{"id":"bgbl1-1986-13-3","kind":"bgbl1","year":1986,"number":13,"date":"1986-04-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/13#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1986-13-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1986/bgbl1_1986_13.pdf#page=4","order":3,"title":"Vierzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung - 14. BImSchV)","law_date":"1986-04-09T00:00:00Z","page":380,"pdf_page":4,"num_pages":6,"content":["380                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nVierzehnte Verordnung\nzur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes\n(Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung - 14. BlmSchV)\nVom 9. April 1986\nAuf Grund des § 59 des Bundes-Immissionsschutz-            (2) Dem Bundesminister der Verteidigung oder der\ngesetzes vom 15. März 197 4 (BGBI. 1S. 721, 1193) wird    von ihm bestimmten Stelle obliegen auch die in Absatz 1\nvon der Bundesregierung und auf Grund des § 10            genannten behördlichen Überwachungsaufgaben bei\nAbs. 11 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom            Anlagen, die der militärischen Landesverteidigung die-\nBundesminister der Verteidigung im Einvernehmen mit        nen und von den auf Grund völkerrechtlicher Verträge in\ndem Bundesminister des Innern, jeweils mit Zustim-         der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen\nmung des Bundesrates, verordnet:                           genutzt werden.\n§ 1                                                          §2\nZuständigkeit                              Besonderheiten des Genehmigungsverfahrens\n(1) Dem Bundesminister der Verteidigung oder der           (1) Ein Genehmigungsantrag für Anlagen, die der mili-\nvon ihm bestimmten Stelle obliegen im Bereich der Bun-    tärischen Landesverteidigung dienen, muß Art und\ndeswehr der Vollzug der§§ 17, 20, 21, 24, 25, 26, 28,     Umfang der nach § 60 Abs. 1 des Bundes-Immissions-\n29, 31, 52, 53 Abs. 2 und des § 55 Abs. 1 Satz 2 des      schutzgesetzes zugelassenen oder geforderten Aus-\nBundes-Immissionsschutzgesetzes und behördliche           nahmen bezeichnen.\nÜberwachungsmaßnahmen nach Rechtsverordnungen,\ndie auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes            (2) Soweit Unterlagen der militärischen Geheimhal-\nerlassen sind,                                            tung unterliegen, sind sie getrennt vorzulegen und zu\nkennzeichnen. Wenn der Antragsteller begründet dar-\n1. bei Anlagen, die der militärischen Landesvertei-       legt, daß es zur Wahrung des Geheimnisses zwingend\ndigung dienen und sich in militärischen Sicherheits-   erforderlich ist, soll die Genehmigungsbehörde auf die\nbereichen befinden, die nach § 2 Abs. 2 des Geset-     Vorlage dieser Unterlagen ganz oder teilweise verzich-\nzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und       ten; in diesen Fällen gilt§ 10 Abs. 2 Satz 2 des Bundes-\ndie Ausübung besonderer Befugnisse durch Solda-        Immissionsschutzgesetzes entsprechend.\nten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen vom\n12. August 1965 (BGBI. 1 S. 796) festgesetzt sind,\n2 bei Anlagen nach § 3 Abs. 5 Nr. 2 des Bundes-Immis-                                 §3\nsionsschutzgesetzes, die der militärischen Landes-                             Inkrafttreten\nverteidigung dienen, soweit sie zu Übungen und\nManövern außerhalb militärischer Sicherheitsberei-         Di'ese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die\nche eingesetzt werden.                                  Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.\nBonn, den 9. April 1986\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Zimmermann\nDer Bundesminister der Verteidigung\nWörner","Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986                            381\nErste Verordnung\nzur Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung\nVom 10. April 1986\nAuf Grund des § 142 Abs. 1 des Seemannsgesetzes                Küstenfischerei mindestens ausreichende Leistun-\nin der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer           gen in der Motorenkunde ausweist, erhalten auf\n9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch           Antrag folgender.i Zusatz auf dem Befähigungszeug-\nArtikel 49 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. 1                nis BKü:\nS. 705) geändert worden ist, wird vom Bundesminister\n„Berechtigt auch zum Leiten von automatisierten\nfür Verkehr und vom Bundesminister für Arbeit und Sozial-\nMaschinenanlagen mit einer Leistung bis zu 300 kW\nordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister\nauf Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei\".\"\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem\nBundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zu-\nstimmung des Bundesrates verordnet:                            5. In § 27 Abs. 1 wird nach der Angabe,,§§ 10 bis 19\"\ndie Angabe „und von § 26\" eingefügt.\nArtikel 1\n6. In § 30 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe,,§§ 3\"\nDie       Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung     vom        das Wort „und\" durch das Wort „bis\" ersetzt.\n11. Februar 1985 (BGBI. 1 S. 323) wird wie folgt\ngeändert:                                                  '\n7. Anlage 6 wird wie folgt geändert:\n1. § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:                           a) Der letzte Satz der Einleitung erhält folgende\nFassung:\n,,(2) Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses\nzum nautischen Schiffsoffizier BKW und des Be-                   „Die Ausbildung erfolgt an nach Landesrecht\nfähigungszeugnisses zum Kapitän BKü hat der Be-                  eingerichteten Ausbildungsstätten.''\nwerber vor dem Besuch der nach Landesrecht einge-             b) In Nummer 2 Satz 1 werden nach den Worten\nrichteten Ausbildungsstätte den Besitz des Schiffs-              „Schiffsoffiziere BKW\" die Worte „und Kapitäne\nmechanikerbriefes, des Matrosenbriefes oder des                  BKü\" eingefügt.\nZeugnisses über die Abschlußprüfung zum Fischwirt\nmit Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küsten-                   c) Nummer 3 erhält folgende Fassung:\nfischerei und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im                „3.    Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete\nDecksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei nach-\nzuweisen.''                                                             Für den Erwerb des Befähigungszeugnis-\nses zum Schiffsoffizier BGW, BKW oder\nzum Kapitän BKü sind die notwendigen\n2. In § 18 Abs. 4 wird in Buchstabe i anstelle des Punk-                    Kenntnisse und Fertigkeiten auf den fol-\ntes ein Komma gesetzt und folgender Buchstabe j                         genden Gebieten nachzuweisen:\nangefügt:\n,,j) BKü ein halbes Halbjahr.\"                                                    Gebiete\n• entfällt • entfällt\nbei BKW    bei BKü\n3. § 19 wird wie folgt geändert:                                     3.1    Navigation\na) Nach dem Wort „Zusatzausbildung\" werden die                   3.1.1 Terrestrische\nWorte „an einer nach Landesrecht eingerichteten                    Navigation:\nAusbildungsstätte\" eingefügt.\n- Kursbestimmung\nb) Es wird folgender Satz 2 angefügt:\n- Standlinien\n,,Im übrigen gilt § 18 Abs. 1 und 2.\"                                und Schiffsorte\n- loxodromische\n4. Nach § 26 wird folgender § 26 a eingefügt:\n,,§ 26a\nNavigation\n- orthodromische\n•\nZulassung von Kapitänen BKü\nals Leiter von Maschinenanlagen\nNavigation\n- Stromnavigation\n•      •\nauf Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei\n- Nautische\nInhaber des Befähigungszeugnisses zum Kapitän\nDruckschriften und\nBKü, die ihre Abschlußprüfung an den nach Landes-\nVeröffentlichungen\nrecht eingerichteten Ausbildungsstätten bestanden\nhaben, oder deren Zeugnis über die Abschlußprüfung                     - Arbeiten\nzum Fischwirt mit Schwerpunkt Kleine Hochsee- und                         in der Seekarte","382                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nGebiete      • entfällt • entfällt                       Gebiete\n•entfällt • entfällt\nbei BKW    bei BKü                                        bei BKW   bei BKü\n- Seezeichen und                                        - Radarnavigations-\nBetonnungssysteme                                      verfahren und\n- Kompaßkontroll-                                         Plottverfahren\nverfahren                           •                  einschließlich ARPA                  •\n- Grundlagen                                            - Selbststeueranlagen\nder Gezeitenlehre                                      Bedienung\nWirkungsweise                        •\n3.1.2 Astronomische\nNavigation:                            •\nAufbau\n•      •\n- Standlinien                                      3.2    Schiff a h rts recht\nund Schiffsorte                                3.2.1 Öffentliches Schiffahrts-\n- Orientierung                                           recht und Seearbeits-\nam Sternenhimmel                                     recht, insbesondere:\n- Kompaßkontroll-                                        - Vorschriften über die\nverfahren                                               Aufgaben des Bundes\nauf dem Gebiet der\nSeeschiffahrt\n3.1.3 Technische Navigation:\n- Flaggenrecht\n- Lot- und Fahrt-\nmeßanlagen                                            - Gesetz über die\nUntersuchung von\nBedienung\nSeeunfällen\nWirkungsweise                        •\nAufbau                                                - Seemannsgesetz und\n•                  die auf Grund dieses\n- Funkortungsanlagen                                       Gesetzes erlassenen\nBedienung                                               Verordnungen\nWirkungsweise                        •                - Schiffssicherheits-\nAufbau\n- Auswertung\n•        •                  verordnung\n- Internationales Über-\nder Meßergebnisse                                       einkommen von 1974\nder Lot-, Fahrtmeß-                                     zum Schutz des\nund Funkortungs-                                        menschlichen Lebens\nanlagen                                                 auf See (SOLAS)                      •\n- Kompaßanlagen                                          - Internationale und\nBedienung und                                           nationale Vorschriften\nWirkungsweise                                           zum Schutze\nAufbau\n- Erd- und Schiffs-\n•       •                   der Meeresumwelt\n- Internationale und\nnationale Verkehrs-\nmagnetismus                         •                   vorschritten\n- Kompensation\n- Funkbeschickungs-\n•       •                 - Vorschriften über das\nFernmeldewesen\nkontrolle                           •                 - Fischereirecht\n- Funkbeschickungs-\naufnahme\n•        II\n- See-Völkerrecht\n- Vorschriften über das\n•      •\n- Hyperbelnavigations-\nFühren von Schiffs-\nverfahren,\ninsbesondere:                                           und Öltagebüchern                    •\nDecca                                              - Schiffs-\nregisterordnung\nLoran\n•       ••\nOmega\n- Satelliten-\n•                         - Konsular-, Paß- und\nAusländerrecht                       •\nNavigationsverfahren\n- Radaranlagen\n•       •                 - Vorschriften über die\nVerpflichtung der\nKauffahrteischiffe zur\nAufbau und                                              Mitnahme heimzu-\nWirkungsweise                       •                   schaffender Seeleute                 •","Nr.. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986                           383\nGebiete\n•entfällt  • entfällt                       Gebiete\neentfällt • entfällt\nbei BKW    bei BKü                                        bei BKW   bei BKü\n- Strandungsordnung                                       - Ballastverteilung                    •\n- Die amtlichen Schiffs-                                  - Übernahme, Stauung\npapiere                                                    und Auslieferung des\n- Schiffsabfertigung                                         Fanges und dessen\nProdukte\n- Arbeitsschutz- und\nUnfallverhütungs-                                       - Tragfähigkeit\nvorschritten                                               und Arbeitsfähigkeit\n- Richtlinien und\ndes Schiffes                        •\nMerkblätter der See-                                    - Ladungsfürsorge                      •\nBerufsgenossenschaft                                    - Umweltschutz\n- Die für Schiffssicher-\nheit und Arbeitsschutz                            3.3.3 Konstruktion und Bau\nzuständigen Stellen                                     des Schiffes:\nund ihre wesentlichen                                   - Schiffbauteile\nAufgaben                              •                    und -verbände\n- Sozialversicherungs-                                    - Fischverarbeitungs-\nrecht                                 •                    anlagen                             •\n- Kündigungsschutz-                                       - Werftunterlagen,\ngesetz                                •                    Freibord, Vermessung\n- Betriebsverfassungs-                                       und Klassifikation\ngesetz                                •                 - Bau- und\n- Tarifvertragsrecht                    •                    Reparaturaufsicht                   •\n3.2.2 Privates Schiffahrts-                               3.3.4 Stabilität und\nrecht,                                  •                 Trimm des Schiffes:\ninsbesondere:                                             - Stabilität und Trimm\n- Seeversicherungs-                                          Methoden zur Fest-\nrecht                                                      stellung, Beurteilung\nund Beeinflussung\n3.3   Seemannschaft                                             - Einflüsse\n3.3.1 Sicherheitstechnik:                                          auf die Stabilität\n- Brandschutz                                             - Stabilität und\nSchwimmfähigkeit des\n- Brandbekämpfung\nbeschädigten Schiffes               •\n- Rettung von Personen,\nSchiff und Ladung                                 3.3.5 Manövrieren:\n- Verhalten bei Schiffs-                                  - Manövrierverhalten\nunfällen                                                   und Handhabung von\n- Überleben in Seenot                                        Schiffen im Hafen, auf\ndem Revier, auf See, in\n- Sicherheitsdienst                                          schwerem Wetter, im\n- Instandhaltung der                                         Eis und während des\nSicherheits-                                              Fanges\nei nrichtungen                                          - Aufbau und\n3.3.2 Ladungs- und                                                 Wirkungsweise von\nFangtechnik:                                                 Steuereinrichtungen                  •\n- Fanggeräte                                              - Manövrier-\neigen schatten,\n- Ladungs- und\nManövrierversuche\nSeetüchtigkeit                                            und Manövrier-\n- Umschlags-                                                 unterlagen                           •\neinrichtungen                                           - Anker- und\n- Einrichtungen                                              Schleppmanöver                       •\nder Fangtechnik                                          - Maßnahmen bei\n- Laderaum-                                                  der Suche, Rettung\neinrichtungen                         •                   und Hilfeleistung                    •","384                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1\nGebiete\neentfällt • entfällt                       Gebiete\neentfällt II entfällt\nbei BKW   bei BKü                                        bei BKW    bei BKü\n3.4 Schiffsbetriebs-\ntechnik\n3.7  Nachrichtenwesen\n- Nachrichtenverkehr\n•\n- Kraft- und Arbeits-                                     nach dem internatio-\nmaschinen                           •                   nalen Signalbuch\nApparate                                             - Funkmorseaufnahme\nund Behälter                                               (20 Buchst/M.)\nAufbau,                                              - Lichtmorsen\nWirkungsweise                                              (15 Buchst/M.)\nund Einsatz\n- Lesen von technischen                           3.8  Medizinische\nZeichnungen                         •                Behandlung\n- Wellenleitungen,                                     von Verletzungen\nPropeller und Ruder-                                 und Erkrankungen\nanlagen                             •                - Diagnose und\nAufbau und Wirkungs-                                    Behandlung                           •\nweise                                                - Grundlagen der\n- Stromverteilung                     •                   Schiffahrtsmedizi n                  •\n- Grundlagen der                                       - Anatomie                              •\nSchiffsautomation                   •                - Physiologie, einschließ-\n- Bedienung und Über-                                     lieh Ernährungs-,\nwachung von Schiffs-                                    Arbeits- und Klima-\nmotorenanlagen bis zu                                   physiologie                           •\n300 kW (nur für BKü)\n- Anwendung der\n3.5 Meteorologie und\nArzneimittel                          •\nOzeanographie                                          - Medizinische Schiffs-\n- Grundlagen\nausrüstung                            •\nder Meteorologie                                     - Schiffahrts-\nund Ozeanographie                   •                   medizinische\n- Aufbereitung\nBestimmungen                          •\nmeteorologischer und                                 - Funkärztliche\nozeanographischer                                       Beratung                              •\nInformationen\n- Meteorologische\n•                - lnjektionstechnik,\nVerband lehre,\nInstrumente                                             Krankenpflege\nAblesen                                                 und Wundbehandlung                    •\nAufbau und                                           - Erkrankungen und\nWirkungsweise\n- Wetterlagen und\n•                   Verletzungen von Hals,\nNase, Ohren, Augen\nWetterentwicklungen\nund Haut                              •\n- Innere Erkrankungen\n- Typische Wetterlagen\nund Infektions-\nKlimate                             •                    krankheiten                          •\n- Meteorologische                                      - Nerven- und\nNavigation                         •                    psychische\n- Orkannavigation\n•      •                    Erkrankungen\n- Suchtprobleme\n•\n•\n3.6  Biologie\nder Seefische und                                     - Not- und\nPflege des Fanges                                         Unfallbehandlung                     •\n- Mariner Lebensraum                                   - Vergiftungen                           •\n- Nutzfischarten                                       - Medizinische\nProbleme\n- Hygienische Behand-\nlung des Seefisches\nbei Seenot                           •\nvom Fang bis zur\nVermarktung\n- Tropenkrankheiten\n- Unfallmeldungen\n•       •\n•","Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986                              385\nGebiete\n• entfällt  • entfällt                        Gebiete\n• entfällt • entfällt\nbei BKW     bei BKü                                        bei BKW    bei BKü\n- Erste-Hilfe-Kursus                                        - Vermarktungsbetriebe\n(nur für BKü)\n- Reedereikosten und\n-leistungen\n3.9  Personalführung                          •\n- Soziales Verhalten                                  3.11  Englisch                               •\n- Personalführung                                           - Englische\n- Aufgaben des                                                 Fachsprache\nVorgesetzten                                              - Seefahrt-\n- Führungsmittel                                               standardvokabular\nund Führungsstil                                          - Verklarungen und\n- Gruppenprobleme                                              Berichte''\n- Beurteilung\nvon Mitarbeitern\n- Ausbildung und                                                        Artikel 2\nUnterweisung\nam Arbeitsplatz                                  Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit§ 148 des Seemanns-\n3.10 Betriebswirtschaft                       •      gesetzes auch im Land Berlin.\n- Funktion und Struktur\nvon Seeschiffahrts-\nunternehmen\n- Wettbewerbsfähigkeit                                                  Artikel 3\nin der Seeschiffahrt                             Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\n- Preisbildung auf                              in Kraft. Gleichzeitig treten die Prüfungsordnung zur\nSeefischmärkten                               Durchführung der Berufseingangsprüfung zum Erwerb\ndes Befähigungszeugnisses zum Seeschiffer - AKü -\n- Internationale und                            und zum Seeschiffer in der Küstenfischerei - BKü -vom\nnationale Fischerei-                          6. Februar 1975 (BGBI. 1 S. 618) und die Prüfungsord-\npolitik                                       nung zur Durchführung der Berufseingangsprüfung zum\n- Risiken und                                   Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Küstenma-\nVersicherungen in                             schinisten - CKü - und zum Seemotorführer - CMot -\nder Seeschiffahrt                             vom 20. August 1975 (BGBI. 1 S. 2523) außer Kraft.\nBonn, den 10. April 1986\nDer Bundesminister für Verkehr\nDr. W. Dollinger\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm"]}