{"id":"bgbl1-1985-45-4","kind":"bgbl1","year":1985,"number":45,"date":"1985-08-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/45#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1985-45-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1985/bgbl1_1985_45.pdf#page=4","order":4,"title":"Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Anzeigenverordnung - AnzV)","law_date":"1985-08-20T00:00:00Z","page":1716,"pdf_page":4,"num_pages":35,"content":["1716                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nVerordnung\nüber die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen\nnach dem Gesetz über das Kreditwesen\n(Anzeigenverordnung - AnzV}\nVom 20. August 1985\nAuf Grund des § 24 Abs. 4 des Gesetzes über das          Bundesaufsichtsamt eine entsprechende Einverständ-\nKreditwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom           niserklärung des Verbandes vorliegt, haben die in § 1\n11. Juli 1985 (BGBI. I S. 1472) in Verbindung mit§ 1 der    Satz 4 genannten Kreditinstitute die Anzeigen in vierfa-\nVerordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von      cher Ausfertigung über ihren Verband einzureichen.\nRechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für          Dieser leitet mit seiner Stellungnahme, bei Sparkassen\ndas Kreditwesen vom 28. Juni 1985 (BGBI. 1S. 1255)         einschließlich der Stellungnahme der Prüfungsstelle,\nwird im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank          eine Ausfertigung der Anzeige an das Bundesaufsichts-\nverordnet:                                                 amt und zwei Ausfertigungen an die Hauptverwaltung\nder zuständigen Landeszentralbank weiter.\n§ 1\nAnzeigen nach § 10 Abs. 8 des Gesetzes                                          §3\n(Vom haftenden Eigenkapital abzuziehende Kredite)            Anzeigen nach § 13 Abs. 1, 2 und 7 des Gesetzes\n(Großkredite; Nachholung der Geschäftsleiter-\nAnzeigen nach § 10 Abs. 8 Satz 1 und 2 des Gesetzes            Beschlußfassung; Kreditrahmenkontingente)\nüber das Kreditwesen sind in einer Ausfertigung dem\nBundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Bundesauf-            ( 1 ) Anzeigen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 des\nsichtsamt) und in zweifacher Ausfertigung der für das      Gesetzes über das Kreditwesen sind in dreifacher Aus-\nKreditinstitut zuständigen Zweiganstalt der Landeszen-     fertigung mit dem Vordruck „Großkreditanzeige nach\ntralbank einzureichen. Die Anzeigen müsseri Angaben        § 13 KWG\" (Anlage 2) der für das Kreditinstitut zustän-\nüber die Höhe und die Art der Berechnung des nach § 1O     digen Zweiganstalt der Landeszentralbank einzurei-\nAbs. 2 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 4 dieses Gesetzes maß-      chen. Sofern dem Bundesaufsichtsamt eine entspre-\ngeblichen Vomhundertsatzes, die Kreditbedingungen          chende Einverständniserklärung des Verbandes vor-\nsowie die gestellten Sicherheiten enthalten. Anzeigen      liegt, haben die in § 1 Satz 4 genannten Kreditinstitute,\nnach § 10 Abs .. 8 Satz 2 dieses Gesetzes sind als Ände-   mit Ausnahme der Zentralkassen, die Anzeigen in vier-\nrungsanzeigen zu kennzeichnen. Kreditinstitute, die        facher Ausfertigung über ihren Verband einzureichen.\neinem genossenschaftlichen Prüfungsverband ange-           Dieser leitet drei Ausfertigungen mit seiner Stellung-\nschlossen sind oder durch die Prüfungsstelle eines         nahme, bei Sparkassen einschließlich der St~llung-\nSparkassen- und Giroverbandes geprüft werden, haben        nahme der Prüfungsstelle, an die Hauptverwaltung der\ndie Anzeigen in vierfacher Ausfertigung über ihren Ver-    zuständigen Landeszentralbank weiter. Für jeden Kre-\nband einzureichen, sofern dem Bundesaufsichtsamt           ditnehmer ist ein gesonderter Vordruck zu verwenden.\neine entsprechende Einverständniserklärung des Ver-        Gelten nach § 1 9 Abs. 2 dieses Gesetzes mehrere\nbandes vorliegt. Der Verband leitet eine Ausfertigung      Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist für jeden Schuld-\nmit seiner Stellungnahme an das Bundesaufsichtsamt         ner ein gesonderter Vordruck und außerdem für die Kre-\nund zwei Ausfertigungen an die Hauptverwaltung der         ditnehmereinheit der Vordruck „Zusammenstellung der\nzuständigen Landeszentralbank weiter.                      Großkredite nach § 13 KWG an eine Kreditnehmerein-\nheit nach § 19 Abs. 2 KWG\" (Anlage 3) zu verwenden.\n§2                                (2) Die Kreditinstitute haben, unbeschadet der Pflicht\nzur Anzeige der einzelnen Großkredite, gemäß § 13\nAnzeigen nach § 12 a Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes          Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über das Kreditwesen dem\n(Begründung bestimmter Beteiligungen\nBundesaufsichtsamt einmal jährlich Sammelaufstellun-\noder Unternehmensbeziehungen)                   gen der anzuzeigenden Großkredite mit dem Vordruck\nAnzeigen nach § 1 2 a Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes         ,,Sammelaufstellung der Großkredite nach § 13 KWG\"\nüber das Kreditwesen sind mit dem Vordruck „Anzeige        (Anlage 4) in dreifacher Ausfertigung einzureichen;\nnach§ 12 a KWG\" (Anlage 1) in dreifacher Ausfertigung      sofern die Kreditinstitute von den Landeszentralbanken\ndem Bundesaufsichtsamt einzureichen. Sofern dem           vorbereitete Sammelaufstellungen erhalten haben, kön-","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                             1717\nnen sie diese einreichen. Sofern dem Bundesaufsichtsamt                                   §4\neine entsprechende Einverständniserklärung des Ver-\nAnzeigen nach § 13 a Abs. 1\nbandes vorliegt, haben die in § 1 Satz 4 genannten Kre-\nin Verbindung mit Abs. 4 des Gesetzes\nditinstitute, mit Ausnahme der Zentralkassen, die Auf-\n(Großkre~:lite und Kreditrahmenkontingente\nstellung in vierfacher Ausfertigung über ihren Verband\nvon Kreditinstitutsgruppen)\neinzureichen. Dieser leitet eine Ausfertigung an das\nBundesaufsichtsamt und zwei Ausfertigungen an die               (1) Für die von übergeordneten Kreditinstituten nach\nHauptverwaltung der zuständigen Landeszentralbank            § 13 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 des Geset-\nweiter. Der Verband fügt seine Stellungnahme, bei           zes über das Kreditwesen vorzunehmenden Anzeigen\nSparkassen einschließlich der Stellungnahme der Prü-        der von den gruppenangehörigen Kreditinstituten ins-\nfungsstelle, bei, wenn sich das mit dem Kredit verbun-       gesamt gewährten Großkredite gilt § 3 Abs. 1 ent-\ndene Risiko wesentlich geändert hat oder wenn die            sprechend. Für die Anzeigen sind der Vordruck „Groß-\nGrenzen des § 13 Abs. 3 oder 4 des Gesetzes über das         kreditanzeige nach § 13 a KWG\" (Anlage 6) sowie der\nKreditwesen nicht eingehalten worden sind. Sammel-          Vordruck „Zusammenstellung der Großkredite nach\naufstellungen sind einzureichen von                          § 13 a KWG an eine Kreditnehmereinheit nach § 19\n1 . Girozentralen, Zentralkassen und Sparkassen nach         Abs. 2 KWG\" (Anlage 7) zu verwenden.\ndem Stand vom 31 . März,                                     (2) Für die von übergeordneten Kreditinstituten nach\n2. Kreditinstituten, die ausschließlich Bankgeschäfte       § 13 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 des Ge-\nim Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 dieses Gesetzes    setzes über das Kreditwesen einzureichenden\nbetreiben, nach dem Stand vom 31 . Dezember,            Sammelaufstellungen der von den gruppenangehörigen\nKreditinstituten insgesamt gewährten und anzeige-\n3. Kreditgenossenschaften mit einer Bilanzsumme von\npflichtigen Großkredite gilt § 3 Abs. 2 entsprechend. Die\nüber 50 Millionen Deutsche Mark nach dem Stand\nAufstellungen sind mit dem Vordruck „Sammelaufstel-\nvom 31 . März,\nlung der Großkredite nach § 13 a KWG\" (Anlage 8) ein-\n4. Kreditgenossenschaften mit einer Bilanzsumme von          zureichen.\nbis zu 50 Millionen Deutsche Mark nach dem Stand\nvom 30. September in Abständen von zwei Jahren,              (3) Für die von übergeordneten Kreditinstituten nach\nbeginnend am 30. September 1985,                         § 13 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 des Geset-\nzes über das Kreditwesen vorzunehmenden Anzeigen\n5. den übrigen Kreditinstituten nach dem Stand vom           der von den gruppenangehörigen Kreditinstituten insge-\n30. September.                                           samt zugesagten Kreditrahmenkontingente gilt § 3\nIn den Fällen der Nummern 3 und 4 des vorstehenden           Abs. 4 entsprechend. Es ist der Vordruck „Anzeige von\nSatzes ist die Bilanzsumme des letzten festgestellten       Kreditrahmenkontingenten nach § 13 Abs. 7 KWG\"\nJahresabschlusses vor dem Stichtag der Sammelauf-            (Anlage 5) zu verwenden.\nstellung maßgeblich. Die Sammelaufstellungen sind bis\nzum Fünfzehnten des auf den jeweiligen Stichtag fol-                                       §5\ngenden übernächsten Kalendermonats einzureichen. In\ndie Sammelaufstellungen sind alle am Stichtag beste-                  Anzeigen nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes\nhenden Großkredite aufzunehmen. Wenn solche Kredite                                (Millionenkredite)\nnicht oder nicht mehr vorhanden sind, ist Fehlanzeige zu        (1) Vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 sind die\nerstatten.                                                   Anzeigen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über\n(3) Anzeigen nach § 13 Abs. 2 Satz 5 und 6 des           das Kreditwesen mit dem Vordruck „Millionenkreditan-\nGesetzes über das Kreditwesen sind in je einer Aus-         zeige nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KWG\" (Anlage 9), die\nfertigung dem Bundesaufsichtsamt und der für das            Anzeigen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes mit\nKreditinstitut zuständigen Zweiganstalt der Landes-         dem Vordruck „Millionenkreditanzeige nach § 14 Abs. 1\nzentralbank einzureichen. Sofern dem Bundes-                Satz 2 KWG\" (Anlage 10) in dreifacher Ausfertigung der\naufsichtsamt eine entsprechende Einverständniserklä-        für das Kreditinstitut zuständigen Zweiganstalt der\nrung des Verbandes vorliegt, haben die in § 1 Satz 4        Landeszentralbank einzureichen. Für jeden Kreditneh-\ngenannten Kreditinstitute die Anzeigen in dreifacher        mer ist ein Vordruck zu benutzen. Gelten nach § 19\nAusfertigung über ihren Verband einzureichen. Dieser        Abs. 2 dieses Gesetzes mehrere Schuldner als ein Kre-\nleitet je eine Ausfertigung mit seiner Stellungnahme, bei   ditnehmer, so ist für jeden Schuldner ein gesonderter\nSparkassen einschließlich der Stellungnahme der Prü-        Vordruck zu verwenden. In die Betragszeilen sind die am\nfungsstelle, an das Bundesaufsichtsamt und die Haupt-       Ende des Berichtszeitraums in Anspruch genommenen\nverwaltung der zuständigen Landeszentralbank weiter.        Beträge einzusetzen.\n(4) Die Zusagen von Kreditrahmenkontingenten(§ 13            (2) Die Landeszentralbanken übersenden den betei-\nAbs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen) sind, unbe-       ligten Kreditinstituten vorbereitete Anzeigen für den\nschadet der Pflicht zur Anzeige der einzelnen Kredite,      nächsten Meldetermin, die alle Kreditnehmer enthalten,\nwelche die Großkreditgrenze erreichen, zu den für die       die vom Kreditinstitut zum vorhergehenden Meldetermin\nSammelaufstellungen gemäß Absatz 2 Satz 5 maßge-            angezeigt wurden; für jedes der ihnen nachgeordneten\nbenden Stichtagen bis zum Fünfzehnten des auf den           Unternehmen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 des\njeweiligen Stichtag folgenden übernächsten Kalender-        Gesetzes über das Kreditwesen erhalten die beteiligten\nmonats mit dem Vordruck „Anzeige von Kreditrahmen-          Kreditinstitute eine gesonderte vorbereitete Anzeige.\nkontingenten nach § 13 Abs. 7 KWG\" (Anlage 5) anzu-         Einzelanzeigen sind nur wegen solcher Kreditnehmer zu\nzeigen. Für das Anzeigeverfahren gilt Absatz 1 Satz 1       verwenden, die in der vorbereiteten Anzeige nicht\nbis 3 entsprechend.                                         genannt sind. Ist der Kredit an einen in der vorbereiteten","1718                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnzeige genannten Kreditnehmer nicht mehr anzuzei-          den eigenen Anteil an. Bei der Erstanzeige vermerkt der\ngen, so ist der Name des Kreditnehmers durchzustrei-        Konsortialführer in der Erläuterungszeile unter Nennung\nchen. Bei Änderungen des Namens, der Firma oder der         des Kreditgesamtbetrags und der Konsorten, daß es\nZuordnung zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19            sich um einen Gemeinschaftskredit handelt; die Kon-\nAbs. 2 dieses Gesetzes ist entsprechend zu verfahren;       sorten geben in der Erläuterungszeile an, daß es sich um\nin diesem Falle sind gemäß Absatz 1 Einzelanzeigen          einen Gemeinschaftskredit handelt, und vermerken dort\neinzureichen, in welchen in der Erläuterungszeile at,Jf die außerdem den Kreditgesamtbetrag und den Namen des\neingetretenen Änderungen hinzuweisen ist. Auch die          Konsortialführers.\nvorbereiteten Anzeigen sind rechtsverbindlich zu unter-\n(7) Soweit nachgeordnete Unternehmen im Sinne von\nschreiben.\n§ 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen\n(3) Hat ein Kreditinstitut zu einem Meldetermin mehr     an Gemeinschaftskrediten beteiligt sind, gelten die\nals eine Einzelanzeige einzureichen, so ist den Anzei-      Absätze 5 und 6 entsprechend.\ngen, für nachgeordnete Unternehmen im Sinne von § 14\nAbs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen                                         §6\njeweils gesondert, eine Zusammenstellung beizufügen.                Anzeigen nach § 15 Abs. 4 des Gesetzes\nDie Zusammenstellung muß die Stückzahl der Anzeigen             (Nachholung der Organkredit-Beschlußfassung)\nund die Summe aller angezeigten Kredite enthalten, die\nnach den Zeilen des Vordrucks aufzugliedern sind. Sie          Anzeigen nach § 1 5 Abs. 4 Satz 4 zweiter Halbsatz\nist rechtsverbindlich zu unterzeichnen; die Unterzeich-     des Gesetzes über das Kreditwesen sind in zweifacher\nnung der Einzelanzeigen ist nicht erforderlich. Die         Ausfertigung dem Bundesaufsichtsamt einzureichen.\nZusammenstellung kann jedoch entfallen, sofern am           Sofern dem Bundesaufsichtsamt eine entsprechende\nEnde der vorbereiteten Anzeige nach Absatz 2 die            Einverständniserklärung des Verbandes vorliegt, haben\nStückzahl der Einzelanzeigen und die Summe aller ein-       die in § 1 Satz 4 genannten Kreditinstitute die Anzeigen\nzeln angezeigten Kredite, aufgegliedert nach den Zeilen     in dreifacher Ausfertigung über ihren Verband einzurei-\ndes Vordrucks, aufgeführt werden.                           chen, der je eine Ausfertigung mit seiner Stellung-\nnahme, bei Sparkassen einschließlich der Stellung-\n(4) Bei Krediten, an denen mehrere anzeigepflichtige     nahme der Prüfungsstelle, an das Bundesaufsichtsamt\nKreditinstitute in der Weise beteiligt sind, daß ein Kre-   und die Hauptverwaltung der zuständigen Landes-\nditinstitut den Kredit gewährt und ein anderes Kreditin-    zentralbank weiterleitet.\nstitut den Kredit durch Gewährleistung, Akzepthergabe\noder auf andere Weise gesichert hat, hat                                                §7\n1. das kreditgebende Kreditinstitut den Kredit je nach                  Anzeigen nach § 16 des Gesetzes\nArt in den Zeilen 2 bis 4 des Vordrucks anzuzeigen                            (Organkredite)\nund in Zeile 7 den Namen des anderen anzeigepflich-        ( 1) Anzeigen nach § 16 Satz 1 und 2 des Gesetzes\ntigen Instituts sowie die Höhe des gesicherten          über das Kreditwesen sind in je einer Ausfertigung dem\nBetrags zu vermerken,                                   Bundesaufsichtsamt und der für das Kreditinstitut\n2. das den Kredit sichernde Kreditinstitut die Gewähr-      zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank mit\nleistung, Akzepthergabe oder sonstige Art der Siche-    dem Vordruck „Organkreditanzeige nach § 16 KWG\"\nrung in Zeile 5 anzuzeigen und in Zeile 6 den Namen     (Anlage 11 ) einzureichen. Sofern dem Bundesaufsichts-\ndes anderen Kreditinstituts sowie den von diesem        amt eine entsprechende Einverständniserklärung des\nanzuzeigenden Betrag zu vermerken.                      Verbandes vorliegt, haben die in § 1 Satz 4 genannten\nKreditinstitute die Anzeigen in dreifacher Ausfertigung\nEntsprechend ist bei Bürgschaften zu verfahren, die\nüber ihren Verband einzureichen, der je eine Ausferti-\ndurch Rückbürgschaften anderer Kreditinstitute gesi-        gung mit seiner Stellungnahme, bei Sparkassen ein-\nchert sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend,     schließlich der Stellungnahme der Prüfungsstelle, an\nsoweit nachgeordnete Unternehmen im Sinne von § 14\ndas Bundesaufsichtsamt und die Hauptverwaltung der\nAbs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen bei\nzuständigen Landeszentralbank weiterleitet. Gelten\nKreditgewährungen in der in Satz 1 genannten Weise          nach § 19 Abs. 2 dieses Gesetzes mehrere Schuldner\nbeteiligt sind.                                             als ein Kreditnehmer, so ist für jeden Schuldner ein\n(5) Bei der Anzeige von Gemeinschaftskrediten hat       gesonderter Vordruck zu verwenden. Der Anzeige ist\nder Konsortialführer, sofern nur er die Kreditmittel zur   eine Zusammenstellung der Kredite an alle Unterneh-\nVerfügung stellt, während die Konsorten lediglich eine     men und Personen beizufügen, die als ein Kreditnehmer\nHaftung übernehmen, in Zeile 7 des Vordrucks die Kon-      gelten. Dasselbe gilt, we11n Kredite an die in § 15 Abs. 1\nsorten mit ihren Anteilen zu nennen. Dies gilt auch für    Satz 1 Nr. 1 bis 4 dieses Gesetzes genannten Personen\nKonsortial-Avalkredite, bei denen der Konsortialführer     mit Krediten an die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 dieses\nvom Gläubiger in voller Höhe in Anspruch genommen          Gesetzes genannten Personen zusammenzurechnen\nwerden kann. Die anderen beteiligten Kreditinstitute       sind.\nnennen in Zeile 6 den Namen des Konsortialführers             (2) Ist ein Organkredit auch Großkredit gemäß § 13\nsowie den eigenen Anteil am Gemeinschaftskredit.           Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen, so\nkann mit der Großkreditanzeige zugleich die Anzeige\n(6) Werden bei einem Gemeinschaftskredit die Kre-\nnach§ 16 dieses Gesetzes erstattet werden. In diesem\nditmittel auch von den einzelnen beteiligten Kreditge-\nFalle sind in der Anzeige alle in der Organkreditanzeige\nbern zur Verfügung gestellt oder ist bei einem Konsor-\n(Anlage 11) geforderten Angaben zu machen.\ntial-Avalkredit die Haftung des Konsortialführers gegen-\nüber dem Gläubiger auf seinen Anteil an dem Kredit             (3) Die Kreditinstitute haben, unbeschadet der Pflicht\nbeschränkt, so zeigt jedes der beteiligten Kreditinstitute  zur Anzeige der einzelnen Organkredite, gemäß § 16","Nr. 45 - Tag der Au~gabe: Bonn, den 30. August 1985                            1719\nSatz 3 des Gesetzes über das Kreditwesen dem Bun-          Falle der Verhinderung eines Geschäftsleiters dessen\ndesaufsichtsamt in Abständen von fünf Jahren, be-          Funktion ausüben soll.                  ,\nginnend mit dem Jahr 1986, jeweils nach dem Stand\nvom 30. September Sammelaufstellungen der anzu-                (3) Die Absicht von Kreditinstituteri, sich zu vereini-\nzeigenden Organkredite in dreifacher Ausfertigung           gen, ist von den beteiligten Kreditinstituten anzuzeigen,\neinzureichen. § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 und 7 bis 9 gilt ent- sobald auf Grund der geführten Verhandlungen die\nsprechend.                                                  Wahrscheinlichkeit besteht, daß die Vereinigung\nzustande kommen wird(§ 24 Abs. 2 des Gesetzes über\n§8                             das Kreditwesen). Das Ergebnis der Verhandlungen ist\nunverzüglich anzuzeigen.\nAnzeigen nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes\n(Personelle, finanzielle und organisatorische                                      §9\nVeränderungen)\nAnzeigen nach § 28 Abs. 1 des Gesetzes\n( 1) Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes                                   (Prüfer)\nüber das Kreditwesen sind mit dem Vordruck „Anzeige\nAnzeigen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über\nnach§ 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG (Beteiligungen)\" (Anlage\ndas Kreditwesen sind in zweifacher Ausfertigung dem\n12), Anzeigen nach§ 24 Abs. 3 dieses Gesetzes sind\nBundesaufsichtsamt einzureichen.\nmit dem Vordruck „Anzeige nach § 24 Abs. 3 KWG\"\n(Anlage 13), Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis\n9 und Abs. 2 dieses Gesetzes sind ohne Vordruck in ein-                                  §10\nfacher Ausfertigung dem Bundesaufsichtsamt und in              Anzeigen nach § 29 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes\ndreifacher Ausfertigung der für das Kreditinstitut            (Dem Prüfer bekanntgewordene schwerwiegende\nzuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank ein-                                  Tatsachen)\nzureichen. Sofern dem Bundesaufsichtsamt eine ent-\nsprechende Einverständniserklärung des Verbandes               Anzeigen nach § 29 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über\nvorliegt, haben die in § 1 Satz 4 genannten Kreditinsti-    das Kreditwesen haben die Prüfer in je einer Ausferti-\ntute die Anzeigen in fünffacher Ausfertigung über ihren     gung dem Bundesaufsichtsamt und der Hauptverwal-\nVerband einzureichen, der eine Ausfertigung an das          tung der zuständigen Landeszentralbank einzureichen.\nBundesaufsichtsamt und drei Ausfertigungen an die\nHauptverwaltung der zuständigen Landeszentralbank                                        § 11\nmit seiner Stellungnahme, bei Sparkassen einschließ-                   Anzeigen nach § 53 a des Gesetzes\nlich der Stellungnahme der Prüfungsstelle, weiterleitet.               (Repräsentanzen von Unternehmen\n(2) Anzeigen über die Bestellung eines Geschäfts-                     mit Sitz in einem anderen Staat)\nleiters und die Ermächtigung einer Person zur Einzel-          ( 1) Anzeigen nach § 53 a des Gesetzes über das Kre-\nvertretung des Kreditinstituts in dessen gesamten           ditwesen sind in je einer Ausfertigung dem Bundesauf-\nGeschäftsbereich gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 des Ge-            sichtsamt und der für die Repräsentanz zuständigen\nsetzes über das Kreditwesen sind folgende Unterlagen        Zweiganstalt der Landeszentralbank einzureichen.\nbeizufügen:\n(2) Anzeigen über die Errichtung einer Repräsentanz\n1. Ein lückenloser unterzeichneter Lebenslauf, der\nmüssen die folgenden Angaben enthalten:\nsämtliche Vornamen, den Geburtsnamen, den\nGeburtstag, den Geburtsort, den Geburtsnamen der        1. Genaue Bezeichnung und Anschrift der Repräsen-\nMutter, die Privatanschrift und die Staatsangehörig-        tanz;\nkeit, eine eingehende Darlegung der fachlichen Vor-     2. Name des Leiters oder der Leiter der Repräsentanz;\nbildung, die Namen aller Unternehmen, für die diese\nPerson tätig gewesen ist, und Angaben zur Art der       3. Art und Umfang der Tätigkeit der Repräsentanz;\njeweiligen Tätigkeit, einschließlich weiter ausgeübter  4. Datum des Beginns der Tätigkeit der Repräsentanz;\nNebentätigkeiten, mit Ausnahme ehrenamtlicher,\n5. Name, Sitz und Anschrift des Unternehmens mit Sitz\nenthalten muß. Bei der Art der jeweiligen Tätigkeit        in einem anderen Staat, das die Repräsentanz errich- ·\nsind insbesondere die Vertretungsmacht dieser Per-\ntet hat;\nson, ihre internen Entscheidungskompetenzen und\ndie ihr innerhalb des Unternehmens unterstellten       6. Anschrift der Hauptverwaltung des Unternehmens;\nGeschäftsbereiche darzulegen;                           7. satzungsmäßiger Geschäftsgegenstand des Unter-\nnehmens;                        ·\n2. eine Erklärung dieser Person, ob gegen sie ein Straf-\nverfahren schwebt, ob ein Strafverfahren wegen         8. Art der tatsächlich ausgeübten Geschäftstätigkeit\neines Verbrechens oder Vergehens gegen sie                 des Unternehmens im Sitzstaat und, falls davon\nanhängig gewesen ist oder ob sie als Schuldnerin in        abweichend, im Staat der Hauptverwaltung;\nein Konkurs-, Vergleichs-, Offenbarungseidverfah-      9. Name und Anschrift der Behörde, deren Aufsicht das\nren oder in ein gemäß Artikel 2 des Gesetzes vom           Unternehmen unterliegt, im Sitzstaat und, falls davon\n27. Juni 1970 (BGBI. 1 S. 911) an die Stelle des           abweichend, im Staat der Hauptverwaltung.\nOffenbarungseidverfahrens getretenes Verfahren\nzur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ver-       (3) Den Anzeigen nach Absatz 2 sind die folgenden\nwickelt war oder ist.                                  Unterlagen beizufügen:\nDie vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die           1. Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung des\nBestellung eines Geschäftsleiter-Vertreters, der im             Unternehmens, daß es die Errichtung der Repräsen-","1720                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\ntanz beschlossen und die in Absatz 2 Nr. 2 genannte     einschließlich der Stellungnahme der Prüfungsstelle,\nPerson oder genannten Personen mit der Leitung der      weiter.\nRepräsentanz· betraut hat;\n(2) Die Prüfer haben gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 des\n2. Erklärung, daß keine Bankgeschäfte im Sinne von§ 1       Gesetzes über das Kreditwesen unverzüglich nach\nAbs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen         Beendigung der Prüfung die Prüfungsberichte dem Bun-\nbetrieben werden und im Geltungsbereich dieses          desaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der\nGesetzes der Name des Unternehmens nur mit dem          Hauptverwaltung der zuständigen Landeszentralbank in\nZusatz „Repräsentanz\" verwendet wird;                   zweifacher Ausfertigung einzureichen; dies gilt auch in\n3. letzter Jahresabschluß und Geschäftsbericht des          Fällen des§ 26 Abs. 2 dieses Gesetzes.\nUnternehmens.\n(3) Für die nach § 26 Abs. 3 des Gesetzes über das\n(4) Dem Bundesaufsichtsamt und der für die Reprä-        Kreditwesen einzureichenden Unterlagen gelten die Ab-\nsentanz zuständigen Zweiganstalt der Landeszentral-         sätze 1 und 2 entsprechend.\nbank sind alle Änderungen unverzüglich schriftlich\nanzuzeigen, die sich während des Bestehens der Re-                                     §13\npräsentanz gegenüber den Angaben in der Errichtungs-\nBerlin-Klausel\nanzeige ergeben.\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-\n§ 12                              tungsgesetzes in Verbindung mit·§ 64 des Gesetzes\nVorlagen von Unterlagen                     über das Kreditwesen auch im Land Berlin.\nnach·§ 26 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes\n(Jahresabschluß, Geschäfts- und Prüfungsberichte)                                     § 14\n(1) Die in § 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das             Aufhebung der Anzeigenbekanntmachung,\nKreditwesen genannten Unterlagen sind dem Bundes-                                  1nkrafttreten\naufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der für das\n(1) Die Bekanntmachung über das Verfahren bei\nKreditinstitut zuständigen Zweiganstalt der Landes-\nAnzeigen nach den §§ 13, 14, 16 und 24 sowie bei der\nzentralbank in dreifacher Ausfertigung einzureichen; bei\nVorlage von Jahresabschluß, Geschäfts- und Prüfungs-\nder Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses\nberichten nach § 26 Abs. 1 des Gesetzes über das\nist der Tag der Feststellung anzugeben. Sofern dem\nKreditwesen (Anzeigenbekanntmachung) vom 18. Juni\nBundesaufsichtsamt eine entsprechende Einver-\n1976 (BAnz. Nr. 118 vom 29. Juni 1976) wird aufge-\nständniserklärung des Verbandes vorliegt, haben die in\nhoben.\n§ 1 Satz 4 genannten Kreditinstitute die Unterlagen in\nfünffacher Ausfertigung über ihren Verband einzurei-         . (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2\nchen. Dieser leitet eine Ausfertigung an das Bundesauf-     am 20. September 1985 in Kraft. § 5 und die Aufhebung\nsichtsamt und drei Ausfertigungen an die Hauptverwal-       der Anzeigenbekanntmachung nach Absatz 1, soweit\ntung der zuständigen Landeszentralbank, erforderli-         die Millionenkredit-Anzeigen betroffen sind, treten am\nchenfalls mit seiner Stellungnahme, bei Sparkassen          1. Juli 1986 in Kraft.\nBerlin, den 20. August 1985\nDas Bundesaufsichtsamt\nfür das Kreditwesen\nKuntze","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                     1721\nAnzeige nach § 12 a KWG 1)                           Anlage 1\nzur Anzeigenverordnung\nAn das                                Kreditinstitut                                               Blatt 1\nBundesaufsichtsamt\nfür das Kreditwesen                                                                       - Beträge in Tsd DM -\nBerlin\nAusfüllung freiwillig\nLandeszentralbank 2 )                 Prüfungsverband 3)                        Kreditinstitutsgruppe\n1         1   1   1     1    1       1  1\nÜbergeordnetes Kreditinstitut\nBegründung einer Unternehmensbeziehung                                                       1   1   1     1    1       1  1\nnach§ 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 KWG\nmit Wirkung vom\nFirma (lt. Registereintragung)/Sitz\nNachgeordnetes Unternehmen\n1   1   1     1    1       1  1\nRechtsform                                                          Bankstatus ja/nein 4)\nGeschäftszweig\nUnternehmens-                     Beteiligungsverhältnis                     V H5)          Nennwert\nbeziehung nach\n§ 12a Abs. 1\nSatz 1 Nr. 1 KWG                 •    unmittelbar\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsanteil 6)\n•    Erhebliche\nBeteiligung\nim Sinne des § 10a\nund/oder\nAbs. 2 KWG\n•     über Treuhand\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsanteil 6)\nund/oder\nTreuhänder (Firma/Sitz) 7)\n•    Maßgebliche\nBeteiligung\nim Sinne des§ 13a\nund/oder\nAbs. 2 KWG\n•     mittelbar\nmit Kapitalanteil gemäß\nquotaler Zurechnung\nmit Stimmrechtsanteil\ngemäß quotaler\nZurechnung6)\nVermittelt über [Unternehmen, Kapital-/Stimmrechtsanteil 6) in v H 5)]7) 8 )\nFußnoten siehe Rückseite","1722                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 1\nBlatt 1 Rückseite\nFußnoten:\n1) Für jede anzuzeigende Unternehmensbeziehung ist ein gesonderter Vordruck zu verwenden.\n2) Anzugeben ist von Sparkassen und Kreditgenossenschaften die Hauptverwaltung der zuständigen Landeszentralbank,\nvon allen anderen Kreditinstituten die für sie zuständige Zweiganstalt der Landeszentralbank.\n3) Nur vor Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n4) Nichtzutreffendes streichen.\n5) Der v H-Anteil ist mit einer Stelle hinter dem Komma anzugeben.\n6) Nur anzugeben, soweit höher als der Kapitalanteil.\n7) Weitere Ausführungen ggf. auf gesondertem Blatt beifügen.\n8) Angaben sind in der Reihenfolge der Beteiligungskette zu machen.\n9) Im Fall [QJ begründen, ggf. Unterlagen beifügen.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                       1723\nAnlage 1\nBlatt 2\nFortsetzung der Anzeige nach § 12 a KWG\n- Beträge in Tsd DM -\n•    Unternehmens-\nbeziehung nach\n§ 12a Abs. 1\nBeherrschungsverhältnis\nSatz 1 Nr. 2 KWG               D    aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung\nund/oder\nD    aufgrund eines Beherrschungsvertrages\n- Vertrag beifügen -\nV H5)            Nennwert\nD    unmittelbar\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsanteil 6 )\nund/oder\nD    über Treuhand\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsanteil 6 )\nTreuhänder (Firma/Sitz) 7)\nund/oder\nD    mittelbar\nmit Kapitalanteil gemäß\nquotaler Zurechnung\nmit Stimmrechtsanteil\ngemäß quotaler\nZurechnungs)\nVermittelt über [Unternehmen, Kapital-/Stimmrechtsanteil 6 ) in v H5 )]7) 8 )\nEs ist @] sichergestellt -       lliIJ   nicht sichergestellt-, daß die für die Erfüllung der jeweiligen Pflichten nach den§§ 10 a,\n13a und 25 Abs. 2 KWG erforderlichen Angaben eingehen(§ 12a Abs. 1 Satz 1 KWG).\nIm Fall (]]: Der nach§ 10a Abs. 5 Satz 2 KWG vorzunehmende Abzug der Buchwerte @I] trägt unseres Erachtens 9 ) in\neiner der quotalen Zusammenfassung nach§ 10a Abs. 3 KWG und§ 13a Abs. 3 KWG vergleichbaren Weise dem Risiko aus\nder Begründung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung Rechnung(§ 12a Abs. 1 Satz 2 KWG). 7 )\nOrt, Datum                                                             Firma/Unterschrift\nSachbearbeiter                      Telefon-Nr.\nFußnoten siehe Blatt 1 Rückseite","1724                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nGroßkreditanzeige nach§ 13 KWG 1)                                   Anlage 2\nzur Anzeigenverordnung\nBlatt 1\nAn die Landeszentralbank                                                                              - Beträge in Tsd DM -\nKreditinstitut\nAusfüllung freiwillig\nPrüfungsverband 2 )                                                                              Kreditinstitut\nKreditnehmer - Name/Firma (lt. Registereintragung), Wohnsitz/Sitz -                              Kreditnehmereinheit\nKreditnehmer\nBeruf oder Geschäftszweig\nKreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG\nLfd. Nr. der Anzeige 3)                                              Haftendes Eigenkapital nach § 10 KWG\nLfd. Nr. der Anzeige3)4)                                             vom\nLetzte noch bestehende Anzeige für diesen                            15 v H des hEK (§ 13 Abs. 1 KWG)\nKreditnehmer\nlfd. Nr.                                                             50 v H des hEK (§ 13 Abs. 4 KWG)\nvom\nSatzungsmäßige bzw. gesetzmäßige\n(z. B. GenG) Höchstkreditgrenze\nÜberschreitung: beantragt, nicht - genehmigt 5 )\nKreditzusagen und -Oberziehungen 7)                                                   7\nlnanspruch-\nnahme der           Liegt der\nZugesagte         Kredite nach\nKreditart 6 )        Früher\nangezeigte noch\nNeu anzuzeigende Kredite 9 )         Kredite und       dem Stand vom       einstimmige\nÜberziehungen\nbestehende                        zugesagt               insgesamt                              Beschluß\nKredite 6 )                      am                  (Spalten 2 und 3)                         sämtlicher\n1                   2                3                   4                   5                  6          Geschäftsleiter\nvor?\nja/nein 5 ) 10)\nInsgesamt                                                                 A                                                   8      -\nKürzungen nach§ 13 Abs. 6 KWG                                             B                                               Liegt die\nausdrückliche\nAnzuzeigender Gesamtbetrag nach § 13 Abs. 1 KWG                A-B-C                                                   Zustimmung\ndes Aufsichts-\nRealkredite nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\norgans nach\nund sonstige relationsneutrale Kredite                                    D\n§ 15 KWG\nZwischensumme                                                  C-D=E                                                        vor? 4)\nja/nein 5 ) 10) ·\nFalls die Zwischensumme E 15 v H des hEK nicht\nübersteigt, hier den Betrag von E einsetzen 11 )                            F\nAnzurechnender Gesamtbetrag\nnach § 13 Abs. 3 und 4 KWG                                     E-F-G\nFußnoten siehe Ruckse,te","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                1725\nAnlage 2\nBlatt 1 Rückseite\nFalls der Platz für die Angaben in den Spalten 1 bis 6 nicht ausreicht, bitte ein gesondertes Blatt beifügen; dieses muß den\nNamen des Kreditinstituts und des Kreditnehmers, die Lfd. Nr. der Anzeige sowie die Spalten 1 bis 6 mit den Bezeichnun-\ngen der Kopfleiste enthalten.\nFußnoten:\n1) Ist der Großkredit zugleich ein anzeigepflichtiger Organkredit, kann von einer gesonderten Organkreditanzeige abgese-\nhen werden; in diesem Fall sind in der Anzeige alle in den Organkreditanzeigen geforderten Angaben zu machen.\n2)  Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n3\n) Von Sammelaufstellung zu Sammelaufstellung ist fortlaufend zu numerieren.\n4\n) Nur auszufüllen, soweit Anzeige zugleich Organkreditanzeige nach § 16 KWG ist.\n5)  Nichtzutreffendes streichen.\n6\n) Folgende Abkürzungen sind zu verwenden:\nKK              = Kontokorrentkredit                         Remb        Rembourskredit\nÜbz.K.          == Überziehungskredit                        Lomb        Lombardkredit\nZwK             =   Zwischenfinanzierungskredit              NG          Nostroguthaben\nAkz             =   Akzeptkredit                             Bet         Beteiligung\nDisk            =   Diskontkredit                            RK          Realkredit nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nAval            =   Avalkredit                               Darl.       Darlehen\nAkkr                Akkreditiv (ungedeckt)                   TZ-B    =   TZ-Buchkredit\nBSpD                Bauspardarlehen                          TZ-W     =  TZ-Wechselkredit\ne.-Geldford.        entgeltlich erworbene Geldforderung\nF.Nsch.             Forderung aus Namensschuldverschreibungen\n(mit Ausnahme der auf den Namen lautenden Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen)\nGeldf.Hdlsg.        Geldforderung aus sonstigen Handelsgeschäften\nHaBS                Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten\nHfüF                Haftung für die Erfüllung entgeltlich übertragener Geldforderungen\nLeas.-Geg.          Gegenstand, über den ein Leasingvertrag abgeschlossen ist\n7)  In den Spalten 2, 3, 5 und 6 der Anzeige sind die Beträge der Kreditzusage und der Inanspruchnahme in ihrer tatsächli-\nchen Höhe einzusetzen. In der Zeile „Kürzungen nach § 13 Abs. 6 KWG\" sind in den Spalten 5 und 6 die Bürgschaften,\nGarantien und sonstigen Gewährleistungen, mit Ausnahme der Gewährleistungen für Kredite im Sinne des § 19 Abs. 1\nSatz 1 Nr. 1 bis 3 und 7 KWG, sowie die Kredite aus dem Ankauf bundesbankfähigerWechsel mit der Hälfte ihres Betrages\neinzusetzen. Falls die Einreichung nur bundesbankfähiger Wechsel zur Bedingung für die Kreditzusage gemacht worden\nwar, kann in Spalte 5 die Hälfte der Zusage berücksichtigt werden, auch wenn die Kreditzusage noch nicht oder noch\nnicht voll in Anspruch genommen worden ist.\n8)  Nur bei Anzeigen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 KWG auszufüllen.\n9)  Einschließlich Betrag und Datum zugelassener Überziehungen.\n10 )  Liegt der Beschluß nach§ 13 KWG bzw. (nur bei Organkreditanzeigen) der Beschluß und/oder die Zustimmung nach§ 15\nKWG nicht vor, sind die Gründe anzugeben.\n11 )  Beim Vorliegen einer Kreditnehmereinheit nach§ 19 Abs. 2 KWG ist in Zeile F für die einzelnen Unternehmen oder Perso-\nnen kein Betrag einzusetzen, wenn der anzurechnende Gesamtbetrag nach § 13 Abs. 3 und 4 KWG für die Kreditneh-\nmereinheit 15 v H des hEK übersteigt.\n12 )  Notwendige Mindestangaben:\n1. bei Realkrediten nach§ 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG: Rangstelle, Vorlasten, Beleihungswert, möglichst Verkehrswert;\n2. bei Globaldarlehen: die Globalsicherheiten;\n3. bei den übrigen Krediten: sofern dinglich gesichert, wie zu 1; bei sonstigen Sicherheiten Angaben über Art und\nBeschaffenheit (z. B. bei Wertpapieren: vorwiegend Aktien, vorwiegend festverzinsliche Werte, Kurswert; Forderungs-\nabtretung, Warenverpfändung, Rückkaufswert der Police, Name und Bonität der Bürgen usw.).","1726                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nFortsetzung der Großkreditanzeige nach § 13 KWG                                                                  Anlage 2\nLfd. Nr. _ _ __                                                                                                  Blatt 2\n/ Lfd. Nr. _ _ _ _ 4 )\n- Beträge in Tsd DM -\nSicherheiten                         Art der Sicherheiten 12)\nBetrag (nominal)                   1 Bewertung\nBefristungen                                    Kreditkosten                         Tilgungssatz\nVerwendungszweck des Kredits/der Kredite\nLetzter vorliegender Jahresabschluß                          Bei Konzernunternehmen: Letzter vorliegender\ndes Kreditnehmers vom                                        Konzernabschluß vom\nWeitere Anmerkungen (sonstige Unterlagen nach § 18 KWG; ggf. Gründe für den Verzicht auf die Offenlegung der wirtschaftli-\nchen Verhältnisse)\nKrediturteil - Beurteilung der Kreditnehmers\nOrt, Datum                                                          Firma/Unterschrift\nSachbearbeiter                      Telefon-Nr.\n_ Falls erforderlich, weitere Ausführungen und Stellungnahmen auf gesondertem Blatt beifügen.\nFußnoten siehe B!att 1 Rückseite","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                            1727\nZusammenstellung der Großkredite nach § 13 KWG                              Anlage 3\nzur Anzeigenverordnung\nan eine Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG\nAn die Landeszentralbank                                                                                   - Beträge in Tsd DM -\nKreditinstitut\nAusfüllung freiwillig\nPrüfungsverband 1)\nKreditinstitut\nKreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG                                                            Kreditnehmereinheit\nLfd. Nrn. der anliegenden Großkreditanzeigen                             Haftendes Eigenkapital nach § 10 KWG\nvom                                                              2)\nLfd. Nm. der anliegenden Organkreditanzeigen                             15 v H des hEK (§ 13 Abs. 1 KWG)                                 2)\n50 v H des hEK (§ 13 Abs. 4 KWG)                                 2)\n~\nAnzuzeigender Gesamtbetrag\nnach § 13 Abs. 1 KWG\n(Übernahme aus der Summenzeile C)\nKreditnehmer der Kreditnehmereinheit                                                                                 lnanspruchnahmen\nZugesagte Kredite                   der Kredite\nund Überziehungen                  nach dem Stand\ninsgesamt\nvom 2 )\nAnzuzeigender Gesamtbetrag nach § 13 Abs. 1 KWG 3)                           C\nRealkredite nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nund sonstige relationsneutrale Kredite                                       D\nZwischensumme                                                          C-D=E\nFalls die Zwischensumme E 15 v H des hEK nicht\nübersteigt, hier den Betrag von E einsetzen                                   F\nAnzurechnender Gesamtbetrag nach\n§ 13 Abs. 3 und 4 KWG3)                                                E-F=G\nOrt, Datum                                                                  Firma/Untersch ritt\nSachbearbeiter                        Telefon-Nr.\n1)  Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n2 ) Angabe auf anliegenden Großkreditanzeigen nicht mehr erforderlich.\n3) Für die Kreditnehmereinheit.","Kreditinstitut                                                            Sammelaufstellung der Großkre~:lite nach § 13 KWG                                                      Anlage 4                        ....\nzur Anzeigenverordnung          ~\nzum _____________                                                                                                           N\n0)\n- Beträge in Tsd DM -\nAn das                                                                           Haftendes Eigenkapital nach § 10 KWG vom\nBundesaufsichtsamt\nfür das Kreditwesen\nBerlin                                                                           15 v H des hEK (§ 13 Abs. 1 KWG)\n50 v H des hEK (§ 13 Abs. 4 KWG)\nLandeszentralbank 1)\nSumme aller Großkredite (Gesamtbetrag aus Spalte 8)\nPrüfungsverband 2)                                                               Relation nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG                                                                             -fach3)\nCD\nC\n:J\nLetzte Sammelaufstellung                                                                                              -fach3)   Q.\nCD\nCl)\n(0\nSatzungsmäßige bzw. gesetzmäßige (z. B. GenG) Höchstkreditgrenze                                                                CD\nCl)\nCD\nN\nO\"\nKreditnehmereinheit/Kreditnehmer 4)\n_ä\ne,_\nAnzuzeigender Gesamtbetrag                 Anzurechnender Gesamtbetrag         Datum des letzten vorliegenden\nStand der                              nach § 13 Abs. 1 KWG                   nach § 13 Abs. 3 und 4 KWG          Jahresabschlusses der Kredit-    m\nLfd. Nr. und Datum                                                                                                                                                                                             -:r-\nder letzten       Kreditart 5 )                                                      Kreditzusagen          Kreditinanspruch-                                           nehmereinheit (sofern Konzern)/   \"\"\"I\nKreditzusagen        Kreditinanspruch-                                                  Kreditzusagen        Kreditinanspruch-                                  (0\nEinzelanzeige                           und Uberziehungen 6)       .nahmens)        und Überziehungens)           nahmens)      und Überziehungens)        nahmens)         des Kreditnehmers, Angabe       m\nOrganverhältnis sowie       :J\nBemerkungen 7)           CO\n.......\n1                2                         3                     4                     5                       6                   7                     8                        9                  (0\nCO\n_01\nKreditneh merei nheit-Kurzbezeich nu ng\n-i\nKreditnehmer-Kurzbezeichnung                                                                                                                                                                                 ~\nSachbearbeiter                         Telefon-Nr.                          Ort, Datum                           Firma/Unterschrift                                              Anzahl der Folgeblättere)\nWeitere Bemerkungen ggf. auf gesondertem Blatt beifügen.\nFußnoten siehe Rückseite","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                  1729\nAnlage 4\nRückseite\nFußnoten:\n1) Anzugeben ist von Sparkassen und Kreditgenossenschaften die Hauptverwaltung der zuständigen Landeszentralbank,\nvon allen anderen Kreditinstituten die für sie zuständige Zweiganstalt der Landeszentralbank.\n2) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n3) Das Mehrfache ist mit einer Stelle hinter dem Komma anzugeben; in die Berechnung der Relation sind auch diejenigen\nGroßkredite einzubeziehen, die nicht anzuzeigen sind.\n4) Kreditnehmer, die nach§ 19 Abs. 2 KWG als ein Kreditnehmer gelten, sind untereinander aufzuführen; die Summe ihrer\nKredite ist durch Zwischenaddition in einer Zeile „Summe Kreditnehmereinheit\" zu erfassen.\n5) Folgende Abkürzungen 'sind zu verwenden:\nKK              == Kontokorrentkredit                          Remb       Rembourskredit\nÜbz.K           =  Oberziehungskredit                          Lomb       Lombardkredit\nZwK             =  Zwischenfinanzierungskredit                 NG         Nostroguthaben\nAkz             =  Akzeptkredit                                Set        Beteiligung\nDisk            =  Diskontkredit                               RK         Realkredit nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nAval            =  Avalkredit                                  Darl.      Darlehen\nAkkr            = Akkreditiv (ungedeckt)                       TZ-8     = TZ-Buchkredit\nBSpD               Bauspardarlehen                             TZ-W     = TZ-Wechselkredit\ne.-Geldford.       entgeltlich erworbene Geldforderung\nF.Nsch.            Forderung aus Namensschuldverschreibungen\n(mit Ausnahme der auf den Namen lautenden Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen)\nGeldf.Hdlsg.       Geldforderung aus sonstigen Handelsgeschäften\nHaBS               Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten\nHfüF               Haftung für die Erfüllung entgeltlich übertragener Geldforderungen\nLeas.-Geg.         Gegenstand, über den ein Leasingvertrag abgeschlossen ist\n6) Nicht anzeigepflichtige, jedoch bei Errechnung der Relationen nach § 13 Abs. 3 und 4 KWG zu berücksichtigende Kredite\nsind bei den einzelnen Kreditnehmern besonders kenntlich zu machen. Soweit nicht anzeigepflichtige Kredite nicht\nbereits mit anderen Krediten aufgeführt wurden, sind sie zum Schluß der Sammelaufstellung anzugeben.\n7) Insbesondere Angaben zu wesentlichen Veränderungen des Krediturteils und der Beurteilung des Kreditnehmers, zu\nwesentlichen Veränderungen im Bestand der Sicherheiten sowie zum Vorliegen marktunüblicher Kreditkosten. Ggf. wei-\ntere Anmerkungen: Sonstige Unterlagen nach § 18 KWG, Gründe für den Verzicht auf die Offenlegung der wirtschaftlichen\nVerhältnisse.\nB) Ggf. ,,O\" einsetzen.\nIn die Folgeblätter sind nur die Spalten 1 bis 9 mit den Kopftexten aufzunehmen. Die Folgeblätter sind fortlaufend zu nume-\nrieren (Nummer des letzten Folgeblattes = Anzahl der Folgeblätter).","Anzeige von Kreditrahmenkontingenten nach § 13 Abs. 7 KWG                                                     Anlage 5                     .....\n~\nzur Anzeigenverordnung       w\n. zum Stichtag                                                                                                                   0\nAn die                                                                 D    Kreditinstitut 1)     D    Kreditinstitutsgruppe 1)2)                                     Lfd. Nr. der Anzeige _ _\nLandeszentralbank\nPrüfungsverband 3 )\n- Beträge in Tsd DM -\nD    Haftendes Eigenkapital 1)             D    Zusammengefaßtes haftendes Eigenkapital 1)      •\nnach § 10 KWG vom\nCC\nC\n:::l\n15 v H des hEK/zusammengefaßten hEK (§ 13 Abs. 1 KWG)                                                                                                                                                  Q.\n(t)\n(J)\nCO\n(t)\n(J)\nAnschlußfirma - Name/Firma (lt. Registereintragung},                                                                  Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG                                         ('!)\nGeschäftszweig, Wohnsitz/Sitz -                                                                                                                                                 ;::r\n0-\n-~\nc_\nll>\n~\n\"\"'I\nCO\nll>\nAm Stichtag bestehende.                                                                    Bemerkungen                 :::l\nZugesagtes Kontingent                                                                                                                                                      CO\nKundenkredite                        Höhe des           Umfang der\nSperrguthabens       Haftung der\n(insbesondere Rückbelastungen in den     ......\nletzten 12 Monaten sowie sonstige Angaben,  (0\n8-Geschäft               C-Geschäft              Sonstige        Gesamtbetrag              Ungefähre            am Stichtag        Anschlußfirma     die für die Beurteilung des Engagements   0)\nGeschäfte                                  Stückzatil                                                 von Bedeutung sind, z. 8. Kredite an die 91\nAnschlußfirmen, zusätzliche Sicherheiten)\n--i\n1                       2                      3                 4                        5                     6                   7                                8                    ~\nOrt, Datum                                                                                                         Firma/Unterschrift\nWeitere Ausführungen und Stellungnahmen ggf. auf gesondertem Blatt beifügen.\n1) Zutreffendes ankreuzen.\n2) Angaben unter Berücksichtigung der quotalen Zurechnung.\n3) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.","Nr. 45 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                          1731\nGroßkreditanzeige nach § 13 a KWG                                  Anlage 6\nzur Anzeigenverordnung\nBlatt 1\nAn die Landeszentralbank                    Übergeordnetes Kreditinstitut                                - Beträge in Tsd DM -\nAusfüllung freiwillig\nPrüfungsverband 1)                          Kreditinstitutsgruppe\nKreditinstitutsgruppe\nKreditnehmer - Name/Firma (lt. Registereintragung), Wohnsitz/Sitz -                                      Kreditnehmereinheit\nKreditnehmer\nBeruf oder Geschäftszweig\nKreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG\nLfd. Nr. der Anzeige2)                                                     zusammengefaßtes haftendes Eigenkapital nach § 10 KWG\nLetzte noch bestehende Anzeige für diesen                                  vom\nKreditnehmer\nlfd. Nr.                                                                   15 v H des zusammengefaßten hEK\n(§ 13 Abs. 1 KWG)\nvom\n50 v H des zusammengefaßten hEK\n(§ 13 Abs. 4 KWG)\nKreditzusagen und -überziehungen 6 )\nInanspruchnahme\nKreditgeber der                                                                                                            der Kredite 3 ) 6 )\nKreditinstituts-                                                  Neu anzuzeigende Kredite 8 )            Zugesagte     nach dem Stand vom\nKreditart 4 ) 5 )          Früher                                                  Kredite und\ngruppe (Kurz-                              angezeigte noch\nbezeichnung) 3)                                                                  zugesagt              Überziehungen\nbestehende                                                 insgesamt3)\nKredite7)                        am\n(Spalten 3 und 4)\n1                   2                       3                 4                   5                    6                    7\n.,\nInsgesamt                                                                                            A\nKürzungen nach § 13 Abs. 6 KWG                                                                       B\nAnzuzeigender Gesamtbetrag nach § 13 Abs. 1 KWG                                          A-B=C\nRealkredite nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nund sonstige relationsneutrale Kredite                                                               D\nZwischensumme                                                                            C-D=E\nFalls die Zwischensumme E 15 v H des zusammengefaßten hEK nicht\nübersteigt, hier den Betrag von E einsetzen 9 )                                                        F\nAnzurechnender Gesamtbetrag nach § 13 Abs. 3 und 4 KWG                                    E- F=G\nFußnoten siehe Rücksei.te","1732                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 6\nBlatt 1 Rückseite\nFalls der Platz für die Angaben in den Spalten 1 bis 7 nicht ausreicht, bitte ein gesondertes Blatt beifügen; dieses muß den\nNamen der Kreditinstitutsgruppen und des Kreditnehmers, die Lfd. Nr. der Anzeige sowie die Spalten 1 bis 7 mit den\nBezeichnungen der Kopfleiste enthalten.\nFußnoten:\n1) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n2) Von Sammelaufstellung zu Sammelaufstellung ist fortlaufend zu numerieren.\n3) In den Betragsspalten 6 und 7 ist jeweils der Gesamtbetrag je Kreditgeber der Kreditinstitutsgruppe durch Zwischenaddi-\ntion auszuweisen.\n4) Folgende Abkürzungen sind zu verwenden:\nKK              =  Kontokorrentkredit                        Remb         Rembourskredit\nÜbz.K.          =  Überziehungskredit                        Lomb         Lombardkredit\nZwK             =  Zwischenfinanzierungskredit               NG           Nostroguthaben\nAkz             =  Akzeptkredit                              Bet          Beteiligung\nDisk            == Diskontkredit                             RK           Realkredit nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nAval            == Avalkredit                                Darl.        Darlehen\nAkkr            =  Akkreditiv (ungedeckt)                    TZ-8     = TZ-Buchkredit\nBSpD               Bauspardarlehen                           TZ-W     = TZ-Wechselkredit\ne.-Geldford.       entgeltlich erworbene Geldforderung\nF.Nsch.            Forderung aus Namensschuldverschreibungen\n(mit Ausnahme der auf den Namen lautenden Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen)\nGeldf.Hdlsg.       Geldforderung aus sonstigen Handelsgeschäften\nHaBS               Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten\nHfüF            =  Haftung für die Erfüllung entgeltlich übertragener Geldforderungen\nLeas.-Geg.      =- Gegenstand, über den ein Leasingvertrag abgeschlossen ist\n5) Sofern das übergeordnete Kreditinstitut für den Kreditnehmer nach dem gleichen Stand eine Großkreditanzeige nach\n§ 13 KWG abgibt, kann es hier auf die Angabe der Kreditarten verzichten und in den Spalten 3 bis 7 den jeweiligen Gesamt-\nbetrag einsetzen (Kreditartbezeichnung: Gesamt).\n6) In den Spalten 3, 4, 6 und 7 der Anzeige sind die Beträge der Kreditzusage und der Inanspruchnahme in ihrer tatsäch-\nlichen Höhe - bei nachgeordneten Kreditinstituten in Höhe der quotalen Anrechnung -einzusetzen. In der Zeile „Kürzun-\ngen nach§ 13 Abs. 6 KWG\" sind in den Spalten 6 und 7 die Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen, mit\nAusnahme der Gewährleistungen für Kredite im Sinne des§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 urid 7 KWG, sowie die Kredite aus\ndem Ankauf bundesbankfähiger Wechsel mit der Hälfte ihres Betrages einzusetzen. Falls die Einreichung nur bundes-\nbankfähiger Wechsel zur Bedingung für die Kreditzusage gemacht worden war, kann in Spalte 6 die Hälfte der Zusage\nberücksichtigt werden, auch wenn die Kreditzusage noch nicht oder noch nicht voll in Anspruch genommen worden ist.\n7) Nur bei Anzeigen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 KWG auszufüllen.\n8) Einschließlich Betrag und Datum zugelassener Überziehungen.\n9) Beim Vorliegen einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG ist in Zeile F für die einzelnen Unternehmen oder Perso-\nnen kein Betrag einzusetzen, wenn der anzurechnende Gesamtbetrag nach § 13 Abs. 3 und 4 KWG für die Kreditneh-\nmereinheit 15 v H des zusammengefaßten hEK übersteigt.\n10)  Bei nachgeordneten Kreditinstituten entsprechend der Höhe der quotalen Anrechnung.\n11 ) Notwendige Mindestangaben:\n1. bei Realkrediten nach§ 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG: Rangstelle, Vorlasten, Beleihungswert, möglichst Verkehrswert;\n2. bei Globaldarlehen: die Globalsicherheiten;\n3. bei den übrigen Krediten: sofern dinglich gesichert, wie zu 1; bei sonstigen Sicherheiten Angaben über Art und\nBeschaffenheit (z. B. bei Wertpapieren: vorwiegend Aktien, vorwiegend festverzinsliche Werte, Kurswert; Forderungs-\nabtretung, Warenverpfändung, Rückkaufswert der Police, Name und Bonität der Bürgen usw.).\n, 12 ) Bei Kreditgewährungen gruppenangehöriger Institute mit Sitz im Geltungsbereich des KWG stets auszufüllen.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                            1733\nFortsetzung der Großkreditanzeige nach § 13 a KWG                                                                Anlage 6\nBlatt 2\nLfd. Nr. _ _ __\n- Beträge in Tsd DM   ~\nSicherheiten 10)                        Art der Sicherheiten 11 )\nBetrag (nominal)                  j  Bewertung\nBefristungen                                                       Kreditkosten\n(nur ausfüllen für langfristige Kreditgewährungen)                 (soweit marktunübliche Sätze)\nVerwendungszweck des Kredits/der Kredite\nLetzter vorliegender Jahresabschluß                         Bei Konzernunternehmen: letzter vorliegender\ndes Kreditnehmers vom 12)                                   Konzernabschluß. vom 12)\nWeitere Anmerkungen (sonstige Unterlagen nach§ 18 KWG; ggf. Gründe für den Verzicht auf die Offenlegung der wirtschaft-\nlichen Verhältnisse) 12)\nKrediturteil - Beurteilung des Kreditnehmers\nOrt, Datum                                                          Firma/Unterschrift\nSachbearbeiter                      Telefon-Nr.\nFalls erforderlich, weitere Ausführungen und Stellungnahmen auf gesondertem Blatt beifügen.\nFußnoten siehe Blatt 1 Rückseite","1734                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nZusammenstellung der Großkredite nach § 13 a KWG Anlage 7\nzur Anzeigenverordnung\nan eine Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG Blatt 1\nAn die Landeszentralbank               übergeordnetes Kreditinstitut                                     - Beträge in Tsd DM -\nAusfüllung freiwillig\nPrüfungsverband 1)                     Kreditinstitutsgruppe\nKreditinstitutsgruppe\nKreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG                                                            Kreditnehmereinheit\nLfd. Nrn. der anliegenden Großkreditanzeigen                            zusammengefaßtes haftendes Eigenkapital nach § 10 KWG\nvom                                       _ _ _ _ _ _ _ _ 2)\n15 v H des zusammengefaßten hEK\n(§ 13 Abs. 1 KWG)                         _ _ _ _ _ _ _ _ 2)\n50 v H des zusammengefaßten hEK\n(§ 13 Abs. 4 KWG)                         _ _ _ _ _ _ _ _ 2)\n1. Zusammenstellung nach Kreditnehmern\nAnzuzeigender Gesamtbetrag\nnach § 13 Abs. 1 KWG\n(Übernahme aus der Summenzeile C)\nKreditnehmer der Kreditnehmereinheit                                                                                 lnanspruchnahmen\nZugesagte Kredite                   der Kredite\nund Überziehungen                  nach dem Stand\ninsgesamt\nvom 2 )\n-\nAnzuzeigender Gesamtbetrag nach § 13 Abs. 1 KWG 3 )                         C\nRealkredite nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nund sonstige relationsneutraie Kredite 3 )                                  D\nZwischensumme                                                         C-D=E\nFalls die Zwischensumme E 15 v H des zusammengefaß-\nten hEK nicht übersteigt, hier den Betrag von E einsetzen                    F\nAnzurechnender Gesamtbetrag nach\n§ 13 Abs. 3 und 4 KWG 3 )                                             E-F=G\n1) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n2) Angabe auf anliegenden Großkreditanzeigen nicht mehr etiorderlich.\n3) Für die Kreditnehrnereinheit.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                            1735\nAnlage 7\nBlatt 2\nFortsetzung der Zusammenstellung der Großkredite nach§ 13a KWG\n2. Zusammenstellung nach Kreditgebern\nAnzuzeigender Gesamtbetrag\nnach § 13 Abs. 1 KWG\n(gesondert zu ermitteln)\nKreditgeber der Kreditinstitutsgruppe\nZugesagte Kredite\nlnanspruchnahmen\nund Überziehungen\nder Kredite\ninsgesamt\nAnzuzeigender Gesamtbetrag nach § 13 Abs. 1 KWG\nder Kreditinstitutsgruppe                                     C\nOrt, Datum                                                    Firma/Unterschritt\nSachbearbeiter                  Telefon-Nr.","Übergeordnetes Kreditinstitut                                    Sammelaufstellung der Großkredite nach § 13 a KWG                                                                    Anlage 8                          ....\n~\nzur Anzeigenverordnung            w\nzum _____________\nO>\nKreditinstitutsgruppe\n- Beträge in Tsd DM -\nAn das                                                                            Zusammengefaßtes haftendes\nBundesaufsichtsamt                                                                Eigenkapital nach § 10 KWG vom\nfür das Kreditwesen\nBerlin                                                                            15 v H des zusammengefaßten hEK (§ 13 Abs. 1 KWG)\n50 v H des zusammengefaßten hEK (§ 13 Abs. 4 KWG)\nLandeszentralbank 1)\nCD\nSumme aller Großkredite (Gesamtbetrag aus Spalte 9)                                                                                   C:\n:::::,\nQ.\nCD\n(/)\nPrüfungsverband 2 )                                                               Relation nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG                                                                                 -fach 3 ) CO\nCD\n(/)\n('!)\nLetzte Sammelaufstellung                                                                                                   -fach 3)   N\nO\"\nKreditnehmereinheit/Kreditnehmer 4 )                                                                                                                                                                                   ~c,_\nm\nKreditgeber der                 Stand der\nAnzuzeigender Gesamtbetrag             Anzurechnender Gesamtbetrag                Datum des letzten          ..,\n:J\"\nLfd. Nr. und Datum                                                                                            nach § 13 Abs: 1 KWG                nach § 13 Abs. 3 und 4 KWG        vorliegenden Jahresabschlusses    CO\nder letzten        Kreditart 5 )\nKreditinstituts-                                                                                                                          der Kreditnehmereinheit (sofern    ro\ngruppe (Kurz-      Kreditzusagen       Kreditinanspruch-                       Kreditinanspruch-    Kreditzusagen      Kreditinanspruch-                                    :::::,\nEinzelanzeige                                                                                       Kreditzusagen    1                                                            Konzern)/des Kreditnehmers 7 )   CO\nbezeichnung)    und Überziehungen 6 )     nahmen 6 )     und Überziehungens)       nahmen 6 )    und Überziehungen 6 )    nahmen 6 )           sowie Bemerkungen 8 )        _.,\n(0\n1                 2                    3                   4                    5                   6                   7                   8                   9                        10                  CX>\n~01\nKreditnehmereinheit-Kurzbezeichnung                                                                                                                                                                                     -i\n~\nKreditnehmer-Kurzbezeichnung\n..\nSachbearbeiter                         Telefon-Nr.                         Ort, Datum                             Firma/Unterschrift                                                  Anzahl der Folgeblätter 9 )\nWeitere Bemerkungen ggf. auf gesondertem Blatt beifügen.\nFußnoten siehe Rückseite","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                1737\nAnlage 8\nRückseite\nFußnoten:\n1) Anzugeben ist von Sparkassen und Kreditgenossenschaften die Hauptverwaltung der zuständigen Landeszentralbank,\nvon allen anderen Kreditinstituten die für sie zuständige Zweiganstalt der Landeszentralbank.\n2) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n3) Das Mehrfache ist mit einer Stelle hinter dem Komma anzugeben; in die Berechnung der Relation sind auch diejenigen\nGroßkredite einzubeziehen, die nicht anzuzeigen sind.\n4) Kreditnehmer, die nach§ 19 Abs. 2 KWG als ein Kreditnehmer gelten, sind untereinander aufzuführen; die Summe ihrer\nKredite ist durch Zwischenaddition in einer Zeile „Summe Kreditnehmereinheit\" zu erfassen.\n5) Folgende Abkürzungen sind zu verwenden:\nKK                 Kontokorrentkredit                        Remb        Rembourskredit\nÜbz.K.          = Überziehungskredit                         Lomb        Lombardkredit\nZwK             = Zwischenfinanzierungskredit                N~.         Nostroguthaben\nAkz             == Akzeptkredit                              Bet         Beteiligung\nDisk ·          = Diskontkredit                              RK          Realkredit nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nAval            = Avalkredit                                 Darl.       Darlehen\nAkkr            == Akkreditiv (ungedeckt)                    TZ-B     == TZ-Buchkredit\nBSpD               Bauspardarlehen                           TZ-W     = TZ-Wechselkredit\ne.-Geldford.       entgeltlich erworbene Geldforderung\nF.Nsch.            Forderung aus Namensschuldverschreibungen\n(mit Ausnahme der auf den Namen lautenden Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen)\nGeldf .Hdlsg.      Geldforderung aus sonstigen Handelsgeschäften\nHaBS               Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten\nHfüF               Haftung für die Erfüllung entgeltlich übertragener Geldforderungen\nLeas.-Geg.         Gegenstand, über den ein Leasingvertrag abqeschlossen ist\n6) Die einem einzelnen Kreditnehmer gewährten Kredite sind bei nachgeordneten Kreditinstituten entsprechend der Höhe\nder quotalen Anrechnung einzusetzen. Nicht anzeigepflichtige, jedoch bei Errechnung der Relationen nach§ 13 Abs. 3\nund 4 KWG zu berücksichtigende Kredite sind bei den einzelnen Kreditnehmern besonders kenntlich zu machen. Soweit\nnicht anzeigepflichtige Kredite nicht bereits mit anderen Krediten aufgeführt wurden, sind sie zum Schluß der Sammelauf-\nstellung anzugeben.\n7) Bei Kreditgewährungen gruppenangehöriger Institute mit Sitz im Geltungsbereich des KWG stets auszufüllen; ggf. weitere\nAnmerkungen: Sonstige Unter''3.gen nach§ 18 KWG, Gründe für den Verzicht auf die Offenlegung der wirtschaftlichen Ver-\nhältnisse.\n8) Insbesondere Angaben zu wesentlichen Veränderungen des Krediturteils und der Beurteilung des Kreditnehmers, zu\nwesentlichen Veränderungen im Bestand der Sicherheiten sowie zum Vorliegen marktunüblicher Kreditkosten.\n9) Ggf. ,,O\" einsetzen.\nIn die Folgeblätter sind nur die Spalten 1 bis 10 mit den Kopftexten aufzunehmen. Die Folgeblätter sind fortlaufend zu\nnumerieren (Nummer des letzten Folgeblattes = Anzahl der Folgeblätter).","1738                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 9\nMillionenkreditanzeige                         zur Anzeigenverordnung\nnach § 14 Abs. 1 Satz 1 KWG\nAn die Landeszentralbank                                                                                    Berichtszeitraum\nzur Weiterleitung an die                Kreditgeber\nDeutsche Bundesbank                                                                            Ausfüllung freiwillig\nB 150\nKreditgeber\nFrankfurt am Main\nKreditnehmer - Name/Firma (lt. Registereintragung), Wohnsitz/Sitz -                     Kreditnehmereinheit\nKreditnehmer\nBeruf oder Geschäftszweig                                                               Wirtschaftszweig 1)\nKreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG (ggf. Begründung auf gesondertem Blatt beifügen)\nAm Ende des Berichtszeitraums in Anspruch genommen                                                            Tsd DM\nGesamtverschuldung des Kreditnehmers                                                              1\nlangfristige Kredite2)                                                  2\nKurz- und mittelfristige Kredite3)                                      3\ndavon\nWechselkredite4)                                                        4\nAvalkredites)                                                           5\nRealkredite6)                                                           R\ndarunter                  Öffentlich verbürgte Kredite 7)                                         V\n1Durchlaufende Kredite 8)                                                D\nL    Bürgschaft/Gewährleistung gegenüber\nC    (Aval-)Konsortialanteil/Konsortialführung hat                           6\nnachrichtlich\nL    gesichert durch Bürgschaft von\nC    (Aval-)Gemeinschaftskredit mit                                          7\nErläuterungen\nFilial-Nr.8)\n1    1   1    1\nfür Zusatzangaben 8 )\n1   1    1    1    1     1    1   1    1\nOrt, Datum                                                                  Firma/Unterschrift\nFußnoten siehe Rückseite","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                 1739\nAnlage 9\nRückseite\nFußnoten:\n1) Für Kreditnehmer mit Sitz im Geltungsbereich des KWG ist hier die dreistellige Nummer aus der Veröffentlichung der Deut-\nschen Bundesbank „Bankenstatistik, Kundensystematik-Gesamtübersicht bzw. Branchengliederung\" (Vordruck 10234)\nlinksbündig einzusetzen.\n2) Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 KWG.\n3) Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KWG.\n4) Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 KWG.\n5) Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 KWG.\n6) Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 6 KWG.\n7) Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 KWG.\nB) Freiwillige Angabe.","1740                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 10\nMillionenkreditanzeige                            zur Anzeigenverordnung\nnach § 14 Abs. 1 Satz 2 KWG\nAn die Landeszentralbank             Übergeordnetes Kreditinstitut                                              Berichtszeitraum\nzur Weiterleitung an die\nDeutsche Bundesbank                                                                              Ausfüllung freiwillig\nB 150                                                                                     übergeordnetes Kreditinstitut\nNachgeordnetes Unternehmen\nFrankfurt am Main                    mit Sitz in einem anderen Staat\nNachgeordnetes Unternehmen\nKreditnehmer - Name/Firma (lt. Registereintragung), Wohnsitz/Sitz -                       Kreditnehmereinheit\nKreditnehmer\nBeruf oder Geschäftszweig                                                                 Wirtschaftszweig 1)\nKreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG (ggf. Begründung auf gesondertem Blatt beifügen)\nAm Ende des Berichtszeitraums in Anspruch genommen                                                                Tsd DM\nGesamtverschuldung des Kreditnehmers                                                                  1\nlangfristige Kredite 2)                                                    2\nKurz- und mittelfristige Kredite 3 )                                       3\ndavon\nWechselkredite 4 )                                                         4\nAvalkredite 5 )                                                            5\nRealkredite 6 )                                                            R\ndarunter                   Öffentlich verbürgte Kredite 7)                                            V\n1 Durchlaufende Kredite 8 )                                                  D\nL     Bürgschaft/Gewährleistung gegenüber\nC     (Aval-)Konsortialanteil/Konsortialführung hat                              6\nnachrichtlich\nL     gesichert durch Bürgschaft von\nC     (Aval-)Gemeinschaftskredit mit\n7\nErläuterungen\nFilial-Nr.8)\n1    1   1    1\nfür Zusatzangaben 8 )\n1   1    1     1    1     1    1   1    1\nOrt, Datum                                                                    Fi rma/U ntersch ritt\nFußnoten siehe Rückseite","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                1741\nAnlage 10\nRückseite\nFußnoten:\n1 ) Für Kreditnehmer mit Sitz im Geltungsbereich des KWG ist hier die dreistellige Nummer aus der Veröffentlichung der Deut-\nschen Bundesbank „Bankenstatistik, Kundensystematik-Gesamtübersicht bzw. Branchengliederung\" {Vordruck 10234)\nlinksbündig einzusetzen.\n2)    Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 KWG.\n3)    Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KWG.\n4)    Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 KWG.\n5)    Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 KWG.\n6) Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 6 KWG.\n7)    Kredite nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 KWG.\n8)  · Freiwillige Angabe.","1742                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 11\nOrgankreditanzeige nach § 16 KWG                                   zur Anzeigenverordnung\nBlatt 1\nAn das                                  Kreditinstitut                                                 - Beträge in Tsd DM -\nBundesaufsichtsamt\nfür das Kreditwesen\nBerlin 1)\nAn die                                  Prüfungsverband 2 )\nLandeszentralbank 1)\nKreditnehmer - Name/Firma (lt. Registereintragung), Wohnsitz/Sitz -\nBeruf oder Geschäftszweig\nKreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG\nLfd. Nr: der Anzeige3)                                                Haftendes Eigenkapital\nLetzte Anzeige für diesen                                             nach § 10 KWG vom\nKreditnehmer\nVerhältnis zum Kreditinstitut nach § 15 KWG\nlfd. Nr.\nvom\nKreditzusagen und -Oberziehungen                           tnanspruch-             7\nnahme der\nKreditart 4 )        Früher                                                  Zugesagte        Kredite nach\n(auch                               Neu anzuzeigende Kredite 6)\nEntnahmen)\nangezeigte noch                                            Kredite und      dem Stand vom        liegen der\nbestehende                         zugesagt             Überziehungen\nKredite5)                         am                     insgesamt                           einstimmige\n(Spalten 2 und 3)                        Beschluß\n1                  2                 3                   4                   5                 6             sämtlicher\nGeschäftsleiter\nund die aus-\ndrückliche\nZustimmung\ndes Aufsichts-\norgans nach\n§ 15 KWG vor?\nja/nein 1 )7)\n8\nLiegt die aus-\ndrückliche Zu-\nstimmung des\nAufsichts-\norgans des\nherrschenden\nUnternehmens\nnach§ 15 KWG\nvor?\nja/nein 1)7) 8 )\nInsgesamt\nFußnoten siehe Rückseite","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                              1743\nAnlage 11\nBlatt 1 Rückseite\nFußnoten:\n1 ) Nichtzutreffendes streichen.\n2)  Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n3)  Von Sammelaufstellung zu Sammelaufstellung ist fortlaufend zu numerieren.\n4)  Folgende Abkürzungen sind zu verwenden:\nKK             = Kontokorrentkredit                        Remb       Rembourskredit\nÜbz.K.         = Überziehungskredit                        Lomb       Lombardkredit\nZwK               Zwischenfinanzierungskredit              NG         Nostroguthaben\nAkz               Akzeptkredit                             Set        Beteiligung\nDisk              Diskontkredit                            RK         Realkredit nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG\nAval              Avalkredit                               Darl.      Darlehen\nAkkr           = Akkreditiv (ungedeckt)                    TZ-B    =  TZ-Buchkredit\nBSpD              Bauspardarlehen                          TZ-W     = TZ-Wechselkredit\ne.-Geldford.      entgeltlich erworbene Geldforderung\nF.Nsch.           Forderung aus Namensschuldverschreibungen\n(mit Ausnahme der auf den Namen lautenden Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen)\nGeldf.Hdlsg.      Geldforderung aus sonstigen Handelsgeschäften\nHaBS              Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten\nHfüF              Haftung für die Erfüllung entgeltlich übertragener Geldforderungen\nLeas.-Geg.        Gegenstand, über den ein Leasingvertrag abgeschlossen ist\n5)  Nur bei Erhöhungsanzeigen auszufüllen.\n6)  Einschließlich Betrag und Datum zugelassener Überziehungen.\n7)  liegen der Beschluß und/oder die Zustimmung nach § 15 KWG nicht vor, sind die Gründe anzugeben.\n8)  Nur auszufüllen im Falle von § 15 Abs. 2 KWG.\n9)  Notwendige Mindestangaben:\n1. bei Realkrediten nach § 20 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5 KWG: Rangstelle, Vorlasten, soweit verfügbar Einheitswert mit Jahr\nder Feststellung, Beleihungswert, möglichst Verkehrswert;\n2. bei Globaldarlehen: die Globalsicherheiten;\n3. bei den übrigen Krediten: sofern dinglich gesichert, wie zu 1 ; bei sonstigen Sicherheiten Angaben über Art und\nBeschaffenheit (z. 8. Wertpapieren: vorwiegend Aktien, vorwiegend festverzinsliche Werte, Kurswert; Forderungsab-\ntretung, Warenverpfändung, Rückkaufswert der Police, Name und Bonität der Bürgen usw.).\n10)  Nur auszufüllen in den Fällen des § 16 Satz 1 Nr. 2 KWG.","1744                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nFortsetzung der Organkreditanzeige nach § 16 KWG                                                                    Anlage 11\nBlatt 2\nLfd. Nr.\n- Beträge in Tsd DM -\nSicherheiten                              Art der Sicherheiten 9 )\nBetrag (nominal)                   1  Bewertung\nBefristungen                                     Kreditkosten (u. a. Damnum)              Tilgungssatz\nLetztes Jahresgehalt des Kreditnehmers nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 KWG\nVerwendungszweck des Kredits/der Kredite\nLetzter vorliegender Jahresabschluß                              Bei Konzernunternehmen: Letzter vorliegender\ndes Kreditnehmers vom 10)                                        Konzernabschluß vom 10)\nWeitere Anmerkungen (sonstige Unterlagen nach § 18 KWG; ggf. Gründe für den Verzicht auf die Offenlegung der wirtschaft-\nlichen Verhältnisse) 10)\nKrediturteil - Beurteilung des Kreditnehmers 10 )\nOrt, Datum                                                              Firma/Untersch ritt\nSachbearbeiter                       Telefon-Nr.\nFalls erforderlich, weitere Ausführungen und Stellungnahmen auf gesondertem Blatt beifügen.\nFußnoten siehe Blatt 1 Rückseite","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                                    1745\nAnlage 12\nAnzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG                          zur Anzeigenverordnung\n1\n(Beteiligungen) )\nAn das                            An die\nBundesaufsichtsamt                Landeszentralbank\nfür das Kreditwesen\nBerlin                                                                                                - Beträge in Tsd DM -\nAusfüllung freiwillig\nPrüfungsverband 2 )               Kreditinstitut\nKreditinstitut\n1    1    1  1    1     1    1\n1. Beteiligungsunternehmen                                                                Beteiligungsunternehmen\nBilanzierung                     Beteiligungsunternehmen\nBeteiligung an\nals Beteiligung                  in Konzernbilanz einbezogen\n•    Kreditinstitut3)\n•     Ja\n•    Ja\n•    sonstigem Unternehmen\n•     Nein\n•    Nein\nFirma (lt. Registereintragung)/Sitz\nRechtsform                                  Geschäftszweig\n2. Beteiligungsangaben 4 )                                                           Mit Wirkung vom\nKapitalanteile 5 )                                         Buchwert\nKapital 5 )\ndes Betei-\nBisheriger Stand\n•   Zugang             Übernahmepreis/           Neuer Stand                              ligungs-\n•   Abgang\nVeräußerungserlös                                                    unter-\nnehmens6)\nV H 9)\n2         3          4                  5               6         7                 8                  9\nBesondere Bemerkungen 10)                                                                                             1     1  1\nOrt, Datum                                                           Firma/Unterschrift\nSachbearbeiter                  Telefon-Nr.\nFußnoten siehe Rückseite","1746                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 12\nRückseite\nFußnoten:\n1 ) Für jeden anzuzeigenden Vorgang einen eigenen Vordruck verwenden.\n2)  Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n3)  Oder Unternehmen nach § 10a Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 KWG.\n4)  Angaben in v H über die Beteiligung am Kapital des Beteiligungsunternehmens mit einer Stelle hinter dem Komma;\nWährungsbeträge in DM umgerechnet.\n5) Nennwert.\n6)  Bei Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat auch Angabe des Kapitals in ausländischer Währung.\n7)  v H-Satz bezogen auf das Kapital des Beteiligungsunternehmens gemäß letzter Anzeige für dieses Beteiligungsunter-\nnehmen.\n8)   Auch bei alleiniger Veränderung des v H-Satzes auszufüllen (z. B. Nichtteilnahme an Kapitalerhöhung).\n9)  v H-Satz bezogen auf das mit dieser Anzeige gemeldete Kapital des Beteiligungsunternehmens.\n10)   Z.B. Vorzugsaktien mit oder ohne Stimmrecht, Namensaktien, Konsortialbindungen, Haftungsbeschränkungen; Kapital-\nanteile als persönlich haftender Gesellschafter, Kommanditist, stiller Gesellschafter.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985,                                                                                                                                                         1747\n1                                          Anlage 13\n. Anzeige nach § 24 Abs. 3 KWG                                                                 )                                        zur Anzeigenverordnung\nAn das                                                                              An die\nAusfüllung freiwillig\nBundesaufsichtsamt                                                                   Landeszentralbank\nfür das Kreditwesen\nGeschäftsleiter\nBerlin\nKreditinstitut\nFamilien- und Vorname\nals Geschäftsleiter tätig bei (Firma des Kreditinstituts [laut Registereintragung] mit voller Anschrift)\n1. Tätigkeitsangaben                                                                                                              Mit Wirkung vom                                                                                                            bei einem anderen\nD          Kreditinstitut2)                                                                                  D        zusätzliche Tätigkeit als                                                        D           Geschäftsleiter\nD          sonstigen Unternehmen                                                                             D        Beendigung der zusätzlichen                                                     D            Mitglied eines Aufsichtsorgans\nTätigkeit als\nFirma (lt. Registereintragung)/Sitz/Geschäftszweig                                                                                                                                                                                    Ausfüllung freiwillig\nRechtsform                                                                     Verhältnis zum Kreditinstitut nach § 15 KWG\n2. Beteiligungsangaben 3 )                                                                                                                                                         Mit Wirkung vom\nD          Zugang                                                                                                                                                                                     D· Kreditinstitut\neiner Beteiligung 4 ) an\nD          Abgang                                                                                                                                                                                      D           sonstigem Unternehmen\n- Beträge in Tsd DM -\nFirma (lt. Registereintragung)/Sitz/Geschäftszweig                                                                                                                                                                                    Ausfüllung freiwillig\nRechtsform                                                                     Verhältnis zum Kreditinstitut nach § 15 KWG\nKapitalanteil5)                                                                                                                                                Kapital 5)\ndes Betei-\nBisheriger Stand                                                                             Veränderung                                                                          Neuer Stand                                                                ligungs-\nunter-\nnehmens 6 )\nV   H 7)                                                                                      V    H 8)                                                                      V    H 9)\n...................... ...... ······························································· .......................      ............ ········· .. ....................... ................... ····································································\"·'·'''' .... , ...............................\n1                                              2                                              3                                 4                                             5                                              6                                                         7\nBesondere Bemerkungen 10)                                                                                                                                                                                                                                                                  1           1\nOrt, Datum                                                                                                                                                 Unterschrift des Geschäftsleiters\nFußnoten siehe Rückseite","1748                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nAnlage 13\nRückseite\nFußnoten:\n1 ) Für jeden anzuzeigenden Vorgang einen eigenen Vordruck verwenden.\n2)  Oder Unternehmen nach § 10a Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 KWG.\n3)  Angaben in v H über die Beteiligung am Kapital des Beteiligungsunternehmens mit einer Stelle hinter dem Komma;\nWährungsbeträge in DM umgerechnet.\n4)  § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Halbsatz 2 KWG gilt entsprechend.\n5)  Nennwert.\n6)  Bei Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat auch Angabe des Kapitals in ausländischer Währung.\n7)  v H-Satz bezogen auf das Kapital des Beteiligungsunternehmens gemäß letzter Anzeige für dieses Beteiligungsunter-\nnehmen.\n8)  Auch bei alleiniger Veränderung des v H-Satzes auszufüllen (z. B. Nichtteilnahme an Kapitalerhöhung).\n9)  v H-Satz bezogen auf das mit dieser Anzeige gemeldete Kapital des Beteiligungsunternehmens.\n10)   Z. B. Vorzugsaktien mit oder ohne Stimmrecht, Namensaktien, Konsortialbindungen, Haftungsbeschränkungen; Kapital-\nanteile als persönlich haftender Gesellschafter, Kommanditist, stiller Gesellschafter.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1985                              1749\nDreißigste Verordnung\nüber Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung\n(30. Ausnahmeverordnung zur StVZO)\nVom 22. August 1985\nAuf Grund                                                                            §2\n- des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit           Abweichend von § 47 Abs. 2 c und Abschnitt 6 der\nAbs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bun-         Anlage XXV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-\ndesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 9231-1,        nung, eingefügt durch die Verordnung vom 24. Juli 1985\nveröffentlichten bereinigten Fassung, die Eingangs-       (BGBI. 1 S. 1617), darf Prüfkraftstoff nach Abschnitt 5\nworte in Nummer 3 zuletzt geändert durch § 37 Abs. 2      der Anlage XXIII auch für die Prüfung von Fahrzeugen\ndes Gesetzes vom 24. August 1965 (BGBI. 1S. 927)          mit Selbstzündungsmotor nach Anlage XXV verwendet\nund Absatz 3 eingefügt durch § 70 Abs. 1 Nr. 3 des        werden, soweit sich Abschnitt 5 auf diese Fahrzeuge\nGesetzes vom 15. März 1974 (BGBI. 1 S. 721 ), wird        bezieht.                                          ·\nvom Bundesminister für Verkehr,\n§3\n- des§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe d und Nr. 5 a in Ver-\n(1) Abweichend von§ 47 Abs. 2 c in Verbindung mit\nbindung mit Abs. 2 und 3 des Straßenverkehrsgeset-\nAbschnit 1 der Anlage XXV der Straßenverkehrs-Zulas-\nzes, Nummer 3 Buchstabe d und Absatz 2 geändert\nsungs-Ordnung gelten die Vorschriften dieser Anlage\ndurch das Gesetz vom 6. April 1980 (BGBI. 1S. 413)\nauch für Personenkraftwagen             mit höchstens\nsowie Nummer 5 a und Absatz 3 eingefügt durch § 70\n9 Sitzplätzen einschließlich des Führersitzes.\nAbs. 1 des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBI. 1\nS. 721 ), wird vom Bundesminister für Verkehr und            (2) Abweichend von§ 47 Abs. 2 bin Verbindung mit\nvom Bundesminister des Innern                             Abschnitt 1.1 der Anlage XXIV der Straßenverkehrs-\nnach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehör-         Zulassungs-Ordnung, eingefügt durch die Verordnung\nden verordnet:                                              vom 24. Juli 1985 (BGBI. I S. 1605), gelten die Vorschrif-\nten dieser Anlage auch für Personenkraftwagen mit\nhöchstens 9 Sitzplätzen einschließlich des Führer-\n§ 1\nsitzes.\nAbweichend von § 4 7 Abs. 2 a und Anlage XXIII\n§4\nder Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, eingefügt\ndurch die Verordnung vom 24. Juni 1985 (BGBI. 1                Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nS. 1246), gelten Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmo-       leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 des\ntoren auch dann als schadstoffarm, wenn die Vorschrif-      Gesetzes vom 28. Dezember 1982 (BGBI. 1 S. 2090)\nten der Anlage XXIII über Grenzwerte für die Emissionen     auch im Land Berlin.\nder partikelförmigen Luftverunreinigungen auf sie nicht\nangewandt werden, die Fahrzeuge der Anlage XV ent-                                     §5\nsprechen und sie ab 1. Januar 1985 erstmals in den             Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1985 in\nVerkehr gekommen sind.                                      Kraft.\nBonn, den 22. August 1985\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nAlfred Bayer\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nFranz Kroppenstedt","1750                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 31, ausgegeben am 29. August 1985\nTag                                                                 Inhalt                                                            Seite\n31. 7. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der\nlebenden Meeresschätze der Antarktis ................................................... .                                1070\n31. 7. 85     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Indien über Finanzielle Zusammenarbeit ....................... .                               1070\n6. 8. 85     Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\nZusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenzübergang\nBad Bentheim-Autobahn/Oldenzaal-Autoweg ............................................. .                                   1074\n7. 8. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens ............ .                                     1073\n7. 8. 85     Bekanntmachung zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ...... .                                1075\n8. 8. 85     Bekanntmachung zur Charta der Vereinten Nationen ...................................... .                                 1076\n9. 8. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum\nSchutz des menschlichen Lebens auf See ............................................... .                                  1077\n9. 8. 85     ~ekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen\nUbereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See .................. .                                    1077\n9. 8. 85     ~ekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sklaverei und des\nAnderungsprotokolls .................................................................... .                                1078\n9. 8. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Normen\nfür die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten                              1078\n9. 8. 85     Bekanntmachung zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit ...................... .                                  1079\n12. 8. 85     Bekanntmachung des Briefwechsels vom 5. Juli 1985 zum Protokoll vom 16. November 1978 zu\nder Vereinbarung vom 25. April 1974 zwischen dem Bundesminister der Finanzen der .Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Minister der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik\nüber den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen .................................... .                                1079\n12. 8. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die\nErrichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden ....                                 1081\n12. 8. 85     Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Islamischen Republik Mauretanien über Finanzielle Zusammenarbeit ..... .                                1081\n12. 8. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Überein-\nkommens von 1969 ..................................................................... .                                  1083\n12. 8. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See ..................................... .                                   1083\n12. 8. 85     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verbreitung der\ndurch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale ................................ .                                1084\nPreis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung."]}