{"id":"bgbl1-1984-47-5","kind":"bgbl1","year":1984,"number":47,"date":"1984-11-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/47#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1984-47-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1984/bgbl1_1984_47.pdf#page=30","order":5,"title":"Bekanntmachung des Beschlusses der Bundesregierung über die Erweiterung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in der Deutschen Bucht","law_date":"1984-11-12T00:00:00Z","page":1366,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["1366                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1\nBekanntmachung\ndes Beschlusses der Bundesregierung\nOber die Erweiterung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee\nzur Verhinderung von Tankerunfällen In der Deutschen Bucht\nVom 12. November 1984\nDer Beschluß der Bundesregierung über die „Erweiterung des Küsten-\nmeeres der Bundesrepublik Deutschland in derNordseezurVerhinderung von\nTan~erunfällen in der Deutschen Bucht\" wird hiermit bekanntgemacht:\nUm geeignete Maßnahmen gegen die Gefahr eines Tankerunfalles und\neiner Ölverseuchung des Meeres und der Küste in der Deutschen Bucht\ntreffen zu können, wird das Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland in\nder Nordsee erweitert. Die Grenzen des erweiterten Küstenmeeres der\nBundesrepublik Deutschland werden wie folgt festgelegt (Koordinaten-\nangabe im Europa-Datum - ED-):\nIm Westen durch eine Linie, die durch den Meridian 1° 24' 36\" Ost gebildet\nwird. Sie wird begrenzt von dem nordwestlich von Langeoog gelegenen\nSchnittpunkt dieses Meridians mit der gegenwärtigen 3-sm-Grenze des\nKüstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland (53° 47' 58\" Nord) und\ndem nördlichsten Punkt der Tiefwasserreede (54° 08' 11\" Nord, 7° 24' 36\"\nOst).\nIm Norden durch eine Tangente vom letztgenannten Punkt an die kreis-\nförmige gegenwärtige Küstenmeergrenze nordwestlich von Helgoland (der\nTangentenberührungspunkt hat die Lage 54° 14' 26\" Nord, 7° 49' 50\" Ost);\nweiter auf der nördlichen gegenwärtigen Küstenmeergrenze dieser Insel bis\nzu dem Punkt nordöstlich von Helgoland, in dem die Tangente vom Punkt\nder gegenwärtigen Küstenmeergrenze vor der Elbmündung mit der Lage\n54° 01' 11\" Nord, 8° 18' 40\" Ost die kreisförmige gegenwärtige Küsten-\nmeergrenze nordöstlich von Helgoland berührt (54° 13' 36\" Nord, 7° 58' 57''\nOst). Diese Tangente bildet die Ostgrenze des erweiterten Küstenmeeres.\nDieser Beschluß tritt am 16. März 1985 in Kraft.\nBonn, den 12. November 1984\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Zimmermann"]}