nprüfen\ne)   Formstoffe von Hand, mit einfachen                    3\nGeräten und Maschinen sowie in\nAufbereitungsanlagen aufbereiten\nf) Transportanlagen und -einrichtungen für\nFormstoffe bedienen\ng)   Formgrundstoffe, Formstoffbindemittel,\nFormstoffzusatz- und -überzugsstoffe\nbeschreiben","658                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                              in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\nh)  übliche Form- und Kernformstoffe hinsieht-\nlieh Formtechnik, Gießtechnik, Wirschaft-\nlichkeit und Gesundheitsgefährdung unter-\nscheiden\n3  Anwenden und Vertiefen   a)  Werkzeuge, Hilfs- und Arbeitsmittel zum\nder Grundtechniken des       Herstellen, Ausbessern und Zurichten\nFormens und Gießens          von Formen und Kernen von Hand, mit\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 2            Maschinen, Geräten und Vorrichtungen\nBuchstabe c)                anwenden\nb)  modellgerechte Formkästen zum Form-\nherstellen und Gießen auswählen, führen\nund sichern\nc)  Verfahren, Werkzeuge, Hilfs- und Arbeits-\nmittel zum Verdichten und Entlüften von\nFormen und Kernen anwenden\nd)  Anordnung und Bemessung von Gießlauf-\nund Anschnittsystemen, Entlüftungs- und\nSpeisersystemen an einfachen Beispielen\nmit Hilfe von Teilmodellen und durch                  4\nAusteilen von Hand ausführen\ne)  Aufbauelemente für Eingußtümpel und\nSpeiser/Steiger einsetzen, gesicherte\nEntlüftungssysteme für Kerne anlegen\nsowie Formteilung abdichten\nf) Kühlplatten und -körper anlegen und\neinbauen\ng)  Gießmetall abschlacken, Formen abgießen\nund Gießvorgang durch Anzünden der\nGießgase absichern\nh)  Gußstücke abkühlungsgerecht ausleeren,\nbegutachten und Maßnahmen zur Beseiti-\ngung von Fehlern an Gußstücken angeben\n4  Maschinelle Form-        a)  Handformverfahren von maschinellen\nverfahren mit mecha-         Formverfahren unterscheiden\nnischer Verdichtung                                                                5\nb)  Modellplatten auf Formmaschinen\nfür tongebundene\neinrichten und justieren\nFormsande\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 2        c)  einfache Formen auf Maschinen herstellen\nBuchstabe d)\nd)  Formstoffaufbereitung, -transport und\n-bunkerung beschreiben\ne)  Formstoffverdichtung für Kastenformen\nund kastenlose Formen, insbesondere\ndurch Rütteln, Pressen, Slingern,\ngasförmige Medien beschreiben und                              10\n- soweit im Betrieb angewendet -\ndurchführen\nf) Verfahren zum Lockern und Trennen von\nModell und Form ausführen","Nr. 19- Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         659\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                  in Wochen\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                        3                                4\ng) Kerne in Formen einlegen, befestigen,\nsichern und entlüften\nh)  Formen zurichten, abgießen und ausleeren\n5  Formverfahren               a)  Verfahren mit chemischer, physikalischer\nmit chemischer                  und thermischer Aushärtung der Formen\nund physikalischer              aus synthetischen Formstoffen, ins-\nVerfestigung                    besondere Kaltharz-, Zementsand-, C02-,\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 2               Vakuum-, Maskenformverfahren und\nBuchstabe e)                    Modellausschmelzverfahren beschreiben                           2\nund - soweit im Betrieb durchgeführt -\nanwenden\nb)  Vollformgießen unter Anwendung von\nverlorenen Modellen aus vergasbarem\nSchaumstoff beschreiben\n6  Maschinelle Kernform-       a)  Zusammensetzung und Eigenschaften von\nverfahren                       Kernformstoffen unterscheiden\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 2\nb)  Kernformstoffe bunkern und transportieren\nBuchstabe f)\nC)  Kernkästen und Maschinen für die Kern-\nherstellung justieren und einrichten                            4\nd)  Kernformstoffe durch Einpressen und\nEinschießen verdichten\ne)  Kerne entnehmen, nachbehandeln und\nlagern\n7  Grundlagen des              a)  Pneumatik:\nBetreibens von                   aa) Unfallverhütungsvorschriften und\nProduktionsanlagen                    Sicherheitsgebote beachten\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 2\nBuchstabe g)                     bb) Aufbau und Funktion von Druckluft-\nerzeugungsanlagen und -verteilungs-\nanlagen beschreiben\ncc) Bauteile pneumatischer Anlagen,\ninsbesondere Zylinder, Ventile, Druck-\nluftmotore und Zubehör, beschreiben\nund zuordnen\ndd) Pneumatik-Schaltpläne lesen und\nnach Aufgabenstellung skizzieren\nee) Aufbau und Funktion von pneumati-\nsehen Steuerungseinheiten an Hand\neinfacher Schaltpläne und Weg-\nSchritt-Diagrammen beschreiben und\nProduktionsanlagen zuordnen\nff) Steuerungen herstellen und Druck-                8\nmessungen durchführen\ngg) pneumatische Geräte und Anlagen\nwarten\nhh) Störungen an pneumatischen\nSteuerungen und Einrichtungen\nerkennen und beheben","660                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil   1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                               in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1               2                                     3                                4\nb)  Hydraulik:\naa) Unfallverhütungsvorschriften und\nSicherheitsgebote beachten\nbb) physikalische Grundlagen der\nHydraulik erläutern\ncc) Hydraulikflüssigkeiten nach Anfor-\nderungen und Eigenschaften unter-\nscheiden\ndd) Bauteile hydraulischer Anlagen, ins-\nbesondere Ventile, Hydropumpen,\n-motore, -zylinder und -getriebe,\nbeschreiben\nee) Hydraulik-Schaltpläne lesen und nach\nAufgabenstellung skizzieren\nff) Aufbau und Funktion hydraulischer\nSteuerungen an Hand von Schalt-\nplänen beschreiben und Produktions-\nanlagen zuordnen\nc)  Elektrotechnik:\naa) Gefährdung des Menschen beim\nUmgang mit der Elektrizität erläutern\nbb) Unfallverhütungsvorschriften und\nSicherheitsgebote beachten\ncc) Bedeutung der Elektrotechnik\nfür das Betreiben von Produktions-\nanlagen beschreiben\ndd) Schutzmaßnahmen und Schutz-\neinrichtungen zur Vermeidung von\nUnfällen beschreiben\nee) Aufbau eines Grundstromkreises\nbeschreiben\nff) Wirkungen des elektrischen Stromes\nerläutern\ngg) Bedeutung der Isolierung elektrischer\nBauelemente und Anlagen beschreiben\nhh) elektrische Grundgrößen: Strom,\nSpannung und Widerstand unter-\nscheiden und in ihren gesetzlichen\nEinheiten angeben\nii) Abhängigkeit von Strom, Spannung\nund Widerstand an Hand des Ohm-\nsehen Gesetzes erklären\nkk) elektrische Arbeit von elektrischer\nLeistung unterscheiden\nII) Reihen- und Parallelschaltungen                           4\nOhmscher Widerstände unterscheiden\nmm) Gleich-, Wechsel- und Drehstrom\nAnwendungsbereichen zuordnen\nnn) einfache elektrische Stromkreise mit\nunterschiedlichen Spannungsquellen\nund Verbrauchern unterscheiden","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         661\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                  in Wochen\nNr.                                   zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\noo) Funktion von Schmelzsicherungen,\nmagnetischen und thermischen\nAuslösern, Schaltern und Schützen\nbeschreiben\npp) Strom- und Spannungsmesser\nanschließen und ablesen\nd)   Messen und Steuern:\naa) Meßanordnungen nach\nAufgabenstellung auswählen und\nablesen\nbb) Verfahren und Einrichtungen zum\nMessen der produktionsabhängigen\nphysikalischen Größen anwenden\ncc) Meßwerte unter Beachtung der\nMeßbereiche und Fehlermöglichkeiten\nablesen                                                  4\ndd) Meßwerte zahlenmäßig und grafisch\nin Protokollform darstellen und\nauswerten\nee) Meßprotokolle lesen und auswerten\nff) Steuerung und Regelung unter-\nscheiden\ngg) zeit-, weg- und prozeßabhängige\nAblaufsteuerungen erläutern und\nzuordnen\n8  Bedienen und                a)   Durchführen des Produktionsablaufes in\nÜberwachen von                   Hand- und Einrichtebetrieb sowie Einleiten\nProduktionsanlagen               und Überwachen von halb- oder vollauto-\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 2                matischen Abläufen:\nBuchstabe h)                      aa) Funktion der Anlage zur Form- und\nKernherstellung sowie die Form-\nwerkzeuge prüfen\nbb) Anlagen in Gang setzen, Form- oder\nKernherstellung einleiten\ncc) Funktion der Gießeinrichtung prüfen\ndd) Schmelze übernehmen, Temperatur\nüerwachen und Schmelze zum Gießen\nvorbereiten, gießen\nee) Formen entleeren und Gußteile prüfen\nb)   Instandhalten:\naa) Schutzeinrichtungen auf Vollständig-\nkeit und Funktion prüfen                                 6\nbb) Leitungssysteme für Flüssigkeiten\nund Gase auf Dichtheit und Funktion\nprüfen\ncc) Flüssigkeitstände und Schmier-\nzustände prüfen\ndd) Wartungseinheiten in Pneumatik-\nsystemen prüfen","662                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.            Teil des                                                                in Wochen\nNr.    Ausbildungsberufsbildes       zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                  2                                      3                                4\nee) Kontrollampen, End- und Magnet-\nschalter prüfen\nff) mechanische Bauteile auf Funktion\nund Verschleiß prüfen\ngg) Reparaturen an Bauteilen durchführen\nhh) Störungen an Systemen der Anlage\nerfassen, Reparaturumfang ein-\nschätzen, Informationen weitergeben\nund bei der Störungsbeseitigung\nmitarbeiten\nC. Fa Chr i Ch t Un g Dr UCk- Und K Ok i 11 eng Uß\n1   fachrichtungs-            a)   Sicherheitsvorschriften nennen und          während der\nspezifischer Arbeits-          anwenden                                    gesamten Ausbildung\nschutz                                                                     in der Fachrichtung\nb)   Arbeitsschutzmittel nennen und einsetzen\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 3                                                          zu vermitteln\nBuchstabe a)\n2   Herstellen von Guß-       a)    Kokillen- und Druckgießverfahren von-\nstücken in Kokillen und         einander unterscheiden\nDruckgießmaschinen\nb)   Aufbau und Funktion verschiedener\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 3\nBuchstabe b)                    Kokillengießeinrichtungen erläutern\nc)    Aufbau und Funktion verschiedener Druck-\ngießmaschinen erläutern                               12\nd)    Fertigungsablauf an Kokillen- und Druck-\ngießanlagen folgerichtig erklären\ne)    einfache Dauerformen auf- und abbauen\nf)   Schlicht- und Trennstoffe nennen und\nanwenden\ng)    Zusatzeinrichtungen für Kokillengießein-\nrichtungen und Druckgießmaschinen, ins-\nbesondere Metallzuführung, Einlege- und\nEntnahmevorrichtungen, Sprüheinrichtun-\ngen, Heiz- und Kühlgeräte sowie Entgrat-\nvorrichtungen erklären\nh)    Maschinen und Anlagen einrichten\n12\ni)  Temperaturführung für den Gießprozeß\neinstellen und messen\nk)    Gießprozeß einleiten und überwachen, die\nGußstücke kontrollieren, bei Bedarf den\nGießprozeß nachregeln\n1)  gebräuchliche Meßverfahren und\n-einrichtungen nennen und anwenden","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         663\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                   in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                                4\n3  Grundlagen des              a)   Pneumatik:\nBetreibens von                    aa) Unfallverhütungsvorschriften und\nProduktionsanlagen                      Sicherheitsgebote beachten\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 3\nBuchstabe c)                      bb) Aufbau und Funktion von Druckluft-\nerzeugungsanlagen und -verteilungs-\nanlagen beschreiben\ncc) Bauteile pneumatischer Anlagen,\ninsbesondere Zylinder, Ventile, Druck-\nluftmotore und Zubehör, beschreiben\nund zuordnen\ndd) Pneumatik-Schaltpläne lesen und\nnach Aufgabenstellung skizzieren\nee) Aufbau und Funktion von pneumati-\nsehen Steuerungseinheiten an Hand\neinfacher Schaltpläne und Weg-\nSchritt-Diagrammen beschreiben und\nProduktionsanlagen zuordnen\nff) Steuerungen herstellen und Druck-\nmessungen durchführen\ngg) pneumatische Geräte und Anlagen\nwarten\nhh) Störungen an pneumatischen                         8\nSteuerungen und Einrichtungen\nerkennen und beheben\nb)   Hydraulik:\naa) Unfallverhütungsvorschriften und\nSicherheitsgebote beachten\nbb) physikalische Grundlagen der\nHydraulik erläutern\ncc) Hydraulikflüssigkeiten nach Anfor-\nderungen und Eigenschaften unter-\nscheiden\ndd) Bauteile hydraulischer Anlagen, ins-\nbesondere Ventile, Hydropumpen,\n-motore, -zylinder und -getriebe,\nbeschreiben\nee) Hydraulik-Schaltpläne lesen und nach\nAufgabenstellung skizzieren\nff) Aufbau und Funktion hydraulischer\nSteuerungen an Hand von Schalt-\nplänen beschreiben und Produktions-\nanlagen zuordnen\nc)   Elektrotechnik:\naa) Gefährdung des Menschen beim\nUmgang mit der Elektrizität erläutern\nbb) Unfallverhütungsvorschriften und\nSicherheitsgebote beachten\ncc) Bedeutung der Elektrotechnik\nfür das Betreiben von Produktions-\nanlagen beschreiben","664                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                              in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1               2                                     3                               4\ndd) Schutzmaßnahmen und Schutz-\neinrichtungen zur Vermeidung von\nUnfällen beschreiben\nee) Aufbau eines Grundstromkreises\nbeschreiben\nff) Wirkungen des elektrischen Stromes\nerläutern\ngg) Bedeutung der Isolierung elektrischer\nBauelemente und Anlagen beschreiben\nhh) elektrische Grundgrößen: Strom,\nSpannung und Widerstand unter-\nscheiden und in ihren gesetzlichen\nEinheiten angeben\n4\nii) Abhängigkeit von Strom, Spannung\nund Widerstand an Hand des Ohm-\nsehen Gesetzes erklären\nkk) elektrische Arbeit von elektrischer\nLeistung unterscheiden\nII) Reihen- und Parallelschaltungen\nOhmscher Widerstände unterscheiden\nmm) Gleich-, Wechsel- und Drehstrom\nAnwendungsbereichen zuordnen\nnn) einfache elektrische Stromkreise mit\nunterschiedlichen Spannungsquellen\nund Verbrauchern unterscheiden\noo) Funktion von Schmelzsicherungen,\nmagnetischen und thermischen\nAuslösern, Schaltern und Schützen\nbeschreiben\npp) Strom- und Spannungsmesser\nanschließen und ablesen\nd)  Messen und Steuern:\naa) Meßanordnungen nach\nAufgabenstellung auswählen und\nzusammenstellen\nbb) Verfahren und Einrichtungen zum\nMessen der produktionsabhängigen\nphysikalischen Größen anwenden\ncc) Meßwerte unter Beachtung der\nMeßbereiche und Fehlermöglichkeiten\nablesen                                                 4\ndd) Meßwerte zahlenmäßig und grafisch\nin Protokollform darstellen und\nauswerten\nee) Meßprotokolle lesen und auswerten\nff) Steuerung und Regelung unter-\nscheiden\ngg} zeit-, weg- und prozeßabhängige\nAblaufsteuerungen erläutern und\nzuordnen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         665\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                  in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\n4  Bedienen und                 a)  Durchführen des Produktionsablaufes in\nÜberwachen von                   Hand- und Einrichtebetrieb sowie Einleiten\nProduktionsanlagen                und Überwachen von halb- oder vollauto-\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 3                matischen Abläufen:\nBuchstabe d)                      aa) Funktion der Gießanlage und der\nWerkzeuge prüfen\nbb) Schmelze übernehmen, Temperatur\nüberwachen und Schmelze zum\nGießen vorbereiten\ncc) Formen gießfertig machen\ndd) Anlage in Gang setzen, Form\nschließen und Gießvorgang durch-\nführen/einleiten\nee) Erstarrungs- oder Kühlzeit überwachen\nff) Gußteilausstoß durchführen oder\nüberwachen und Gußteile prüfen\nb)   Instandhalten:\naa) Schutzeinrichtungen auf Voll-                             10\nständigkeit und Funktion prüfen\nbb) Leitungssysteme für Flüssigkeiten\nund Gase auf Dichtheit und Funktion\nprüfen\ncc) Flüssigkeitsstände und Schmier-\nzustände prüfen\ndd) Wartungseinheiten in Pneumatik-\nsystemen prüfen\nee) Kontrollampen, End- und Magnet-\nschalter prüfen\nff) mechanische Bauteile auf Funktion\nund Verschleiß prüfen\ngg) Reparaturen an Bauteilen durchführen\nhh) Störungen an Systemen der Anlage\nerfassen, Reparaturumfang ein-\nschätzen, Informationen weitergeben\nund bei der Störungsbeseitigung\nmitarbeiten","666                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nAnlage 2\n(zu§ 6)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin\nin der Hütten- und Halbzeugindustrie\n1. Berufliche Grundbildung\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des                                                           im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes      zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1      1  2    1   3\n1                2                                      3                                 4\n1  Berufsbildung             a)   Bedeutung des Ausbildungsvertrages,\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 1)            insbesondere Abschluß, Dauer und\nBeendigung, erklären\nb)  gegenseitige Rechte und Pflichten aus\ndem Ausbildungsvertrag nennen\nc)  Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung\nnennen\n2  Aufbau und                a)  Aufbau und Aufgaben des ausbildenden\nOrganisation des              Betriebes erläutern\nAusbildungsbetriebes\nb)  Grundfunktionen des ausbildenden\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 2)\nBetriebes wie Beschaffung, Fertigung,\nAbsatz und Verwaltung erklären\nc)  Beziehungen des ausbildenden Betriebes ·\nund seiner Belegschaft zu Wirtschafts-\norganisationen, Berufsvertretungen und\nGewerkschaften nennen\nd)  Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise\nder betriebsverfassungsrechtlichen\nwährend der\nOrgane des ausbildenden Betriebes\ngesamten Ausbildung\nbeschreiben\nzu vermitteln\n3  Arbeits- und Tarifrecht,  a)  wesentliche Teile des Arbeitsvertrages\nArbeitsschutz                  nennen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 3)\nb)  wesentliche Bestimmungen der für\nden ausbildenden Betrieb geltenden\nTarifverträge nennen\nC)  Aufgaben des betrieblichen Arbeits-\nschutzes sowie der zuständigen Berufs-\ngenossenschaft und der Gewerbe-\naufsieht erläutern\nd)   wesentliche Bestimmungen der für den\nausbildenden Betrieb geltenden Arbeits-\nschutzgesetze nennen\n4  Unfallverhütung,          a)   berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften\nUmweltschutz und               bei den Arbeitsabläufen anwenden\nrationelle\nb)   Verhaltensweisen bei Unfällen und\nEnergieverwendung\nEntstehungsbränden beschreiben und\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 4)\nMaßnahmen der Ersten Hilfe einleiten","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                          667\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                    in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                                 4\nc)   wesentliche Vorschriften der Feuer-\nverhütung nennen und Brandschutzein-\nrichtungen sowie Brandbekämpfungs-\ngeräte bedienen\nd)   Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen,\nleicht entzündbaren Stoffen sowie vom\nelektrischen Strom ausgehen, beachten\ne)   für den ausbildenden Betrieb geltende      während der\nwesentliche Vorschriften über den          gesamten Ausbildung\nImmissions- und Gewässerschutz sowie       zu vermitteln\nüber die Reinhaltung der Luft nennen\nf)  arbeitsplatzbedingte Umweltbelastungen\nnennen und zu ihrer Verringerung beitragen\ng)   im Ausbildungsbetrieb verwendete\nEnergiearten nennen und Möglichkeiten\nrationeller Energieverwendung im beruf-\nliehen Einwirkungs- _und Beobachtungs-\nbereich anführen\n5  Werk- und Hilfsstoffe        a)  Werkstoffe nach Metallen und Nicht-\nsowie die wichtigsten            metallen unterscheiden sowie die\nVerarbeitungsverfahren           wichtigsten Werkstoffe und Hilfsstoffe\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 5)                nach ihrer Verwendung einordnen\nb)   Erkennungsmerkmale der wichtigsten\nWerk- und Hilfsstoffe beschreiben\nC)  wesentliche Merkmale der Erzeugungs-\nverfahren für die wichtigsten Metalle und\nihre Legierungen nennen\nd)   Fertigungsverfahren unterscheiden sowie\nihre Anwendung beschreiben\ne)   spanlose Verarbeitungsverfahren für\nmetallische Werkstoffe unterscheiden         1\nf)  Stoffnormung am Beispiel der wichtigsten\nWerkstoffbezeichnungen für Eisen- und\nNichteisenmetalle und ihre Legierungen\nsowie Formnormung am Beispiel wichtiger\nHalbzeuge erläutern\ng)  Guß- und Knetwerkstoffe als unlegierte\nund legierte Sorten unterscheiden\nh)  Werkstoffe und Halbzeuge in Tabellen\naufsuchen und zuordnen\ni) Verfahren zur Prüfung von Werk- und\nHilfsstoffen nennen und betriebsübliche\nVerfahren beschreiben","668                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1 986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                              in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\n6  Handhaben und Warten     a)  Werkzeuge, Prüfzeuge, Maschinen und\nvon Arbeits- und             Geräte handhaben und warten sowie\nBetriebsmitteln              funktionsgerecht auswählen und planvoll\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 6)           einsetzen                                   2\nb)  handgeführte Maschinen betriebssicher\nbedienen\n7  Anwenden von             a)  Grundbegriffe der Normung, insbesondere\nlnformationstech n iken      der Zeichnungsnormen, nennen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 7)\nb)  Ansichten, Schnitte, grundlegende\nDurchdringungen und Abwicklungen dar-\nstellen, Darstellungen durch Sinnbilder\nbeschreiben\nc)  Skizzen und Stücklisten werkstattgerecht\nanfertigen\n3\nd)  Arbeitsfolgen nach Skizzen und\nZeichnungen festlegen\ne)  Ablauf- und Flußpläne lesen\nf) grafische Darstellungen anfertigen\ng)  Tabellen, Schaubilder, Handbücher und\nBetriebsanleitungen anwenden\nh)  Betriebsberichte und Protokolle anfertigen\n8  Planen, Kontrollieren    a)  Arbeitsschritte unter Berücksichtigung\nund Bewerten                 abhängiger Arbeitsgänge nach Fertigungs-\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 8)           gesichtspunkten festlegen\nb)  für den Arbeitsablauf erforderlichen\nInformationsfluß festlegen und sicher-\nstellen\nC)  Prüf- und Meßmittel zur Kontrolle der Teil-\nund Arbeitsergebnisse festlegen\n5\nd)  Halbzeuge, Werkstücke, Werkzeuge,\nMeßzeuge und Hilfsmittel bereitstellen\ne)  Arbeitsplätze an Werkbänken und Werk-\nzeugmaschinen einrichten\nf) Prüf-/Meßverfahren systematisch\nanwenden\ng)  Maßabweichungen beurteilen und lnforma-\ntionen für den Fertigungsprozeß nutzen\n9  Prüfen                   a)  nichtmaßliches Prüfen durch Sehen,\n(§ ~ Abs. 1 Nr. 9)           Tasten und Hören durchführen\nb)  maßliches Prüfen. durch Messen und\nLehren durchführen\nc)  Meßmittel, Lehren und Hilfsmittel\nbezeichnen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                           669\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                     in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                         3                                  4\nd)   Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung\nvon Meßzeugen einschließlich Nonius\nbeschreiben\ne)   Ursachen von Meßfehlern nennen\nund Maßnahmen zu ihrer Vermeidung\naufzählen                                     2\nf)  mit Strichmeßzeugen und Meßschiebern\nAußen-, Innen- und Tiefenmaße bestimmen\ng)   Winkel messen und lehren\nh)   Ebenheit von Flächen mit Lineal und\nStahlwinkel nach dem Lichtspaltverfahren\nsowie Formgenauigkeit mit Rundungs-\nlehren prüfen\ni)  mit Grenzlehren prüfen\nk)   Oberflächenqualität beurteilen\n10   Anreißen, Körnen,            a)  Arten und Anwendung der Anreißwerk-\nKennzeichnen                      zeuge und Hilfswerkzeuge beschreiben\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 10)\nb)  Zeichnungsangaben mit und ohne\nSchablonen übertragen\nc)   Bezugslinien, Bohrungsmitten, Umrisse,\nSchnitt- und Biegelinien sachgemäß\nund werkstoffgerecht unter Beachtung\nvon Bearbeitungszugaben anreißen/\nanzeichnen\n1\nd)   Bohrungsmitten und Umrisse funktions-\ngerecht körnen, Hilfs- und Kontroll-\nkörnungen sowie Zentrierkörnungen\nanbringen\ne)  mit Hilfe von Schlagbuchstaben und\n-zahlen, Signiergeräten und Farben\nkennzeichnen\nf) Anreißwerkzeuge scharfschleifen\n11   Einspannen, Auf-            a)   Aufbau, Funktion und Anwendung von\nspannen und                       Spannzeugen beschreiben\nAusrichten                                                                      1\nb)  Werkzeuge und Werkstücke einspannen,\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 11)\naufspannen und ausrichten\n12   Manuelles Spanen            a)   Meißeln:\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 12)                aa) Bleche, Profile, Vollmaterial aus Metall\nvon Hand meißeln\nbb) Abhängigkeit des Keilwinkels beim\nMeißeln verschiedener Werkstoffe\nbeschreiben\ncc) Flach- und Nutenmeißel scharf-\nschleifen","670                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                              in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\nb)  Sägen:\naa) Voll- und Hohlkörper, Bleche und\nProfile sägen\nbb) Winkel am Sägezahn beschreiben\ncc) Schneidvorgang und Spanbildung\nbeim Sägen sowie Einfluß von Zahn-\nteilung und Freischnitt, Kühlung und\nSchmierung in Abhängigkeit vom\nWerkstoff erläutern\ndd) Sägewerkzeuge für unterschiedliche\nWerkstoffe und Werkstückformen zum\nAbsägen und Einsägen nennen\nc)  Feilen:\naa) Schneidvorgang und Spanbildung\nbeim Feilen erläutern\nbb) Feilen für verschiedene Werkstoffe,\nWerkstückformen, Werkstückgrößen       8\nund Oberflächengüten auswählen\ncc) Flächen, Rundungen, Fasen, Durch-\nbrüche und Passungen feilen und\nentgraten\ndd) auf Maß, eben, winklig und parallel\nfeilen\nd)  Gewindeschneiden:\naa) Außen- und Innengewinde von Hand\nschneiden\nbb) Unterscheidungsmerkmale von\nBewegungs- und Befestigungs-\ngewinde, metrischem und Zollgewinde\nnennen\ncc) Gewindearten und -maße für metrische\nGewinde aus Tabellen bestimmen\ndd) Gewindeschneidzeuge, Satzgewinde-\nbohrer, Schneideisen und Schneid-\nkluppe auswählen und handhaben\ne)  Reiben:\nBohrungen zwecks Erzeugung hoher\nPaßgenauigkeit und Oberflächengüte\nmit Handreibahlen reiben\n13   Maschinelles Spanen      a)  Bohren:\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 13)           aa) Durchgangs- und Grundbohrungen\nmit Hand- und Ständerbohrmaschinen\nbohren\nbb) Schneidengeometrie, Schneidvorgang\nund Spanbildung beim Bohren be-\nschreiben sowie Auswahl der Bohrer-\ntypen unter Berücksichtigung des\nzu bearbeitenden Werkstoffes erläutern\ncc) Einfluß der Erwärmung, Schmierung\nund Kühlun g erklären","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                          671\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                     in Wochen\nTeil des                                                             im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes        zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1         2        3\n1                2                                        3                                 4\ndd) Bohrerwerkstoffe unterscheiden\nee) Vorschub und Drehfrequenz in\nAbhängigkeit von Werkstoff und\nBohrdurchmesser mit Hilfe von\nDiagrammen und Tabellen einstellen\nff) Folgen fehlerhaftem Bohreranschliffs\nnennen\ngg) Wendelbohrer von Hand scharf-\nschleifen\nb)   Senken und Reiben:\naa) Bohrungen durch Ansenken, Auf-\nsenken, Einsenken und Plansenken\nbearbeiten\nbb) Bohrungen zwecks Erzeugung hoher\nPaßgenauigkeit und Oberflächen-\ngüte mit Maschinenreibahlen reiben\ncc) Vorschub und Drehfrequenz in            6\nAbhängigkeit von Werkstoff, Schnitt-\ngeschwindigkeit und Werkzeug-\ndurchmesser nach Tabellen auswählen·\nund einstellen\nc)   Spanen mit Werkzeugmaschinen:\naa) Rund- und Plandrehen, Waagerecht-\nund Senkrechtfräsen, Stoßen sowie\nRund- und Flächenschleifen\nbeschreiben\nbb) Schneidengeometrie an Spanungs-\nwerkzeugen beschreiben\ncc) Einflußgrößen bei der Spanung\nerläutern                 •'\ndd) Wegmeßsystem mit drei Achsen\nerklären\nee) Dreh- und Fräsmaschinen bedienen\nff) Spanungswerkzeuge und\nSpannmittel auswählen und anwenden\ngg) erforderliche Arbeitswerte aus Tabellen\nDiagrammen und durch einfache\nBerechnungen bestimmen und ein-\nstellen\nhh) Runddreh-, Plandreh- und Planfräs-\narbeiten ausführen\nd)   Sägen und Trennschleifen:\nmit Maschinensägen und Trennschleifern\ntrennen\n14   Schersch neiden             a)   Scherschneiden als Fertigungsverfahren,\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 14)              insbesondere zum Lochen, Aus-, Ab- und\nZerschneiden, auf Grund der Scherkräfte\nerklären","672                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                              in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1               2                                     3                               4\nb)  Schneidgeometrie der Scherschneid-\nwerkzeuge, Schneidkeil und Schneidspalt\nsowie die Bedeutung des Niederhalters und\nder Hebelübersetzung an Scherschneid-       2\nwerkzeugen beschreiben\nC)  Scherschneidwerkzeuge entsprechend der\nWerkstückgröße und -form sowie der\nWerkstoffart auswählen\nd)  einfache Scherschneidarbeiten ausführen\n15   Umformen                 a)  Bleche, Profile, Rohre aus metallischen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 15)          Werkstoffen kalt und warm biegen\nb)  Umformen durch Schweifen und Treiben\nbeschreiben\nc)  Sicken, Bördeln und Falzen beschreiben\n3\nd)  Biegevorrichtungen beim Umformen von\nProfilen und Rohren anwenden\ne)  Bleche, Profile und Rohre richten\nf) Freiform- und Gesenkschmieden\nbeschreiben\n16   Fügen                    a)  lösbare und unlösbare Verbindungen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 16)          beschreiben\nb)  Schraub-, Stift- und Bolzenverbindungen\nherstellen und sichern\nc)  Einzelteile und Baugruppen nach             8\nZeichnung/Montageanleitung montieren\nund demontieren\nd)  Rohr- und Schlauchverbindungen\nunter Verwendung verschiedener\nWerk- und Hilfsstoffe durch Klemmen\nund Verschrauben herstellen\n17   Grundtechniken           a)  Verfahren und Produkte:\nder Metallurgie               aa) Bedeutung der Erzeugung von Eisen,\nund der Umformung                 Stahl und Nichteisenmetallen nennen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 21)\nbb) metallurgische Verfahren zur Her-\nstellung von Eisen, Stahl und Nicht-\neisenmetallen unterscheiden und\nden Produkten zuordnen\ncc) Einsatzstoffe den Erzeugungsverfahren\nzuordnen\ndd) Verfahren zum Vergießen in Blöcke\nund Stränge unterscheiden\nee) Vormaterialien für die Umformverfahren\nnennen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         673\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                      in Wochen\nTeil des                                                             im Ausbildu,:tgsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1         2        3\n1                2                                         3                                4\nff) Verfahren zur Umformung von Stahl\nund Nichteisenmetallen unterscheiden\ngg) Produkte der Umformverfahren Walzen,  10\nSchmieden, Pressen und Ziehen unter-\nscheiden\nb)   Produktion:\naa) bei der Auswahl und dem Transport\nvon Einsatzstoffen, Vormaterialien,\nHilfsstoffen oder Fertigprodukten\nmitarbeiten\nbb) bei der Beschickung von Produktions-\nanlagen mitarbeiten\nCe) Produktionsprozesse beobachten\nund Tätigkeiten erläutern\ndd) Produkte des Betriebes beschreiben\nII. Berufliche Fachbildung\n1 Löten                        a)   Weich- und Hartlöten unterscheiden\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 17)\nb)   Aufbau und Funktion von Einrichtungen\nfür das Hartlöten beschreiben\nc)   Lötwerkzeuge, Lote und Flußmittel unter\nBerücksichtigung des Lötverfahrens und\nder Werkstoffe auswählen\nd)   Werkstücke zum Löten vorbereiten\ne)   Bleche aus unterschiedlichen Werkstoffen\nweichlöten\nf)  Bleche und Rohre hartlöten\n2 Gasschmelzschweißen          a)   Gasschmelzschweißen und Brenn-\nund Brennschneiden                schneiden beschreiben\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 18)\nb)   Aufbau und Funktion von Gasschmelz-\nschweißanlagen, insbesondere Schweiß-\nund Schneidbrenner sowie Armaturen,\nbeschreiben\nc)   Grundsymbole für Nahtarten und Schweiß-\nfolgeschritte zuordnen\nd)   Werkstücke zum Schwernen vorbereiten\n5\ne)   Gasschmelzschweißanlage nach Vorschrift\nin Betrieb nehmen sowie Schweiß- und\nBrennschneidflamme einstellen\nf)   nichtabnahmepflichtige Gasschmelz-\nschweißarbeiten ausführen\ng)   Brennschnitte von Hand ausführen","674                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                                              in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes      zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                               4\n3 Lichtbogenhand-           a)  Lichtbogenschweißen beschreiben\nschweißen\nb)  Aufbau und Funktion von Lichtbogen-\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 19)\nschweißanlagen beschreiben\nc)  Grundsymbole für Nahtarten und Schweiß-\nfolgeschritte zuordnen\nd)  Werkstücke zum Schweißen vorbereiten\ne)  Schweißstromquelle nach Vorschrift\nin Betrieb nehmen und Schweißspannung\neinstellen\nf) nichtabnahmepflichtige Lichtbogenhand-\nschweißarbeiten ausführen\n4  Metallische Werkstoffe,   a)  Einfluß von Legierungselementen bei\nWärmebehandlung               Eisen, Stahl und Nichteisenmetallen auf\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 20)           Gefüge und Werkstoffeigenschaften\n-                 beschreiben\nb)  Einfluß des Kohlenstoffs auf Eigenschaften\nder Eisenwerkstoffe erläutern\n3\nc)  Wärmebehandlungsvorgänge bei Eisen,\nStahl und Nichteisenmetallen erläutern\nd)  Glüharten unterscheiden\ne)  Härteverfahren beschreiben\nf) Werkstücke glühen, härten, anlassen\n5  Werkstoffprüfung          a)  Verfahren zur Prüfung der chemischen\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 22)           Zusammensetzung von Werkstoffen nennen\nb)  Verfahren der zerstörenden und der\nzerstörungsfreien Werkstoffprüfung                    4\nbeschreiben und betriebsübliche\nPrüfungen durchführen\nc)  Verfahren zur Gefügeuntersuchung nennen\n6   Stofffluß, Produktions-   a)  Stofffluß:\nund Prozeßsteuerung            aa) Stofffluß der erzeugten Produkte\neinschließlich Daten-              beschreiben\nverarbeitung\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 23)            bb) Arten der Datenerfassung und Daten-\nverarbeitung beschreiben und\nAnwendungsbereichen zuordnen\ncc) Aufgaben der Datenerfassung und\nDatenverarbeitung beim Stofffluß\nerläutern\ndd) Überwachungs-, Meß- und Über-\nmittlungseinrichtungen bedienen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         675\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                     in Wochen\nTeil des\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im AusbildUflQSjahr\n1          2       3\n1                2                                         3                                 4\nee) Daten zur Überwachung und Erfassung\nvon Einsatzstoffen/Vormaterial,\nZwischen- und Endprodukten unter\nAnleitung abrufen und eingeben\nff) Bedeutung und Formen betrieblicher\nDatensicherung beschreiben\n12\nb)   Produktions- und Prozeßsteuerung:\naa) Sinn und Aufgaben der Produktions-\nund Prozeßsteuerung erklären\nbb) Datenverarbeitung als Hilfsmittel\nder Produktions- und Prozeßsteuerung\nbeschreiben\ncc) Daten zur Produktions- und Prozeß-\nsteuerung ermitteln und beurteilen\ndd) bei der Erstellung von Produktions-\nablaufplänen mitarbeiten\nee) Produktions- und Prozeßablauf\nüberwachen und steuern\n7  Grundlagen des               a)   Pneumatik:\nBetreibens und der                aa) Unfallverhütungsvorschriften und\nInstandhaltung von                     Sicherheitsgebote beim Umgang\nProduktionsanlagen                     mit der Pneumatik beachten\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 24)\nbb) Aufbau und Funktion von Druckluft-\nerzeugungsanlagen und -verteilungs-\nanlagen beschreiben\n~c) Bauteile pneumatischer Anlagen,\ninsbesondere Zylinder, Ventile, Druck-\nluftmotore und Zubehör, beschreiben\nund zuordnen\ndd) Pneumatik-Schaltpläne lesen und\nnach Aufgabenstellung skizzieren\nee) Aufbau und Funktion von pneumati-\nsehen Steuerungseinheiten an Hand\neinfacher Schaltpläne und Weg-\nSchritt-Diagrammen beschreiben und\nProduktionsanlagen zuordnen\nff) Steuerungen herstellen und Druck-\nmessungen durchführen\ngg) pneumatische Geräte und Anlagen\nwarten\nhh) Störungen an pneumatischen\nSteuerungen und Einrichtungen                     8\nerkennen und beheben\nb)   Hydraulik:\naa) Unfallverhütungsvorschriften und\nSicherheitsgebote beim Umgang\nmit der Hydraulik beachten\nbb) physikalische Grundlagen der\nHydraulik erläutern","676                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                                               in Wochen\nNr.  Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1               2                                     3                                4\ncc) Hydraulikflüssigkeiten nach Anfor-\nderungen und Eigenschaften unter-\nscheiden\ndd) Bauteile hydraulischer Anlagen, ins-\nbesondere Ventile, Hydropumpen,\n-motore, -zylinder und -getriebe,\nbeschreiben\nee) Hydraulik-Schaltpläne lesen und nach\nAufgabenstellung skizzieren\nff) Aufbau und Funktion hydraulischer\nSteuerungen an Hand von Schalt-\nplänen beschreiben und Produktions-\nanlagen zuordnen\ngg) hydraulische Steuerungen herstellen\nund Druckmessungen durchführen\nhh) hydraulische Geräte und Anlagen\nwarten\nii) Störungen an hydraulischen Steue-\nrungen und Einrichtungen erkennen\nund beheben\nc)  Elektrotechnik:\naa) Bedeutung der Elektrotechnik\nfür das Betreiben von Produktions-\nanlagen beschreiben\nbb) Gefährdung des Menschen beim\nUmgang mit der Elektrizität erläutern\ncc) Unfallverhütungsvorschriften und\nSicherheitsgebote beim Umgang\nmit der Elektrotechnik beachten\ndd) Schutzmaßnahmen und Schutz-\neinrichtungen zur Vermeidung von\nUnfällen beschreiben\nee) Aufbau eines Grundstromkreises\nbeschreiben\nff) Wirkungen des elektrischen Stromes\nerläutern\ngg) Bedeutung der Isolierung elektrischer\nBauelemente und Anlagen beschreiben\nhh) elektrische Grundgrößen: Strom,\nSpannung und Widerstand unter-\nscheiden und in ihren gesetzlichen\nEinheiten angeben\nii) Abhängigkeit von Strom, Spannung\n4\nund Widerstand anhand des Ohm-\nsehen Gesetzes erklären\nkk) elektrische Arbeit von elektrischer\nLeistung unterscheiden\nII) Reihen- und Parallelschaltungen\nOhmscher Widerstände unterscheiden\nmm) Gleich-, Wechsel- und Drehstrom\nAnwendungsbereichen zuordnen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                        677\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                   in Wochen\nTeil des\nNr.  Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildu!lgsjahr\n1         2        3\n1               2                                         3                               4\nnn) einfache elektrische Stromkreise mit\nunterschiedlichen Spannungsquellen\nund Verbrauchern unterscheiden\noo) Funktion von Schmelzsicherungen,\nmagnetischen und thermischen\nAuslösern, Schaltern und Schützen\nbeschreiben\npp) Strom- und Spannungsmesser\nanschließen und ablesen\nd)   Messen und Steuern:\naa) Meßanordnungen nach Aufgaben-\nstellung auswählen und zusammen-\nstellen\nbb) Verfahren und Einrichtungen zum\nMessen der produktionsabhängigen\nphysikalischen Größen anwenden\ncc) Meßwerte unter Beachtung der\nMeßbereiche und Fehlermöglichkeiten\nablesen                                         4\ndd) Meßwerte zahlenmäßig und grafisch\nin Protokollform darstellen und\nauswerten\nee) Meßprotokolle lesen und auswerten\nff) Steuerung und Regelung unter-\nscheiden\ngg) zeit-, weg- und prozeßabhängige\nAblaufsteuerungen erläutern und\nzuordnen\ne)   Instandhaltung:\naa) Unfallverhütungsvorschriften und\nSicherheitsgebote bei der Instand-\nhaltung beachten\nbb) Arten, Ursachen und Auswirkungen\nvon Abnutzung beschreiben\ncc) Ziele und Methoden planmäßiger\nInstandhaltung erläutern\ndd) geplante und auf den Produktions-\nablauf abgestimmte Überwachungs-\nmaßnahmen und Instandhaltungs-                  6\narbeiten beschreiben\nee) Arbeits- und Materialnachweise sowie\nBefundberichte erstellen\nff) Schmiermittel nach Art, Anwendung\nund Kennzeichnung unterscheiden\ngg) Wartungsarbeiten nach Wartungs-\nplänen durchführen\nhh) Hilfseinrichtungen unter Beachtung\nder Unfallverh ütu ngsvorsch riften\nbedienen","678                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                                                      in Wochen\nNr.    Ausbildungsberufsbildes               zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                   2                                                 3                           4\n8   Instandhaltung von                a)    Produktionsmittel nach Plan warten\nProduktionsmitteln\nb)    Produktionsmittel nach Plan inspizieren\n(§ 5 Abs. 1 Nr. 25)\nund Zustand beurteilen\nc)    Störungen an Produktionsmitteln erkennen,\nanalysieren und Maßnahmen zur Behebung\neinleiten                                             6\nd)    mechanische, pneumatische, hydraulische\nBauteile austauschen oder instandsetzen\ne)    Wiederinbetriebnahme vorbereiten\nf)   Probelauf durchführen\nIII. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen\nA. Fa c h r i c h t u n g F o r m - u n d S t a h 1- M et a 11 u r g i e\n1  fach richtu ngs-                  a)     Sicherheitsvorschriften nennen und         während des\nspezifischer Arbeits-                   anwenden                                    gesamten dritten\nschutz                                                                              Ausbildungsjahres\nb)    Arbeitsschutzmittel nennen und einsetzen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1                                                                  zu vermitteln\nBuchstabe a)\n2   Aufbereitung                      a)     Proben entnehmen und zur Analyse\nund Lagerung                             weiterleiten\nder Einsatzstoffe\nb)    Einsatzstoffe beurteilen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1\nBuchstabe b)                      c)     Einsatzstoffe nach Sorten vorbereiten,\naufbereiten und einlagern\nd)    Einsatzstoffe nach Vorgabe zusammen-\nstellen und zugeben\ne)    technische Daten erfassen, errechnen,\neingeben, auf Formblätter übertragen\nund überwachen\nf)   Anlagen nach Meßwerten steuern\ng)    Aggregate bedienen und sichern\nh)    Sicherheitsvorschriften für die Lagerung\nvon Einsatzstoffen beachten\ni)   Aufbau und Aufgabe der Speicherung\nvon Einsatzstoffen erläutern\n8\nk)    Herkunft, Arten und Aufbereitung der\nRücklaufstoffe erläutern\n1)   Mischen von Einsatzstoffen und Zuschlägen\nbeschreiben\nm)     Eisenerzarten erläutern und ihre Lager-\nstätten nennen\nn)    Verfahren und Anlagen zur Vor- und\nAufbereitung der Eisenerze beschreiben","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                          679\nzeit1iche Richtwerte\nLfd.                                                                                     in Wochen\nTeil des\nNr.                                   zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   im Ausbildu!lgsjahr\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                         3                                 4\no)   Verfahren zum Stückigmachen von Fein-\nerzen beschreiben und ihre Bedeutung\nerklären\np)  Wechselwirkung von Gangart und\nZuschlägen beschreiben\nq)   Bedeutung und Eigenschaften von\nKoks und anderen Brennstoffen für die\nRoheisenerzeugung erklären\nr)  Einsatzstoffe, Zuschläge und Zusätze\nfür die Stahlerzeugung nennen und ihre\nBedeutung erklären\ns)  Funktion des Sauerstoffs für den\nmetallurgischen Prozeß erläutern\n3  Produktionsverfahren        a)   Handhaben von Produktionsanlagen und\nund -anlagen                     -verfahren:\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1                 aa) Prozeßablauf überwachen, steuern,\nBuchstabe c)                            regeln                                                  14\nbb) verfahrenstechnische Einrichtungen\nbedienen\ncc) Kühlsysteme überwachen und prüfen\ndd) Beschickungseinrichtungen Ober-\nwachen und prüfen                                         8\nee) Energieversorgung überwachen und\nprüfen\n. ff)  Temperatur messen\ngg)    Probenahme durchführen\n2\nhh)    Abstich vorbereiten und durchführen\nii) Schmelze abschlacken\nkk) Schmelze in der Pfanne nach-\n2\nbehandeln\nII) Aggregate vorbereiten und überprüfen\n2\nmm) Zustand der Aggregate beurteilen\nb)  Roheisenerzeugung:\naa) Anlagen und Zusatzeinrichtungen für\ndie Roheisenerzeugung beschreiben\nbb) Reaktionen im Hochofen nennen und\nden Temperaturbereichen zuordnen\ncc) direkte und indirekte Reduktion\nerläutern\ndd) Aufkohlungsvorgang beschreiben\nee) Bedeutung der Durchgasung und ihre\nBeeinflussungsmöglichkeiten erläutern\nff) Regelgrößen für die Ofenführung\nnennen und ihre Wechselwirkungen\nerläutern\ngg) Roheisenentschwefelung erläutern","680                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                                in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse   im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                                 4\nc)  Stahlerzeugung:\naa) Anlagen und Zusatzeinrichtungen\nfür die Stahlerzeugung beschreiben\nbb) Bedeutung der Roheisenanalyse und\n-temperatur erläutern\ncc) Reihenfolge des Chargierens\nbegründen\ndd) Einsatz von Schrott und Erz als\nKühlmittel begründen\nee) Reaktionen beim Frischvorgang\nbeschreiben                           in Zusammenhang\nmit lfd. Nr. 3a\nff) Stahlentschwefelung erläutern          zu vermitteln\ngg) Bedeutung von Legierungsmitteln\nbegründen und -mengen berechnen\nhh) Probenahmen und Badtemperatur-\nmessungen erläutern\nii) Maßnahmen zur Desoxidation\nbeschreiben\nkk) Einsatz von Desoxidationsmitteln\nbegründen und die Reaktionen\nerläutern\nII) Stahlentgasungsverfahren und\ndie dabei stattfindenden Vorgänge\nbeschreiben\nmm) Anwendung der Pfannenmetallurgie\nbeschreiben\nnn) Vorgänge beim Pfannenspülen\nbeschreiben\noo) Störungen im Verfahrensablauf nennen\nund Störungsursachen erläutern\npp) Verfahren und Einrichtungen zum\nUmweltschutz beschreiben\nqq) Maßnahmen zur Verhinderung\nund Beseitigung von Störungen\nbeschreiben\nrr) Eigenschaften und Aufgaben teuer-\nfester Baustoffe nennen\nss) Haupt und Nebenprodukte\nmetallurgischer Verfahren beschreiben\n4  Urformen                 a)  beim Vergießen von Schmelzen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1            mitarbeiten\nBuchstabe d)\nb)  Einrichtungen zum Vergießen von\nSchmelzen vorbereiten und bereitstellen\nc)  Gießhilfsstoffe einsetzen\nd)  Temperatur messen\ne)  Verfahren und Anlagen zum Vergießen\nvon Schmelzen beschreiben","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                        681\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des                                                             im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes         zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1         2        3\n1               2                                         3                               4\nf)  Bedeutung der Gießgeschwindigkeit\nfür den Gießvorgang erläutern                                12\ng)   Aufgaben der Gießhilfsmittel beschreiben\nh)   Einflüsse auf die Erstarrungsvorgänge\nvon Stahl beschreiben\ni)  Unterschied von beruhigtem und\nunberuhigtem Stahl beschreiben\nk)   Gießfehler und Möglichkeiten zu ihrer\nVermeidung aufzeigen\n5 Instandhaltung               a)   Produktionsstörungen erfassen und melden\nvon Produktionsanlagen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 1\nb)   Störungen im Verfahrensablauf nennen\nBuchstabe e)                      und Störungsursachen erläutern\nc)   Verfahren und Einrichtungen zum Umwelt-\nschutz beschreiben\nd)   Maßnahmen zur Verhinderung und Beseiti-\ngung von Störungen beschreiben\n4\ne)   Störungen beseitigen oder Maßnahmen\nzur Beseitigung veranlassen\nf)  Betriebsanlagen warten\ng)   Ausbesserungen mit feuerfesten Baustoffen\ndurchführen\nh)   feuerfeste Baustoffe lagern und für den\nEinsatz vorbereiten\n8. Fach r ich tun g St a h 1-U m form u n g\n1 fachrichtungs-               a)   Sicherheitsvorschriften nennen und         während des\nspezifischer Arbeits-             anwenden                                   gesamten dritten\nschutz                                                                       Ausbildungsjahres\nb)   Arbeitsschutzmittel nennen und einsetzen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2                                                            zu vermitteln\nBuchstabe a)\n2 Vorbereitung                 a)   Vormaterial transportieren und lagern\nund Lagerung\ndes Vormaterials             b)   Arten des Vormaterials beschreiben und\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2\ndieses bereitstellen                                           4\nBuchstabe b)                 c)   Fehler am Vormaterial erkennen, beurteilen\nund beseitigen\n3 Fertigungsverfahren,         a)   Fertigungsanlagen und Hilfseinrichtungen\n-anlagen                          vorbereiten\nund Werkzeuge                                                                                   12\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2\nb)   bei der Überwachung und Steuerung des\nBuchstabe c)                     Fertigungsablaufs mitarbeiten","682                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil     1\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des\nzu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\nNr.   Ausbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                       3                                4\nc) Erzeugnisse in der Adjustage fertigstellen                       4\nund zum Versand vorbereiten\nd)   Einrichtungen zur Daten- und lnforma-\n4\ntionsübermittlung bedienen\ne)    Vorgänge beim Umformen erklären\nf)    Verfahren und Werkzeuge für das Walzen,\nim Zusammenhang\nStrangpressen, Schmieden und Ziehen\nmit lfd. Nr. 3a-d\nbeschreiben\nzu vermitteln\ng)    Fertigungsablauf und Anlagen des\nBetriebes erläutern\nh)    Ablaufpläne erstellen und Begleitpapiere\nerklären\ni)   Ofenanlagen beschicken und bedienen\nk)    Arten, Aufgaben und Funktion von Ofen-\n4\nanlagen zum Wärmen und für die Wärme-\nbehandlung beschreiben\n1)    Ofenaufbauschema erläutern und feuerfeste\nBaustoffe sowie Energiearten nennen\nm)    Werkzeuge zum Umformen auswählen,\ntransportieren und montieren\nn)    Fehler an Werkzeugen feststellen\nsowie beseitigen oder ihre Beseitigung\nveranlassen                                                      6\n0)    Anforderungen an Werkzeuge und Eigen-\nschatten der Werkzeugwerkstoffe für\nVerfahren der Warm- oder Kaltumformung\nerläutern\np)    Anlagen zur mechanischen und\nchemischen Oberflächenbehandlung der\nErzeugnisse des Betriebes bedienen                               4\nq)    Arten der Oberflächenbehandlung\nbeschreiben\n4  Erzeugnisse und          a)    Stahlsorten und ihre Eigenschaften für die\nQualitätssicherung             Umformung beschreiben\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2\nb)   Werkstoff- und Gütenormen der Erzeug-\nBuchstabe d)\nnisse des Betriebes anwenden\nc)    physikalische, chemische und technolo-\ngische Eigenschaften der Stähle nennen\nd)    Proben nehmen und mechanisch-techno-\nlogische Prüfungen durchführen                                  10","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                        683\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.           Teil des                                                             im Ausbildungsjahr\nNr.                                   zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\ne)   Maß-, Form- und Oberflächenprüfungen\ndurchführen\nf)   genormte Qualitätsmerkmale und Liefer-\nbedingungen erklären\ng)   Fehlerarten und ihre Ursachen erklären\n5  Instandhaltung von           a)   Fertigungsanlagen warten\nFertigungsanlagen\nb)   Störungen erkennen sowie ihre Ursachen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 2\nbeseitigen oder ihre Beseitigung\nBuchstabe e)                                                                                     4\nveranlassen\nc)   Methoden der Wartung, Inspektion und\nInstandsetzung beschreiben\nC. Fa Chr i Ch tun g Ni Ch t eisen - Meta II ur g i e\n1 fachrichtungs-                a)   Sicherheitsvorschriften nennen und\nspezifischer Arbeits-             anwenden\nschutz\nb)   Arbeitsschutzmittel nennen und einsetzen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 3                                                            während des\nBuchstabe a)                                                                 gesamten dritten\nAusbildungsjahres\nzu vermitteln\n2  Probenahme                   a)   Proben nehmen, beurteilen und zur\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 3                 Analyse weiterleiten\nBuchstabe b)\nb)   Grundbegriffe der Probenahme erläutern\n3  Aufbereitung und             a)   Einsatzstoffe nach Sorten vorbereiten,\nLagerung der                      aufbereiten und lagern\nEinsatzstoffe\nb)   Einsatzstoffe beurteilen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 3\nBuchstabe c)                 c)   Einsatzstoffe nach Vorgabe zusammen-\nstellen und zugeben\nd)   technische Daten erfassen, errechnen,\neingeben, übertragen und überwachen\ne)  Anlagen nach Meßwerten steuern\nf)   Einsatzstoffe erläutern und ihre Herkunft\nnennen                                                        4\ng)  Verfahren und Anlagen zur Vor- und Auf-\nbereitung der Einsatzstoffe beschreiben\nh)  Mischen von Einsatzstoffen beschreiben\ni)  Reduktionsmittel nennen und ihre\nBedeutung erläutern\nk)  Zuschläge nennen und ihre Bedeutung\nerläutern\n1)  Bedeutung der Temperaturen für die\nEinsatzstoffe beschreiben","684                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                 in Wochen\nTeil des            zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1               2                                     3                                4\nm)  Bedeutung der Brennstoffe für den\nmetallurgischen Prozeß erläutern\nn)  Maßnahmen zur Steuerung der\nVerbrennungstemperatur nennen\n4 Hüttenbetrieb            a)  Ofen nach Meßwerten und Analysen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 3            steuern                                                        18\nBuchstabe d)\nb)  Chargiereinrichtungen bedienen\nc)  Metallentnahme vorbereiten und durch-\n3\nführen\nd)  Anlagen zur Regulierung von Gasen und\n3\nGasgemischen bedienen\ne)  Kühlsystem überwachen\nf)  Abgasreinigungsanlagen pflegen und                               6\nüberwachen\ng)  Funktion und Wirkungsweise der Anlagen\ndes Hüttenbetriebes erläutern\nh)  Bauweise und Funktion von Ofenanlagen\nbeschreiben\ni)  Kühlkreisläufe und ihre Aufgaben\nbeschreiben\nk)  Regelgrößen nennen, Fehler und\nStörungen nennen und Maßnahmen              in Zusammenhang\nzu ihrer Beseitigung beschreiben            mit lfd. Nr. 4a-f\nzu vermitteln\n1)  Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des\nGesundheitsschutzes erklären\nm)  Produkte und ihre Weiterverarbeitungs-\nmöglichkeiten aufzählen\nn)  Zusammensetzung von Rückständen und\nihre Weiterverwendungsmöglichkeiten\nerläutern\n5 Feuerfeste Baustoffe     a)   mit feuerfesten Baustoffen umgehen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 3\nb)  Eigenschaften und Aufgaben feuerfester                           2\nBuchstabe e)\nBaustoffe nennen\n6 Elektrometallurgische    a)  Prozesse nach Meßwerten und Analysen\nAnlagen                       steuern\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 3\nb)  Grundbegriffe der elektrolytischen\nBuchstabe f)\nMetallabscheidung erklären","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                         685\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des                 zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\nNr.  Ausbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1               2                                          3                               4\nc)  elektrometallurgische Verfahren und\nProdukte nennen                                                 4\nd)  chemische Vorgänge erläutern\ne)  Regelgrößen nennen, Fehler und\nStörungen nennen und Maßnahmen\nzu ihrer Beseitigung beschreiben\n7 Metall-Raffination           a)   Raffinationsvorgang einleiten und steuern\nund Vergießen\nb)  technische Daten erfassen, errechnen,\nder Metalle\neingeben, übertragen und überwachen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 3\nBuchstabe g)                 C)   Metallentnahme vorb~reiten und\ndurchführen\nd)   Metalle vergießen\ne)   Schlacke abziehen                                              12\nf)   Einsatzstoffe der Raffination erläutern\ng)   Anlagen und Verfahren zur Raffination\nerläutern\nh)  Verfahren und Aggregate zum Vergießen\nbeschreiben\ni)  Gießfehler und Möglichkeiten zur ihrer\nVermeidung aufzeigen\nD. Fach r ich tun g Nichteis e n meta 11-U m form u n g\n1 fachrichtungs-               a)   Sicherheitsvorschriften nennen und          während des\nspezifischer Arbeits-             anwenden                                    gesamten dritten\nschutz                                                                        Ausbildungsjahres\nb)  Arbeitsschutzmittel nennen und einsetzen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 4                                                             zu vermitteln\nBuchstabe a)\n2 Vorbereitung des              a)  Vormaterial transportieren und lagern\nVormaterials\nb)  Vormaterial bereitstellen\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 4\nBuchstabe b)                  c)  Fehler am Vormaterial erkennen, beurteilen                      4\nund Fehler beseitigen\nd)  Arten des Vormaterials beschreiben\n3 Fertigungsverfahren,          a)   Fertigungsanlagen und Hilfseinrichtungen\n-anlagen und                      vorbereiten\nWerkzeuge                                                                                        12\nb)   bei der Überwachung und Steuerung des\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 4\nFertigungsablaufs mitarbeiten\nBuchstabe c)\n.....     c)   beim Fertigstellen der Erzeugnisse durch\nRichten und Ablängen mitwirken und zum                         4\nVersand vorbereiten","686                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nzeitliche Richtwerte\nLfd.          Teil des                                                               in Wochen\nNr.   Ausbildungsberufsbildes     zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse  im Ausbildungsjahr\n1         2        3\n1                2                                     3                                4\nd)   Einrichtungen zur Daten- und\n4\nInformationsübermittlung bedienen\ne)  Vorgänge beim Umformen erklären\nf)  Verfahren und Werkzeuge für das Walzen,\nin Zusammenhang\nStrangpressen, Schmieden und Ziehen\nmit lfd. Nr. 3a-d\nbeschreiben\nzu vermitteln\ng)  Fertigungsablauf an Anlagen des Betriebes\nerläutern\nh)  Ablaufpläne erstellen und Begleitpapiere\nerklären\ni)  Ofenanlagen beschicken und bedienen\nk)  Arten, Aufgaben und Funktion von\nOfenanlagen zum Wärmen und für die                              6\nWärmebehandlung beschreiben\n1)  Ofenaufbauschema erläutern und\nfeuerfeste Baustoffe sowie Energiearten\nnennen\nm)  Werkzeuge zum Umformen auswählen,\ntransportieren und montieren\nn)  Fehler an Werkzeugen feststellen sowie\nbeseitigen oder ihre Beseitigung veran-\nlassen                                                          6\n0)  Anforderungen an Werkzeuge und\nEigenschaften der Werkzeugwerkstoffe\nfür Verfahren der Warm- oder Kaltum-\nformung erläutern\np)  Anlagen zur mechanischen und\nchemischen Oberflächenbehandlung der\nErzeugnisse des Betriebes bedienen\n2\nq)  Arten der Oberflächenbehandlung\nbeschreiben\n4  Erzeugnisse und          a)  Nichteisenmetalle und ihre Eigenschaften\nQualitätssicherung           für die Umformung beschreiben\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 4\nb)  Werkstoff- und Gütenormen der\nBuchstabe d)\nErzeugnisse des Betriebes anwenden\nc)  physikalische, chemische und\nmechanische Eigenschaften der\nNichteisenmetalle nennen\nd)  Proben nehmen und mechanisch-techno-                             8\nlogische Prüfungen durchführen\ne)  Maß-, Form- und Oberflächenprüfungen\ndurchführen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1986                        687\nzeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.          Teil des                                                            im Ausbildungsjahr\nNr.                                   zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\nAusbildungsberufsbildes\n1         2        3\n1                2                                         3                               4\nf)   genormte Qualitätsmerkmale und\nLieferbedingungen erklären\ng)   Fehlerarten und ihre Ursachen erklären\n5  Instandhaltung von           a)   Fertigungsanlagen warten\nFertigungsanlagen\nb)   Störungen erkennen sowie beseitigen oder\n(§ 5 Abs. 2 Nr. 4\nihre Beseitigung veranlassen                                   6\nBuchstabe e)\nc)   Methoden der Wartung, Inspektion und\nInstandsetzung beschreiben"]}