{"id":"bgbl1-1985-29-3","kind":"bgbl1","year":1985,"number":29,"date":"1985-06-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/29#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1985-29-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1985/bgbl1_1985_29.pdf#page=3","order":3,"title":"Verordnung zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusverordnung)","law_date":"1985-06-14T00:00:00Z","page":967,"pdf_page":3,"num_pages":6,"content":["Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1985                              967\nVerordnung\nzur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt\n(Mikrozensusverordnung)\nVom 14. Juni 1985\nAuf Grund des § 1 0 Abs. 1 Satz 3 des Mikrozensus-               burg; Marokko; ·Niederlande; Norwegen; Öster-\ngesetzes vom 10. Juni 1985 (BGBI. 1S. 955) verordnet                reich; Polen; Portugal; · Schweden; Schweiz;\ndie Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:                 Spanien; Tschechoslowakei; Türkei; Tunesien;\nUngarn; Vereinigte Staaten von Amerika (USA);\nübriges Ausland (einschließlich sonstige briti-\n§ 1\nsche Staatsangehörigkeit); staatenlos.\nZu den Erhebungsmerkmalen nach § 5 Abs. 1, 2 und\n3 des Mikrozensusgesetzes wird der Inhalt der Fragen          2     Zu§ 5 Abs. 1 Nr. 2\nwie folgt festgelegt:\n2.1   Erwerbs- oder Berufstätigkeit in der Berichts-\nwoche:\n1      Zu§ 5 Abs. 1 Nr. 1\nregelmäßig; gelegentlich; nicht erwerbs- oder\n1.1     Gemeindename;                                               berufstätig;\n1.2     Hauptwohnung; Vorhandensein einer weiteren            2.1.1 Für Erwerbstätige:\nWohnung in der Bundesrepublik Deutschland\na) Tätigkeit: Vollzeit; Teilzeit;\neinschließlich Berlin (West);\nb) Gr1]nde für Teilzeittätigkeit:\n1.3     Zahl der Haushalte in der Wohnung;\nSchulausbildung oder sonstige Aus- und Fort-\n1 .4    Zahl der Personen im Haushalt;                                  bildung; Krankheit, Unfallfolgen; Vollzeittätig-\nkeit nicht zu finden; Vollzeittätigkeit nicht\n1 .5    Angabe der Zugehörigkeit der Person zur ausge-                  gewünscht; sonstiges;\nwählten Wohnung;                                            c) Arbeitsvertrag: befristet; nicht befristet;\n1 .6    Angabe der Zugehörigkeit der Person zum aus-                d) Zahl der normalerweise je Woche geleisteten\ngewählten Haushalt;                                             Arbeitsstunden und -tage;\ne) Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstun-\n1.7     mit der ersten Person in der Erhebungsliste (bzw.\nden und -tage in der Berichtswoche;\ndessen Ehegatte) verwandt oder verschwägert:\nf) Grund für den Unterschied zwischen tatsäch-\nEhegatte; (Schwieger-) Sohn/-Tochter; Enkel,\nlich und normalerweise geleisteter Arbeitszeit:\nUrenkel; Vater, Mutter; Großvater, -mutter; son-\nstige verwandte oder verschwägerte Person;                      Krankheit, Kur, Heilstättenbehandlung; Ar-\nnicht verwandt oder verschwägert;                               beitsschutzbestimmungen,       auch     Mutter-\nschaft; Urlaub, Dienstbefreiung; Arbeitsstrei-\n1.8     Veränderung des Haushalts seit der letzten                      tigkeiten; Schlechtwetterlage; Kurzarbeit;\nBefragung durch:                                                Aufnahme einer Tätigkeit in der Berichtswo-\nGeburt; Zuzug; Tod; Fortzug;                                    che; Beendigung einer Tätigkeit in der Be-\nrichtswoche; Arbeitsstunden zu anderen Ter-\n1.9     Baualtersgruppe der Wohnung (soweit erstmals                    minen geleistet (auch gleitende Arbeitszeit);\nin die Erhebung einbezogen):                                    Teilnahme an Schulausbildung, Aus- und\nFortbildung außerhalb des Betriebes; Feier-\nvor 1972; 1972 oder später;                                     tag; sonstige Gründe bei geringerer Arbeits-\n1 .10 Geschlecht:                                                       zeit; Ausgleich für zu wenig geleistete Arbeits-\nstunden zu anderen Terminen (auch gleitende\nmännlich; weiblich;                                              Arbeitszeit); Überstunden; sonstige Gründe\nbei höherer Arbeitszeit;\n1 .11   Geburtsjahr;\ng) Stellung im Beruf:\n1 .12 Geburtsmonat:                                                     Selbständiger ohne Beschäftigte; SelbständF-\nJanuar-Mai; Juni-Dezember;                                      ger mit Beschäftigten; mithelfender Familien-\nangehöriger; Mithelfender in einem vom Haus-\n1.13 Familienstand:                                                     halt selbstbewirtschafteten landwirtschaftli-\nchen Betrieb; Beamter, Richter; Angestellter;\nledig; verheiratet; verwitwet; geschieden;\nArbeiter, Heimarbeiter; kaufm./techn. Auszu-\n1.14 Eheschließungsjahr der jetzigen bzw. letzten Ehe;                  bildender; gewerblich Auszubildender; Zeit\"'./\nBerufssoldat (einschließlich BGS und Bereit-\n1 .15    Staatsangehörigkeit (Land):                                    schaftspolizei); Grundwehr- und Zivildienstlei-\nstender;\nDeutsch; Algerien; Belgien; Dänemark; Frank-\nreich; Griechenland; Großbritannien und Nordir-            h) Wirtschaftszweig des Betriebes, der Firma\nland; Irland (Rep.); Italien; Jugoslawien; Luxem-              usw.;","968                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n2.1.2 Für Personen mit einer zweiten Erwerbstätigkeit         2.1.4 Für Nichterwerbstätige:\nzusätzlich Angaben zur zweiten Erwerbstätigkeit:\na) Frühere Erwerbstätigkeit:\na). Stellung im Beruf:\nerwerbstätig gewesen; noch nie erwerbstätig\nSelbständiger ohne Beschäftigte; Selbständi-                  gewesen;\nger mit Beschäftigten; mithelfender Familien-\nb) Beendigung der früheren Erwerbstätigkeit vor:\nangehöriger; Beamter, Richter; Angestellter;\nArbeiter, Heimarbeiter; kaufm./techn. Auszu-                  weniger als 1 Monat; 1 bis unter 3 Monaten; 3\nbildender; gewerblich Auszubildender; Zeit-/                  bis unter 6 Monaten; ½ bis unter 1 Jahr; 1 bis\nBerufssoldat (einschließlich BGS und Bereit-                  unter 1 ½ Jahren; 1 ½ bis unter 2 Jahren; 2 bis\nschaftspolizei);                                              unter 3 Jahren; 3 und mehr Jahren;\nb) Wirtschaftszweig des Betriebes, der Firma                  c) bei Beendigung einer früheren Tätigkeit in den\nusw.;                                                         letzten drei Jahren:\nc) Zahl der normalerweise je Woche geleisteten                    wichtigster Grund für die Beendigung der letz-\nArbeitsstunden und -tage;                                     ten Tätigkeit:\nd) Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstun-                  Entlassung; befristeter Arbeitsvertrag; Kündi-\nden und -tage in der Berichtswoche;                           gung; Ruhestand vorzeitig nach Vorruhe-\nstandsregelung oder Arbeitslosigkeit; Ruhe-\n2.1.3 Für Arbeitslose und Arbeitssuchende:                              stand aus gesundheitlichen Gründen; Ruhe-\na) Bezug von Arbeitslosengeld/-hilfe:                             stand aus Alters- und sonstigen Gründen;\nWehr-/Zivildienst; persönliche Gründe (auch\narbeitslos mit Arbeitslosengeld/-hilfe; arbeits-              Studium); sonstiges;\nlos ohne Arbeitslosengeld/-hilfe; nicht\narbeitslos;                                               d) Wirtschaftszweig der letzten Tätigkeit;\nb) Arbeitssuche als Nichterwerbstätiger:                      e) Stellung im Beruf der letzten Tätigkeit:\nnach Entlassung; eigener Kündigung; freiwilli-                Selbständiger ohne Beschäftigte; Selbständi-\nger Unterbrechung; Übergang in den Ruhe-                      ger mit Beschäftigten; mithelfender Familien-\nstand; sonstiges; nicht arbeitssuchend;                       angehöriger; Beamter, Richter; Angestellter;\nArbeiter, Heimarbeiter; kaufm.-/techn. Aus-\nArbeitssuche als Erwerbstätiger:                              zubildender; gewerblich Auszubildender;\nwegen bevorstehenden Verlusts oder Beendi-                    Zeit-/Berufssoldat (einschließlich BGS und\ngung der gegenwärtigen Tätigkeit; z. Z. nur                   Bereitschaftspolizei); Grundwehr- und Zivil-\nÜbergangstätigkeit; Suche nach 2. Tätigkeit;                  dienstleistender;\nbessere Arbeitsbedingungen gesucht; sonsti-\nges; nicht arbeitssuchend;                          2.2   Für Kinder im Vorschulalter und für Schüler und\nc) Arbeitssuche (z. Z. bzw. in den letzten vier               Studenten:\nWochen) durch:                                            Besuch von:\nArbeitsamt; private Vermittlung; Aufgabe von              Kindergarten/-hort; Grund-, Haupt-, Volksschule;\nInseraten; Bewerbung auf Inserate; direkte                Real-/Berufsaufbauschule; Gymnasium/Fach-\nBewerbung; persönliche Verbindung; sonsti-                oberschule; Integrierte Gesamtschule; Berufs-\nges; Suche noch nicht aufgenommen; Suche                  fachschule, Berufsgrundbildungs-, Berufsvorbe-\nabgeschlossen (Arbeitsaufnahme in Kürze);                 reitungsjahr;     Fachschule;    Fachhochschule;\nd) Arbeitssuche seit:                                         Hochschule; Berufsschule.\nweniger als 1 Monat; 1 bis unter 3 Monaten;\n3 bis unter 6 Monaten; ½ bis unter 1 Jahr;\n3     Zu § 5 Abs. 1 Nr. 3\n1 bis unter 1 ½ Jahren; 1 ½ bis unter 2 Jahren;\n2 und mehr Jahren;                                  3.1   Überwiegender Lebensunterhalt:\ne) Art der gesuchten Tätigkeit:                               Erwerbs-/Berufstätigkeit;       Arbeitslosengeld/\nTätigkeit als Selbständiger;                              -hilfe; Rente, Pension; Unterhalt durch Eltern,\nEhegatte oder andere Angehörige; eigenes Ver-\nTätigkeit als Arbeitnehmer:\nmögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil; Sozialhilfe;\nnur Vollzeittätigkeit; nur Teilzeittätigkeit; Voll-       sonstige Unterstützungen (z. 8. BAföG);\nzeittätigkeit gegebenenfalls Teilzeittätigkeit;\nTeilzeittätigkeit gegebenenfalls Vollzeittätig-     3.2   Art der öffentlichen Rente, Pension, u. ä.:\nkeit; sonstiges;\nf) verfügbar für eine neue Tätigkeit innerhalb von      3.2.1 erste und ggf. zweite eigene (Versicherten-)\nzwei Wochen:                                              Rente, Pension u. ä.:\nverfügbar;                                                Arbeiterrentenversicherung; Knappschaftliche\nRentenversicherung; Angestelltenrentenversi-\nnicht verfügbar wegen:                                    cherung; öffentliche Pension; Kriegsopferrente;\nKrankheit; Ausbildung; noch bestehender                   Unfallversicherung; Rente aus dem Ausland;\nTätigkeit; sonstiges;                                     übrige öffentliche Rente;","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1985                               969\n3.2.2 erste und ggf. zweite Witwen-, Waisenrente,           4.4    gesetzliche Rentenversicherung:\n-pension u. ä.:\n4.4.1 in der Berichtswoche pflichtversichert:\nArbeiterrentenversicherung; Knappschaftliche                 in der Arbeiterrentenversicherung; in der Knapp-\nRentenversicherung;        Angestelltenrentenversi-          schafjlichen Rentenversicherung; in der Ange-\ncherung; öffentliche Pension; Kriegsopferrente;              stelltenrentenversicherung; in der Berichtswoche\nUnfallversicherung; Rente aus dem Ausland;                   nicht pfüchtversichert;\nübrige öffentliche Rente;\n3.3   Art der sonstigen öffentlichen und privaten Ein-      4.4.2 in den letzten 12 Monaten vor der Berichtswoche\nkommen:                                                      pflichtversichert:\nWohngeld; Sozialhilfe; BAföG; sonstige öffentli-             in der Arbeiterrentenversicherung; in der Knapp-\nche Unterstützungen; Betriebsrente; Altenteil;               schaftlichen Rentenversicherung; in der Ange-\neigenes Vermögen, Zinsen; Leistungen aus der                 stelltenrentenversicherung; in den letzten 12\nLebensversicherung; Vermietung, Verpachtung;                 Monaten vor der Berichtswoche nicht pflichtver-\nprivate Unterstützungen;                                     sichert;\n3.4   Höhe des monatlichen Nettoeinkommens:                 4.4.3 in den letzten 12 Monaten vor der Berichtswoche\nfreiwillig versichert:\nunter 300,- DM; 300,- bis unter 450,- DM; 450,-\nbis unter 600,- DM; 600,- bis unter 800,- DM;                in der Arbeiterrentenversicherung; in der Knapp-\n800,- bis unter 1 000,- DM; 1 000,- bis unter                schaftlichen Rentenversicherung; in der Ange-\n1 200,- DM; 1 200,- bis unter 1 400,- DM;                    stelltenrentenversicherung; in den letzten 12\n1 400,- bis unter 1 600,- DM; 1 600,- bis unter              Monaten vor der Berichtswoche nicht freiwillig\n1 800,- DM; 1 800,- bis unter 2 000,- DM;                    versichert;\n2 000,- bis unter 2 200,- DM; 2 200,- bis unter       4.4.4 sonstige Zahlung        von   Beiträgen  seit    dem\n2 500,- DM; 2 500,- bis unter 3 000,- DM;                    1 . Januar 1924:\n3 000,- bis unter 3 500,- DM; 3 500,- bis unter\n4 000,- DM; 4 000,- bis unter 4 500,- DM;                    in der Arbeiterrentenversicherung; in der Knapp-\n4 500,- bis unter 5 000,- DM; 5 000,- und mehr               schaftlichen Rentenversicherung; in der Ange-\nDM; alle mithelfenden Familienangehörigen bzw.               stelltenrentenversicherung; in der Handwerker-\nselbständiger Landwirt; kein Einkommen.                      Versicherung; keine sonstige Beitragszahlungen.\n5      Zu§ 5 Abs. 1 Nr. 5\n4     Zu § 5 Abs. 1 Nr. 4                                   5.1    Urlaubs- und Erholungsreisen von fünf und mehr\n4.1   Krankenversicherung, -versorgung:                            Tagen:\nOrtskrankenkasse; Betriebskrankenkasse (ein-                 Urlaubs- und Erholungsreisen im Berichtsjahr:\nschließlich der der Deutschen Bundesbahn, der                gereist; nicht gereist; keine Auskunft erteilt; Zahl\nDeutschen Bundespost und des Bundesver-                      der Urlaubs- und Erholungsreisen;\nkehrsministeriums), See-Krankenkasse; ln-\nnungskrankenkasse; Bundesknappschaft; Er-                    je Reise:\nsatzkasse; landwirtschaftliche Krankenkasse;\nausländische Krankenkasse und Sozialversiche-         5.2    Zahl der beteiligten Haushaltsmitglieder;\nrung Berlin (Ost); private Krankenversicherung;\n5.3     Monat des Reiseantritts;\nAnspruch auf Krankenversorgung als Sozialhil-\nfeempfänger, als Kriegsschadenrentner oder                   für Reiseantritt in den Kalendermonaten Juni bis\nEmpfänger von Unterhaltshilfe aus dem Lasten-                 September:\nausgleich, freie Heilfürsorge der Polizei, Bundes-            Angabe des Wochenabschnitts:\nwehr und Zivildienstleistenden;\nMontag bis Donnerstag; Freitag bis Sonntag; Rei-\n4.2   Versicherungsverhältnis:                                      seantritt in der Kalenderwoche des Schulferien-\nbeginns; nicht in der Kalenderwoche des Schul-\nselbstversichert:\nferienbeginns;\npflichtversichert; freiwillig versichert; als Rentner\nversichert; Anspruch auf Krankenversorgung als        5.4     überwiegend benutztes Verkehrsmittel:\nSozialhilfeempfänger, als Kriegsschadenrentner                Eisenbahn; Bus; Pkw (eigen und fremd); Flug-\noder Empfänger von Unterhaltshilfe aus dem                    zeug; sonstiges;\nLastenausgleich; Heilfürsorge der Polizei, Bun-\ndeswehr und Zivildienstleistenden;                    5.5  . bei Auslandsreisen zusätzlich: Zielland;\nmitversichert bei:\n5.6    bei Inlandsreisen:\nPflichtversichertem; freiwillig Versichertem; als\nRentner Versichertem;                                 5.6.1 Art der Reise:\nPauschal- oder Gesellschaftsreise (durch Reise-\n4.3   zusätzlicher    privater     Krankenversicherungs-\nveranstalter); Kur oder Verschickung; Verwand-\nschutz:\nten- oder Bekanntenbesuch; sonstige Reise\nvorhanden; nicht vorhanden;                                  (nicht durch Reiseveranstalter);","970                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\n5.6.2 vorwiE!gendes Reiseziel:                                 schaffung, Lager, Einkauf; Verkauf, Absatz, Mar-\nketing, Kundenbetreuung, Werbung, PR; Finan-\nAngabe des Bundeslandes; DDR, Berlin (Ost);\nzierung, Rechnungs-/Rechtswesen, Datenverar-\n5.6.3 Reisegebiet:                                             beitung, Statistik, Schreibdienst, Auftragsbear-\nbeitung, Sachverwaltung; Personalwesen, Aus-\nNordsee; Ostsee; Lüneburger Heide; Harz; Teuto-          bildung, Medizinische Betreuung, Sozialpflege;\nburger Wald; Weserbergland; Rhein von Bonn bis           Geschäfts-/ Amtsleitung, Direktion; keine Tätig-\nRüdesheim; Mosel; Eifel/Hunsrück; Sieger-                keit in einer der genannten Abteilungen, keine\nland/Bergisches      Land;    Kurhessen      Wal-        Untergliederung des Betriebs/der Behörde in\ndeck/Sauerland; Taunus/Westerwald; Spes-                 Abteilungen;\nsart/Rhön; Odenwald/Bergstraße/Taubergrund;\nSchwarzwald; Schwäbische Alb; Bodensee; Vor-       6.4   Stellung im Betrieb:\nalpen; Alpen; Fränkische Schweiz/Fränkischer\nAuszubildender, Praktikant, Volontär; Selbstän-\nJura/Steigerwald; Bayerischer Wald/Oberpfälzer\ndiger mit bis zu 4 Beschäftigten oder alleinschaf-\nWald/Frankenwald/Fichtelgebirge; übrige Reise-\nfend; Selbständiger mit 5 und mehr Beschäftig-\ngebiete;\nten;\n5.6.4 Dauer der Reise:                                         Angestellter, Beamter,       Arbeiter,  mithelfender\n5 bis 7 Tage; 8 bis 14 Tage; 15 bis 21 Tage; 22          Fami Iienangehöriger:\nbis 28 Tage; 29 und mehr Tage;                           Büro-, Schreibkraft, angelernter Arbeiter/Nicht-\nFacharbeiter; Verkäufer, Bearbeiter, Facharbei-\n5.6.5 überwiegend benutzte Unterkunftsart:                     ter, Geselle; Sachbearbeiter, Vorarbeiter, Kolon-\nHotel, Gasthof, Fremdenheim, Pension; Heil-              nen-, Schichtführer; herausgehobene, qualifi-\nstätte, Sanatorium; Ferien- und Erholungsheim;           zierte Fachkraft, Meister, Polier, Schachtmeister;\nPrivatquartier gegen Entgelt (außer auf Bauern-          Sachgebietsleiter/Referent,        Handlungsbevoll-\nhof); Privatquartier gegen Entgelt (auf Bauern-          mächtigter; Abteilungsleiter, Prokurist; Direktor,\nhof); Privatquartier ohne Entgelt; Ferienhaus,           Amts-, Betriebs-/Werksleiter, Geschäftsführer;\nBungalow, Appartement; Campingplatz; sonstige\nUnterkunft.                                        6.5   Wechsel des ausgeübten Berufs in den letzten\nbeiden Jahren:\n6     Zu §.5 Abs. 2 Nr. 1\ngewechselt; nicht gewechselt;\n6.1   Ausgeübter Beruf in der ersten und zweiten\n6.6   Wechsel des Betriebs, der Firma usw. in den letz-\nErwerbstätigkeit, für Nichterwerbstätige in der\nten beiden Jahren:\nletzten Erwerbstätigkeit:\ngewechselt; nicht gewechselt.\n6.2   überwiegend ausgeübte Tätigkeit:\ntechnische Anlagen steuern, bedienen, einrich-      7    Zu§ 5 Abs. 2 Nr. 2\nten oder warten; Anbauen, Züchten, Hegen,\nGewinnen/ Abbauen/Fördern, Verarbeiten/ Bear-       7 .1  Höchster Schulabschluß an allgemeinbildenden\nbeiten, Kochen, Bauen/ Ausbauen, Installieren,           Schulen:\nMontieren; Reparieren, Ausbessern, Restaurie-            Volks- (Haupt-)schulabschluß; Realschulab-\nren, Erneuern; . Kaufen/Verkaufen, Kassieren,            schluß (Mittlere Reife) oder gleichwertiger\nVermitteln, Kunden beraten, Verhandeln, Wer-             Abschluß; Fachhochschulreife; allgemeine oder\nben; Schreibarbeiten/Schriftwechsel, Formular-           fachgebundene Hochschulreife (Abitur/Fachabi-\narbeiten, Kalkulieren/Berechnen, Buchen, Pro-            tur);\ngrammieren, Arbeiten am Terminal, Bildschirm;\nAnalysieren, Messen/Prüfen, Erproben, For-         7 _2  letzter beruflicher Ausbildungsabschluß:\nsehen, Planen, Konstruieren, Entwerfen/Gestal-\nten, Zeichnen; Disponieren, Koordinieren, Orga-          kein beruflicher Ausbildungsabschluß; Abschluß\nnisieren, Führen/Leiten, Management; Bewirten,           einer Lehr-/ Anlernausbildung oder gleichwertiger\nBeherbergen, Bügeln, Reinigen/ Abfall beseitigen,        Berufsfachschulabschluß; berufliches Praktikum;\nPacken, Verladen, Transportieren/Zustellen,              Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fach-\nSortieren/ Ablegen, Fahrzeug steuern; Sichern,           schulabschluß; Fachhochschulabschluß (auch\nBewachen, Gesetze/Vorschriften anwenden/                 lngenieurschulabschluß); Hochschulabschluß;\nauslegen,      Beurkunden;     Erziehen/Lehren/\nAusbilden, Beratend helfen, Pflegen/Versorgen,     7.3   berufliche Fortbildung, Umschulung, sonstige\nMedizinisch/Kosmetisch behandeln, Publizieren,           zusätzliche praktische Berufsausbildung in den\nUnterhalten, Vortragen, Informieren;                     letzten zwei Jahren:\nam Arbeitsplatz, im Betrieb; bei einer Industrie-\n6.3   Betriebsabteilung, Werksabteilung:                       und Handelskammer usw.; in besonderen Fortbil-\nFertigung, Produktion, Montage; Instandhaltung,          dungs-/Umschulungsstätten; an einer berufsbil-\nReparatur, Betriebsmittelerstellung; Arbeitsvor-         denden Schule/Hochschule; durch Fernunter-\nbereitung/-organisation, Kontrolle, Prüfungen;           richt; auf andere Art; keine berufliche Fortbildung,\nEntwicklung, Konstruktion, Forschung, Design,            Umschulung, sonstige praktische Berufsausbil-\nMusterbau; Materialwirtschaft/-ausgabe, Be-              dung in den letzten zwei Jahren;","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1985                           971\n7.4  Dauer der Fortbildung, Umschulung, sonstigen        9. 7  Art des Brennstoffs, der Wärmequelle:\npraktischen Berufsausbildung:                             Gas; Heizöl; Strom; Kohle, Holz usw.; Fernwärme;\nunter 1 Monat; 1 bis unter 6 Monate; 6 bis unter           Sonnenenergie, Wärmepumpe;\n12 Monate; 1 bis unter 2 Jahre; 2 Jahre und mehr;\nzur Zeit noch andauernd;                            9.8   Fläche der gesamten Wohnung in qm;\n7.5  Hauptfachrichtung des Hochschul-/Fachhoch-          9.9   Zahl der:\nschulabschlusses.                                         Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr qm;\ndarunter:\n8    Zu § 5 Abs. 2 Nr. 3                                       untervermietete Räume; gewerblich genutzte\nRäume;\nFür Ausländer:\n9.10 Baualtersgruppe der Wohnung:\n8.1  Aufenthaltsdauer       in   der    Bundesrepublik\nDeutschland einschließlich Berlin (West):                 vor 1901; 1901 bis 1918; 1919 bis 1948; 1949\nbis 1971; 1972 bis 1977; 1978 bis 1979; 1980\nhier geboren; Zuzug 1949 und früher;\nbis 1981 ; 1982 oder später;\nbei Zuzug 1950 und später:\n9.11  Wohnung: leerstehend; nicht leerstehend;\nZuzugsjahr;\n9.12 bei vermieteten Wohnungen für Hauptmieter:\n8.2  Zahl und Alter der im Ausland lebenden Kinder\nunter 18 Jahren:                                          a) Monatsmiete in DM; zusätzliche Beträge für\nWasser, Kanalisation, Straßenreinigung, Müll-\nunter 6 Jahren; 6 bis unter 10 Jahren; 10 bis unter\nabfuhr, Treppenhausbeleuchtung, Kaminfeger\n16 Jahren; 16 bis unter 18 Jahren;\nusw. in DM; keine zusätzlichen Beträge;\n8.3  Ehegatte:                                                 b) in der Miete enthaltene Umlagen für Zentral-\nim Ausland lebend; nicht im Ausland lebend;                   heizung,     Warmwasserversorgung      sowie\nGaragenmiete, Untermietzuschlag, Zuschlag\n8.4 für Ledige:                                                   für Möblierung usw. in DM; keine Umlagen\nim Ausland lebende Eltern:                                    dieser Art in der Miete enthalten;\nMutter; Vater; Mutter und Vater; keine im Ausland        c) Ermäßigung oder Wegfall der Miete:\nlebenden Eltern.                                             gegeben; nicht gegeben;\nd) Nutzung als Dienst-, Werks-, Berufs- oder\n9   Zu § 5 Abs. 2 Nr. 4\nGeschäftsmietwohnung:\n9.1  Gebäude mit Wohnraum:                                        gegeben; nicht gegeben;\nWohngebäude mit 1 oder 2 Wohnungen: Wohn-\n9.13 bei Nutzung der Wohnung durch den Eigentümer:\ngebäude mit 3 oder mehr Wohnungen; sonstiges\nGebäude mit Wohnraum; ständig bewohnte                   a) Art des Erwerbs des Gebäudes/der Wohnung:\nUnterkunft;                                                  gebaut; gekauft;    geerbt oder geschenkt\nNutzung als Wohnheim:                                        bekommen;\nvollständig; teilweise:                                  b) Jahr des Erwerbs:\nvor 1949; 1949 bis 1971; 1972 bis 1977;\n9.2   Nutzung der Wohnung/des Hauses:\n1978 bis 1979; 1980 bis 1981; 1982 oder\nEigentümer, Miteigentümer; Hauptmieter; Unter-               später.\nmieter;\n9.3   Art der bewohnten Wohnung:                         10    Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1\nEigentumswohnung (selbstbewohnt oder gemie-              Bei Erwerbstätigen sowie Schülern und Studen-\ntet); Freizeitwohnung;                                   ten:\n9.4   Einzugsjahr des Haushalts:                         10.1  Lage der Arbeitsstätte, Schule, Hochschule:\nvor 1972; 1972 bis 1977; 1978 bis 1979; 1980             innerhalb der Wohnsitzgemeinde; in einer ande-\nbis 1981 ; 1982; 1983; 1984; 1985;                       ren Gemeinde des gleichen Bundeslandes; in\neinem anderen Bundesland; im Ausland;\n9.5   Ausstattung der Wohnung mit:\nKüche; Kochnische; Bad/Dusche; WC innerhalb        10.2 Bundesland, in dem die Arbeitsstätte, Schule\nder Wohnung;                                             oder Hochschule liegt;\n9.6   überwiegende Art der Beheizung:                    10.3 hauptsächlich für die längste          Wegstrecke\nbenutztes Verkehrsmittel:\nFern-, Blockheizung; Zentralheizung; Etagenhei-\nzung; Einzel- oder Mehrraumöfen (auch Elektro-           Bus; U-/S-Bahn, Straßenbahn; Eisenbahn; Pkw-\nspeicher);                                               Selbstfahrer; Pkw-Mitfahrer; Krad/Moped/Mofa;","972                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil 1\nFahrrad; zu Fuß; sonstiges; kein Verkehrsmittel      12     Zu§ 5 Abs. 3 Nr. 3\n(z. 8. da gleiches Grundstück);\n12.1   Feststellung einer Minderung der Erwerbsfähig-\n10.4 Entfernung für den Weg zur Arbeits- oder Ausbil-                keit durch amtlichen Bescheid:\ndungsstätte:\nBescheid des Versorgungsamtes/ amtlicher\nunter 10 km; 10 bis unter 25 km; 25 bis unter               Schwer(kriegs-)beschädigten-,     Schwerbehin-\n50 km; 50 km und mehr; wechselnder Arbeits-                 dertenausweis; sonstiger amtlicher Bescheid\nplatz; entfällt (z. 8. da gleiches Grundstück);             (z. 8. Rentenbescheid, Verwaltungs- oder\nGerichtsentscheidung); sowohl Bescheid/ Aus-\n10.5 Zeitaufwand für den Weg zur Arbeits- oder Aus-                  weis des Versorgungsamtes usw. als auch son-\nbildungsstätte:                                             stiger amtlicher Bescheid; Antrag gestellt aber\nunter 10 Minuten; 10 bis unter 30 Minuten; 30 bis           noch keinen Bescheid; keine amtlich festge-\nunter 60 Minuten; 60 Minuten und mehr; entfällt             stellte Behinderung;\n(z. 8. da gleiches Grundstück).\n12.2 Grad der amtlich festgestellten Minderung der\nErwerbsfähigkeit:\n11      Zu§ 5 Abs. 3 Nr. 2                                           bis 29 %; 30 bis 49 %; 50 bis 59 %; 60 bis 69 %;\n70 bis 79 %; 80 bis 89 %; 90 bis 99 %; 100 %;\nFür die in den letzten 4 Wochen kranken/unfall-\nnicht bekannt.\nverletzten Personen:\n11.1    Krankheit oder Unfallverletzung eines Haushalts-      13     Zu§5Abs.3Nr.4\nmitgliedes in den letzten vier Wochen:                13.1   Bei Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden:\nkrank; unfallverletzt; nicht krank bzw. unfallver-           betriebliche Altersvorsorge:\nletzt; keine Auskunft erteilt;\nRuhegeldzusage des Arbeitgebers, Pensions-,\n11 .2 . Dauer der Krankheit/Unfallverletzung:                        Unterstützungskasse mit eigenen Beiträgen;\nRuhegeldzusage des Arbeitgebers, Pension-,\n1 bis 3 Tage; 4 Tage bis 1 Woche; über 1 Woche\nUnterstützungskasse· ohne eigene Beiträge; Le-\nbis 2 Wochen; über 2 Wochen bis 4 Wochen; über\nbensversicherung durch Betrieb; freiwillige Hö-\n4 Wochen bis 6 Wochen; über 6 Wochen bis\nher- oder Weiterversicherung in der gesetzlichen\n1 Jahr; über 1 Jahr; noch andauernd;\nRentenversicherung; gemischter Typ; unbekann-\n11.3 Art des Unfalls:                                                ter Typ; nicht vorhanden; nicht bekannt;\nArbeit5-/Dienstunfall (ohne Wegeunfall); Ver-         13.2 Höhe einer Lebensversicherung (ohne Sterbe-\nkehrsunfall (einschließlich Wegeunfall); häusli-             geldversicherung):\ncher Unfall; Freizeitunfall (Sport/Spiel/sonstige\nunter 5 000,- DM; 5 000,- DM bis unter\nFreizeitbeschäftigung); sonst;ger Unfall (ein-\n1O 000,- DM; 10 000,- bis unter 20 000,- DM;\nschließlich Schulunfall);\n20 000,- bis unter 30 000,- DM; 30 000,- bis\n11 .4 Art der Behandlung:                                            unter    50 000,- DM;    50 000,-    bis    unter\n100 000,- DM; 100 000,- DM und mehr; keine\nin ambulanter Behandlung beim Arzt; in ambulan-             Lebensversicherung.\nter Behandlung im Krankenhaus; in stationärer\nKrankenhausbehandlung;\n§2\n11 .5    Dauer einer stationären Behandlung:                     Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\n1 bis 3 Tage; über 3 Tage bis 1 Woche; über          tungsgesetzes in Verbindung mit § 16 des Mikrozen-\n1 Woche bis 2 Wochen; über 2 Wochen bis              susgesetzes auch im Land Berlin.\n3 Wochen; über 3 Wochen; noch andauernd;\n§3\n11.6 Arbeitsunfähigkeit:\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nnoch andauernd; beendet.                             in Kraft.\nBonn, den 14. Juni 1985\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Zimmermann"]}