{"id":"bgbl1-1984-8-10","kind":"bgbl1","year":1984,"number":8,"date":"1984-02-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/8#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-8-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_8.pdf#page=23","order":10,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":263,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 8 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. Februar 1984                                                       263\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 5, ausgegeben am 14. Februar 1984\nTag                                                               Inhalt                                                             Seite\n10. 1. 84      Bekanntmachung des Übereinkommens über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Astrophysik                                       149\n26. 1. 84      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 97 der Internationalen\nArbeitsorganisation über Wanderarbeiter ................................................. .                                 169\n27. 1. 84      Bekanntmachung zu dem Welturheberrechtsabkommen ................................... .                                       169\n27. 1. 84      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Normen\nfür die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten                                170\n27. 1. 84      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 120 der Internationalen\nArbeitsorganisation über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros .................. .                                  170\n27. 1. 84      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 129 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft ......................... .                              171\n30.  1. 84     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 134 der Internationalen\nArbeitsorganisation über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle .............•.......                                 171\n30.  1. 84     Bekanntmachung über der{ Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 135 der Internationalen\nArbeitsorganisation über Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im Betrieb ....                               172\nPreis dieser Ausgabe: 4,10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                        Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                           Seite      (Nr.             vom)         lnkrafttretens\n7. 2. 84     Verordnung Nr. 2/84 über die Festsetzung von Ent-\ngelten für Verkehrsleistungen der Binnensc'1iffahrt                            1413       (32         15. 2. 84)           1. 3. 84\n9500-4-6-4\n11. 2. 84     Zweite V~rordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-\nrung zur Anderung der Siebenundachtzigsten Durch-\nführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-\nlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach\nInstrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Ham-\nburg)                                                                          1413       (32         15. 2. 84)          16.2.84\n96-1-2-87","264                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke\nje ang·efangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\ngirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 4,10 DM (3,30 DM zuzüglich -,80 DM Versand-               Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM. Im Bezugspreis\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.                Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 396. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Januar 1984,\nist im Bundesanzeiger Nr. 33 vom 16. Februar 1984 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlic.h zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 33 vom 16. Februar 1984 kann zum Preis von 4,20 DM\n(3,30 DM + 0,90 DM Versandkosten einschl. 7 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}