{"id":"bgbl1-1985-47-4","kind":"bgbl1","year":1985,"number":47,"date":"1985-09-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/47#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1985-47-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1985/bgbl1_1985_47.pdf#page=1","order":4,"title":"Bundeswahlordnung (BWO)","law_date":"1985-08-28T00:00:00Z","page":1769,"pdf_page":1,"num_pages":102,"content":["1769\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1985                    Ausgegeben zu Bonn am 10. September 1985                                                                                                                       Nr. 47\nTag                                                                              Inhalt                                                                                               Seite.\n28. 8. 85   Bundeswahlordnung (BWO)                                                                                                                                                      1769\nneu: 111-1-5; 111-1-4\n27. 8. 85   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 376 d Abs. 2 Satz 3 der Reichsversiche-\nrungsordnung und Artikel 5 Nr. 7 des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes) . . . . . . . . . . . . . .                                                                         1870\n1104-5, 820-1, 8230-36\n27. 8. 85   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu§ 61 Abs. 2 Satz 1 des Beamten_yersorgungs-\ngesetzes in Verbindung mit Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe e des Neunten Gesetzes zur Anderung des\nBundeskindergeldgesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1870\n1104-5, 2030-25, 85-1\n27. 8. 85   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 37 c des Angestelltenversicherungs-\ngesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1871\n1104-5, 821-1\n27. 8. 85   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu§ 23 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes zur Regelung\ndes Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 1871\n1104-5, 402~28\nBundeswahlordnung\n(BWO)\nVom 28. August 1985\nInhaltsübersicht\n§                                                                                                           §\nErster Abschnitt                                                                                 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf\nAntrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18\nWahlorgane (§§ 1 bis 11)\nBenachrichtigung der Wahlberechtigten . . . . . . . . . . . . . .                                 19\nBundeswahlleiter\nBekanntmachung über die Auslegung des Wählerver-\nLandeswahlleiter .................................. .                                  2         zeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen . . . . . .                                        20\nKreiswahlleiter .................................... .                                 3          Auslegung des Wählerverzeichnisses . . . . . . . . . . . . . . . .                               21\nBildung der Wahlausschüsse ....................... .                                   4          Einspruch · gegen das Wählerverzeichnis und Be-\nTätigkeit der Wahlausschüsse ...................... .                                  5          schwerde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     22\nWahlvorsteher und Wahlvorstand ................... .                                   6          Berichtigung des Wählerverzeichnisses . . . . . . . . . . . . . .                                23\nBriefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand ........... .                                 7          Abschluß des Wählerverzeichnisses . . . . . . . . . . . . . . . . .                              24\nBeweglicher Wahlvorstand ......................... .                                   8\nEhrenämter ........................................ .                                  9          Dritter Unterabschnitt\nAuslagenersatz     für     Inhaber             von          Wahlämtern,                           Wahlscheine\nErfrischungsgeld ................................... .                               10\nVoraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen                                               25\nGeldbußen ........................................ .                                 11\nZuständige Behörde, Form des Wahlscheines . . . . . . . .                                        26\nWahlscheinanträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              27\nZweiter Abschnitt\nErteilung von Wahlscheinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     28\nVorbereitung der Wahl (§§ 12 bis 48)\nErteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personen-\nErster Unterabschnitt                                                                             gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  29\nWahlbezirke                                                                                       Vermerk im Wählerverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       30\nAllgemeine Wahlbezirke . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . .     12           Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines und\nBeschwerde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         31\nSonderwahlbezirke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13\nZweiter Unterabschnitt                                                                            Vierter Unterabschnitt\nWählerverzeichnis                                                                                 Wahlvorschläge, Stimmzettel\nFührung des Wählerverzeichnisses                                                     14           Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen                                                 32\nForm des Wählerverzeichnisses .................... .                                  15          Beteiligungsanzeige der in § 18 Abs. 2 des Gesetzes\nEintragung der Wahlberechtigten in das Wählerver-                                                 genannten Parteien, Beseitigung von Mängeln . . . . . . . .                                      33\nzeichnis ........................................... .                                16          Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge . . . . . . . . . . . . .                                34\nZuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerver-                                              Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge durch den Kreis-\nzeichnis ........................................... .                                17          wahlleiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    35","1770                                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n§                                                                                                 §\nZulassung der Kreiswahlvorschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          36  Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung\nBeschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlaus-                                                  und Feststellung des Briefwahlergebnisses . . . . . . . . . . .                               74\nschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   37  Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung\nBekanntmachung der Kreiswahlvorschläge . . . . . . . . . . .                                   38  des Briefwahlergebnisses . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                75\nInhalt und Form der Landeslisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       39  Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im\nVorprüfung der Landeslisten durch den Landeswahlleiter                                         40  Wahlkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76\nZulassung der Landeslisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   41\nErmittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnis-\nses im Land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   77\nBeschwerde gegen Entscheidungen des Landeswahl-\nausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      42 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergeb-\nnisses der Landeslistenwahl . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . .                   78\nBekanntmachung der Landeslisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          43\nBekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse . . . .                                          79\nAusschluß von der Verbindung von Landeslisten . . . . . .                                      44\nBenachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerber                                            80\nStimmzettel, Wahlumschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     45\nÜberprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und\nden Bundeswahlleiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             81\nFünfter Unterabschnitt\nWahlräume, Wahlzeit                                                                               fünfter Abschnitt\nWahlräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    46 Nachwahl, Wiederholungswahl,\nWahlzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Berufung von Listennachfolgern (§§ 82 bis 84)\nWahlbekanntmachung der Gemeindebehörde . . . . . . . . .                                       48 Nachwahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   82\nWiederholungswahl ................................ .                                           83\nDritter Abschnitt                                                                                                                                                                                84\nBerufung von Listennachfolgern\nWahlhandlung (§§ 49 bis 66)\nErster Unterabschnitt                                                                             Sechster Abschnitt\nAllgemeine Bestimmungen                                                                           Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 85 bis 94)\nAusstattung des Wahlvorstandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49                         Wahlstatistische Auszählungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      85\nWahlzellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50   Öffentliche Bekanntmachungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       86\nWahlurnen                                                                                      51 Zustellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     87\nWahltisch · · · · · · · · · ................................. · 52                                Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken . . . . . . .                                      88\nEröffnung der Wahlhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53                   Sicherung der Wahlunterlagen . . . . . .. . . . . . .. . . .. . . . ..                         89\nÖffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54   Vernichtung von Wahlunterlagen ..·.:.................                                          90\nOrdnung im Wahlraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55                Stadtstaatklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        91\nStimmabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56        Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung . . . . . . . . . .                                    92\nStimmabgabe behinderter Wähler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57                         Berlin-Klausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     93\nVermerk über die Stimmabgabe...................... 58                                             Inkrafttreten, Außerkrafttreten                                                                94\nStimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines . . . . . . 59\nSchluß der Wahlhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60                  Anlagen:\nAnlage 1\nzweiter Unterabschnitt                                                                            (zu§ 18 Abs. 2)\nBesondere Regelungen                                                                              Formblatt für Wahlberechtigte mit Hauptwohnung im Land\nBerlin und Nebenwohnung im übrigen Geltungsbereich des\nWahl in Sonderwahlbezirken                                                                     61\nGesetzes - Erst- und Zweitausfertigung -\nStimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleine-\nren Alten- oder Pflegeheimen ....................... .                                         62\nAnlage 2\nStimmabgabe in Klöstern ........................... .                                          63 (zu§ 18 Abs. 5)\nStimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und                                                Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von Wahl-\nJustizvollzugsanstalten ............................. .                                        64 berechtigten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland\nStimmabgabe der wahlberechtigten Bewohner gesperr-                                                einschließlich des Landes Berlin leben, sowie Versicherung an\nter Wohnstätten ................................... .                                          65 Eides Statt - Erst- und Zweitausfertigung -\nBriefwahl .......................................... .                                         66\nAnlage 3\nVierter Abschnitt                                                                                 (zu § 19 Abs. 1 )\nErmittlung und Feststellung                                                                       Wahlbenachrichtigung\nder Wahlergebnisse (§§ 67 bis 81)\nErmittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im                                                Anlage 4\nWahlbezirk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   67 (ZU§ 19 Abs. 2)\nZählung der Wähler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           68 Wahlscheinantrag\nZählung der Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              69\nAnlage 5\nBekanntgabe des Wahlergebnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            70\n(zu § 20 Abs. 1 )\nSchnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse . . . . . . . .                                    71\nBekanntmachung der Gemeindebehörde über die Auslegung\nWahlniederschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        72 des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahl-\nÜbergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen ...... ~                                            73 scheinen","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                             1771\nAnlage 6                                                      Anlage 20\n(zu § 20 Abs. 2)                                              (zu § 39 Abs. 1 )\nHinweise für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag       Landesliste\nAnlage 7                                                      Anlage 21\n(zu § 21 Abs. 1)                                             (zu ·§ 39 Abs. 3)\nBeurkundung des Wählerverzeichnisses durch die Gemeinde-     Unterstützungsunterschrift und Bescheinigung des Wahl-\nbehörde                                                      rechts (Landesliste)\nAnlage 8\nAnlage 22\n(zu § 24 Abs. 1 )\n(zu § 39 Abs. 4 Nr. 1 )\nBeurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses\nZustimmungserklärung (Landesliste)\ndurch die Gemeindebehörde\nAnlage 9                                                      Anlage 23\n(zu § 26 Abs. 2)                                             (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)\nWahlschein                                                    Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur\nAufstellung der Bewerber für die Landesliste\nAnlage 10\n(zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3)                             Anlage 24\n(zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)\nWahlumschlag für die Briefwahl\n- Vorder- und Rückseite -                                     Versicherung an Eides Statt zur Aufstellung der Landeslisten-\nbewerber\nAnlage 11\n(zu§ 28 Abs. 3 und§ 45 Abs. 4)                               Anlage 25\nWahlbriefumschlag                                             (zu § 44 Abs. 1 )\n- Vorder- und Rückseite -                                     Erklärung über den Ausschluß von der Verbindung von\nLandeslisten\nAnlage 12\n(zu§ 28 Abs. 3)                                              Anlage 26\nMerkblatt für die Briefwahl                                   (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1)\n- Vorder- und Rückseite -                                     Stimmzettel\nAnlage 13.                                                    Anlage 27\n(zu § 34 Abs. 1 )                                            (zu § 48 Abs. 1 )\nKreiswahlvorschlag                                           Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde\nAnlage 14                                                     Anlage 28\n(zu§ 34 Abs. 4)\n(zu § 71 Abs. 7 und § '75 Abs. 4)\nUnterstützungsunterschrift und Bescheinigung des Wahl-        Schnellmeldung über das Ergebnis der Wahl\nrechts (Kreiswahlvorschlag)\n·Anlage 15                                                    Anlage 29\n(zu§ 34 Abs. 5 Nr. 1)                                        (zu§ 72 Abs. 1)\nZustimmungserklärung (Kreiswahlvorschlag)                    Wahlniederschrift (Urnenwahl)\nAnlage 16                                                    Anlage 30\n(zu§ 34 Abs. 5 Nr. 2 und§ 39 Abs. 4 Nr. 2)                   (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, 77 Abs. 1)\nBescheinigung der Wählbarkeit                                Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl\nAnlage 17                                                    Anlage 31\n(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)                                       (zu§ 75 Abs. 5)\nNiederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur  Wahlniederschrift (Briefwahl)\nAufstellung des Bewerbers für den Wahlkreis\nAnlage 18                                                    Anlage 32\n(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)                                       (zu § 76 Abs. 6)\nVersicherung an Eides Statt zur Bewerberaufstellung im Wahl- Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur\nkreis                                                        Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl-\nkreis\nAnlage 19\n(zu § 36 Abs. 6)                                             Anlage 33\nNiederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur  (zu § 77 Abs. 4)\nEntscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreis-     Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses\nwahlvorschläge                                               zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land","1772                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAuf Grund des§ 52 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes                                       §5\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September\nTätigkeit der Wahlausschüsse\n1975 (BGBI. 1 S. 2325), der durch das Gesetz vorn\n8. März 1985 (BGBI. 1S. 521) geändert worden ist, wird           (1) Die Wahlausschüsse sind ohne Rücksicht auf die\nverordnet:                                                   Zahl der erschienenen Beisitzer beschlußfähig.\n(2) Der Vorsitzende bestimmt Ort und Zeit der Sitzun-\nErster Abschnitt                        gen. Er lädt die Beisitzer zu den Sitzungen und weist\nWahlorgane                           dabe'i darauf hin, daß der Ausschuß ohne Rücksicht auf\ndie Zahl der erschienenen Beisitzer beschlußfähig ist.\n§ 1                                (3) Zeit, Ort un9 Gegenstand der Verhandlungen sind\nöffentlich bekanntzumachen.\nBundeswahlleiter\n(4) Der Vorsitzende bestellt einen Schriftführer;\nDer Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden\ndieser ist nur stimmberechtigt, wenn er zugleich Bei-\nauf unbestimmte Zeit ernannt. Der Bundesminister des\nsitzer ist.\nInnern macht die Namen des Bundeswahlleiters und\nseines Stellvertreters sowie die Anschriften ihrer               (5) Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer und den\nDienststelle mit Fernsprech- und Fernschreibanschluß         Schriftführer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres\nöffentlich bekannt.                                          Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer\n§2                             amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen,\ninsbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unter-\nLandeswahlleiter                       liegenden Angelegenheiten.\nDer Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden         ·(6) Der Vorsitzende ist befugt, Personen, die die Ruhe\nauf unbestimmte Zeit ernannt. Die ernennende Stelle          und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu ver-\nteilt die Namen des Landeswahlleiters und seines Stell-     weisen.\nvertreters sowie die Anschriften ihrer Dienststelle mit\nFernsprech-· und Fernschreibanschluß dem Bundes-                (7) Über jede Sitzung ist vom Schriftführer eine\nwahlleiter mit und macht sie öffentlich bekannt             Niederschrift zu fertigen; sie ist vom Vorsitzenden, von\nden Beisitzern und vom Schriftführer zu unterzeichnen.\n§3\nKreiswahlleiter                                                    §6\nWahlvorsteher und Wahlvorstand\n( 1) Der Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter werden\nvor jeder Wahl ernannt. Spätestens hat die Ernennung             (1) Vor jeder Wahl sind, nach Möglichkeit aus den\nalsbald nach der Bestimmung des Tages der Hauptwahl          Wahlberechtigten der Gemeinde, für jeden Wahlbezirk\nzu erfolgen. Die ernennende Stelle teilt die Namen des       ein Wahlvorsteher und sein Stellvertreter, im Falle des\nKreiswahlleiters und seines Stellvertreters sowie die        § 46 Abs. 2 mehrere Wahlvorsteher und Stellvertreter zu\nAnschriften ihrer Dienststelle mit Fernsprech- und Fern-    ernennen. In Gemeinden, die nur einen Wahlbezirk\nschreibanschluß dem Landeswahlleiter und dem Bun-            bilden, sollen in der Regel der Leiter der Gemeinde-\ndeswahlleiter mit und macht sie öffentlich bekannt.         verwaltung und sein Vertreter ernannt werden.\n(2) Der Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter üben ihr     (2) Die Beisitzer des Wahlvorstandes sollen mög-\nAmt auch nach der Hauptwahl, längstens bis zum Ablauf       lichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach\nder Wahlperiode, aus.                                        Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks\nberufen werden. Der Stellvertreter des Wahlvorstehers\n§4\nist zugleich Beisitzer des Wahlvorstandes.\nBildung der Wahlausschüsse\n(3) Der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter werden,\n(1) Der Bundeswahlleiter, der Landeswahlleiter und       wenn sie nicht schon für ihr Hauptamt verpflichtet sind,\nder Kreiswahlleiter berufen alsbald nach der Bestim-        von der Gemeindebehörde vor Beginn der Wahlhand-\nmung des Tages der Hauptwahl die Beisitzer der Wahl-        lung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und\nausschüsse und für jeden Beisitzer ein~n Stellvertreter.    zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen\nDie Beisitzer der Landeswahlausschüsse und der              Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbeson-\nKreiswahlausschüsse sind aus den Wahlberechtigten           dere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden\ndes jeweiligen Gebietes zu berufen; sie sollen möglichst    Angelegenheiten, verpflichtet. Die Mitglieder des Wahl-\nam Sitz des Wahlleiters wohnen.                             vorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine\npolitische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar\n(2) Bei der Auswahl der Beisitzer der Wahlaus-\ntragen.\nschüsse sollen in der Regel die Parteien in der Reihen-\nfolge der bei der letzten BUndestagswahl in dem jewei-          (4) Der Wahlvorsteher bestellt aus den Beisitzern den\nligen Gebiet errungenen Zahlen der Zweitstimmen             Schriftführer und dessen Stellvertreter.\nangemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzei-\n(q_) Die Gemeindebehörde hat die Mitglieder des\ntig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden.\nWahlvorstandes vor der Wahl so über ihre Aufgaben zu\n(3) Die Wahlausschüsse bestehen auch nach der            unterrichten, daß ein ordnungsmäßiger Ablauf der Wahl-\nHauptwahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode,        handlung sowie der Ermittlung und Feststellung des\nfort.                                                       Wahlergebnisses gesichert sind.","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                             1773\n(6) Der Wahlvorstand wird von der Gemeindebehörde         4. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände für die einzel-\noder in ihrem Auftrag vom Wahlvorsteher einberufen. Er           nen Wahlkreise sind nach Möglichkeit aus den Wahl-\ntritt am Wahltage rechtzeitig vor Beginn der Wahlzeit im         berechtigten des jeweiligen Wahlkreises zu berufen,\nWahlraum zusammen.                                               die am Sitz des Kreiswahlleiters wohnen, bei Bildung\nvon Briefwahlvorständen für einzelne öder für meh-\n(7) Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsmäßige             rere Gemeinden oder für jeden Kreis innerhalb eines\nDurchführung der Wahl. Der Wahlvorsteher leitet die              Wahlkreises nach Möglichkeit aus den Wahlberech-\nTätigkeit des Wahlvorstandes.                                    tigten, die in den jeweiligen Gemeinden oder Kreisen\n(8) Während der Wahlhandlung müssen immer min-                wohnen.\ndestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter         5. Der Kreiswahlleiter macht Ort und Zeit des Zusam-\nder Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stell-         mentritts      des   Briefwahlvorstandes      öffentlich\nvertreter, anwesend sein. Bei der Ermittlung und Fest-           bekannt, verpflichtet den Briefwahlvorsteher und sei-\nstellung des Wahlergebnisses sollen alle Mitglieder des          nen Stellvertreter zur unparteiischen Wahrnehmung\nWahlvorstandes anwesend sein.                                    ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die\nihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgeworde-\n(9) Der Wahlvorstand ist beschlußfähig                        nen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlge-\nwährend der Wahlhandlung, wenn mindestens drei Mit-              heimnis unterliegenden Angelegenheiten, unterrich-\nglieder,                                                         tet den Briefwahlvorstand über seine Aufgaqen und\nberuft ihn ein; entsprechendes gilt bei der Einsetzung\nbei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-\nmehrerer Briefwahlvorstände für einen Wahlkreis.\nses, wenn mindestens fünf Mitglieder,\nWerden Briefwahlvorstände für einzelne oder meh-\ndarunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schrift-              rere Gemeinden oder für jeden Kreis innerhalb eines\nführer oder ihre Stellvertreter,                                 Wahlkreises gebildet, nimmt die jeweilige oder die\nanwesend sind. Fehlende Beisitzer sind vom Wahlvor-              nach Nummer 3 betraute Gemeindebehörde oder die\nsteher durch Wahlberechtigte zu ersetzen, wenn es mit            Verwaltungsbehörde des jeweiligen Kreises diese\nRücksicht auf die Beschlußfähigkeit des Wahlvorstan-             Aufgaben wahr.\ndes erforderlich ist. Sie sind vom Wahlvorsteher nach        6. Der Briefwahlvorstand ist beschlußfähig\nAbsatz 3 zu verpflichten.\nbei der Zulassung oder Zurückweisung der Wahl-\n(10) Bei Bedarf stellt die Gemeindebehörde dem                briefe nach § 75 Abs. 1 und 2, wenn mindestens drei\nWahlvorstand die erforderlichen Hilfskräfte zur Ver-             Mitglieder,\nfügung.                                                          bei der Ermittlung und Feststellung des Briefwahl-\nergebnisses nach § 75 Abs. 3, wenn mindestens\n§7                                  5 Mitglieder,\nBriefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand                darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schrift-\nführer oder ihre Stellvertreter,\nFür die Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände\ngilt § 6 entsprechend mit folgenden Maßgaben:                    anwesend sind.\n1. Bei der Bildung mehrerer Briefwahlvorstände nach\n§8\n§ 8 Abs. 1 des Gesetzes für einen Wahlkreis und bei\nder Bildung von Briefwahlvorständen nach § 8 Abs. 3                       Beweglicher Wahlvorstand\ndes Gesetzes für einzelne oder mehrere Gemeinden\nFür die Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern,\noder für jeden Kreis innerhalb eines Wahlkreises darf\nkleineren Alten- oder Pflegeheimen, Klöstern, sozialthe-\ndie Zahl der auf einen 9riefwahlvorstand entfallenden\nrapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten\nWahlbriefe nicht so ge,ring sein, daß erkennbar wird,\nsowie gesperrten Wohnstätten sollen bei entsprechen-\nwie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben; auf\ndem Bedürfnis und soweit möglich bewegliche Wahlvor-\neinen Briefwahlvorstand sollen mindestens 50 Wahl-\nstände gebildet werden. Der bewegliche Wahlvorstand\nbriefe entfallen.\nbesteht aus dem Wahlvorsteher des zuständigen Wahl-\n2. Die Anordnung über die Bildung von Briefwahlvor-          bezirks oder seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern\nständen nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes ist alsbald        des Wahlvorstandes. Die Gemeindebehörde kann\nnach der Bestimmung des Tages der Hauptwahl zu          jedoch auch den beweglichen Wahlvorstand eines\ntreffen; über die Anordnung sind der Bundeswahl-        anderen Wahlbezirks der Gemeinde mit der Entgegen-\nleiter, der Landeswahlleiter und die Kreiswahlleiter    nahme der Stimmzettel beauftragen.\nunverzüglich zu unterrichten. Wieviel Briefwahlvor-\nstände im Falle einer Anordnung nach§ 8 Abs. 3 des\nGesetzes zu bilden sind, um das Ergebnis der Brief-                                   §9\nwahl noch am Wahltage feststellen zu können, ent-                                Ehrenämter\nscheidet die Landesregierung oder die von ihr\nbestimmte Stelle.                                          Die Übernahme eines Wahlehrenamtes               können\nablehnen\n3. Wird im Rahmen einer Anordnung nach § 8 Abs. 3\n1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landes-\ndes Gesetzes für mehrere Gemeinden ein Briefwahl-\nregierung,\nvorstand gebildet, ist eine dieser Gemeinden mit der\nDurchführung der Briefwahl zu betrauen; Nummer 2         2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deut-\nSatz 1 gilt entsprechend.                                   schen Bundestages oder eines Landtages,","1774                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n3. Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebens-              (3) Die Wahlberechtigten in Gemeinschaftsunter-\njahr vollendet haben,                                    künften wie Lagern, Unterkünften der Bundeswehr, des\n4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, daß ihnen           Bundesgrenzschutzes oder der Polizei sollen nach\ndie Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes     festen Abgrenzungsmerkmalen auf mehrere Wahl-\nin besonderer Weise erschwert,                           bezirke verteilt werden. Entsprechendes gilt für Wahl-\nberechtigte nach § 1 2 Abs. 2 des Gesetzes, wenn sie\n5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, daß sie aus         nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 in das Wählerverzeichnis\ndringenden beruflichen Gründen oder durch Krank-         der Gemeindebehörde in Bonn einzutragen sind.\nheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen wich-\ntigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig          (4) Der Kreiswahlleiter kann kleine Gemeinden und\nauszuüben.                                               Teile von Gemeinden des gleichen Verwaltungsbezirks\nzu einem Wahlbezirk und Teile von Gemeinden, die von\n§10                              Wahlkreisgrenzen durchschnitten werden, mit benach-\nbarten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden eines\nAuslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern,             anderen Verwaltungsbezirks zu einem Wahlbezirk ver-\nErfrischungsgeld                        einigen. Dabei bestimmt er, welche Gemeinde die Wahl\n(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und          durchführt.\nMitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außer- ,                                §13\nhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer not-\nwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung                                 Sonderwahlbezirke\nder§§ 5 und 6 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes;              (1) Für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime,\nwenn sie außerhalb ihres Wohnortes tätig werden,              Pflegeheime, Erholungsheime und gleichartige Einrich-\nerhalten sie außerdem Tage- und Übernachtungsgelder           tungen mit einer größeren Anzahl von Wahlberechtigten,\nnach Reisekostenstufe B des Bundesreisekosten-                die keinen Wahlraum außerhalb der Einrichtung auf-\ngesetzes.                                                     suchen können, soll die Gemeindebehörde bei ent-\n(2) Ein Erfrischungsgeld von je 20,-DM, das auf ein       sprechendem Bedürfnis Sonderwahlbezirke zur Stimm-\nTagegeld nach Absatz 1 anzurechnen ist, kann gewährt          abgabe für Wahlscheininhaber bilden.\nwerden den Mitgliedern der Wahlausschüsse für die                (2) Mehrere Einrichtungen können zu einem Sonder-\nTeilnahme an einer nach § 5 einberufenen Sitzung und          wahlbezirk zusammengefaßt werden.\nden Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag.\n(3) Wird ein Sonderwahlbezirk nicht gebildet, gilt § 8\nentsprechend.\n§ 11\nGeldbußen\nZweiter Unterabschnitt\nGeldbußen nach § 49 a Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes\nfließen in die Kasse der Gemeinde, in der der Betroffene                       Wählerverzeichnis\nin das Wählerverzeichnis einzutragen ist, Geldbußen\nnach § 49 a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes in die Kasse des                                  §14\nBundes.\nFührung des Wählerverzeichnisses\n(1) Die Gemeindebehörde legt für jeden allgemeinen\nWahlbezirk (§ 12) ein Verzeichnis der Wahlberechtigten\nZweiter Abschnitt                        nach Familiennamen und Vornamen, Tag der Geburt\nVorbereitung der Wahl                       und Wohnung an.\n(2) Das Wählerverzeichnis wird unter fortlaufender\nErster Unterabschnitt                        Nummer in der Buchstabenfolge der Familiennamen, bei\nWahlbezirke                            gleichen Familiennamen der Vornamen, angelegt. Es\nkann auch nach Ortsteilen, Straßen und Hausnummern\n§12                              gegliedert sowie nach Geschlechtern getrennt angelegt\nwerden.\nAllgemeine Wahlbezirke\n(3) Wählerverzeichnisse, die für frühere Wahlen auf-\n( 1) Gemeinden mit nicht mehr als 2 500 Einwohnern        gestellt worden sind, können unter Beachtung der\nbilden in der Regel einen Wahlbezirk. Größere Gemein-         Bestimmung des § 89 fortgeführt und wieder verwendet\nden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die             werden.\nGemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu\nbilden sind.                                                    (4) Die Gemeindebehörde sorgt dafür, daß die Unter-\nlagen für die Wählerverzeichnisse jederzeit so vollstän-\n(2) Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Ver-        dig vorhanden sind, daß diese vor Wahlen rechtzeitig\nhältnissen so abgegrenzt werden, daß allen Wahlbe-            berichtigt oder neu aufgestellt werden können.\nrechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleich-\ntert wird. Kein Wahlbezirk soll mehr als 2 500 Einwohner        (5) Besteht ein Wahlbezirk aus mehreren Gemeinden\numfassen. Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahl-           oder Teilen mehrerer Gemeinden, so legt jede Gemein-\nbezirks darf nicht so gering sein, daß erkennbar wird,        debehörde das Wählerverzeichnis für ihren Teil des\nwie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.                   Wahlbezirks an.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                           1775\n§ 15                             nung anmeldet, bleibt in dem Wählerverzeichnis des\nForm des Wählerverzeichnisses                  Wahlbezirks eingetragen, für den er am Stichtag gemel-\ndet war. Der Wahlberechtigte ist bei der Anmeldung\n( 1) Das Wählerverzeichnis wird als Wählerliste in      über die Regelung in den Sätzen 1 und 2 zu belehren.\nHeftform oder als Wahlkartei angelegt. Es darf mehrere     Erfolgt die Eintragung auf Antrag, benachrichtigt die\nSpalten für Vermerke über die Stimmabgabe und muß          Gemeindebehörde des Zuzugsortes hiervon unverzüg-\neine Spalte für Bemerkungen enthalten.                     lich die Gemeindebehörde des Fortzugsortes, die den\nWahlberechtigten in ihrem Wählerverzeichnis streicht.\n(2) Die Wahlkartei muß in verschließbaren Kästen        Wenn im Falle des Satzes 1 bei der Gemeindebehörde\nverwahrt werden. Die Kästen müssen so eingerichtet\ndes Fortzugsortes eine Mitteilung über den Ausschluß\nsein, daß die Karten durch eine Vorrichtung festgehal-     vom Wahlrecht vorliegt oder nachträglich eingeht,\nten werden und daß nach Abschluß des Wählerver-            benachrichtigt sie hiervon unverzüglich die Gemeinde-\nzeichnisses Karten nicht mehr herausgenommen oder          behörde des Zuzugsortes, die den Wahlberechtigten in\neingefügt werden können.                                   ihrem Wählerverzeichnis streicht; der Betroffene ist von\nder Streichung zu unterrichten.\n§ 16\n(4) Für Wahlberechtigte, die am Stichtag nicht für eine\nEintragung der Wahlberechtigten                Wohnung.gemeldet sind und sich vor dem Beginn der\nin das Wählerverzeichnis                   Auslegungsfrist für das Wählerverzeichnis bei der\n( 1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis       Meldebehörde für eine. Wohnung anmelden, gilt Ab-\nalle Wahlberechtigten einzutragen, die am 35. Tage vor     satz 3 Satz 1 und 3 entsprechend.\nder Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet             (5) Bezieht ein Wahlberechtigter, der nach Absatz 1 in\nsind                                                       das Wählerverzeichnis eingetragen ist, in einer anderen\n1. für eine Wohnung, es sei denn, daß sie ihre Wohnung,    Gemeinde eine weitere Wohnung, die seine Hauptwoh-\nbei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, im           nung wird, oder verlegt er seine Hauptwohnung in eine\nLand Berlin innehaben, .                               andere Gemeinde, so gilt, wenn er sich vor Beginn der\nAuslegungsfrist für das Wählerverzeichnis bei der\n2. auf Grund eines Anstellungs-, Heuer- oder Ausbil-\nMeldebehörde anmeldet, Absatz 3 entsprechend.\ndungsverhältnisses als Kapitän oder Besatzungs-\nmitglied für ein Seeschiff, das nach dem Flaggen-         (6) Welche von mehreren Wohnungen eines Wahl-\nrechtsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III,     berechtigten seine Hauptwohnung ist, bestimmt sich\nGliederungsnummer 9514-1, veröffentlichten berei-      nach den Vorschriften des Melderechts.\nnigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 3 des\nGesetzes vom 10. Mai 1978 (BGBI. I S. 613), die Bun-      (7) Bevor eine Person in das Wählerverzeichnis ein-\ndesflagge zu führen berechtigt ist (§ 1.2 Abs. 4 Nr. 1 getragen wird, ist zu prüfen, ob sie die Wahlrechts-\ndes Gesetzes),                                         voraussetzungen des § 1 2 des Gesetzes erfüllt ,.md ob\nsie nicht nach § 13 des Gesetzes vom Wahlrecht aus-\n3. für ein Binnenschiff, das in einem Schiffsregister im   geschlossen ist. Erfolgt die Eintragung in das Wähler-\nGeltungsbereich des Gesetzes eingetragen ist(§ 12      verzeichnis nur auf Antrag, ist außerdem zu prüfen, ob\nAbs. 4 Nr. 2 des Gesetzes),                            ein frist- und formgerechter Antrag gestellt ist.\n4. für eine Justizvollzugsanstalt oder die entspre-           (8) Personen, die nicht wahlberechtigt sind, dürfen\nchende Einrichtung(§ 12 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes).\nnicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.\n(2) Auf Antrag sind in das Wählerverzeichnis ein-       Gleiches gilt für antragsberechtigte Personen, die kei-\nzutragen Wahlberechtigte                     ·             nen frist- oder formgerechten Antrag auf Eintragung in\ndas Wählerverzeichnis gestellt haben. Gibt eine\n1. nach § 1 2 Abs. 1 des Gesetzes,                         Gemeindebehörde einem Eintragungsantrag nicht statt\na) die ihre Hauptwohnung im Land Berlin und eine       oder streicht sie eine in das Wählerverzeichnis ein-\nNebenwohnung im übrigen Geltungsbereich des        getragene Person, hat sie den Betroffenen unverzüglich\nGesetzes innehaben,                                zu unterrichten. Gegen die Entscheidung kann der\nb) die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im           Betroffene Einspruch einlegen;§ 22 Abs. 2 bis 5 gilt ent-\nWahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten,             sprechend. Auf die Möglichkeit der Einspruchs-\neinlegung ist hinzuweisen.\n2. a) nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes sowie\n(9) Wahlberechtigte, die nach Absatz 1 Nr. 2 und 4\nb) nach§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes,    von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen\ndie nicht nach Absatz 1 Nr. 1 von Amts wegen in das    sind, werden, solange die hierfür erforderlichen Vor-\nWählerverzeichnis einzutragen sind.                    schriften über die Meldepflicht für diesen Personenkreis\nnicht in allen Ländern in Kraft getreten sind, nur auf\n(3) Verlegt ein Wahlberechtigter, der nach Absatz 1 in  Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der\ndas Wählerverzeichnis eingetragen ist, seine Wohnung       Bundesminister des Innern macht den Zeitpunkt, von\nund meldet er sich vor Beginn der Auslegungsfrist für      dem ab die Eintragung in das Wählerverzeichnis von\ndas Wählerverzeichnis ( § 17 Abs. 1 Satz 2 des Geset-      Amts wegen erfolgt, öffentlich bekannt.\nzes) bei der Meldebehörde des Zuzugsortes an, so wird\ner in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugs-          ( 10) Wer wegen geistigen Gebrechens unter Pfleg-\nortes nur auf Antrag eingetragen. Ein nach Absatz 1 in     schaft steht, ist in das Wählerverzeichnis einzutragen,\ndas Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,      wenn er die Voraussetzungen des§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und\nder sich innerhalb derselben Gemeinde für eine Woh-        2 des Gesetzes erfüllt und bis spätestens zum 21. Tage","1776                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil    1\nvor der Wahl nachweist, daß die Pflegschaft auf Grund            dem Wahlgebiet zuletzt gemeldet war; sofern die\nseiner Einwilligung angeordnet ist. Der Nachweis ist             letzte Wohnung im Land Berlin lag, ist die Gemeinde-\ngegenüber der für die Eintragung zuständigen                     behörde in Bonn zuständig. Satz 1 erster Halbsatz\nGemeinde durch Vorlage einer schriftlichen Bescheini-            gilt auch für Seeleute, die seit dem Fortzug aus dem\ngung des Vormundschaftsgerichts, das die Pflegschaft             Wahlgebiet auf Schiffen unter fremder Flagge fahren,\nangeordnet hat, mit Angabe von Familienname, Vorna-              sowie für Binnenschiffer, deren Schiff nicht in einem\nmen, Tag der Geburt, Geburtsort und genauer Anschrift            Schiffsregister im Geltungsbereich des Gesetzes\nzu führen. Im übrigen gelten, auch für die Zuständigkeit         eingetragen ist und für die Angehörigen ihres Haus-\nfür die Eintragung in das Wählerverzeichnis, die allge-          standes; sofern die letzte Wohnung im Land Berlin\n. meinen Bestimmungen.                                             lag, ist für Seeleute die Gemeindebehörde in Ham-\nburg, für Binnenschiffer und die Angehörigen ihres\n§ 17                                Hausstandes die Gemeindebehörde in Duisburg\nzuständig. Für Seeleute, die von einem Seeschiff,\nZuständigkeiten für die Eintragung                   das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, abge-\nin das Wählerverzeichnis                       mustert haben und im Anschluß daran auf einem\n(1) Zuständig für die Eintragung in das Wählerver-            Seeschiff unter fremder Flagge fahren, ist die\nzeichnis ist in den Fällen des                                   Gemeinde am Sitz des ehemaligen Reeders zustän-\ndig. Für Binnenschiffer, die zuletzt auf einem im Gel-\n1. § 16 Abs. 1 Nr. 1 die für die Wohnung zuständige              tungsbereich des Gesetzes im Schiffsregister einge-\nGemeinde, bei mehreren Wohnungen die für die                tragenen Binnenschiff gefahren sind und im\nHauptwohnung zuständige Gemeinde,                           Anschluß daran auf einem Binnenschiff, das nicht im\n2. § 16 Abs. 1 Nr. 2 die für den Sitz des Reeders zustän-        Schiffsregister im Geltungsbereich des Gesetzes\ndige Gemeinde,                                              eingetragen ist, oder auf einem Seeschiff unter frem-\nder Flagge fahren, ist die Gemeinde nach Absatz 1\n3. § 16 Abs. 1 Nr. 3 die für den Heimatort des Binnen-\nNr. 3 zuständig. War der Heimatort des Binnenschiffs\nschiffes zuständige Gemeinde,\ndas Land Berlin, so ist die Gemeindebehörde in Duis-\n4. § 16 Abs. 1 Nr. 4 die für die Justizvollzugsanstalt           burg zuständig.\noder die entsprechende Einrichtung zuständige\nGemeinde.                                                  (3) Zuständig für die Eintragung in das Wählerver-\nzeichnis ist in den Fällen des\n(2) Zuständig für die Eintragung in das Wählerver-\nzeichnis ist in den Fällen des                               1. § 16 Abs. 3 die Gemeinde des Zuzugsortes,\n1.. ,§ 16 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a die Gemeinde, in der      2. § 16 Abs. 4 die Gemeinde, in der sich der Wahl-\nder Wahlberechtigte am 35. Tage vor der Wahl                berechtigte für eine Wohnung, bei mehreren Woh-\n(Stichtag) für eine Nebenwohnung bei der Melde-             nungen für die Hauptwohnung, gemeldet hat,\nbehörde gemeldet ist; hat der Wahlberechtigte am        3. § 16 Abs. 5 die Gemeinde der neuen Hauptwohnung,\nStichtag mehrere Nebenwohnungen inne, bleibt es         4. § 16 Abs. 9 die Gemeinde am Sitz des Reeders oder\nihm überlassen, bei welcher Gemeinde er den Antrag\nder Justizvollzugsanstalt oder der entsprechenden\nauf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen will,\nEinrichtung.\n2. § 16 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b die Gemeinde, in der\nder Wahlberechtigte am Stichtag übernachtet hat                                     §18\nund deren zuständiger Stelle der Aufenthalt an-\ngezeigt worden ist,                                                    Verfahren für die Eintragung\nin das Wählerverzeichnis\n3. § 16 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a eine benachbarte Ge-                                 auf Antrag\nmeinde im Geltungsbereich des Gesetzes, sofern der\nBedienstete seine Wohnung oder seinen gewöhnli-            (1) Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeich-\nchen Aufenthalt in nächster Nähe der Bundesgrenze       nis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der\ngenommen hat und er nicht einer diplomatischen          Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen.\noder konsularischen Vertretung der Bundesrepublik       Er muß Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt,\nDeutschland oder der Ständigen Vertretung der Bun-      Geburtsort und die genaue Anschrift des Wahlberech-\ndesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demo-         tigten enthalten. Sammelanträge sind, abgesehen von\nkratischen Republik angehört. Sofern der Bedien-        den Fällen des Absatzes 5, zulässig; sie müssen von\nstete nicht in das Wählerverzeichnis einer benach-      allen aufgeführten Wahlberechtigten persönlich und\nbarten Gemeinde einzutragen ist oder er einer diplo-    handschriftlich unterzeichnet sein. Ein behinderter\nmatischen oder konsularischen Vertretung der Bun-       Wahlberechtigter kann sich hierbei einer Person seines\ndesrepublik Deutschland oder der Ständigen Vertre-      Vertrauens bedienen; § 57 gilt entsprechend.\ntung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deut-\n(2) In den Fällen des § 16 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a\nschen Demokratischen Republik angehört, ist die\nhat der Wahlberechtigte zusammen mit seinem Antrag\nGemeinde zuständig, in der die für ihn zuständige\nauf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde-\noberste Dienstbehörde ihren Sitz hat. Für die Ange-\nbehörde gegenüber durch Abgabe einer Erklärung nach\nhörigen des Hausstandes gelten die Vorschriften\nAnlage 1 den Nachweis für das Innehaben einer Woh-\nentsprechend,\nnung im Sinne des Melderechts zu erbringen. Vordrucke\n4. § 16 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b die Gemeinde im Gel-        hierfür sind vom Wahlberechtigten bei dem für seine\ntungsbereich des Gesetzes, in der der Wahlberech-      Hauptwohnung zuständigen Bezirksamt (Bezirksein-\ntigte nacl\"' seiner Erklärung vor seinem Fortzug aus    wohneramt) im Land Berlin anzufordern. Dieses hat den","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                           1777\nAntrag auf Vollständigkeit zu prüfen und zu bestätigen,      wohneramt) im Land Berlin zu übersenden. Dieses hat\ndaß der Antragsteller mit Hauptwohnung im Land Berlin        den Antrag zu prüfen und zu bestätigen, daß der Antrag-\ngemeldet ist, die Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12         steller mit Wohnung im Land Berlin gemeldet war. Der\ndes Gesetzes erfüllt und nicht nach § 13 des Gesetzes        Bundeswahlleiter ist von der Eintragung in das Wähler-\nvom Wahlrecht ausgeschlossen ist, sowie außerdem             verzeichnis unverzüglich durch Übersendung der Zweit-\nanzugeben, welche Nebenwohnungen im Melderegister            ausfertigung des Antrages nach Anlage 2, auf der die\nverzeichnet sind. Bestehen Zweifel an den Angaben des        Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist, zu\nWahlberechtigten, hat die für die Nebenwohnung               unterrichten. Erhält der Bundeswahlleiter Mitteilungen\nzuständige Gemeindebehörde den Sachverhalt unver-            verschiedener Gemeindebehörden über die Eintragung\nzüglich aufzuklären. Das für die Hauptwohnung zustän-        desselben Antragstellers in das Wählerverzeichnis, so\ndige Bezirksamt ist von der Eintragung in das Wähler-        hat er diejenige Gemeindebehörde, deren Unterrichtung\nverzeichnis unverzüglich zu unterrichten, indem ihm          über die Eintragung in d.as Wählerverzeichnis nach der\neine Ausfertigung des Antrages nach Anlage 1, auf der        ersten Mitteilung eingeht, unverzüglich von der Eintra-\ndie Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist,        gung des Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis\nübersandt wird. Erhält das für die Hauptwohnung              der zuerst mitteilenden Gemeinde zu benachrichtigen.\nzuständige Bezirksamt Mitteilungen verschiedener             Die vom Bundeswahlleiter benachrichtigte Gemeinde-\nGemeindebehörden über die Eintragung desselben               behörde hat den Wahlberechtigten im Wählerverzeich-\nAntragstellers in das Wählerverzeichnis, so hat es die-      nis zu streichen und ihn davon zu unterrichten.\njenige Gemeindebehörde, deren Unterrichtung über die\nEintragung in das Wählerverzeichnis nach der ersten             (6) Kehrt ein Wahlberechtigter nach § 12 Abs. 2\nMitteilung eingeht, unverzüglich von der Eintragung des      Satz 1 Nr. 2 oder 3 des Gesetzes in das Wahlgebiet\nWahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der zuerst        zurück und meldet er sich dort nach dem Stichtag, aber\nmitteilenden Gemeinde zu benachrichtigen. Die vom           vor Beginn der Auslegungsfrist für das Wählerverzeich-\nBezirksamt benachrichtigte Gemeindebehörde hat den           nis für eine Wohnung an, so wird er nur auf Antrag und\nWahlberechtigten im Wählerverzeichnis zu streichen           nur dann in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des\nund ihn davon zu unterrichten.                              Zuzugsortes eingetragen, wenn er noch keinen Antrag\nnach Absatz 5 gestellt und dies der Gemeindebehörde\n(3) In den Fällen des § 16 Abs. 2 Nr. 1 sind Wahl-      versichert hat. Der Wahlberechtigte ist bei der Anmel-\nberechtigte bis zum Wahltage im Wählerverzeichnis der        dung darüber zu belehren. Die Gemeindebehörde hat\nGemeinde zu führen, die nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 oder 2       den Bundeswahlleiter unverzüglich von der Eintragung\nzuständig ist, auch wenn nach dem Stichtag eine Neu-        eines solchen Wahlberechtigten in das Wählerverzeich-\nanmeldung bei einer anderen Meldebehörde des Wahl-           nis zu unterrichten. Absatz 5 Satz 7 und 8 gilt entspre-\ngebietes erfolgt. Sie sind bei der Anmeldung ent-            chend.\nsprechend zu unterrichten.\n§ 19\n(4) In den Fällen des§ 16 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a\nhaben Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerver-                   Benachrichtigung der Wahlberechtigten\nzeichnis einer benachbarten Gemeinde einzutragen\n(1) Spätestens am Tage vor der Auslegung des Wäh-\noder die Bedienstete von diplomatischen oder konsula-\nlerverzeichnisses benachrichtigt die Gemeindebehörde\nrischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland\njeden Wahlberechtigten, der in das Wählerverzeichnis\nsowie der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik\neingetragen ist, nach dem Muster der Anlage 3. Die Mit-\nDeutschland bei der Deutschen Demokratischen Repu-\n. teilung soll enthalten\nblik sind, ihren Antrag über die für sie zuständige ober-\nste Dienstbehörde zu leiten. Diese hat zu bestätigen,        1. den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung\ndaß der Antragsteller nach § 1 2 des Gesetzes wahlbe-            des Wahlberechtigten,\nrechtigt, nicht nach § 13 des Gesetzes vom Wahlrecht         2. die Angabe des Wahlraumes,\nausgeschlossen und nicht nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 von\nAmts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen ist.         3. die Angabe der Wahlzeit,\n4. die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das\n(5) In den Fällen des § 16 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b\nWählerverzeichnis eingetragen ist,\nhat der Wahlberechtigte in seinem Antrag auf Eintra-\ngung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 der              5. die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der\nGemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Ver-                Wahl mitzubringen und den Personalausweis bereit-\nsicherung an Eides Statt den Nachweis für seine Wahl-           zuhalten,\nberechtigung zu erbringen und zu erklären, daß er in kei-   6. die Belehrung, daß die Wahlbenachrichtigung einen\nner anderen Gemeinde im Wahlgebiet einen Antrag auf             Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in\nEintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat. Vor-          einem anderen als dem angegebenen Wahlraum\ndrucke und Merkblätter für die Antragstellung können             berechtigt,\nbei den diplomatischen und berufskonsularischen Ver-\ntretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,        7. die Belehrung über die Beantragung eines Wahl-\nbeim Bundeswahlleiter sowie bei der Gemeindebehörde             scheines und über die Übersendung von Briefwahl-\nin Bonn angefordert werden. Bestehen Zweifel an Anga-           unterlagen. Sie muß mindestens Hinweise darüber\nben des Antragstellers, hat die Gemeindebehörde den             enthalten,\nSachverhalt unverzüglich aufzuklären. Sofern die letzte         a) daß der Wahlscheinantrag nur auszufüllen ist,\nWohnung des Antragstellers im Land Berlin lag, hat die              wenn der Wahlberechtigte in einem anderen\nGemeindebehörde einen Abdruck des Antrages dem für                  Wahlraum seines Wahlkreises oder durch Brief-\ndiese Wohnung zuständigen Bezirksamt (Bezirksein-                  wahl wählen will,","1778                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nb) unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein         Wochenzeitung, von den Berufskonsulaten durch min-\nerteilt wird (§ 25 Abs. 1 und§ 27 Abs. 4 Satz 3)    destens eine deutschsprachige Anzeige in einer regio-\nund                                                 nalen Tageszeitung vorzunehmen. Kann die Bekannt-\nc) daß der Wahlschein von einem anderen als dem         machung in begründeten Einzelfällen nicht erfolgen oder\nWahlberechtigten nur beantragt werden kann,         erscheint sie nicht gerechtfertigt, so ist sie durch Aus-\nwenn die Berechtigung zur Antragstellung durch      hang im Dienstgebäude der Vertretung und, soweit\nVorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewie-    möglich, durch Unterrichtung der einzelnen bekannten\nsen wird (§ 27 Abs. 3).                             Betroffenen vorzunehmen.\nBei Wahlberechtigten, die nach § 16 Abs. 3 bis 5 auf                                   § 21\nAntrag oder nach § 16 Abs. 10 in das Wählerverzeichnis\neingetragen werden, hat die Benachrichtigung unver-                   Auslegung des Wählerverzeichnisses\nzüglich nach der Eintragung zu erfolgen.\n(1) Die Gemeindebehörde beurkundet das Wähler-\n(2) Der Benachrichtigung nach Absatz 1 ist ein Vor-      verzeichnis vor der Auslegung nach dem Muster der\ndruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahl-          Anlage 7 auf dem Titelblatt, bei Verwendung einer Wahl-\nscheines nach dem Muster der Anlage 4 beizufügen.           kartei auf einer besonderen Karteikarte.\n(3) Auf Wahlberechtigte, die nach § 16 Abs. 2 und 9         (2) Die Gemeindebehörde legt das Wählerverzeichnis\nnur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen         mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung aus und\nwerden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlun-        sorgt dafür, daß das Wählerverzeichnis auch an den in\nterlagen beantragt haben, finden die Absätze 1 und 2        die Auslegungsfrist fallenden Sonn- und Feiertagen\nkeine Anwendung.                                            eingesehen werden kann.\n(3) Auf Verlangen des Wahlberechtigten ist in dem\n§ 20                            Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist der\nBekanntmachung                        Tag der Geburt unkenntlich zu machen.\nüber die Auslegung des Wählerverzeichnisses              (4) Innerhalb der Auslegungsfrist ist das Anfertigen\nund die Erteilung von Wahlscheinen               von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahl-\n(1) Die Gemeindebehörde macht spätestens am              berechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit\n24. Tage vor der Wahl nach dem Muster der Anlage 5          der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Per-\nöffentlich bekannt,                                         sonen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck\nverwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich\n1. wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das            gemacht werden.\nWählerverzeichnis ausliegt,\n2. daß bei der Gemeindebehörde innerhalb der Aus-                                      § 22\nlegungsfrist schriftlich oder durch Erklärung zur               Einspruch gegen das Wählerverzeichnis\nNiederschrift Einspruch gegen das Wählerverzeich-                           und Beschwerde\nnis eingelegt werden kann (§ 22),\n(1) Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder\n3. daß Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis       unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist\neingetragen sind, bis spätestens zum 21. Tage vor       Einspruch einlegen.\nder Wahl eine Wahlbenachrichtigung zugeht und daß\nWahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler-        (2) Der Einspruch wird bei der Gemeindebehörde\nverzeichnis eingetragen werden und bereits einen        schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einge-\nWahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt            legt. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkun-\nhaben, keine Wahlbenachrichtigung erhalten,             dig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen\nBeweismittel beizubringen.\n4. wo, in welcher Zeit und unter welchen Voraussetzun-\ngen Wahlscheine beantragt werden können                   (3) Will die Gemeindebehörde einem Einspruch gegen\n(§§ 25 ff.),                                            die Eintragung eines anderen ·stattgeben, so hat sie\n5. wie durch Briefwahl gewählt wird (§ 66).                 diesem vor der Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung\nzu geben.\n(2) Die diplomatischen und berufskonsularischen\nVertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Aus-            (4) Die Gemeindebehörde hat ihre Entscheidung dem\nland machen unverzüglich nach der Bestimmung des            Antragsteller und dem Betroffenen spätestens am\nWahltages öffentlich bekannt,                               10. Tage vor der Wahl zuzustellen und auf den zulässi-\ngen Rechtsbehelf hinzuweisen. Einern auf Eintragung\n1. unter welchen Voraussetzungen im Ausland lebende         gerichteten Einspruch gibt die Gemeindebehörde in der\nDeutsche an der Wahl zum Deutschen Bundestag            Weise statt, daß sie dem Wahlberechtigten nach\nteilnehmen können,                                      Berichtigung des Wählerverzeichnisses die Wahl-\n2. wo, in welcher Form und in welcher Frist dieser Per-     benachrichtigung zugehen läßt. In den Fällen des § 18\nsonenkreis, um an der Wahl teilnehmen zu können,        Abs. 2 unterrichtet sie unverzüglich die zuständigen\ndie Eintragung in ein Wählerverzeichnis in der Bun-     Stellen von der Eintragung.\ndesrepublik Deutschland beantragen muß.\n(5) Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde\nDie Bekanntmachung ist nach Anlage 6 von den Bot-           kann binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde\nschaften durch mindestens eine deutschsprachige             an den Kreiswahlleiter einge_legt werden. Die\nAnzeige in jeweils einer überregionalen Tages- und          Beschwerde wird bei der Gemeindebehörde schriftlich","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                           1779\noder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt. Die       1. wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus\nGemeindebehörde legt die Beschwerde mit den Vorgän-             wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks\ngen unverzüglich dem Kreiswahlleiter vor. Der Kreis-            aufhält,\nwahlleiter hat über die Beschwerde spätestens am vier-      2. wenn er seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk\nten Tage vor der Wahl zu entscheiden; Absatz 3 gilt ent-        verlegt und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen\nsprechend. Die Beschwerdeentscheidung ist den Be-\nWahlbezirks eingetragen worden ist,\nteiligten und der Gemeindebehörde bekanntzugeben.\nSie ist vorbehaltlich anderer Entscheidung im Wahl-         3. wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krank-\nprüfungsverfahren endgültig.                                    heit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens\noder sonst seines körperlichen Zustandes wegen\n§ 23                                den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren\nSchwierigkeiten aufsuchen kann.\nBerichtigung des Wählerverzeichnisses\n(2) Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerver-\n(1) Nach Beginn der Auslegungsfrist ist die Eintra-\nzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahl-\ngung oder Streichung von Personen sowie die Vor-\nschein,\nnahme sonstiger Änderungen im Wählerverzeichnis nur\nnoch auf rechtzeitigen Einspruch zulässig. § 16 Abs. 2      1. wenn er nachweist, daß er ohne Verschulden die\nbis 5, 9 und 10, § 18 Abs. 2 Satz 7 sowie § 30 bleiben          Antragsfrist nach § 18 Abs. 1, die Einspruchsfrist\nunberührt.                                                      nach § 22 Abs. 1 oder die Frist nach § 16 Abs. 10\nversäumt hat,\n(2) Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig\noder unvollständig, so kann die Gemeindebehörde den         2. wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst\nMangel auch von Amts wegen beheben. Dies gilt nicht             nach Ablauf der Fristen nach § 16 Abs. 10, § 18\nfür Mängel, die Gegenstand eines Einspruchsverfah-              Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 entstanden ist,\nrens sind. § 22 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.             3. wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren fest-\ngestellt worden und die Feststellung erst nach\n(3) Alle vom Beginn der Auslegungsfrist ab vorgenom-\nAbschluß des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis\nmenen Änderungen sind in der Spalte „Bemerkungen\"\nder Gemeindebehörde gelangt ist.\nzu erläutern und mit Datum und Unterschrift des voll-\nziehenden Bediensteten zu versehen.\n§ 26\n(4) Nach Abschluß des Wählerverzeichnisses können\nÄnderungen mit Ausnahme der in Absatz 2 und in § 53              Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines\nAbs. 2 vorgesehenen Berichtigungen nicht mehr vor-             (1) Der Wahlschein wird von der Gemeindebehörde\ngenommen werden.                                            erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte\n§ 24                            eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.\nAbschluß des Wählerverzeichnisses                   (2) Der Wahlschein wird nach dem Muster der An-\nlage 9 erteilt.\n(1) Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage\nvor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor                               § 27\nder Wahl durch die Gemeindebehörde abzuschließen.\nSie stellt dabei die Zahl der Wahlberechtigten des Wahl-                       Wahlscheinanträge\nbezirks fest. Der Abschluß wird auf der Wählerliste, bei       (1) Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich\nVerwendung einer Wahlkartei auf einer besonderen            oder mündlich bei der Gemeind.ebehörde beantragt wer-\nKarteikarte nach dem Muster der Anlage 8 beurkundet.        den; eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.\n(2) Wird das Wählerverzeichnis als Wahlkartei               (2) Der Antragsteller muß den Grund für die Erteilung\ngeführt, so wird beim Abschluß die Festhaltevorrichtung     eines Wahlscheines glaubhaft machen.\ndurch Schloß, Plombe oder Siegel so gesichert, daß\nKarten nicht mehr entnommen oder eingefügt werden              (3) Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch\nkönnen.                                                     Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß\ner dazu berechtigt ist.\n(3) Wählerverzeichnisse mehrerer Gemeinden oder\nGemeindeteile, die zu einem Wahlbezirk vereinigt sind,         (4) Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der\n,werden von der Gemeindebehörde, die die Wahl im             Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden. In den Fällen des\nWahlbezirk durchführt, zum Wählerverzeichnis des            § 25 Abs. 2 können Wahlscheine noch bis zum Wahl-\nWahlbezirks verbunden und abgeschlossen.                    tage, 12.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn\nbei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahl-\nraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig-\nDritter Unterabschnitt                       keiten aufgesucht werden kann; in diesem Fall hat die\nGemeindebehörde vor Erteilung des Wahlscheines den\nWahlscheine\nfür den Wahlbezirk des Wahlberechtigten zuständigen\nWahlvorsteher davon zu unterrichten, der entsprechend\n§ 25                            § 53 Abs. 2 zu verfahren hat.\nVoraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen\n(5) Bei Wahlberechtigten, die nach§ 16 Abs. 2 und 9\n(1) Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeich-     nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen\nnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,    werden, gilt der Antrag zugleich als Antrag auf Erteilung","1780                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil      1\neines Wahlscheines, es sei denn, der Wahlberechtigte       geführt werden, daß in einem Wahlscheinblock Durch-\nwill vor dem Wahlvorstand seines Wahlbezirks wählen.       schriften der erteilten Wahlscheine zurückbehalten\nwerden. Auf dem Wahlschein wird die Nummer eingetra-\n(6) Verspätet eingegangene schriftliche Anträge sind\ngen, unter der er im Wahlscheinverzeichnis vermerkt ist,\nunbearbeitet mit den dazugehörigen Briefumschlägen\nsowie die Nummer, unter der der Wahlberechtigte im\nzu verpacken und vorläufig aufzubewahren.\nWählerverzeichnis geführt wird. Bei nicht in das Wähler-\nverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten wird auf\n§ 28                            dem Wahlschein vermerkt, daß dessen Erteilung nach\n§ 25 Abs. 2 erfolgt ist. Werden nach Abschluß des Wäh-\nErteilung von Wahlscheinen\nlerverzeichnisses noch Wahlscheine erteilt, so ist dar-\n(1) Wahlscheine dürfen nicht vor der Zulassung der      über ein besonderes Verzeichnis nach den Sätzen 1\nWahlvorschläge durch den Landes- und den Kreiswahl-        bis 3 zu führen.\nausschuß nach den §§ 26 und 28 des Gesetzes erteilt\nwerden.                                                        {7) Wird einem Wahlberechtigten mit Hauptwohnung\nim Land Berlin und einer Nebenwohnung im übrigen Gel-\n(2) Der Wahlschein muß von dem mit der Erteilung        tungsbereich des Gesetzes ein Wahlschein nach § 25\nbeauftragten Bediensteten eigenhändig unterschrieben       Abs. 2 erteilt, hat die Gemeindebehörde unverzüglich\nwerden und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Die         das für die Hauptwohnung zuständige Bezirksamt zu\nVerwendung von Vordrucken, in die die Unterschrift         unterrichten. § 18 Abs. 2 Satz 6 und 7 gilt entsprechend.\neingedruckt ist, ist unzulässig.\n(8) Wird ein Wahlberechtigter, der bereits eirien Wahl-\n(3) Ergibt sich aus dem Antrag nicht, daß der Wahl-     schein erhalten hat, im Wählerverzeichnis gestrichen,\nberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so sind    so ist der Wahlschein für ungültig zu erklären. Die\ndem Wahlschein beizufügen                                  Gemeindebehörde verständigt den Kreiswahlleiter, der\n1. ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises nach dem      alle Wahlvorstände des Wahlkreises über die Ungültig-\nMuster der Anlage 26,                                 keit des Wahlscheines unterrichtet. Das Wahlschein-\nverzeichnis ist zu berichtigen. In den Fällen des § 39\n2. ein amtlicher Wahlumschlag nach dem Muster der          Abs. 5 des Gesetzes ist im Wahlscheinverzeichnis in\nAnlage 10,                                            geeigneter Form zu vermerken, daß die Stimmen eines\n3. ein amtlicher Wahlbriefumschlag nach dem Muster         Wählers, der bereits an der Briefwahl teilgenommen hat,\nder Anlage 11 , auf dem die vollständige Anschrift,    nicht ungültig sind.\nwohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die\nBezeichnung der Gemeindebehörde, die den Wahl-            (9) Die Gemeindebehörde übersendet, sofern sie\nschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die       nicht selbst oder sofern nicht eine andere Gemeindebe-\nWahlscheinnummer angegeben sind und                   hörde oder die Verwaltungsbehörde des Kreises für die\nDurchführung der. Briefwahl zuständig ist, dem Kreis-\n4. ein Merkblatt zur Briefwahl nach dem Muster der        wahlleiter das allgemeine Wahlscheinverzeichnis sofort\nAnlage 12.                                            nach Abschluß des Wählerverzeichnisses auf schnell-\nDer Wahlberechtigte kann diese Papiere nachträglich,      stem Wege und,eine Abschrift des besonderen Wahl-\nbis spätestens am Wahltage, 1 2.00 Uhr, anfordern.        scheinverzeichnisses so rechtzeitig, daß sie spätestens\nam Wahltage vormittags bei dem Kreiswahlleiter ein-\n(4) An einen anderen als den Wahlberechtigten per-     geht. Hat die Gemeindebehörde noch Wahlscheine\nsönlich dürfen Wahlsc~ein und Briefwahlunterlagen nur     gemäß § 27 Abs. 4 Satz 2 und 3 erteilt, so teilt sie die\nim Falle einer plötzlichen Erkrankung (§ 27 Abs. 4        Namen der Wahlberechtigten am Wahltage unverzüg-\nSatz 3) ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung        lich, spätestens bis 15.00 Uhr, fernmündlich dem Kreis-\nzur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen        wahlleiter mit, der sie in den Verzeichnissen nachtragen\nVollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem        läßt. Ist eine andere Gemeindebehörde nach § 7 Nr. 3\nWahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post    mit der Durchführung der Briefwahl betraut worden oder\nübersandt oder amtlich überbracht werden können.          ist die Verwaltungsbehörde des Kreises zuständig, hat\nPostsendungen sind von der Gemeindebehörde freizu-        die Gemeindebehörde die Verzeichnisse entsprechend\nmachen. Die Gemeindebehörde übersendet dem Wahl-          Satz 1 der beauftragten Gemeindebehörde oder der\nberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit       Verwaltungsbehörde des Kreises zuzuleiten; Satz 2 gilt\nLuftpost, wenn sich aus seinen Antrag ergibt, daß er aus  entsprechend.\neinem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder\nwenn die Verwendung der Luftpost sonst geboten               (10) Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.\nerscheint.                                                Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, daß ihm der\nbeantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm\n(5) Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahl-      bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahl-\nschein und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde-      schein erteilt werden; Absatz 8 Satz 1 bis 3 und Ab-\nbehörde ab, so soll ihm Gelegenheit gegeben werden,       satz 9 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.\ndie Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Es ist sicher-\nzustellen, daß der Stimmzettel unbeobachtet gekenn-\nzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann.                                   § 29\nErteilung von Wahlscheinen\n(6) Über die erteilten Wahlscheine führt die Gemein-\nan bestimmte Personengruppen\ndebehörde ein Wahlscheinverzeichnis, in dem die Fälle\ndes § 25 Abs. 1 und die des Absatzes 2 getrennt gehal-        (1) Die Gemeindebehörde fordert spätestens am ach-\nten werden. Das Verzeichnis kann auch in der Form         ten Tage vor der Wahl von den Leitungen","Nr. 47 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                            1781\n1. der Einrichtungen, für die ein Sonderwahlbezirk        gen für die Einreichung von Wahlvorschlägen nach § 18\ngebildet worden ist (§ 13),                           Abs. 2 des Gesetzes hin. Sie geben bekannt, wo und bis\n2. der kleineren Krankenhäuser, kleineren Alten- oder    zu welchem Zeitpunkt die Anzeigen nach § 18 Abs. 2\nPflegeheime, Klöster, sozialtherapeutischen An-       des Gesetzes und die Wahlvorschläge eingereicht wer-\nstalten und Justizvollzugsanstalten, für deren Wahl-  den müssen und weisen auf die Bestimmungen über\nberechtigte die Stimmabgabe vor einem beweglichen     Inhalt und Form der Wahlvorschläge, auf die Zahl der in\nWahlvorstand vorgesehen ist (§§ 8 und 62 bis 64),     bestimmten Fällen beizubringenden Unterschriften und\nNachweise sowie auf die mit den Wahlvorschlägen vor-\nein Verzeichnis der wahlberechtigten Personen aus der     zulegenden Erklärungen, Niederschriften und Versiche-\nGemeinde, die sich in der Einrichtung befinden oder dort  rungen hin (§§ 20, 21 und 27 des Gesetzes).\nbeschäftigt sind und die am Wahltage in der Einrichtung\nwählen wollen. Sie erteilt diesen Wahlberechtigten           (2) Der Bundeswahlleiter macht öffentlich bekannt,\nWahlscheine und übersendet sie der Leitung der Ein-       wo und in welcher Frist und Form der Ausschluß von der\nrichtung zur unverzüglichen Aushändigung.                 Listenverbindung einer Partei erklärt werden kann(§§ 7\nund 29 des Gesetzes).\n(2) Die Gemeindebehörde veranlaßt die Leitungen der\nEinrichtungen spätestens am 13. Tage vor der Wahl,                                   § 33\ndie wahlberechtigten Personen, die sich in der Einrich-   Beteiligungsanzeige der in § 18 Abs. 2 des Gesetzes\ntung befinden oder dort beschäftigt sind und die in Wäh-       genannten Parteien, Beseitigung von Mängeln\nlerverzeichnisses anderer Gemeinden des gleichen\nWahlkreises geführt werden, zu verständigen, daß sie in      (1) Der Bundeswahlleiter vermerkt auf jeder Beteili-\nder Einrichtung nur wählen können, wenn sie sich von      gungsanzeige den Tag des Eingangs und prüft unver-\nder Gemeindebehörde, in deren Wählerverzeichnis sie       züglich, ob sie den Anforderungen des Gesetzes ent-\neingetragen sind, einen Wahlschein beschafft haben,       spricht. Stellt er Mängel fest, so benachrichtigt er sofort\nden Vorstand der Partei und fordert ihn auf, behebbare\ndie wahlberechtigten Personen, die sich in der Einrich-   Mängel rechtzeitig zu beseitigen; dabei hat er darauf\ntung befinden oder dort beschäftigt sind und die in Wäh-  hinzuweisen, daß nach der Bestimmung des § 18 Abs. 3\nlerverzeichnissen von Gemeinden anderer Wahlkreise        des Gesetzes\ngeführt werden, zu verständigen, daß· sie ihr Wahlrecht\nnur durch Briefwahl in ihrem Heimatwahlkreis ausüben      1 . nach Ablauf der Anzeigefrist nur noch Mängel an sich\nkönnen und sich dafür von der Gemeindebehörde, in             gültiger Anzeigen behoben werden können,\nderen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, einen       2. nach der Entscheidung über die Feststellung der\nWahlschein mit Briefwahlunterlagen beschaffen müs-            Parteieigenschaft jede Mängelbeseitigung aus-\nsen.                                                          geschlossen ist,\n(3) Die Gemeindebehörde ersucht spätestens am          3. der Vorstand der Partei gegen Verfügungen des\n13. Tage vor der Wahl die Truppenteile, die ihren Stand-      Bundeswahlleiters den Bundeswahlausschuß an-\nort im Gemeindegebiet haben, die wahlberechtigten             rufen kann.\nSoldaten entsprechend Absatz 2 zu verständigen.              (2) Der Bundeswahlleiter lädt die Vereinigungen, die\nihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben, zu der\n§ 30                           Sitzung, in der über ihre Anerkennung als Partei für die\nVermerk im Wählerverzeichnis                 Wahl entschieden wird. Er legt dem Bundeswahlaus-\nschuß die Beteiligungsanzeigen vor und berichtet über\nHat ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten,    das Ergebnis der Vorprüfung. Vor der Beschlußfassung\nso wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Ver-   sind die erschienenen Beteiligten zu hören.\nmerk über die Stimmabgabe „Wahlschein\" oder „W\"\neingetragen.                                                 (3) Im Anschluß an die Feststellung nach § 18 Abs. 4\ndes Gesetzes gibt der Bundeswahlleiter die Entschei-\n§ 31                           dung des Bundeswahlausschusses in der Sitzung unter\nkurzer Angabe der Gründe bekannt. Die Entscheidung\nEinspruch gegen die Versagung des Wahlscheines\nist vom Bundeswahlleiter öffentlich bekanntzumachen.\nund Beschwerde\nWird die Erteilung eines Wahlscheines versagt, so                                 § 34\nkann dagegen Einspruch eingelegt werden. § 22 Abs. 2\nInhalt und Form der Kreiswahlvorschläge\nbis 5 gilt entsprechend.\n(1) Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der\nAnlage 13 eingereicht werden. Er muß enthalten\nVierter Unterabschnitt\n1. Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag\nWahlvorschläge, Stimmzettel                        der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwoh-\nnung) des Bewerbers,\n§ 32\n2. den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie\nAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen            eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei\n(1) Nachdem der Wahltag bestimmt ist, fordern die          anderen Kreiswahlvorschlägen ( § 20 Abs. 3 des ,\nKreis- und Landeswahlleiter durch öffentliche Bekannt-        Gesetzes) deren Kennwort.\nmachung zur möglichst frühzeitigen Einreichung der        Er soll ferner Namen und Anschriften des Vertrauens-\nWahlvorschläge auf und weisen auf die Voraussetzun-       mannes und seines Stellvertreters enthalten.","1782                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n(2) Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von min-            oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden.\ndestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landes-              Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.\nverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem\nStellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unter-        (5) Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen\nzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landes-       1. die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach\nverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so           dem Muster der Anlage 15, daß er seiner Aufstellung\nmüssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen                zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine\nder nächstniedrigen Gebietsverbände (§ 7 Abs. 2 des              Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben\nParteiengesetzes), in deren Bereich der Wahlkreis liegt,         hat,\ndem Satz 1 gemäß unterzeichnet sein. Die Unterschrif-        2. eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde-\nten des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er                behörde nach dem Muster der Anlage 16, daß der\ninnerhalb der Einreichungsfrist nachweist, daß dem               vorgeschlagene Bewerber wählbar ist,\nLandeswahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1 entspre-\nchende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände          3. bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfer-\nvorliegt.                                                        tigung der Niederschrift über die Beschlußfassung\nder Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der\n(3) Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben die drei           Bewerber aufgestellt worden ist, im Falle eines Ein-\nersten Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unter-             spruchs nach § 21 Abs. 4 des Gesetzes auch eine\nschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten.          Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte\nAbsatz 4 Nr. 3 und 4 gilt entsprechend.                          Abstimmung, mit\"den nach§ 21 Abs. 6 des Gesetzes\n(4) Muß ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200              vorgeschriebenen Versicherungen an Eides Statt;\nWahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein,             die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 17\nso sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern            gefertigt, die Versicherung an Eides Statt nach dem\nnach Anlage 14 unter Beachtung folgender Vorschriften            Muster der Anlage 18 abgegeben werden,\nzu erbringen:                                               4. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunter-\n1. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreis-             schriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der\nwahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung         Unterzeichner (Absatz 4 Nr. 2 ·und 3), sofern der\nsind Familienname, Vornamen und Anschrift (Haupt-            Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahl-\nwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzu-                berechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein\ngeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvor-              muß.\nschlages, der den Kreiswahlvorschlag einreichen            (6) Die Bescheinigung des Wahlrechts (Absatz 4\nwill, sind außerdem bei Parteien deren Namen und,       Nr. 3) und die Bescheinigung der Wählbarkeit (Absatz 5\nsofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch         Nr. 2) sind kostenfrei zu erteilen. Die Gemeindebehörde\ndiese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren           darf für jeden Wahlberechtigten die Bescheinigung des\nKennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Auf-      Wahlrechts nur einmal zu einem Kreiswahlvorschlag\nstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder        erteilen; dabei darf sie nicht festhalten, für welchen\neiner besonderen oder allgemeinen Vertreterver-         Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist.\nsammlung nach § 21 des Gesetzes zu bestätigen.\nDer Kreiswahlleiter hat die in den Sätzen 2 und 3          (7) Für Bewerber, die keine Wohnung im Geltungsbe-\ngenannten Angaben im Kopf der Formblätter zu ver-       reich des Gesetzes innehaben und sich dort auch sonst\nmerken.                                                 nicht gewöhnlich aufhalten, erteilt der Bundesminister\ndes Innern die Wählbarkeitsbescheinigung. Sie ist bei\n2. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag\nder für den Wohnort des Bewerbers zuständigen diplo-\nunterstützen, müssen die Erklärung auf dem Form-\nmatischen oder berufskonsularischen Vertretung der\nblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen;\nneben der Unterschrift sind Familienname, ·vor-         Bundesrepublik Deutschland oder bei der Ständigen\nVertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der\nnamen, Tag der Geburt und Anschrift (Rauptwoh-\nDeutschen Demokratischen Republik, sonst unmittelbar\nnung) des Unterzeichners anzugebe~.\nunter Vorlage der erforderlichen Nachweise zu be-\n3. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder       antragen.\ngesondert eine Bescheinigung der Gemeindebe-\nhörde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen                                   § 35\n-ist, beizufügen, daß er im betreffenden Wahlkreis\nwahlberechtigt ist. Gesonderte. Bescheinigungen\nVorprüfung der Kreiawahlvorachläge\ndes Wahlrechts sind vom Träger des Wahlvorschla-\ndurch den Krelawahllelter\nges bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages           ( 1) Der Kreiswahlleiter vermerkt auf jedem Kreiswahl-\nmit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden.      vorschlag den Tag und bei Eingang am letzten Tage der\nWer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahl-      Einreichungsfrist außerdem die Uhrzeit des Eingangs\nrechts beantragt, muß nachweisen, daß der Betref-       und übersendet dem Landeswahlleiter und dem Bun-\nfende den Kreiswahlvorschlag unterstützt.               deswahlleiter sofort je einen Abdruck. Er prüft unverzüg-\n4. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvor-        lich, ob die eingegangenen Kreiswahlvorschläge voll-\nschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreis-         ständig sind und den Erfordernissen des Gesetzes und\nwahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unter-       dieser Verordnung entsprechen.\nschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig.           (2) Wird dem Kreiswahlleiter bekannt, daß ein im\n5. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach        Wahlkreis vorgeschlagener Bewerber noch in einem\nAufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder-        anderen Wahlkreis vorgeschlagen worden ist, so weist","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                         1783\nI\ner den Kreiswahlleiter des anderen Wahlkreises auf die        schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift ein-\nDoppelbewerbung hin.                                          gelegt. Der Bundeswahlleiter kann telegraphisch oder\nfernschriftlich Beschwerde einlegen. Der Kreiswahl-\n(3) Wird der Kreiswahllausschuß nach § 25 Abs. 4           leiter legt seine Beschwerde schriftlich, telegraphisch\ndes Gesetzes im Mängelbeseitigungsverfahren angeru-           oder fernschriftlich beim Landeswahlleiter ein. Der\nfen, hat er über die Verfügung des Kreiswahlleiters           Kreiswahlleiter unterrichtet unverzüglich den Landes-\nu~verzüglich zu entscheiden. Dem Vertrauensmann des           wahlleiter und den Bundeswahlleiter über die eingegan-\n~etroffenen Kreiswahlvorschlages ist Gelegenheit zur          genen Beschwerden und verfährt nach den Anweisun-\nAußerung zu geben.\ngen des Landeswahlleiters.\n§ 36\n(2) Der Landeswahlleiter lädt die Beschwerdeführer,\nZulassung der Kreiswahlvorschläge                  die Vertrauensmänner der betroffenen Kreiswahlvor-\nschläge sowie den Kreiswahlleiter und den Bundes-\n( 1) Der Kreiswahlleiter lädt die Vertrauensmänner der\nwahlleiter zu der Sitzung, in der über die Beschwerde\nKreiswahlvorschläge zu der Sitzung, in der über die\nentschie9en wird. Den Vertrauensmännern ist Gelegen-\nZulassung der Kreiswahlvorschläge entschieden wird.\nheit zur Außerung zu geben.\n(2) Der Kreiswahlleiter legt dem Kreiswahlausschuß\nalle eingegangenen Kreiswahlvorschläge vor ·un·d                  (3) Der Landeswahlleiter gibt die Entscheidung des\nberichtet ihm über das Ergebnis der Vorprüfung.               Landeswahlausschusses in der Sitzung im Anschluß an\ndie Beschlußfassung unter kurzer Angabe der Gründe\n(3) Der Kreiswahlausschuß prüft die eingegangenen          bekannt und teilt sie sofort dem Bundeswahlleiter mit.\nKreiswahlvorschläge und beschließt über ihre Zulas-\nsung oder Zurückweisung. Vor einer Entscheidung ist\ndem erschienenen Vertrauensmann des betroffenen                                           § 38\nWahlvorschlages Gelegenheit zur Äußerung zu geben.\nBekanntmachung der Kreiswahlvorschläge\n(4) Der Kreiswahlausschuß stellt die zugelassenen\nKreiswahlvorschläge mit den in § 34 Abs. 1 Satz 2                 Der Kreiswahlleiter ordnet die zugelassenen Kreis-\nbezeichneten Angaben fest. Fehlt bei einem anderen            wahlvorschläge unter fortlaufenden Nummern in der\nKreiswahlvorschlag (§ 20 Abs. 3 des Gesetzes) das             Reihenfolge, wie sie durch § 30 Abs. 3 Satz 3 und 4 des\nKennwort oder erweckt es den Eindruck, als handele es         Gesetzes und durch die Mitteilung des Landeswahl-\nsich um den Kreiswahlvorschlag einer Partei, oder ist es      leiters nach § 43 Abs. 2 bestimmt ist, und macht sie\ngeeignet, Verwechslungen mit einem früher eingereich-         öffentlich bekannt. Parteien, für die eine Landesliste,\nten Kreiswahlvorschlag hervorzurufen, so erhält der           aber kein Kreiswahlvorschlag zugelassen ist, erhalten\nKreiswahlvorschlag den Namen des Bewerbers als                eine Leernummer. Die Bekanntmachung enthält für\nKennwort. Geben die Namen mehrerer Parteien oder              jeden Kreiswahlvorschlag die in § 34 Abs. 1 Satz 2 be-\nderen Kurzbezeichnungen zu Verwechslungen Anlaß,              zeichneten Angaben; statt des Tages der Geburt ist\nso fügt der Kreiswahlausschuß einem der Wahlvor-              jedoch jeweils nur das Geburtsjahr des Bewerbers an-\nschläge eine Unterscheidungsbezeichnung bei; hat der          zugeben.\nLandeswahlausschuß eine Unterscheidungsregelung\ngetroffen (§ 41 Abs. 1 ), so gilt diese.                                                  § 39\n(5) Der Kreiswahlleiter gibt die Entscheidung des                       Inhalt und Form der Landeslisten\nKreiswahlausschusses in der Sitzung im Anschluß an                ( 1) Die Landesliste soll nach dem Muster der An-\ndie Beschlußfassung unter kurzer Angabe der Gründe            lage 20 eingereicht werden. Sie muß enthalten\nbekannt und weist auf den zulässigen Rechtsbehelf hin.\n1. den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie\n(6) Die Niederschrift über die Sitzung ( § 5 Abs. 7) ist        eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese,\nnach dem Muster der Anlage 19 zu fertigen; der Nieder-\nschrift sind die zugelassenen Kreiswahlvorschläge in          2. Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag\nder vom Kreiswahlausschuß festgestellten Fassung                   der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwoh-\nbeizufügen.                                                        nung) der Bewerber.\nSie soll ferner Namen und Anschriften des Vertrauens-\n(7) Nach der Sitzung übersendet der Kreiswahlleiter        mannes und seines Stellvertreters enthalten.\ndem Landeswahlleiter und dem Bundeswahlleiter sofort\neine Ausfertigung der Niederschrift und ihrer Anlagen             (2) Die Landesliste ist von mindestens drei Mitglie-\nund weist dabei auf ihm bedenklich erscheinende Ent-          dern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei\nscheidungen besonders hin. Er ist verpflichtet, dem           darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellv,ertreter:\nBundeswahlleiter auf Verlangen alle für die Einlegung         persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat\neiner Beschwerde erforderlichen Auskünfte zu erteilen         eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder\nund Feststellungen zu treffen.                                keine einheitliche Landesorganisation, so ist die Lan-\ndesliste von den Vorständen der nächstniedrigen\n§ 37                             Gebietsverbände(§ 7 Abs. 2 des Parteiengesetzes), die\nBeschwerde gegen Entscheidungen                    im Bereich des Landes liegen, dem Satz 1 gemäß zu\ndes Kreiswahlausschusses\nunterzeichnen. Die Unterschriften des einreichenden\nVorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einrei-\n(1) Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des             chungsfrist eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende\nKreiswahlausschusses wird beim Kreiswahlleiter                Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt.","1784                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n(3) Die in § 18 Abs. 2 des Gesetzes genannten Par-                                     § 41\nteien haben die nach § 27 Abs. 1 des Gesetzes weiter\nZulassung der Landeslisten\nerforderliche Zahl von Unterschriften auf amtlichen\nFormblättern nach Anlage 21 zu erbringen. Die Form-              (1) Der Landeswahlausschuß stellt die zugelassenen\nblätter werden auf Anforderung vom Landeswahlleiter           Landeslisten mit den in § 39 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten\nkostenfrei geliefert. Bei der Anforderung ist der Name        Angaben und mit der maßgebenden Bewerberreihen-\nder Partei, die die Landesliste einreichen will, und,         folge fest. Geben die Namen mehrerer Parteien oder\nsofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese        deren Kurzbezeichnungen im Land zu Verwechslungen\nanzugeben. Der Landeswahlleiter hat diese Angaben im          Anlaß, so fügt der Landeswahlausschuß einer Landes-\nKopf der Formblätter zu vermerken. Im übrigen gilt § 34       liste oder mehreren Landeslisten eine Unterschei-\nAbs. 3 entsprechend.                                          dungsbezeichnung bei.\n(4) Der Landesliste sind beizufügen                           (2) Für das Verfahren gilt § 36 Abs. 1 bis 3, 5 und 6\nentsprechend. Der Niederschrift sind die zugelassenen\n1. die Erklärungen der vorgeschlagenen Bewerber nach          Landeslisten in der vom Landeswahlausschuß fest-\ndem Muster der Anlage 22, daß sie ihrer Aufstellung     gestellten Fassung beizufügen. Der Landeswahlleiter\nzustimmen und für keine andere Landesliste ihre          übersendet dem Bundeswahlleiter sofort eine Ausferti-\nZustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben           gur,g der Niederschrift und ihrer Anlagen.\nhaben,\n2. die Bescheinigungen der zuständigen Gemeinde-                                          § 42\nbehörden nach dem Muster der Anlage 16, daß die\nvorgeschlagenen Bewerber wählbar sind,                              Beschwerde gegen Entscheidungen\ndes Landeswahlausschusses\n3. eine Ausfertigung der Niederschrift über die\nBeschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterver-           (1) Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des\nsammlung, in der die Bewerber aufgestellt worden        Landeswahlausschusses wird beim Landeswahlleiter\nsind und ihre Reihenfolge auf der Landesliste fest-     schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einge-\ngelegt worden ist, mit den nach § 21 Abs. 6 des         legt. Der Landeswahlleiter legt seine Beschwerde\nGesetzes vorgeschriebenen Versicherungen an             schriftlich, telegraphisch oder fernschriftlich beim Bun-\nEides Statt, wobei sich die Versicherung an Eides       deswahlleiter ein. Der Landeswahlleiter unterrichtet\nStatt auch darauf zu erstrecken hat, daß die Fest-      unverzüglich den Bundeswahlleiter über die eingegan-\nlegung der Reihenfolge der Bewerber in der Landes-      genen Beschwerden und verfährt nach dessen Anwei-\nliste in geheimer Abstimmung erfolgt ist; die Nieder-   sungen.\nschrift soll nach dem Muster der Anlage 23 gefertigt,\ndie Versicherung an Eides Statt nach dem Muster der         (2) Der Bundeswahlleiter lädt die Beschwerdeführer,\nAnlage 24 abgegeben werden,                             die Vertrauensmänner der betroffenen Landeslisten und\nden Landeswahlleiter zu der Sitzung, in der über die\n4. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunter-           Beschwerde entschieden wird. Den Vertrauensmän-\nschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der      nern ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben .\nUnterzeichner (Absatz 3 Satz 5), sofern es sich um\neinen Landeswahlvorschlag einer in § 18 Abs. 2 des          (3) Der Bundeswahlleiter gibt die 6ntscheidung des\nGesetzes genannten Partei handelt.                      Bundeswahlausschusses in der Sitzung im Anschluß an\ndie Beschlußfassung unter kurzer Angabe der Gründe\n(5) § 34 Abs. 6 und 7 gilt entsprechend.                  bekannt.\n§ 43\n§ 40                                         Bekanntmachung der Landeslisten\nVorprüfung der Landeslisten                      (1 ) Der Landeswahlleiter ordnet die endgültig zuge-\ndurch den Landeswahlleiter                  lassenen Landeslisten in der durch§ 30 Abs. 3 Satz 1\nund 2 des Gesetzes bestimmten Reihenfolge unter fort-\n( 1 ) Der Landeswahlleiter vermerkt auf jeder Landes-\nliste den Tag und bei Eingang am letzten Tage der Ein-       laufenden Nummern und macht sie öffentlich bekannt.\nreichungsfrist außerdem die Uhrzeit des Eingangs und         Die Bekanntmachung enthält für jede Landesliste die in\n§ 39 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Angaben; statt des\nübersendet dem Bundeswahlleiter sofort einen\nAbdruck. Er prüft unverzüglich, ob die eingegangenen         Tages der Geburt ist jedoch nur das Geburtsjahr der\nBewerber anzugeben.\nLandeslisten vollständig sind und den Erfordernissen\ndes Gesetzes und dieser Verordnung entsprechen.                  (2) Gleichzeitig teilt der Landeswahlleiter den Kreis-\nwahlleitern die Reihenfolge der Landeslisten und die\n(2) Wird dem Landeswahlleiter bekannt, daß ein auf        Familiennamen der ersten fünf Bewerber mit.\neiner Landesliste vorgeschlagener Bewerber noch auf\neiner anderen Landesliste vorgeschlagen worden ist, so\nweist er den Landeswahlleiter des ·anderen Landes auf                                     § 44\ndie Doppelbewerbung hin.                                         Ausschluß von der Verbindung von Landeslisten\n(3) Wird der Landeswahlausschuß nach § 27 Abs. 5              (1) Die Erklärung darüber, daß eine oder mehrere\ndes Gesetzes in Verbindung mit§ 25 Abs. 4 des Geset-        beteiligte Landeslisten derselben Partei von der Listen-\nzes im Mängelbeseitigungsverfahren angerufen, gilt          verbindung ausgeschlossen sein sollen(§ 7 des Geset-\n§ 35 Abs. 3 entsprechend.                                   zes), ist gemeinsam von dem Vertrauensmann der\n'","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                          1785\njeweiligen Landesliste und seinem Stellvertreter gegen-       (4) Die Wahlbriefumschläge sollen etwa 12 x 17,6 cm\nüber dem Bundeswahlleiter nach dem Muster der             groß und rot und nach dem Muster der Anlage 11\nAnlage 25 abzugeben. Sie muß die Bezeichnung der           beschriftet sein.\nnicht zu verbindenden Landeslisten unter Angabe der\nPartei (Kurzbezeichnung) und des Landes enthalten            (5) Der Kreiswahlleiter weist den Gemeindebehörden\nund von dem Vertrauensmann der jeweiligen Landes-         die Stimmzettel mit den erforderlichen Wahlumschlägen\nliste und seinem Stellvertreter persönlich und hand-       für die Wahl mit Wahlurnen zur Weitergabe an die Wahl-\n. schriftlich unterzeichnet sein.                            vorsteher zu. Er liefert den Gemeindebehörden die erfor-\nderlichen Wahlbriefumschläge und Wahlumschläge für\n(2) Der Bundeswahlleiter vermerkt auf der Aus-         die Briefwahl.\nschlußerklärung den Tag und bei Eingang am letzten\nTage der Erklärungsfrist außerdem die Uhrzeit des Ein-                   fünfter Unterabschnitt\ngangs. Er prüft unverzüglich die eingegangenen Aus-                        Wahlräume, Wahlzeit\nschlußerklärungen. Hat der Bundeswahlleiter Bedenken\ngegen eine Ausschlußerklärung, so teilt er dies dem                                     § 46\nVertrauensmann der Landesliste und dessen Stellver-                                 Wahlräume\ntreter mit. § 25 des Gesetzes gilt entsprechend.\n(1) Die Gemeindebehörde bestimmt für jeden Wahl-\n(3) Lehnt der Bundeswahlausschuß einen Ausschluß       bezirk einen Wahlraum. Soweit möglich, stellen die\nvon der Listenverbindung ab, so teilt der Bundeswahl-      Gemeinden Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Ver-\nleiter dies dem Vertrauensmann der jeweiligen Landes-      fügung.\nliste und dessen Stellvertreter mit.\n(2) In größeren Wahlbezirken, in denen sich die Wäh-\nlerverzeichnisse teilen lassen, kann gleichzeitig in ver-\n§ 45                            schiedenen Gebäuden oder. in verschiedenen Räumen\ndesselben Gebäudes oder an verschiedenen Tischen\nStimmzettel, Wahlumschläge\ndes Wahlraumes gewählt werden. Für jeden Wahlraum\n(1) Der Stimmzettel ist mindestens 21 x 29,7 cm         oder Tisch wird ein Wahlvorstand gebildet. Sind meh-\n(DIN A4) groß und aus weißem oder weißlichem Papier.       rere Wahlvorstände in einem Wahlraum tätig, so\nEr enthält nach dem Muster der Anlage 26 je in der          bestimmt die Gemeindebehörde, welcher Vorstand für\nReihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekannt-             Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgt.\nmachung\n§ 47\n1 . für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die\nzugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe                                    Wahlzeit\ndes Familiennamens, Vornamens, Berufs oder Stan-        (1) Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.\ndes und der Anschrift (Hauptwohnung) des Bewer-\nbers sowie des Namens der Partei, sofern sie eine       (2) Der Landeswahlleiter kann im Einzelfall, wenn\nKurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder des      besondere Gründe es erfordern, die Wahlzeit mit einem\nKennworts bei anderen Kreiswahlvorschlägen ( § 20    früheren Beginn festsetzen.\nAbs. 3 des Gesetzes) und rechts von dem Namen\njedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,                                 § 48\n2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die            Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde\nzugelassenen Landeslisten unter Angabe des               (1) Die Gemeindebehörde macht spätestens am\nNamens der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung    sechsten Tage vor der Wahl nach dem Muster der\nverwendet, auch diese, und der Familiennamen der      Anlage 27 Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die\nersten fünf Bewerber und links von der Partei-        Wahlbezirke und Wahlräume öffentlich bekannt; an\nbezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.        Stelle der Aufzählung der Wahlbezirke mit ihrer Abgren-\nJeder Wahlkreisbewerber und jede Landesliste erhält        zung und ihren Wahlräumen kann auf die Angaben in der\nein abgegrenztes Feld. Die Stimmzettel müssen in           Wahlbenachrichtigung verwiesen werden. Dabei weist\njedem Wahlbezirk von gleicher Farbe und Beschaffen-        die Gemeindebehörde darauf hin,\nheit sein. Für wahlstatistische Auszählungen nach § 85     1. daß der Wähler eine Erststimme und eine Zweit-\nkönnen Unterscheidungsbezeichnungen aufgedruckt                stimme hat,\nwerden.\n2. daß die Stimmzettel amtlich hergestellt und im Wahl-\n(2) Die Wahlumschläge für die Wahl mit Wahlurnen            raum bereitgehalten werden,\nsollen 11 ,4 x 16,2 cm (DIN C6) groß und mit dem Dienst-\n3. welchen Inhalt der Stimmzettel hat und wie er zu\nsiegel des Landes versehen sein. Sie müssen undurch-\nkennzeichnen ist,\nsichtig und mindestens in jedem Wahlbezirk von einheit-\nlicher Größe und Farbe sein. Stehen einer Gemeinde die     4. in welcher Weise_ mit Wahlschein und besonders\nWahlumschläge nicht rechtzeitig zur Verfügung, so               durch Briefwahl gewählt werden kann,\nbeschafft sie möglichst gleichartige Umschläge und         5. daß nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes jeder Wahl-\nstempelt sie mit dem Gemeindesiegel ab.                        berechtigte sein Wahlrecht nur einmal und · nur\npersönlich ausüben kann,\n(3) Die Wahlumschläge für die Briefwahl sollen\n11 ,4 x 16,2 cm (DIN C6) groß und blau und nach qem       6. daß nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz-\nMuster der Anlage 10 beschriftet sein.                         buches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit","1786                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nGeldstrafe bestraft wird, wer unbefugt wählt oder          (2) Die Wahlurne muß mit einem Deckel versehen\nsonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt   sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der\nöder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat        Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden\nversucht.                                                durchschnittlich 35 cm betragen. Im Deckel muß die\nWahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm\n(2) Die Wahlbekanntmachung oder ein Auszug aus ihr\nsein darf. Sie muß verschließbar sein.\nmit den Nummern 1, 3, 4 und 6 der Anlage 27 ist vor\nBeginn der Wahlhandlung am oder im Eingang des                  (3) Für die Stimmabgabe in Sonderwahlbezirken und\nGebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, an-             vor einem beweglichen Wahlvorstand können kleinere\nzubringen. Dem Auszug ist ein Stimmzettel als Muster        Wahlurnen verwendet werden.\nbeizufügen.\n§ 52\nWahltisch\nDritter Abschnitt\nDer Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muß\nWahlhandlung                          von allen Seiten zugänglich sein. An oder auf diesen\nTisch wird die Wahlurne gestellt.\nErster Unterabschnitt\n§ 53\nAllgemeine Bestimmungen\nEröffnung der Wahlhandlung\n§ 49                               (1) Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung\nAusstattung des Wahlvorstandes                 damit, daß er die Beisitzer zur unparteiischen Wahrneh-\nmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die\nDie Gemeindebehörde übergibt dem Wahlvorsteher           ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen\neines jeden Wahlbezirks vor Beginn der Wahlhandlung         Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis\n1. das ausgelegte Wählerverzeichnis,                        unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet und so\nden Wahlvorstand bildet.\n2. das VerzE3ichnis der eingetragenen Wahlberechtig-\nten, denen nach Abschluß des Wählerverzeichnisses          (2) Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigt der Wahl-\nnoch Wahlscheine erteilt worden sind,                   vorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis\n3. amtliche Stimmzettel und Wahlumschläge in ge-            der etwa nachträglich ausgestellten Wahlscheine(§ 28\nnügender Zahl,                                          Abs. 6), indem er bei den in diesem Verzeichnis auf-\ngeführten Wahlberechtigten in der Spalte für den\n4. Vordruck der Wahlniederschrift,                          Stimmabgabevermerk „Wahlschein\" oder „W\" einträgt.\n5. Vordruck der Schnellmeldung,                             Er berichtigt dementsprechend die Abschlußbescheini-\ngung des Wählerverzeichnisses in der daneben vor-\n6. Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und dieser Ver-          gesehenen Spalte und bescheinigt das an der vor-:-\nordnung, die die Anlagen zu diesen Vorschriften nicht   gesehenen Stelle. Erhält der Wahlvorsteher später die\nzu enthalten brauchen,                                  Mitteilung von der Ausstellung von Wahlscheinen nach\n7. Abdruck der Wahlbekanntmachung oder Auszug aus           § 27 Abs. 4 Satz 3, verfährt er entsprechend den\nihr mit den Nummern 1, 3, 4 und 6 der Anlage 27,        Sätzen 1 und 2.                                   ·\n8. Verschlußmaterial für die Wahlurne,                         (3) Der Wahlvorstand überzeugt sich vor Begjnn der\n9. Papierbeutel oder Packpapier und Siegelmaterial          Stimmabgabe davon, daß die Wahlurne leer ist. Der\nzum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine.          Wahlvorsteher verschließt die Wahlurne. Sie darf bis\nzum Schluß der Wahlhandlung nicht mehr geöffnet\n§ 50\nwerden.\n§ 54\nWahlzellen\nÖffentlichkeit\n(1) In jedem Wahlraum richtet die Gemeindebehörde\neine Wahlzelle oder mehrere Wahlzellen mit Tischen ein,       Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und\nin denen der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet         Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum\nkennzeichnen und in den Wahlumschlag legen kann. Die        Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahl-\nWahlzellen müssen vom Tisch des Wahlvorstandes aus          geschäfts möglich ist.\nüberblickt werden können. Als Wahlzelle kann auch ein\nnur durch den Wahlraum zugänglicher Nebenraum die-                                    § 55\nnen, wenn dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstan-                           Ordnung im Wahlraum\ndes aus überblickt werden kann.\nDer Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im\n(2) In der Wahlzelle soll ein Schreibstift bereitliegen. Wahlraum. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahl-\nraum.\n§ 51                                                      § 56\nWahlurnen                                                Stimmabgabe\n(1) Die Gemeindebehörde sorgt für die erforderlichen        (1) Wenn der Wähler den Wahlraum betritt, erhält er\nWahlurnen.                                                  einen amtlichen Stimmzettel und einen amtlichen Wahl-","Nr. 47 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                            1787\numschlag. Der Wahlvorstand kann anordnen, daß er           vorstand über die Zulassung oder Zurückweisung. Der\nhierzu seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt.                Beschluß ist in der Wahlniederschrift zu vermerken.\n(2) Der Wähler begibt sich in die Wahlzelle, kenn-         (8) Hat der Wähler seinen Stimmzettel verschrieben,\nzeichnet dort seinen Stimmzettel und legt ihn dort in den  diesen oder seinen Wahlumschlag versehentlich\nWahlumschlag. Der Wahlvorstand achtet darauf, daß          unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach\nsich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie      Absatz 6 Nr. 4 oder 5 zurückgewiesen, so ist ihm 'auf\nnotwendig in der Wahlzelle aufhält.                        Verlangen ein neuer Stimmzettel und gegebenenfalls\nein neuer Wahlumschlag auszuhändigen.\n(3) Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvor-\nstandes und gibt seine Wahlbenachrichtigung ab. Auf\nVerlangen, insbesondere wenn er seine Wahlbenach-                                     § 57\nrichtigung nicht vorlegt, hat er sich über seine Person                 Stimmabgabe behinderter Wähler\nauszuweisen.\n(1 )) Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch\n(4) Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers      körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel\nim Wählerverzeichnis gefunden hat, die Wahlberechti-       zu kennzeichnen, in den Wahlumschlag zu legen, diesen\ngung festgestellt ist und kein Anlaß zur Zurückweisung     selbst in die Wahlurne zu legen oder dem Wahlvorsteher\ndes Wählers nach den Absätzen 6 und 7 besteht, gibt        zu übergeben, bP.stimmt eine Person seines Vertrauens,\nder Wahlvorsteher die Wahlurne frei. Der Wähler legt       deren er sich bei der Stimmabgabe bedienen will, und\nden Wahlumschlag in die Wahlurne. Der Schriftführer        gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson\nvermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Die         kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des\nMitglieder des Wahlvorstandes sind dabei, wenn nicht       Wahlvorstandes sein.\ndie Feststellung der Wahlberechtigung es erfordert,\nnicht befugt, Angaben zur Person des Wählers so zu            (2) Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der\nverlautbaren, daß sie von sonstigen im Wahlraum An-        Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Ver-\nwesenden zur Kenntnis genommen werden können.              trauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die\nWahlzelle aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erfor-\n(5) Der Wähler ist verpflichtet, dem Wahlvorsteher auf  derlich ist.\nVerlangen den Wahlumschlag zur Prüfung, ob Anlaß für\neine Zurückweisung besteht, zu übergeben. Mit Zustim-         (3) Die Vertrauensperson ist zur Geheimhaltung der\nmung des Wählers kann der Wahlvorsteher den Wahl-          Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von\numschlag ungeöffnet in die Wahlurne legen.                 der Wahl eines anderen erlangt hat.\n(6) Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuwei-\n§ 58\nsen, der\nVermerk über die Stimmabgabe\n1. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und\nkeinen Wahlschein besitzt,                                Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe neben\n2. keinen Wahlschein vorlegt, obwohl sich im Wähler-       dem Namen des Wählers im Wählerverzeichnis in der\nverzeichnis ein Wahlscheinvermerk (§ 30) befindet,     dafür bestimmten Spalte. Für dieselbe Wahl muß immer\nes sei denn, es wird festgestellt, daß er nicht im     dieselbe Spalte benutzt werden.\nWahlscheinverzeichnis eingetragen ist,\n3. bereits einen Stimmabgabevermerk im Wählerver-                                     § 59\nzeichnis hat (§ 58), es sei denn, er weist nach, daß       Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines\ner noch nicht gewählt hat,\nDer Inhaber eines Wahlscheines nennt seinen\n4. seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekenn-      Namen, weist sich aus und übergibt den Wahlschein\nzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt hat oder      dem Wahlvorsteher. Dieser prüft den Wahlschein. Ent-\n5. seinen Stimmzettel nicht in einem amtlichen Wahl-       stehen Zweifel über die Gültigkeit des Wahlscheines\numschlag oder in einem amtlichen Wahlumschlag          oder über den rechtmäßigen Besitz, so klärt sie der\nabgeben will, der offensichtlich in einer das Wahl-    Wahlvorstand nach Möglichkeit und beschließt über die\ngeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen           Zulassung oder Zurückweisung des Inhabers. Der Vor-\nabweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand      gang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. Der\nenthält.                                               Wahlvorsteher behält den Wahlschein auch im Falle der\nZurückweisung ein.\nEin Wähler, bei dem die Voraussetzungen des Satzes 1\nNr. 1 vorliegen und der im Vertrauen auf die ihm über-\nsandte Benachrichtigung, daß er im Wählerverzeichnis                                  § 60\neingetragen ist, keinen Einspruch eingelegt hat, ist                        Schluß der Wahlhandlung\ngegebenenfalls bei der Zurückweisung darauf hinzuwei-\nsen, daß er bei der Gemeindebehörde bis 12.00 Uhr             Sobald die Wahlzeit abgelaufen ist, wird dies vom\neinen Wahlschein beantragen kann.                          Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab dürfen nur\nnoch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden,\n(7) Glaubt der Wahlvorsteher, das Wahlrecht einer im    die sich im Wahlraum befinden. Der Zutritt zum Wahl-\nWählerverzeichnis eingetragenen Person beanstanden         raum ist so lange zu sperren, bis die anwesenden Wäh-\nzu müssen oder werden sonst aus der Mitte des Wahl-        ler ihre Stimme abgegeben haben; § 54 ist zu beachten.\nvorstandes Bedenken gegen die Zulassung eines Wäh-         Sodann erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für\nlers zur Stimmabgabe erhoben, so beschließt der Wahl-      geschlossen.","1788                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nZweiter Unterabschnitt                            (10) Im übrigen gelten die allgemeinen Bestimmun-\nBesondere Regelungen                          gen.\n§ 62\n§ 61\nWahl in Sonderwahlbezirken                           Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern\nund kleineren Alten- oder Pflegeheimen\n(1) Zur Stimmabgabe in Sonderwahlbezirken (§ 13)\nwird jeder in der Einrichtung anwesende Wahlberech-              (1) Die Gemeindebehörde soll bei entsprechendem\ntigte zugelassen, der einen für den Wahlkreis gültigen       Bedürfnis und soweit möglich im Benehmen mit der Lei-\nWahlschein hat.                                              tung eines kleineren Krankenhauses oder eines kleine-\nren Alten- oder Pflegeheimes zulassen, daß dort an-\n~2) Es ist zulässig, für die verschiedenen Teile eines    wesende Wahlberechtigte, die einen für den Wahlkreis\nSonderwahlbezirks verschiedene Personen als Bei-             gültigen Wahlschein besitzen, vor einem beweglichen\nsitzer des Wahlvorstandes zu bestellen.                      Wahlvorstand (§ 8) wählen.\n(3) Die Gemeindebehörde bestimmt im Einvernehmen             (2) Die Gemeindebehörde vereinbart mit der Leitung\nmit der Leitung der Einrichtung einen geeigneten Wahl-       der Einrichtung die Zeit der Stimmabgabe innerhalb der\nraum. Für die verschiedenen Teile eines Sonderwahl-          allgemeinen Wahlzeit. Die Leitung der Einrichtung stellt,\nbezirks können verschiedene Wahlräume bestimmt               soweit erforderlich, einen geeigneten Wahlraum bereit.\nwerden. Die Gemeindebehörde richtet den Wahlraum             Die Gemeindebehörde richtet ihn her. Die Leitung der\nher.                                                         Einrichtung gibt den Wahlberechtigten Ort und Zeit der\n(4) .Die Gemeindebehörde bestimmt die Wahlzeit für        Stimmabgabe bekannt.\nden Sonderwahlbezirk im Einvernehmen mit der Leitung            (3) Der bewegliche Wahlvorstand begibt sich unter\nder Einrichtung im Rahmen der allgemeinen Wahlzeit           Mitnahme einer verschlossenen Wahlurne und der\nnach dem tatsächlichen Bedürfnis.                            erforderlichen Stimmzettel und Wahlumschläge in das\n(5) Die Leitung der Einrichtung gibt den Wahlberech-      Krankenhaus oder in das Alten- ode_r Pflegeheim, nimmt\ntigten den Wahlraum und die Wahlzeit am Tage vor der         die Wahlscheine entgegen und verfährt nach den§§ 59\nWahl bekannt und weist auf die Möglichkeit der Stimm-        und 56 Abs. 4 bis 8. Der Wahlvorsteher oder sein Stell-\nabgabe nach Absatz 6 hin.                                    vertreter weist Wähler, die sich bei d~r Stimmabgabe-\nder Hilfe einer Vertrauensperson bedienen wollen, dar-\n(6) Der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter und       auf hin, daß sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied\nzwei Beisitzer können sich unter Mitnahme einer ver-        des Wahlvorstandes als Vertrauensperson in Anspruch\nschlossenen Wahlurne und der erforderlichen Stimm-           nehmen können. Nach Schluß der Stimmabgabe sind\nzettel und Wahlumschläge auch in die Krankenzimmer          die verschlossene Wahlurne und die Wahlscheine\nund an die Krankenbetten begeben. Dort nehmen sie die        unverzüglich in den Wahlraum des Wahlbezirks zu brin-\nWahlscheine entgegen und verfahren nach den §§ 59           gen. Dort ist die Wahlurne bis zum Schluß der allgemei-\nund 56 Abs. 4 bis 8. Dabei muß auch bettlägerigen Wäh-      nen Stimmabgabe unter Aufsicht des Wahlvorstandes\nlern Gelegenheit gegeben werden, ihre Stimmzettel           verschlossen zu verwahren. Danach wird ihr Inhalt mit\nunbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahl-               dem Inhalt der allgemeinen Wahlurne vermengt und\numschlag zu legen. Der Wahlvorsteher oder sein Stell-       zusammen mit den Stimmen des Wahlbezirks aus-\nvertreter weist Wähler, die sich bei der Stimmabgabe        gezählt. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu\nder Hilfe einer Vertrauensperson bedienen wollen, dar-      vermerken.\nauf hin, daß sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied\ndes Wahlvorstandes als Vertrauensperson in Anspruch            (4) § 61 Abs. 6 bis 8 gilt entsprechend. Im übrigen\nnehmen können. Nach Schluß der Stimmabgabe sind             gelten die allgemeinen Bestimmungen.\ndie verschlossene Wahlurne und die Wahlscheine\nunverzüglich in den Wahlraum des Sonderwahlbezirks                                      § 63\nzu bringen. Dort ist die Wahlurne bis zu;11 Schluß der all-\ngemeinen Stimmabgabe unter Aufsicht des Wahlvor-                              Stimmabgabe in Klöstern\nstandes verschlossen zu verwahren. Danach wird ihr             Die Gemeindebehörde soll bei entsprechendem\nInhalt mit dem Inhalt der allgemeinen Wahlurne ver-          Bedürfnis und soweit möglich im Benehmen mit der\nmengt und zusammen mit den übrigen Stimmen des              Leitung eines Klosters die Stimmabgabe im Klo~ter ent-\nSonderwahlbezirks ausgezählt. Der Vorgang ist in der        sprechend § 62 regeln.\nWahlniederschrift zu vermerken.\n(7) Die Öffentlichkeit' der Wahlhandlung sowie der                                   § 64\nErmittlung und Feststellung des Wahlergebnisses soll\nStimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten\nnach Möglichkeit durch die Anwesenheit anderer Wahl-\nund Justizvollzugsanstalten\nberechtigter gewährleistet werden.\n(8) Die Leitung der Einrichtung ist für die Absonde-\n(1) In sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvoll-\nrung -von Kranken verantwortlich, die ansteckende           zugsanstalten soll die Gemeindebehörde bei entspre-\nKrankheiten haben.                                          chendem Bedürfnis und soweit möglich Gelegenheit\ngeben, daß die in der Anstalt anwesenden Wahlberech-\n(9) Das Wahlergebnis des Sonderwahlbezirks darf          tigten, die einen für den Wahlkreis gültigen Wahlschein\nnicht vor Schluß der allgemeinen Wahlzeit ermittelt wer-    besitzen, in der Anstalt vor einem beweglichen Wahl-\nden.                                                        vorstand (§ 8) wählen.","Nr. 47 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                         1789\n(2) Die Gemeindebehörde vereinbart mit der Leitung      ler gilt § 57 entsprechend. Hat der Wähler den Stimm-\nder Anstalt die Zeit der Stimmabgabe innerhalb der all-    zettel durch eine Vertrauensperson kennzeichnen las-\ngemeinen Wahlzeit. Die Anstaltsleitung stellt einen        sen, so hat diese durch Unterschreiben der Versiche-\nWahlraum bereit. Die Gemeindebehörde richtet ihn her.      rung an Eides Statt zur Briefwahl zu bestätigen, daß sie\nDie Anstaltsleitung gibt den Wahlberechtigten Ort und      den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des\nZeit der Stimmabgabe bekannt und sorgt dafür, daß sie      Wählers gekennzeichnet hat.\nzur Stimmabgabe den Wahlraum aufsuchen können.\n(4) In Krankenhäusern, Altenheimen, Altenwohnhei-\n(3) § 62 Abs. 3 und § 61 Abs. 6 bis 8 gelten ent-       men, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeuti-\nsprechend. Im übrigen gelten die allgemeinen Bestim-       schen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie\nmungen.                                                    Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, daß\n§ 65                             der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in\nden Wahlumschlag gelegt werden kann. Die Leitung der\nStimmabgabe der wahlberechtigten Bewohner              Einrichtung bestimmt einen geeigneten Raum, veranlaßt\ngesperrter Wohnstätten                     dessen Ausstattung und gibt den Wahlberechtigten\n(1) Sollen oder dürfen wahlberechtigte Bewohner         bekannt, in welcher Zeit der Raum für die Ausübung der\ngesperrter Wohnstätten aus Gründen der Gesundheits-        Briefwahl zur Verfügung steht. § 56 Abs. 8 gilt ent-\noder Viehseuchenaufsicht den allgemeinen Wahlraum          sprechend.\nnicht aufsuchen, so ordnet die Gemeindebehörde an,            (5) Die Gemeindebehörde weist die Leitungen der\ndaß ein beweglicher Wahlvorstand (§ 8) die Stimmzettel     Einrichtungen in ihrem Gemeindegebiet spätestens am\nan den Sperrgebäuden entgegennimmt. Sie bestimmt           13. Tage vor der Wahl auf die Regelung des Absatzes 4\ninnerhalb der allgemeinen Wahlzeit die Zeit der Stimm-     hin.\nabgabe, bezeichnet dem Wahlvorsteher die Sperr-\ngebäude und erteilt den wahlberechtigten Bewohnern\nWahlscheine.                                                                    Vierter Abschnitt\n(2) § 62 Abs. 3 und § 61 Abs. 6 bis 8 gelten ent-       Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse\nsprechend. Im übrigen gelten die allgemeinen Bestim-\nmungen.                                                                                § 67\n§ 66                                Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses\nBriefwahl                                                  im Wahlbezirk\n(1) Wer durch Briefwahl wählt,                             Im Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahl-\nvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im\nkennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den   Wahlbezirk und stellt fest\namtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen,\n1. die Zahl der Wahlberechtigten,\nunterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte\nVersicherung an Eides Statt zur Briefwahl unter Angabe     2. die Zahl der Wähler,\ndes Ortes und Tages,                                       3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,\nsteckt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag           4. die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstim-\nund den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen           men,\nWahlbriefumschlag,\n5. die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebe-\nverschließt den Wahlbriefumschlag und                          nen gültigen Erststimmen,\nübersendet den Wahlbrief durch die Post rechtzeitig an     6. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten ab-\ndie nach Absatz 2 zuständige, auf dem Wahlbrief-               gegebenen gültigen Zweitstimmen.\numschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann bei\ndieser Stelle auch abgegeben werden. Nach Eingang\n§ 68\ndes Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle darf er nicht\nmehr zurückgegeben werden.                                                     Zählung der Wähler\n(2) Die Wahlbriefe müssen bei dem Kreiswahlleiter          Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht\ndes Wahlkreises, für den der Wahlschein gültig ist, ein-   benutzten Wahlumschläge und Stimmzettel vom Wahl-\ngehen. Sind auf Grund einer Anordnung nach § 8 Abs. 3      tisch entfernt. Sodann werden die Wahlumschläge der\ndes Gesetzes Briefwahlvorstände für einzelne oder          Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Zugleich\nmehrere Gemeinden innerhalb eines Wahlkreises gebil-       werden die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wähler-\ndet, müssen die Wahlbriefe bei der Gemeindebehörde         verzeichnis und die Zahl der eingenommenen Wahl-\neingehen, die die Wahlscheine ausgestellt hat; sind        scheine festgestellt. Ergibt sich dabei auch nach wie-\nBriefwahlvorstände für jeden Kreis innerhalb eines         derholter Zählung keine Übereinstimmung, so ist dies in\nWahlkreises gebildet, müssen die Wahlbriefe bei der        der Wahlniederschrift zu vermerken und, soweit mög-\nVerwaltungsbehörde des Kreises eingehen, in dem die        lich, zu erläutern.\nGemeinden liegen, die die Wahlscheine ausgestellt\n§ 69\nhaben.\nZählung der Stimmen\n(3) Der Stimmzettel ist unbeobachtet zu kennzeich-\nnen und in den Wahlumschlag zu legen; § 56 Abs. 8 gilt        (1) Nachdem die Wahlumschläge sowie die Stimm-\n• entsprechend. Für die Stimmabgabe behinderter Wäh-         abgabevermerke und die Wahlscheine gezählt worden","1790                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nsind, öffnen mehrere Beisitzer unter Aufsicht des· Wahl-     der Wahlvorsteher die Stimmzettel nach abgegebenen\nvorstehers die Wahlumschläge, nehmen die Stimmzet-           Erststimmen neu, und es wird entsprechend den Sät-\ntel heraus und bilden folgende Stimmzettelstapel, die        zen 2 bis 5 verfahren. Die jeweiligen Stimmenzahlen\nsie unter Aufsicht behalten:                                 werden als Zwischensummen in die Wahlniederschrift\n1. Nach Landeslisten getrennte Stapel mit den Stimm-        übertragen.\nzetteln, auf denen die Erst- und Zweitstimme zwei-          (6) Zum Schluß entscheidet der Wahlvorstand über\nfelsfrei gültig für den Bewerber und die Landesliste     die Gültigkeit der Stimmen, die auf den ausgesonderten\nderselben Partei abgegeben worden ist,                   Stimmzetteln abgegeben worden sind. Der Wahlvorste-\nher gibt die Entscheidung mündlich bekannt und sagt\n2. einen Stapel mit den Stimmzetteln, auf denen die\nbei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber oder für\nErst- und Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewer-\nwelche Landesliste die Stimme abgegeben worden ist.\nber und Landeslisten verschiedener Träger von\nEr vermerkt auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob·\nWahlvorschlägen abgegeben worden ist, sowie mit\nbeide Stimmen oder nur die Erststimme oder nur die\nden Stimmzetteln, auf denen nur die Erst- oder Zweit-\nZweitstimme für gültig oder ungültig erklärt worden sind\nstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die andere\nund versieht die Stimmzettel mit fortlaufenden Num-\nStimme nicht abgegeben worden ist,\nmern. Die jeweiligen Stimmenzahlen werden als Zwi-\n3. einen Stapel mit den leeren Wahlumschlägen und            schensummen in die Wahlniederschrift übertragen.\nden ungekennzeichneten Stimmzetteln.\n(7) Die nach den Absätzen 4 bis 6 ermittelten Zahlen\nWahlumschläge und Stimmzettel, die Anlaß zu Beden-          der ungültigen und für die einzelnen Wahlvorschläge\nken geben, und Wahlumschläge, die mehrere Stimmzet-         abgegebenen Stimmen werden vom Schriftführer'in der\ntel enthalten, werden ausgesondert und von einem vom        Wahlniederschrift zusammengezählt. Zwei vom Wahl-\nWahlvorsteher hierzu bestimmten Beisitzer in Verwah-        vorsteher bestimmte Beisitzer überprüfen die Zusam-\nrung genommen.                                              menzählung. Beantragt ein Mitglied des Wahlvorstan-\n(2) Die Beisitzer, die die nach Landeslisten geordne-    des vor der Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine\nten Stimmzettel (Absatz 1 Satz 1 Nr. 1) unter ihrer Auf-    erneute Zählung der Stimmen, so ist diese nach den\nsicht haben, übergeben die einzelnen Stapel nachein-        Absätzen 1 bis 6 zu wiederholen.· Die Gründe für die\nander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen          erneute Zählung sind in der Wahlniederschrift zu ver-\nTeil seinem Stellvertreter. Diese prüfen, ob die Kenn-      merken.\nzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich-          (8) Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer\nlautet und sagen zu jedem Stapel laut an, für welchen       sammeln\nBewerber und für welche Landesliste er Stimmen ent-\n1. die Stimmzettel, auf denen die Erststimme und die\nhält. Gibt ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder sei-\nZweitstimme oder nur die Erststimme abgegeben\nnem Stellvertreter Anlaß zu Bedenken, so fügen sie\nworden sind, getrennt nach den Bewerbern, denen\ndiesen den nach Absatz 1 Satz 2 ausgesonderten\nStimmzetteln bei.                                                die Erststimme zugefallen ist,\n2. die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme\n(3) Hierauf prüft der Wahlvorsteher die leeren Wahl-          abgegeben worden ist,\numschläge und ungekennzeichneten Stimmzettel\n(Absatz 1 Satz 1 Nr. 3), die ihm hierzu von dem Beisitzer,  3. die leer abgegebenen Wahlumschläge und die un-\nder sie in Verwahrung hat, übergeben werden. Der                 gekennzeichneten Stimmzettel,\nWahlvorsteher sagt an, daß hier beide Stimmen ungültig      4. die Wahlumschläge, die Anlaß zu Bedenken gegeben\nsind.                                                            haben, mit den zugehörigen Stimmzetteln, die\nStimmzettel, die Anlaß zu Bedenken gegeben haben,\n(4) Danach zählen je zwei vom Wahlvorsteher\nund die Wahlumschläge mit mehreren Stimmzetteln\nbestimmte Beisitzer nacheinander die vom Wahlvorste-\nher und seinem Stellvertreter nach den Absätzen 2 und       je für sich und behalten sie unter Aufsicht.\n3 geprüften Stimmzettelstapel unter gegenseitiger Kon-\ntrolle durch und ermitteln die Zahl der für die einzelnen                               § 70\nWahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen sowie\ndie Zahl der ungültigen Stimmen. Die Zahlen werden als                 Bekanntgabe des Wahlergebnisses\nZwischensummen in die Wahlniederschrift übertragen.            Im Anschluß an die Feststellungen nach § 67 gibt der\n(5) Sodann übergibt der Beisitzer, der den nach          Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den\nAbsatz 1 Satz 1 Nr. 2 gebildeten Stimmzettelstapel          in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich\nunter Aufsicht hat, diesen Stapel dem Wahlvorsteher.        bekannt. Es darf vor Unterzeichnung der Wahlnieder-\nDer Wahlvorsteher legt die Stimmzettel zunächst             schrift(§ 72) anderen als den in§ 71 genannten Stellen\ndurch die Mitglieder des Wahlvorstandes nicht mit-\ngetrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landes-\nlisten und liest bei jedem Stimmzettel laut vor, für welche geteilt werden.\nLandesliste die Zweitstimme abgegeben worden ist. Bei                                   § 71\nden Stimmzetteln, auf denen nur die Erststimme abge-              Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse\ngeben worden ist, sagt er an, daß die nicht abgegebene\nZweitstimme ungültig ist. Gibt ein Stimmzettel dem              (1) Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest-\nWahlvorsteher Anlaß zu Bedenken, fügt er diesen den         gestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher der Gemeinde-\nnach Absatz 1 Satz 2 ausgesonderten Stimmzetteln bei.        behörde, die die Wahlergebnisse aller Wahlbezirke der\nDann werden die vom Wahlvorsteher gebildeten Stapel _ Gemeinden zusammenfaßt und dem Kreiswahlleiter\nentsprechend Absatz 4 ·gezählt. Anschließend ordnet         meldet. Ist in der Gemeinde nur ein Wahlbezirk gebildet,","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                           1791\nmeldet der Wahlvorsteher das Wahlergebnis dem Kreis-          die Wahlscheine, über die der Wahlvorstand nach § 59\nwahlleiter. Der Landeswahlleiter kann anordnen, daß die        Satz 3 besonders beschlossen hat.\nWahlergebnisse in den kreisangehörigen Gemeinden\nüber die Verwaltungsbehörde des Kreises gemeldet                . (2) Der Wahlvorsteher hat die Wahlniederschrift mit\nwerden.                                                       den Anlagen unverzüglich der Gemeindebehörde zu\nübergeben.\n(2) Die Meldung wird auf schnellstem Wege (Fern-\nsprecher, Fernschreiber, Telegramm, Bote) erstattet.              (3) Die Gemeindebehörde übersendet dem Kreis-\nSie enthält die Zahlen                                        wahlleiter die Wahlniederschriften ihrer Wahlvorstände\nmit den Anlagen auf schnellstem Wege. Besteht die\n1. der Wahlberechtigten,\nGemeinde aus mehreren Wahlbezirken, so fügt sie eine\n2. der Wähler,                                                Zusammenstellung der Wahlergebnisse der einzelnen\n3. der gültigen und ungültigen Erststimmen,                   Wahlbezirke nach dem Muster der Anlage 30 bei.\n4. der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,                      (4) Wahlvorsteher, Gemeindebehörden und Verwal-\ntungsbehörden der Kreise sowie Kreiswahlleiter haben\n5. der für jeden Bewerber abgegebenen gültigen\nsicherzustellen, daß die Wahlniederschriften mit den\nErststimmen,\nAnlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.\n6. der für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweit-\nstimmen.\n§ 73\n(3) Der Kreiswahlleiter ermittelt nach den Schnellmel-          Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen\ndungen der Gemeindebehörden das vorläufige Wahl-\nergebnis im Wahlkreis. Er teilt unter Einbeziehung der            (1) Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so\nErgebnisse der Briefwahl (§ 75 Abs. 4) das vorläufige         verpackt der Wahlvorsteher je für sich\nWahlergebnis auf schnellstem Wege dem Landeswahl-             1. die Stimmzettel, geordnet und gebündelt nach Wahl-\nleiter mit; dabei gibt er an, welcher Bewerber als gewählt         kreisbewerbern, nach Stimmzetteln, auf denen nur\ngelten kann. Der Landeswahlleiter meldet dem Bundes-               die Zweitstimme abgegeben worden ist, und nach\nwahlleiter die eingehenden Wahlkreisergebnisse sofort              ungekennzeichneten Stimmzetteln,\nund laufend weiter.\n2. die leer abgegebenen Wahlumschläge,\n(4) Der Landeswahlleiter ermittelt nach den Schnell-\n3. die eingenommenen Wahlscheine,\nmeldungen der Kreiswahlleiter das vorläufige zahlen-\nmäßige Wahlergebnis im Land und meldet es auf                 soweit sie nicht der Wahlniederschrift beigefügt sind,\nschnellstem Wege dem Bundeswahlleiter.                        versiegelt die einzelnen Pakete, versieht sie mit Inhalts-\nangabe und übergibt sie der Gemeindebehörde. Bis zur\n(5) Der Bundeswahlleiter ermittelt nach den Schnell-       Übergabe an die Gemeindebehörde hat der Wahlvorste-\nmeldungen der Landeswahlleiter das vorläufige Wahl-           her sicherzustellen, daß die unter Nummer 1 bis 3 auf-\nergebnis im Wahlgebiet.                                       geführten Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.\n(6) Die Wahlleiter geben nach Durchführung der ohne           (2) Die Gemeindebehörde hat die Pakete zu verwah-\nVorliegen der Wahlniederschriften möglichen Über-             ren, bis die Vernichtung der Wahlunterlagen zugelassen\nprüfungen die vorläufigen Wahlergebnisse mündlich             ist ( § 90). Sie hat sicherzustellen, daß die Pakete Un-\noder in geeigneter anderer Form bekannt.                      befugten nicht zugänglich sind.\n(7) Die Schnellmeldungen der Wahlvorsteher,                   (3) Der Wahlvorsteher gibt der Gemeindebehörde die\nGemeindebehörden und Kreiswahlleiter werden nach              ihm nach§ 49 zur Verfügung gestellten Unterlagen und\ndem Muster der Anlage 28 erstattet.                           Ausstattungsgegenstände sowie die eingenommenen\nWahlbenachrichtigungen zurück. Die Gemeindebe-\n§ 72                            hörde bewahrt die Wahlumschläge für künftige Wahlen\nWahlniederschrift                        auf.\n(1) Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und            (4) Die Gemeindebehörde hat die in Absatz 1 bezeich-\nFeststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer        neten Unterlagen auf Anforderung dem Kreiswahlleiter\neine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 29 zu          vorzulegen. Werden nur Teile eines Pakets angefordert,\nfertigen. Die Niederschrift ist zu verlesen und anschlie-     so bricht die Gemeindebehörde das Paket in Gegenwart\nßend von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unter-        von zwei Zeugen auf, entnimmt ihm den angeforderten\nschreiben. Verweigert ein Mitglied des Wahlvorstandes        Teil und versiegelt das Paket erneut. Über den Vorgang\ndie Unterschrift, so ist der Grund hierfür in der Wahlnie-    ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Beteilig-\nderschrift zu vermerken. Mit ihrer Unterschrift genehmi-     ten zu unterzeichnen ist.\ngen die Mitglieder des Wahlvorstandes die Wahlnieder-\nschrift. Beschlüsse nach § 56 Abs. 7, § 59 Satz 3 und                                    § 74\n§ 69 Abs. 6 sowie Beschlüsse über Anstände bei der\nWahlhandlung oder bei der Ermittlung und Feststellung                        Behandlung der Wahlbriefe,\ndes Wahlergebnisses sind in der Wahlniederschrift zu                Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung\nvermerken. Der Wahlniederschrift sind beizufügen                              des Briefwahlergebnisses\ndie Stimmzettel und Wahlumschläge, über die der Wahl-            (1) Die für den Eingang der Wahlbriefe zuständige\nvorstand nach § 69 Abs. 6 besonders beschlossen hat           Stelle (§ 66 Abs. 2) sammelt die Wahlbriefe ungeöffnet\nsowie                                                         und hält sie unter Verschluß. Sie vermerkt auf jedem am","1792                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nWahltage nach Schluß der Wahlzeit eingegangenen                zeichnis durch Unterstreichen des Namens des Wäh-\nWahlbrief Tag und Uhrzeit des Eingangs, auf den vom            lers vermerkt hat. Die Wahlscheine werden gesammelt.\nnächsten Tag an eingehenden Wahlbriefen nur den Ein-\ngangstag.                                                         (2) Werden gegen einen Wahlbrief Bedenken er-\nhoben, so beschließt· der Briefwahlvorstand über die\n(2) Die zuständige Stelle trifft durch nähere Vereinba-    Zulassung oder Zurückweisung. Der Wahlbrief ist vom\nrung mit dem Postamtsvorsteher Vorkehrungen dafür,            Briefwahlvorstand zurückzuweisen, wenn ein Tatbe-\ndaß alle am Wahltage bei dem Zustellpostamt ihres Sit-         stand nach § 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bis 8 des Gesetzes\nzes noch vor Schluß der Wahlzeit eingegangenen Wahl-          vorliegt. Die Zahl der beanstandeten, der nach besonde-\nbriefe zur Abholung bereitgehalten und von einem              rer Beschlußfassung zugelassenen und die Zahl der\nBeauftragten gegen Vorlage eines von ihr erteilten Aus-       zurückgewiesenen Wahlbriefe sind in der Wahlnieder-\nweises am Wahltage bis 18.00 Uhr in Empfang genom-            schrift zu vermerken. Die zurückgewiesenen Wahlbriefe\nmen werden.                                                   sind samt Inhalt auszusondern, mit einem Vermerk über\nden Zurückweisungsgrund zu versehen, wieder zu ver-\n(3) Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden von\nschließen und fortlaufend zu numerieren. Die Einsender\nder zuständigen Stelle angenommen, mit den in\nzurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als Wähler\nAbsatz 1 vorgeschriebenen Vermerken versehen und\ngezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben(§ 39\nungeöffnet verpackt. Das Paket wird von ihr versiegelt,\nAbs. 4 Satz 2 des Gesetzes).\nmit Inhaltsangabe versehen und verwahrt, bis die Ver-\nnichtung der Wahlbriefe zugelassen ist (§ 90). Sie hat           (3) Nachdem die Wahlumschläge den Wahlbriefen\nsicherzustellen, daß das Paket Unbefugten nicht               entnommen und in die Wahlurne gelegt worden sind,\nzugänglich ist.                                               jedoch nicht vor Schluß der allgemeinen Wahlzeit, ermit-\ntelt und stellt der Briefwahlvorstand das Wahlergebnis\n(4) Die zuständige Stelle ordnet die Wahlbriefe nach\nmit den in § 67 unter den Nummern 2 bis 6 bezeichneten\nWahlscheinnummern und, sofern erforderlich, nach den\nAngaben nach den entsprechend anzuwendenden\ndarauf vermerkten Gemeinden (Ausgabestellen).\n§§ 68 bis 70 fest.\n(5) Die zuständige Stelle, in den Fällen der Bildung          (4) Sobald das Briefwahlergebnis-festgestellt ist, mel-\neines Briefwahlvorstandes für mehrere Gemeinden               det es der Briefwahlvorsteher auf schnellstem Wege\nnach § 7 Nr. 3 die mit der Durchführung der Briefwahl         dem Kreiswahlleiter. Sind auf Grund einer Anordnung\nbetraute Gemeindebehörde,                                     nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes Briefwahlvorstände für\nverteilt die Wahlbriefe auf die einzelnen Briefwahlvor-       einzelne oder mehrere Gemeinden gebildet worden,\nstände,                                                       meldet der Briefwahlvorsteher das Briefwahlergebnis\nder für ihn zuständigen Gemeindebehörde, die es in die\nübergibt jedem Briefwahlvorstand die Wahlscheinver-\nSchnellmeldung für den Bereich der Gemeinde über-\nzeichnisse der diesem zugeteilten Wahlbriefe ( § 28\nnimmt; sind Briefwahlvorstände für jeden Kreis inner-\nAbs. 9),\nhalb eines Wahlkreises gebildet worden, meldet es der\nsorgt für die Bereitstellung und Ausstattung des Wahl-        Briefwahlvorsteher der Verwaltungsbehörde des Krei-\nraumes und                                                    ses, die die Briefwahlergebnisse zusammenfaßt und\nstellt dem Briefwahlvorstand etwa notwendige Hilfs-           dem Kreiswahlleiter weitermeldet. Die Schnellmeldun-\nkräfte zur Verfügung.                                         gen werden nach dem Muster der Anlage 28 erstattet.\n(6) Ist für mehrere Gemeinden ein Briefwahlvorstand           (5) Über die Zulassung der Wahlbriefe sowie die\ngebildet, haben die Gemeindebehörden der mit der              Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses\nDurchführung der Briefwahl betrauten Gemeinde-                ist vom Schriftführer eine Niederschrift nach dem\nbehörde                                                       Muster der Anlage 31 zu fertigen. Dieser sind bei-\nzufügen\nalle bis zum Tage vor der Wahl bei ihnen eingegangenen\nWahlbriefe bis 12.00 Uhr am Wahltage zuzuleiten und           1. die Stimmzettel und Wahlumschläge, über die der\nBriefwahlvorstand entsprechend § 69 Abs. 6 beson-\nalle anderen noch vor Schluß der Wahlzeit bei ihnen               ders beschlossen hat,\noder den in Betracht kommenden Zustellpostämtern\neingegangenen Wahlbriefe auf schnellstem Wege nach            2. die Wahlbriefe, die der Briefwahlvorstand zurück-\nSchluß der Wahlzeit zuzuleiten.                                    gewiesen hat,\n3. die Wahlscheine, über die der Briefwahlvorstand\n§ 75                                  beschlossen hat, ohne daß die Wahlbriefe zurückge-\nwiesen wurden.\nZulassung der Wahlbriefe,\nErmittlung und Feststellung                      (6) Der Briefwahlvorsteher übergibt die Wahlnieder-\ndes Briefwahlergebnisses                     schrift mit den Anlagen unverzüglich dem Kreiswahllei-\nter. Sind Briefwahlvorstände für einzelne oder metlrere\n(1) Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied         Gemeinden oder für jeden Kreis innerhalb eines Wahl-\ndes Briefwahlvorstandes öffnet die Wahlbriefe nach-           kreises gebildet worden, ist die Wahlniederschrift mit\neinander und entnimmt ihnen den Wahlschein und den            den Anlagen der Gemeindebehörde oder der mit der\nWahlumschlag. Wenn der Schriftführer den Namen des            Durchführung der Briefwahl betrauten Gemeindebe-\nWählers im Wahlscheinverzeichnis gefunden hat und             hörde oder der Verwaltungsbehörde des Kreises zu\nkeine Bedenken erhoben werden, wird der Wahl-                 übergeben. Die zuständige Gemeindebehörde oder die\numschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt, nachdem           Verwaltungsbehörde des Kreises übersendet dem\nder Schriftführer die Stimmabgabe im Wahlscheinver-           Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften der Briefwahl-","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                          1793\nvorstände mit den Anlagen und fügt, soweit erforderlich,    6. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten ab-\nZusammenstellungen der Briefwahlergebnisse nach                gegebenen gültigen Zweitstimmen.\ndem Muster der Anlage 30 bei. § 72 Abs. 4 gilt ent-         Der Kreiswahlausschuß ist berechtigt, rechnerische\nsprechend.\nFeststellungen des Wahlvorstandes und fehlerhafte\n(7) Der Briefwahlvorsteher verpackt die Wahlunter-      Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichti-\nlagen entsprechend § 73 Abs. 1 und übergibt sie dem         gen sowie über die Gültigkeit abgegebener Stimmen\nKreiswahlleiter, der sie verwahrt, bis ihre Vernichtung    abweichend zu beschließen. Ungeklärte Bedenken\nzugelassen ist (§ 90). Sind Briefwahlvorstände für ein-    vermerkt er in der Niederschrift.\nzelne oder mehrere Gemeinden oder für jeden Kreis\ninnerhalb eines Wahlkreises gebildet worden, übergibt         (3) Der Kreiswahlausschuß stellt ferner fest, welcher\nder Briefwahlvorsteher die Unterlagen der Stelle, die      Bewerber im Wahlkreis gewählt ist.\nden Briefwahlvorstand einberufen hat. Diese verfährt          (4) Ist bei der Wahl im Wahlkreis der Bewerber eines\nnach § 73 Abs. 2 bis 4. § 72 Abs. 4 gilt entsprechend.     anderen Kreiswahlvorschlages (§ 20 Abs. 3 des Geset-\n(8) Im übrigen gelten für die Tätigkeit des Briefwahl-  zes) oder der Bewerber einer Partei, für die im Land\nvorstandes die für den Wahlvorstand geltenden Bestim-      keine Landesliste zugelassen ist, gewähit worden, so\nmungen entsprechend.                                       fordert der Kreiswahlleiter von allen Gemeindebehörden\ndie für diesen Bewerber abgegebenen Stimmzettel ein\n(9) Das Wahlergebnis der Briefwahl wird vom Kreis-      und fügt ihnen die durch Briefwahl abgegebenen sowie\nwahlleiter in die Schnellmeldung nach § 71 Abs. 3 und      die bei den Wahlniederschriften befindlichen, auf diesen\nin die Zusammenstellung des endgültigen Wahlergeb-         Bewerber lautenden Stimmzettel bei. Der Keiswahlaus-\nnisses des Wahlkreises nach § 76 übernommen.               schuß stellt fest, wieviel Zweitstimmen nach § 6 Abs. 1\n(10) Stellt der Bundeswahlleiter fest, daß im Wahlge-   Satz 2 des Gesetzes unberücksichtigt bleiben und bei\nbiet infolge von Naturkatastrophen oder ähnlichen          welchen Landeslisten sie abzusetzen sind.\nEreignissen höherer Gewalt die regelmäßige Beförde-           (5) Im Anschluß an die Feststellung gibt der Kreis-\nrung von Wahlbriefen gestört war, gelten die dadurch       wahlleiter das Wahlergebnis mit den in Absatz 2 Satz 1\nbetroffenen Wahlbriefe, die nach dem Poststempel spä-      sowie in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Angaben\ntestens am Tage vor der Wahl zur Post gegeben worden       mündlich bekannt.\nsind, als rechtzeitig eingegangen. In einem solchen Fall\nwerden, sobald _die Auswirkungen des Ereignisses              (6) Die Niederschrift über die Sitzung (§ 5 Abs. 7) ist\nbehoben sind, spätestens aber am 21. Tage nach der         nach dem Muster der Anlage 32 zu fertigen. Die Nieder-\nWahl, die durch das Ereignis betroffenen Wahlbriefe        schrift und die ihr beigefügte Zusammenstellung des\nausgesondert und dem Briefwahlvorstand zur nachträg-       Wahlergebnisses nach dem Muster der Anlage 30 sind\nlichen Feststellung des Briefwahlergebnisses über-         von allen Mitgliedern des Kreiswahlausschusses, die\nwiesen.                                                    an der Verhandlung teilgenommen haben, zu unter-\nzeichnen.\n§ 76\n(7) Der Kreiswahlleiter benachrichtigt den Gewählten\nErmittlung und Feststellung des Wahlergebnisses         nach der mündlichen Bekanntgabe des endgültigen\n· im Wahlkreis                        Wahlergebnisses mittels Zustellung (§ 87) und weist\n(1) Der Kreiswahlleiter prüft die Wahlniederschriften   ihn auf die Vorschriften des § 45 des Gesetzes hin.\nder Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungs-           (8) Der Kreiswahlleiter übersendet dem Landeswahl-\nmäßigkeit. Er stellt nach den Wahlniederschriften das      leiter und dem Bundeswahlleiter auf schnellstem Wege\nendgültige Ergebnis der Wahl im Wahlkreis und der          eine Ausfertigung der Niederschrift des Kreiswahlaus-\nWahl nach Landeslisten wahlbezirksweise und nach           schusses mit der dazugehörigen Zusammenstellung.\nBriefwahlvorständen geordnet nach dem Muster der\nAnlage 30 zusammen. Dabei bildet der Kreiswahlleiter          (9) Der Kreiswahlleiter teilt dem Landeswahlleiter,\nfür die Gemeinden und Kreise Zwischensummen,               dem Bundeswahlleiter und dem Präsidenten des Deut-\nsoweit möglich auch für die Briefwahlergebnisse. Erge-     schen Bundestages sofort nach Ablauf der Frist des\nben sich aus der Wahlniederschrift oder aus sonstigen      § 41 Abs. 2 des Gesetzes mit, an welchem Tag die\nGründen Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des           Annahmeerklärung des gewählten Bewerbers einge-\nWahlgeschäfts, so klärt sie der Kreiswahlleiter soweit     gangen ist oder ob dieser die Wahl abgelehnt hat. Im\nwie möglich auf.                                           Falle des§ 45 Satz 2 des Gesetzes teilt er mit, an wel-\nchem Tag die Benachrichtigung zugestellt worden ist.\n(2) Nach Berichterstattung durch den Kreiswahlleiter\nermittelt der Kreiswahlausschuß das Wahlergebnis des\nWahlkreises und stellt fest                                                            § 77\n1. die Zahl der Wahlberechtigten,                                          Ermittlung und Feststellung\n2. die Zahl der Wähler,                                             des Zweitstimmenergebnisses im Land\n3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,        (1) Der Landeswahlleiter prüft die Wahlniederschrif-\nten der Kreiswahlausschüsse und stellt danach die\n4. die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstim-\nendgültigen Wahlergebnisse in den einzelnen Wahl-\nmen,\nkreisen des Landes (§ 76 Abs. 2 und 4) nach dem\n5. die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebe-     Muster der Anlage 30 zum Wahlergebnis des Landes\nnen gültigen Erststimmen,                              zusammen.","1794                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n(2) Nach Berichterstattung durch den Landeswahl-         ergebnis der Landeslistenwahl und stellt für das Wahl-\nleiter ermittelt der Landeswahlausschuß das Zweit-           gebiet fest\nstimmenergebnis im Land und stellt fest\n1_.. die Zahl der Wahlberechtigten,\n1. die Zahl der Wahlberechtigten,\n2. die Zahl der Wähler,\n2. die Zahl der Wähler,\n3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstim-\n3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstim-              men,\nmen,\n4. die Zahlen der auf die einzelnen Parteien entfallenen\n4. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten ab-              gültigen Zweitstimmen,\ngegebenen gültigen Zweitstimmen und\n5. die Parteien, die nach § 6 Abs. 6 des Gesetzes\n5. im Falle des § 6 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes die Zah-\na) an der Verteilung der Listensitze teilnehmen,\nlen der für die Sitzverteilung zu berücksichtigenden\nZweitstimmen der einzelnen Landeslisten (bereinigte          b) bei der Verteilung der Listensitze unberücksich-\nZahlen).                                                        tigt bleiben,\nDer Landeswahlausschuß ist berechtigt, rechnerische          6. die bereinigten Zahlen der auf die einzelnen Listen-\nBerichtigungen an den Feststellungen der Wahlvor-                 verbindungen entfallenen Zweitstimmen,\nstände und Kreiswahlausschüsse vorzunehmen.                  7. die Zahl der Sitze, die auf die einzelnen Listenverbin-\n(3) Im Anschluß an die Feststellung gibt der Landes-           dungen und Landeslisten entfallen,\nwahlleiter das Wahlergebnis mit den in Absatz 2 Satz 1       8. welche Landeslistenbewerber gewählt sind.\nbezeichneten Angaben mündlich bekannt.                       Der Bundeswahlausschuß ist berechtigt, rechnerische\n(4) Die Niederschrift über die Sitzung (§ 5 Abs. 7) ist   Berichtigungen an den Feststellungen der Lanpeswahl-\nnach dem Muster der Anlage 33 zu fertigen. § 76 Abs. 6       ausschüsse vorzunehmen.\nSatz 2 gilt entsprechend.\n(3) Im Anschluß an die Ermittlung und Feststellung\n(5) Der Landeswahlleiter übersendet dem Bundes-           gibt der Bundeswahlleiter das Wahlergebnis mit den in\nwahlleiter eine Ausfertigung der Niederschrift mit der       Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 bezeichneten Angaben\nFeststellung des Zweitstimmenergebnisses sowie eine          mündlich bekannt. Gleichzeitig weist er darauf hin, daß\nZusammenstellung der Wahlergebnisse in den einzel-           er die Feststellung nach Absatz 2 Satz t Nr. 8 durch\nnen Wahlkreisen des Landes (Absatz 1 ).                      Aushang im Sitzungsraum bekanntgibt.\n(4) § 76 Abs. 6 findet entsprechende_ Anwendung.\n§ 78\n(5) Der Bundeswahlleiter teilt den Landeswahlleitern\nAbschließende Ermittlung und Feststellung\nmit, welche Landeslistenbewerber gewählt sind.\ndes Ergebnisses der Landeslistenwahl\n( 1) Der Bundeswahlleiter prüft die Wahlniederschrif-\nten der Landeswahlausschüsse. Er stellt nach den Nie-                                   § 79\nderschriften der Landes- und Kreiswahlausschüsse\nBekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse\n1. die Zahlen der Zweitstimmen der Landeslisten jeder\nPartei zusammen und ermittelt                               (1) Sobald die Feststellungen abgeschlossen sind,\nmachen\n2. die Gesamtzahl der im Wahlgebiet abgegebenen gül-\ntigen Zweitstimmen,                                      1. der Kreiswahlleiter das endgültige Wahlergebnis für\nden Wahlkreis mit den in § 76 Abs. 2 Satz 1 bezeich-\n3. den Vom-Hundert-Satz des Stimmenanteils der ein-\nneten Angaben und dem Namen des gewählten\nzelnen Parteien im Wahlgebiet an der Gesamtzahl\nWahlkreisbewerbers,\nder gültigen Zweitstimmen,\n2. der Landeswahlleiter das endgültige Wahlergebnis\n4. die Zahl der von den einzelnen Parteien im Wahl-\nfür das Land mit den in § 76 Abs. 2 Satz 1 unter den\ngebiet errungenen Wahlkreissitze,\nNummern 3 und 5 und in § 77 Abs. 2 Satz 1 bezeich-\n5. die bereinigten Zweitstimmenzahlen der Landes-                neten Angaben, gegliedert nach Wahlkreisen, und\nlisten und Listenverbindungen jeder Partei,                 den Namen der im Land gewählten Bewerber,\n6. die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber, die         3. der Bundeswahlleiter das endgültige Wahlergebnis\nnach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes von der                 für das Wahlgebiet mit den in § 78 Abs. 2 Satz 1 unter\nGesamtzahl der Abgeordneten abzuziehen sind.                den Nummern 1 bis 7 bezeichneten Angaben, der\nEr berechnet nach Maßgabe des § 6 des Gesetzes die               Verteilung der Sitze auf die Parteien und andere Trä-\nStimmenzahlen der einzelnen Landeslisten und Listen-             ger von Wahlvorschlägen, gegliedert nach Ländern,\nverbindungen der Parteien und verteilt die Sitze auf die         sowie den Namen der im Wahlgebiet gewählten\nLandeslisten und Listenverbindungen. Entsprechend                Bewerber\nerrechnet er, wie sich die auf eine Listenverbindung ent-    öffentlich bekannt.\nfallenden Sitze auf die einzelnen Landeslisten verteilen\n(§ 7 Abs. 3 des Gesetzes).                                      (2) Eine Ausfertigung ihrer Bekanntmachungen über-\nsenden der Landeswahlleiter dem Bundeswahlleiter\n(2) Nach Berichterstattung durch den Bundeswahl-          und der Bundeswahlleiter dem Präsidenten des Deut-\nleiter ermittelt der Bundeswahlausschuß das Gesamt-          schen Bundestages.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                          1795\n§ 80                                (3) B~derNachwahlwi~\nBenachrichtigung                        mit den für die Hauptwahl aufgestellten Wählerverzeich-\nder gewählten Landeslistenbewerber                nissen,\nDer Landeswahlleiter benachrichtigt die vom Bundes-      vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 2 nach den\nwahlausschuß für gewählt erklärten Landeslistenbe-          für die Hauptwahl zugelassenen Wahlvorschlägen,\nwerber nach der mündlichen Bekanntgabe des endgül-          in den für die Hauptwahl bestimmten Wahlbezirken und\ntigen Wahlergebnisses durch den Bundeswahlleiter            Wahlräumen u_nd\nmittels Zustellung(§ 87) und weist sie auf die Vorschrif-\nvor den für die Hauptwahl gebildeten Wahlvorständen\nten des § 45 des Gesetzes hin. Er teilt dem Bundes-\nwahlleiter und dem Präsidenten des Deutschen Bun-           gewählt\ndestages sofort nach Ablauf der Frist des § 42 Abs. 3\n(4) Findet die Nachwahl wegen Todes eines Wahl-\ndes Gesetzes mit, an welchen Tagen die Annahmeer-\nkreisbewerbers statt, so haben die für die Hauptwahl\nklärungen der gewählten Bewerber einge~angen sind\nerteilten Wahlscheine für die Nachwahl keine Gültigkeit.\nund welche Bewerber die Wahl abgelehnt haben. Im\nSie werden von Amts wegen ersetzt. § 28 Abs. 3 ist\nFalle des§ 45 Satz 2 des Gesetzes teilt er mit, an wel-\nanzuwenden. Neue Wahlscheine werden nach den all-\nchen Tagen die Benachrichtigungen zugestellt worden\nsind.                                                       gemeinen Vorschriften erteilt. Wahlbriefe mit alten\nWahlscheinen, die bei den nach § 66 Abs. 2 zuständigen\n§ 81                             Stellen eingegangen sind, werden von diesen gesam-\nÜberprüfung der Wahl durch die Landeswalllleiter          melt und unter Beachtung des Wahlgeheimnisses ver-\nund den Bundeswahlleiter                    nichtet.\n(1) Die Landeswahlleiter und der Bundeswahlleiter           (5) Findet die Nachwahl statt, weil die Wahl infolge\nprüfen, ob die Wahl nach den Vorschriften des Bundes-       höherer Gewalt oder aus sonstigem Grund nicht durch-\nwahlgesetzes, dieser Verordnung und der Bundeswahl-         geführt werden konnte, so behalten die für die Haupt-\ngeräteverordnung vom 3. September 1975 (BGBI. 1             wahl erteilten Wahlscheine für die Nachwahl Gültigkeit.\nS. 2459) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt      Neue Wahlscheine dürfen nur von Gemeinden des\nworden ist. Nach dem Ergebnis ihrer Prüfung entschei-       Gebietes, in dem die Nachwahl stattfindet, erteilt\nden sie, ob Einspruch gegen die Wahl einzulegen ist         werden.\n(§ 2 Abs. 2 des Wahlprüfungsgesetzes).                         (6) Der Landeswahlleiter kann im Einzelfall Regelun-\n(2) Auf Anforderung haben die Kreiswahlleiter dem        gen zur Anpassung an besondere Verhältnisse treffen.\nLandeswahlleiter und über diesen dem Bundeswahl-\n(7) Der Landeswahlleiter macht den Tag der Nach-\nleiter die bei ihnen, den Gemeinden und Verwaltungs-\nwahl öffentlich bekannt.\nbehörden der Kreise vorhandenen Wahlunterlagen zu\nübersenden. Der Bundeswahlleiter kann verlangen, daß\nihm die Landeswahlleiter die bei ihnen vorhandenen                                     § 83\nWahlunterlagen übersenden.\nWiederholungswahl\n(1) Das Wahlverfahren ist nur in.soweit zu erneuern,\nFünfter Abschnitt                        als das nach der Entscheidung im Wahlprüfungsverfah-\nren erforderlich ist.\nNachwahl, Wiederholungswahl,\n(2) Wird die Wahl nur in einzelnen Wahlbezirken wie-\nBerufung ·von Listennachfolgern\nderholt, so darf die Abgrenzung dieser Wahlbezirke\nnicht geändert werden. Auch sonst soll die Wahl mög-\n§ 82                           . liehst in denselben Wahlbezirken wie bei der Hauptwahl\nNachwahl                            wiederholt werden. Wahlvorstände können neu gebildet\nund Wahlräume neu bestimmt werden.\n(1) Sobald feststeht, daß die Wahl wegen Todes eines\nWahlkreisbewerbers, infolge höherer Gewalt oder aus            (3) Findet die Wiederholungswahl infolge von Un-\nsonstigem Grunde nicht durchgeführt werden kann,            regelmäßigkeiten bei der Aufstellung und Behandlung\nsagt der Kreiswahlleiter die Wahl ab und macht öffent-      von Wählerverzeichnissen statt, so ist in den betroffe-\nlich bekannt, daß eine Nachwahl stattfinden wird. Er        nen Wahlbezirken das Verfahren der Aufstellung, Aus-\nunterrichtet unverzüglich den Landeswahlleiter und          legung, Berichtigung und des Abschlusses des Wähler-\ndieser den Bundeswahlleiter.                                verzeichnisses neu durchzuführen, sofern sich aus der\nWahlprüfungsentscheidung keine Eirischränkungen\n(2) Stirbt der Bewerber eines zugelassenen Kreis-        ergeben.\nwahlvorschlags vor der Wahl, so fordert der Kreiswahl-\nleiter den Vertrauensmann auf, binnen einer zu bestim-         (4) Wähler, die seit der Hauptwahl ihr Wahlrecht ver-\nmenden Frist schriftlich einen anderen Bewerber zu          loren haben, sind im Wählerverzeichnis zu streichen.\nbenennen. Der Ersatzvorschlag muß vom Vertrauens-           Wird die Wahl vor Ablauf von sechs Monaten nach der\nmann und dessen Stellvertreter persönlich und hand-         Hauptwahl nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt, so\nschriftlich unterzeichnet sein. Das Verfahren nach§ 21      können Wahlberechtigte, denen für die Hauptwahl ein\ndes Gesetzes braucht nicht eingehalten zu werden; der       Wahlschein erteilt wurde, nur dann an der Wahl teilneh-\nUnterschriften nach § 20 Abs. 2 und 3 des Gesetzes          men, wenn sie ihren Wahlschein in den Wahlbezirken\nbedarf es nicht.                                            abgegeben haben, für die die Wahl wiederholt wird.","1796                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n(5) Wahlscheine dürfen nur von Gemeinden in dem              (2) Die Veröffentlichung von Ergebnissen der wahl-\nGebiet, in dem die Wiederholungswahl stattfindet, erteilt    statistischen Auszählungen auf Grund des§ 51 Abs. 2\nwerden. Wird die Wahl vor Ablauf von sechs Monaten           des Gesetzes ist dem Statistischen Bundesamt und den\nnach der Hauptwahl nur in einzelnen Wahlbezirken wie-        Statistischen Landesämtern vorbehalten. Diese Ergeb-\nderholt, so erhalten Personen, die bei der Hauptwahl in      nisse können den Gemeinden, die Auszählungen nach\ndiesen Wahlbezirken mit Wahlschein gewählt haben,            Absatz 1 durchführen, zu deren Ergänzung und zu\nauf Antrag ihren Wahlschein mit Gültigkeitsvermerk für       zusammengefaßter Veröffentlichung überlassen wer-\ndie Wiederholungswahl zurück, wenn sie inzwischen            den. Die Erg,ebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen\naus dem Gebiet der Wiederholungswahl verzogen sind.          nicht bekanntgegeben werden.\n(6) Wahlvorschläge können nur geändert werden,\nwenn sich dies aus der Wahlprüfungsentscheidung                                          § 86\nergibt oder wenn ein Bewerber gestorben oder nicht                         Öffentliche Bekanntmachungen\nmehr wählbar ist.\n(1) Die nach dem Gesetz und dieser Verordnung\n(7) Der Landeswahlleiter kann im Rahmen der Wahl-         vorgeschriebenen       öffentlichen   Bekanntmachungen\nprüfungsentscheidung Regelungen zur Anpassung des            erfolgen durch\nWiederholungswahlverfahrens an besondere Verhält-\nden Bundesminister des Innern\nnisse treffen.\nim Bundesanzeiger,\n§ 84                            den Bundeswahlleiter\nBerufung von Listennachfolgern                         im Bundesanzeiger,\n( 1) Der Landeswahlleiter teilt dem Bundeswahlleiter      die Landeswahlleiter\nund dem Präsidenten des Deutschen Bundestages                       im Staatsanzeiger oder Ministerial- oder Amtsblatt\nFamilienname, Vornamen, Beruf oder Stand und                        der Landesregierung oder des Innenministeriums,\nAnschrift (Hauptwohnung) des Listennachfolgers sowie\ndie Kreiswahlleiter und Verwaltungsbehörden des\nden Tag, an dem seine Annahmeerklärung eingegangen\nKreises\nist, sofort mit. Im Falle des§ 45 Satz 2 des Gesetzes teilt\ner mit, an welchem Tag die Benachrichtigung zugestellt              in den Amtsblättern oder Zeitungen, die allgemein\nworden ist.                                                         für Bekanntmachungen der Kreise und kreisfreien\nStädte des Wahlkreises bestimmt sind,\n(2) Der Bundeswahlleiter macht öffentlich bekannt,\ndie Gemeindebehörden\nwelcher Bewerber in den Deutschen Bundestag ein-\ngetreten ist, und übersendet Abschrift der Bekannt-                 in ortsüblicher Weise.\nmachung an den Prasidenten des Deutschen Bundes-               (2) Für die öffentliche Bekanntmachung nach § 5\ntages.                                                       Abs. · 3 genügt Aushang am oder im Eingang des\n1\n(3) Ein nicht gewählter Bewerber verliert seine           Sitzungsgebäudes mit dem Hinweis, daß jedermann\nAnwartschaft als Listennachfolger, wenn er dem Lan-          Zutritt zu der Sitzung hat.\ndeswahlleiter schriftlich seinen Verzicht erklärt. Der\nVerzicht kann nicht widerrufen werden.                                                   § 87\nZustellungen\nFür Zustellungen gilt das Verwaltungszustellungs-\nSechster Abschnitt                       gesetz des Bundes in der jeweils geltend~n Fassung.\nÜbergangs- und Schlußbestimmungen\n§ 88\n§ 85                                Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken\nWahlstatistische Auszählungen                    ( 1 ) Der Kreiswahlleiter beschafft\n( 1) Wahl statistische Auszählungen dürfen, soweit sie     1. die Wahlscheinvordrucke (Anlage 9),\nnicht nach§ 51 des Gesetzes angeordnet sind, nur mit          2. die Wahlumschläge für die Briefwahl (Anlage 10),\nZustimmung des Kreiswahlleiters durchgeführt werden.\n3. die Wahlbriefumschläge (Anlage 11 ), wenn nur an\nDie Wahlbezirke müssen so ausgewählt und die Aus-\nseinem Sitz das Briefwahlergebnis festzustellen ist,\nzählungen so durchgeführt werden, daß das Wahlge-\nheimnis gewahrt ist. Die Auszählungen können unter            4. die Merkblätter für die Briefwahl (Anlage 12),\nVerwendung von Stimmzetteln mit Unterscheidungsbe-            5. die Vordrucke für die Einreichung der Kreiswahlvor-\nzeichnungen, unter Verwendung dazu geeigneter Wahl-               schläge (Anlage 13),\ngeräte oder nach § 46 Abs. 2 Satz 1 durchgeführt wer-\nden. Durch die Auszählung darf die Feststellung des           6. die Formblätter für Unterstützungsunterschriften für\nWahlergebnisses im Wahlbezirk nicht verzögert wer-                Kreiswahlvorschläge (Anlage 14),\nden. Die Stimmzettel des Wahlbezirks stehen den mit           7. die Vordrucke für Zustimmungserklärungen der vor-\nder Auszählung beauftragten Behörden und Personen                 geschlagenen Wahlkreisbewerber (Anlage 15),\nnur so lange zur Verfügung, als es die Aufbereitung\n8. die Stimmzettel (Anlage 26),\nerfordert; im übrigen sind die Stimmzettel nach den Vor-\nschriften der §§ 72 und 73 zu behandeln.                      9. die Vordrucke für Schnellmeldungen (Anlage 28),","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                          1797\n10. die Vordrucke für die Zusammenstellung der end-        geführt werden sollen, bei den Nichtwählern der gleiche\ngültigen Wahlergebnisse (Anlage 30),                 Vermerk anzubringen, der bei den Wählern als Stimm-\nabgabevermerk angebracht worden ist, sowie die Wahl-\n11. die Vordrucke für die Wahlniederschriften zur\nberechtigten, die nach § 16 Abs. 2, 9 und 10 in das Wäh-\nErmittlung und Feststellung des Briefwahlergebnis-\nlerverzeichnis aufgenommen wurden, zu streichen.\nses (Anlage 31)\nfür seinen Wahlkreis.                                         (5) Auskünfte aus Wählerverzeichnissen, Wahl-\nscheinverzeichnissen und Verzeichnissen nach § 29\n(2) Der Landeswahlleiter beschafft                      Abs. 1 dürfen nur Behörden, Gerichten und sonstigen\n1. die Wahlumschläge für die Wahl mit Wahlurnen,           amtlichen Stellen des Wahlgebiets und nur dann erteilt\nwerden, wenn sie für den Empfänger im Zusammenhang\n2. die Vordrucke für die Einreichung der Landeswahl-\nmit der Wahl erforderlich sind. Ein solcher Anlaß liegt\nvorschläge (Anlage 20),\ninsbesondere bei Verdacht von Wahlstraftaten, bei\n3. die Formblätter für Unterstützungsunterschriften für    Wahlprüfungsangelegenheiten und bei wahlstatisti-\nLandeswahlvorschläge (Anlage 21 ),                     schen Arbeiten vor.\n4. die Vordrucke für Zustimmungserklärungen der vor-          (6) Mitglieder von Wahlorganen, Amtsträger und für\ngeschlagenen Landeslistenbewerber (Anlage 22),         den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete dürfen\n5. die Vordrucke für die Bescheinigung der Wählbarkeit     Auskünfte über Unterstützungsunterschriften für Wahl-\nder vorgeschlagenen Bewerber (Anlage 16),              vorschläge nur Behörden, Gerichten und sonstigen amt-\nlichen Stellen des Wahlgebiets und nur dann erteilen,\n6. die Vordrucke für die Niederschriften über die Auf-\nwenn die Auskunft zur Durchführung der Wahl oder\nstellung der Bewerber (Anlagen 17 und 23),\neines Wahlprüfungsverfahrens oder zur Aufklärung des\n7. die Vordrucke für die Versicherung an Eides Statt zur   Verdachts einer Wahlstraftat erforderlich ist.\nBewerberaufstellung (Anlagen 18 und 24).\n(3) Der Bundeswahlleiter beschafft die Formblätter                                 § 90\nfür die Ausübung des Wahlrechts von Wahlberechtig-\nVernichtung von Wahlunterlagen\nten, die ihre Hauptwohnung im Land Berlin und eine\nNebenwohnung im übrigen Geltungsbereich des Geset-           ( 1) Mit Ausnahme der zur Wiederverwendung\nzes innehaben (Anlage 1 ), die Anträge für außerhalb des  bestimmten Wahlumschläge können die übrigen Wahl-\nWahlgebietes lebende Wahlberechtigte zur Teilnahme         unterlagen 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen\nan der Wahl zum Deutschen Bundestag (Anlage 2)            Bundestages vernichtet werden. Die eingenommenen\nnebst den Merkblättern hierzu (noch Anlage 2) sowie       Wahlbenachrichtigungen sind unverzüglich zu ver-\ndie Vordrucke für die Erklärung über den Ausschluß von    nichten.\nder Verbindung von Landeslisten (Anlage 25).\n(2) Der Landeswahlleiter kann zulassen, daß die nach\n(4) Die Gemeindebehörde beschafft die für die Wahl-     Absatz 1 Satz 1 zur Vernichtung in Betracht kommen-\nbezirke und Gemeinden erforderlichen Vordrucke,            den Unterlagen schon früher vernichtet werden, soweit\nsoweit nicht Bundes-, Landes- oder Kreiswahlleiter die     sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren\nLieferung übernehmen.                                      von Bedeutung sein können.\n(3) Wählerverzeichnisse, die nicht nach § 89 Abs. 2\n§ 89                            bis 4 fortgeführt werden sollen, Wahlscheinverzeich-\nSicherung der Wahlunterlagen                 nisse, Verzeichnisse nach § 29 Abs. 1 sowie Formblät-\nter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvor-\n(1) Die Wählerverzeichnisse, die Wahlscheinver-        schläge sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der\nzeichnisse, die Verzeichnisse nach § 29 Abs. 1, die       Wahl zu vernichten, wenn der Bundeswahlleiter .mit\nFormblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahl-    Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfah-\nvorschläge sowie eingenommene Wahlbenachrichti-            ren nicht etwas anderes anordnet.\ngungen sind so zu verwahren, daß sie gegen Einsicht-\nnahme durch Unbefugte geschützt sind.\n§ 91\n(2) Die bei einer Wahl verwendeten Wählerverzeich-                         Stadtstaatklausel\nnisse dürfen vor Ablauf von sechs Monaten nach der\nHauptwahl nur fortgeführt werden, wenn der Stand des         In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt\nWählerverzeichnisses am Tage der Hauptwahl erkenn-        der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen,\nbar bleibt.                                               die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeinde-\nbehörde übertragen sind.\n(3) Nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl\nkann das Wählerverzeichnis ohne Rücksicht auf\nAbsatz 2 fortgeführt werden, wenn nicht der Landes-                                  § 92\nwahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahl-               Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung\nprüfungsverfahren etwas anderes anordnet.\nIn § 15 Abs. 2 Satz 1 der Bundeswahlgeräteverord-\n(4) Nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl         nung vom 3. September 1975 (BGBI. 1 S. 2459), der\nsind, wenn der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein     durch § 92 der Bundeswahlordnung vom 8. November\nschwebendes Wahlprüfungsverfahren nicht etwas              1979 (BGBI. 1 S. 1805) geändert worden ist, wird die\nanderes anordnet, in Wählerverzeichnissen, die fort-      Anführung „Anlage 28\" durch „Anlage 29\" ersetzt.\n2","1798                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil   1\n§ 93                                                         § 94\nBerlin-Klausel                                    Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nleitungsgesetzes in Verbindung mit § 54 des Bundes-      in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bundeswahlordnung vom\nwahlgesetzes auch im Land Berlin.                        8. November 1979 (BGBI. 1 S. 1805) außer Kraft.\nBonn, den 28. August 1985\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Zimmermann","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                           1799\nAnlage 1\n(zu§ 18 Abs. 2)\nFormblatt für Wahlberechtigte mit Hauptwohnung im Land Berlin\nund Nebenwohnung im übrigen Geltungsbereich des Gesetzes\n- Erstausfertigung -\n(Bitte im Durchschreibeverfahren in zweifacher Ausfertigung ausfüllen und beim Ausfüllen die Erläuterungen in den\nFußnoten beachten; nur vollständig ausgefüllte Anträge können zur Eintragung in das Wählerverzeichnis führen.)\nAntrag und Erklärung von Wahlberechtigten nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a in Verbindung mit§ 18 Abs. 2 der Bundes-\nwahlordnung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahl-\nunterlagen\nAn die\nGemeindebehörde ........................................................................................................\nBetr.: Teilnahme an der Wahl zum Deutschen Bundestag am\nIch/Wir beantrage(n) die Eintragung in das Wählerverzeichnis -\nund die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen -                                                                          1) 2 ).\n(Nachstehende Angaben bitte in Maschinen- oder Druckschrift)\nAntragsteller 1                                                                                                                        Antragsteller 2\nFamilienname:                                                                                                                          Familienname: ....................................................................................................................\nVornamen: ................ .                                                                                                           Vornamen: ..............................................................................................................................\nTag der Geburt:                                                                                                                        Tag der Geburt: ...............................................................................................................\nGeburtsort: ........................................................................................................................   Geburtsort: ............................................................................................................................\nHauptwohnung im Land Berlin:                                                                                                           Hauptwohnung im Land Berlin:\n(Straße, Hausnummer)                                                                                                                   (Straße, Hausnummer)\n(Postleitzahl, Ort)                                                                                                                    (Postleitzahl, Ort)\nAntragsteller 3                                                                                                                        Antragsteller 4\nFamilienname: ...................                                                                                                      Familienname: ....................................................................................................................\nVornamen: .............................................                                                                                Vornamen: .....................................................................................'.........................................\nTag der Geburt: ..............................                        ................................................................ Tag der Geburt: ...............................................................................................................\nGeburtsort: ........................................................................................................................   Geburtsort: ...........................................................................................................................\nHauptwohnung im Land Berlin:                                                                                                           Hauptwohnung im Land Berlin:\n(Straße, Hausnummer)                                                                                                                   (Straße, Hausnummer)\n(Postleitzahl, Ort)                                                                                                                    (Postleitzahl, Ort)","1800                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil                                         1\nIch/Wir habe(n) in\n(Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)\neine Wohnung im Sinne des Melderechts inne und bin/sind dort seit                                                                                                                                               19 .\nbei der Meldebehörde für eine Nebenwohnung gemeldet. Eine weitere/Weitere Nebenwohnung(en) ist/sind in\n...................... nicht vorhanden                      1).\n(Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)\nBei einer anderen Gemeinde ist kein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt worden.\nMir/Uns ist bekannt, daß sich nach§ 107 b des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung\nin das Wählerverzeichnis erwirkt und nach § 107 a des Strafgesetzbuches, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges\nErgebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.\nWahlschein und Briefwahlunterlagen\nD   3)  sollen an meine Hauptwohnung im Land Berlin geschickt werden:\nD   3)  sollen an mich an folgende Anschrift geschickt werden:\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n......................................................,den .......................................................... 19 .......... .\n(Unterschrift) 4)                                                                                                  (Unterschrift) 4)\n(Unterschrift)  4)                                                                                                 (Unterschrift)       4)\n(Nicht vom Antragsteller auszufüllen)\nBescheinigung des Bezirksamts (Bezirkseinwohneramts) im Land Berlin\nDer/Die Antragsteller ist/sind unter obiger Anschrift mit Hauptwohnung im Land Berlin gemeldet. Im hiesigen Melderegister\nist/sind folgende Nebenwohnung(en) verzeichnet:\nDie Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind erfüllt                                                          5 ).\nEin Ausschluß vom Wahlrecht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes liegt nicht vor.\nBerlin, den                                                                                                            19\n(Dienstsiegel)\n1) Nichtzutreffendes streichen.\n2)  Wahlberechtigte, die im Wahlraum des für ihre Nebenwohnung zuständigen Wahlbezirks wählen wollen, benötigen keinen Wahlschein und keine Brief-\nwahlunterlagen. In diesem Fall ist die mit Fußnote 2) versehene Zeile zu streichen.\n3)  Zutreffendes ankreuzen.\n4)  Bei mehreren Antragstellern Unterschriften aller Antragsteller. Für körperlich behinderte Wahlberechtigte kann eine Vertrauensperson mit dem Zusatz „als Ver-\ntrauensperson\" unterzeichnen.\n5)  Wird ein Antragsteller am Wahltage nicht mindestens seit drei Monaten mit Hauptwohnung im Land Berlin gemeldet sein, ist die Bescheinigung mit\neiner entsprechenden Einschränkung zu versehen und das Datum seiner Anmeldung anzugeben.","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                           1801\nnoch Anlage 1\n(zu § 18 Abs. 2)\n- Zweitausfertigung -\n(Die Zweitausfertigung ist nach Bescheinigung der Eintragung in das Wählerverzeichnis von der für die Nebenwohnung\nzuständigen Gemeinde an das für die Hauptwohnung zuständige Bezirksamt [Bezirkseinwohneramt) in Berlin zurück-\nzusenden.)\nAntrag und Erklärung von Wahlberechtigten nach§ 16 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a in Verbindung mit§ 18 Abs. 2 der Bundes-\nwahlordnung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahl-\nunterlagen\nAn die\nGemeindebehörde ......................................................................................................\nBetr.: Teilnahme an der Wahl zum Deutschen Bundestag am\nIch/Wir beantrage(n) die Eintragung in das Wählerverzeichnis -\nund die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen -.\nAntragsteller 1                                                                                                        Antragsteller 2\nFamilienname: .. ..                                                                                                    Familienname: ........................................\nVornamen: ......................                                                                                       Vornamen: ................................................................................\nTag der Geburt: ....... ..                                                                                             Tag der Geburt: ..........................................................\nGeburtsort: .................................................................................                          Geburtsort: ...........................................\nHauptwohnung im Land Berlin:                                                                                           Hauptwohnung im Land Berlin:\n(Straße, Hausnummer)                                                                                                   (Straße, Hausnummer)\n(Postleitzahl, Ort)                                                                                                   (Postleitzahl, Ort)\nAntragsteller 3                                                                                                        Antragsteller 4\nFamilienname:                                                                                                          Familienname: ............. ..\nVornamen:                                                                                                              Vornamen: ................. ..\nTag der Geburt:                                                                                                        Tag der Geburt:\nGeburtsort: .                                                                                                          Geburtsort: ..............................................................................................................................\nHauptwohnung im Land Berlin:                                                                                           Hauptwohnung im Land Berlin:\n.\n. . . . . . ...... ..            .... .\n(Straße, Hausnummer)                                                                                                   (Straße, Hausnummer)\n(Postleitzahl, Ort)                                                                                                   (Postleitzahl, Ort)\n3","1802                                                                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nIch/Wir habe(n) in ············································································································..............................................................\n(Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)\n____________ ____    ,\neine Wohnung im Sinne des Melderechts inne und bin/sind dort seit ... - - - - -.. - - - - · - - - - -                                                                                                                     19 ·······....\nbei der Meldebehörde für eine Nebenwohnung gemeldet. Eine weitere/Weitere Nebenwohnung(en) ist/sind in\n..................................................................................................................................................................._ _ _ _ _ _ nicht vorhanden.\n(Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)\nBei einer anderen Gemeinde ist kein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt worden.\nMir/Uns ist bekannt, daß sich nach § 107 b des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung\nin das Wählerverzeichnis erwirkt und nach•§ 107 a des Strafgesetzbuches, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges\nErgebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.\nWahlschein und Briefwahlunterlagen\nD sollen an                       meine Hauptwohnung im Land Berlin geschickt werden:\nD sollen an                       mich an folgende Anschrift geschickt werden:\n..................................................................................................................................... ___________________________\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n- - - - - - - - - ~ d e n - ' - - - - - - - - 19 ...........\n.....................................................................................................................................\n(Untersch ritt)\n____                                                          (Unterschrift)\n..........................................................................................................\n(Unterschrift)\n_______                                                                                  (Unterschrift)\n(Nicht vom Antragsteller auszufüllen)\nBescheinigung des Bezirksamts (Bezirkseinwohneramts) im Land Berlin\nDer/Die Antragsteller ist/sind unter obiger Anschrift mit Hauptwohnung im Land Berlin gemeldet. Im hiesigen Melderegister\nist/sind folgende Nebenwohnung(en) verzeichnet: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n- - - -...................................................................                       _________________________________\nDie Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind erfüllt.\nEin Ausschluß vom Wahlrecht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes liegt nicht vor.\nBerlin, den ______________                         19 ...........\n(Dienstsiegel)\nAn das\nBezirksamt\n- Abt. Personal und Verwaltung - Bezirkseinwohneramt\n1000 Berlin .................................................................................................................\nEingetragen in das Wählerverzeichnis.\n· - - - - - - , d e n _ _ _ _ _ _ _ ........ 19 ...........\n(Dienstsiegel)                                                                                                                                    Die Gemeindebehörde","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                             1803\nAnlage 2\n(zu§ 18 Abs. 5)\nBitte\n- füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift im Durchschreibeverfahren aus,\n- beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,\n- das Zutreffende ankreuzen [8].\nNur vollständig ausgefüllte Anträge können zur Eintragung in das Wählerverzeichnis führen.\n0    Gemeindebehörde\n- Erstausfertigung -\nD\n® Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von Wahlberechtigten, die außerhalb der Bundesrepublik\nDeutschland einschließlich des Landes Berlin leben, sowie Versicherung an Eides Statt\n(Anlage 2 zu § 18 Abs. 5 der Bundeswahlordnung -BWO-)\nFamilienname, Vornamen                                                                                    Geburtsdatum\nTag              Jahr\n1 Monat 1\n1   1  1\nggf. Geburtsname\nIch bin nicht für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin gemeldet\nund beantrage deshalb die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Ausstellung eines Wahlscheines.\nMeine derzeitige Wohnung (Straße, Hausnummer)\n©\n(Postleitzahl, Ort, Staat)\n©   Ich hatte nach dem 23. Mai 1949 in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin mindestens\ndrei Monate ununterbrochen zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en} inne:\nvom                       bis zum              (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n1                   1\n1                   1\n1                   1\n© D      einen sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt, der angezeigt oder sonst nachgewiesen worden war der Gemeinde-\nbehörde in\n(Ort)\n©   und bin fortgezogen\nam (Datum der Abmeldung)                   1 nach (Ort, Staat)\nZuletzt hatte ich bei der Meldebehörde in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin\neine Wohnung gemeldet in\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n© •(Ort)\neinen sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt, der angezeigt oder nachgewiesen worden war der Gemeinde-\nbehörde in\nMein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des\nLandes Berlin bei der Meldebehörde gemeldet oder der ihr während meines sonstigen Aufenthalts bekannt war,\nD      ist unverändert.\nD      lautete damals\n(Familienname)\nBitte weiter ausfüllen auf Blatt 2","1804                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nWird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.                                                                          Rückseite von Blatt 1\nder Erstausfertigung\nAmtliche Vermerke - Muster -\n1    Zuständigkeit der Gemeindebehörde                             n      Ja\n:J     Nein; Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde\n(Gemeindebehörde)\nl\nBegründung\n(Ort, Datum)                                                  I Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\n2     Antragseingang\nam (Datum)                 1 ~1- Tag vor der Wahl\n1\nn   Antragseingang\nverspätet\nn    rechtzeitig\n3     Status als Deutscher nachgewiesen                                                      n      nein            nja\n4     18. Lebensjahr am Wahltag vollendet                                                    n      nein            nja\n5     Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen\n5.1   Mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt nach dem 23. Mai 1949 und vor dem\nFortzug aus der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin                  n      nein            n    ja\nBestätigung des Bezirksamtes des Landes Berlin liegt vor                                      nein            nja\nn\n5.2\nn.\nDerzeit wohnhaft in einem Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten des\nEuroparates\nJa;\n1  (Staat)\n•       nein\n5.3\nD.\nDerzeit wohnhaft in einem Gebiet eines Nichtmitgliedstaates des\nEuroparates\nJa; 1  (Staat)\n•       nein\no       Der Fortzug aus der Bundesrepublik Deutsch-\nland einschl. des Landes Berlin\nD     Die Abmusterung\nam (Datum)\nist für die Berechnung der Zehnjahresfrist\ndes§ 12 Abs. 2 Nr. 3 BWG maßgebend. Diese Frist ist am Wahltage\nn      verstrichen\nn    nicht ver-\nstrichen\nD\n6     Wahlausschlußgrund\nn     § 13 Nr. 1 BWG n   § 13 Nr. 2 BWG n\nvorhanden\n§ 13 Nr. 3 BWG\n•     nicht vor-\nhanden\n7\nAusschlußgrund:\nWahlrechtsvoraussetzungen erfüllt                  nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 BWG\n•       nein\nnein\n•    ja\nnja\nnach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BWG          n\n8     Erledigung des Antrages\nBezeichnung des Wahlbezirks\n7       Eintragung in das Wählerverzeichnis\nErteilung des Wahlscheines                                     Wahlscheinnummmer\n7\n7       Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis\nD      Absendung des Wahlscheines und der Briefwahl-\nunterlagen per Luftpost\nD      Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages\nan den Bundeswahlleiter\nam (Datum)                                                          am (Datum)\n7      Zurückweisung (s. Anlage)","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                   1805\n- 2 - Erstausfertigung -\n©   Ich bin im Besitze eines\nD                                                                               D\n1\n__J\nReisepasses\nStaatsangehörigkeitsausweises\n•D     Personalausweises            Dienst-, Ministerial-, Diplomaten-Passes\nAusweises über die Rechtsstellung als Deutscher der\nBundesrepublik Deutschland\nD      Berliner behelfsmäßigen Personalausweises\nAusweis-Nummer\nausgestellt am           1 von (ausstellende Behörde)\nzuletzt verlängert am       von (verlängernde Behörde)\n1\n©   Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt hingewiesen,\nversichere ich an Eides Statt:\n- Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundges~tzes,\n@ D      ich habe das 18. Lebensjahr vollendet,                  -D   ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden,\n0   -    ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen,\n@   -    ich hatte vor meinem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin\nD dort mindestens drei Monate ununterbrochen eine Wohnung inne,\nD dort meinen sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt,\nD      meine Wohnung wird am Wahltag in einem Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates liegen,\n®   -    ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag\ngestellt.\nMir ist bekannt, daß sich nach § 107 b des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer durch falsche Angaben die\nEintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und daß sich nach § 107 a des Strafgesetzbuches strafbar macht,\nwer unbefugt wählt oder dies versucht.\nIch werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der\nWahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutscher oder vom Wahlrecht ausgeschlossen\nsein sollte.\n0 7\nIch verzichte auf die Übersendung der Briefwahlunterlagen, weil ich mich am Wahltag im Wahlkreis aufhalten\n1   1  und dort mein Wahlrecht in einem Wahlraum ausüben werde.\nn      Die Wahlunterlagen sollen an meine angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.\nD      Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:\n(Vor- und Familienname)\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat)\nOrt, Datum\nUnterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)\n®   oder Unterschrift als Vertrauensperson    (Vor- und Familienname)","1806                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nnoch Anlage 2\n(zu§ 18 Abs. 5)\nBitte\n- füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift im Durchschreibeverfahren aus,\n- beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,\n- das Zutreffende ankreuzen [81 .\nNur vollständig ausgefüllte Anträge können zur Eintragung in das Wählerverzeichnis führen.\n0       Gemeindebehörde\n- Zweitausfertigung -\nDie Zweitausfertigung ist nach Eintragung\ndes Antragstellers in das Wählerverzeichnis\nD                                                                                               von der Gemeindebehörde an den Bundes-\nwahlleiter zur Registrierung zu senden.\n©    Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von Wahlberechtigten, die außerhalb der Bundesrepublik\nDeutschland einschließlich des Landes Berlin leben, sowie Versicherung an Eides Statt\n(Anlage 2 zu § 18 Abs. 5 der Bundeswahlordnung -BWO-)\nFamilienname, Vornamen                                                                                      Geburtsdatum\nTag  1 Monat I Jahr\nggf. Geburtsname\nIch bin nicht für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin gemeldet\nund beantrage deshalb die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Ausstellung eines Wahlscheines.\n0      Meine derzeitige Wohnung (Straße, Hausnummer)\n(Postleitzahl, Ort, Staat)\n©      Ich hatte nach dem 23. Mai 1949 in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin mindestens\ndrei Monate ununterbrochen zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:\nvom                       bis zum              (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n1                   1\n1                   1\n1                   1\n© ~ einen            sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt, der angezeigt oder sonst nachgewiesen worden war der Gemeinde-\nbehörde in\n(Ort)\n©      und bin fortgezogen\nam (Datum der Abmeldung)                   1 nach (Ort, Staat)\n0      Zuletzt hatte ich bei der Melde'1ehörde in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin\neine Wohnung gemeldet in\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n©    ~ einen sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt, der angezeigt oder nachgewiesen worden war der Gemeinde-\nbehörde in\n(Ort)\nMein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des\nLandes Berlin bei der Meldebehörde gemeldet oder der ihr während meines sonstigen Aufenthalts bekannt war,\n~\nist unverändert.\n~\nlautete damals\n(Familienname)\nBitte weiter ausfüllen auf Blatt 2","Nr. 47 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                     1807\n- 2 - Zweitausfertigung -\n©  Ich bin im Besitze eines\nD\n~\nD\nReisepasses\nStaatsangehörigkeitsausweises\n•D     Personalausweises            Dienst-, Ministerial-, Diplomaten-Passes\nAusweises über die Rechtsstellung als Deutscher der\nBundesrepublik Deutschland\nD     Berliner behelfsmäßigen Personalausweises\nAusweis-Nummer\nausgestellt am               von (ausstellende Behörde)\n1\nzuletzt verlängert am        von (verlängernde Behörde)\n1\n©  Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt hingewiesen,\nversichere ich an Eides Statt:\n- Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundges(?tzes,\nD     ich habe das 18. Lebensjahr vollendet,                   D   ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden,\n-    ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen,\n-    ich hatte vor meinem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin\nD     dort mindestens drei Monate ununterbrochen eine Wohnung inne,\nD     dort meinen sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt,\n~     meine Wohnung wird am Wahltag in einem Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates liegen,\n-    ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag\ngestellt.\nMir ist bekannt, daß sich nach § 107 b des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer durch falsche Angaben die\nEintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und daß sich nach § 107 a des Strafgesetzbuches strafbar macht,\nwer unbefugt wählt oder dies versucht.\nIch werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der\nWahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutscher oder vom Wahlrecht ausgeschlossen\nsein sollte.\n®       Ich verzichte auf die Übersendung der Briefwahlunterlagen, weil ich mich am Wahltag im Wahlkreis aufhalten\n7     und dort mein Wahlrecht in einem Wahlraum ausüben werde.\n7     Die Wahlunterlagen sollen an meine angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.\no     Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:\n(Vor- und Familienname)\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat)\nOrt, Datum\nUnterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)\noder Unterschrift als Vertrauensperson    (Vor- und Familienname)","1808                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAn den\nBundeswahlleiter\nStatistisches Bundesamt\nGustav-Stresemann-Ring 11\nPostfach 55 28\n6200 Wiesbaden 1                                                                    Rückseite von Blatt 2\nder Zweitausfertigung\nRegister nach § 18 Abs. 5 BWO\nDer Antragsteller wurde in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.\nDie Gemeinde gehört zum Gebiet des Wahlkreises\n1 Nummer               1 Name\nName und Anschrift der Gemeindebehörde\nOrt, Datum\nIm Auftrag\n(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\nAmtliche Vermerke des Bundeswahlleiters","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                              1809\nnoch Anlage 2\n(zu§ 18 Abs. 5)\nMerkblatt\nzu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides Statt\n0  Der Antrag ist an die Gemeindebehörde der letzten - gemeldeten -Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland zu\nrichten. Bestanden früher gleichzeitig mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, ist der Antrag bei der\nGemeindebehörde der letzten Hauptwohnung einzureichen. Befand sich die letzte Wohnung im Land Berlin, ist der\nAntrag beim Oberstadtdirektor der Stadt Bonn - Stadthaus, Berliner Platz 2, 0-5300 Bonn 1 - zu stellen.\nFür Seeleute, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen\nnach § 17 Abs. 2 Nr. 4 der Bundeswahlordnung (BWO).\n®  Wahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen durch Stimmabgabe\nin einem Wahlraum oder durch Briefwahl, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.\nEin Deutscher, der am Wahltage\naußerhalb der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin lebt und\nin der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung mehr innehat,\nwird nur auf förmlichen Antrag und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides Statt in ein Wählerverzeichnis in\nder Bundesrepublik Deutschland eingetragen,\nwenn er dort vor seinem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen eine Wohnung innegehabt oder sich\nsonst gewöhnlich aufgehalten hat und\nin einem Staat lebt, der Mitglied des Europarates ist (außer der Bundesrepublik Deutschland sind Mitgliedstaaten\ndes Europarates: Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg,\nMalta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich\nund Zypern), oder\nin einem Staat lebt, der nicht Mitglied des Europarates ist, sofern am Wahltag seit seinem Fortzug aus der Bundes-\nrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin nicht mehr als zehn Jahre verstrichen sind.\nDer schriftliche Antrag und die Versicherung an Eides Statt (m.it dem Formblatt gemäß Anlage 2 der Bundeswahlord-\nnung) müssen spätestens bis zum 21. Tage vor der Wahl - d. h. bis zum ·········································--- einschließlich -\nbei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Der Antragsteller wird dann nach Prüfung seiner Wahl-\nberechtigung dort in das Wählerverzeichnis eingetragen.\nFür jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen.\nSammelanträge sind nicht möglich.\nBei Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland gilt:\nWer bereits vor dem 35. Tage vor der Wahl - d. h. vor dem ............................ - aus der Bundesrepublik Deutschland\nfortgezogen ist, muß seine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.\nWer erst nach dem 35. Tage vor der Wahl fortzieht, d. h. sich erst nach diesem Termin abmeldet, braucht diesen\nAntrag nicht zu stellen. In diesem Falle erfolgt von Amts wegen die Eintragung in das Wählerverzeichnis.\nSofern der Fortzug aus dem Land Berlin erfolgt, ist stets ein Antrag zu stellen.\nBei Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland gilt:\n'\nWer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vordem 35. Tage vor der Wahl für eine Wohnung\nanmeldet, darf diesen Antrag nicht stellen, weil er von Amts wegen am Zuzugsort (allerdings nicht im Land Berlin)\nin ein Wählerverzeichnis eingetragen wird.\nWer sich vor dem 21. Tage vor der Wahl anmelden wird, braucht diesen Antrag nicht mehr zu stellen, weil er auf\nWunsch, den er bei der Anmeldung äußern kann, in das Wählerverzeichnis seines Zuzugsortes in der Bundesrepu-\nblik Deutschland eingetragen wird.\nWer sich erst nach dem 21. Tage vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muß diesen\nAntrag stellen, weil er sonst nicht mehr in ein Wählerverzeichnis eingetragen wird.\nBitte wenden","1810                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n0   Von Seeleuten, die auf einem Seeschiff unter fremder Fla·gge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen:\nName des Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat).\n©   Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin zuletzt\nmindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese\nDreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.\nVon Seeleuten (vgl. Merkblatt®), die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen\nberechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen:\nName des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).\n©   Nur ankreuzen und ausfüllen, wenn zu keiner Zeit in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes\nBerlin eine Wohnung gemeldet war.\n©   Von Seeleuten (vgl. Merkblatt®) hier mit folgenden Angaben auszufüllen:\nDatum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war. Name und\nNationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.\n(D  Die Eintragung in das Wählerverzeichnis richtet sich nach der zuletzt - evtl. auch nur kurz innegehabten -gemelde-\nten Wohnung. Deshalb ist diese Wohnung stets anzugeben, auch wenn sie mit der unter© des Antrages angegebenen\nWohnung übereinstimmt.\nVon Seeleuten (vgl. Merkblatt®) hier mit folgenden Angaben auszufüllen:\nName des letzten deutschen Reeders und dessen Sitz (Ort, Land).\n©   Angaben nur für ein Dokument erforderlich.\n©   Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum\nDeutschen Bundestag nachgewiesen ist. Dazu muß die vorgedruckte Versicherung an Eides Statt abgegeben werden.\nWenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muß der Antrag zurückgenommen\nwerden.\n@   Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,\n- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder\n-  als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem\nGebiete des D.eutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.\nIn Zweifelsfällen und wegen des vollen Wortlauts des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes empfiehlt sich eine Rück-\nfrage bei der nächsten diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland.\n0   Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen,\n1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,\n2. wer entmündigt ist oder wegen geistigen Gebrechens unter Pflegschaft steht, sofern er nicht durch eine Bescheini-\ngung des Vormundschaftsgerichts nachweist, daß die Pflegschaft auf Grund seiner Einwilligung angeordnet ist,\n3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit§ 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatri-\nschen Krankenhaus befindet.\n@   Vergleiche Angaben zu © oder     @ des Antrages.\n@   Niemand darf an der Wahl zum Deutschen Bundestag mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre\neine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Bundestagswahl mehrfach beteiligen würde.\n@   Mit dem Wahlschein werden grundsätzlich die Briefwahlunterlagen mitübersandt. Wahlberechtigte, die in einem\nWahlraum des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt wird, wählen wollen, benötigen keine Briefwahlunter-\nlagen. In diesem Fall ist hier anzukreuzen.\n@   Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen körperlicher Gebrechen nicht in der Lage sind, den Antrag\nund die Versicherung an Eides Statt selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei einer Person ihres Ver-\ntrauens. Diese hat auch den .Antrag und die Versicherung an Eides Statt zu unterschreiben.","Nr. 47 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                 1811\nAnlage 3\n(zu § 19 Abs. 1)\nWahlbenachrichtigung\n(bis zu 16,2 X 11,4 cm = DIN C6)                    1) 2)\nWahlbenachrichtigung                                                                           3)\nGebühr bezahlt\nbeim Postamt\nzur Wahl zum Deutschen Bundestag\n5300 Bonn 1\nam Sonntag, dem ..................................................\nvon ..... .                         .... bis ............................ Uhr.                                                                                            Falls verzogen,\nnicht nachsenden,\nSie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten ange-                                                                                                   sondern mit neuer\ngebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie diese Benachrichtigung zur Wahl                                                                                                     Anschrift an\nmit und halten Sie Ihren Personalausweis bereit.                                                                                                                          Absender zurück.\nWenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Brief-\nwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Voraussetzung für die\nErteilung eines Wahlscheines ist, daß einer der im rückseitigen Wahlschein-\nantrag genannten Gründe vorliegt. Wahlscheinanträge - die auch mündlich,\naber nicht fernmündlich gestellt werden können - werden nur bis zum\n................................................................................................ , .................................. Uhr, entgegengenommen, bei\nplötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltage 12 Uhr. Wahlscheine nebst\nBriefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich über-\nbracht. Sie können auch bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden. Wer\nfür einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muß eine\nschriftliche Vollmacht vorlegen. Etwaige Unrichtigkeiten in der nachstehenden\nAnschrift teilen Sie bitte der Gemeinde mit.\nWah lbezirk/Wäh lerverz.-Nr.\n316/00345\n4)                                                                                                                                                               4)\nStadt Bonn                                                                                                                                              Herrn/Frau\nDer Oberstadtdirektor                                                                                                                                   Hans Schulz\nWahlraum:                                                                                                                                               Ernststraße 23\nSchulgebäude Agnesstraße 1                                                                                                                              5300 Bonn 3\n5300 Bonn 3\n1) Muster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung auf der Vorderseite einer einfachen Karte. Auf der Kartenrückseite kann der Antrag auf Erteilung\neines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen (Anlage 4) aufgedruckt werden.\n2) Bei Versendung als Massendrucksache kann die Karte bis zu den angegebenen Maßen groß sein.\n3) Der Freimachungsvermerk entfällt bei Benutzung von Freistempelmaschinen. In diesem Fall ist links neben dem Gebührenstempelabdruck der Zusatz\n,,Gebühr bezahlt\" anzubringen.\nDie Sendungen können gebührenbegünstigt als Massendrucksachen versandt werden, wenn gleichzeitig\n- entweder mindestens 1 000 Sendungen eingeliefert werden, von denen jeweils 10 Stück auf einen Leitbereich entfallen (die ersten 3 Ziffern der Post-\nleitzahlen müssen übereinstimmen), oder\n- mindestens 100 Sendungen mit gleicher Postleitzahl eingeliefert werden (die 4 Ziffern der Postleitzahl müssen übereinstimmen).\n4) Absender- und Anschriftangabe kann in beliebiger Herstellungsart eingetragen werden.\nMit der Absenderangabe kann die Angabe des Wahlbezirks, des Wählerverzeichnisses und des Wahlraums verbunden werden. Die Nummern des Wähler-\nverzeichnisses und ggf. des Wahlbezirks können mit Paginierstempel eingetragen werden. Eine Versendung als Massendrucksache bleibt möglich, sofern\ndiese Nummern bei allen Druckstücken an gleicher Stelle stehen.\nDie Nummern des Wählerverzeichnisses und des Wahlbezirks können auch in die Anschriftangabe aufgenommen werden, dürfen dann aber als Ordnungs-\nbezeichnung nicht mehr als zwei Zeilen einnehmen, nicht weiter nach links reichen als die oberste Zeile der Anschrift und nicht weiter nach unten als die\nunterste Zeile des Namens des Empfängers.","1812                                                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 4\n(zu§ 19 Abs. 2)\nWahlscheinantrag\n(bis zu 16,2 X 11,4 cm - DIN C6)                                                    1) 2 )\nNur in frankiertem                                                                     Für\nUmschlag absenden                                                                    amtliche\n(Briefgebühr)                                                            Vermerke\nAn die\nGemeindebehörde ......................................................\nWahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben\nund absenden, wenn Sie nicht in Ihrem\nWahlraum, sondern in einem anderen Wahl-\nbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl\n----------··················································                                                              wählen wollen.\nAntrag auf Erteilung eines Wahlscheines\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag am ·························································----\n(Nachstehende Angaben in Druckschrift machen)\nIch beantrage die Erteilung eines Wahlscheines - für                                                                                                                                                              Wer den Antrag for\neinen anderen stellt,\nmuß durch Vortage\nFamilienname: ·······································-----                                                                                                                                                        einer s c h r i f t I i c h e n\nVollmacht nachweisen,\nVornamen: ·····················································----------                                                                                                                                         daß er dazu berechtigt\nIst.\nTag der Geburt: ································--------\nWohnung: ......................................................................................·----····························-------\n··············································································------------\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n------------\nEs wird versichert, daß einer der nachstehend aufgeführten Gründe für die\nErteilung eines Wahlscheines gegeben ist:\n1. Abwesenheit am Wahltage aus wichtigem Grund\n2. Verlegung der Wohnung ab dem\nin einen anderen Wahlbezirk                                                                                   (34. Tag vor der Wahl)\ninnerhalb der Gemeinde\n- außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeich-\nnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt ist                                                                                                                                    D 3)\n3. berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, körperliches Gebrechen oder\nein sonstiger körperlicher Zustand, so daß der Wahlraum nicht oder nur\nunter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.                                                                                                                           D       3)\nDer Wahlschein\nund die Briefwahlunterlagen 4)\n0 3) - soll(en) an meine obige Anschrift geschickt werden\nD 3) - soll(en) an mich an folgende Anschrift geschickt werden:\n···········································································································---·····················································                 -----·························································\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, On)\nD 3) -        wird (werden) abgeholt 5).\n, den ................................................... 19 .........\n(Ort)                                                          (Datum)\n···········································································----····························································\n(Unterschrift)\n') Muster f0r den Antrag auf Erteilung eines W&hlscheines mit Brlefwahlunterlagen, der auf die Rückseite derWahlbenachrichtigungskarte (Anlage 3) aufgedruckt\nwerden kann.\n2) Bei Versendung als Massendrucksache kann das Antragsformular bis zu den angegebenen Maßen groß sein.\n3) Zutreffendes ankreuzen.\n4) Falls Briefwahl nicht erwünscht, bitte streichen.\n5) Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer i»0tzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberech-\ntigung durch achrihliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder\namtlich 0berbracht werden k0nnen.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                          1813\nAnlage 5\n(zu§ 20 Abs. 1)\nBekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses\nund die Erteilung von Wahlscheinen\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag\nam--------------\n1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde -\ndie Wahlbezirke der Gemeinde - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nliegt in der Zeit vom - - - - - - - - · - - - bis _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n(20. bis 15. Tag vor der Wahl)\nwährend der Dienststunden                       1 ),\nam Samstag (Sonnabend) sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 1O bis 13 Uhr 1)\n- - - - - - - - - - - - - - - · · · · 2)\n(Ort der Auslegung)\nzu jedermanns Einsicht aus.\nDer Wahlberechtigte kann verlangen, daß in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt\nunkenntlich gemacht wird.\nWählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.\n2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist,\nspätestens am ..................................................... _ _ __ bis _ _ _ _ _ Uhr, bei der Gemeindebehörde 3 ) Einspruch einlegen.\n(15. Tag vor der Wahl)\nDer Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.\n3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum ............................- - - - -\n········...................                  ____ eine Wahlbenachrichtigung.\n(21. Tag vor der Wahl)\nWer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß Einspruch gegen das Wählerver-\nzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, daß er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.\nWahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und\nBriefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.\n4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n(Nummer und Name)\ndurch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses\nWahlkreises\noder\ndurch Briefwahl\nteilnehmen.\n5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag\n5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,\na) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,\nb) wenn er seine Wohnung ab dem - - - - - - - - - - - - - - - - - - · · · · ·........... in einen anderen Wahlbezirk\n(34. Tag vor der Wahl)\ninnerhalb der Gemeinde\naußerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht\nbeantragt worden ist,\nverlegt,\nc) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst\nseines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten\naufsuchen kann;","1814                                                                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil                                                                       1\n5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,\na) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Frist nach § 16 Abs. 10 der Bundeswahlordnung (bis\nzum ..................................................................................................................................... ), die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis\nnach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum ...............................................................................................................................................................)\noder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung\n(bis zum ....................................................................................................................... ) versäumt hat,\nb) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist nach § 16 Abs. 10 der Bundeswahl-\nordnung, der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der\nBundeswahlordnung entstanden ist,\nc) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und ·die Feststellung erst nach Abschluß des\nWählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.\nWahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum ..............:.....................................................\n................................................................................................................................., 18 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich oder schriftlich beantragt\n(2. Tag vor der Wahl)\nwerden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht\nzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 12 Uhr, gestellt werden.\nNicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen\nGründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 12 Uhr, stellen.\nWer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu\nberechtigt ist.\nDer Antragsteller muß den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen.\n6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, daß der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält\ner mit dem Wahlschein zugleich\neinen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,\neinen amtlichen blauen Wahlumschlag,\neinen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag\nund\nein Merkblatt für die Briefwahl.\nDiese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die\nAbholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zu-\nlässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahl-\nberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.\nBei der Briefwahl muß der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange-\ngebene Stelle absenden, daß der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.\nDer Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Bundespost als Standardbrief ohne besondere Versendungsform gebühren-\nfrei befördert. Er kann auch in der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben wer~en .\n.........................................................................., den .................................................. 19 ........... .\nDie Gemeindebehörde\n1) Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben.\n2) Wenn mehrere Auslegestellen eingerichtet sind, diese und die ihr zugeteilten Ortsteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke angeben.\n3) Dienststelle, Gebäude und Zimmer angeben.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                     1815\nAnlage 6\n(zu § 20 Abs. 2)\nHinweise für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag\nAm ........................................................................................ findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.\nDeutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin leben und dort keine Wohnung\nmehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen,\nwenn sie\n1. -    in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates leben oder\nin anderen Gebieten leben, sofern seit dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland und bis zum Wahltag nicht\nmehr als zehn Jahre verstrichen sind,\nund vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des\nLandes Berlin gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben;\n2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag.\nDer Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einern Antrag,\nder erst am ....................................................................... *) oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr\nentsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).\nAntragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können\nbei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,\nbeim Bundeswahlleiter, Postfach 55 28, 0-6200 Wiesbaden,\noder\nbeim Oberstadtdirektor der Stadt Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, D-5300 Bonn 1,\nangefordert werden.\nWeitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland .\n.........................................................................., den .................................................. 19 ........... .\n.................................................................................................... --------\n(Bezeichnung der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland)\n*) Einzufügen den 20. Tag vor der Wahl.","1816                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 7\n(zu § 21 Abs. 1)\nBeurkundung des Wählerverzeichnisses\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag\nam ...................................................................................................\nDie nachstehend aufgeführten Personen sind für die Wahl zum ................... Deutschen Bundestag nach den Vorschriften der\nBundeswahlordnung(§§ 16 bis 18) in das Wählerverzeichnis eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzun-\ngen nach§ 12 des Bundeswahlgesetzes und sind nicht nach§ 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen .\n.........................................................................., den ................................................ 19 ............. .\n(Dienstsiegel) .                                                                                                                       Die Gemeindebehörde","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                      1817\nAnlage 8\n(zu§ 24 Abs. 1)\nGemeinde ........................................................................................                                                     Wahlbezirk ....................... .\nKreis .......... _.................... - ............ - ....... - ... - .. - .. -···\nWahlkreis\nLand\nBeurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag\nam ................................\nDieses Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom .........................\nin der Zeit vom ............................................................................................................................... bis zum .............................................................\nzu jedermanns Einsicht ausgelegen.\nDie Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekanntgemacht worden                                                                                                                                            1).\nDie Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die Wahlbenachrichti-\ngung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am ...................\nortsüblich bekanntgemacht worden 1).\nDas Wählerverzeichnis umfaßt                                                          Blätter - Karten 1).\nBerichtigt                                       Berichtigt\ngemäß§ 53                                        gemäß§ 53\nAbs. 2 Satz 2                                    Abs. 2 Satz 3\nKennbuchstabe                                                                                                                                                                   der Bundes-                                      der Bundes-\nwahlordnung 2)                                   wahlordnung 3)\nWahlberechtigte laut\nWählerverzeichnis\nohne Sperrvermerk\n\"W\" (Wahlschein)                                               ............ Personen                                            ............. Personen                                           Personen\nWahlberechtigte laut\nWählerverzeichnis\nmit Sperrvermerk\n\"W\" (Wahlschein)                                               ............ Personen                                            ............. Personen                                           Personen\nA1+A2                                Im Wählerverzeichnis\ninsgesamt eingetragen                                          ............ Personen                                            ............. Personen                           ............. Personen\n...............\n(Ort)                                            (Ort)\nden ................. 19 .... .                  den ................... 19.. .\nDer Wahl-                                        Der Wahl-\nvorsteher                                        vorsteher\n........ , den               .............................. 19 ..\n(Dienstsiegel)\nDie Gemeindebehörde\n1)  Nichtzutreffendes streichen.\n2)  Nur auszufüllen, wenn nach Abschluß des Wählerverzeichnisses an eingetragene Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.\n3)  Nur auszufüllen, wenn noch am Wahltage an erkrankte (eingetragene) Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.\n4","1818                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil                                                 1\nAnlage 9\n(zu § 26 Abs. 2)\nVerlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!\nWahlschein für die Wahl zum Deutschen Bundestag am\nNur gültig für den Wahlkreis\nHerr/Frau\nWahlschein Nr.............................................\nWählerverzeichnis Nr.\noder\nD  1) Erteilung eines Wahl-\nscheines gern. § 25 Abs. 2\nBundeswahlordnung\ngeboren am\nwohnhaft in 2) ................. .\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nkann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem Wahlkreis teilnehmen\n1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises durch Stimmabgabe im\nWahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des obengenannten Wahlkreises\noder\n2. durch Briefwahl.\n........................................................................, den ................................................ 19 ............ .\n(Dienstsiegel)                                                                                                       Die Gemeindebehörde\n(Eigenhändige Unterschrift des mit der Ausstellung des\nWahlscheines beauftragten Bediensteten der Gemeinde)\nAchtung Briefwähler!\nNachstehende „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl\" bitte nicht abschneiden. Sie\ngehört zum Wahlschein und ist mit Unterschrift, Ort und Datum zu versehen. Dann erst\n1    den Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag stecken.                                                                                                               1\nVersicherung an Eides Statt zur Briefwahl                                        3)\nIch versichere an Eides Statt, daß ich den beigefügten Stimmzettel persönlich - als Vertrau-\nensperson 4 ) gemäß dem erklärten Willen des Wählers - gekennzeichnet habe .\n.........................................................................., den ................................................ 19 ............ .\nUnterschrift des Wählers/der Vertrauensperson                                                                        4)\n(Vor- und Familienname)\n1) Fa 11 s e r f o r de r I i c h von der Gemeindebehörde anzukreuzen.\n2) Nur ausfüllen, wenn Versandanschrift nicht mit der Wohnung übereinstimmt.\n3) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt wird hingewiesen.\n4) Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer\nPerson ihres Vertrauens bedienen. Diese unterzeichnet auch die „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl\". Die Vertrauensperson ist zur Geheim-\nhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl des gehinderten Wählers erlangt hat. Nichtzutreffendes streichen.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                        1819\nAnlage 10\n(zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3)\nVorderseite des Wahlumschlags für die Briefwahl\n(DIN C6) blau\nWahlumschlag\nfür die Briefwahl\nIn diesen Wahlumschlag\nnur den St i m m z et t e I einlegen,\nsodann den Wahlumschlag zu k I eben.\nRückseite des Wahlumschlags für die Briefwahl\nNur den Stimmzettel einlegen\nund\nden Wahlumschlag zukleben.\nSodann\nden verschlossenen Wahlumschlag und\n-  den Wahlschein mit der unterschriebenen\nVersicherung an Eides Statt zur Briefwahl\nin den roten Wahlbriefumschlag einlegen.","1820                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil                                                             1\nAnlage 11\n(zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)\nVorderseite des Wahlbriefumschlags\n(etwa 12 x 17,6 cm) rot\nAusgabestelle:                                                                .. 1)\n(Gemeindebehörde, Ort)\n!    Gebührenfrei :\n: im Bereich                        ·\nWahlschein Nr.: ..                                                                                                                                                    · der Deutschen \\\nBundespost =\nWahlbrief\nAn\n························································································································ ························· 2)\n······························································································································ ························· 3)\n··················································································· ············································ ······················· 4)5)\nRückseite des Wahlbriefumschlags\nIn diesen Wahlbriefumschlag\nmüssen Sie einlegen\n1. den Wahlschein\nund\n2. den verschlossenen blauen Wahl-\numschlag mit dem darin befind-\nlichen Stimmzettel.\nSodann den Wahlbriefumschlag\nzukleben.\n1\n) Die Angaben zur Ausgabestelle (Absenderangabe) dürfen nicht in die Lesezone mit der Empfängerangabe hineinragen.\n2\n) Hier die Stelle einsetzen, bei der nach § 66 Abs. 2 der Bundeswahlordnung die Wahlbriefe eingehen müssen.\n3)  Straße und Hausnummer der Dienststelle einsetzen.\n4\n) Postleitzahl und Bestimmungsort nach dem postamtlichen Verzeichnis angeben.\n5)  Schriftgröße etwa Tertia (Fettschrift).","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                    1821\nAnlage 12\n(zu § 28 Abs. 3)\nVorderseite des Merkblatts zur Briefwahl\nSehr geehrte Wählerin !\nSehr geehrter Wähler !\nAnbei erhalten Sie die Unterlagen für die Wahl zum ....        .... Deutschen Bundestag in dem auf dem Wahlschein bezeich-\nneten Wahlkreis:\n1. den Wahlschein,                                    3. den amtlichen blauen Wahlumschlag,\n2. den amtlichen weißen Stimmzettel,                  4. den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.\nSie können an der Wahl teilnehmen\n1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises durch Stimmabgabe im Wahl-\nraum in einem beliebigen Wahlbezirk des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises\noder\n2. gegen Einsendung des Wahlscheines an die für Sie zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle des auf\ndem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises durch Briefwahl.                                                       ·\nNach § 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich aus-\nüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine\nsolche Tat versucht, wird nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geld-\nstrafe bestraft.\nBitte nachstehende ,,Wichtige Hinweise für den Briefwähler\" und umseitigen „Wegweiser für die Briefwahl\" genau beachten.\nWichtige Hinweise für den Briefwähler\n1. Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheines die „Versicherung an Eides\nStatt zur Briefwahl\" mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und der Wahlschein dem roten Wahlbriefumschlag beigefügt\nist.\n2. Den Wahlschein nicht in den blauen Wahlumschlag legen, sondern mit diesem in den roten Wahlbriefumschlag stecken.\n3. Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen körperlicher Gebrechen nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig\nauszufüllen, können sich dabei einer Vertrauensperson bedienen. Diese unterzeichnet auch die „Versicherung an Eides\nStatt zur Briefwahl\".\n4. Wahlbrief rechtzeitig zur Post geben l Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden\nnicht mehr berücksichtigt.\nIm Bereich der Deutschen Bundespost den Wahlbrief spätestens am Freitagvormittag vor der Wahl ( ....................... 19 ......... ),\nbei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Post einliefern. Der Wahlbrief ist nicht freizumachen. Wird eine besondere\nBeförderungsform, z.B. Eilzustellung oder Einschreiben, gewünscht, so ·müssen die dafür fälligen - zusätzlichen -\nGebühren durch Postwertzeichen oder Freistempelabdruck auf dem Wahlbrief entrichtet werden.\nAußerhalb des Bereichs der Deutschen Bundespost den Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes ein-\nliefern sowie Luftpostbeförderung verlangen. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grund-\nsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb müssen für den Wahlbrief die im Einlieferungsland geltenden Gebühren ent-\nrichtet werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland „Republique federale d'Allemagne\"\nangeben.","1822                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil  1\nnoch Anlage 12\n(zu § 28 Abs. 3)\nRückseite des Merkblatts zur Briefwahl\nWegweiser für die Briefwahl\nStimmzettel persönlich ankreuzen.\n1.       Sie haben zwei Stimmen:\nErststimme links, Zweitstimme rechts.\n2.       Stimmzettel in blauen Wahlumschlag legen\nund zukleben.\nr------------~------------------------------------------------1\n,,Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl\"\n3.       auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unter-\nschrift versehen.\nf-----------------·-···-~---··--------------------------------------1\n4.       Wahlschein zusammen mit blauem Wahlumschlag\nin den roten Wahlbriefumschlag stecken.\nRoten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert\n5.       zur Post geben (außerhalb des Bereiches der\nDeutschen Bundespost: frankiert) oder in der\ndarauf angegebenen Stelle abgeben.\nBeachten Sie bitte, daß der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag zu legen ist!","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                                  1823\nAnlage 13\n(zu§ 34 Abs. 1)\nAn den\nKreiswahlleiter\nKreiswahlvorschlag\nder 1) ......................... .\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag am\nim Wahlkreis ...................... .\n(Nummer und Name)\n1. Auf Grund der§§ 18 ff. des Bundeswahlgesetzes und des§ 34 der Bundeswahlordnung wird als Bewerber vorgeschlagen\nFamilienname: .....\nVornamen: .......... ..\nTag der Geburt:\nGeburtsort: ............ .\nBeruf oder Stand: ...............................................................................................................................................................................................................................................................................\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer:\nPostleitzahl, Wohnort: .....................................................................................................................................................................................................................................................................\n2. Vertrauensmann für den Kreiswahlvorschlag ist:\n(Familienname, Vorname)\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf)\nStellvertreter ist:\n(Familienname, Vorname)\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf)\n3. Dem Kreiswahlvorschlag sind .                                                          ... Anlagen beigefügt, und zwar\na) Zustimmungserklärung des Bewerbers,\nb) Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers,\nc)               ............. . .................. Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner des\nKreiswahlvorschlages 2 ), soweit diese nicht als Mitglied des Vorstandes des Landesverbandes einer Partei oder,\nwenn Landesverbände nicht bestehen, als Mitglieder von Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände\n(§ 7 Abs. 2 des Parteiengesetzes), in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnen,","1824                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil               1\nd) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst Ver-\nsicherungen an Eides Statt (§ 21 Abs. 6 des Bundeswahlgesetzes) 3 ),\ne) der Nachweis, daß dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt                             4 ).\n..... , den                    19 .\n[Persönliche und handschriftliche Unterschriften von drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei                                   4)\noder von drei Wahlberechtigten 5)]\n(Name)                                                  (Name)                                              (Name)\n(Funktion) 6)\n(Funktion) 6)                                       (Funktion) 6)\n1\n) Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung. Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes) ist als Bezeichnung das Kennwort\nanzugeben.\n2)  Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes) und bei Kreiswahlvorschlägen von solchen Parteien, die im Deutschen Bundes-\ntag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten\nwaren.\n3)  Nur bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien.\n4)  Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem\nStellvertreter, oder wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände (§ 7 Abs. 2 des Parteiengesetzes),\nin deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, oder es muß der Nachweis beigefügt werden, daß dem Landes-\nwahlleiter eine entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.\n5)  Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes) haben die ersten drei Unterzeichner ihre Unterschriften auf dem Kreiswahl-\nvorschlag selbst zu leisten.\n6)  Entfällt bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes); statt dessen sind hier Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und\nAnschrift (Hauptwohnung) der ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlages anzugeben, damit diesen ihre Wahlrechtsbescheinigungen zugeordnet\nwerden können.","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                                                1825\nAnlage 14\n(zu§ 34 Abs. 4)\nFormblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag)\nEine Unterschrift ist nur gültig, wenn sie der Unterzeichner persönlich und handschriftlich geleistet hat. Zu Kreiswahl-\nvorschlägen von Parteien dürfen Unterschriften erst gesammelt werden, wenn der Wahlvorschlag aufgestellt ist; vorher\ngeleistete Unterschriften sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur einen Kreiswahlvorschlag\nunterstützen. Wer mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, macht sich nach § 108 d i. V. mit§ 107 a des Strafgesetz-\nbuches strafbar.\nAusgegeben\n(Dienstsiegel der Dienststelle                                                                                                                                  .........................................................................., den ................................................ 19 ........... ..\ndes Kreiswahlleiters)\nDer Kreiswahlleiter\nUnterstützungsunterschrift\nIch unterstütze hiermit durch meine Unterschrift den Kreiswahlvorschlag\nder ..................................................................................................................................................................................................·...............................................................................................................................\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort)\nbei der Wahl zum ................... Deutschen Bundestag,\nin dem ..............................................................................................................................................................................................................................................................· - - - - - - - -\n(Familienname. Vornamen, Anschrift - Hauptwohnung -)\nals Bewerber im Wahlkreis ............................................................................................................................................................................................._ _ _ _ _ .................................\n(Nummer und Name)\nbenannt ist.\n(Vom Unterzeichner vollständig in Maschinen- oder Druckschrift auszufüllen)\nFamilienname: ..................                                         ................................................................................................................................................................................................................... ----\nVornamen: ..................................................................................................................................................................................................·...........................................................................................................\nTag der Geburt: ...................... ..\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer:\nPostleitzahl, Wohnort: ......\nIch bin damit einverstanden, daß für mich eine Bescheinigung des Wahlrechts eingeholt wird                                                                                                                                                                     1) •\n.........................................................................., den ................................................ 19 ............ .\n(Persönliche und handschriftliche Unterschrift)\n(Nicht vom Unterzeichner auszufüllen)\nBescheinigung des Wahlrechts 2 )\nDer/Die vorstehende Unterzeichner(in) ist Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Er/Sie erfüllt die\nsonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des§ 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom\nWahlrecht ausgeschlossen und im oben bezeichneten Wahlkreis wahlberechtigt.\n.........................................................................., den ................................................ 19 ........... ..\n(Dienstsiegel)                                                                                                                                                                                                      Die Gemeindebehörde\n....................................................................................................................................... ____\n1) Wenn der Unterzeichner die Bescheinigung seines Wahlrechts selbst einholt, streichen.\n2) Das Wahlrecht darf durch die Gemeindebehörde jeweils nur einmal für einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste bescheinigt werden.","1826                                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nnoch Anlage 14\n(zu§ 34 Abs. 4)\nBescheinigung des Wahlrechts                                                                       1) 2 )\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag\nam·····································································---\nHerr/Frau\nFamilienname: ·········································································----········H•··························........................................................................................- - - - - ·. . ············.......\nVornamen· ....................................................................................................................................................................................................................................................................................................\nTag der Geburt: ............................................................... _________                                                                           ---·····················-----························----\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer: ............................................................................................•························------·············..·································································----\nPostleitzahl, Wohnort: ..........................................................................................-----··············..············ ........................- - -..................................................................\nist Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.\nEr/Sie erfüllt die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes,\nist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und\nist im Wahlkreis ..........................................................................................._......................................................................................................................................................................................................\n(Nummer und Name)\nwah !berechtigt.\n.........................................................................., den ......................... _ _ _ 19 .............\n(Dienstsiegel)                                                                                                                                                                              Die Gemeindebehörde\n1) Muster für den Fall einer gesonderten Erteilung der Wahlrechtsbescheinigung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 der Bundeswahlordnung.\n2) Das Wahlrecht darf durch die Gemeindebehörde jeweils nur einmal für einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste bescheinigt werden.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                                                 1827\nAnlage 15\n(zu§ 34 Abs. 5 Nr. 1)\nZustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages                                                                                                                                                                         1)\nIch\nFamilienname: ........................................................................................................................................................................................................................................................................................\nVornamen: .................................................... ·················································································································································································---- - - -\nTag der Geburt:\nGeburtsort: ..............................................................................................................................................................................................................................................................................................\nBeruf oder Stand:\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer:\nPostleitzahl, Wohnort: ........................................................................................., ........................................................................................................................................................................\nstimme meiner Benennung als Bewerber im Kreiswahlvorschlag\nder· ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort)\nim Wahlkreis ........... ..\n(Nummer und Name)\nfür die Wahl zum ........... Deutschen Bundestag\nzu.\nIch versichere, daß ich für keinen anderen Wahlkreis meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben habe                                                                                                                                                                                                                  2 ).\nIch habe außerdem meiner Benennung als Bewerber auf der Landesliste\nder ........................................ .\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nim Land ........... .\n(Name des Landes)\nzugestimmt                2 ).\n.........................................................................., den ................................................ 19 ............ .\n(Persönliche und handschriftliche Unterschrift)\n1) Vollständig und in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen.\n2) Nichtzutreffendes streichen.","1828                                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 16\n(zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und\n§ 39 Abs. 4 Nr. 2)\nBescheinigung der Wählbarkeit\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag\nam -------·································---\nHerr/Frau\nFamilienname: _ _ _ _ __\nVornamen:----················ .. ··········· ..······································--------·--------------------\nTag der Geburt: ..............................................................................,----···········...........,______________________\nGeburtsort:······················-----·······································-----·······································-----------------\nBeruf oder Stand:----······································································---------·-----\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer: ·······························-----·········································-------- - - - - - - - - - - - - -\nPostleitzahl, Wohnort: ..................................................................................................................................................................,......................................................- - - - - -\nist am Wahltage seit mindestens einem Jahr Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und nicht von\nder Wählbarkeit nach § 15 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen.\n, den .....................- - - - 19 .............\n(Dienstsiegel)                                                                                                                                                             Die Gemeindebehörde\nIch bin damit einverstanden, daß für mich eine Bescheinigung der Wählbarkeit eingeholt wird.*)\n--------················, den ··········----- 19 .............\n, ____________\n(Persönliche und handschriftliche Unterschrift des Bewerbers)\n.......................\n*) Wenn der Bewerber die Bescheinigung seiner Wählbarkeit selbst einhott, streichen.","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                             1829\nAnlage 17\n(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)\nNiederschrift über die Aufstellung des Wahlkreisbewerbers\n.........................................................................., den ·········----- 19 ;...\".......\nNiederschrift 1)\n(sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift)\nüber die Mitgliederversammlung/allgemeine Vertreterversammlung/besondere Vertreterversammlung                                                                                                                                                                                     2)\nzur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers\nder ···································································································································----·---------\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nfür den Wahlkreis .....................................................................................................................................................................:....................                                 -------=--------\n(Nummer und Name)\nzur Wahl zum .................... Deutschen Bundestag.\nD ............····························································································---·······························............. _______________________\n(einberufende Stelle der Partei)\nhatte am .................................................................................................... durch ............:..............................................· - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Form der Einladung)\neine Mitgliederversammlung der Partei im Wahlkreis                                                                                                2)\n(Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammen-\ntritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder.)\ndie Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung                                                                                                   2)\n(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach§ 21 Abs. 1 Satz 3 des Bundeswahl-\ngesetzes für die Aufstellung des Wahlkreisbewerbers gewählt worden sind.)\ndie Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung                                                                                                  2)\n(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei allgemein für bevorstehende Wahlen nach§ 21\nAbs. 1 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes gewählte Versammlung.)\nauf den .................................................................................................... 19 ........... , .................................... Uhr,\nnach ......................................................                    .. ...............................................................................................................----··················································......... ----····· .. ·····.....................\n.....................................................................................................................................................................................................................................·----·········........................................................................\n(Anschrift des Versammlungsraums mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nzum Zwecke der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers                                                                                                         2)\nzum Zwecke der Wiederholung der Abstimmung über die Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers                                                                                                                                                                              2)\neinberufen.\nErschienen waren ................                                         stimmberechtigte Mitglieder 2) 3)/Vertreter 2) 3).\n(Zahl)\nDie Versammlung wurde geleitet von:\n························································································..······················-------\n(Vor- und Familienname)\nDie Versammlung bestellte zum Schriftführer:                                                                                                                                     .....................................................................................--------\n(Vor- und Familienname)","1830                                                                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1 985, Teil                                                                                1\nDer Versammlungsleiter stellte fest,\n1. daß die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei im Wahlkreis\nin der Zeit vom ..............................................................................................................................,...................... bis\nfür die besondere Vertreterversammlung 2 )\nfür die allgemeine Vertreterversammlung 2)\ngewählt worden sind,\n2. daß die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist 2),\ndaß auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahl-\nrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird 2),\n3. daß nach der Satzung der Partei                                                              2)\ndaß nach den allgemein für Wahlen der Partei geltenden Bestimmungen                                                                                                                                        2)\ndaß nach dem von der Versammlung gefaßten Beschluß                                                                                                             2)\nals Bewerber gewählt ist, wer 4 )                                                         ........................................................·....................................................................................................................................................................................\n4. daß· mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und daß jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimm-\nzettel unbeobachtet den Namen des von ihm bevorzugten Bewerbers zu vermerken hat.\nAls Bewerber wurden vorgeschlagen:\n1., ····························································································· ·········································································································································································································································\n2. ············································································································································································································· ·························································································································\n3. ········································································································································································································································································································································\n(Familiennamen, Vornamen, Anschriften)\nFür die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder anwesende stimmberechtigte Teilnehmer erhielt\neinen Stimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den Namen des von ihnen gewünschten Bewerbers auf dem\nStimmzettel und gaben diesen verdeckt ab.\nNach Schluß der Stimmabgabe wurde das Wahlergebnis festgestellt und verkündet.\nEs erhielten:\n1. ·············································································································································· ······························································································                      ........................................... Stimmen\n2. ··············································································································································································································································                     ........................................... Stimmen\n3. ··············································································································································································································································                     ........................................... Stimmen\n(Familiennamen und Vornamen der Bewerber)\nStimmenthaltungen:\nUngültige Stimmen:\nzusammen\nHiernach hatte ...................................................................................................................~.................................................................................................................................................................................\n(Familienname, Vornamen des erfolgreichen Bewerbers)\n- keiner der Vorgeschlagenen 2)\ndie erforderliche Stimmenmehrheit erhalten.\nIn einem 2. Wahlgang                                      5)    wurde zwischen folgenden Bewerbern\n1. ················································································································································································································\n2. ····························································································································································· ·················································\n(Familiennamen und Vornamen der Bewerber)\nin der gleichen Weise wie beim 1. Wahlgang abgestimmt.\nDabei erhielten:\n1. ··············································································································································································································································                      ........................................... Stimmen\n2.                                                                                                                                                                                                                                                                     ........................................... Stimmen\n(Familiennamen und Vornamen der Bewerber)\nStimmenthaltungen:\nUngültige Stimmen:\nzusammen","Nr. 47 -Tag der Ausgabe: Bonn, den, 10. September 1985                                                                                         1831\nHiernach ist als Bewerber gewählt: ...................................................................................______________________\n........................................................................................................................................................_________________\n(Familienname, Vornamen, Anschrift - Hauptwohnung -)\nEinwendungen gegen das Wahlergebnis wurden - nicht 2 )                                                                                                    - erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen                          2 ).\nDie Versammlung beauftragte\n(Familiennamen und Vornamen von 2 Teilnehmern)\nneben dem Leiter die Versicherung an Eides Statt darüber abzugeben, daß die Aufstellung des Bewerbers in geheimer\nAbstimmung erfolgt ist.\nDer Leiter der Versammlung                                                                                                                                     Der Schriftführer\n----··············································----------\n........................ ____________________\n----------···········································-------\n(Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen-                                                                                                            (Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen-\noder Druckschrift u n d handschriftliche Unterschrift)                                                                                                             oder Druckschrift u n d handschriftliche Unterschrift)\n1)    Bei Aufstellung von Bewerbern gemäß§ 21 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes ist für jeden Wahlkreis eine gesonderte Niederschrift zu erstellen.\n2)    Nichtzutreffendes streichen.\n3)    Es empfiehlt sich, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der Vor- und Familiennamen und Anschriften der Teilnehmer hervorgehen.\n4)    Wahlverfahren (z. B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.\n5)    Wenn nach dem Wahlverfahren vorgesehen.","1832                                                                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil                                                                                1\nAnlage 18\n(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)\nVersicherung an Eides Statt\nWir versichern dem Kreiswahlleiter des Wahlkreises ....\n(Nummer und Name)\nan Eides Statt                       1),\ndaß die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung                                                                                                 2)\nder ................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nim Wahlkreis\nam ....................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................\nin .......................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................\n(Ort)\nin geheimer Abstimmung beschlossen hat,\n(Familienname, Vornamen, Anschrift - Hauptwohnung-)\nals Bewerber im Kreiswahlvorschlag der vorbezeichneten Partei für den oben genannten Wahlkreis\nzur Wahl zum ............ Deutschen Bundestag\nzu benennen.\n...................................................................., den ................................................ 19 ............. .\nDer Leiter der Versammlung                                                                                                                                Die von der Versammlung bestimmten 2 Teilnehmer\n(Name des Unterzeichners in Maschinen„ oder Druckschrift\nu n d handschriftliche Unterschrift)\n(Namen der Unterzeichner in Maschinen- oder Druckschrift\nu n d handschriftliche Unterschriften)\n1)  Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt wird hingewiesen.\n2)   Nichtzutreffendes streichen.","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                                       1833\nAnlage 19\n(zu § 36 Abs. 6)\nNiederschrift\nüber die Sitzung des Kreiswahlausschusses\nzur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag\nam .....................................................................................................\n......................................................................, den ................................................ 19 ..............\n1. Zur Prüfung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl\nam ...........................\nim Wahlkreis ......................\n(Nummer und Name)\nund zur Entscheidung über ihre Zulassung trat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuß\nzusammen.\nEs waren erschienen:\n1. ··········--····································...................................................................................................................................................................                    als Vorsitzender/als stell-\nvertretender Vorsitzender\n2. ··················································.. ····················--·········································································································································                   als Beisitzer\n3 . ...................................................................................................................................................................................................................                   als Beisitzer\n4. ·························································.. ·········•· .. ·············································································--····························································                 als Beisitzer\n5. ··················································--····························--·································································································································                    als Beisitzer\n6. ······················· .. ··································································--····--··········--···································································································                   als Beisitzer\n7. ···················································································································································································································                    als Beisitzer.\n(Familiennamen, Vornamen, Wohnorte)\nFerner waren zugezogen:\nals Schriftführer\n··············································--················----····....................................................................................................................................... und\nals Hilfskräfte.\nAls Vertrauensmänner für die Kreiswahlvorschläge waren erschienen:\n1. Für .............................................................\n(Bezeichnung des Wahlvorschlages)\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)\n2. Für ......... ..\n(Bezeichnung des Wahlvorschlages)\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)\nusw.\nII. Der Vorsitzende eröffnete um ....................................................... die Sitzung damit, daß er die Beisitzer und den Schriftführer zur\nunparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit\nbekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten,ver-\npflichtete. Er stellte fest, daß Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit§ 86 Abs. 2 der\nBundeswahlordnung öffentlich bekanntgemacht und die Vertrauensmänner aller eingereichten Kreiswahlvorschläge\nscJ,riftlich - fernmündlich - geladen worden sind.\nIII. Der Vorsitzende legte dem Kreiswahlausschuß folgende Kreiswahlvorschläge vor:\n1. ..........................................................................................................................................            eingegangen am ..................................................... 19 .................                                     ................. Uhr\n2. ..........................................................................................................................................             eingegangen am ..................................................... 19 .................                                    ................. Uhr\n3 . ...............................................                                                                                                       eingegangen am ..................................................... 19 ................ .                                    ................. Uhr\nusw.\nEr berichtete über das Ergebnis seiner Vorprüfung.","1834                                                                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nIV.  An Hand der auf den Kreiswahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, daß kein Kreiswahl-\nvorschlag - folgende Kreiswahlvorschläge - verspätet eingegangen ist - sind-:\n1. ..........................................................................................................................................             eingegangen am ..................................................... 19 .................                         .. ............... Uhr\n2. ..........................................................................................................................................              eingegangen am ..................................................... 19 ................                         ................ Uhr.\nDer Vertrauensmann/Die Vertrauensmänner des/der betroffenen Wahlvorschlages/Wahlvorschläge wurde(n) gehört.\nDer Kreiswahlausschuß wies sodann diese(n) Wahlvorschlag/Wahlvorschläge durch Beschluß zurück.\nV.  Bei der Prüfung der übrigen Kreiswahlvorschläge ergaben sich keine/folgende Mängel\n(Wahlvorschlag und Art des Mangels angeben):\n...................................................................................................................................................................................... ---------..·····.........................----\n.......................................................................................................................................................................... ------- .. ·····•·····.. ···················------·..······...................... ..\n.................................................................................................................................................................... _____ ..................................................................................... ----\nZu den festgestellten Mängeln des/der Wahlvorschlages/Wahlvorschläge wurde(n) der Vertrauensmann/die\nVertrauensmänner des/der betroffenen Wahlvorschlages/Wahlvorschläge gehört.\nVI.  Auf Grund der festgestellten Mängel beschloß der Kreiswahlausschuß, folgende Kreiswahlvorschläge zurückzuweisen:\n1. ........................................................................................................................................................................................................................................____\n2 . ..............................................................................................................................................................................................................................._____ ........................... _ __\nusw.\nVII.  Die Namen/Die Kurzbezeichnungen der Parteien ................. ____ ...........................................................................................................................................\n.............................................................................................................................................................................- - - - ----\ngaben zu Verwechslungen Anlaß.\n----             ____           ...........................................\nBei dem anderen Kreiswahlvorschlag (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes)                                                                                                                                            ........................... ______                     ............................... .\n...................................................................................................................................... fehlte das Kennwort/war das Kennwort geeignet, Verwechslungen\nhervorzurufen/erweckte das Kennwort den Eindruck, als handele es sich um den Kreiswahlvorschlag einer Partei.\nDer Vertrauensmann/Die Vertrauensmänner des/der betroffenen Wahlvorschlages/Wahlvorschläge wurde(n) dazu\ngehört.\nVIII. Zur Vermeidung von Verwechslungen beschloß der Wahlausschuß,\n- dem Wahlvorschlag ..............................................................................................____ ............ folgende Unterscheidungsbezeichnung bei-\nzufügen: ......................................................................................-............... _ _ _ _ _ _ _ _ _ ................................................................................_ _ _ __\n- dem Wahlvorschlag .................................................................................................................................. den Bewerbernamen als Kennwort zu geben.\nIX.  Der Kreiswahlausschuß beschloß sodann, folgende Kreiswahlvorschläge zuzulassen:\n1. Kreiswahlvorschlag der ....................................................................__________________________\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort)\n............................................................................ ·----------·-----\n(Familienname, Vornamen des Bewerbers)\n......................................................................... --------------------------  (Beruf oder Stand)\n.......................................................................................... ____________________\n(Tag der Geburt, Geburtsort)\n............................... - - - - - - -\n(Straße, Hausnummer)\n................................................................................. _____________\n(Postleitzahl, Wohnort - Hauptwohnung -)","Nr. 47 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                                      1835\n2. Kreiswahlvorschlag der ........................................................................................................................................................................................................................_ _ __\nusw.\nX.  Die Entscheidung des Kreiswahlausschusses· erfolgte einstimmig./Der Kreiswahlausschuß beschloß mit Stimmen-\nmehrheit/Bei Stimmengleichheit gab die Stimme des Vorsitzenden den _Ausschlag.\nDie Sitzung war öffentlich.\nXI.  Der Kreiswahlleiter gab die Entscheidung des Kreiswahlausschusses in der Sitzung im Anschluß an die Beschluß-\nfassung unter kurzer Angabe der Gründe bekannt und wies auf den zulässigen RechtsbeheJf hin.\nXII. Vorstehende Niederschrift wurde vorgelesen, von dem Kreiswahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt\nund wie folgt unterschrieben:\nDie Beisitzer\n1. ··················· ..........................................................................................................................................\nDer Kreiswahlleiter\n2. ·······························..............................................................................................................................\n3 . ............................... · ............................................................................................................................\nDer Schriftführer\n4 . .............................................................................................................................................................\n5. .............................................................................................................................................................\n6. ················ .............................................................................................................................................","1836                                                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 20\n(zu § 39 Abs. 1)\nAn den\nLandeswahlleiter\n--------······································ ............................................................... .\n-------··········································································----\nLandesliste\nder ____________\n----··································------~··············......................\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\n_________                          ........................................\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag am _ _ __\n1. Auf Grund der §§ 18 ff. des Bundeswahlgesetzes und des § 39 der Bundeswahlordnung werden als Bewerber für das\nLand .................................................................................................._ _ _                               _ _ _ _ _ _ _ ............. 1) vorgeschlagen:\nAnschrift\nFamilienname                                                                                      Tag der Geburt\nLfd.                                                                                                                                     Beruf                                   (Hauptwohnung)\nNr.                                                                                                                              oder Stand                                      - Straße, Hausnummer\nVornamen                                                                                       Geburtsort\n- Postleitzahl, Wohnort\n2\n·························----·························\nusw.\n2. Vertrauensmann für die Landesliste ist:\n---------······---··············.....................................................                                                        _________________________\n(Familienname, Vorname)\n---------······ ..···········..········ ..····.......                                 _________________\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf)\nStellvertreter i s t : - - - - - - - - - - - - - - - · - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Familienname, Vorname)\n--------··················.. ······························..· · · · - - - - - - - - - - - - - - - - - - - · - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf)\n3. Der Landesliste sind ······----········· Anlagen beigefügt, und zwar\na) ................... Zustimmungserklärungen der Bewerber,\nb) ................... Bescheinigungen der Wählbarkeit der Bewerber,\nc) ................... Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner 2),\nd) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst\nVersicherungen an Eides Statt (§ 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 6 des Bundeswahlgesetzes),\ne) eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände                                                                                    3 ).\n_ _ _ _ _ _ _ 19 ........\n- - - - - - - - - - - - , den\n(Persönliche und handschriftliche Unterschriften von drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei                                                                  3) 4)\n(Name)                                                                                                             (Name)\n-------(Name)       ..............................----\n--------········.........................................\n(Funktion)\n............................................ -------\n(Funktion)                                           (Funktion)\n1) Bundesland angeben.\n2 ) Bei Landeslisten von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununter-\nbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.\n3 ) Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn dieser innerhalb der Einreichungsfrist eine entsprechende schriftltiche Vollmacht der\nanderen beteiligten Vorstände beibringt.                                                                            ·                                                                       .\n4 ) Die Landesliste muß von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertret~r.\npersönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im lande keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so muß die\nLandesliste von allen Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, die im Bereich des Landes liegen, unterzeichnet sein. Siehe auch Anmerkung 3 ).","Nr. 47-Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                                           1837\nAnlage 21\n(zu § 39 Abs. 3)\nFormblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Landesliste)\nEine Unterschrift ist nur gültig, wenn sie der Unterzeichner persönlich und handschriftlich geleistet hat. Unterschriften dürfen\nerst gesammelt werden, wenn die Landesliste aufgestellt ist. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Jeder Wahl-\nberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur eine Landesliste unterstützen. Wer mehrere Landeslisten unterzeichnet, macht\nsich nach § 108 d i. V. mit§ 107 a des Strafgesetzbuches strafbar.\nAusgegeben\n- - - - - · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · .. ·•1\nden _ _ _ _ _ _ 19.........\n(Dienstsiegel der Dienststelle                                                                                                                                                                                       Der Landeswahlleiter\ndes Landeswahlleiters)\nUnterstützungsunterschrift\nIch unterstütze hiermit durch meine Unterschrift die Landesliste\nder ···································································································································-----.. --------····································...................- - - - - - -\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nbei der Wahl zum ........... Deutschen Bundestag\nfür das Land ...............................................................................................................\n(Name des Landes)\n____\n(Vom Unterzeichner vollständig in Maschinen- oder Druckschrift auszufüllen)\nFamilienname: ...................................................................................................................................................................................................................................................\nVornamen· ............................................................................................................................................................................................................................................................._ _ _ _ _ __\nTag der Geburt: .................................................................................................................................................................................................................................................................................................\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer: .................................................................................................................................................................................................................................................................................\nPostleitzahl, Wohnort: ......................................:.................................................................................................................................................................................................- - - - · · ·............\nIch bin damit einverstanden, daß für mich eine Bescheinigung des Wahlrechts eingeholt wird                                                                                                                                                      1) •\n.............................................................. , den ............................................. 19.........\n(Persönliche und handschriftliche Unterschrift)\n(Nicht vom Unterzeichner auszufüllen)\nBescheinigung des Wahlrechts                                                                       2)\nDer/Die vorstehende Unterzeichner(in) ist Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Er/Sie erfüllt die\nsonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des§ 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach§ 13 des Bundeswahlgesetzes vom\nWahlrecht ausgeschlossen und im oben bezeichneten Land wahlberechtigt.\nden ............................................. 19....... ..\nDie Gemeindebehörde\n(Dienstsiegel)\n1\n) Wenn der Unterzeichner die Bescheinigung seines Wahlrechts selbst einholt, streichen.\n2\n) Das Wahlrecht darf durch die Gemeindebehörde jeweils nur einmal für einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste bescheinigt werden.","1838                                                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil                                                                     1\nnoch Anlage 21\n(zu § 39 Abs. 3)\nBescheinigung des Wahlrechts                                                                1) 2)\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag\nam\nHerr/Frau\nFamilienname:\nVornamen: ............ .\nTag der Geburt:\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer:\nPostleitzahl, Wohnort:\nist Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.\nEr/Sie erfüllt die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes,\nist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und\nist im Land ..........................................................................................................................................................................\n(Name des Landes)\nwah !berechtigt.\n.............................. , den ............................................. 19 ........ .\n(Dienstsiegel)                                                                                                                                                                                Die Gemeindebehörde\n1\n) Muster für den Fall einer gesonderten Erteilung der Wahlrechtsbescheinigung nach § 39 Abs. 3 in Verbindung mit§ 34 Abs. 4 Nr. 3 der Bundeswahlordnung.\n2\n) Das Wahlrecht darf durch die Gemeindebehörde jeweils nur einmal für einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste bescheinigt werden","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den '10. September 1985                                                                                                                                                 1839\nAnlage 22\n(zu§ 39 Abs. 4 Nr. 1)\nZustimmungserklärung\nfür Bewerber einer Landesliste                                                                                 1)\nIch\nFamilienname: ............................................................................................................- - - - - - _ _ _ __\nVornamen: .........................................................................................................................................________ - - - - - - - - - - - - - - - -\nTag der Geburt: ....................................................................................................._ __\nGeburtsort: ......................................................................................................_____ .......................................................... ______________\nBeruf oder Stand: ......................................................................................................................................................................................................................................- - - - - -\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer: ..........................................................................- - - - - - - - - - - - - - - - - - · - - - - - - - - - -\nPostleitzahl, Wohnort: ...........................................                                                             ______                                    .......................................................................... ____________\nstimme meiner Benennung als Bewerber in der Landesliste\nder _________ .....................................................................____ ....................... _______,________________\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nfür das land                  .......................................................................... --------------\n(Name des Landes)\nzur Wahl zum ............ Deutschen Bundestag\nzu.\nIch versichere, daß ich für keine andere Landesliste im Wahlgebiet meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben\nhabe 2).\nIch habe außerdem meiner Benennung als Bewerber in dem Kreiswahlvorschlag\nder ..............................................................................................................................................................................................................................................................- - - - - - - - - -\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort)\nfür den Wahlkreis ................................................................................................................................_ _ _ ...............................................- - -\n(Nummer und Name)\nzugestimmt               2).\n.. .............................. _ _ _ ........ , den _ _ _ ...................... 19....~.. ..\n......................................................................................\n(Persönliche und handschriftliche Unterschrift)\n... ____\n1) Vollständig und in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen.\n2) Nichtzutreffendes streichen.","1840                                                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 23\n(zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)\nNiederschrift über die Aufstellung der Landesliste\nden ............................................. 19 ...... .\nNiederschrift\n(sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift)\nüber die Mitgliederversammlung/allgemeine Vertreterversammlung/besondere Vertreterversammlung                                                                                                                                                                   1)\nzur Aufstellung der Bewerber für die Landesliste\nder ..............................\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nfür das Land                  ......... .\n(Name des Landes)\nzur Wahl zum .......... Deutschen Bundestag.\nD ...........................\n(einberufende Stelle der Partei)\nhatte am .....                                                                                       durch .............................................................................................................................................................................................................\n(Form der Einladung)\neine Mitgliederversammlung der Partei im lande 1)\n(Mitgliederversammlung zur Wahl der Bewerber für eine Landesliste ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusam-\nmentritts im lande zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder.)\ndie Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung 1)\n(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach§ 27 Abs. 5 in Verbindung mit§ 21 Abs.1\nSatz 3 des Bundeswahlgesetzes im Land für die Aufstellung der Bewerber einer Landesliste für das Land gewählt worden\nsind.)\ndie Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung 1)\n(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei allgemein für\nbevorstehende Wahlen nach§ 27 Abs. 5 in Verbindung mit§ 21 Abs. 1 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes gewählt worden\nsind.)\nauf den ............                                                                   ........................ , ............................ Uhr,\nnach .........................................................................................\n(Anschrift des Versammlungsraums mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nzum Zwecke der Aufstellung einer Landesliste\neinberufen.\nErschienen waren ................................ stimmberechtigte Mitglieder                                                                     1) 2 )/Vertreter                  1) 2 ).\n(Zahl)\nDie Versammlung wurde geleitet von:\n(Vor- und Familienname)\nDie Versammlung bestellte zum Schriftführer:\n(Vor- und Familienname)\nDer Versammlungsleiter stellte fest,\n1. daß die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei im lande\nin der Zeit vom ...................................................................................................................................... bis\nfür die besondere Vertreterversammlung                                                                      1)\nfür die allgemeine Vertreterversammlung                                                                      1)\ngewählt worden sind,\n1\n2. daß die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist                                                                                                                                                                                                 ),\ndaß auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehm'er die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahl-\nrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird 1),","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                     1841\n3. daß nach der Satzung der Partei\ndaß nach den allgemein für Wahlen der Partei geltenden Bestimmungen                                   1)\ndaß nach dem von der Versammlung gefaßten Beschluß                      1)\nals Bewerber gewählt ist, wer          3)\n4. daß mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und daß jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimm-\nzettel unbeobachtet den/die Namen des/der von ihm bevorzugten Bewerber(s) und die Reihenfolge zu vermerken hat.\nDie Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge wurden in der Weise durchgeführt, daß über die Bewerber\n1. Nr.                                                                                                                                     einzeln\n2. Nr..                                                                                                                                    gemeinsam\nmit verdeckten Stimmzetteln abgestimmt worden ist. Für die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder\nanwesende stimmberechtigte Teilnehmer erhielt einen Stimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den/die Namen\ndes/der von ihnen gewünschten Bewerber(s) auf dem Stimmzettel und gaben diesen verdeckt ab. Nach Schluß der Stimmab-\ngabe wurden die Stimmen ausgezählt, die gewählten Bewerber ermittelt und das Wahlergebnis bekanntgegeben. Die einzel-\nnen Wahlgänge ergaben, daß für die Landesliste folgende Bewerber in der nachstehenden Reihenfolge aufgestellt sind 4 ):\nAnschrift\nLfd.                          Familienname                                                  Tag der Geburt                                      (Hauptwohnung)\nBeruf\nNr.                                                             oder Stand                                                                              Straße, Hausnummer\nVornamen                                                          Geburtsort                                            Postleitzahl, Wohnort,\nLand\n2\n························································ ··················································································\nusw.\nEinwendungen gegen das Wahlergebnis wurden - nicht - erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen                                                                                                            1).\nDie Versammlung beauftragte\n(Familiennamen und Vornamen von 2 Teilnehmern)\nneben dem Leiter die Versicherung an Eides Statt darüber abzugeben, daß die Aufstellung der Bewerber und die Festlegung\nihrer Reihenfolge auf der Landesliste in geheimer Abstimmung erfolgt sind.\nDer Leiter der Versammlung                                                                                    Der Schriftführer\n(Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen-                           (Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen-\noder Druckschrift u n d handschriftliche Unterschrift)                               oder Druckschrift u n d handschriftliche Unterschrift)\n1)   Nichtzutreffendes streichen.\n2)   Es empfiehlt sich, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der Vor- und Familiennamen und Anschriften der Teilnehmer hervorgehen.\n3)   Wahlverfahren (z. B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.\n4\n)  Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.","1842                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil                                     1\nAnlage 24\n(zu. § 39 Abs. 4 Nr. 3)\nVersicherung an Eides Statt\nWir versichern dem Landeswahlleiter des Landes\n(Name des Landes)\nan Eides Statt                    1),\ndaß die Vertreterversammlung/Mitgliederversammlung 2)\nder .......................\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nim lande\nam ..................................\nin .............................:\n(Ort)\ndie Bewerber für die Landesliste der vorbezeichneten Partei\nund ihre Reihenfolge auf der Landesliste\nfür das oben genannte Land\nzur Wahl zum ............ Deutschen Bundestag\nin geheimer Abstimmung\nfestgelegt hat.\n...................................................................... , den ........................................... 19 ........ .\nDer Leiter der Versammlung                                       Die von der Versammlung bestimmten 2 Teilnehmer\n(Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift\nu n d handschriftliche Unterschrift)\n(Name der Unterzeichner in Maschinen- oder Druckschrift\nu n d handschriftliche Unterschrift)\n1) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt wird hingewiesen.\n2) Nichtzutreffendes streichen.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                            1843\nAnlage 25\n(zu § 44 Abs. 1)\nErklärung\nüber den Ausschluß von der Verbindung von Landeslisten\nAn den\nBundeswahlleiter\nGustav-Stresemann-Ring 11\nPostfach 55 28\n6200 Wiesbaden\nAls Vertrauensmann und Stellvertreter für die Landesliste\nder\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nfür das Land ....... .\n(Name des Landes)\nerklären wir zur Wahl zum                                                      Deutschen Bundestag\ngemäß den §§ 7 und 29 des Bundeswahlgesetzes\nden Ausschluß von der Verbindung dieser Landesliste mit folgenden Landeslisten der oben genannten Partei:\n1 ..\n2. ···························\n3 . ..................................................................................................\n(Bezeichnung der Landesliste)                                                                                                                     (Land)\nusw.\nEine Bescheinigung des Landeswahlleiters für das Land                                                                            .......................................                           ........................................................................... ,\ndaß wir als Vertrauensmann und Stellvertreter für die Landesliste der genannten Partei in diesem Land benannt sind,\nliegt bei/wird nachgereicht.\n................... , den ......................................... 19........ .\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl,\nWohnort, Fernruf des Vertrauensmannes) *)\n(. . . des Stellvertreters) *)\n*) Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift, Namen au Be r dem in handschriftlicher Unterschrift.","1844                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 26                                              Stimmzettelmuster\n(zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1)\n- Mindestens DIN A 4 -\nStimmzettel\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag im Wahlkreis 63 Kreisfreie Stadt Bonn\nam\nSie haben 2 Stimmen\nhier 1 Stimme                               hier 1           timme\nfür die Wahl          für die Wahl\neines Wahlkreis-                     einer Landesliste (Partei)\n- maßgebende Stimme für die Verteilung der\nabgeordneten                  Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien -\nErststimme                                        imme\n1 Schmitz, Math ias                                                                     Christlich Demokratische            1\nWerkmeister\nBonn,\nHohe Str. 30\nCDU      Christlich\nDemokratische\nUnion Deutschlands\n0 0                        CDU      Union Deutschlands\nMinzenbach, Frau Krings, Lammerich,\nMewissen, Dr. Küppers\n0 n\n\"-·---·--•-•-\"-------\n2    Kolven, Franz                                                                      Sozialdemokratische                 2\nStudienrat                Sozialdemokratische                                      Partei Deutschlands\nBonn,\nSPD       Partei                                          SPD      Schmitz, Frau Nolden, Bitgenbach,\nDeutschlands\nAachener Str. 29                                                 \"--/              Walbröhl, Palm\n3    Dr. Jansen, Hildegard\nÄrztin\nBonn,\nF.D.P.\nWiener Platz 15\nFreie\nDemokratische\nPartei\n0                 0        F.D.P.\nFreie Demokratische\nPartei\nMeurer, Merten, Nettekoven,\nFräulein Röttgen, Schlösser\n3\n4    Anger, Martin                                                                                                          4\n0\nDIE GRÜNEN\nKaufmann                          DIE GRÜNEN\nBonn,\nGRÜNE                                                    GRÜNE\nBauer, Frau Becker, Geyer,\nRömerstr. 209                                                                      Frau Köhler, Winter\n5    Müller, Dietrich\nJournalist\nBonn-Beuel,\nRheinstr. 63\nDKP        Deutsche\nKommunistische\nPartei\n0                 0        DKP\nDeutsche Kommunistische\nPartei\nAdam, Frau Bartsch, Hoffmann,\nSchulz, Sommer\n5\n-                                                       0        NPD\nNationaldemokratische\nPartei Deutschlands\nFrank, Frau Grass, Kraft,\nSturm, Weber\n6\n7    Linzbach, Josef\nBundesbeamter\nBonn,\nNeumarkt 15\nWählergruppe\nLinzbach\n0","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                1845\nAnlage 27\n(zu§ 48 Abs. 1)\nWahlbekanntmachung\n1. Am .....................................................................................................................\nfindet die\nWahl zum ............. Deutschen Bundestag\nstatt.\nDie Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr     1 ).\n2. Die Gemeinde                        2)    bildet einen Wahlbezirk.\nDer Wahlraum wird in ............................................................................................................ eingerichtet.\nDie Gemeinde 3 ) ist in folgende ...................................................... Wahlbezirke eingeteilt:\n(Zahl)\nWahlbezirk 1: Ortsteil östlich der Bahnlinie G-P\nWahlraum:                           Realschule in der Hauptstraße\nWahlbezirk 2: Ortsteil westlich der Bahnlinie G-P\nWahlraum:                           Saal der Gastwirtschaft „Zum Löwen\"\nWahlbezirk 3: Teilort N.\nWahlraum:                           Grundschule des Teilortes N.\nDie Gemeinde 4) ist in ...................................... allgemeine Wahlbezirke eingeteilt 5).\n(Zahl)\nIn den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom ......................................................................................................................\nbis ........................................................................................................ übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben,\nin dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.\nDer Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um ................................ Uhr\nin .......................................................................................................... zusammen.\n3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen\nist.\nDie Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubringen.\nDie Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.\nGewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes\nStimmzettel und Umschlag ausgehändigt.\nJeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.\nDer Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer\n1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter\nAngabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außer-\ndem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,\n2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-\nwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der\nParteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.\nDer Wähler gibt\nseine Erststimme in der Weise ab,\ndaß er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere\nWeise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,\nund seine Zweitstimme in der Weise,\ndaß er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere\nWeise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.\nDer Stimmzettel muß vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeich-\nnet und in den Wahlumschlag gelegt werden.","1846                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluß an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-\nses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.\n5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,\na) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder\nb) durch Briefwahl\nteilnehmen.\nWer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen\nWahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im\nverschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag\nangegebenen Stelle übersenden, daß er dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der\nangegebenen Stelle abgegeben werden.\n6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahl-\ngesetzes).\nWer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit\nFreiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar(§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz-\nbuches).\n............................................................................ , den ........................................... 19.........\nDie Gemeindebehörde\n1) Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen.\n2) Für Gemeinden, die nur einen Wahlbezirk bilden.\n3) Für Gemeinden, die in wenige Wahlbezirke eingeteilt sind.\n4) Für Gemeinden, die in eine größere Zahl von Wahlbezirken eingeteilt sind.\n5) Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                              1847\nAnlage 28\n(zu§ 71 Abs. 7 und§ 75 Abs. 4)\nWahlbezirk (Name oder-Nr.)                      1) .............................................................................\nBriefwahlvorstand Nr.         1)     ..............................................................................................\nGemeinde/Kreis    1 ) ..........................................................................................................: ..\nWahlkreis/Land   1) ...............................................................................................................\nSchnellmeldung\nüber das Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag\nam .....................................................................................................\nDie Meldung ist auf schnellstem Wege (Fernsprecher, Fernschreiber, Telegramm, Bote) zu erstatten:\nvom Wahlvorsteher an Gemeindebehörde/Kreiswahlleiter,\nvon der Gemeindebehörde an Kreisverwaltungsbehörde/Kreiswahlleiter,\nvom Briefwahlvorsteher an Gemeindebehörde/Kreisverwaltungsbehörde/Kreiswahlleiter,\nvom Kreiswahlleiter an Landeswahlleiter,\nvom Landeswahlleiter an Bundeswahlleiter.\nKennbuchstabe        1 2)\nA 1 +A 2    1 Wahlberechtigte                            3)\n~        Wähler (nur Urnenwahl/nur Briefwahl/Urnen und Briefwahl)                                                                                                  1)\n0        Ungültige Erststimmen\n~        Gültige Erststimmen                                                                                                                                                                            ...........................- - -\nVon den gültigen Erststimmen entfallen auf\nName der Partei - Kurzbezeichnung -\noder Kennwort des anderen Kreiswahlvorschlages                                                                                                                                                     Stimmenzahl\n~1.\n@]       2.\n(usw. lt. Stimmzettel)\nZusammen\nAls gewählt gelten kann der Bewerber                                                                    4)\n(Name der Partei - Kurzbezeichnung -\noder Kennwort des anderen\nKreiswahlvorschlages)","1848                                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nUngültige Zweitstimmen\nGültige Zweitstimmen\nVon den gültigen Zweitstimmen entfallen auf\n1  Name der Partei - Kurzbezeichnung -                                                                                                              Stimmenzahl\n1...........................................................•··········································--··············\n2. ·····----·----------······.,·······--···--················----\n(usw. lt. Stimmzettel)\nZusammen\n-----(Unterschrift)\n--------·········--..............................\nBei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt sind.\nDurchgegeben:                                                                                            Uhrzeit:                              Aufgenommen:\n(Unterschrift des Meldenden)                                                                                                                (Unterschrift des Aufnehmenden)\nDie Schnellmeldung ist nach Ermittlung des Wahlergebnisses sofort weiterzugeben.\n1)  Nichtzutreffendes streichen.\n2) Nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift Anlage 29, bei der Briefwahl nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift Anlage 31, siehe auch die Zusammenstellung\nder Wahlergebnisse in Anlage 30.\n3 ) Vom Briefwahlvorstand nicht auszufüllen.\n4 ) Nur in der Schnellmeldung des Kreiswahlleiters angeben.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                      1849\nAnlage 29\n(zu§ 72 Abs. 1)\nGemeinde ...............................................................................................................................                                       Wahlvorstand (Name oder Nummer) _ _....,...\nD        1)      Allgemeiner Wahlbezirk\nKreis ..............................................................................................................................................\nD        1) Sonderwahlbezirk\nWahlkreis .................................................................................................................................                    D        1)      Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand\nLand ..............................................................................................................................................\nDiese Wahlniederschrift ist auf der\nletzten Seite von allen Mitgliedern\ndes Wahlvorstandes zu unterschreiben.\nWahlniederschrift\nüber die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk\nder Wahl zum Deutschen Bundestag\nam .....................................................................................................\n1.        Wahlvorstand\nZu der Bundestagswahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:\nFamilienname                                                                                                     Vorname                                             Funktion\n1. ·································· ········································································                                                                                   als Wahlvorsteher\n2. ············································································································                                                                                  als stellvertretender\nWahlvorsteher\n3. ············································································································                                                                                  als Schriftführer\n4. ··················································································\"·'·•·······\"···········                                                                                    als Beisitzer\n5 ........................... .                                                                                                                                                                  als Beisitzer\n6 . .................................. .                                                                                                                                                         als Beisitzer\n7 . .................................................... .                                                                                                                                       als Beisitzer\nAn Stelle des(r) nicht erschienenen - ausgefallenen 2) Mitglieds(er) des Wahlvorstandes ernannte und verpflichtete\nder Wahlvorsteher den (die) folgenden anwesenden - herbeigerufenen -Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern) des\nWahlvorstandes:\nFamilienname                                                                                                     Vorname                                              Uhrzeit\n1.\n2.\n3 . ............................ ..\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\nFamilienname                                                                                                     Vorname                                             Aufgabe\n1. ................................................................ ···········•· ...........................\n2.\n3. ··················· ·······················································································","1850                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n2.   Wahlhandlung\n2.1  Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, daß er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes zur unpartei-\nischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt-\ngewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtete.\nEr belehrte sie über ihre Aufgaben.\nAbdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.\n2.2  Der Wahlvorstand stellte fest, daß sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann\nwurde die Wahlurne verschlossen - versiegelt 2 ); der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung 2 ).\n2.3  Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, war(en) im Wahlraum ............... Wahlzelle(n)/\nSichtblende(n) mit Tisch(en) aufgestellt/ein Nebenraum/ ...... Nebenräume hergerichtet, der/die nur vom Wahlraum\naus betretbar war(en) 2). Vom Tisch des Wahlvorstandes konnte(n) die/der Wahlzelle(n)/Sichtblende(n)/Eingang zu\ndem (den) Nebenraum/Nebenräumen überblickt werden 2).\n2.4  Mit der Stimmabgabe wurde um ............................. Uhr ............................. Minuten begonnen.\n2.5  Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nach-\nträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberech-\ntigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein\" oder den Buchstaben „W\" eintrug. Der Wahlvor-\nsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlußbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde\nvon ihm abgezeichnet 2 ).\nDer Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlußbeschei-\nnigung unter Berücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine 2).\n2.6  Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren nicht zu verzeichnen                                                                                                          2).\nSoweit sich besondere Vorfälle ereigneten (z. 8. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des§ 56 Abs. 6 und 7 und\ndes§ 59 der Bundeswahlordnung), wurden Niederschriften angefertigt; sie sind als Anl~gen Nr.................. bis .................\nbeigefügt 2).\n2.7  Im Wahlbezirk befindet sich                 3)\n0 ') das kleinere Krankenhaus/.Alten- oder Pflegeheim ....................................................................................................................................................,\n(Bezeichnung)\n0   1)  das Kloster ...............................................................................................................................................................................................................................................................,\n(Bezeichnung)\n1\n0     ) die sozialtherapeutische Anstalt································································---············..·········· ..···················································-----,\n(Bezeichnung)\n0   1)  die Justizvollzugsanstalt ...........................................................................................................................................................................................................................,\n(Bezeichnung)\nfür das (die) die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand angeordnet hat. Die personelle\nZusammensetzung des (der) beweglichen Wahlvorstandes (Wahlvorstände) für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mit-\nglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Nieder-\nschrift als Anlagen Nr. .................... bis .................... beigefügten besonderen Niederschriften ersichtlich. ·\nDer bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrich-\ntung(en) und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel und die Wahlumschläge. Erwies die Wahlberechtig-\nten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen wollten, darauf hin, daß sie auch ein von\nihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als Vertrauensperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten\ndie Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag zu legen.\nNach Prüfung der Wahlscheine legten die Wähler ihre Wahlumschläge in die vom beweglichen Wahlvorstand mit-\ngebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, legte der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter\nden Wahlumschlag ungeöffnet in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und\nbrachte nach Schluß der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unver-\nzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluß der Wahlzeit unter ständi-\nger Aufsicht des Wahlvorstandes.\n2.8  Im Sonderwahlbezirk begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.7\nbeschrieben 2).","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                             1851\n2.9   Um 18 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwe-\nsenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der\nletzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.\nUm ................... Uhr ................... Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Vom Wahltisch wurden alle\nnicht benutzten Stimmzettel und Wahlumschläge entfernt.\n3.    Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk\n3.1   Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluß an die Stimmabgabe und ohne\nUnterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen.\nZunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Wahlumschläge wurden entnommen - und mit dem Inhalt derWahlurne(n)\ndes (der) beweglichen Wahlvorstandes (Wahlvorstände) vermischt 2 ). Der Wahlvorsteher überzeugte sich, daß die\nWahlurne leer war.\n3.2   a) Sodann wurden die Wahlumschläge ungeöffnet gezählt.\nDie Zählung ergab                                                                                                                                                 Wahlumschläge\n(== Wähler     0       ).\nAn entsprechender Stelle\nin Abschnitt 4 eintragen.\nb) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen\nStimmabgabevermerke gezählt.\nDie Zählung ergab                                                                                                                                             ... Vermerke.\nC) Mit Wahlschein haben gewählt                                                                                                                                       Personen     -~-\nb)     + c) zusammen                                                                                                                                              Personen.\n•   1)     Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl\nder Wahlumschläge unter a) überein.\n•   1)     Die Gesamtzahl b) + c) war um ........................... größer\n- kleiner 2 ) als die Zahl der Wahlumschläge.\nDie Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:\n······································································---                      -------\n---···················.. ················································........................                   _____\n································································································································-------------------------\n···································•............................................................................................................_______________________\n3.3   Der Schriftführer übertrug aus der- berichtigten                                                                                 2)   Bescheinigung über den Abschluß des Wählerverzeichnisses die\nZahl der Wahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben                                                                                                A 1 + A 2 1 der Wahlniederschrift.\n3.4   Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Wahlumschläge, nahmen die Stimmzettel\nheraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:\n3.4.1 a) Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber\nund die Landesliste derselben Partei abgegeben worden waren, getrennt nach Stimmen für die einzelnen Landes-\nlisten,                                                                                                                                                                                ·\nb) einen Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber und\nLandeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben worden waren, sowie mit den Stimmzetteln, auf\ndenen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die andere Stimme nicht abgegeben\nworden war,","1852                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nc) einen Stapel mit den leeren Wahlumschlägen und den ungekennzeichneten Stimmzetteln,\nd) einen Stapel aus Wahlumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten sowie\ne) einen Stapel aus Wahlumschlägen und Stimmzetteln, die Anlaß zu Bedenken gaben und über die später vom Wahl-\nvorstand Beschluß zu fassen war.\nDie beiden Stapel zu d) und e) wurden von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung\ngenommen.\n3.4.2    Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der\nReihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil\nseinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleichlautete und\nsagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimm-\nzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlaß zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel\nzu e) bei.\nNunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Wahl-\numschlägen, die ihm hierzu von dem Besitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher\nsagte an, daß hier beide Stimmen ungültig sind.\nDanach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und c) gebildeten\nStapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die einzelnen Bewerber und Landeslisten\nabgegebenen Stimmen sowie die Zahl der ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wur-\nden als Zwischensummen 1(ZS 1) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar sowohl unter dem Ergebnis\nder Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) als auch unter dem Ergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).\n3.4.3   Sodann übergab der Beisitzer, der den nach b) gebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem Wahl-\nvorsteher.\n3.4.3.1 Der Wahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und las\nbei jedem Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln,\nauf denen nur die Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, daß die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist,\nund bildete daraus einen weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher Anlaß zu Bedenken gaben, fügte er\ndem Stapel zu e) bei.\nDanach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander die vom Wahlvorsteher gebildeten\nStapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen\nStimmen sowie der ungültigen Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensumme II (ZS II)\nvom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweit-\nstimmen).\n3.4.3.2 Anschließend ordnete der Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzel-\nnen Bewerber abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1 verfahren. Die so ermittelten Zahlen der\nfür die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen und der ungültigen Erststimmen wurden ebenfalls als Zwischen-\nsumme II (ZS II) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis der Wahl im Wahlkreis\n(Erststimmen).\n3.4.4   Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie folgt:\nD   1) Unstimmigkeiten bei der Zählung haben sich nicht ergeben.\nD   1) Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel\nnacheinander erneut.\nDanach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.\n3.4.5   Zum Schluß entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu d) und\ne) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich\nbekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber oder für welche Landesliste die Stimme\nabgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob .beide Stimmen oder. nur die Erst-\nstimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel mit fortlau-\nfenden Nummern. Die so ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom\nSchriftführer in Abschnitt 4 eingetragen.\n3.4.6   Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie der gültigen Stimmen\njeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte 'Beisitzer überprüften die\nZusammenzählung.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                            1853\n3.5  Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten\na) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme oder nur die Erststimme abgegeben worden waren,\ngetrennt nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,\nb) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen,\ndenen die Stimmen zugefallen waren,\nc) die leer abgegebenen Wahlumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel,\nd) die Wahlumschläge, die Anlaß zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehörigen Stimmzetteln,\ndie Stimmzettel, die Anlaß zu Bedenken gegeben hatten und\ndie Wahlumschläge mit mehreren Stimmzetteln,\nje für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.\nDie in d) bezeichneten Wahlumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern .............\nbis ................ beigefügt.\n3.6  Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das\nWahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.\n4.  Wahlergebnis\nKennbuchstaben für die Zahlenangaben                                                                        4)\n~                       Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W\"\n(Wahlschein) 5)                                                                                                    ·········································----\n~                       Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W\"\n(Wahlschein) 5)                                                                                                    ········ .. ···· ............... ----\n!A 1 + A 2 1 Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte                                                           5)\n0                       Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2 a)]\n~                       darunter Wähler mit Wahlschein [vgl. oben 3.2 c)]\nErgebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) 6)\n1\nzs 1 ZS II     ZS III                               Insgesamt\n~                       Ungültige Erststimmen\nVon den gültigen Erststimmen\nentfielen auf den Bewerber\n1. ···························································································\n2. ···························································································\n3. ···························································································\n4. ·············· .............................................................................\n(Vor- und Familienname des Bewerbers\nsowie Kurzbezeichnung der Partei/bei\nanderen Kreiswahlvorschlägen das Kenn-\nwort - laut Stimmzettel -)\nusw.\n~                       Gültige Erststimmen\ninsgesamt","1854                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nErgebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen)                                                                                              7)\n1\nzs 1                                     ZS II                                    ZS III                                  Insgesamt\n0              Ungültige Zweitstimmen\nVon den gültigen Zweitstimmen\nentfielen auf die Landesliste der\n1. ····································---.............................. ..\n2 . ...........................................................................................\n3. ...........................................................................................\n4 . ...........................................................................................\n(Kurzbezeichnung der Partei\n- ,,ut Stimmzettel -)\nusw.\n[u             Gültige Zweitstimmen\ninsgesamt\n5.   Abschluß der Wahlergebnisfeststellung\n5.1  Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:\nDer Wahlvorstand faßte in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:\n5.2  Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes .....................................................................................................................................................................................................\n(Vor- und Familienname)\nbeantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung B) der Stimmen, weil\n(Angabe der Gründe)\nDaraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene\nWahlergebnis für den Wahlbezirk wurde\n0  1) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt\nO  1) berichtigt 9)\nund vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.\n5.3  Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung                                                                                                                        10)     übertragen und auf schnell-\nstem Wege telefonisch - durch Boten                                              2)    an .............................................................................................................................................:...................................................\nübermittelt.\n5.4  Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb-\nnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder\nihre Stellvertreter, anwesend.\n5.5  Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                    1855\n5.6        Vorstehende Niederschrift wurde vom Schriftführer vorgelesen, von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt\nund von ihnen unterschrieben.\n- - - - - - - - - - - , d e n ______                              19.........\n(Ort)\nDer Wahlvorsteher                                                                                                            Die übrigen Beisitzer\n.................................................................................... _______                                 1.\nDer Stellvertreter                                                                                                           2.\n---·············································································----                                         3.\nDer Schriftführer                                                                                                            4.\n5.7        Das (Die) Mitglied(er) des W a h l v o r s t a n d e s - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Vor- und Familienname)\nverweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil\n·········································································------------------------------------\n(Angabe der Gründe)\n5.8        Nach Schluß des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als\nAnlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:\na) Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und\ngebündelt sind,\nb) ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,\nc) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,\nd) ein Paket mit den leer abgegebenen Wahlumschlägen,\ne) ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen,\nf) ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln sowie\ng) ein Paket mit den unbenutzten Wahlumschlägen.\nDie Pakete zu a) bis e) wurden versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der\nInhaltsangabe versehen.\n5.9        Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden am - - - - - - - - - - - - - - - - , ............................ Uhr,\nübergeben\ndiese Wahlniederschrift mit Anlagen,\ndie Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,\ndas Wählerverzeichnis,\ndie Wahlurne - mit Schloß und Schlüssel - 2) sowie\nalle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.\nDer Wahlvorsteher\n---····························••..····································--------\nVom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen\nam ....................................................................................................... , _ _ _ _ Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.\n····························································································-----\n(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\nAchtung: Es ist sicherzustellen, daß die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unter-\nlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.\n1)  Zutreffendes ankreuzen.\n2) Nichtzutreffendes streichen.\n3 ) Wenn im Wahlbezirk kein beweglicher Wahlvorstand tätig war, ist der gesamte Abschnitt 2.7 zu streichen.\n4 ) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei\ndemselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.\n5)  Die Zahlenangaben für die Kennbuchstaben[AI] und[Ag] und!                                                               A 1 + A2     1 sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluß des Wähler-\nverzeichnisses zu entnehmen (vgl. auch Abschnitt 2.5).\n6)  S u m m e ~ + ~ muß mito=J übereinstimmen.\n7)  SummeCD+CD muß mito=Jübereinstimmen.\n8)  Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.\n9)  Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.\n10)  Nach dem Muster der Anlage 28 zur Bundeswahlordnung.","Anlage 30                        ....\n0)\n(zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, 77 Abs. 1, 78 Abs. 4)                                                                                                           cn\n0)\nZusammenstellung der endgültigen Ergebnisse                                                                                        1)      Gemeinde ...................................................................................................................\nder Wahl zum Deutschen Bundestag\nKreis ..................................................................................................................................\nam .....................................................................................................                      Wahlkreis .....................................................................................................................\nLand ..................................................................................................................................\nStatistische\nBezeichnung der\nWah Iberechtigte                                   Wähler                                                       Wahl in den Wahlkreisen                                                             Wahl nach Landeslisten                                             2)\nGemeinde-\nmit der\nkennziffer                           Laut Wählerverzeichnis                                                                                     Erststimmen                                                                         Zweitstimmen\nZusammenstellung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       CD\n(sechsstellig                                                    nach§ 25   insgesamt                                darunter\ndes endgültigen   ohne Sperr-    mit Sperr-                                                                                                                            Von den gültigen Erststimmen                                                        Von den gültigen Zweitstimmen                                             C\nohne Länder-\nWahlergebnisses\nAbs. 2    (A 1 +A2     insgesamt                         mit                   un-                                        entfallen auf den Bewerber                 un-                                       entfallen auf die Landesliste                                           :::J\nkenn zitter)                       vermerk .w· vermerk .w•        BWO        +A3)                               Wahlschein                    gültig\ngültig                                                                               gültig                                                                                          a.\nbetrauten Stelle                                                                                                                                                                                                 gültig\njeweils in der                       (Wahlschein) (Wahlschein)                                                                                                                                                                                                                                                                                           Cl)\nund Gliederung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      (JJ\nZeile der Ge-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            CO\ndes Wahlergebnisses      A1            A2          A3            A                B                       B1                       C                   D                 D1         D2       D3     usw.                 E                    F                F1                  F2                  F3                usw.\nmeindesumme                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Cl)\n(JJ\nCl)\n1         1       1                                                                        1                    1\nMustereintragungen                                                                                                                                                                                                                                N\nCT\n1. Beispiel gilt für die Gemeindebehörde und den Kreiswahlleiter. Bildet die Gemeinde nur einen Wahlbezirk, so gilt die Mustereintragung ohne Bildung von Zwischensummen entsprechend;\nebenso wenn für die Gemeinden kein Briefwahlvorstand gebildet worden ist.                                                                                                                                                                                                                                                                 -~\n'-\n0>\nGemeindeA:                      1             1          1           1                                                                                                                                                                                                                                                                  ::r\nWahlbezirke (Sonderwahlbezirke sind zusätzlich mit \"Sb\" zu kennzeichnen)                                                                                                                                                                                                                                                               eo\nPo>\nNr. 1 Schule             1000          200         10          1210                900                        10                 100                   800                500       200     100     -                    50                  850                600                 200                   50              -             :::J\nCO\nNr. 2 Kindergarten        800          100         -            900                700                     -                        50                  650               400       200      50     -                     40                  660               300                 300                   60              -             .....\nCO\nZwischensumme            1800          300         10          2110             1600                          10                 150                 1450                 900       400     150     -                     90               1510                 900                 500               110                 -             (X)\n_01\nBriefwahlergebnis                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       -1\nBriefwahlvorstand                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ~\nNr. 1                    -             -           -           -                   200                     200                      20                  180                90        70      20     -                     10                  190               100                    60                 30              -\nNr. 2                    -             -           -           -                   100                     100                      10                     90              60        20      10     -                     10                     90                70                  10                 10              -\nZwischensumme            -             -           -           -                   300                     300                      30                  270               150        90      30     -                    20                  280                170                    70                40               -\n124080             Insgesamt                1800          300         10          2110             1900                       310                   180                 1720              1050         490     180     -                 110                  1790              1070                   570               150                 -\n2. Beispiel gilt für: - Die mit der Durchführung .der Briefwahl betraute Gemeindebehörde.\n- Den Kreiswahlleiter.     1             1          1           1\nDiese Eintragungen sind den Eintragungen nach dem 1. Beispiel anzufügen.\nBriefwahlergebnis\nfür die Gemeinden\nB, C t,md D\nBriefwah !vorstand\nNr. 1                    -             -           -           -                   100                     100                      10                     90              60        20      10     -                     20                     80                50                  20                 10              -\n1 24 081\n124082\nNr. 2                    -             -           -           -                   200                     200                      20                  180              .120        40      20     -                     30                  170               110                    40                 20              -\n124083             Insgesamt                -             -           -           -                   300                     300                      30                  270               180        60      30     -                     50                  250                160                   60                 30               -","Der Kreiswahlleiter stellt das endgültige Wahlergebnis des Wahlkreises im Anschluß an die Zusammenstellung nach den Beispielen Nr. 1 und 2 wie folgt zusammen:\nKreis E\nWahlergebnis\nder Wahlbezirke            50500           5400        100     1\n56000       43000        100      900       42100 31000        9000 2100   -      500   42500 30500 10500 1500               -\nKreis F\nWahlergebnis\nder Wahlbezirke             60300          6700         -         67000       58200        200     1200       57000 41000 13000 3000         -     1000   57200 42500 12200 2500               -\nZwischensumme             110800          12100        100       123000      101200        300     2100       99100 72000 22000 5100         -     1500   99700 73000 22700 4000               -\nKreis E\nBriefwahlergebnis           -              -           -           -          5100       5100      100         5000     3000    1500  500   -       50     5050     3200    1150      700     -\nKreis F                                                                                                                                                                                                z:,\nBriefwahlergebnis           -              -           -           -          6700       6700      200         6500 4500 1000 1000          -      100     6600 4200 1300 1100                -        ~\n....,\nZwischensumme                -              -           -           -         11800      11800      300 11500 7500 2500 1500                 -      150 11650 7400 2450 1800                   -       -t\n1\nInsgesamt                110800          12100        100       123000      113000      12100     2400 110600 79500 24 500 6600             -     1650 111350 80400 25150 5800                -      PJ\n(0\nUnterschriften 3)                                                                                                                                                                                      Q.\n..,\n(1)\n)>\nC\n1)\n2)\nDie Reihenfolge der Zahlenangaben ist - auch bei Erstellung der Zusammenstellung mittels EDV - u n b e d i n g t einzuhalten.\nWenn Zweitstimmen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes unberücksichtigt bleiben, sind in die Zusammenstellung des Kreis-, Landes- und Bundeswahlleiters neben den unbereinigten auch die\n\"'PJ\n(0\nbereinigten Zweitstimmenzahlen aufzunehmen.                                                                                                                                                        O\"\n~\n3)  Hier die Unterschriften des Vertreters der GemeindebehOrde, des Kreiswahlausschusses, des Landeswahlausschusses oder des Bundeswahlausschusses.\nlD\n0\n~\n-~\nQ.\n(1)\n~\n......\n9\ncn\n(1)\n\"C\n(D\n3\nO\"\n..,\n(1)\nCO\n(X)\n01\n....ex,\nc.n\n....,,","1858                                                                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 31\n(zu§ 75 Abs. 5)\nBriefwahlvorstand Nr..................................................................................................\nfür ....................................................................................................................................................                                                                 Diese Wahlniederschrift ist auf der\n(Name der Gemeinde                                                                                                                                                letzten Seite von allen Mitgliedern\noder der Gemeinden/des Kreises/des Wahlkreises) 1)\ndes Wahlvorstandes zu unterschrei-\nben.\nim Land .....................................................................................................................................\n(Name des Landes)\nWahlniederschrift\nüber die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl\nder Wahl zum Deutschen Bundestag\nam .....................................................................................................\n1.            Wahlvorstand\nZu der Bundestagswahl waren zur Ermittlung und Feststellun·g des Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand\nerschienen:\nFamilienname                                                                                                              Vorname                                                                  Funktion\n1. ············································································································                                                                                                                als Wahlvorsteher\n2. ············································································································                                                                                                                als stellvertretender\nWahlvorsteher\n3. ············································································································             .. !............................................................................................ . als Schriftführer\n4. ············································································································                                                                                                                als Beisitzer\n5. ············································································································                                                                                                                als Beisitzer\n6. ············································································································                                                                                                                als Beisitzer\n7. ············································································································                                                                                                                als Beisitzer\nAn Stelle des(r) nicht erschienenen - ausgefallenen 2) Mitglieds(er) des Wahlvorstandes ernannte und verpflichtete\nder Wahlvorsteher den (die) folgenden anwesenden - herbeigerufenen - Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern) des\nWahlvorstandes:\nFamilienname                                                                                                              Vorname                                                                   Uhrzeit\n1.\n2. ····························· ································· ··········································\n3 . ............................................................. ·············································\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\nFamilienname                                                                                                              Vorname                                                                   Aufgabe\n1. ············································································································\n2. ············································································································\n3. ············································································································","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                  1859\n2.  Zulassung der Wahlbriefe\n2.1 Der Wahlvorsteher eröffnete die Verhandlung um .......................... Uhr damit, daß er die übrigen Mitglieder des \\JYahlvor-\nstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen\nTätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angele-\ngenheiten, verpflichtete. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.\nAbdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.\n2.2 Der Wahlvorstand stellte fest, daß sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann\nwurde die Wahlurne verschlossen - versiegelt 2); der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung 2).\n2.3 Der Wahlvorstand stellte weiter fest, daß ihm von/vom ......................................................................~ - - -................................................................\n(zuständige Stelle)\n..................................................................................................... sowie die dazu gehörigen Wahlscheinverzeichnisse übergeben worden sind.\n(Zahl der Wahlbriefe)                                                                                                                                     .\n2.4 Hierauf öffnete ein vom Wahlvorsteher bestimmter Beisitzer die Wahlbriefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahl-\nschein und den Wahlumschlag und übergab beide dem Wahlvorsteher. Dieser las aus dem Wahlschein den Namen\ndes Wählers vor. Nachdem der Schriftführer den Namen im Wahlscheinverzeichnis gefunden hatte und weder der\nWahlschein noch der Wahlumschlag zu beanstanden war, legte der Wahlvorsteher den Wahlumschlag ungeöffnet in\ndie Wahlurne. Der Schriftführer vermerkte die Stimmabgabe im Wahlscheinverzeichnis durch Unterstreichen des\nNamens des Wählers. Sofern der Name des Wahlberechtigten nicht im Wahlscheinverzeichnis verzeichnet war, wurde\ner im Wahlscheinverzeichnis gesondert nachgetragen und ein entsprechender Vermerk angebracht. Ein Beisitzer\nsammelte die Wahlscheine.\n2.5 Ein Beauftragter des/der ........................................................................................................................................................... überbrachte um ........................... Uhr\nweitere ................................. Wahlbriefe, die am Wahltage bei dem zuständigen Zustellpostamt/bei der auf dem Wahlbrief-\numschlag angegebenen Stelle noch vor Schluß der Wahlzeit eingegangen waren 3 ).\n2.6 Es wurden insgesamt ..................................... Wahlbriefe beanstandet.\nDavon wurden durch Beschluß zurückgewiesen\nWahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beigelegen hat,\nWahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein Wahlumschlag beigefügt war,\nWahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch der Wahlumschlag verschlossen war,\nWahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere Wahlumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger\nund mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Wahlscheine enthalten hat,\nWahlbriefe, weil der Wähler oder die Person seines Vertrauens die vorgeschriebene Versicherung an\nEides Statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,\nWahlbriefe, weil kein amtlicher Wahlumschlag benutzt worden war,\nWahlbriefe, weil ein Wahlumschlag benutzt worden war, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis\ngefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.\nZusammen: .....................:..... Wahlbriefe.\nSie w~rden samt Inhalt ausgesondert,\nmit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,\nwieder verschlossen,\nfortlaufend numeriert und\nder Wahlniederschrift beigefügt.\nNach besonderer Beschlußfassung wurden ................. Wahlbriefe zugelassen und nach Abschnitt 2.4 behandelt. War\nAnlaß der Beschlußfassung der Wahlschein, so wurde dieser der Wahlniederschrift beigefügt.\n3.  Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses\n3.1 Nachdem alle bis 18 Uhr eingegangenen Wahlbriefe geöffnet, die Wahlumschläge entnommen und in die Wahlurne\ngelegt worden waren, wurde die Wahlurne um .................... Uhr geöffnet. Die Wahlumschläge wurden entnommen. Der\nWahlvorsteher überzeugte sich, daß die Wahlurne leer war.","1860                                                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n3.2   a) Sodann wurden die Wahlumschläge ungeöffnet gezählt.\nDie Zählung ergab                                                                                                     ____ Wahlumschläge\n(-Wähler~; zugleich                    ~ ).\nb) Daraufhin wurden die in das Wahlscheinverzeichnis\neingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.\nDie Zählung ergab                                                                                                    ............................ Vermerke.\nc) Danach wurden die Wahlscheine gezählt.\nDie Zählung ergab                                                                                                    _ _ _ .... Wahlscheine.\n0   4)     Die Zahl der Wahlumschläge, der Stimmabgabevermerke\nund der Wahlscheine stimmte überein.\n0   4)     Die Zahl der Wahlumschläge, der Stimmabgabevermerke\nund der Wahlscheine stimmte nicht überein.\nDie Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:\n----·---·················........                                                _______\n.................. _. _____ - - - - - - - - -\n•·····················.. ···......................................................... ______             ---------·········..········\"·············\n3.3   Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe~ der Wahlniederschrift.\n3.4   Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die Wahlumschläge, nahmen die Stimmzettel\nheraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:\n3.4.1 a) Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst-und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber\nund die Landesliste derselben Partei abgegeben worden waren, getrennt nach Stimmen für die einzelnen Landes-\nlisten,\nb) einen Stapel aus den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber und\nLandeslisten verschiedener Wahlvorschlagsträger abgegeben worden waren, sowie mit den Stimmzetteln, auf\ndenen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die andere Stimme nicht abgegeben\nworden war,\nc) einen Stapel mit den leeren Wahlumschlägen und den ungekennzeichneten Stimmzetteln,\nd) einen Stapel aus Wahlumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten sowie\ne) einen Stapel aus Wahlumschlägen und Stimmzetteln, die Anlaß zu Bedenken gaben und über die spätervom Wahl-\nvorstand Beschluß zu fassen war.\nDie beiden Stapel zu d) und e) wurden von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung\ngenommen.\n3.4.2 Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der\nReihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil\nseinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleichlautete und\nsagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein Stimm-\nzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlaß zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu\ne) bei.                                                                                                  ·\nNunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Wahl-\numschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher\nsagte an, daß hier beide Stimmen ungültig sind.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                         1861\nDanach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und c) gebildeten\nStapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die einzelnen Bewerber und Landeslisten\nabgegebenen Stimmen sowie die Zahl der ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen\nwurden als Zwischensummen 1(ZS 1) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen und zwar sowohl unter dem Ergeb-\nnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) als auch unter dem Ergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen).\n3.4.3   Sodann übergab der Beisitzer, der den nach b) gebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel dem Wahl-\nvorsteher.\n3.4.3.1 Der Wahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und las\nbei jedem Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln,\nauf denen nur die Erststimme abgegeben worden war, sagte er an, daß die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist\nund bildete daraus einen weiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher Anlaß zu Bedenken gaben, fügte er\ndem Stapel zu e) bei.\nDanach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander die vom Wahlvorsteher gebildeten\nStapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen\nStimmen sowie der ungültigen Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensumme II (ZS II)\nvom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis der Wah.I nach Landeslisten (Zweit-\nstimmen).\n3.4.3.2 Anschließend ordnete der Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzel-\nnen Bewerber abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1 verfahren. Die so ermittelten Zahlen der\nfür die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen und der ungültigen Erststimmen wurden ebenfalls als Zwischen-\nsumme II (ZS II) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis der Wahl im Wahlkreis\n(Erststimmen).\n3.4.4   Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie folgt:\n0   1)    Unstimmigkeiten bei der Zählung haben sich nicht ergeben.\nD   1)    Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden St?i,pel nach-\neinander erneut.\nDanach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.\n3.4.5   Zum Schluß entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu d) und\ne) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich\nbekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber oder für welche Landesliste die Stimme\nabgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stimmen oder nur die Erst-\nstimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig erklärt worden waren und versah die Stimmzettel mit fortlau-\nfenden Nummern. Die so ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom\nSchriftführer in Abschnitt 4 eingetragen.\n3.4.6   Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie der gültigen Stimmen\njeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die\nZusammenzählung.\n3.5     Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten\na) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme oder nur die Erststimme abgegeben worden waren,\ngetrennt nach den Bewerbern, denen die Erststimmen zugefallen war,                         '\nb) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen,\ndenen die Stimmen zugefallen waren,\nc) die leer abgegebenen Wahlumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel,\nd) die Wahlumschläge, die Anlaß zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehörigen Stimmzetteln,\ndie Stimmzettel, die Anlaß zu Bedenken gegeben hatten, und\ndie Wahlumschläge mit mehreren Stimmzetteln, ·\nje für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.\nDie in d) bezeichneten Wahlumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern ............ .\nbis ............... beigefügt.\n3.6     Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Brief-\nwahlergebnis festgestellt und vom Wahlvorstehr mündlich bekanntgegeben.","1862                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n4.   Wahlergebnis\nKennbuchstaben für die Zahlenangaben                                                               5)\n~ == Wähler insgesamt (zugleich~                                                        )\n1\nErgebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen)                                       6)\n1\nzs 1                          ZS II                 ZS III                              Insgesamt\nUngültige Erststimmen\nVon den gültigen Erststimmen\nentfielen auf den Bewerber\n1.  ••••••••••••••••••••o.••••••u••••••••••\n2.  ························································································· ...\n3.  ··•··············································•·················\n4. ···············                                                      ••••••••••u•••••••••••\n(Vor- und Familienname des Bewerbers\nsowie Kurzbezeichnung der Partei/bei\nanderen Kreiswahlvorschlägen das Kenn-\nwart - laut Stimmzettel -)\nusw.\nGültige Erststimmen\ninsgesamt\nErgebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen)                                                    7)\nzs 1                          ZS II                 ZS III                              Insgesamt\n0            Ungültige Zweitstimmen\nVon den gültigen Zweitstimmen\nentfielen auf die Landesliste der\n1. ······· ....................................................................................\n2 . ...........................................................................................\n3 . ...........................................................................................\n4 . ..........................................................................................\n(Kurzbezeichnung der Partei\n- laut Stimmzettel -)\nusw.\nGül\"tige Zweitstimmen\ninsgesamt\n5.   Abschluß der Wahlergebnisfeststellung\n5.1  Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:\n- - - - - - -..........................................................................- - - -................................................................ _____   ...................................................................... .\n------....................................................................              _____","Nr. 47 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                               1863\nDer Wahlvorstand faßte in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:\n············.. ·········· ..................................... - - - - - · ......................................                    _____              .........................................         - - -........................                __            ........, .......................\n........................................................................................................................... _________ - - - - - - -                                                                                         ___.......................................\n5.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ... _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .....................................................................\n(Vor- und Familienname)\nbeantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung                                                                                                                               8)   der Stimmen, weil\n_________                                                          ............................ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - · · · · · .. ·· .................. ..\n---·-------------------------·--                      (Angabe der Gründe)\n..····................... .\nDaraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene\nWahlergebnis für die Briefwahl wurde\n0        4)     mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt\n0        4) berichtigt 9)\nund vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.\n5.3 Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung                                                                                                                                        10)     übertragen und auf schnell-\nstem Wege telefonisch - durch Boten                                                                          2)    an - - - - - - · - - - - -                                                                    ____ ................................ übermittelt.\n5.4 Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb-\nnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder\nihre Stellvertreter, anwesend.\n5.5 Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.\n5.6 Vorstehende Niederschrift wurde vom Schriftführer vorgelesen, von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt\nund von ihnen unterschrieben.\nden _ _ _ _ _ ..... 19 .........\n----·······················,\n(Ort)\nDer Wahlvorsteher                                                                                                                                  Die übrigen Beisitzer\n1. ......................................................................................_ _ _ _ __\nDer Stellvertreter                                                                                                                                 2 . ...............................................................................................................................................\n.................................................................................·---·········.. ···········                                       3 . ......................................................................................_ _ _ ..............................\nDer Schriftführer                                                                                                                                  4 . ....................................................................................._ _ _ _ __\n........................................................................... ____                        .........................\n5.7 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ............................. _ _ _ _ _ _ .. ____ _.. .....· - - - · ......... ___ ........- - -\n(Vor- und Familienname)\nverweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil\n................................................................................................... ___              ._.. ............... ____     ................................................................................................. --.. .... _ . . .................................\n.................................................................................·---·····................................                 ________\n(Angabe der Gründe)\n......................- - - -                                  ----·······..···.......... .\n5.8 Nach Schluß des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als\nAnlaQen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:\na) Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und\ngebündelt sind,\nb) ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,\nc) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,\nd) ein Paket mit den leer abgegebenen Wahlumschlägen sowie\ne) ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen.\nDie Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer des Briefwahlvorstandes sowie der Inhaltsangabe versehen.","1864                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n5.9        Dem Beauftragten des/der .......................................................................................................................................... wurden am ···································:············:················•\n..................... Uhr, übergeben\ndiese Wahlniederschrift mit Anlagen,\ndie Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,\ndie Wahlscheinverzeichnisse,\ndie Wahlurne - mit Schloß und Schlüssel - 2) sowie\nalle sonstigen dem Briefwahlvorstand von dem/der ........................................................................................................................... zur Verfügung\ngestellten Gegenstände und Unterlagen.\nDer Wahlvorsteher\nVom Beauftragten des/der ....................................................................·----··-----····························· wurde die Wahlniederschrift mit\nallen darin verzeichneten Anlagen am ............................................................................................... 19 ............. , .......................... Uhr, auf Vollständig-\nkeit überprüft und übernommen.\n- - - -.................... ~.------- ..............................\n(Unterschrift des Beauftragten)\n____\nAchtung: Es ist sicherzustellen, daß die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unter-\nlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.\n1)  Eintragen, ob der Briefwahlvorstand auf der Ebene des Wahlkreises, eines Kreises oder einer oder mehrerer Gemeinden eingesetzt ist.\n2) Nichtzutreffendes streichen.\n3 ) Abschnitt 2.5 streichen, wenn keine weiteren Wahlbriefe zugeteilt wurden.\n4 ) Zutreffendes ankreuzen.\n5 ) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei\ndemselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.\n8)  Summe[D +CQ::] muß mit(:[] übereinstimmen.\n7\n) Summeu=:J+D:=J muß mit(:[] übereinstimmen.\n8)  Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.\n9)  Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.\n10)  Nach dem Muster der Anlage 28 zur Bundeswahlordnung.","Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                           1865\nAnlage 32\n(zu § 76 Abs. 6)\nWahlkreis .................................................. .\nNiederschrift\nüber die Sitzung des Kreiswahlausschusses\nzur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis\nder Wahl zum Deutschen Bundestag\nam .........................................................................................................\n1.    Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Bundestagswahl\nim Wahlkreis ......................................................................................................................................................................................................................................................................................\n(Nummer und Name)\ntrat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuß zusammen.\nEs waren erschienen:\n1. ...................................................................................................................................................................                        als Vorsitzender/als stellvertretender\nVorsitzender\n2 . ....................... ·························.. ··· ··································.. ·.....................................................................                       als Beisitzer\n3. ···············............................ ··································--····················.. ········ ....................................................                      als Beisitzer\n4 . ..................................................... ·····················.. ·····························································...................... ..                      als Beisitzer\n5 . .................................................................................................................................................................                         als Beisitzer\n6. ·························· ................... ···················································.................................................................                        als Beisitzer\n7 . ......................................                                                                                                                                                    als Beisitzer\n(Familienname, Vorname, Wohnort)\nFerner waren zugezogen:\nals Schriftführer sowie\n.................................................................................. und\nals Hilfskräfte\nOrt und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach§ 5 Abs. 3 in Verbindung mit§ 86 Abs. 2 der Bundeswahl-\nordnung öffentlich bekanntgemacht worden.\n2.    Der Kreiswahlausschuß nahm Einsicht in die insgesamt ...................................... Wahlniederschriften der Wahlvorstände für\n(Zahl)\ninsgesamt ..................................... Wahlbezirke\n(Zahl)\n(davon ................................ Wahlvorstände für                                                                                                allgemeine Wahlbezirke,\n(Zahl)                                                                                      (Zahl)\n................................. Wahlvorstände für                                                                               Sonderwahlbezirke,\n(Zahl)                                                                                      (Zahl)\nWahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Wahlkreis)\n(Zahl)\nund in die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken und Gemeinden.\n2.1   Der Kreiswahlausschuß ermittelte, daß die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen                                                                                                                                                                         1)   Beanstandungen\noder Bedenken Anlaß gaben:\n____\n.............................................................................................................................................................................................................................................................................","1866                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nDer Kreiswahlausschuß traf dazu folgende Entscheidungen                                                                   2):\n2.2  Der Kreiswahlausschuß nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift\n- des Wahlvorstandes ...........................................................................................................................................................................................................................................................\n(nähere Bezeichnung)\n- des Briefwahlvorstandes ...............................................................................................................................................................................................................................................\n(nähere Bezeichnung)\nvor und vermerkte dies auf der (den) betreffenden Wahlniederschrift(en)                                                                                       2).\n2.3  Der Kreiswahlausschuß beschloß abweichend von den Entscheidungen\ndes Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk\n(nähere Bezeichnung)\ndes Briefwahlvorstandes .............................................................................................................................................................................................................................................\nüber die Gültigkeit von Stimmen /                                                                                  (nähere Bezeichnung)\nund vermerkte dies auf der (den) betreffenden Wahlniederschrift(en) sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimm-\nzettel 2).\nNicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken 2):\n3.   Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab\nfolgende Gesamtergebnisse für den Wahlkreis:\nKennbuchstabe                 1 3)\nWahlberechtigte\nWähler\nUngültige Erststimmen\nGültige Erststimmen ·\nVon den gültigen Erststimmen entfielen auf\nKurzbezeichnung der. Partei/\nBewerber                                                                                          bei anderen Kreiswahl-                                                                                     Erststimmen\n(Vor- und Familienname)                                                                           vorschlägen das Kennwort\n1. .................................................................................................\n2 . .................................................................................................\n3 . .................................................................................................\n(usw. laut Stimmzettel)\nUngültige Zweitstimmen\nGültige Zweitstimmen\nVon den gültigen Zweitstimmen entfielen auf\nLandesliste (Kurzbezeichnung der Partei)                                                                                                                                                                       Zweitstimmen\n1. ·······...............................................- - -                          -----····.... ·---~.....................................................                                        .. ........................................................\n2 . .............................. _ _ _ _ ...................................... _ _ _ ................................................                                                                ..........................................................\n3 . .........................................................................._ _ __\n(usw. laut Stimmzettel)\n4.   Nach der Feststellung der Gesamtergebnisse wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstel-\nlung 4 ) nach Wahlbezirken, Gemeinden, Kreisen und Briefwahlvorständen vom Kreiswahlleiter, von den Beisitzern und\nvom Schriftführer unterschrieben.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                              1867\n5.        Der Kreiswahlausschuß stellte fest, daß der Bewerber\n(Kreiswahlvorschlag Nr.........................................) die meisten Stimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis gewählt ist.\nDer Kreiswahlausschuß stellte fest, daß der Bewerber - - - - · - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Kreiswahlvorschlag Nr.........................................) und der Bewerber ____________________\n(Kreiswahlvorsch lag Nr.................. _ __                                                               die meisten Stimmen bei Stimmengleichheit auf sich vereinigen 2 ).\nDaraufhin zog der Kreiswahlleiter das Los, das auf den Bewerber ___________________\n(Kreiswahlvorschlag Nr.........................................) fiel 2).\n6.        Da auf Grund der Wahl des Bewerbers ........... _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ die Voraussetzungen\ndes§ 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes vorlagen, wurde an Hand der angeforderten Stimmzettel und der den\nWahlniederschriften beigefügten gültigen Stimmzettel, auf denen die Erststimme für den gewählten Bewerber abge-\ngeben worden war, ermittelt, für welche Landeslisten diese Wähler ihre Zweitstimmen abgegeben haben. Der Kreis-\nwahlausschuß stellte fest 2):\nZahl der für den Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen\nAuf diesen Stimmzetteln' wurden abgegeben:\nUngültige Zweitstimmen\nGültige Zweitstimmen\nVon den gültigen Zweitstimmen entfielen auf\n1. ...................................................................._ _ __\n2.  ____                       .................................................................·--------------------\n3 . .......................................................................................................................________________\nusw.                                                                                 (Bezeichnung der Landeslisten)\nund sind bei diesen Landeslisten abzusetzen.\n7.        Der Kreiswahlleiter gab das Wahlergebnis des Wahlkreises mündlich bekannt.\nDie Sitzung war öffentlich.\nVorstehende Niederschrift wurde vorgelesen, vom Kreiswahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt\nund wie folgt unterschrieben:\n- - - - - - - - - - - - , den _ _ _ _ __         19.........\n(Ort)\nDer Kreiswahlleiter                                                                                                                     Die Beisitzer\n- - -..........................              ______ ______                             .....,__                                         1.\n2.\nDer Schriftführer\n3.\n- - -...................................................................            _____                                               4.\n5.\n6.\n1)  Nichtzutreffendes streichen.\n2 ) Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.\n3) Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 30 zur Bundeswahlordnung.\n4 ) Nach dem Muster der Anlage 30 zur Bundeswahlordnung.","1868                                                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 33\n(zu§ 77 Abs. 4)\nLand ........................................................................................................................\nNiederschrift\nüber die Sitzung des Landeswahlausschusses\nzur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses\nder Wahl zum Deutschen Bundestag\nam ..................................- - -.................................................\n1.       Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Bundestagswahl\nIm Land ................. _ _ _ _ _ _ _ _ _ ..........................................· - - - - · - - - - - - · - - - - - - - - - - - -\n<Name. des Landes)\ntrat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuß zusammen.\nEs waren erschienen:\n1. .............................................................................................................................._ _ _ ...............                                als Vorsitzender/als stellvertretender\nVorsitzender\n2 . ................................................ _ _ _ ..................................................... _ _ __                                                                als Beisitzer\n3. .............................       _____ ...................................................                                                                                       als Beisitzer\n4.       ___________                                                              .......................................................... ----                                      als Beisitzer\n5.                                 --------....................................................................................                                                        als Beisitzer\n6. ..................................................................................._ _ _ _ _ _ _ ..........................                                                         als Beisitzer\n7...· - - - - - . - - - - - - - · - - - -.....................................................                                                                                         als Beisitzer\n(Familienname, Vorname, Wohnort)\nFerner waren zugezogen:\n................................................. ____                                                                                                                                 als Schriftführer sowie\n_ ____ und\n- - - - - - - - - - -...........................................                                                             ____                                                      als Hilfskräfte\nOrt und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit§ 86 Abs. 2 der Bundeswahl-\nordnung öffentlich bekanntgemacht worden.                                                                                                          ·\n2.       Der Landeswahlausschuß nahm Einsicht in die insgesamt ....... _____ Wahlniederschriften der Kreiswahlaus-\n(Zahl)\nschosse und in die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlkreisen.\n2.1      Der Landeswahlaussc~uß ermittelte, daß die Niederschriften der Kreiswahlausschüsse zu folgenden - keinen')\nBeanstandungen oder Bedenken Anlaß gaben:\n___ ............................................................................................................................................ _______\n.................................. ____ _______                                                                                 .............................................................. ____          .............................................................................................. ..\nDer Landeswahlausschuß traf dazu folgende Entscheidungen                                                                                                                     2 ):\n- - - - -..········............................................................................................................................................................................................................................- - - -\n................................................ _______                                              ........................................................................................ ___   ................................................................. ___ .................\n2.2      Der Landeswahlausschuß nahm rechnerische Berichtigungen                                                                                                                       2)    in der Wahlniederschrift\n-       des Wahlvorstandes .........................................................................................................................................................................................................................................................\n(nähere Bezeichnung)\n-       des Briefwahlvorstandes ..............................................................................................................................................................................................................................................\n(nähere Bezeichnung)\n-       des Kreiswahlausschusses .................................................................................................................................._ _ _ .................... ____ .................................\n(nähere Bezeichnung)\nvor und vermerkte dies auf der (den) betreffenden Wahlniederschrift(en).","Nr. 47 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. September 1985                                                                                                                                                                             1869\n3.        Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlkreise ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land:\nKennbuchstabe                        13 )\nWah !berechtigte\nWähler                                                                                                                                                                                            ............................. ________\nUngültige Zweitstimmen\nGültige Zweitstimmen 4)\nVon den gültigen Zweitstimmen                                                           4)    entfielen auf die                                                                                                                 Stimmen\nLandeslisten der\n································································....................................................----\n............................................................... ___________\n············ .. ······································•---,-\n- - - - - - - ·..······...............\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nusw.\n4.        Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammen-\nstellung 5 ) nach Wahlkreisen vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.\n5.        Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis des Landes mündlich bekannt.\nDie Sitzung war öffentlich.\nVorstehende Niederschrift wurde vorgelesen, vom Landeswahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt\nund wie folgt unterschrieben:\n········.. ··································································, den ........................................... 19 ........ .\n(Ort)\nDer Landeswahlleiter                                                                                                                       Die Beisitzer\n1. ················································································...............................................................\n2 . ...............................................................................................................................................\nDer Schriftführer                                                                                                                          3. ·············· .. ·························· .....................................................................................................\n4 . ...............................................................................................................................................\n5. ·········································································································································\"· ...\n6. ·············································································\"·······························\"·······...................... ..\n1) Nichtzutreffendes streichen.\n2) Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.\n3) Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 30 zur Bundeswahlordnung.\n4) Im Falle des § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes sind die „bereinigten\" Zahlen anzugeben.\n5) Nach dem Muster der Anlage 30 zur Bundeswahlordnung.","1870       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1'985, Teil 1\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts\nvom 14. Mai 1985 - 1 BvR 449/82 u. a. - wird folgende\nEntscheidungsformel veröffentlicht:\n§ 376 d Absatz 2 Satz 3 der Reichsversicherungs-\nordnung in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung\nund Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfen-\nder Maßnahmen in der Krankenversicherung\n(Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) vom\n22. Dezember 1981 (BGBI. 1 S. 1578) und Artikel 5\nNr. 7 des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes\nsind mit dem Grundgesetz vereinbar.\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß\n§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nsungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 27. August 1985\nDer Bundesminister der Justiz\nEngelhard           -\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts\nvom 15. Mai 1985 - 2 Bvl 24/82 - wird die Entschei-\ndungsformel veröffentlicht:\n§ 61 Absatz 2 Satz 1 des Beamtenversorgungsgeset-\nzes vom 24. August 1976 (Bundesgesetzbl. 1 Seite\n2485) in der Fassung des Artikels 2 § 1 Nummer 1O\nBuchstabe a) des Zweiten Gesetzes zur Verbesse-\nrung der Haushaltsstruktur vom 22. Dezember 1981\n(Bundesgesetzbl. l Seite 1523) in Verbindung mit Arti-\nkel 1 Nummer 1 Buchstabe e) des Neunten Gesetzes\nzur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom\n22. Dezember 1981 (Bundesgesetzbl. 1 Seite 1566)\nist mit dem Grundgesetz vereinbar.\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß\n§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nsungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 27. August 1985\nDer Bundesminister der Justiz\nEngelhard"]}