{"id":"bgbl1-1986-18-3","kind":"bgbl1","year":1986,"number":18,"date":"1986-05-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/18#page=56","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-18-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_18.pdf#page=56","order":3,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 15","page":632,"pdf_page":56,"num_pages":1,"content":["632                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke\nje angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\ngirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,70 DM (6,60 DM zuzüglich 1, 10 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.                                          Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte                                       Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nSteuersatz beträgt 7 %.\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 15, ausgegeben am 3. Mai 1986\nTag                                                                    Inhalt                                                                  Seite\n9. 4. 86        Fünfte Verordnung über die Inkraftsetzung einer Ergänzung des Abschnitts II der Anlage I zum\nVertrag vom 31. Mai 1967 in der Fassung_ des Vertrags vom 27. April 1983 zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich\nan der deutsch-österreichischen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben ..................... .                                        614\n10. 3. 86         Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens über die Kontrolle\ndes Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen ......................... .                                        616\n13. 3. 86         Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Guinea-Bissau über finanzielle Zusammenarbeit ............... .                                       619\n26. 3. 86         Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internationalen\nWarentransport mit Carnets-TIR ......................................................... .                                       621\n2. 4. 86        Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung von Jamaika über Finanzielle Zusammenarbeit ............................. .                                        621\n7. 4. 86        Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-mauretanischen Investitionsförderungs-\nvertrags ............................................................................... .                                       623\n9. 4. 86        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz\nder ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen ....... .                                        624\n10. 4. 86         Bekanntmachung der deutsch-italienischen Vereinbarung über die Beseitigung der Beschrän-\nkungen bei humanitären Hilfs- und Notflügen und bei Flügen von Lufttaxen und Luftambulanzen                                      625\n11. 4. 86         Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kern-\nwaffen ................................................................................. .                                       627\nPreis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}