{"id":"bgbl1-1984-48-1","kind":"bgbl1","year":1984,"number":48,"date":"1984-11-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/48#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-48-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_48.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Erstreckung eisenbahnrechtlicher Vorschriften auf das Gebiet des Landes Berlin","law_date":"1984-11-15T00:00:00Z","page":1369,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1369\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                    Z 5702 A\n1984                    Ausgegeben zu Bonn am 24. November 1984                                                                                                              Nr. 48\nTag                                                                     Inhalt                                                                                           Seite\n15. 11. 84  Verordnung zur Erstreckung eisenbahnrechtlicher Vorschriften auf das Gebiet des Landes Berlin                                                                    1369\nneu: 930-1-2\n15. 11. 84  Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an\nder Einkommensteuer für die Jahre 1985, 1986 und 1987 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1370\nneu: 605-1-7\n16. 11. 84   Achte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           1371\n9232-1, 9232-1-6, 9232-1-24, 9232-1-25\n18. 11. 84  Dritte Verordnung zur Änderung der Sechsten Verordnung über die Höchstzahlen der Kraftfahr-\nzeuge des Güterfernverkehrs und der Fahrzeuge des Möbelfernverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      1399\n9241-5-6\n18. 11. 84  Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Nachweis- und Meldeverfahren bei der\nVersicherung von Güterkraftverkehrsunternehmen und über Ausnahmen von§ 39 des Güterkraft-\nverkehrsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1400\n9241-6\n18. 11. 84   Neufassung der Verordnung über das Nachweis- und Meldeverfahren bei der Versicherung von\nGüterkraftverkehrsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1404\n9241-6\n19. 11. 84   Neufassung der Bienenseuchen-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1409\n7831-1-41-7\n19. 11. 84   Erste Verordnung zur Änderung der Forellen-Pankreasnekrose-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1415\n7831-1-41-16\n17. 11. 84   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 15 Abs. 2 des Hessischen Personal-\nvertretungsgesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1416\n1104-5\n17. 11. 84   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zum Investitionshilfegesetz)                                                                                         1416\n1104-5, 611-1-17\nVerordnung\nzur Erstreckung eisenbahnrechtlicher Vorschriften\nauf das Gebiet des Landes Berlin\nVom 15. November 1984\nAuf Grund des § 15 Abs. 2 des Dritten Überleitungs-                                   durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBI. 1\ngesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliede-                                   S. 989), gilt auch im Land Berlin, sofern es im Land\nrungsnummer 603-5, veröffentlichten bereinigten Fas-                                     Berlin in Kraft gesetzt wird. Rechtsverordnungen, die auf\nsung verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung                                        Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder\ndes Bundesrates:                                                                         erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des\nDritten Überleitungsgesetzes.\n§ 1\nDas Allgemeine Eisenbahngesetz in der im Bundes-                                                                                            §2\ngesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 930-1, ver-                                          Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nöffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert                                      in Kraft.\nBonn, den 15. November 1984\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Verkehr\nDr. W. Dollinger"]}