{"id":"bgbl1-1985-38-2","kind":"bgbl1","year":1985,"number":38,"date":"1985-07-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/38#page=54","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1985-38-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1985/bgbl1_1985_38.pdf#page=54","order":2,"title":"Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Bereich des Bundesministers der Verteidigung","law_date":"1985-07-10T00:00:00Z","page":1498,"pdf_page":54,"num_pages":1,"content":["1498                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nÄnderung\nder Allgemeinen Anordnung\nüber die Übertragung von Zuständigkeiten im' Widerspruchsverfahren\nund über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdi~nstverhältnis\nim Bereich des Bundesministers der Verteidigung\nVom 10. Juli 1985\n1.\nDie Allgemeine Anordnung über die Übertragung von\nZuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über\ndie Vertretung bei Klagen aus dem Beamten-· oder\nWehrdienstverMltnis im Bereich des Bundesministers\nder Verteidigung vom 9. Juni 1976 (BGBI. 1 S. 1492),\ngeändert durch die Allgemeine Anordnung vom 10. Sep-\ntember 1980 (BGBI. 1S. 1682), wird wie folgt geändert:\n1. § 1 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 wird das Wort „Hochschulen\" durch\ndas Wort „Universitäten\" ersetzt.\nb) Absatz 3 erhält folgende Fassung:\n,,(3) Die Befugnis, über den Widerspruch gegen\neinen Verwaltungsakt des Fachbereichs Bundes-\nwehrverwaltung der Fachhochschule des-Bundes\nfür öffentliche. Verwaltung zu entscheiden, über-\ntrage ich der für den Sitz des Fachbereichs\nzuständigen Wehrbereichsverwaltung, soweit ein\nBeamter des Verwaltungspersonals, ein Studie-\nrender oder ein Lehrgangsteilnehmer den Wider-\nspruch erhoben hat. Über Widersprüche des\nFachbereichsleiters, des Abteilungsleiters und\nder lehrenden gegen einen Verwaltungsakt\ndes Fachbereichs Bundeswehrverwaltung ent-\nscheide ich.\"\n2. In§ 3 Abs. 1 wird das Wort „Hochschulen\" durch das\nWort „Universitäten\" ersetzt.\nII.\nDiese Änderung tritt am Tage nach der Veröffent-\nlichung in Kraft.\nBonn, den 10. Juli 1985\nDer Bundesminister der Verteidigung\nIn Vertretung\nDr. Ermisch"]}